Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungsgenossenschaft

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Der Aufsichtsrat in der gen... / 6.13 Beratungsverträge mit Aufsichtsratsmitgliedern

Angesichts seiner Überwachungsfunktion gegenüber dem Vorstand als Leitungsorgan, erweist sich die wirtschaftliche und persönliche Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder gegenüber dem Vorstand und seinen Mitgliedern als unverzichtbare Voraussetzung bei der Wahrnehmung des Aufsichtsratsamts. Zugleich ist der Aufsichtsrat qua seiner Organstellung zur Beratung des Vorstands ...mehr

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Der Aufsichtsrat in der gen... / 3 Der Aufsichtsrat als gesetzlicher Vertreter der Genossenschaft gegenüber dem Vorstand

Im Übrigen gilt es zu berücksichtigen, dass die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Genossenschaft gegenüber den gegenwärtigen und ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern nach der im Rahmen der Genossenschaftsnovelle 2006 geschaffenen Neuregelung des § 39 Abs. 1 Satz 1 GenG in der alleinigen Zuständigkeit des Aufsichtsrats liegt. Dies gilt insbesondere für den Abs...mehr

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Die Mitgliedschaft / 4.3.4.2 Ratenzahlung

Rz. 344 Der Pflichtanteil ist, sofern nichts anderes geregelt ist, sofort fällig. Allerdings lässt das Gesetz eine Ratenzahlung zu. Hierfür gilt, sofern nicht eine Volleinzahlungspflicht grundsätzlich in der Satzung geregelt ist (siehe oben Rn. 343), dass ein Zehntel der Summe je Geschäftsanteil nach den in der Satzung festgelegten Fälligkeitsbestimmungen zu zahlen ist (vgl....mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 3.1.1 Überblick

Rz. 616 Wenn aufgrund entsprechender Regelungen im Gesellschaftsvertrag ein Aufsichtsrat vorhanden ist, verweist das GmbH-Gesetz auf bestimmte Vorschriften im Aktiengesetz.[1] Diese sind "entsprechend"[2] auf den fakultativen Aufsichtsrat anzuwenden und betreffen unter anderem seine Größe und die Bestellung und Abberufung seiner Mitglieder, seine Aufgaben und Rechte sowie di...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 11.4.1 Aufgaben des Aufsichtsratsvorsitzenden

Rz. 772 Das Aktiengesetz schreibt vor, dass der Aufsichtsrat nach näherer Bestimmung der Satzung aus seiner Mitte einen Aufsichtsratsvorsitzenden und mindestens einen Stellvertreter zu wählen hat (§ 107 Abs. 1 Satz 1 AktG). Der Vorstand der AG hat zum Handelsregister anzumelden, wer gewählt ist. Der Stellvertreter hat nur dann die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden, wenn ...mehr

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Die Mitgliedschaft / 4.1.6 Inhaberschuldverschreibungen

Rz. 333 Inhaberschuldverschreibungen sind Wertpapiere, mit denen das Versprechen einer Leistung in einer Urkunde verbrieft ist. Diese Urkunde wird von der Genossenschaft nach Begleichung des Werts des verbrieften Versprechens an das Mitglied ausgegeben. Die Besonderheit ist dabei, dass die Urkunde, also das Papier, das bestimmende Element ist: Das Recht aus dem Papier folgt ...mehr

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Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 2.2.1 Prüfungspunkte

Der Prüfungsverband führt bei der Genossenschaft die Jahresabschlussprüfung als Pflichtprüfung in der Verantwortung seiner Wirtschaftsprüfer durch. Die Pflichtprüfung von Genossenschaften gemäß § 53 Abs. 2 GenG ist im Bereich der Rechnungslegungsprüfung vergleichbar mit der Jahresabschlussprüfung von Kapitalgesellschaften gemäß §§ 316 ff. HGB durch die hierfür beauftragten W...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 3.2 Zahl der Aufsichtsratsmitglieder

Rz. 624 Zu den Vorschriften, auf die § 52 Abs. 1 GmbHG für den fakultativen Aufsichtsrat einer GmbH grundsätzlich verweist, gehört die Regelung im Aktiengesetz zur Zahl der Aufsichtsratsmitglieder. Nach § 95 Satz 1 AktG besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern. Die Satzung kann aber eine bestimmte höhere Zahl festsetzen (§ 95 Satz 2 AktG).[1] Rz. 625 Im Gesellschaftsvert...mehr

