Fachbeiträge & Kommentare zu Widerruf

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Sozialgeheimnis / 5 Rechte der betroffenen Person

Rechte der betroffenen Person, die u. a. verletzt werden und bei Vorliegen der Voraussetzungen im Einzelnen geltend gemacht werden können, sind beispielsweise: Auskunftsrecht[1]; Recht auf Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten/Recht auf Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten[2]; Recht auf Löschung[3]; Recht auf Einschränkung der Verarbeitung[4]; Rech... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.4.5.2 Mandantenempfehlung (vor allem beim Handeln unter Kaufleuten)

Rz. 42 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Im deutschen Handelsrecht gilt unter Kaufleuten das Schweigen als Zustimmung und kann damit zum Abschluss eines Vertrages führen. So ist z. B. nach dem Erhalt eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens, das ein Kaufmann nicht akzeptieren will, grundsätzlich ein Widerspruch notwendig. Auch in § 362 HGB fingiert das Gesetz das Schweigen als An... mehr

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Vorwort – Update 3 zur 6. Auflage

Dieses Update enthält folgende Neukommentierungen: Die E-Rechnung ab 01.01.2025 – ein Kompaktüberblick Die allgemeine Übergangsfrist für die E-Rechnung läuft zum 01.01.2026 aus. Das BMF hat daher in mehreren ausführlichen Schreiben und FAQs zu Anwendungsfragen Stellung genommen. § 4 Nr. 20 UStG: Steuerbefreiungen – Einrichtungen der öffentlichen Hand Die umsatzsteuerlichen Steue... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Gewährung und Vermittlung von Krediten (§ 4 Nr. 8 Buchst. a UStG)

Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Eine Kreditgewährung i. S. d. Befreiung besteht typischerweise in der entgeltlichen Überlassung von Kapital gegen Entgelt (vgl. hierzu zuletzt EuGH vom 06.10.2022, C-250/21, O. Fundusz Inwestycynjy Zamkniety reprezentowany przez O S. A., Rn. 33; EuGH vom 17.12.2020, C-801/19, Franck, Rn. 36). Dies setzt voraus, dass das zur Nutzung überlassen... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.11 Auslagerung (§ 4 Nr. 4a Buchst. a S. 2 ff. UStG)

Rz. 43 Stand: 06/02 – 07/2025 Mit der Entnahme aus dem Steuerlager (Auslagerung) entsteht der Steueranspruch (BMF vom 28.01.2004, BStBl I 2004, 242, Tz. 33). Rz. 44 Stand: 06/02 – 07/2025 Auslagerung ist der tatsächliche Vorgang der endgültigen Herausnahme eines Gegenstandes aus einem Lager. Auslagerung kann aber auch die nichtbegünstigte Verwendung eines Gegenstandes sein (z. ... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Stand: 06/03 – 07/2025 Durch das JStG 2009 vom 19.12.2008 (BGBl I 2008, 2794, BStBl I 2009, 74) wurde die RL 2008/9/EG vom 12.02.2008 zur Regelung der Erstattung der Mehrwertsteuer gem. der RL 2006/112/EG an nicht im Mitgliedstaat der Erstattung, sondern in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Steuerpflichtige m. W. z. 01.01.2010 in nationales Recht umgesetzt (§§ 15 Ab... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Beck, Stliche Überlegungen zur Pensionszusage des Ges-GF bei Veräußerung der GmbH, DStR 2002, 473; Centrale für GmbH, Stliche Auswirkungen des Verzichts bei Verschlechterung der wirtsch Lage der GmbH, GmbHR 2002, 105; Haßellberg, Stliche Überlegungen zur Pensionszusage des Ges-GF bei Veräußerung der GmbH – Erwiderung zu Beck, DStR 2002, 1803; Alber/Herold, Verzicht auf lfd Geha... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.13 Widerrufsmöglichkeit und nachträgliche Änderung der Verhältnisse

Rz. 52 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Ein einmal ausgesprochener Verzicht auf die Steuerbefreiung kann auch wieder rückgängig gemacht werden (Abschn. 9.1. Abs. 4 S. 1 UStAE). Solange die Option selbst möglich wäre, kann wirksam der Verzicht widerrufen werden. Dabei ist zu beachten: Der Widerruf kann einseitig erfolgen (vgl. Abschn. 9.1 Abs. 4 S. 3). Die Rückgängigmachung wirkt auf ... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6.1 Für inländische Unternehmer gem. § 19 Abs. 3 UStG

