Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungsgenossenschaft

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 23 Anwen... / 1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschrift regelt einerseits den zeitlichen Anwendungsbereich des am 1.1.1983 in Kraft getretenen GrEStG (Abs. 1) und seiner weiteren, zu späteren Zeitpunkten hinzugetretenen bzw. geänderten Vorschriften (Abs. 3 bis 7). Andererseits bestimmt sie über die weitere Anwendbarkeit des früheren – vor dem Inkrafttreten des GrEStG 1983 geltenden – Rechts auf Erwerbsvorgäng...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Verordnung

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 1.1.2 Umstrukturierungen zwischen 1983 und 2009

Rz. 2 Die Umstrukturierung von Unternehmen begleitet typischerweise die Übertragung von Grundstücken und Anteilen an Grundbesitzgesellschaften und kann sich im Wege einer Einzelrechts- oder einer Gesamtrechtsnachfolge vollziehen. Eine Vermögensübertragung im Wege der Einzelrechtsnachfolge liegt vor, wenn Grundstücke oder Anteile an einer Grundbesitzgesellschaft z. B. infolge ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wachstumschancengesetz: Übe... / 3.4 Erhöhung der Unschädlichkeitsgrenze, § 5 Abs. 1 Nr. 10 Satz 3 KStG (keine Änderung durch VA)

Wohnungsgenossenschaften und -vereine werden auch dann die Steuerbefreiung des § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG erhalten, wenn ihre übrigen Einnahmen nur wegen der Stromlieferung aus Mieterstromanlagen zwar die Unschädlichkeitsgrenze von 10 Prozent der Gesamteinnahmen übersteigen, die Einnahmen aus diesen Stromlieferungen aber nicht 30 Prozent (bisher 20 Prozent) ihrer Gesamteinnahmen...mehr

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Leitfaden 2023 – Anlage Gen... / 3 Genossenschaften und Vereine i. S. v. § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG

Vor Zeilen 3 ff. Nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG sind Genossenschaften sowie Vereine von der Körperschaftsteuer befreit, wenn sie Wohnungen herstellen und erwerben und Mitgliedern aufgrund eines Miet- oder Nutzungsvertrags überlassen (Wohnungsgenossenschaften und -vereine). Ebenfalls begünstigt sind die Herstellung, der Betrieb und die Überlassung von damit zusammenhängenden Geme...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Nutzungsrechtloses Gebäudeeigentum (Abs. 2)

Rz. 8 Abs. 2 befasst sich mit den in Art. 233 § 2b EGBGB geregelten Fällen, nämlich Rz. 9 Hierher gehören auch die Fälle von Gebäudeeigentum, das für landwi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Förderung der Vermögensbild... / 3.1.1 Begünstigte Vermögensbeteiligungen

Ein Sparvertrag über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen ist mit einer inländischen Bank oder Sparkasse oder mit Kreditinstituten in EU-Mitgliedstaaten abzuschließen. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich darin, einmalig oder für die Dauer von 6 Jahren nach Vertragsabschluss vom Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen unmittelbar an das Kreditinstitut einzahlen zu l...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Die Gebäudegrundbücher

Rz. 4 Nach der ausdrücklichen Nennung in Nr. 1 gilt die GGV unmittelbar für folgende Fälle rechtlich selbstständigen Gebäudeeigentums:[9]mehr

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Förderung der Vermögensbild... / 7.3 Institutsschlüssel für Arbeitnehmersparzulage

Der "Institutsschlüssel für die Arbeitnehmersparzulage" (IfAS) wird von der Zentralstelle der Länder beim Technischen Finanzamt Berlin – ZPS ZANS – vergeben. Er ist vom Anlageinstitut – das ist auch der Arbeitgeber, mit dem der Arbeitnehmer den Anlagevertrag abgeschlossen hat (z. B. Wertpapier-Kaufvertrag) – anzufordern; bei der Anforderung sind anzugeben[1]: Name und Anschri...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Förderung der Vermögensbild... / 3.4 Bausparvertrag

Zu dieser Anlageart gehören alle Verträge, die nach den Vorschriften des Wohnungsbau-Prämiengesetzes abgeschlossen worden sind.[1] Der Bausparvertrag mit einer Bausparkasse ist die häufigste Vertragsform. Daneben sind noch begünstigt Wohnbau-Sparverträge mit einem Kreditinstitut oder mit einem gemeinnützigen Wohnungsunternehmen, Baufinanzierungsverträge mit Wohnungs- und Siedlu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Andere Rechtsverhältnisse

