Fachbeiträge & Kommentare zu Widerruf

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Rechtsprechungsübersicht, a... / Homeoffice

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Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.3.2.2 Verkaufsgeschäfte

Rz. 112 Im Rahmen von Verkaufsgeschäften ist von einer Erfüllung der Lieferungs-/Leistungsverpflichtung und damit einer Gewinn-/Ertragsrealisation auszugehen, wenn die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung[1] bzw. die Chancen und Risiken[2] auf den Käufer übergehen. Dies erfolgt gem. § 446 Satz 1 BGB mit der Übergabe der verkauften Sache (dazu ... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.4.2.2.2 Regelungsinhalt und Anwendungsregel

Rz. 42 § 21 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 AStG führt – durch das MinStAnpG redaktionell, aber nicht inhaltlich angepasst – die in § 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 5 AStG enthaltene Regelung den Widerruf der Stundung betreffend auch für Stundungen nach § 6 Abs. 4 oder Abs. 5 AStG a. F. ein. Ein Widerruf der Stundung der Wegzugssteuer erfolgt, soweit Auskehrungen in Form von Gewinnausschüttung oder Ei... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.4.2.2.1 Hintergrund

Rz. 41 Für bis einschließlich 31.12.2021 verwirklichte Wegzüge gilt § 6 AStG a. F. fort. Dies bedeutet in EU/EWR-Sachverhalten unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 5 AStG a. F. eine Stundung ohne Raten, ohne Verzinsung und ohne Sicherheitsleistungen. Die Tatbestände für den Widerruf der Stundung waren abschließend in § 6 Abs. 5 S. 4 AStG a. F. geregelt. Gewinnausschüttunge... mehr

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Riester-Rente / 8.1 Allgemeines zum Sonderausgabenabzug

Der Sonderausgabenabzug gem. § 10a EStG ist nicht von Amts wegen zu gewähren. Es handelt sich um ein Wahlrecht des Steuerpflichtigen.[1] Dies ergibt sich bereits aus dem Wortlaut der Vorschrift. So heißt es in § 10a Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz EStG, dass die dort genannten Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben abgezogen werden "können". Allerdings sprechen auch systematisc... mehr

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Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 3.6 Form und Verfahren der Pauschalsteuer

Der zuwendende Steuerpflichtige hat die Pauschalsteuer zu übernehmen; er wird insoweit Steuerschuldner. Auf die Pauschalsteuer sind Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zu erheben. Die Zuwendungen und die Pauschalsteuer bleiben bei der Ermittlung der Einkünfte des Zuwendungsempfängers außer Ansatz. Eine zusätzliche Besteuerung bei der persönlichen Einkommensteuer ist durch... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Hilfeleistung in Steuersachen / 5.1 Untersagungstatbestände

In § 7 Abs. 1 StBerG werden verschiedene Tatbestände genannt, bei deren Vorliegen die Finanzämter einschreiten und die Hilfeleistung in Steuersachen untersagen können bzw. müssen: Leistet eine Person bzw. Vereinigung, die nicht in den §§ 4ff. StBerG genannt ist[1], Hilfe in Steuersachen, ohne dass einer der Ausnahmetatbestände des § 6 StBerG vorliegt, kann das Finanzamt diese... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
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Doppelmakler verliert bei Widerruf nur eine Provision

Ein Makler, der beim Verkauf einer Immobilie für Käufer und Verkäufer tätig ist (Doppelmakler), behält seinen Provisionsanspruch gegen eine Kaufvertragspartei auch dann, wenn die andere Partei den Maklervertrag wirksam widerruft. Hintergrund: Verkäufer widerruft Maklervertrag Ein Immobilienmakler verlangt vom Käufer eines Hauses die Zahlung von Maklerprovision. Der Makler war i... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Weiteranwendung des § 21 UmwStG aF (§ 27 Abs 3 S 1 Nr 2 UmwStG idF des JStG 2024)

Tz. 15 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die bisherige Nr 3 des § 27 Abs 3 UmwStG ist aufgr der Neufassung des § 27 Abs 3 UmwStG durch das JStG 2024 zu dessen Nr 2 geworden. Nach § 27 Abs 3 S 1 Nr 2 S 1 UmwStG nF ist § 21 UmwStG aF letztmals für solche einbringungsgeborenen Anteile weiter anzuwenden, die auf einer unter das UmwStG aF fallenden Einbringung beruhen und das die Besteue... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Amtsträger