Rz. 37 Stand: 06/02 – 07/2025 Ein Unternehmer mit Umsätzen unterhalb der Kleinunternehmergrenzen hat ein Wahlrecht. Er muss die kraft Gesetzes geltende Steuerbefreiung für Kleinunternehmer nicht unbedingt gegen sich gelten lassen. Soweit es für einen Unternehmer wirtschaftlich günstiger erscheint, z. B. um Vorsteuerabzug aus Investitionen geltend machen zu können, kann er gem.... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.4 Änderung der Besteuerungsform

Rz. 71 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach der neuen Vorschrift des § 15a Abs. 7 UStG zieht die Änderung der Besteuerungsform eine Vorsteuerberichtigung nach sich (vgl. ausführlich dazu Abschn. 15a.9. UStAE). Dies gilt für Kleinunternehmer, die ihre Entscheidung zur Umsatzsteuerpflicht widerrufen und zur Kleinunternehmerbesteuerung gem. § 19 UStG übergehen, ebenso wie für Kleinun... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8 Steuerschuldner in den Fällen des § 18k UStG (§ 13a Abs. 1 Nr. 7 UStG)

Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Durch die Einfügung des § 13a Abs. 1 Nr. 7 UStG wird Art. 2 Nr. 30 der Richtlinie (EU) 2017/2455 des Rates vom 05.12.2017 zur Änderung der MwStSystRL und der Richtlinie 2009/132/EG in Bezug auf bestimmte mehrwertsteuerliche Pflichten für die Erbringung von Dienstleistungen und für Fernverkäufe von Gegenständen (ABl. L 348 vom 29.12.2017, 7), ... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.4 Der "europäische Schadenersatzanspruch"

Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Das Ergebnis im Fall Dori (vgl. Rz. 17) erscheint zunächst unbefriedigend; denn nun trüge doch wieder ein Bürger einen Schaden aus dem Versäumnis eines Mitgliedstaates. Der EuGH korrigiert dieses Ergebnis und gibt dem Bürger, der nun durch die Nichtumsetzung der RL geschädigt ist, einen eigenen Schadenersatzanspruch gegenüber dem pflichtwidri... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2 Wechsel der Steuerberechnungsart

Rz. 12 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Voraussetzungen für die Entstehung der Steuer im Zeitpunkt der Ausführung der Lieferung oder sonstigen Leistung bleiben auch maßgebend, wenn der Unternehmer von der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten zur Berechnung der Steuer nach vereinbarten Entgelten wechselt. Beim Wechsel der Art der Steuerberechnung dürfen Umsätze nic... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6.2 Abfindung des Pensionsanspruchs

Tz. 252 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Anders als bei einem Verzicht auf die Pensionszusage (oder einem im Gesellschaftsverhältnis veranlasstem Widerruf durch die Kap-Ges) erhält der anspruchsberechtigte Ges-GF bei einer Abfindung seines Anspruchs eine Gegenleistung. Diese kann in Geld, aber auch in einem WG bestehen (Grundstück, Beteiligung, Aktien oder andere Wertpapiere). Sow... mehr

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AGS 06/2026, Bemessung der ... / V. Bedeutung der anwaltlichen Tätigkeit

Bei der Bewertung der Bedeutung der Angelegenheit ist auf die individuelle Bedeutung für den Mandanten abzustellen.[37] Die Bedeutung für den Verteidiger ist ebenso unerheblich wie die Bedeutung für die Allgemeinheit. Unzutreffend ist es, davon auszugehen, dass eine "besondere Bedeutung der Angelegenheit" (für den Mandanten) sich nur dann erhöhend auf die Rahmengebühr auswir... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Seithel, Betriebsverpachtung im Ganzen durch Personen- bzw Erbengemeinschaft, DStR 1975, 604; Wendt, Veräußerung, Verpachtung und Aufgabe des Betriebs im Ertrags- und Umsatzsteuerrecht, StKongRep 1976, 173; Gamm, Betriebsaufgabe bei Verpachtung – Besteuerung des Geschäftswerts?, DStR 1982, 623; Anzler, Einkommensteuerliche Folgen der Übertragung eines verpachteten Betriebs, FR ... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.21 Option zur Regelbesteuerung

