Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungsgenossenschaft

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Datenschutz bei Wohnungsgen... / 1.1 Mitgliederliste

Nach § 30 GenG hat der Vorstand eine Mitgliederliste zu führen. Das Gesetz schreibt für die Führung der Mitgliederliste keine besondere Form vor. Die Mitgliederliste muss folgende Angaben zu jedem Mitglied enthalten: Familienname, Vornamen und Anschrift bei natürlichen Personen, die Zahl der übernommenen weiteren Geschäftsanteile, das Ausscheiden aus der Genossenschaft. Da in der... mehr

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Datenschutz bei Wohnungsgen... / 1.2.2 Meldungen gemäß § 45d EStG

Bei Dividendenzahlungen an ihre Mitglieder haben Genossenschaften den Kapitalertragsteuerabzug vorzunehmen. Zur Vermeidung des Kapitalertragsteuerabzugs können Genossenschaften von ihren Mitgliedern einen Freistellungsauftrag (FSA) oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NVB) annehmen. Soweit aufgrund eines Freistellungsauftrags oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung vo... mehr

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Datenschutz bei Wohnungsgen... / 1.3.1 Beim Beitritt zu erhebende personenbezogene Daten

Damit die Mitgliederliste geführt werden kann, sind beim Beitritt folgende Daten zu erheben: Familienname, Vorname und Anschrift. Für die Kirchensteuerabfrage und die Meldung nach § 45d EStG wird zusätzlich die Steueridentifikationsnummer und das Geburtsdatum benötigt, sodass diese Daten beim Beitritt zur Genossenschaft erhoben werden dürfen. Teilweise werden in den Beitrittserkläru... mehr

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Datenschutz bei Wohnungsgen... / 1.3.2 Unzulässigkeit einer Bonitätsabfrage bei einer Auskunftei als Grundlage für die Entscheidung über den Aufnahmeantrag in die Genossenschaft

Eine Bonitätsabfrage bei einer Auskunftei als Grundlage für die Entscheidung, ob jemand in die Genossenschaft aufgenommen wird oder nicht, ist unzulässig. Die Aufsichtsbehörden argumentieren hier, dass bei der Aufnahme in die Genossenschaft kein finanzielles Risiko für die Genossenschaft bestehen soll, das die Bonitätsabfrage zu diesem Zeitpunkt rechtfertigen könnte, da ein ... mehr

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Datenschutz bei Wohnungsgen... / 1.1.2 Einsicht in die Mitgliederliste durch Nichtmitglieder

Problematisch ist das Einsichtsbegehren eines Dritten, der zunächst sein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme nachweisen muss. Hier ist vom Genossenschaftsvorstand unter dem Aspekt des Datenschutzes sorgfältig abzuwägen, ob ein berechtigtes Interesse besteht. Ein berechtigtes Interesse ist insbesondere dann gegeben, wenn der Dritte das Auseinandersetzungsguthaben eine... mehr

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Datenschutz bei Wohnungsgen... / 1.5.1 Prüfung durch den Prüfungsverband

Nach § 54 GenG muss jede Genossenschaft einem Prüfungsverband angehören. Es ist nicht auszuschließen, dass im Rahmen der gesetzlichen Prüfung der Prüfer auch Einsicht in die personenbezogenen Daten der Mitglieder oder Mieter nimmt. Die Einsichtnahme in die personenbezogenen Daten bei Genossenschaften erfolgt auf gesetzlicher Grundlage und ist dementsprechend zulässig. Darüber... mehr

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Datenschutz bei Wohnungsgen... / 2.1 Datenerhebung nach dem Geldwäschegesetz (GwG)

Aus den "Allgemeinen Sorgfaltspflichten" nach § 10 Abs. 1 GwG sind Kreditinstitute verpflichtet, den Vertragspartner, den wirtschaftlich Berechtigten und den für den Vertragspartner Auftretenden zu identifizieren, abzuklären, ob der Vertragspartner für einen wirtschaftlich Berechtigten handelt, Informationen über den Zweck und die angestrebte Art der Geschäftsbeziehung einzuhol... mehr

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Datenschutz bei Wohnungsgen... / 1.1.1 Einsicht in die Mitgliederliste durch Mitglieder