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Amtsträger sind Personen, die ein öffentliches Amt bekleiden. Für das Steuerrecht ist der Begriff in § 7 AO definiert; eine nahezu wortgleiche Definition enthält § 11 Abs 1 Nr 2 StGB für das Strafrecht. Danach sind Amtsträger Personen, die nach deutschem Recht Beamte oder Richter (> Rz 2) sind, in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis ste... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Pauschalierung der Einkomme... / 1.7 Einheitliche Ausübung des Pauschalierungswahlrechts

Der zuwendende Steuerpflichtige kann sein Wahlrecht zur Pauschalierung für alle Zuwendungen eines Wirtschaftsjahres nur einheitlich ausüben. Das Wahlrecht wird durch die Anmeldung der Pauschalsteuer nach § 37b Abs. 4 EStG ausgeübt. Die Entscheidung zugunsten der Pauschalierung nach § 37b EStG kann entgegen der von der Finanzverwaltung zunächst vertretenen Auffassung widerruf... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Form und Frist des Antrags

Tz. 22 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach § 8d Abs 1 S 5 KStG ist der Antrag in der St-Erklärung für den VZ zu stellen, in den der schädliche Beteiligungserwerb fällt; das ist der VZ, in dem das Wj des schädlichen Beteiligungserwerbs endet. Hierdurch wird klargestellt, dass für den Antrag nach § 8d KStG die Formvorschriften für die St-Erklärung insbes auch bei elektronischer Er... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / F. Einzelfälle von A bis Z

Rz. 130 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Abgeordnete: Mitglieder der Parlamente sind in ihrer Eigenschaft als Mandatsträger keine ArbN (vgl § 22 Nr 4 EStG). Die Assistenten der Abgeordneten sind ArbN (> Abgeordnete Rz 14). Ergänzend > Rz 130 Parlamentarischer Geschäftsführer. Ableser von Messgeräten: Wer Messdaten für Strom/Gas/Wasser/Wärme/Kälte/Energie für einen Netzbetreiber, ei... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Rücknahme des Antrags (Widerrufsmöglichkeit)

Tz. 26 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Wie die Frage der Ausschlussfrist bei der Antragstellung (s Tz 24) war auch die Möglichkeit einer späteren Rücknahme des Antrags umstritten. Die ges Regelung des § 8d KStG selbst äußert sich – anders als zB § 32d Abs 2 Nr 3 S 5 ff EStG – nicht dazu, ob der Antrag iSd § 8d Abs 1 S 5 KStG widerruflich ist. Andererseits ist aber auch nicht ausd... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2.1 Allgemeines

Tz. 42 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Im Bereich der KSt-Veranlagung ist der häufigste Fall von St-Anrechnung die Anrechnung von einbehaltener KapSt. Zu den allg Voraussetzungen für die Anrechnung s Tz 41. Weitere Voraussetzung für die Anrechnung ist, dass die in § 45a Abs 2 oder Abs 3 EStG genannte Bescheinigung vorgelegt wird (s § 36 Abs 2 Nr 2 S 2–4 EStG). Zu den Rechtsfolgen... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 2.5.4 Änderung, Widerruf und Bilanzstichtagsprinzip

Rz. 68 Die Bezugsberechtigung muss am Schluss des Wirtschaftsjahres bestehen. Eine unterjährige Mindestdauer verlangt das Gesetz nicht. Die Benennung oder Änderung muss dem Versicherer spätestens bis zum Ablauf des Bilanzstichtags zugegangen sein; eine erst später ausgestellte Bestätigung kann den rechtzeitigen Zugang lediglich nachweisen, nicht ersetzen. Für ein vom Kj. abw... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 3.2.3 Teilweise und mehrfache Verfügungen; Verhältnis zum Widerruf des Bezugsrechts

Rz. 92 Eine Verfügung kann sich auf einen Bruchteil, einen Höchstbetrag, einzelne Leistungsarten oder den gesamten Versicherungsanspruch beziehen. Satz 2 wirkt nur in dem Umfang, in dem die Verfügung besteht. Mehrere Abtretungen oder Verpfändungen sind möglich, soweit Vertragsrecht, Prioritätsregeln und Versicherungsbedingungen dies zulassen; auch eine Weiterabtretung durch ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 2.5.2 Widerrufliches und unwiderrufliches Bezugsrecht; Unverfallbarkeit und Vorbehalte