Rz. 7 Ein Fall des § 47 GBO kann bei den Rechten nach § 4 Abs. 1 GGV nur in Bezug auf Ehegatten vorliegen (dazu vgl. oben Rdn 2–4); an andere Personenmehrheiten wurden Nutzungsrechte nicht verliehen. Rz. 8 In den Fällen des § 4 Abs. 2 und 3 GGV mag es zwar denkbar sein, dass z.B. mehrere Wohnungsgenossenschaften oder VEBs auf einem Grundstück gebaut haben. Es handelt sich dab...mehr

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MoPeG ab 2024 in Kraft: Wes... / 2 Bedeutung der GbR für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft

In der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sind Gesellschaften bürgerlichen Rechts u. a. verbreitet als Arbeitsgemeinschaften im Baugewerbe (Bau-ARGE) und Bauherrengemeinschaften,[1] Mieter von Gewerberäumen durch Gemeinschaftspraxen von Ärzten sowie Sozietäten von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern und Wohngemeinschaften.[2] Wohnungsgenossenschaften Gesellschaf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.1 Angemessenheit des Kaufpreises

Tz. 980 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Bei Grundstücksveräußerungen zwischen einer Kap-Ges und ihrem Gesellschafter kann es vor allem dann zu einer vGA kommen, wenn der Kaufpreis für ein von der Gesellschaft an den Gesellschafter veräußertes Grundstück zu niedrig ist oder der Kaufpreis für ein vom Gesellschafter an die Gesellschaft veräußertes Grundstück zu hoch ist. Als angemessene...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.4.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind: kommunale Wohnungsgesellschaften, Wohnungsgenossenschaften und private Investoren der Wohnungswirtschaft.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.7.1.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt ist man als Eigentümer von Wohngebäuden, die zur Vermietung bestimmt sind. Eigentümer in diesem Sinne sind Privatpersonen, Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften sowie Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des Öffentlichen Rechts.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Wohnungsgenossenschaften

Tz. 17 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Aus Billigkeitsgründen bleiben in den Jahren 2022–2023 die Einnahmen aus der Wohnraumüberlassung an Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die keine Mitglieder der Genossenschaft sind, bei der Berechnung der Schädlichkeitsgrenze von 10 % für steuerbefreite Wohnungsgenossenschaften/-Vermietungsvereine nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG (Anhang 3) unberü...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / Zusammenfassung

Mit dem Beginn des Ukraine-Kriegs am 24.02.2022 wurden neben den Sanktionen gegenüber Russland auch eine Vielzahl von Hilfsmaßnahmen gestartet, um den Staat Ukraine, die von den Kriegsfolgen betroffenen Menschen in der Ukraine und die Kriegsflüchtlinge zu unterstützen. So können beispielsweise ab dem 01.06.2022 registrierte, hilfsbedürftige Geflüchtete aus der Ukraine in Deut...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die neue Grundsteuer – Frag... / 6. Was haben Bund und Länder mit der Reform erreicht?

Die Grundsteuer wurde im Einklang mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts neu geregelt. Das Ziel der Reform ist es, dass das Gesamtaufkommen der Grundsteuer auf gesamtstaatlicher Ebene annähernd gleich bleibt. Das neue Grundsteuergesetz soll Städten und Gemeinden weiterhin die nötigen Einnahmen sichern, die Bürgerinnen und Bürger sollen insgesamt aber nicht mehr belas...mehr

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Riester-Rente / 2.1.3 Altersvorsorgeverträge zum Erwerb weiterer Genossenschaftsanteile

Das Prinzip dieser Art des Altersvorsorgevertrags besteht darin, dass der Inhaber von Genossenschaftsanteilen an einer Wohnungsgenossenschaft in der sog. Ansparphase weitere Genossenschaftsanteile erwirbt, die frühestens ab dem 60./62. Lebensjahr wieder an ihn zurückbezahlt werden. Dazu unterstellt das Gesetz die Kündigung der angesparten Geschäftsanteile zu Beginn der Ausza...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderprogramme des Landes ... / 6.2 Was wird gefördert?