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Die Mitgliedschaft / 2.2.5 Kündigung des Mitglieds wegen Aufgabe des Wohnsitzes (§ 67 GenG)

Rz. 174 Die Aufgabe des Wohnsitzes des Genossenschaftsmitglieds kann auch zur Beendigung der Mitgliedschaft führen, sofern die Mitgliedschaft nach der Satzung an den Wohnsitz innerhalb eines bestimmten Bezirks gebunden ist. Gibt das Mitglied im Fall einer entsprechenden Satzungsregelung seinen Wohnsitz auf, kann es schriftlich zum Ende des Geschäftsjahrs kündigen. Hierbei mu...mehr

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Die innere Ordnung des Aufs... / 1 Geschäftsordnung

Die Mitglieder des Aufsichtsrats befinden im Rahmen ihrer Organstellung selbstbestimmt über die innere Ordnung des Überwachungsorgans sowie über die Verfahrensweise im Rahmen ihrer Willensbildung und Beschlussfassung. Dies umfasst auch den Erlass einer Geschäftsordnung hinsichtlich der Verfahrensweise im Aufsichtsrat.[1] Einer Ermächtigung seitens der Satzung bedarf es insof...mehr

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Die Mitgliedschaft / 4.1 Arten von Geschäftsanteilen

Rz. 322 Geschäftsanteile, oft auch nur als "Anteile" bezeichnet, sind aufzuteilen in sog. Pflichtanteile und in sog. freiwillige Geschäftsanteile. Die Pflichtanteile teilen sich bei Wohnungsgenossenschaften regelmäßig auf in mitgliedschaftsbegründende und wohnungs(nutzungs)bezogene Pflichtanteile. Als "weitere Geschäftsanteile" werden häufig auch die über den/die mitgliedsch...mehr

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Die Mitgliedschaft / 4.1.2.6 Genossenschaftliche Rückvergütung

Rz. 330 Die genossenschaftliche Rückvergütung ist im Genossenschaftsrecht nicht definiert. Auch von § 19 GenG, der die Gewinn- und Verlustverteilung regelt, ist sie nicht umfasst. Ihren gesetzlichen Hintergrund hat die genossenschaftliche Rückvergütung jedoch in § 22 Körperschaftsteuergesetz nicht als Gewinnausschüttung, sondern in Form der Überschussbeteiligung. Der erwirts...mehr

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Die Mitgliedschaft / 1.5.5 Eintrittsgeld

Rz. 114 Ein Eintrittsgeld für die Zulassung zur eG ist im Genossenschaftsgesetz nicht erwähnt. Durch Satzungsregelung kann jedoch die Grundlage dafür geschaffen werden. Möchte man ein Eintrittsgeld rechtssicher erheben können, so sollte es eine Satzungsregelung hierzu geben. Ob ein Eintrittsgeld auch ohne entsprechende Satzungsregelung verlangt werden kann, ist umstritten: N...mehr

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Die Mitgliedschaft / 2.2.9.2 Gegenstand und Rahmen der Übertragung

Rz. 215 Übertragen werden kann nur das Geschäftsguthaben. Dies ist der "reale" Geldbetrag, der sich auch tatsächlich im Vermögen der eG befindet. Umstritten ist die Frage, ob auch ein durch Verluste "auf null" abgeschriebenes Geschäftsguthaben nach § 76 GenG übertragen werden kann.[1] Für die Praxis der Wohnungsgenossenschaften hat diese Frage jedoch so gut wie keine Bedeutu...mehr

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Die Mitgliedschaft / 6.1.1.1 Aufrechnungslage

Rz. 383 Die Hauptforderung ist im vorliegenden Zusammenhang der Anspruch des ausscheidenden Genossenschaftsmitglieds gegen die eG auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens (womit die eG Schuldnerin ist). Die Gegenforderung steht demgegenüber der eG zu. Sie ist gegen das ausgeschiedene Mitglied gerichtet und wird sich in der Praxis der Wohnungsgenossenschaften in der Re...mehr

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Die Mitgliedschaft / 2.2.9.4 Zustimmung des Vorstands

Rz. 217 Die Satzung kann die Übertragung an weitere Voraussetzungen knüpfen. Das Erfordernis einer Zustimmung durch den Vorstand ist hier regelmäßig empfehlenswert, da es die eG dann in der Hand hat zu bestimmen, ob eine neue Person Mitglied in der eG wird oder nicht. Die Satzung muss allerdings die Übertragung des Geschäftsguthabens, und zwar auch ohne "bloße" Einschränkung...mehr

