Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Die Mitgliedschaft / 7.1 Nachschusspflicht und Haftsumme

Thomas Schlüter, Mirjam Luserke
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rz. 397

Im Fall der Insolvenz der Genossenschaft sind die Mitglieder grundsätzlich verpflichtet, über den oder die übernommenen Geschäftsanteile hinaus sog. Nachschüsse zu leisten, um die Ansprüche der Gläubiger gegenüber der Genossenschaft auszugleichen. Die Einzelheiten dazu sind im Genossenschaftsgesetz geregelt.[1] Die Nachschusspflicht erhöht deshalb die Kreditwürdigkeit der Genossenschaft.[2]

 

Rz. 398

Das Genossenschaftsgesetz unterscheidet danach, ob die Nachschusspflicht auf eine bestimmte Summe, nämlich die sog. Haftsumme, beschränkt oder unbeschränkt ist (§ 6 Nr. 3 GenG). Wenn die Mitglieder verpflichtet sind, Nachschüsse im Insolvenzfall zu leisten, und die Nachschusspflicht beschränkt ist, dann darf die Haftsumme in der Satzung nicht niedriger als ein Geschäftsanteil sein (§ 119 GenG). Eine Haftsumme gibt es deshalb nur im Fall der beschränkten Nachschusspflicht; dagegen besteht keine Haftsumme, wenn die Nachschusspflicht unbeschränkt ist oder keine Nachschusspflicht besteht.

 

Rz. 399

Um zu vermeiden, dass die Mitglieder im Fall der Insolvenz der eG mit finanziellen Verpflichtungen belastet werden, ist es möglich, dass die Nachschusspflicht in der Satzung ausgeschlossen wird (§ 105 Abs. 1 Satz 2 GenG). In der Praxis haben in der Regel die Wohnungsgenossenschaften in ihren Satzungen entsprechend der Empfehlung in der Mustersatzung die Nachschusspflicht ausgeschlossen.[3]

[1] Siehe § 105 Abs. 1 GenG.
[2] Siehe dazu u. a. Hillebrand/Keßler/Keßler, GenG, §§ 6, 7 Rn. 8.
[3] Siehe § 19 MS.

Dieser Inhalt ist unter anderem im WohnungsWirtschafts Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Top-Themen
Downloads
Shop
Produktempfehlung


Zum Thema haufe.de
Haufe Shop: Founders' Stories
Founders' Stories
Bild: Haufe Shop

Axel Täubert ist Head of Start-ups bei Google. Aus einer Unternehmerfamilie stammend, wurden ihm Leistungsbereitschaft und unternehmerisches Denken in die Wiege gelegt und vorgelebt. In seinem Buch versammelt er zehn sehr unterschiedliche und erfolgreiche Gründerinnen und Gründer, die ihre eigene ganz persönliche Founders‘ Story erzählen. Sie alle machen Mut, den Schritt zum eigenen Business zu wagen!


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexoffice
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren