Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungsgenossenschaft

Kommentar aus Finance Office Professional
Beteiligungserträge von Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsbauvereinen

Kommentar Die Finanzverwaltung hat sich zu der Frage geäußert, ob bzw. in welchem Umfang Einnahmen, die eine steuerbefreite Wohnungsgenossenschaft bzw. ein Wohnungsbauverein aus einer Organgesellschaft erhält, unschädlich für die Steuerbefreiung sind. Wohnungsgenossenschaften und Körperschaftsteuer Nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG sind u.a. Wohnungsgenossenschaften von der Körpers...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 67c Kündigungsausschluss bei Wohnungsgenossenschaften

1 Zweck der Regelung Rz. 1 § 67 c wurde im Zusammenhang mit § 66 a GenG (Kündigung im Insolvenzverfahren) durch das ›Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte‹ mit Wirkung vom 15.07.2013 eingeführt (BGBl. I 2379). Da die Mitgliedschaft regelmäßig Voraussetzung für die Überlassung einer Genossenschaftswohnung ist, drohte den ...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 1... / 5.5 Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung

Rz. 98 Eine insgesamt geringe und in jüngster Zeit leicht abnehmende Zahl von Genossenschaften betreibt neben ihrem satzungsgemäßen Hauptzweck zugleich eine Spareinrichtung, in dem sie Spareinlagen seitens ihrer Mitglieder und deren Angehörigen entgegennimmt. Dies dient nicht nur der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der Kundenbindung gegenüber konkurrierenden Anbietern...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 1... / 5 Wohnungsgenossenschaften

5.1 Der Förderzweck Rz. 59 Wohnungsgenossenschaften, häufig auch unter der Bezeichnung Bauverein, Wohnungsverein, Baugenossenschaft, oder Wohnungsbaugenossenschaft, sind Zusammenschlüsse (überwiegend) privater Haushalte zur gemeinschaftlichen Sicherstellung einer guten und sozial verantwortbaren Wohnungsversorgung (vgl. § 1 Abs. 1 MusterS sowie oben 4.2.4). Insofern bezwecke...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 3... / 2.6 Gemeinnützigkeitszusatz bei Wohnungsgenossenschaften

Rz. 11 Auch nach der Aufhebung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) bleiben die – ehemals gemeinnützigen – Wohnungsbaugenossenschaften berechtigt, den bisherigen Hinweis auf die gemeinnützige Zielsetzung der eG in der Firma weiter zu führen (siehe hierzu die Stellungnahme der Bundesregierung BT-Drucks. 11/2157, S. 211; BR-Drucks. 100/88, S. 453 a. A. BGH GRUR 2003, S...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 1... / 5.2.1 Grundlagen

Rz. 63 Im Vordergrund der wirtschaftlichen Zwecksetzung der Wohnungsgenossenschaften steht regelmäßig die Überlassung von Wohn- und Gewerberäumen zur Nutzung seitens ihrer Mitglieder. Was dabei die rechtliche Ausgestaltung der Beziehungen zwischen der Genossenschaft und ihren Mitgliedern betrifft, so gilt es zunächst, das in der Satzung gründende körperschaftliche Mitglieds...mehr

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Verschmelzung von Genossens... / 2.1 Vorbereitungsphase

Rz. 4 Die Vorbereitungsphase beginnt mit der Klärung grundlegender Fragen zur Sinnhaftigkeit einer Verschmelzung für die beteiligten Genossenschaften. In der wohnungsgenossenschaftlichen Praxis haben sich zwei Anwendungsfelder für eine Verschmelzung herausgebildet: Rz. 5 Zum einen wird durch Verschmelzung angestrebt, wirtschaftliche Solidität zu bündeln, um Synergieeffekte im...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vorwort zur 1. Auflage

Der vorliegende Kommentar beschreitet einen neuen Weg in der Kommentarliteratur. Durch die Zusammenfassung sich ergänzender und aufeinander bezogener Bestimmungen im Rahmen einer geschlossenen Darstellung stellt er eine Verbindung von klassischer Kommentierung und praxisbezogenem Handbuch dar. Ziel der Herausgeber und Verfasser war es nicht zuletzt, den Adressaten in den Vor...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 3... / 3.1.2 Satzungsmäßige Voraussetzungen