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Die Mitgliedschaft / 7.1 Nachschusspflicht und Haftsumme

Rz. 397 Im Fall der Insolvenz der Genossenschaft sind die Mitglieder grundsätzlich verpflichtet, über den oder die übernommenen Geschäftsanteile hinaus sog. Nachschüsse zu leisten, um die Ansprüche der Gläubiger gegenüber der Genossenschaft auszugleichen. Die Einzelheiten dazu sind im Genossenschaftsgesetz geregelt.[1] Die Nachschusspflicht erhöht deshalb die Kreditwürdigkei...mehr

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Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 4.2 Internes Kontrollsystem (IKS)

Das interne Kontrollsystem (IKS) beinhaltet Regelungen und deren Umsetzung durch organisatorische Abläufe (Verfahrensabläufe, Maßnahmen, systemintegrierte Kontrollmechanismen) zur Sicherung bestimmter Bereiche, wie zum Beispiel Absicherung zuverlässiger Buchführung, organisatorische Abläufe zur Umsetzung von Vorstandsentscheidungen. Ziel eines IKS ist es, alle wesentlichen oper...mehr

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Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 2.5 Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse durch den Prüfungsverband

Während sich bei den Kapitalgesellschaften die Prüfung ausschließlich auf die Prüfung des Jahresabschlusses und den Lagebericht erstreckt (§ 316 Abs. 1 HGB), hat die genossenschaftliche Pflichtprüfung des Prüfungsverbands die Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse (§ 53 Abs. 1 Satz 1 GenG) sogar zum vorrangigen Inhalt.[1] Der Prüfungsgegenstand bei Wohnungsgenossensch...mehr

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Die Mitgliedschaft / 1.3 Zulassung des Beitritts durch die eG

Rz. 108 Das Genossenschaftsgesetz regelt nicht, durch wen die eG bei der Zulassung des Beitrittswilligen vertreten wird. Allerdings ist der Vorstand umfassend zur Vertretung der eG berechtigt und verpflichtet (§§ 26 Abs. 1, 25 GenG). Folglich kommt ihm schon durch das Genossenschaftsgesetz auch die originäre Zuständigkeit für die Vertretung der eG bei der Begründung einer Mi...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 11.2.3 Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat

Rz. 742 Durch eine Geschäftsordnung sind Regelungen der inneren Ordnung des Gremiums und von Verfahrensfragen möglich, jedoch nicht die Begründung oder die Änderung von Rechten und Pflichten im Verhältnis zur GmbH bzw. zu deren anderen Organen. Rz. 743 Die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat einer Wohnungsgesellschaft mbH (GO-AR) enthält unter anderem Regelungen zur Wahl für...mehr

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Die Mitgliedschaft / 1.5.4 Vertragliche Verpflichtung zum Beitritt

Rz. 113 Eine Verpflichtung zum Beitritt mithilfe eines entsprechenden Vorvertrags wird für rechtlich zulässig gehalten.[1] Allerdings sind hierfür die gleichen inhaltlichen Anforderungen einzuhalten wie bei der später abzufassenden Beitrittserklärung auch. Das bedeutet, dass der Vorvertrag schriftlich abgeschlossen werden muss und in ihm auch die ausdrückliche Verpflichtung ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 4.3.4.1 Einzahlung bis zu einem Zehntel je Geschäftsanteil

Rz. 343 Das Genossenschaftsgesetz schreibt vor, dass in der Satzung für bis zu einem Zehntel je Geschäftsanteil bestimmt ist, wie auf den Geschäftsanteil nach Betrag und Zeit einzuzahlen ist (§ 7 Nr. 1 Fall 2 HS 2 GenG). Obwohl das Gesetz vom "Geschäftsanteil" spricht und damit auch mehrere Geschäftsanteile meint, gilt die zu bestimmende Quote von bis zu einem Zehntel für je...mehr

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Die Mitgliedschaft / 3.5.3 Anwendung des Mietrechts auf einen (Dauer-)Nutzungsvertrag

Rz. 280 Grundsätzlich wird auf einen (Dauer-)Nutzungsvertrag Mietrecht angewendet, denn der wesentliche Inhalt eines Nutzungsvertrags ist mit dem gewöhnlichen Inhalt eines Mietvertrags vergleichbar.[1] Die Bindung des Nutzungsrechts an die Mitgliedschaft der Genossenschaft hat keine so erhebliche Bedeutung, dass der Charakter des Vertrags grundsätzlich verändert wird. Maßgeb...mehr