Rz. 61 Mangels abweichender Bestimmung ist das Bezugsrecht widerruflich. Der Begünstigte erwirbt nach § 159 Abs. 2 VVG das Recht auf die Versicherungsleistung erst mit Eintritt des Versicherungsfalls; zuvor besitzt er eine rechtlich gesicherte, aber grundsätzlich entziehbare Aussicht. Der Versicherungsnehmer kann die begünstigte Person austauschen oder das Bezugsrecht aufheb... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Die Gutschrift als Abrechnungsdokument (§ 14 Abs. 2 S. 5 bis 6 UStG)

Rz. 51 Nach § 14 Abs. 2 S. 5 UStG in der ab dem 1.1.2025 geltenden Fassung des Wachstumschancengesetzes v. 27.3.2024 (bis zum 31.12.2024 regelungsidentisch in § 14 Abs. 2 S. 3 UStG normiert) kann eine Rechnung auch durch einen in § 14 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 oder Nr. 2 UStG bezeichneten Leistungsempfänger ausgestellt werden, wenn die an dem umsatzsteuerlichen Leistungsaustausch b... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 2.6.3 Wegfall der Voraussetzungen und Aktivierung nach allgemeinen Grundsätzen

Rz. 77 Fällt eine Voraussetzung des Satzes 1 weg, endet lediglich das besondere Aktivierungsverbot. Ob nun ein Aktivposten entsteht, richtet sich nach den allgemeinen Bilanzierungsgrundsätzen. Der Stpfl. muss rechtlicher oder wirtschaftlicher Inhaber einer selbstständig bewertbaren Versicherungsposition sein, und diese muss seinem Betriebsvermögen zugehören. Das ist typische... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 1.6 Prüfungszeitpunkt, Darlegung und Nachweis

Rz. 18 Maßgeblicher Prüfungszeitpunkt ist nach Satz 1 der Schluss des jeweiligen Wirtschaftsjahres. Zu diesem Zeitpunkt müssen Art und Umfang des Bezugsrechts sowie bei einer Abtretung oder Beleihung die schriftliche Sicherstellungsverpflichtung feststehen. Änderungen des Bezugsrechts, ein Widerruf, eine Verfügung über den Anspruch oder das Ende einer Beleihung können deshal... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Elektronische Rechnungen (Rechtslage bis 31.12.2024)

Rz. 22 Neben den klassischen Papierrechnungen konnte bereits bisher entsprechend § 14 Abs. 1 S. 8 UStG in der bis zum 31.12.2024 geltenden Fassung eine elektronische Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird, erteilt werden. Ein bestimmtes elektronisches Format war jedoch nicht vorgeschrieben (z. B. ein PDF-Dokument oder eine E-Mail). Allerd... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 2.1 Regelungsgehalt und Prüfungsfolge

Rz. 19 Satz 1 ordnet für einen Versicherungsanspruch aus einer betrieblich veranlassten Direktversicherung ein gegenständlich und quotal begrenztes Aktivierungsverbot an. Tatbestandlich erforderlich sind eine Direktversicherung, der Abschluss durch den Stpfl. aus betrieblichem Anlass und eine am Schluss des Wirtschaftsjahres bestehende Bezugsberechtigung der versicherten Per... mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 7.1.3 Vollmacht

Um gegenüber Finanzbehörden und Gerichten tätig werden zu können, benötigt der Verein eine Vollmacht des Mitglieds[1], die schriftlich zu erteilen ist. Die Vollmacht ist dem Verein zu erteilen, da dieser die Mitglieder vertritt, nicht dem Beratungsstellenleiter. Das BMF hat ein amtliches Vollmachtsmuster zusammen mit einem Merkblatt zur Verwendung der amtlichen Muster veröff... mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 8.3.3 Fehlende Gewährleistung der sachgemäßen Hilfeleistung in Steuersachen