Rz. 20 Die Satzung kann weitere Erfordernisse und Ausschlusstatbestände hinsichtlich der Wählbarkeit von Aufsichtsratsmitgliedern aufstellen. Zwar besteht hierbei ein erhebliches Maß an Gestaltungsfreiheit, doch darf das Auswahlrecht der Generalversammlung nicht dergestalt beeinträchtigt werden, dass letztlich nur ein eng umgrenzter Kreis von Mitgliedern zur Wahl steht (RGZ...mehr

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Verschmelzung von Genossens... / 3 Beachtung der Mitgliederrechte

Rz. 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder der übertragenden Genossenschaft erlöschen mit der Eintragung der Verschmelzung (§ 19 Abs. 1). Durch den Mitgliedschaftserwerb bei der übernehmenden Genossenschaft erwerben diese Mitglieder jedoch die mit der dortigen Mitgliedschaft verbundenen Rechte und Pflichten. Dies gilt insbesondere auch hinsichtlich des Rechts auf Inanspruchna...mehr

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Vorwort zur 3. Auflage

Ein neuer Kommentar zu einer im Wettbewerb der deutschen und zunehmend auch der europäischen Rechtsformen nicht allzu verbreiteten Unternehmensform stellt für die Verfasser und den Verlag allemal ein gewisses Risiko dar. Dies gilt umso mehr, wenn er sich zugleich einer vom Üblichen abweichenden Konzeption bedient. So ist denn auch die überraschend erfolgreiche Aufnahme, die ...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 1... / Literaturtipps

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Steuern / 2.2.5 Vermietung von Dachflächen für Mobilfunkantennen oder Photovoltaikanlagen

Rz. 14 Telefongesellschaften schließen häufig mit Wohnungsgenossenschaften als Grundstückeigentümer sog. Standortmietverträge über Funkfeststationen ab, in denen der Telefongesellschaft für eine bestimmte Zeit das Recht ein geräumt wird, auf der angemieteten Grundstücks- bzw. Gebäudefläche eine Funkfeststation zu errichten und zu betreiben. Die Funkfeststation ist vom Mieter...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 1... / 5.2.4 Beendigung des Nutzungsverhältnisses

Rz. 82 Gem. § 4 Abs. 1 MusterNV wird das Nutzungsverhältnis auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann seitens des Mitglieds bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ende des übernächsten Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform (§ 4 Abs. 2 MusterS). Das Recht zur fristlosen Kündigung nach den Bestimmungen des BGB (vgl. §§ 543, 56...mehr

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§ 33 Anhang / 12 Sanktionen bei Verstößen gegen Rechnungslegungsvorschriften

Rz. 661 Die Straf- und Bußgeldvorschriften der §§ 331 bis 335 c HGB gelten grds. nicht für eG. Eine entsprechende Anwendung erfolgt bei eG nur, sofern das PublG Anwendung findet (nur im Falle eines KA; vgl. Grottel/H. Hoffmann in BeBiKo, § 331 HGB RN 1, 80). Dies ist bei Wohnungsgenossenschaften i. d. R. nicht der Fall. Rz. 662 Für eG sind die Strafvorschriften auf die allgem...mehr

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Verschmelzung von Genossens... / 1 Verschmelzung von Genossenschaften im UmwG

Rz. 1 Rechtliche Grundlagen für die Umsetzung von Verschmelzungen von Wohnungsgenossenschaften bilden vorrangig die Vorschriften des Umwandlungsgesetzes (UmwG) vom 28. Oktober 1994. Rz. 2 Die im UmwG abschließend als sog. "numerus clausus" (Böttcher in Lutter UmwG § 1 RN 1; Böttcher in Böttcher/Habighorst/Schulte § 1 UmwG RN 31; Kallmeyer, Umwandlungsgesetz § 1 RN 16; Hecksch...mehr

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Steuern / 1 Definition

Rz. 1 Eine Vermietungsgenossenschaft ist eine Wohnungsgenossenschaft, die Wohnungen herstellt und erwirbt und sie ausschließlich an Mitglieder aufgrund eines Mietvertrages oder aufgrund eines genossenschaftlichen Nutzungsvertrages zum Gebrauch überlässt.mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 2... / 4.1 4.1 Gesetzes- und Satzungsbindung