Baumaßnahmen Gefördert werden der Neubau, der Ersterwerb (erstmalige Anschaffung innerhalb von 18 Monaten ab Bezugsfertigkeit), der Ersatzneubau nach Abriss des Objekts (Abriss nicht länger als 18 Monate), der Ankauf einer gebrauchten Immobilie (bei Nichtwohngebäuden muss das Objekt innerhalb von 18 Monaten zu angemessenen Wohnzwecken umgebaut werden), der Ausbau, die Umwandlung, de...mehr

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Anfechtung des Mietvertrags / 1.1 Anfechtung wegen Irrtums

Nach § 119 BGB kann der Vermieter seine auf den Abschluss eines Mietvertrags gerichtete Willenserklärung anfechten, wenn er bei der Abgabe der Erklärung über deren Inhalt im Irrtum war. Praxis-Beispiel Kein Anfechtungsgrund Die Blankounterzeichnung eines Mietvertrags berechtigt nicht zur Anfechtung. Gleiches gilt für die Unterzeichnung eines Vertrags, ohne ihn gelesen zu haben....mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 1 Kurzübersicht

Die ILB bietet insbesondere folgende Förderprogramme an: Förderprogramme des Landes Brandenburgmehr

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Kündigungsgrund – Sonstige ... / 2 Öffentlicher Bedarf

Sozialwohnung Ist eine Sozialwohnung an einen Nichtberechtigten i. S. d. WoBindG vermietet worden, ohne dass ein konkreter Anhalt für die Annahme besteht, der Vermieter habe bei Vertragsschluss die fehlende Berechtigung des Mieters gekannt, besteht ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Kündigung dieses Mietverhältnisses, wenn später die zuständige Behörde die Kündi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderprogramme des Landes ... / 3.1 Für wen eignet sich das Programm?

Das Programm richtet sich an private Investoren, Vermieter, Wohnungsunternehmen oder Wohnungsgenossenschaften. Investitionsort ist Berlin.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderprogramme des Landes ... / 6.1 Wer kann Anträge stellen?

Objekt in Brandenburg Antragsberechtigt sind kommunale Wohnungsgesellschaften, Wohnungsgenossenschaften, private Investoren der Wohnungswirtschaft. Das Objekt muss im Land Brandenburg belegen sein.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderprogramme des Landes ... / 7.1 Wer kann die Zuschüsse beantragen?

Alle Eigentümer Antragsberechtigt für die Zuschüsse sind Eigentümer von Wohneigentum in Berlin. Eigentümer im Sinne dieses Programms sind insbesondere Vermieter, Investoren, Wohnungsgenossenschaften, kommunale und private Wohnungsunternehmen.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderprogramme des Landes ... / 4.1 Für wen eignet sich das Programm?

Das Programm eignet sich für kommunale und private Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Vermieter und Investoren sowie Ersterwerber von neu barrierereduzierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen zur Vermietung. Die Förderobjekte müssen in Berlin belegen sein.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderprogramme des Landes ... / 2.1 Für wen ist die Förderung gedacht?

Das Programm spricht kommunale Wohnungsgesellschaften, Wohnungsgenossenschaften und private Investoren der Wohnungswirtschaft an.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderprogramme des Landes ... / 6.1 Für wen sind die Förderungen gedacht?

Mögliche Antragsteller Antragsteller für dieses Programm sind: Wohnungsunternehmen Wohnungsgenossenschaften Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sonstige Körperschaften Anstalten des öffentlichen Rechts private Vermieter. Bedingung ist, dass in eine vermietete Wohnung investiert wird.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderprogramme des Landes ... / 3.1 Wer ist antragsberechtigt?

Maßnahme Mit diesem Programm werden unterschiedliche Mieterstrommodelle oder auch nur Beratungsleistungen gefördert. Die folgende Tabelle zeigt, wer für welche Maßnahmen Anträge stellen kann:mehr

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Genossenschaften und deren ... / a) Gesetzessystematik des § 17 EStG

Nach § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG gehört zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb auch der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % beteiligt war, wobei § 17 Abs. 1 Satz 3 EStG als Anteile an einer Kapitalgesellschaft Aktien, GmbH-...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 2.15 Wohnungsgenossenschaften (Nr. 15)

Rz. 54 Gem. § 3 Nr. 15 GewStG sind Genossenschaften sowie Vereine i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG von der GewSt befreit, sofern die Voraussetzungen für eine KSt-Befreiung vorliegen. Die GewSt-Befreiung ist dabei an die KSt-­Befreiung geknüpft, sodass nur insoweit, wie die KSt-Befreiung reicht, die GewSt-Befreiung eingreift.[1]mehr

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Datenschutz bei Wohnungsgen... / 2 Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung

Wohnungsgenossenschaften können eine Spareinrichtung für Mitglieder und deren Angehörige unterhalten. Diese Genossenschaften sind daher ("Annahme fremder Gelder") Kreditinstitute i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) und unterliegen demzufolge den Bestimmungen des KWG. Von den Sparern sind aufgrund gesetzlicher Regelungen mehr personenbezogene Daten zu erheben als...mehr