Nach § 31 GenG kann die Mitgliederliste von jedem Mitglied sowie von einem Dritten, der ein berechtigtes Interesse darlegt, am Sitz der Genossenschaft eingesehen werden. Das Mitglied darf sein Einsichtsrecht auch durch einen Beauftragten (z. B. einen Rechtsanwalt) ausüben und auch Abschriften von Einträgen, die es selbst betreffen, verlangen. Begehrt ein Mitglied Einsicht in... mehr

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Datenschutz bei Wohnungsgen... / 1.3.3 Abfrage von Daten bei der Begründung der Mitgliedschaft, die für die spätere Vergabe einer Wohnung von Bedeutung sind

Manchmal erheben Genossenschaften bereits bei der Bewerbung um die Genossenschaftsmitgliedschaft die persönlichen Verhältnisse der potenziellen Mitglieder, also vor Unterbreitung eines konkreten Wohnungsangebots. In seinem Tätigkeitsbericht für das Jahr 2015 hält der Hamburgische Datenschutzbeauftragte dieses Vorgehen für unzulässig. Begründet wird dies damit, dass die Mitgl... mehr

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Datenschutz bei Wohnungsgen... / 1.4.1 Offenlegung der Kontaktdaten der Vertreter einer Genossenschaft

Nach § 43a Abs. 6 GenG ist eine Liste mit den Namen sowie den Anschriften, Telefonnummern oder E-Mail-Adressen der gewählten Vertreter und Ersatzvertreter zur Einsichtnahme für die Mitglieder mindestens 2 Wochen lang in den Geschäftsräumen der Genossenschaft und ihren Niederlassungen auszulegen oder bis zum Ende der Amtszeit der Vertreter auf der Internetseite der Genossensc... mehr

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Datenschutz bei Wohnungsgen... / 1.5.2 Prüfung durch den Aufsichtsrat

Nach § 9 GenG muss eine Genossenschaft grundsätzlich über einen Aufsichtsrat verfügen. Aufgabe des Aufsichtsrats ist nach § 38 Abs. 1 GenG, den Vorstand bei dessen Geschäftsführung zu überwachen. Er kann zu diesem Zweck vom Vorstand jederzeit Auskünfte über alle Angelegenheiten der Genossenschaft verlangen und die Bücher und Schriften der Genossenschaft einsehen und prüfen. D... mehr

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Datenschutz bei Wohnungsgen... / Zusammenfassung

Überblick Datenschutzrelevante Sachverhalte ergeben sich bei Genossenschaften aus der Führung der Mitgliederlisten, der Offenlegung der Kontaktdaten der Vertreter und der Verarbeitung der Kirchensteuerabzugsmerkmale für die Dividendenausschüttung. mehr

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Datenschutz bei Wohnungsgen... / 2.7 Löschpflichten

Nach den Vorgaben der DSGVO sind bei der Ermittlung der Löschfristen auch für Banken grundsätzlich die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen maßgeblich (vgl. Art. 17 Abs. 3 lit. b DSGVO). Bei Sparbüchern, insbesondere in Loseblattsammlungen, kann es vorkommen, dass sie erst nach Jahren wieder gefunden werden oder seit dem letzten Eintrag neue Sparurkunden ohne E... mehr

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Datenschutz bei Wohnungsgen... / 1.2.1 Übermittlung der Daten für Zwecke des Kirchensteuerabzugs bei der Dividendenausschüttung

Bei Dividendenzahlungen an kirchensteuerpflichtige natürliche Personen sind Genossenschaften gesetzlich verpflichtet, den Abzug der Kirchensteuer als Zuschlagsteuer zur Kapitalertragsteuer vorzunehmen (§ 51a EStG). Da der Genossenschaft die Religionszugehörigkeit des Mitglieds nicht bekannt ist, hat sie jährlich im Zeitraum vom 1.9. bis 31.10. eine Regelabfrage beim Bundesze... mehr

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Datenschutz bei Wohnungsgen... / 1.4.2 Informationspflichten bei der Erhebung der personenbezogenen Daten der Vertreter

Ein Vertreter, der mit der Aufnahme seiner Telefonnummer oder seiner E-Mail-Adresse nicht einverstanden ist bzw. diese nicht offenbart, kann nicht Vertreter sein. Es empfiehlt sich deshalb, bereits vor der Vertreterwahl diese Kontaktdaten bei den Kandidaten zu erheben und sie auf die Veröffentlichung in der Liste der Vertreter aufmerksam zu machen. Bei der Erhebung der Konta... mehr