Rz. 4 Die Leitungsbefugnis des Vorstandes findet ihre – selbstverständlichen – Grenzen in den zwingenden Vorgaben des Gesetzes und der Satzung sowie insbesondere im Fördergrundsatz. Die gilt vor allem dort, wo der Gesetzgeber bestimmte Aufgaben anderen Gesellschaftsorganen – sei es der Generalversammlung oder dem Aufsichtsrat – zur Entscheidung zugewiesen hat. So liegt die K...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 5... / 2 Die Grundkonzeption der genossenschaftlichen Pflichtprüfung

Rz. 8 Die genossenschaftliche Pflichtprüfung ist ein Instrument zur Umsetzung des dem genossenschaftlichen Prinzips zugrunde liegenden Gedankens der Selbstverwaltung, Selbsthilfe und Selbstverantwortung. Aus diesem Leitbild heraus unterscheidet sie sich deutlich von der für die Kapitalgesellschaften geltenden Regelungen der Abschlussprüfungen (Bergmann, ZfgG 2001, 217; Esse...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 1... / 5.1 Der Förderzweck

Rz. 59 Wohnungsgenossenschaften, häufig auch unter der Bezeichnung Bauverein, Wohnungsverein, Baugenossenschaft, oder Wohnungsbaugenossenschaft, sind Zusammenschlüsse (überwiegend) privater Haushalte zur gemeinschaftlichen Sicherstellung einer guten und sozial verantwortbaren Wohnungsversorgung (vgl. § 1 Abs. 1 MusterS sowie oben 4.2.4). Insofern bezwecken sie als ›Wirtscha...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 2... / 3.2 Satzungsmäßige Voraussetzungen

Rz. 9 Die Satzung kann darüber hinaus weitere persönliche Anforderungen aufstellen. Sie ist dabei zwingend an den Grundsatz der Gleichbehandlung und die Bestimmungen des AGG, welches gem. § 6 Abs. 3 AGG auch für Organmitglieder Geltung beansprucht, gebunden und darf folglich nicht in sachwidriger oder gar diskriminierender Weise differenzieren. Unproblematisch sind insofern...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG §§ ... / 2.3 Wirkung der Vertretung

Rz. 8 Erklärungen, welche die Mitglieder des Vorstandes im Rahmen ihrer Vertretungsbefugnis abgeben, wirken unmittelbar für und gegen die Genossenschaft (§ 26 Abs. 1, § 164 Abs. 1 BGB). Dabei ist es gleichgültig, ob die Erklärung ausdrücklich im Namen der Genossenschaft erfolgt, oder ob sich der Vertretungswille aus den Umständen ergibt (§ 26 Abs. 1). Die satzungsmäßigen (vg...mehr

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Steuern / 5.3 Aufteilung der Vorsteuerbeträge (§ 15 Abs. 4 UStG)

Rz. 31 Eine Wohnungsgenossenschaft erbringt in der Regel überwiegend umsatzsteuerfreie Vermietungsleistungen, daneben aber auch umsatzsteuerpflichtige Leistungen, wie z. B. Vermietung von Gästewohnungen und Garagen an Nichtmieter, eigener Betrieb von Photovoltaikanlagen etc. Soweit die Genossenschaft umsatzsteuerfreie Vermietungsleistungen erbringt, ist ein Abzug von Vorsteue...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 6... / 2 Die Kündigung der Mitgliedschaft durch den Insolvenzverwalter

Rz. 2 Gemäß § 66 a kann die Mitgliedschaft des Insolvenzschuldners in einer Genossenschaft durch den Insolvenzverwalter gekündigt werden. Dies betrifft sowohl die ordentliche Kündigung nach § 65 GenG als auch die Kündigung wegen Aufgabe des Wohnsitzes gem. § 67 GenG, die außerordentliche Kündigung gem. § 67 a GenG und die Kündigung einzelner Geschäftsanteile entsprechend § 6...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 7... / 2.3 Beschränkung des Abfindungsanspruchs

Rz. 15 Enthält die Satzung eine Bestimmung über die Festsetzung eines Mindestkapitals, so ist gem. § 8 a Abs. 2 S. 1 ›die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens ausgesetzt, solange durch die Auszahlung das Mindestkapital unterschritten würde.‹ Darüber hinaus eröffnet der ebenfalls im Rahmen der Genossenschaftsnovelle 2006 eingeführte Abs. 4 erstmals die Möglichkeit, die...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 3... / 2.2 Der Grundsatz der Firmenwahrheit