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Datenschutz bei Wohnungsgen... / 1 Wohnungsgenossenschaften

1.1 Mitgliederliste Nach § 30 GenG hat der Vorstand eine Mitgliederliste zu führen. Das Gesetz schreibt für die Führung der Mitgliederliste keine besondere Form vor. Die Mitgliederliste muss folgende Angaben zu jedem Mitglied enthalten: Familienname, Vornamen und Anschrift bei natürlichen Personen, die Zahl der übernommenen weiteren Geschäftsanteile, das Ausscheiden aus der Genos...mehr

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Datenschutz bei Wohnungsgen... / 2.4.1 Kirchensteuerabfrage und Meldung nach § 45d EStG

Für die Zinszahlungen der Wohnungsgenossenschaft mit Spareinrichtung gelten dieselben Melde-, Abfrage- und Informationspflichten wie bei den Dividendenausschüttungen der Genossenschaften ohne Spareinrichtung. Wir verweisen auf das Kap. 1.2 Übermittlung von Daten der Mitglieder an das Bundeszentralamt für Steuern.mehr

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Datenschutz bei Wohnungsgenossenschaften

Zusammenfassung Überblick Datenschutzrelevante Sachverhalte ergeben sich bei Genossenschaften aus der Führung der Mitgliederlisten, der Offenlegung der Kontaktdaten der Vertreter und der Verarbeitung der Kirchensteuerabzugsmerkmale für die Dividendenausschüttung. 1 Wohnungsgenossenschaften 1.1 Mitgliederliste Nach § 30 GenG hat der Vorstand eine Mitgliederliste zu führen. Das Ge...mehr

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Datenschutz bei Wohnungsgen... / 1.3 Beitritt zur Genossenschaft

1.3.1 Beim Beitritt zu erhebende personenbezogene Daten Damit die Mitgliederliste geführt werden kann, sind beim Beitritt folgende Daten zu erheben: Familienname, Vorname und Anschrift. Für die Kirchensteuerabfrage und die Meldung nach § 45d EStG wird zusätzlich die Steueridentifikationsnummer und das Geburtsdatum benötigt, sodass diese Daten beim Beitritt zur Genossenschaft erhoben...mehr

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Datenschutz bei Wohnungsgen... / 2.4 Meldepflichten nach den Steuergesetzen

2.4.1 Kirchensteuerabfrage und Meldung nach § 45d EStG Für die Zinszahlungen der Wohnungsgenossenschaft mit Spareinrichtung gelten dieselben Melde-, Abfrage- und Informationspflichten wie bei den Dividendenausschüttungen der Genossenschaften ohne Spareinrichtung. Wir verweisen auf das Kap. 1.2 Übermittlung von Daten der Mitglieder an das Bundeszentralamt für Steuern. 2.4.2 Mel...mehr

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Datenschutz bei Wohnungsgen... / 2.6 Zulässige Datenerhebung bei der Eröffnung eines Sparkontos

Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen ist die Erhebung folgender personenbezogener Daten bei der Eröffnung eines Sparkontos verpflichtend: Vorname und Nachname, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Adresse, PEP-Status, Steuer-Identifikationsnummer.mehr

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Datenschutz bei Wohnungsgen... / 1.5 Prüfungen

1.5.1 Prüfung durch den Prüfungsverband Nach § 54 GenG muss jede Genossenschaft einem Prüfungsverband angehören. Es ist nicht auszuschließen, dass im Rahmen der gesetzlichen Prüfung der Prüfer auch Einsicht in die personenbezogenen Daten der Mitglieder oder Mieter nimmt. Die Einsichtnahme in die personenbezogenen Daten bei Genossenschaften erfolgt auf gesetzlicher Grundlage un...mehr

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Datenschutz bei Wohnungsgen... / 1.2 Übermittlung von Daten der Mitglieder an das Bundeszentralamt für Steuern

1.2.1 Übermittlung der Daten für Zwecke des Kirchensteuerabzugs bei der Dividendenausschüttung Bei Dividendenzahlungen an kirchensteuerpflichtige natürliche Personen sind Genossenschaften gesetzlich verpflichtet, den Abzug der Kirchensteuer als Zuschlagsteuer zur Kapitalertragsteuer vorzunehmen (§ 51a EStG). Da der Genossenschaft die Religionszugehörigkeit des Mitglieds nicht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Datenschutz bei Wohnungsgen... / 1.4 Besonderheiten bei Genossenschaften mit Vertreterversammlung

Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann in der Satzung bestimmt werden, dass statt einer Mitgliederversammlung eine Vertreterversammlung durchzuführen ist. Die Mitglieder wählen dann aus ihren Reihen Vertreter, die auf der Vertreterversammlung stimmberechtigt sind und dort die nach Satzung und Gesetz erforderlichen Beschlüsse fassen. 1.4.1 Offenlegung der Kon...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Datenschutz bei Wohnungsgen... / 2.2 Mitarbeiterüberwachung nach § 6 Abs. 2 Nr. 5 GwG

Mitarbeiter in der Sparabteilung von Genossenschaften sind auf ihre Zuverlässigkeit in Bezug auf die Einhaltung des Geldwäschegesetzes zu prüfen. Zu Einzelheiten vergleiche Beschäftigtendatenschutz.mehr

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Datenschutz bei Wohnungsgen... / 2.5 Meldepflichten nach dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG)

Nach dem FKAustG haben Finanzinstitute die Konten von Steuerausländern (also von Personen, deren Wohnsitz sich nicht in Deutschland befindet) bis zum 31.7. des folgenden Geschäftsjahres auf amtlich vorgeschriebenem Datensatz an das BZSt zu melden. Zu den betroffenen Finanzinstituten gehören auch Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung. Zu melden sind folgende personenbe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Datenschutz bei Wohnungsgen... / 2.3 Verpflichtende Innenrevision nach der MaRisk

Nach § 25a Kreditwesengesetz muss ein Kreditinstitut über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verfügen. Dazu gehört u. a. auch die Einrichtung interner Kontrollverfahren mit einem internen Kontrollsystem und einer internen Revision. Häufig haben Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung die Innenrevision an einen externen Dienstleister ausgelagert, weil es wegen zu ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Datenschutz bei Wohnungsgen... / 2.1.2 Bestellung eines Geldwäschebeauftragten und Verdachtsmeldungen

Nach dem Geldwäschegesetz haben Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung als Kreditinstitute einen Geldwäschebeauftragten und einen Stellvertreter zu bestellen. Zum Geldwäschebeauftragten können auch externe Dienstleister bestellt werden. In die Zuständigkeit des Geldwäschebeauftragten fällt die Umsetzung und Überwachung der geldwäscherelevanten Vorschriften im Unternehm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Datenschutz bei Wohnungsgen... / 2.1 Datenerhebung nach dem Geldwäschegesetz (GwG)

Aus den "Allgemeinen Sorgfaltspflichten" nach § 10 Abs. 1 GwG sind Kreditinstitute verpflichtet, den Vertragspartner, den wirtschaftlich Berechtigten und den für den Vertragspartner Auftretenden zu identifizieren, abzuklären, ob der Vertragspartner für einen wirtschaftlich Berechtigten handelt, Informationen über den Zweck und die angestrebte Art der Geschäftsbeziehung einzuhol...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Datenschutz bei Wohnungsgen... / 1.1.1 Einsicht in die Mitgliederliste durch Mitglieder

Nach § 31 GenG kann die Mitgliederliste von jedem Mitglied sowie von einem Dritten, der ein berechtigtes Interesse darlegt, am Sitz der Genossenschaft eingesehen werden. Das Mitglied darf sein Einsichtsrecht auch durch einen Beauftragten (z. B. einen Rechtsanwalt) ausüben und auch Abschriften von Einträgen, die es selbst betreffen, verlangen. Begehrt ein Mitglied Einsicht in...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Datenschutz bei Wohnungsgen... / 1.4.1 Offenlegung der Kontaktdaten der Vertreter einer Genossenschaft

Nach § 43a Abs. 6 GenG ist eine Liste mit den Namen sowie den Anschriften, Telefonnummern oder E-Mail-Adressen der gewählten Vertreter und Ersatzvertreter zur Einsichtnahme für die Mitglieder mindestens 2 Wochen lang in den Geschäftsräumen der Genossenschaft und ihren Niederlassungen auszulegen oder bis zum Ende der Amtszeit der Vertreter auf der Internetseite der Genossensc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Datenschutz bei Wohnungsgen... / 1.5.2 Prüfung durch den Aufsichtsrat

Nach § 9 GenG muss eine Genossenschaft grundsätzlich über einen Aufsichtsrat verfügen. Aufgabe des Aufsichtsrats ist nach § 38 Abs. 1 GenG, den Vorstand bei dessen Geschäftsführung zu überwachen. Er kann zu diesem Zweck vom Vorstand jederzeit Auskünfte über alle Angelegenheiten der Genossenschaft verlangen und die Bücher und Schriften der Genossenschaft einsehen und prüfen. D...mehr