Fachbeiträge & Kommentare zu Widerruf

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Sonderausgaben 2023 ... / 2.3 Spenden und Mitgliedsbeiträge

Rz. 410 [Zuwendungen → Zeilen 5–12] Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) an unterschiedliche steuerbegünstigte Organisationen können unter bestimmten Voraussetzungen durch den Abzug von Sonderausgaben oder eine Steuerermäßigung berücksichtigt werden. Zu den Mitgliedsbeiträgen gehören auch Aufnahmegebühren und Mitgliedsumlagen. Übersicht Rz. 411 [Zuwendungen zur Förderung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Exkurs: Aufhebung von Bewilligungsbescheiden

Rz. 9 Im Gegensatz zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und der Arbeitsförderung (SGB III) enthält das BEEG keine dem § 330 SGB III oder dem § 40 Abs. 2 Nr. 3 SGB II vergleichbare Regelung. Vielmehr erklärt § 26 Abs. 1 ohne weitere Einschränkungen das 1. Kapitel des SGB X – und damit auch die §§ 45 ff. SGB X – für anwendbar. Dies hat u. a. zur Folge, dass es sich b...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1 Die Anwendbarkeit des 1. Kapitels des SGB X

Rz. 5 Die ausdrückliche Erwähnung des 1. und 2. Abschnitts des BEEG (Abschnitt 3 des BEEG enthält Regelungen privatrechtlicher Natur und Abschnitt 4 Regelungen zur Statistik und Schlussvorschriften) in § 68 Nr. 15 SGB I und die hiermit verbundene Einordnung des BEEG als besonderer Teil des Sozialgesetzbuchs darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass es dennoch der ausdrückliche...mehr

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Anlage KAP 2023 – Leitfaden / 2 Weitere Angaben

Rz. 187 [Individueller Steuersatz, Darlehen an Angehörige, stille Gesellschaften, partiarische Darlehen → Anlage KAP Zeilen 27–34] Für die Kapitalerträge, die nicht dem Abgeltungsteuersatz von 25 % unterliegen, sondern mit dem persönlichen (tariflichen) Steuersatz, eventuell unter Berücksichtigung des Teileinkünfteverfahrens, versteuert werden müssen, sind die Zeilen 27–34 vo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.3.1.1 Rechtsverletzung durch Verwaltungsakt

Rz. 71 Für die Zulässigkeit einer Anfechtungsklage nach § 40 Abs. 2 FGO muss allerdings auch tatsächlich ein Verwaltungsakt i. S. des § 118 AO Gegenstand des Klageverfahrens sein, denn der Kläger muss eine Rechtsverletzung durch "den" Verwaltungsakt geltend machen können.[1] Fehlt es objektiv an einem Verwaltungsakt, ist die Anfechtungsklage als unzulässig durch Prozessurtei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.4 Anwaltsverlust (§ 244 ZPO)

Rz. 60 Nach § 155 S. 1 FGO i. V. m. § 244 ZPO tritt ausschließlich in Verfahren, in denen ein Vertretungs- bzw. Anwaltszwang besteht, eine Unterbrechung durch den Tod oder die Prozessunfähigkeit des Prozessbevollmächtigten ein. Da für Verfahren vor den FG kein Vertretungszwang i. S. d. § 244 Abs. 1 ZPO besteht, führt z. B. der Verzicht des als Prozessbevollmächtigter auftret...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Widerruf des Bestätigungsvermerks

Rn. 63 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der Widerruf eines erteilten BV ist nicht gesetzlich geregelt, sondern ergibt sich aus allg. Rechtsgrundsätzen sowie den Berufsgrundsätzen (vgl. Haufe HGB-Komm. (2022), § 322, Rn. 171; WP-HB (2023), Rn. N 58). Wenn der AP nach der Erteilung des BV erkennt, dass die Voraussetzungen für dessen Erteilung nicht vorgelegen haben, muss er prüfen, o...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Bestätigungsvermerk bzw. Vermerk über dessen Versagung

Rn. 45 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Für den BV bzw. Vermerk über dessen Versagung besteht nur dann eine Offenlegungspflicht, wenn die AP aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung durchgeführt wurde. Erfolgte eine JA-Prüfung dagegen auf freiwilliger Basis oder allein angesichts einer entsprechenden Regelung im Gesellschaftsvertrag bzw. in der Satzung, so besteht keine Pflicht zu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Zusammentreffen mehrerer Ansprüche (§ 64 EStG)