Rz. 5 Die entscheidende gesetzliche Ausprägung des Grundsatzes der Firmenwahrheit findet sich im Irreführungsverbot des § 18 Abs. 2 HGB. Danach darf die Firma ›keine Angaben enthalten, die geeignet sind, über geschäftliche Verhältnisse, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind, irrezuführen‹. So kommt eine geographische Bezugnahme in der Firma einer Wohnung...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 6... / 3 Einschränkung der Kündigungsbefugnis

Rz. 6 Die Kündigung einzelner Geschäftsanteile scheidet notwendig aus, soweit das Mitglied nach der Satzung (§ 7 a Abs. 2) oder nach einer Vereinbarung mit der Genossenschaft, beispielsweise im Nutzungsvertrag, verpflichtet ist, sich in bestimmtem Umfange mit mehreren Geschäftsanteilen in Form einer ›Pflichtbeteiligung‹ zu beteiligen (vgl. § 17 Abs. 2 MusterS). Soweit die Sa...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 6... / 4.3 Zum abschließenden Charakter der Regelung

Rz. 16 Nach überwiegender Auffassung kommt der gesetzlichen Ausgestaltung der außerordentlichen Kündigung in Abs. 3 im Lichte der ratio legislatoris (siehe: BT-Drucks. 7/97, S. 26) ein grundsätzlich abschließender Charakter zu (BGHZ 103, S. 219 ff., 227 = NJW 1988, S. 1731; OLG Oldenburg ZfG 2000; S. 241; OLG Frankfurt DB 1977, S. 2181; OLG Düsseldorf MDR 1978, S. 319; Baue...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 6... / 4.2 Die Unzumutbarkeit

Rz. 15 Die Bestimmung der Unzumutbarkeit am Festhalten der satzungsmäßigen Kündigungsfrist setzt notwendig eine Interessenabwägung zwischen den Belangen der Genossenschaft und denjenigen des die Kündigung betreibenden Mitglieds voraus (Beuthien § 65 RN 11). Die Gegenauffassung von Müller (§ 65 RN 18) überzeugt nicht. Dies folgt schon aus methodischen Erwägungen. So setzt di...mehr

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Steuern / 6.5 Reinigen von Gebäuden oder Gebäudeteilen (§ 13 b Abs. 2 Nr. 8 UStG)

Rz. 51a Die Umkehr der Steuerschuldnerschaft tritt nur ein, wenn der Leistungsempfänger ein Unternehmen ist, welches selbst nachhaltig entsprechende Leistungen erbringt. Wohnungsgenossenschaften fallen nicht darunter. Rz. 51b Die weiteren Regelungen des § 13b UStG zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft sind für Wohnungsgenossenschaften nicht einschlägig. Rz. 52 derzeit nicht belegtmehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 5... / 3 Bestätigungsvermerk

Rz. 7 § 58 Abs. 2 bestimmt, dass für die Genossenschaften, die die Größenmerkmale des § 267 Abs. 3 HGB erfüllen, die Regelungen des § 322 HGB über den Bestätigungsvermerk entsprechend zur Anwendung kommen. Folglich erhalten als große Genossenschaften zu qualifizierende Mitgliedsgenossenschaften von ihrem Prüfungsverband ein Testat i. S. v. § 322 HGB, wenn sie zwei der in § ...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 5... / 5.3 Geschäftsführung

Rz. 36 Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung zielt darauf ab, festzustellen, ob die Genossenschaftsorgane, an erster Stelle der Vorstand, entsprechend den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften unter Beachtung des Grundsatzes der Versicherung, die erforderlichen sachlichen und personellen Maßnahmen zur optimalen Verwirklichung des genossenschaftliche...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 1... / 5.2 Der Nutzungsvertrag (Nutzungsverhältnis)

5.2.1 Grundlagen Rz. 63 Im Vordergrund der wirtschaftlichen Zwecksetzung der Wohnungsgenossenschaften steht regelmäßig die Überlassung von Wohn- und Gewerberäumen zur Nutzung seitens ihrer Mitglieder. Was dabei die rechtliche Ausgestaltung der Beziehungen zwischen der Genossenschaft und ihren Mitgliedern betrifft, so gilt es zunächst, das in der Satzung gründende körperschaf...mehr