Ist die sachgemäße Hilfeleistung in Steuersachen nicht gewährleistet, kann dies entweder zur Schließung der Beratungsstelle[1] oder zum Widerruf der Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein[2] führen. Vor der Schließung der Beratungsstelle ist der Lohnsteuerhilfeverein und der Beratungsstellenleiter zu hören und ihnen ist innerhalb einer angemessenen von der Aufsichtsbehörde be... mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 8.2 Befugnisse

Eingriffe der Aufsichtsbehörde in die Satzungsautonomie der Lohnsteuerhilfevereine sind nur zulässig, wenn sich aus den gesetzlichen Vorschriften zwingende Anforderungen an die Satzung ergeben.[1] Die zuständige Aufsichtsbehörde kann folgende Sanktionen gegen Lohnsteuerhilfevereine verhängen, die den gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht werden: die Versagung der Anerkennun... mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 3.4 Beendigung eines Lohnsteuerhilfevereins

Die Beendigung des Lohnsteuerhilfevereins kann durch 3 Ereignisse ausgelöst werden: die Auflösung des Vereins durch die Mitglieder selbst[1], die Entziehung der Rechtsfähigkeit durch das Registergericht[2] oder die Rücknahme oder den Widerruf der Anerkennung durch die Aufsichtsbehörde.[3] Alle diese Ereignisse sowie der Verzicht führen zum Erlöschen der Anerkennung als Lohns... mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 6.2.2 Persönliche Zuverlässigkeit

Eine Beratungsstelle darf nur leiten, wer persönlich geeignet ist.[1] Gegen die persönliche Zuverlässigkeit eines Beratungsstellenleiters, der die Qualifikationsanforderungen erfüllt, sprechen insbesondere folgende Gründe: Der Bewerber lebt nicht in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen.[2] Der Bewerber ist aufgrund körperlicher und geistiger Gebrechen nicht in der Lage, d... mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 8.4 Mitteilungen der Finanzbehörden

Die Finanzbehörden sind verpflichtet, ihnen bekannt gewordene Informationen, die aus ihrer Sicht für die Anerkennung, für die Rücknahme oder für den Widerruf der Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein oder für die Überprüfung der Pflichten eines Beratungsstellenleiters i. S. d. § 20 Abs. 3 StBerG erforderlich sind, der zuständigen Aufsichtsbehörde mitzuteilen.[1] Die Verpflich... mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 8.3.1 Unvereinbarkeit von Satzungsbestimmungen

Mit dem Lohnsteuerhilfeverein unvereinbare Satzungsbestimmungen[1] führen zur Versagung der Anerkennung. Ist der Lohnsteuerhilfeverein dennoch anerkannt worden, führt dies zur Rücknahme der Anerkennung. [2] Von der Rücknahme der Anerkennung kann abgesehen werden, wenn die Gründe nicht mehr bestehen, aus denen die Anerkennung versagt hätte werden müssen.[3] Wird die unvereinba... mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 8.3.7 Überwachung des wirtschaftlichen Geschehens

Ein Widerruf der Anerkennung kommt infrage, wenn ein Lohnsteuerhilfeverein wirtschaftliche Nebenzwecke[1] verfolgt.[2] Soweit der Verein den Rahmen der wirtschaftlich zulässigen Betätigung einhält, kann die Aufsichtsbehörde die Zweckmäßigkeit wirtschaftlicher Vorgänge, insbesondere die Höhe der Vergütungen der Vorstandsmitglieder und Beratungsstellenleiter, nicht überprüfen ... mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 8.3.4 Fehlende Gewährleistung der ordnungsgemäßen Geschäftsführung

Die Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein kann auch widerrufen werden, wenn die ordnungsgemäße Geschäftsführung nicht gewährleistet ist.[1] Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Hilfeleistung in Steuersachen für die Mitglieder nicht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen organisiert wird. Die Unfähigkeit des Vorstands zur ordnungsgemäßen Durchführung ist jedoch auch e... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 2.4.2 Steuerschädliche Widerrufs- und Änderungsvorbehalte

Rz. 55 Ein Vorbehalt i. S. d. Nr. 2 liegt vor, wenn der Verpflichtete durch einen späteren Rechtsakt darüber entscheiden kann, ob oder in welchem Umfang eine bereits zugesagte Anwartschaft oder Leistung bestehen bleibt. Davon zu unterscheiden sind echte Leistungsvoraussetzungen, die den Anspruch von vornherein begrenzen, etwa ein bestimmtes Versorgungsalter, definierte Inval... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 163 Ab... / 5.3 Änderungsvorbehalte und Änderung der Billigkeitsentscheidung, Abs. 3, 4