Rz. 25 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Grundsatz der Einmalgewährung: Für jedes Kind erhält nur ein Berechtigter (> Rz 10 ff) KiG; eine Aufteilung ist nicht zulässig (§ 64 Abs 1 EStG; A 24ff DA-KG [> Rz 9/3]). Bei Konkurrenz mehrerer Berechtigter wird das KiG demjenigen ausgezahlt, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat (Zuordnung nach dem Obhutsprinzip – vgl § 64 Abs 2 S...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Hinweis auf besondere Umstände

Rn. 45a Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Nach § 322 Abs. 3 Satz 2 hat der AP das Wahlrecht, einen Hinweis auf Umstände aufzunehmen, auf die er in besonderer Weise aufmerksam machen möchte, ohne den BV einzuschränken. Der Hinweis auf besondere Umstände umfasst den Hinweis zur Herv. eines Sachverhalts wie auch den Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt (vgl. Haufe HGB-Komm. (2022), ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Rechtsdurchsetzung

Rn. 26 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Sowohl das Recht auf Kenntnisnahme als auch das Recht auf Aushändigung (soweit nicht ausgeschlossen) sind Individualrechte der AR-Mitglieder und als solche gegenüber betreffender Gesellschaft einklagbar (vgl. BGH, Urteil vom 15.11.1982, II ZR 27/82, NJW 1983, S. 991f.). Strittig ist, ob daneben auch eine Klage gegen den AR-Vorsitzenden bzw. d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Rechtliche Bedeutung

Rn. 8 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Nach § 316 Abs. 1 Satz 2 bzw. § 316 Abs. 2 Satz 2 kann der JA respektive KA ebenso wie der IFRS-EA i. S. v. § 325 Abs. 2a (nach § 324a Abs. 1 Satz 2 gilt für einen derartigen IFRS-EA § 316 Abs. 2 Satz 2 entsprechend) von prüfungspflichtigen KapG und ihnen gleichgestellten PersG i. S. v. § 264a, bei denen keine Prüfung stattgefunden hat, nicht ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Bestätigungsvermerk bei freiwilligen Abschlussprüfungen

Rn. 74 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Freiwillige AP sind AP bei UN, die keiner gesetzlichen Prüfungspflicht unterliegen. Hierbei handelt es sich z. B. um Kleinst-KapG i. S. v. § 267a Abs. 1f. sowie kleine KapG i. S. d. § 267 Abs. 1 und ihnen gleichgestellte PersG i. S. d. § 264a (vgl. hierzu auch HdR-E, HGB § 322, Rn. 24af.), nicht prüfungspflichtige Konzerne und Teilkonzerne, P...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Übertragung der Freibeträge für Kinder auf einen Stiefeltern- oder Großelternteil

Rz. 170 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die einem Elternteil oder beiden Elternteilen zustehenden Freibeträge kann (> Ermessen) das FA auf Antrag auf einen Stiefelternteil oder Großelternteil übertragen, wenn dieser das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat (vgl § 32 Abs 6 Satz 10 EStG). Dazu besteht nicht nur iRd Veranlagung, sondern ggf schon beim > Lohnsteuer-Ermäßigungsverf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tatsächliche und latente St... / 5 Bewertung

Die Höhe der latenten Steueransprüche oder Steuerschulden ergibt sich aus der Multiplikation der Bewertungsunterschiede mit dem Steuersatz. Da latente Steuern zukunftsgerichtet sind, wäre es folgerichtig, die erwarteten zukünftigen Steuersätze zu verwenden. Im Interesse der Zuverlässigkeit (reliability) sieht IAS 12.47 jedoch nur die Anwendung der zum Bilanzstichtag gültigen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Untermiete – Erlaubnis und ... / 1.1.3 Widerruf der Erlaubnis

Eine generell oder für den Einzelfall erteilte Erlaubnis kann grundsätzlich nicht widerrufen werden; eine Formularklausel, wonach der Widerruf jederzeit erfolgen kann, ist wegen Verstoßes gegen § 307 BGB unwirksam.[1] Ein Widerruf ist aber stets dann möglich, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt.[2] Praxis-Beispiel Wichtiger Grund für Widerruf Dies kann dann anzunehmen se...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 67b Speiche... / 2.4.2.3 Widerrufsrecht (Art. 7 Abs. 3 DSGVO und § 67b Abs. 2 Satz 2)

Rz. 44 Nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO hat die betroffene Person das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Auch der Widerruf kann – wie die Einwilligung selbst – grundsätzlich nur von der betroffenen Person selbst vorgenommen werden (vgl. Rz. 29). Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.9 Verfahren der Zulassung (Abs. 5)