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Die Mitgliedschaft / 4.6.2 Herabsetzung eines Pflichtanteils

Rz. 351 Auch eine summenmäßige Herabsetzung des Pflichtanteils ist möglich. Allerdings muss die Herabsetzung aus Gründen der absoluten Gleichbehandlung für alle Mitglieder gleich sein. Da die Höhe des Geschäftsanteils in der Satzung zu regeln ist, muss auch jede Änderung entsprechend durch eine Änderung der Satzung (§ 22 Abs. 1 GenG) mit einer Mehrheit von mindestens Dreivier...mehr

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Aufsichtsrat und Generalver... / 1 Einberufung der Generalversammlung (Vertreterversammlung)

Einberufungskompetenz Gemäß § 44 Abs. 1 GenG wird die Generalversammlung durch den Vorstand einberufen, soweit nicht nach der Satzung oder dem GenG auch andere Personen dazu befugt sind. Folglich kann die Satzung die primäre Einberufungskompetenz auch auf den Aufsichtsrat oder dessen Vorsitzenden übertragen, allerdings ohne das Einberufungsrecht des Vorstands zu beschränken.[...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 6.3 Entsendung von Aufsichtsratsmitgliedern

Rz. 665 Das GmbH-Recht lässt durch eine entsprechende Regelung im Gesellschaftsvertrag zu, dass Gesellschaftern das Recht eingeräumt wird, Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden (Entsendungsrecht). Weil § 52 Abs. 1 GmbHG nur auf die Regelung des § 101 Abs. 1 Satz 1 AktG verweist, gilt unter anderem die Einschränkung des § 101 Abs. 2 Satz 4 AktG nicht. Das heißt, dass di...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 2.2.7 Kündigung einzelner Geschäftsanteile (§ 67b GenG)

Rz. 179 Ein Genossenschaftsmitglied kann auch einzelne Geschäftsanteile kündigen, ohne aus der eG insgesamt auszuscheiden. Diese Möglichkeit ist § 67b GenG ausdrücklich vorgesehen. Es muss sich allerdings um "freiwillige" Anteile handeln. Einzelne Pflichtanteile sind nicht kündbar. Dies ergibt sich aus dem gesetzlichen Wortlaut und der hierin erkennbaren Systematik (siehe Rn...mehr

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Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 10 Fazit

Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und Vorstand Qualifizierte Aufsichtsratstätigkeit ist von größter Bedeutung. Die gesetzlichen Vorgaben der vergangenen 20 Jahre, aber auch das gesellschaftspolitische Verständnis, haben den Aufsichtsrat vom Kontrolleur, der in die Vergangenheit blickt, zu einem "Sparringspartner" des Vorstands werden lassen, der strategische Überlegungen teilt ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Auflösung und Abwicklung (L... / 3.3 Zahlungsverbot bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung

Rz. 1025 Die nach § 15a Abs. 1 Satz 1 InsO antragspflichtigen Mitglieder des Vertretungsorgans und Abwickler einer juristischen Person dürfen nach dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung der juristischen Person keine Zahlungen mehr für diese vornehmen. Dies gilt nicht für Zahlungen, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleite...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Haftung der Aufsichtsra... / 5 Beweislast und Verjährung des Haftungsanspruchs

Hinsichtlich der Haftung der Aufsichtsratsmitglieder liegt es in den Händen der Genossenschaft, den verursachten Schaden dem Grund und der Höhe nach zu beweisen. Dies betrifft auch die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung des Aufsichtsrats für den entstandenen Schaden. Dabei kann sich die Genossenschaft auf die Beweiserleichterung des § 287 ZPO berufen. Die Beweislast für ih...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 2.2.8.5 Das Ausschlussverfahren

Rz. 199 Da sich die Gerichte erfahrungsgemäß eher weniger gerne mit den inhaltlichen Fragen eines Ausschlusses beschäftigen, wie z. B. der Frage, ob der vorgetragene Ausschlussgrund auch wirklich vorliegt oder gravierend genug ist, den Ausschluss begründen zu können, sondern ein Ausschlussverfahren viel lieber an den Formalien scheitern lassen, muss unbedingt darauf geachtet...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 5.1 – VermBG

