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Steuerbarkeit des geldwerten Vorteils aus einer Nutzungsentgeltminderung nach Zeichnung weiterer Genossenschaftsanteile einer Bau- und Wohnungsgenossenschaft

Dr. Eckart Ratschow
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Leitsatz

1. Ist die Minderung des Nutzungsentgelts für eine Genossenschaftswohnung durch den Erwerb zusätzlicher Genossenschaftsanteile veranlasst, führt der geldwerte Vorteil aufgrund der Nutzungsentgeltminderung zu Einnahmen aus Kapitalvermögen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes.

2. Eine verbindliche Auskunft gilt in persönlicher Hinsicht nur für den oder die Antragsteller.

 

Normenkette

§ 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 und 2, Abs. 3 EStG, § 89 Abs. 2 AO

 

Sachverhalt

Die Kläger waren Mieter einer Genossenschaftswohnung und Mitglieder der Genossenschaft. Die Genossenschaft bot ihren Mitgliedern zur Senkung der Wohnkosten den Erwerb zusätzlicher, freiwilliger, nicht dividendenberechtigter Genossenschaftsanteile an. Im Gegenzug gewährte die Genossenschaft ihren Mitgliedern eine Verringerung des Nutzungsentgelts für die Wohnung. Der Nachlass auf das Nutzungsentgelt entsprach pro zusätzlichem Anteil der Dividende, die die Genossenschaft auf einen dividendenberechtigten Anteil im selben Zeitraum zahlte. Darüber wurden gesonderte Vereinbarungen mit den Wohnungsmietern geschlossen. Auf Anfrage hatte das für die Genossenschaft zuständige FA dieser die verbindliche Auskunft erteilt, dass eine verdeckte Gewinnausschüttung nicht vorliege, da der den Mitgliedern gewährte Vorteil in voller Höhe durch den Zinsverzicht der Mitglieder kompensiert werde. Die Kläger nahmen das Angebot der Genossenschaft an. Das für die Besteuerung der Kläger zuständige FA berücksichtigte bei diesen in Höhe der Minderung des Nutzungsentgelts Einnahmen aus Kapitalvermögen. Einspruch und Klage blieben erfolglos (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.6.2021, 9 K 9068/20, Haufe-Index 15637009, EFG 2022, 401).

 

Entscheidung

Der BFH hat auch die Revision der Kläger zurückgewiesen. Die Kläg...

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