Rz. 77 § 15 Abs. 5 regelt das Verfahren für die Zulassung von Rehabilitationseinrichtungen durch die Rentenversicherungsträger und bestimmt die Dauer der Wirksamkeit der Zulassung und die Folgen eines Widerrufs der Zulassung. Außerdem regelt die Vorschrift den federführenden Rentenversicherungsträger, dessen Entscheidungen für alle Rentenversicherungsträger wirkt. Gemäß der G...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 2.1 Anwendungsbereich

Rz. 26 Die Berücksichtigung der Bedarfe für Bildung und Teilhabe verfolgt das Ziel, eine finanzielle, materielle Basis zu schaffen, die als Grundlage zur Herstellung von Chancengleichheit dienen kann. Anspruchsgrundlage ist § 19 Abs. 2 Satz 1. Die Leistungen sind bedarfsauslösend. Das bedeutet, dass ein eigenständiger Anspruch auf alle oder einzelne Leistungen zur Deckung de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.9 Honorarbescheid

Rz. 84 Der Vertragszahnarzt erhält von seiner KZV einen Honorarbescheid, der einen Verwaltungsakt i. S. d. § 31 SGB X darstellt und folglich auch mit allen Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt versehen werden kann. Auch die Vorschriften über die Nichtigkeit, die Rücknahme, Aufhebung oder den Widerruf eines Verwaltungsaktes gelten für den Honorarbescheid. Neben dem SGB X komm...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 2.4 Persönlicher Schulbedarf (Abs. 3)

Rz. 58 Die Leistungen zur Deckung des persönlichen Schulbedarfes entsprechen dem sog. Schulbedarfspaket nach § 24a in der bis zum 31.12.2010 gültigen Fassung. Allerdings ist die Leistung nach Abs. 3 anders als die Vorgängerregelung nach § 24a bedarfserhöhend ausgestaltet. Die Leistung wird also nur bei Bedarf gewährt, wenn der Leistungsberechtigte hilfebedürftig ist. Die Lei...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe der Amtlichen Statistik in Deutschland (EVS 2008) hat das BMAS den ab 2011 geltenden Regelbedarf für Erwachsene und einen betragsmäßig eigenständigen Regelbedarf für Kinder und Jugendliche errechnet. Lediglich für Partner wurde eine prozentuale Ableitung (je 90 %) beibehalten. Die Fortschreibung der Regelbedarfe richtet sich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Voraussetzungen für eine Genehmigung (§ 28 Abs. 1)

Rz. 12 Voraussetzung für die Genehmigung ist nach § 28 Abs. 1, dass sich die Frau zur Beschäftigung zwischen 20 und 22 Uhr ausdrücklich bereit erklärt (Nr. 1), nach ärztlichem Zeugnis nichts gegen die Beschäftigung der Frau bis 22 Uhr spricht (Nr. 2) und eine unverantwortbare Gefährdung für die schwangere Frau oder ihr Kind durch Alleinarbeit ausgeschlossen ist (Nr. 3). Dies...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Prüfung durch die Aufsichtsbehörde

Rz. 7 Nach Eingang des Antrags erfolgt zunächst eine formelle Prüfung durch die Aufsichtsbehörde. Dabei muss geprüft werden, ob der Antrag formell einwandfrei und vollständig ist. In diesem Zusammenhang prüft die Behörde, ob ein Einverständnis der Frau vorliegt und ob eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt wird, aus der sich ergibt, dass nichts gegen eine Beschäftigung der s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gutscheine / 3 Widerruf und Freiwilligkeitsvorbehalt

Eine schriftliche Vereinbarung hat den Vorteil, dass dem Arbeitgeber durch die Aufnahme von Widerrufsvorbehalten Spielraum gegeben wird, sich unter konkret benannten Voraussetzungen/Widerrufsgründen (z. B. Umsatzrückgang, klar definierte wirtschaftlich schlechte Situation etc.)[1] von der Gutscheinausgabe zu lösen und diese zu beenden. Der Widerrufsvorbehalt bezieht sich als...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.2 Zulässige Ausbildung zwischen 20 und 22 Uhr (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 12 Das Gesetz lässt durch Satz 2 auch für alle schwangeren und stillenden Schülerinnen und Studentinnen i. S. v. § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 8 unabhängig von Ausbildungsberuf oder Branche Ausnahmen vom grds. Verbot der Nachtarbeit bis 22 Uhr zu. Das Gesetz lässt die Ausbildung zwischen 20 Uhr und 22 Uhr zu, wenn sich die Frau hierzu ausdrücklich bereit erklärt, die Teilnahme z...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.2 Zulässige Sonn- und Feiertagsarbeit (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 10 Das Gesetz lässt durch Satz 2 für alle schwangeren und stillenden Frauen unabhängig von ihrer Berufsgruppenzugehörigkeit Ausnahmen vom grds. Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit zu. Eine Sonn- und Feiertagsarbeit ist danach zulässig, wenn sich die Frau dazu ausdrücklich bereit erklärt, eine Ausnahme vom allgemeinen Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen nach § 10 A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.2 Zulässige Sonn- und Feiertagsausbildung (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 20 Das Gesetz lässt durch Satz 2 auch für alle schwangeren und stillenden Schülerinnen und Studentinnen i. S. v. § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 8 MuSchG unabhängig von Ausbildungsberuf oder Branche Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit zu. Entsprechend der Regelung für die Beschäftigung schwangerer oder stillender Frauen lässt das Gesetz die Ausbildun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Erklärung zur Arbeitsleistung und Widerruf