Rz. 82 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundsätzlich werden die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ausgeführten Umsätze nach den Durchschnittssätzen des § 24 UStG besteuert (§ 24 Abs. 1 S. 1 UStG). Allerdings besteht für den Land- und Forstwirt die Möglichkeit, auf die Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung zu verzichten (sog. Option), wenn er meint, dass... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3.3 Inhalt der Bescheinigung

Rz. 68 Stand: 06/03 – 07/2025 Die Bescheinigung der zuständigen Behörde muss dem Wortlaut des § 4 Nr. 21 S. 1 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG entsprechen, also dass die Schule oder andere Einrichtung "Schulunterricht, Hochschulunterricht, Ausbildung, Fortbildung oder berufliche Bildung erbringt". Nur insoweit ist ihr vom Gesetz die Prüfungskompetenz zugewiesen. Verwendet die ... mehr

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ZErb 06/2026, Die Darlegung... / 1

Der Nachweis der Erbenstellung ist beim privatschriftlichen Testament in der Praxis ein Dauerthema. Die Frage kann sich förmlich im Zusammenhang mit einer zivilrechtlichen Feststellungsklage oder im Erbscheinsverfahren stellen, aber auch inzident im Rahmen der Geltendmachung des Anspruchs eines Erbprätendenten (entweder an sich oder an die Erbengemeinschaft, § 2039 BGB), z.B... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bruns, Keine Einzelbekanntgabe an PersGes in der Insolvenz bei Widerruf der Empfangsvollmacht (§ 183 AO), DStR 2015, 1953; Uhländer, 100 Jahre Besteuerung von Mitunternehmern, DB 2019, 2373 Abschnitt III. Verwaltungsanweisungen: OFD Ha vom 25.07.1985, NWB DokSt, §§ 170–184 AO, F 2, 1/1986 (Feststellung bei geheimgehaltener Unterbeteiligung); OFD Nbg vom 14.07.1986, NWB DokSt, §§... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Keine Beherrschung der Besitzgesellschaft in folgenden Fällen

Rn. 321 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Allgemein s Rn 320. mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1 Besteuerung nach vereinbarten/vereinnahmten Entgelten

Rz. 8 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Steuer ist grundsätzlich, soweit nicht § 20 UStG (Istversteuerung) gilt, nach vereinbarten Entgelten zu berechnen (Sollversteuerung, § 16 Abs. 1 UStG). Rz. 9 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach § 20 Abs. 1 UStG kann das FA auf Antrag gestatten, dass ein Unternehmer, dessen Gesamtumsatz (§ 19 Abs. 3 UStG) im vorangegangenen Kj. nicht mehr als 500... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3.1 Allgemeines

Rz. 61 Stand: 06/03 – 07/2025 Entgegen dem Regierungsentwurf für das JStG 2024 wurde das Bescheinigungsverfahren nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG nicht abgeschafft (vgl. Rz. 7). Träger von Ergänzungsschulen und anderen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtungen benötigen daher nach wie vor, sofern sie keine Ersatzschule i. S. d. § 4 Nr. 21 S. 1 Buchs... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Stand: 06/03 – 07/2025 § 4 Nr. 21 UStG hat von 1967 bis 1980 im Wesentlichen unverändert gegolten. Rz. 4 Stand: 06/03 – 07/2025 Während der Unternehmer bis zum UStG 1980 durch eine Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde nachzuweisen hatte, dass er auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbere... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 3.5 Rechtsfolgen einer Verletzung der erweiterten Mitwirkungspflicht

Rz. 61 Die zur allgemeinen Mitwirkungspflicht[1] dargestellten Rechtsfolgen (vgl. Rz. 26ff.) gelten entsprechend. § 90 Abs. 2 AO beseitigt nicht den Untersuchungsgrundsatz [2] und die damit verbundenen primären Ermittlungspflichten der Finanzbehörde[3] und führt auch keine subjektive Beweislast ein. Die Finanzbehörde muss vielmehr alle sonstigen Erkenntnismittel ausschöpfen. ... mehr

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Ausgleichsquittung: Inhalt ... / 3 Anfechtung und Widerruf

Wie jede Willenserklärung können auch die in der Ausgleichsquittung enthaltenen Erklärungen angefochten werden. Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Ausgleichsquittungen nach den §§ 312, 355 BGB besteht nicht. Beim Arbeitsverhältnis handelt es sich nicht um eine besondere "Vertriebsform", auf die allein sich diese Vorschrift beziehen.[1] Soweit Tarifverträge den Widerruf vors... mehr