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Steuern / 1 Einleitung

Nachstehend werden folgende steuerliche Themen für Wohnungsgenossenschaften kurz abgehandelt: A Die Vermietungsgenossenschaft B Die steuerliche Behandlung von Aufsichtsratsvergütungen C Die Umsatzsteuer D Die erweiterte Kürzung E Die Verschmelzung von Genossenschaften Die Darstellung soll einen Überblick über steuerliche Schwerpunkte vermitteln, die Genossenschaften – insbesondere...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 1... / 5.3 Vermietungsgenossenschaften

Rz. 94 Soweit Wohnungsgenossenschaften bis zum Zeitpunkt der Aufhebung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes durch Art. 21 Abs. 1 des Steuerreformgesetzes 1990 (BGBl. I S. 1093) zum 01.01.1990 als gemeinnützig anerkannt waren, bleibt ihre hieraus fließende Befreiung von der Körperschafts- und Gewerbesteuer auch nach gegenwärtigem Recht erhalten, wenn und soweit sie ihren Ge...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
§ 33 Anhang / 9.2 Erläuterung der Anhangangaben

Rz. 585 Zu 1.: Unterschiedsbetrag aus der Abzinsung von Pensionsrückstellungen mit Zehn- statt mit Sieben-Jahresdurchschnitt (§ 253 Abs. 6. Satz 3 HGB) Diese Angabepflicht ergänzt die Angaben nach § 285 Nr. 24 HGB (vgl. zur Neuregelung der Abzinsung von Pensionsrückstellungen RN 368). Zu 2.: Ergänzende Angaben (Firma, Sitz, Genossenschaftsregister und Nr. ; § 264 Abs. 1 a HGB)...mehr

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Verschmelzung von Genossens... / 3.3 Übergang der Nutzungsverträge im Wege der Gesamtrechtsnachfolge

Rz. 24 Von zentraler Bedeutung ist bei den Mitgliedern einer Wohnungsgenossenschaft im Zusammenhang mit der Durchführung einer Verschmelzung meist die Frage, inwiefern sich die Verschmelzung auf bestehende Nutzungsverträge auswirkt. Meist handelt es sich dabei um langjährige Bestandsverträge, die nur sehr eingeschränkt mietrechtlichen Änderungen ausgesetzt sein konnten und d...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 9... / 1 Nichtigkeitsgründe

Rz. 1 § 95 Abs. 1 definiert die als wesentlich i. S. d. § 94 zu bezeichnende Bestimmung der Satzung, die zur Nichtigkeit der Genossenschaft führen kann. Nach Abs. 1 kann die Nichtigkeitsklage damit begründet werden, dass die in den §§ 6, 7 und 119 GenG aufgeführten Regelungsgegenstände in der Satzung nicht enthalten oder die diesbezüglichen Bestimmungen nichtig sind. Ausgen...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 1... / 4.2.1 Grundlagen

Rz. 16 Die Genossenschaft ist im Lichte ihrer normativen und wirtschaftlichen Zwecksetzung eine organisatorisch und rechtlich verselbstständigte Selbsthilfeeinrichtung ihrer Mitglieder. Deren im Rahmen der eG verfolgter ›gemeinsamer Zweck‹ (vgl. § 705 BGB) liegt folglich gem. § 1 Abs. 1 zwingend und unabdingbar in der ›Förderung des Erwerb(s) oder der Wirtschaft ihrer Mitgl...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 87 Rechtsverhältnisse im Liquidationsstadium

Rz. 1 Die aufgelöste und die werbende eG sind identisch, auch wenn die Firmenbezeichnung zu ergänzen ist (§ 85 Abs. 3 GenG) und sich die Zwecksetzung geändert hat. Die Regelung in Abs. 1 ist missverständlich, da nicht nur der 2. und 3. Abschnitt des GenG grundsätzlich weiterhin anwendbar sind, sondern auch Bestimmungen aus anderen Abschnitten, soweit der 6. Abschnitt oder de...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 3... / 5.4 Verträge mit Aufsichtsratsmitgliedern

Rz. 65 Angesichts der im Lichte ihrer Überwachungsfunktion unabdingbaren persönlichen und wirtschaftlichen Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder, insbesondere gegenüber dem Vorstand und seinen Organwaltern, unterliegen Beratungsverträge zwischen der Genossenschaft und einzelnen Aufsichtsratsmitgliedern notwendig rechtlichen Einschränkungen. Dies ergibt sich zwangsläufi...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 3... / 7.1 Das Wettbewerbsverbot