3.1 Die Erklärung der Schwangeren zur Arbeitsleistung (§ 3 Abs. 1 Satz 1) Rz. 26 In den letzten 6 Wochen vor dem errechneten und bestimmten Entbindungstermin greift das Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1. Dieses Verbot ist rein an den Kalender gekoppelt und soll die bevorstehende Entbindung und deren Vorbereitung erleichtern. Je nach individueller Konstitution kann die werd...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.2 Die Erklärung zur Weiterarbeit nach Tod des Kindes (§ 3 Abs. 4)

Rz. 29 Der Arbeitgeber darf eine Frau nach dem Tod ihres Kindes bereits nach Ablauf der ersten 2 Wochen nach der Entbindung beschäftigen, wenn 2 Voraussetzungen geben sind. Zum einen muss die Frau dies ausdrücklich verlangen und ein ärztliches Zeugnis darf dem nicht widersprechen. Es ist dabei unerheblich, aus welchen Gründen und zu welchem Zeitpunkt der Tod des Kindes festg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1 Die Erklärung der Schwangeren zur Arbeitsleistung (§ 3 Abs. 1 Satz 1)

Rz. 26 In den letzten 6 Wochen vor dem errechneten und bestimmten Entbindungstermin greift das Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1. Dieses Verbot ist rein an den Kalender gekoppelt und soll die bevorstehende Entbindung und deren Vorbereitung erleichtern. Je nach individueller Konstitution kann die werdende Mutter auch in den letzten 6 Wochen der Arbeitsleistung nachkommen, ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.7 Besonderheiten bei Schul- und Ausbildungssituationen (§ 3 Abs. 3)

Rz. 25 Nach Abs. 3 sind für Schülerinnen und Studentinnen, soweit die Ausbildungsstelle Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt, ebenfalls Schutzfristen vorzusehen. Der Gesetzgeber will den Schülerinnen und Studentinnen jedoch ermöglichen, auf die nachgeburtliche Schutzfrist zu verzichten, sollten sie eine schnelle Fortsetzung ihrer schulische...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags

Leitsatz 1. Der Bezug eines Nutzungsersatzes im Rahmen der reinen Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags nach Widerruf (vor Anwendbarkeit des § 357a Abs. 3 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs BGB a.F.; jetzt § 357b BGB) begründet keinen steuerbaren Kapitalertrag, da er nicht auf einer erwerbsgerichteten Tätigkeit beruht und mithin nicht innerhalb der steuerbaren E...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags

Leitsatz 1. Der Bezug eines Nutzungsersatzes im Rahmen der reinen Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags nach Widerruf (vor Anwendbarkeit des § 357a Abs. 3 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs BGB a.F.; jetzt § 357b BGB) begründet keinen steuerbaren Kapitalertrag, da er nicht auf einer erwerbsgerichteten Tätigkeit beruht und mithin nicht innerhalb der steuerbaren E...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewerkschaften im Betrieb / 2.1.3 Abwehrmaßnahmen gegen unzulässige Werbung

Der Arbeitgeber darf grundsätzlich unzulässigen Werbemaßnahmen nicht durch Selbsthilfe entgegentreten. Unzulässige Plakatierungen dürfen aber durch Besitzwehr[1] beseitigt werden. Das ist z. B. denkbar bei Plakaten oder eines Aufrufens, die eindeutig beleidigenden Charakter haben oder im Fall des sog. wilden Plakatierens, wenn zugleich geeignete, erlaubte Stellen zur Plakati...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. Allgemeiner Teil / III. Prämie und Widerruf