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Ausgleichsquittung: Inhalt ... / 3.1 Anfechtung wegen Irrtums (§ 119 BGB)

Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falls nicht abgegeben haben würde. Bei der Ausgleichsquittung ist eine Irrtumsanfechtung möglich, wenn der Arbeit... mehr

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Ausgleichsquittung: Inhalt ... / 3.3 Anfechtung wegen widerrechtlicher Drohung

Wenn ein Arbeitnehmer zur Unterschrift unter die Ausgleichsquittung durch eine widerrechtliche Drohung bestimmt wurde, kann er die Ausgleichsquittung ebenfalls anfechten. Die Anfechtung kann innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt erfolgen, in dem die durch die Drohung verursachte Zwangslage aufhört. Als widerrechtliche Drohung, die einen Arbeitnehmer zur Unterzeichnung einer... mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 4.1.2 Antrag für Beitragsberechnung aus ausgefallenen Entgelten

Der ehrenamtlich Tätige kann einen entsprechenden Antrag bei seinem Arbeitgeber stellen, wenn er von der Beitragsberechnung aus ausgefallenem Entgelt Gebrauch machen möchte. Dieser Antrag ist nur möglich für laufende und künftige, nicht aber für zurückliegende Entgeltabrechnungszeiträume. Ausnahmsweise kann dem Antrag auch nach Ablauf des Entgeltabrechnungszeitraums entsproc... mehr

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Ausgleichsquittung: Inhalt ... / 3.2 Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB)

Ein Anfechtungsrecht wegen arglistiger Täuschung steht dem Arbeitnehmer nach der Unterzeichnung einer Ausgleichsquittung zu, wenn er vom Arbeitgeber oder von einem Vertreter des Arbeitgebers arglistig über den Inhalt der Ausgleichsquittung getäuscht wurde, insbesondere wenn ihm arglistig vorgespiegelt wurde, er würde nur eine Empfangsquittung unterzeichnen, obwohl in der Aus... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.3 Abstimmungen

Rz. 7 Nach § 4 Abs. 1 Satz 2 BetrVG können die Arbeitnehmer eines Betriebsteils, in dem kein eigener Betriebsrat besteht, mit Stimmenmehrheit beschließen, dass sie an der Wahl des Betriebsrats im Hauptbetrieb teilnehmen. An der Beschlussfassung können sich alle Arbeitnehmer, inklusive Leiharbeitnehmer, beteiligen; nicht nur die Wahlberechtigten.[1] Damit wird es den Arbeitne... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.2 Verhältnis zur Umsatzsteuer

Rz. 4 Das Verhältnis der Grunderwerbsteuer zur Umsatzsteuer bestimmt sich nach § 4 Nr. 9a UStG. Diese Vorschrift beruht unionsrechtlich auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. j und k sowie auf Art. 371 i. V. m. Anhang X Teil B Nr. 9 der Richtlinie des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem 2006/112/EG. Danach besteht für die Mitgliedstaaten die Befugnis, die Lief... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 3. Das weitere Verfahren: Vom beachtlichen zum unbeachtlichen Widerruf (Abs. 3 S. 3 Nr. 1 bis 3)

Rz. 35 Liegt ein beachtlicher Widerruf vor, muss sich der Notar jeder Verfügung über das Verwahrungsgut enthalten (S. 1). Dadurch entsteht eine Situation, die als Dauerzustand unbefriedigend ist. Der Gesetzgeber hat daher ein Verfahren festgelegt, durch das die dauernde Verwahrung verhindert werden soll. S. 3 regelt, wie und wann der zunächst beachtliche Widerruf unbeachtlic... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / III. Das Verfahren bei beachtlichem einseitigem Widerruf

1. Verfügungsverbot (Abs. 3 S. 1) Rz. 32 Die gesetzliche Regelung ist unmissverständlich: Der Notar hat (so ist das "soll" zu verstehen) sich jeder Verfügung über das Verwahrungsgut zu enthalten. Es kommt zu einem vorläufigen Stillstand des Verfahrens.[76] Der Notar darf den hinterlegten Betrag nicht zurück überweisen.[77] Das gilt selbst dann, wenn der Kaufvertrag nach mater... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Gemeinsamer Widerruf (Abs. 2)

