Fachbeiträge & Kommentare zu Widerruf

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Teil B: Vollstreckung von S... / 78 Maßregeln, Erwachsene, Rechtsschutz [Rdn 1155]

Rdn 1156 Literaturhinweise: S. die Hinweise bei → Maßregeln, Erwachsene, Allgemeines, Teil B Rdn 969 m.w.N. Rdn 1157 1. Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Gerichts sind grds. nur dann statthaft, wenn diese von der StPO explizit vorgesehen sind. Im Vollstreckungsverfahren gilt hinsichtlich der Anfechtbarkeit gerichtlicher Entscheidungen das Enumerationsprinzip. § 304 StPO g... mehr

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Teil J: Vergütung und Kosten / 24 Strafvollstreckung, Terminsgebühr [Rdn 357]

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Teil E: Register / 1 Bundeszentralregister, Allgemeines [Rdn 1]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 1 Akademische Heilberufe, Allgemeines [Rdn 1]

Rdn 2 Literarturhinweise: Bazan/Dann/Errestink, Rechtshandbuch für Ärzte und Zahnärzte, 1. Aufl. 2013 Clausen/Schroeder-Printzen, Münchener Anwaltshandbuch Medizinrecht, 3. Aufl. 2020 Hänlein/Schuler, Lehr- und Praxiskommentar SGB V, 6. Aufl. 2022 Krauskopf, Soziale Krankenversicherung Pflegeversicherung, Stand: November 2025 Laufs/Kern/Rehborn, Handbuch des Arztrechts, 5. Aufl.... mehr

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Teil E: Register / 5 Bundeszentralregister, Eintragungen, Allgemeines [Rdn 51]

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Teil C: Vollzug / 4 Maßregelvollzug, Erwachsene, Besitz [Rdn 36]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 37 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Maßregelvollzug, Erwachsene, Allgemeines, Teil C Rdn 2 m.w.N. Rdn 38 Zum Verständnis der folgenden Ausführungen und zu den zugrundeliegenden Norm... mehr

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Teil D: Daten / 8 Daten, Datengewinnung, präventive [Rdn 64]

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Teil E: Register / 15 Bundeszentralregister, Führungszeugnis, erweitertes [Rdn 238]

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Teil C: Vollzug / 18 Maßregelvollzug, Erwachsene, Unterbringung [Rdn 128]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 41 Erwachsene, Vollstreckung, Allgemeines [Rdn 432]

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Teil C: Vollzug / 22 Maßregelvollzug, Erwachsene, Vollzugslockerungen [Rdn 152]

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1 Festsetzung durch eigenen Prämienbescheid/Bekanntgabe lt. JStG 2019

Rz. 2 Ursprünglich sollte lt. JStG 2019 die Mobilitätsprämie nach Ablauf des Kj. in einem Prämienbescheid festgesetzt werden. Der Anspruch auf Auszahlung der Mobilitätsprämie sollte mit Tatbestandsverwirklichung (§ 38 AO) entstehen und der Prämienbescheid ein selbstständiger Verwaltungsakt i. S. d. §§ 118ff. AO sein.[1] Die Mobilitätsprämie sollte im Rahmen des Abflussprinzip... mehr

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Teil C: Vollzug / 69 Strafvollzug, Erwachsene, Vollzugslockerungen [Rdn 732]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 47 Führungsaufsicht, Beendigung/Ruhen [Rdn 490]

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Teil C: Vollzug / 36 Strafvollzug, Erwachsene, Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Zuständigkeit des Gerichts [Rdn 371]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 372 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Strafvollzug, E... mehr

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / 41 Sicherungsverwahrung, Pflichtverteidigung [Rdn 610]

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Teil C: Vollzug / 38 Strafvollzug, Erwachsene, Besitz [Rdn 396]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 38 Beamte, Allgemeines [Rdn 462]

Rdn 463 Literaturhinweise: Gansen, Kommentar zum Disziplinarrecht in Bund und Ländern, Loseblatt, 72. Aufl. 2025 Herrmann, Herausforderung des Dienst- und Disziplinarrechts durch Verfassungsfeinde, NVwZ 2023, 128 Herrmann/Sandkuhl, Beamtendisziplinarrecht-Beamtenstrafrecht, 2. Aufl. 2021 Masuch, Vom Maß der Freiheit – Der Beamte zwischen Meinungsfreiheit und Mäßigungsgebot, NVw... mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / 93 Rechtsanwälte, Folgen anwaltsgerichtlicher Verfahren für Vorstandmitglieder der Anwaltskammer u.a. [Rdn 1067]