Rz. 206 Da die Entscheidung über die Billigkeitsmaßnahme ein Verwaltungsakt ist, der im Ermessen der Finanzbehörde steht, kann die Entscheidung nach § 120 Abs. 2 AO mit einer Nebenbestimmung versehen werden. In Betracht kommt insbesondere ein Widerrufsvorbehalt nach § 120 Abs. 2 Nr. 3 AO oder ein Änderungsvorbehalt nach § 120 Abs. 2 Nr. 5 AO. Die Beifügung dieser Nebenbestim... mehr

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Kirchensteuer in der Arbeit... / 5 Kirchensteuer als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer

Die Kirchensteuer wird auch als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) erhoben. Der Kirchensteuerabzug erfolgt in einem automatisierten Verfahren. Die Banken erhalten vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) das für die Erhebung notwendige Religionsmerkmal aus einer Datenbank. Das Religionsmerkmal wird der Bank verschlüsselt auf elektronischem Wege unter Beachtung... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 3.2 Stundungszinsen (Abs. 1 S. 2 Nr. 2)

Rz. 19 Bei den Stundungszinsen [1] beginnt die Festsetzungsfrist mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Stundung geendet hat. Entscheidend ist das Ende der gewährten Stundung, nicht dagegen der tatsächlich in Anspruch genommenen Stundung.[2] Bei vorzeitiger Zahlung ist also nicht der Zeitpunkt der endgültigen Zahlung, sondern das Ende der gewährten Stundung maßgebend.[... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.5 Berechnung und Festsetzung der Zinsen

Rz. 15 Für die Höhe, die Berechnung und die Festsetzung der Stundungszinsen gelten die §§ 238, 239 AO. Die Zinsen betragen ½ v. H. für den vollen Monat; angefangene Monate bleiben außer Betracht. Sie sind für jeden gestundeten Anspruch (Einzelforderung, ggf. einzelne Vorauszahlungsbeträge) gesondert zu berechnen. Dabei ist nach § 238 Abs. 2 AO der Gesamtbetrag jeder Steuerar... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.1 Festsetzung der Zinsen (Abs. 1 Halbs. 1)

Rz. 9 Die Zinsen werden nach §§ 155ff. AO wie Steuern durch Bescheid festgesetzt. Der Zinsbescheid muss in Form und Inhalt den Anforderungen des § 157 AO genügen.[1] Dieser muss schriftlich oder elektronisch erteilt werden und Art und Betrag der Zinsen (ggf. nach Steuerart, Zeiträumen, also Einzelbeträgen aufgeschlüsselt[2]) und den Zinsschuldner[3] angeben.[4] Von den Steue... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 163 Ab... / 5.1 Abweichende Steuerfestsetzung als gesonderte Feststellung

Rz. 199 Die Entscheidung über die Billigkeitsmaßnahme erfolgt durch Verwaltungsakt i. S. d. § 118 AO. Dies gilt sowohl für die positive Entscheidung wie über die Ablehnung der Billigkeitsmaßnahme. Nach der Rechtsprechung des BFH ist eine positive Billigkeitsmaßnahme nach § 163 AO eine gesonderte Feststellung, allerdings keine gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlage... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 163 Ab... / 3 Rechtsfolgen

Rz. 191 § 163 Abs. 1 AO ermöglicht drei verschiedene Billigkeitsmaßnahmen. Die Billigkeitsmaßnahme kann nach S. 1 erste Alternative dazu führen, dass die Steuer niedriger bzw. eine Steuervergütung höher festgesetzt wird, als sich aus den Besteuerungsgrundlagen ergeben würde. Eine höhere Steuerfestsetzung, die sich für den Stpfl. günstig auswirkt, z. B. durch Ausnutzung von V... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.89 Prüfung des Jahresabschlusses