1. Grundsätze Rz. 16 Der Widerruf mehrseitiger Verwahrungsanweisungen ist beachtlich, wenn er durch alle Anweisenden gemeinsam erfolgt. Ausnahmen können sich lediglich aus § 61 BeurkG ergeben. Beim einvernehmlichen Widerruf ist es grundsätzlich nicht möglich, schutzwürdige Interessen der Beteiligten zu verletzen. Rz. 17 Auch beim gemeinsamen Widerruf gelten zusätzlich die Vora... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / II. Einseitiger Widerruf einer mehrseitigen Verwahrungsanweisung

1. Grundsatz der Unbeachtlichkeit Rz. 24 Eine mehrseitige Verwahrungsanweisung kann grundsätzlich nur durch alle Anweisenden gemeinsam widerrufen werden. Von diesem Grundsatz regelt Abs. 3 S. 1 für bestimmte Fallgruppen eine Ausnahme. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass der einseitige Widerruf einer mehrseitigen Verwahrungsanweisung – soweit nicht ein Ausnahmefall nach Abs. ... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / V. Befristung und Widerruf

Rz. 67 Einseitige Treuhandaufträge sind – wie aufgezeigt – grundsätzlich frei widerruflich. Das kann sogar dann der Fall sein, wenn der den Treuhandauftrag Erteilende auf sein Widerrufsrecht verzichtet hat, also einen "unwiderruflichen" Treuhandauftrag erteilt hat (vgl. oben Rdn 61). Das mag widersprüchlich erscheinen. Es ist jedoch kein Grund erkennbar, einen Widerruf nicht... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / C. Der Widerruf einer einseitigen Verwahrungsanweisung (Abs. 1)

Rz. 11 Abs. 1 regelt den Grundsatz, dass eine Verwahrungsanweisung frei widerruflich ist. Zwischen einseitigen und mehrseitigen Verwahrungsanweisungen wird zunächst nicht unterschieden.[26] Abs. 2 und 3 enthalten dann allerdings wichtige Beschränkungen des Widerrufsrechts bei mehrseitigen Verwahrungsanweisungen. Im Ergebnis ist die freie Widerruflichkeit nur für einseitige V... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / D. Widerruf mehrseitiger Verwahrungsanweisungen

I. Gemeinsamer Widerruf (Abs. 2) 1. Grundsätze Rz. 16 Der Widerruf mehrseitiger Verwahrungsanweisungen ist beachtlich, wenn er durch alle Anweisenden gemeinsam erfolgt. Ausnahmen können sich lediglich aus § 61 BeurkG ergeben. Beim einvernehmlichen Widerruf ist es grundsätzlich nicht möglich, schutzwürdige Interessen der Beteiligten zu verletzen. Rz. 17 Auch beim gemeinsamen Wid... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / G. Der Widerruf von Treuhandaufträgen Dritter (abzulösender und finanzierender Gläubiger)

I. Fehlen einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung Rz. 56 § 57 Abs. 6 BeurkG bezieht sich auf Treuhandaufträge Dritter. Das sind solche, die dem Notar in Zusammenhang mit dem Vollzug des der Verwahrung zugrunde liegenden Geschäfts von Personen erteilt werden, die an diesem nicht beteiligt sind. Es wurde schon gezeigt, dass damit in der Praxis fast immer die Treuhandaufträge... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüster/Prof. Dr. Christian Gomille/Prof. Dr. Nicola Preuß/Jan-Herbert Wentzel, BeurkG mit NotAktVV und DONot, BeurkG § 60 Widerruf

Gesetzestext (1) Den schriftlichen Widerruf einer Anweisung hat der Notar zu beachten, soweit er dadurch Dritten gegenüber bestehende Amtspflichten nicht verletzt. (2) Ist die Verwahrungsanweisung von mehreren Anweisenden erteilt, so ist der Widerruf darüber hinaus nur zu beachten, wenn er durch alle Anweisenden erfolgt. (3) 1Erfolgt der Widerruf nach Absatz 2 nicht durch alle... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / D. Schriftform von Verwahrungsanweisung, Änderung, Ergänzung und Widerruf (Abs. 4)

Rz. 96 Das BeurkG verlangt für die Verwahrungsanweisung die Schriftform. Diese reicht jedoch nicht immer aus, soweit das Gesetz eine Beurkundung der Verwahrungsvereinbarung vorsieht. Ob die Beurkundungsbedürftigkeit sich auf die nachträgliche Änderung oder Vereinbarung einer Verwahrungsvereinbarung bezieht, ist ebenso klärungsbedürftig (dazu Rdn 97 ff.) wie die Frage, wann d... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / B. Schriftlichkeit des Widerrufs (Abs. 1)