Rdn 1068 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Rechtsanwälte, Allgemeines, Teil H Rdn 995. Rdn 1069 1. Gem. § 66 BRAO ist ein Rechtsanwalt nicht zum Mitglied des Vorstandes der RAK wählbar, wenn mehr

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Teil E: Register / 12 Bundeszentralregister, Führungszeugnis, Allgemeines [Rdn 175]

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Teil C: Vollzug / 27 Strafvollzug, Erwachsene, Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Antragsgegenstand [Rdn 236]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 48 Führungsaufsicht, Dauer [Rdn 507]

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Teil C: Vollzug / 1 Maßregelvollzug, Erwachsene, Allgemeines [Rdn 1]

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Teil J: Vergütung und Kosten / 2 Allgemeine Gebührenfragen, Besonderheiten Pflichtverteidiger [Rdn 4]

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Teil E: Register / 23 Fahreignungsregister, Allgemeines [Rdn 332]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 14 BtM-Verfahren, Zurückstellung, Verfahren [Rdn 212]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 81 Maßregeln, Erwachsene, Vollstreckungsreihenfolge [Rdn 1197]

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Kommentar aus SGB Office Professional
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Sauer, SGB II § 44f Bewirts... / 2.3 Widerruf der Übertragung (Abs. 3)

Rz. 18 Ein Widerruf nach Abs. 3 hat der ernsten Konsequenzen wegen und der das Gesamtsystem belastenden Auswirkungen mehrere Voraussetzungen bzw. sieht mehrere unterschiedliche Konstellationen vor. Zunächst müssen Mängel vorliegen bzw. festgestellt worden sein, die zugleich auf einem Verstoß gegen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften beruhen. Im Grundsatz genügt ein einziger... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Sauer, SGB II § 44f Bewirts... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 3.8.2010 (BGBl. I S. 1112) zum 1.1.2011 in das SGB II eingefügt und seither mehrfach geändert worden, zuletzt durch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 16.4.2026 (BGBl. I Nr. 107) mit Wirkung zum 1... mehr

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Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 2.6 Erstattung von Bildungsgutscheinen (Abs. 6)

Rz. 47 Hintergrund für Abs. 6, der zum 1.4.2011 neu gefasst wurde, sind die Gutscheine, mittels derer Bildungsleistungen beansprucht werden können. Da diese Gutscheine (vgl. § 28 Abs. 2 bis 5 und § 29 Abs. 1 Satz 1) als neue, eigenständige Leistungsform in das SGB II aufgenommen worden sind, hat der Gesetzgeber für die Erstattung zu Unrecht erhaltener Bildungsgutscheine in A... mehr

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Sauer, SGB II, SGB II § 16e... / 2.6 Leistungsverfahren

Rz. 97 Die Leistungen zur Förderung der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen in Arbeitsverhältnisse setzen einen Antrag des Arbeitgebers voraus (Abs. 1 Satz 1). Die Erforderlichkeit eines Antrages auf Förderung ergibt sich bereits aus § 37 Abs. 1 und musste deshalb nicht nochmals ausdrücklich in Abs. 1 aufgenommen werden. Leistungsbegründendes Ereignis ist die Aufnahme der... mehr

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Sauer, SGB II § 6 Träger de... / 2.4 Heranziehen der Gemeinden und Gemeindeverbände

Rz. 9 Abs. 2 Satz 1 ermächtigt die Länder dazu, zu bestimmen, dass die Kreise ihre Gemeinden und Gemeindeverbände zur Durchführung der ihnen obliegenden Aufgaben nach dem SGB II heranziehen können. Damit kann insbesondere die in Gemeinden vorhandene fachliche Kompetenz für die Leistungsgewährung genutzt werden. Auch sind im Regelfall die sächliche Ressourcen verfügbar, die f... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Bestätigungsvermerk bzw. Vermerk über dessen Versagung

Rn. 45 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Für den BV bzw. Vermerk über dessen Versagung besteht nur dann eine Offenlegungspflicht, wenn die AP aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung durchgeführt wurde. Erfolgte eine JA-Prüfung dagegen auf freiwilliger Basis oder allein angesichts einer entsprechenden Regelung im Gesellschaftsvertrag bzw. in der Satzung, so besteht keine Pflicht zu... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Jubiläumszuwendung als Arbe... / 3.3 Wann Zuwendungen von Sachleistungen bei Betriebsveranstaltungen kein Arbeitslohn sind