Rz. 28 Aus der ›organschaftlichen‹ Treuepflicht der Vorstandsmitglieder folgt insbesondere ein umfassendes Wettbewerbsverbot (zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot siehe § 24 RN 105 ff.) im Geschäftsbereich der Genossenschaft. Die rechtlichen Vorgaben des § 88 AktG gelten insofern entsprechend. Die Organwalter dürfen folglich ohne vorherige (!) Einwilligung des Aufsichtsr...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG §§ ... / 2.6 Selbstkontrahieren

Rz. 12 Das Verbot des ›Selbstkontrahierens‹ gem. § 181 BGB gilt ohne Einschränkung auch für die Organwalter einer Genossenschaft. Allerdings kommt insofern nur der Tatbestand der ›Mehrfachvertretung‹ in Betracht, d. h. das gleichzeitige Handeln als Vertreter der Genossenschaft und eines Dritten, da es hinsichtlich des Abschlusses von Verträgen mit sich selbst (In-sich-Gesch...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 7... / 3 Die Pflichtbeteiligung

Rz. 6 Entsprechend Abs. 2 kann die Satzung die Pflichtbeteiligung mit mehreren Geschäftsanteilen festsetzen (vgl. § 17 Abs. 2 MusterS). Wird eine entsprechende Verpflichtung im Wege nachträglicher Satzungsänderung begründet oder erhöht, so bedarf der Beschluss der Generalversammlung zwingend einer Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen Stimmen (§ 16 Abs. 2 Nr. 3). Unter ...mehr

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§ 33 Anhang / 11 Offenlegung

Rz. 656 Der Vorstand der eG hat gemäß § 339 Abs. 1, 2 HGB (§ 325 HGB kommt für eG nur teilweise zur Anwendung) beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers (eBAnz) unverzüglich nach der Generalversammlung über den JA (vgl. zu diesem Verfahrensablauf §§ 48, 49, 50 RN 2 f.), aber spätestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag, folgende Unterlagen elektronisch einzureiche...mehr

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Steuern / 7 Umsatzsteuerliche Organschaft

Rz. 53 Bei einer Organschaft ist eine Organgesellschaft (Tochter) in das Unternehmen eines Organträgers (Mutter) eingegliedert (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG). Organträger und Organgesellschaft bilden ein Unternehmen (Organschaft). Die Umsätze der Organgesellschaft werden dem Organträger zugerechnet. Voraussetzung für eine Organschaft ist, dass die Organgesellschaft in das Unt...mehr

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Verschmelzung von Genossens... / 3.7 § 80 UmwG Inhalt des Verschmelzungsvertrags bei Aufnahme durch eine Genossenschaft

Rz. 1 Zitat (1) Der Verschmelzungsvertrag oder sein Entwurf hat bei Verschmelzungen im Wege der Aufnahme durch eine eingetragene Genossenschaft für die Festlegung des Umtauschverhältnisses der Anteile (§ 5 Abs. 1 Nr. 3) die Angabe zu enthalten, daß jedes Mitglied einer übertragenden Genossenschaft mit einem Geschäftsanteil bei der übernehmenden Genossenschaft beteiligt wird, s...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 1... / 5.2.6 Die Höhe des Nutzungsentgelts

Rz. 92 Die Festsetzung des seitens der Mitglieder zu entrichtenden Nutzungsentgelts unterliegt grundsätzlich den Vorgaben von §§ 557 ff. BGB. Dies gilt auch bezüglich der Kappungsgrenze gem. § 558 Abs. 3 BGB. Hierbei handelt es sich nach überwiegender Auffassung um zwingendes Recht, welches im Allgemeinen weder in der Satzung noch im Nutzungsvertrag abbedungen oder modifizi...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 1... / 4.2.5 Die Förderung sozialer oder kultureller Belange

Rz. 25 Soweit sich vor dem Inkrafttreten der Genossenschaftsnovelle 2006 der in § 1 a. F. vorgegebene Förderzweck ausschließlich auf den Erwerb und die Wirtschaft der Mitglieder beschränkte, wurde überwiegend angenommen, im Lichte der gesetzlichen Vorgaben komme eine ideelle Förderung der Mitgliederinteressen lediglich im Rahmen des Nebenzweckprivilegs und damit allenfalls ...mehr