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Datenschutz bei Wohnungsgen... / 2.1.1 Identifizierungspflichten

Bei einer Identifizierung des Vertragspartners nach GwG bzw. § 154 Abs. 2 AO hat die Genossenschaft bei natürlichen Personen folgende Angaben zu erheben und festzuhalten: Vorname und Nachname, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Wohnanschrift. Nach dem GwG ist die Identität des Vertragspartners anhand eines gültigen amtlichen Ausweises, der ein Lichtbild enthält und mit... mehr

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Dokumentationspflichten (DS... / 2.1 Grundätze

Als Teil der Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO ist ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten zu führen. Dieses Verzeichnis betrifft alle automatisierten und auch die nicht automatisierten Verarbeitungen personenbezogener Daten. Zunächst sind deshalb alle Verarbeitungsprozesse personenbezogener Daten im Unternehmen zu ermitteln. Um die Übersichtlichkeit zu wahr... mehr

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Beschäftigtendatenschutz / 3.7 Mitarbeiterüberwachung nach § 6 Abs. 2 Nr. 5 GwG

Mitarbeiter in der Sparabteilung von Genossenschaften (vgl. Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung) oder in der Maklerabteilung (vgl. Maklertätigkeit) sind auf ihre Zuverlässigkeit in Bezug auf die Einhaltung des GwG zu prüfen. Geeignete Instrumente hierzu sind Personalkontroll- und -beurteilungssysteme. Es sind nicht alle Mitarbeiter des Wohnungsunternehmens zu überwa... mehr

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Löschkonzepte und Archivier... / 6 Standardlöschfristen

Bei der Formulierung von Löschregeln für einzelne Datenarten kann ein hoher Analyseaufwand entstehen. Um den Aufwand möglichst gering zu halten und die begrenzten Kapazitäten zu schonen, empfiehlt es sich, Standardlöschfristen festzulegen. Die Zahl der Standardlöschfristen sollte auf ein Minimum begrenzt werden. Dies trägt zur Verringerung der Komplexität des Löschkonzepts u... mehr

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Nutzung betrieblicher Kommu... / 1.1.1 Zweck und Rechtmäßigkeit

In der DSGVO sind keine speziellen Regelungen zur Zulässigkeit der Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mittels optisch-elektronischer Einrichtungen (Videoüberwachung) enthalten. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist im Regelfall das berechtigte Interesse gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO. Danach ist die Verarbeitung zulässig, wenn sie "zur Wahrung der berechtigten Inte... mehr

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§ 1 Forderungspfändung / A. Einleitung

Rz. 1 Welchen tatsächlichen Wert der im Erkenntnisverfahren erstrittene Titel hat, zeigt sich erst im Rahmen der Zwangsvollstreckung. Die Zwangsvollstreckung dient der Realisierung des materiell-rechtlichen Anspruchs des Gläubigers gegen den Schuldner. Der Gläubiger kann hierbei nicht in eigener Regie vollstrecken, er muss sich immer der staatlichen Vollstreckungsorgane (Ger... mehr

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Leitfaden 2022 – Anlage Gen... / 3 Genossenschaften und Vereine i. S. v. § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG

Vor Zeilen 3 ff. Nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG sind Genossenschaften sowie Vereine von der Körperschaftsteuer befreit, wenn sie Wohnungen herstellen und erwerben und Mitgliedern aufgrund eines Miet- oder Nutzungsvertrags überlassen (Wohnungsgenossenschaften und -vereine). Ebenfalls begünstigt sind die Herstellung, der Betrieb und die Überlassung von damit zusammenhängenden Geme... mehr

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Strategien für eine nachhal... / 2.10.1 Langfristigkeit unterstützende Rechtsformen

Welche Rechtsform unterstützt Nachhaltigkeit? Kann man diese Frage überhaupt beantworten? Das Jahr 2012 wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen zum Internationalen Jahr der Genossenschaften ausgerufen. Damit würdigten die UN den Beitrag der Genossenschaften zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung. Der damalige UN-Generalsekretär Ban Ki-moon sagte dazu, K... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Auflösend bedingte Mietverhältnisse