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.1 Zinslauf

Rz. 7 Hinsichtlich des Zinslaufs stellen die Stundungszinsen auf die Dauer der gewährten Stundung ab. Diese Sollverzinsung weicht wie die Verzinsung nach § 233a AO von der sonst in der AO üblichen Ist-Verzinsung ab. Sie ist wegen des mit der Verzinsung in diesen Fällen sonst verbundenen Verwaltungsaufwandes vorgesehen, der auch bei Überschreitung des Mindestbetrags für die F... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 1.2.2 Nachträgliche Aufgabe des Bekanntgabewillens

Rz. 6 Der Bekanntgabewille muss während des ganzen Bekanntgabevorgangs bis zu dem Zeitpunkt bestehen, zu dem der Verwaltungsakt den Machtbereich der Behörde verlässt.[1] Hatte der zuständige Beamte ursprünglich den Bekanntgabewillen, hat er diesen aber vor Aufgabe des Verwaltungsakts zur Post oder der elektronischen Absendung aufgegeben, ist die Bekanntgabe grundsätzlich unw... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 7.2 Zustimmung der Beteiligten (§ 122 Abs. 6 AO)

Rz. 233 Abs. 6 enthält eine ergänzende Regelung für die Bekanntgabe von Verwaltungsakten. Erfasst werden alle steuerlichen Verwaltungsakte, also Steuerbescheide, wie Steuerbescheide behandelte Verwaltungsakte und sonstige Verwaltungsakte. Zu Feststellungsbescheiden vgl. Rz. 113, 115, 129. Sind mehrere Personen an dem steuerlichen Verfahren (Steuerfestsetzungsverfahren, sonsti... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 3.1.1 Vier-Tages-Frist

Rz. 152 Schriftliche Verwaltungsakte können durch Aufgabe zur Post bekannt gegeben werden; sie gelten dann mit dem vierten Tag (bis 31.12.2024: dritten) Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Damit wird für das Steuerverfahren als Massenverfahren eine kostensparende und zügige Abwicklung ermöglicht. Diese Regelung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, s... mehr

Beitrag aus Personal Office Premium Wissen und Weiterbildung
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KI: Automatisierte Transkri... / 2.4 Aufbewahrungs- und Löschfristen

Die Aufbewahrungs- und Löschfristen hängen im Wesentlichen von der Rechtsgrundlage und dem Verarbeitungszweck ab. Eine zeitgenaue Darstellung für alle Fälle kann daher hier nicht erfolgen. Im Rahmen einer Einwilligung sind grundsätzlich keine Fristen vorgesehen. Bei der Widerspruchslösung sind die Fristen enger, vgl. oben. Nach einem (teilweisen oder vollständigen) Widerruf ... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 8 Gemeinsame Ausschüsse von Arbeitgeber und Betriebsrat

Rz. 23 Unabhängig von der Größe der Betriebe können Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsame Ausschüsse bilden. Der gemeinsame Ausschuss ist ein eigenständiges betriebsverfassungsrechtliches Gremium und kein Organ des Betriebsrats.[1] Rz. 24 Sinnvoll ist ein gemeinsamer Ausschuss, wenn komplexe Themen in einem kleineren Kreis von Fachleuten vonseiten des Betriebsrats wie auch d... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Zahl der Beschäftigten

Rz. 4 Um Aufgaben auf Arbeitsgruppen übertragen zu können, muss der Betrieb regelmäßig mehr als 100 Arbeitnehmer beschäftigen. Gezählt wird dabei nach Köpfen und nicht nach der Arbeitszeit (keine "Full Time Equivalents").[1] Da es auf die "regelmäßig" Beschäftigten ankommt, ist ein kurzfristiges Über- oder Unterschreiten der 100er-Schwelle nicht zu berücksichtigen. Leitende ... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Kündigung aus wichtigem Grund

Rz. 3 Eine fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 1 setzt voraus, dass der andere Vertragsteil in solchem Maße seine Verpflichtungen verletzt, dass dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf... mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.1 Zuständigkeit

Rz. 2 Für Streitigkeiten über Ansprüche aus Miet- oder Pachtverhältnissen über Räume oder über das Bestehen solcher Verhältnisse ist örtlich ausschließlich das Gericht zuständig, in dessen Bezirk sich die Räume befinden (§ 29a Abs. 1 ZPO). Diese örtliche Zuständigkeit gilt für alle Miet- oder Pachtverträge über Räume, auch für Ansprüche aus einem Mietverhältnis über eine Wer... mehr