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Vorbemerkung Vor der unten abgedruckten Fassung galten das (1.) Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer vom 12. Juli 1961 (BGBl. I, 909; BStBl. I, 680), das 2. VermBG vom 1. Juli 1965 (BGBl. I, 585; BStBl. I, 346) in der Fassung vom 1. Oktober 1969 (BGBl. I, 1853; BStBl. I, 644), das 3. VermBG in den Fassungen vom 27. Juni 1970 (B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.1 Angemessenheit des Kaufpreises

Tz. 980 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Bei Grundstücksveräußerungen zwischen einer Kap-Ges und ihrem Gesellschafter kann es vor allem dann zu einer vGA kommen, wenn der Kaufpreis für ein von der Gesellschaft an den Gesellschafter veräußertes Grundstück zu niedrig ist oder der Kaufpreis für ein vom Gesellschafter an die Gesellschaft veräußertes Grundstück zu hoch ist. Als angemessene...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 5.3 – VermBErl / 4. Vermögensbeteiligungen (§ 2 Absatz 1 Nummer 1 des 5. VermBG)

Rz. 16 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Vermögensbeteiligungen, deren Begründung oder Erwerb nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz mit der Arbeitnehmer-Sparzulage begünstigt ist, sind in § 2 Absatz 1 Nummer 1 i. V. m. Absatz 2 bis 4 des 5. VermBG abschließend aufgezählt. Danach können sowohl Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers (betriebliche Beteiligungen)...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 5.3 – VermBErl / 7. Anlagen auf Grund von Beteiligungs-Verträgen und Beteiligungs-Kaufverträgen (§ 2 Absatz 1 Nummer 3, §§ 6 und 7 des 5. VermBG)

Rz. 39 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Beteiligungs-Verträge (§ 6 des 5. VermBG) unterscheiden sich von Beteiligungs-Kaufverträgen (§ 7 des 5. VermBG) hauptsächlich dadurch, dass Beteiligungs-Verträge nicht verbriefte Vermögensbeteiligungen erstmals begründen, während auf Grund von Beteiligungs-Kaufverträgen bereits bestehende nicht verbriefte Vermögensbeteiligungen erworben werd...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 5.3 – VermBErl / 9. Anlagen nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz (§ 2 Absatz 1 Nummer 4 des 5. VermBG)

Rz. 46 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Als Aufwendungen des Arbeitnehmers nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz können vermögenswirksame Leistungen auf Grund von Verträgen angelegt werden, die nach den Vorschriften des Wohnungsbau-Prämiengesetzes abgeschlossen worden sind. Bei der Anlage vermögenswirksamer Leistungen nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 WoPG als Aufwendungen für den er...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 5.3 – VermBErl / 18. Wegfall der Zulagebegünstigung (§ 13 Absatz 5 Satz 1 des 5. VermBG)

Rz. 100 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Zulagebegünstigung für vermögenswirksame Leistungen entfällt vorbehaltlich der Rn. 101 und 103f. rückwirkend, soweit bei Anlagen auf Grund von Sparverträgen über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen (Rn. 28ff.) vor Ablauf der siebenjährigen Sperrfrist zulagebegünstigte vermögenswirksame Leistungen zurückgezahlt werden, die Fest...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Eine kurze Geschichte des Erbbaurechts

Rz. 1 Forum Romanum vor zweitausend Jahren, Fußballstadien der Gegenwart: Was auf eine zweitausendjährige Geschichte[1] zurückblicken kann, nun als "sichere Assetklasse"[2] gilt, scheint ein Rechtsinstitut mit Geschichte und Zukunft zu sein, das der näheren Betrachtung wert ist. Dies gilt umso mehr, als in Deutschland das Erbbaurewcht lange Zeit am Katzentisch Platz nehmen m...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 5.3 – VermBErl / 17. Auszahlung der Arbeitnehmer-Sparzulage (§ 14 Absatz 4 und 7 des 5. VermBG, § 7 VermBDV)

Rz. 94 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die festgesetzten Arbeitnehmer-Sparzulagen werden regelmäßig erst mit Ablauf der für die vermögenswirksamen Leistungen geltenden Sperrfrist an das Kreditinstitut, die Kapitalverwaltungsgesellschaft, die Bausparkasse, das Unternehmen oder den Arbeitgeber überwiesen, mit denen der Anlagevertrag abgeschlossen worden ist (§ 7 Absatz 2 VermBDV). ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grunderwerbsteuer: Ausnahme... / 2.1 Befreiung nach § 4 GrEStG