Rz. 5 Auflösend bedingte Mietverhältnisse sind diejenigen, deren Ende von einem zukünftigen ungewissen Ereignis abhängt, dessen Eintritt ungewiss ist. Das ist bei einem Werkwohnungsmietvertrag das Ende des Beschäftigungsverhältnisses (BGH, Urteil v. 11.11.2020, VIII ZR 191/18, WuM 2021, 47: LG Berlin, GE 2004, 890), bei einem Untermietverhältnis die Beendigung des Hauptmietv... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Einrichtungen zur Sicherung von Einlagen bei Wohnungsbaugenossenschaften mit Spareinrichtung (§ 5 Abs 1 Nr 16 S 3 iVm S 1 KStG)

Tz. 11 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Nach § 5 Abs 1 Nr 16 S 3 KStG sind befreit "Einrichtungen zur Sicherung von Einlagen bei Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung". Diese ges Regelung berücksichtigt, dass Wohnungsgen mit Spareinrichtung auch Namensschuldverschreibungen an Mitglieder ausgeben, die gleichfalls in den Sicherungsfonds einbezogen sind. Der Begriff "Einlagen" ... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Satzungsmäßige Voraussetzungen

Tz. 13 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die St-Befreiung setzt voraus, dass die Aufgabe als Entschädigungseinrichtung Hilfeleistung bei Gefahr für die Erfüllung der Verpflichtung eines Kreditinstituts (insbes die Einlagensicherung sowie die Anlegerentschädigung), Sicherung von Einlagen bei Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung bzw Schutz der Ansprüche von Versicherten der priv... mehr

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Vorwort und Vorbemerkung / 2 Vorbemerkung

Einige Wohnungsunternehmen und Regionalverbände haben bereits zum Teil langjährige Erfahrungen mit einem CO2-Monitoring gesammelt. Sie haben diese Arbeitshilfe tatkräftig unterstützt. Dank für die Mitwirkung an dieser Arbeitshilfe geht an das "Kernteam" Ingo Frömbling, GAG Immobilien AG Christian Gebhardt, GdW Gregor Heilmann ProPotsdam GmbH Dr. Ingrid Vogler, GdW sowie: Dr. Raine... mehr

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Trend Nachhaltigkeit: Auswi... / 2 Betroffenheit der Wohnungswirtschaft auf mehreren Ebenen

Ein Wohnungsunternehmen, das "Grüne Finanzierungsinstrumente" nutzen will, wird sich generell mit den Regularien, Kapitalmarktusancen und sich entwickelnden Standards auseinander setzen müssen. Die Vorteile liegen auf der Hand: Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit diesen Finanzierungsinstrumenten ermöglicht Know-how-Gewinn, eine Verknüpfung von Aktiv- und Passivseite und da... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 92... / 4.1 Auflösung des Wohnförderkontos

Rz. 40 Das Wohnförderkonto ist aufzulösen, wenn der Zulageberechtigte die geförderte Wohnung vor vollständiger Rückzahlung des Altersvorsorge-Eigenheimbetrags nicht nur vorübergehend nicht mehr für eigene Wohnzwecke nutzt (§ 92a Abs. 3 S. 1 EStG). Aus der zulässigen, nicht schädlichen Verwendung des geförderten Kapitals wird grundsätzlich – mit Ausnahme in § 92a Abs. 3 S. 9 ... mehr

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Hinweise für die Wohnungswi... / 1 Elektroanlagen

Für Elektroanlagen ist nach den technischen Regeln eine regelmäßige, wiederkehrende Prüfung in Wohnungen nach der europäischen Norm DIN EN 50110[1] (deutsche Normfassung DIN VDE 0105-100[2]) ohne Angabe einer Prüffrist erforderlich. Für den gewerblichen Bereich gilt nach den Regeln der Berufsgenossenschaft, dass elektrische Anlagen alle vier Jahre nach der DGUV-Vorschrift 3 "... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Einführung

Rz. 110 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der Zulageberechtigte kann das in einem Altersvorsorgevertrag bereits angesparte oder noch anzusparende Kapital ganz oder teilweise zum Bau oder Erwerb, zur Entschuldung einer selbstgenutzten Wohnung sowie zum Erwerb von Pflichtanteilen an einer Wohnungsgenossenschaft verwenden, ohne die Förderung zu verlieren. Für den Bereich der betriebli... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Verwendung zum Erwerb einer Wohnung