Rz. 10 Abs. 1 stellt noch einmal ausdrücklich klar, was schon in § 57 Abs. 4 BeurkG geregelt ist: Nicht nur die Verwahrungsanweisung, ihre Änderung und ihre Ergänzung, sondern auch ihr Widerruf bedürfen der Schriftform. Insoweit kann daher auf die Ausführungen zu § 57 BeurkG verwiesen werden (siehe § 57 BeurkG Rdn 96 ff.). Dort wurde dargestellt, dass der Schriftformbegriff ... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / IV. Ausschluss des Widerrufs nach Erledigung

Rz. 63 Treuhandaufträge an den Notar verpflichten diesen zu einem bestimmten Vorgehen. Beispielsweise darf er den hinterlegten Kaufpreis erst nach Vorliegen bestimmter Voraussetzungen auszahlen oder er darf eine Löschungsbewilligung erst nach Leistung der geforderten Ablösesumme dem Grundbuchamt vorlegen. Zahlt der Notar den Kaufpreis nach Vorliegen der Voraussetzungen aus (... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 4. Die Fallsituationen des beachtlichen Widerrufs

Rz. 30 Abs. 3 S. 1 benennt drei Fälle, in denen der einseitige Widerruf beachtlich ist, nämlich die behauptete Aufhebung, Unwirksamkeit und Rückabwicklung des der Verwahrung zugrundeliegenden Rechtsverhältnisses. Eine Aufhebung setzt immer eine einvernehmliche vertragliche Vereinbarung voraus. Der Widerrufende muss also behaupten, der Vertrag sei im Einvernehmen aufgehoben wo... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 3. Prüfungsumfang des Notars

Rz. 27 Bei Prüfung der Beachtlichkeit eines Widerrufs kann dem Notar keine richterähnliche Entscheidung abverlangt werden. Eine Sach- und Begründetheitsprüfung kann und muss er nicht vornehmen.[59] Zutreffend stellt das Gesetz nur darauf ab, dass der Widerruf auf Aufhebung, Unwirksamkeit oder Rückabwicklung "gegründet" wird. Dies bedeutet, dass der Vortrag, mit dem der Wider... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / b) Fristsetzung

Rz. 37 Ist eine Verständigung nicht möglich oder scheitert sie, kann (nicht muss) der Notar dem Widerrufenden eine angemessene Frist setzen. Dies hat deutlich zu geschehen.[89] Innerhalb dieser Frist muss der Widerrufende dem Notar nachweisen, dass ein gerichtliches Verfahren zur Herbeiführung einer einvernehmlichen Anweisung rechtshängig ist. Der Gesetzgeber hat sich insowe... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 1. Grundsätze

Rz. 16 Der Widerruf mehrseitiger Verwahrungsanweisungen ist beachtlich, wenn er durch alle Anweisenden gemeinsam erfolgt. Ausnahmen können sich lediglich aus § 61 BeurkG ergeben. Beim einvernehmlichen Widerruf ist es grundsätzlich nicht möglich, schutzwürdige Interessen der Beteiligten zu verletzen. Rz. 17 Auch beim gemeinsamen Widerruf gelten zusätzlich die Voraussetzungen d... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / VI. Flexible Rückabwicklungsmöglichkeiten nach Abs. 1

Rz. 72 Der Grundsatz der freien Widerruflichkeit (vgl. Rdn 60) stößt, wie die obigen Ausführungen bereits gezeigt haben, sehr schnell an Grenzen. Die Verwahrungsanweisung von Käufer und Verkäufer im Kaufvertrag einerseits und die Treuhandaufträge der abzulösenden Banken und der finanzierenden Gläubiger andererseits stehen in einem engen Zusammenhang. Sie müssen daher "zusamm... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / III. Grundsatz der freien Widerruflichkeit

Rz. 60 Versteht man den Treuhandauftrag kaufpreisfinanzierender oder abzulösender Gläubiger als einseitig, so ist ein Widerruf grundsätzlich jederzeit möglich und für den Notar beachtlich.[155] Dies gilt auch für Änderungen des Treuhandauftrags, die ein "Minus" zum Widerruf darstellen. Rz. 61 Widerruflich sind damit – wenigstens im Grundsatz – sogar diejenigen Treuhandaufträg... mehr