Übliche Sachleistungen des Arbeitgebers bei Betriebsveranstaltungen anlässlich eines runden Arbeitnehmerjubiläums[1] sind nicht als Arbeitslohn zu qualifizieren. Zuwendungen in diesem Sinne sind u. a. Geschenke.[2] Das gilt aber nur dann, wenn die Bruttoaufwendungen pro Arbeitnehmer je Geschenk nicht mehr als 50 EUR (bzw. 60 EUR bei Vorliegen eines persönlichen Anlasses) und... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Home- und Mobile-Offices, E... / 4.1 Inhalt eines Widerrufsvorbehalts

Soweit der Widerrufsvorbehalt in einem Arbeitsvertrag, in einer Nebenabrede, in einer Firmenrichtlinie/Policy oder z. B. einer Gesamtzusage enthalten ist, unterliegt er der AGB-Kontrolle, d. h. sowohl der sog. Transparenzkontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB als auch der sog. Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB. Daher ist Folgendes zu beachten: Es muss für den Arbei... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Home- und Mobile-Offices, E... / 4 Erhalt der rechtlichen Flexibilität: Abschaffung von Home- und Mobile-Offices

Unterstellt, Home- und Mobile-Offices sollen angeboten werden, stellt sich die Frage, wie sichergestellt werden kann, dass der Arbeitgeber sich seine Flexibilität erhält und das Recht auf Home- und Mobile-Office auch einseitig wieder abschaffen, v.a. die Berechtigung widerrufen, kann. Dies gewinnt vor allem vor dem Hintergrund an Bedeutung, dass viele Arbeitgeber nach dem Abk... mehr

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Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 1 Allgemeines

Die Möglichkeiten der Mieterhöhung bei Wohnraum sind in den §§ 557 bis 560 BGB abschließend geregelt. Wohnräume, für die diese Vorschriften nicht gelten Ausgenommen vom sachlichen Geltungsbereich der §§ 557 bis 560 BGB sind preisgebundener Wohnraum, der den Vorschriften des Wohnungsbindungsgesetzes und des Wohnraumförderungsgesetzes unterliegt; Wohnraum, der nur zu vorübergehend... mehr

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Home- und Mobile-Offices, E... / 4.3 Wirksamer Kündigungsvorbehalt

Eine Zusatzvereinbarung kann statt mit einem Widerrufsvorbehalt auch mit einem Kündigungsvorbehalt versehen sein. In einem Einzelfall hat das LAG Hamm entschieden, dass eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag über die Durchführung von Tätigkeiten im Homeoffice mit einem solchen Vorbehalt versehen werden kann.[1] Im entschiedenen Fall war der Kündigungsvorbehalt so formuli... mehr

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§ 10 Stiftungen als Erben / V. Widerruf, Ausschlagung und Anfechtung

Rz. 32 Das Stiftungsgeschäft von Todes wegen kann, ebenso wie die Erbeinsetzung einer Stiftung, nur unter den erbrechtlichen Voraussetzungen vom Erblasser selbst widerrufen werden (§§ 2253 ff., 2270 ff., 2290 ff. BGB).[57] Ein Widerruf durch die Erben ist ausgeschlossen, denn § 81a S. 2 BGB, der den Widerruf durch Erben nur unter bestimmten Voraussetzungen ausschließt, gilt ... mehr

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§ 12 Die Treuhandstiftung / b) Endgültigkeit der Schenkung unter Auflage?

Rz. 83 Wie oben (Rdn 50 ff.) eingehend dargestellt, wird in der Fachliteratur die Errichtung einer Treuhandstiftung durch eine Schenkung unter Auflage im Vergleich zu Gestaltungen nach Auftrags- und Geschäftsbesorgungsrecht wegen der angeblich stärkeren Endgültigkeit von einigen als vorzugswürdige Gestaltung betrachtet. Rz. 84 Das BGB sieht in § 527 Abs. 1 BGB ein Rückforderu... mehr

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§ 12 Die Treuhandstiftung / aa) Potenzielle Endlichkeit von Auftrag und Geschäftsbesorgung

Rz. 51 Bei einem unentgeltlichen Auftrag kann der Stifter den Auftrag jederzeit widerrufen und der Stiftungsträger kann jederzeit die Kündigung erklären (§ 671 BGB). Es besteht also für beide Seiten die Möglichkeit, sich jederzeit von der geschlossenen Vereinbarung wieder zu lösen. Rz. 52 Ein unentgeltlicher Auftrag wird bei einer Treuhandstiftung zwar eher selten vorliegen. ... mehr

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§ 3 Die Rechtsgrundlagen un... / VI. Die Endgültigkeit des Stiftungsgeschäfts

Rz. 36 Sehr oft stellen potenzielle Stifter die Frage nach der Endgültigkeit ihrer Erklärungen im Zusammenhang mit der Errichtung einer Stiftung. Hier sind verschiedene Fälle zu unterscheiden: mehr