Befreite Grundstückserwerbe Befreit sind Grundstückserwerbe durch juristische Personen des öffentlichen Rechts in Sonderfällen[1] ausländischer Staaten für diplomatische und kulturelle Zwecke, im Zusammenhang mit der Herstellung der deutschen Einheit (zeitlich beschränkt bis 31.12.1990), bei Fusionen von Wohnungsgesellschaften oder Wohnungsgenossenschaften mit in den neuen Länder...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Tod des Mitglieds – Was ist... / Zusammenfassung

Überblick Zu den Gründen der Beendigung der Mitgliedschaft in einer Wohnungsgenossenschaft gehört der Tod des Mitglieds.[1] In diesem Fall geht Kraft Gesetzes dessen Mitgliedschaft auf die Erben über. Anstelle der dann automatischen Beendigung der Mitgliedschaft der Erben mit dem Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist, kann die jeweilige Satzung der ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Tod des Mitglieds – Was ist... / 1.3 Anzeige des Todes des Mitglieds und Nachweis des Erbrechts

Für die Anzeige des Todes des Mitglieds gegenüber der Genossenschaft bietet sich die Verwendung des Formulars Tod eines Mitglieds – Todesanzeige (Beendigung der Mitgliedschaft) an. Grundsätzlich hat der Nachweis des Erbrechts durch Vorlage eines Erbscheins zu erfolgen.[9] Nach der Rechtsprechung kann das Erbrecht aber auch durch eine beglaubigte Ablichtung eines eröffneten öf...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Tod des Mitglieds – Was ist... / 1.2 Auswirkungen der auslaufenden Mitgliedschaft

Der Übergang der Mitgliedschaft des verstorbenen Mitglieds auf den oder die Erben erfolgt automatisch und sofort entsprechend der allgemeinen Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch, wonach mit dem Tode einer Person (Erbfall) deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere Personen (Erben) übergeht (§ 1922 Abs. 1 BGB). Der Erbe des verstorbenen Mitglieds wird – zeitli...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuerbarkeit des geldwerten Vorteils aus einer Nutzungsentgeltminderung nach Zeichnung weiterer Genossenschaftsanteile einer Bau- und Wohnungsgenossenschaft

Leitsatz 1. Ist die Minderung des Nutzungsentgelts für eine Genossenschaftswohnung durch den Erwerb zusätzlicher Genossenschaftsanteile veranlasst, führt der geldwerte Vorteil aufgrund der Nutzungsentgeltminderung zu Einnahmen aus Kapitalvermögen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes. 2. Eine verbindliche Auskunft gilt in persönlicher Hinsic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Förderfähige Aufwendungen

Rn. 25 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Folgende Aufwendungen sind förderfähig:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Förderfähige Beiträge

Rn. 10 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Zu den förderungsfähigen Beiträgen gehören sämtliche Einzahlungen, die der Zulageberechtigte aus seinem versteuerten Einkommen für die Altersvorsorge im Rahmen eines Altersvorsorgevertrages getätigt hat. Neben Einzahlungen in einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag gehören gem § 82 Abs 2 EStG auch aus individuell versteuertem Arbeitslohn ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / c) Genossenschaftsanteile

Rz. 262 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Eine weitere begünstigte Verwendung für den Altersvorsorge-Eigenheimbetrag ist – bis zum Beginn der Auszahlungsphase – der Erwerb von Geschäftsanteilen (Pflichtanteilen) an einer eingetragenen Genossenschaft für die Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung (§ 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG). Der Pflichtanteil ist der Anteil, den der Zulageb...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Steuerbefreiungen

Tz. 13 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die persönliche Steuerbefreiung ergibt sich aus § 5 Abs. 1 Nr. 9 Satz 1 KStG (Anhang 3). Eine Steuerbefreiung i. S. der zitierten Vorschrift können nur rechtsfähige und nicht rechtsfähige Vereine in Anspruch nehmen, die nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 und 5 KStG (Anhang 3) unbeschränkt steuerpflichtig sind. Außerdem müssen diese Vereinstypen die Vorau...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.1 Bestimmung des Marktwertes

Rz. 68 Immobiliensicherheiten sollten nach Maßgabe von Art. 229 CRR auf der Grundlage ihres Markt- oder Beleihungswertes[1] bewertet werden.[2] Gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 74a CRR wird unter dem "Immobilienwert" ebenso der nach Art. 229 Abs. 1 CRR ermittelte Wert einer Wohn- oder Gewerbeimmobilie verstanden, wobei die Begriffe "Wohnimmobilie" und "Gewerbeimmobilie" näher erläute...mehr