Rz. 112 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der Stpfl/Zulageberechtigte kann das in einem Altersvorsorgevertrag gebildete und durch Zulagen/SA-Abzug geförderte Kapital ganz (100 %) oder teilweise (bis auf ein Restkapital von mindestens 3 000 EUR) als ‚Altersvorsorge-Eigenheimbetrag’ für den Erwerb oder Umbau einer Wohnung entnehmen. Entnahmeberechtigt sind Personen während der > Unbe... mehr

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Gewerberaummietverhältnis: ... / 1.2 Besonderheiten für Wohnungsgenossenschaften

Für Wohnungsgenossenschaften ist darüber hinaus zu beachten, dass ggf. für die Gewerberaumvermietung das "Nichtmitgliedergeschäft" zugelassen sein muss.[1] Die Mustersatzung sieht diese Möglichkeit alternativ vor.[2] Die Gewerberaumvermietung kann Auswirkungen auf die Steuerbefreiung von "Vermietungsgenossenschaften" haben (u. a. auf Körperschaft- und Gewerbesteuer), wenn Ein... mehr

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Gewerberaummietverhältnis: ... / 1.1 Anforderungen nach der Satzung bzw. nach dem Gesellschaftsvertrag

Zum Geschäftsfeld von Wohnungsunternehmen (Genossenschaften und Gesellschaften) gehört – neben der Vermietung von Wohnraum – i. d. R. auch die Überlassung von Gewerberaum. Dementsprechend sehen die Mustersatzung[1] und der Mustergesellschaftsvertrag[2] vor, dass die Genossenschaft bzw. die Gesellschaft Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erw... mehr

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Tschechische Republik / I. Güterrecht

Rz. 19 Gesetzlicher Güterstand ist die Errungenschaftsgemeinschaft ("gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten"), §§ 708 ff. BGB. Zum gemeinschaftlichen Vermögen gehört alles, was einer der Ehegatten oder beide Ehegatten gemeinsam während der Ehe erworben haben. Hiervon ausgenommen sind Erbschaften, Schenkungen, Gegenstände, die dem persönlichen Gebrauch eines Ehegatten dien... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / V. Genossenschaftsanteile (Buchst g)

Rz. 40 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Begünstigt ist die kostenlose oder verbilligte Überlassung (Begründung) von Geschäftsguthaben bei einer inländischen Genossenschaft (§ 2 Abs 1 Nr 1 Buchst g VermBG; Abschn 4 Abs 7 VermBErl). Geförderte Genossenschaftsanteile kann der bei dieser Genossenschaft beschäftigte ArbN erwerben. Anstelle der Anteile an der arbeitgebenden Genossenschaf... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Anlage im Rahmen des Wohnungsbau-Prämiengesetzes

Rz. 99 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 VwL sind auch Anlagen in den nach dem WoPG begünstigten Anlageformen (§ 2 Abs 1 Nr 4 VermBG). In Betracht kommen mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Übersicht über die Anlageformen

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Einzelheiten zum Festsetzungsverfahren

Rz. 128 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Die Verwaltung der ArbN-Sparzulage obliegt den FÄ (§ 14 Abs 1 Satz 1 VermBG). Zuständig ist regelmäßig das > Wohnsitz-Finanzamt des ArbN (> Zuständigkeit Rz 5 ff); bei ArbN, die ihren > Wohnsitz im > Ausland Rz 1 haben, ist das > Betriebsstätten-Finanzamt des ArbG zuständig (Abschn 15 Abs 3 VermBErl; > Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 180, ... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Vorzeitige Verfügungen über die angelegten Sparleistungen

Rz. 108 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Während der Sperrfrist für Sparverträge über Wertpapiere und andere Vermögensbeteiligungen (> Rz 94), für Wertpapier-Kaufverträge (> Rz 96) sowie für Beteiligungs- oder Beteiligungs-Kaufverträge (> Rz 97, 98) darf der Anleger über seine Sparleistungen nicht durch Rückzahlung, Abtretung, Beleihung, Aufhebung der Festlegung oder nicht rechtze... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Wohnungsbau-Prämiensparen