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§ 12 Die Treuhandstiftung / I. Treuhandverhältnis nach Auftrags- oder Geschäftsbesorgungsrecht

Rz. 126 Besonderes Augenmerk ist bei der Wahl der Treuhandlösung auf die Sicherstellung der dauernden Zweckerfüllung zu legen (Rdn 47 ff.). Ein Auftrag kann nämlich grundsätzlich von dem Auftraggeber jederzeit widerrufen und von dem Beauftragten jederzeit gekündigt werden (§ 671 BGB). Für die entgeltliche Geschäftsbesorgung nach Dienstvertragsrecht gelten die Kündigungsfrist... mehr

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§ 12 Die Treuhandstiftung / II. Schenkung unter Auflage und Errichtung einer Stiftung von Todes wegen

Rz. 133 Bei der Errichtung durch eine Schenkung unter Auflage und bei der Errichtung der Stiftung von Todes wegen kommen Kündigung und Widerruf nicht in Betracht, da sie nicht gesetzlich vorgesehen sind. Im Fall der Schenkung unter Auflage kann die Übertragung der Vermögenswerte allerdings wegen Notbedarfs verweigert werden (§ 519 BGB). Zudem können die treuhänderisch geschen... mehr

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§ 12 Die Treuhandstiftung / cc) Kritik übersieht grundlegende Punkte

Rz. 59 Die hier ausführlich wiedergegebene Kritik an der Treuhandlösung kann nicht überzeugen. Das liegt vor allem daran, dass die Kritik einen grundlegenden Punkt übersieht: Die Regelung der Herausgabe gem. § 667 BGB ist dispositives Recht.[70] Die Rechtsfolge des § 667 BGB, die Herausgabe des Stiftungsvermögens, kann von den Vertragsparteien geändert und sogar ganz ausgesc... mehr

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§ 12 Die Treuhandstiftung / bb) Kritik an Gestaltungen nach Auftrags- oder Geschäftsbesorgungsrecht

Rz. 56 Die Kritiker der Errichtung einer Treuhandstiftung mittels eines Treuhandverhältnisses nach Auftragsrecht setzen an diesem Punkt an: Aufgrund des nicht abdingbaren Rechts zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sei die Vermögensübertragung durch den Stifter bei einem Treuhandvertrag niemals ganz endgültig, so ihre Warnung. Da eine Kündigung zur Folge habe,... mehr

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§ 13 Stiftungen im Ausland ... / I. Beliebte Stiftungsländer

Rz. 24 Auch ausländische Stiftungen sind alternative Ansätze zu der Wahl einer Stiftung nach deutschem Recht, und das auch für die Nachfolgegestaltung.[32] Das gilt unabhängig davon, dass auch die Gemeinnützigkeit deutscher Stiftungen nicht an der Staatsgrenze endet,[33] weshalb mit einer inländischen Stiftung auch gemeinnützige Zwecke im Ausland verwirklicht werden können (... mehr

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§ 13 Stiftungen im Ausland ... / 5. Sonderproblem: Die liechtensteinische Stiftung im Erbfall

Rz. 61 Schwierige und noch nicht abschließend geklärte Fragen wirft zudem die Handhabung der transparenten liechtensteinischen Stiftung aus Sicht des deutschen Rechts nach dem Tod des Stifters auf, was an dieser Stelle nur kurz umrissen werden kann. Das Ausgangsproblem besteht dabei in der rechtlichen Einordnung der transparenten Stiftung in den Kontext des deutschen Erb- un... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7.2 Berichtigung bei Widerruf der Option nach § 9 UStG oder einer Geschäftsveräußerung nach § 1 Abs. 1a UStG (Satz 3)

Rz. 45 In den Fällen eines unrichtigen Steuerausweises bei Umsätzen im Rahmen einer Geschäftsveräußerung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen i. S. d. § 1 Abs. 1a UStG und bei Rückgängigmachung des Verzichts auf die Steuerbefreiung nach § 9 UStG richtet sich die Berichtigung des geschuldeten Betrags allerdings nicht nach § 14c Abs. 1 S. 2 UStG, sondern – wegen... mehr

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Aufhebungsvertrag: Vor- und... / 4.2 Widerrufsvorbehalt

In der Praxis werden Prozessvergleiche oftmals (von einer oder auch von beiden Parteien) widerruflich geschlossen. Bei Ausübung des Widerrufs wird der Vergleich dann hinfällig. Wird die Widerrufsfrist versäumt, gibt es keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, weil es sich um eine vertraglich vereinbarte und nicht um eine gesetzliche Frist handelt.[1] Eine Wiederaufnahme d... mehr