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Die Förderung des Wohnungsbaus durch Gewährung von Wohnungsbauprämien ist geregelt im Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG) mit DVO sowie den Wohnungsbauprämien-Richtlinien (WoPR). Prämienbegünstigte Aufwendungen – es sind dies nicht nur Bausparkassenbeiträge (vgl § 2 WoPG) – werden auf Antrag vom FA bis zu 512 EUR im Kalenderjahr, bei > Ehegatten... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1.2 Entstehungsgeschichte

Rn 7 Zur Zeit der Geltung der Konkursordnung konnte auch gegen natürliche Personen, die keine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübten, ein Konkursantrag gestellt werden. In der breiten Öffentlichkeit war völlig unbekannt, dass diese Personen sogar einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen stellen konnten. Die rechtlichen Regelunge... mehr

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Beteiligungserträge von Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsbauvereinen

Kommentar Die Finanzverwaltung hat sich zu der Frage geäußert, ob bzw. in welchem Umfang Einnahmen, die eine steuerbefreite Wohnungsgenossenschaft bzw. ein Wohnungsbauverein aus einer Organgesellschaft erhält, unschädlich für die Steuerbefreiung sind. Wohnungsgenossenschaften und Körperschaftsteuer Nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG sind u.a. Wohnungsgenossenschaften von der Körpers... mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 67c Kündigungsausschluss bei Wohnungsgenossenschaften

1 Zweck der Regelung Rz. 1 § 67 c wurde im Zusammenhang mit § 66 a GenG (Kündigung im Insolvenzverfahren) durch das ›Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte‹ mit Wirkung vom 15.07.2013 eingeführt (BGBl. I 2379). Da die Mitgliedschaft regelmäßig Voraussetzung für die Überlassung einer Genossenschaftswohnung ist, drohte den ... mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 1... / 5.5 Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung

Rz. 98 Eine insgesamt geringe und in jüngster Zeit leicht abnehmende Zahl von Genossenschaften betreibt neben ihrem satzungsgemäßen Hauptzweck zugleich eine Spareinrichtung, in dem sie Spareinlagen seitens ihrer Mitglieder und deren Angehörigen entgegennimmt. Dies dient nicht nur der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der Kundenbindung gegenüber konkurrierenden Anbietern... mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 1... / 5 Wohnungsgenossenschaften

5.1 Der Förderzweck Rz. 59 Wohnungsgenossenschaften, häufig auch unter der Bezeichnung Bauverein, Wohnungsverein, Baugenossenschaft, oder Wohnungsbaugenossenschaft, sind Zusammenschlüsse (überwiegend) privater Haushalte zur gemeinschaftlichen Sicherstellung einer guten und sozial verantwortbaren Wohnungsversorgung (vgl. § 1 Abs. 1 MusterS sowie oben 4.2.4). Insofern bezwecke... mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 3... / 2.6 Gemeinnützigkeitszusatz bei Wohnungsgenossenschaften

Rz. 11 Auch nach der Aufhebung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) bleiben die – ehemals gemeinnützigen – Wohnungsbaugenossenschaften berechtigt, den bisherigen Hinweis auf die gemeinnützige Zielsetzung der eG in der Firma weiter zu führen (siehe hierzu die Stellungnahme der Bundesregierung BT-Drucks. 11/2157, S. 211; BR-Drucks. 100/88, S. 453 a. A. BGH GRUR 2003, S... mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 1... / 5.2.1 Grundlagen

Rz. 63 Im Vordergrund der wirtschaftlichen Zwecksetzung der Wohnungsgenossenschaften steht regelmäßig die Überlassung von Wohn- und Gewerberäumen zur Nutzung seitens ihrer Mitglieder. Was dabei die rechtliche Ausgestaltung der Beziehungen zwischen der Genossenschaft und ihren Mitgliedern betrifft, so gilt es zunächst, das in der Satzung gründende körperschaftliche Mitglieds... mehr

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Verschmelzung von Genossens... / 2.1 Vorbereitungsphase

Rz. 4 Die Vorbereitungsphase beginnt mit der Klärung grundlegender Fragen zur Sinnhaftigkeit einer Verschmelzung für die beteiligten Genossenschaften. In der wohnungsgenossenschaftlichen Praxis haben sich zwei Anwendungsfelder für eine Verschmelzung herausgebildet: Rz. 5 Zum einen wird durch Verschmelzung angestrebt, wirtschaftliche Solidität zu bündeln, um Synergieeffekte im... mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Abkürzungsverzeichnis

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