Rz. 5 B1-6.2.1 AVB D&O trifft Regelungen für die Prämie im Falle des Widerrufs des Versicherungsvertrags, die bereits das Gesetz in § 9 VVG vorsieht.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. Allgemeiner Teil / B1-6 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung

B1-6 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung B1-6.1 Allgemeiner Grundsatz Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags steht dem Versicherer nur derjenige Teil des Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat. B1-6.2 Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse B1-6.2.1 Widerruft der...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang AVB D&O-Text / 1.1 AVB D&O

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Aufsichtsräten, Vorständen und Geschäftsführern (AVB D&O) Musterbedingungen des GDV (Stand: Mai 2020) Allgemeine Versicherungsbedingungen A-1 Versicherungsschutz, versicherte Personen, Vermögensschäden Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass ein gegenwärtiges oder ehemali...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. Allgemeiner Teil / B4-3 Vollmacht des Versicherungsvertreters

B4-3.1 Erklärungen des Versicherungsnehmers Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungsnehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen betreffend den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages; ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung; Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages und während...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 5. Anspruch des Versicherten auf eine Deckungsentscheidung

Rz. 1 In der Praxis wird der Versicherte häufig im Unklaren gelassen, ob er Versicherungsschutz erhält. Der Versicherer entscheidet sich nicht und wartet schlichtweg ab, ob der Versicherte am Ende verklagt wird. Der Versicherer kann bestrebt sein, die Frage der Eintrittspflicht bewusst offen zu lassen, da er vermutet, dass er bei weiterer Sachverhaltsaufklärung ggf. auf eine...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung: Re... / 1.2 Besonderheiten des Leiharbeitsvertrags

Der Leiharbeitsvertrag ist, abgesehen von den nachfolgend dargestellten Besonderheiten, als "normaler" Arbeitsvertrag i. S. v. § 611a BGB grundsätzlich formlos wirksam. Er kann daher auch mündlich vereinbart werden. Es sind aber eine Reihe von Formalia zu beachten, die in § 11 AÜG niedergelegt sind. So hat der Verleiher gemäß § 11 Abs. 1 AÜG die wesentlichen Vertragsbedingun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, PSt... / 7 Rücknahme oder Widerruf einer Feststellung (Abs. 6)

Rz. 8 Nach Abs. 6 kann das BZSt die einmal getroffene Feststellung oder die Verlängerung einer Feststellung zurücknehmen oder widerrufen, wenn sich die der Entscheidung zugrunde gelegenen Voraussetzungen als unrichtig erweisen.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 3 Vergütung (Abs. 2)

Rz. 24 Abs. 2 definiert den Begriff der Vergütung und dient der Umsetzung der Regelung in Anhang V, Abschn. I, Unterabschn. A, Nr. 10 der Amtshilferichtlinie.[1] Rz. 25 Vergütung ist hiernach jegliche Form von Entgelt, abzüglich aller vom Plattformbetreiber einbehaltenen oder erhobenen Gebühren, Provisionen oder Steuern, das einem Anbieter im Zusammenhang mit einer relevanten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2023, Rechtsmissbräu... / 2 Aus den Gründen:

[7] Das BG hat der nicht ordnungsgemäß über ihr Widerspruchsrecht belehrten Kl. einen bereicherungsrechtlichen Rückabwicklungsanspruch aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB wegen rechtsmissbräuchlichen Verhaltens nach Treu und Glauben gemäß § 242 BGB zu Recht versagt. [8] 1. Eine rechtsmissbräuchliche Ausübung des Widerspruchsrechts hat das BG ohne Rechtsfehler deshalb bejaht, w...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.1 Grundrechte

Eine direkte Geltung der Grundrechte auf das Arbeitsverhältnis scheidet eigentlich aus, da diese nur Abwehrrechte des Grundrechtsträgers gegenüber dem Staat begründen. Zwischen Privaten gelten die Grundrechte aber jedenfalls mittelbar als objektive Werteordnung, die auf alle Bereiche des Rechts ausstrahlen.[1] Das BAG hat jedoch frühzeitig auch eine unmittelbare Wirkung auf ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2023, Rechtsprechung ... / 6 Verfahrensrecht

BGH, Beschl. v. 31.8.2023 – VIa ZB 24/22 Zu den Anforderungen an die Versendung eines bestimmenden Schriftsatzes über das besondere elektronische Anwaltspostfach. BGH, Beschl. v. 16.5.2023 – VIII ZB 89/22 Das Amt des Prozesspflegers ist mit dem Verfahrenseintritt eines ordentlichen gesetzlichen Vertreters des Verfahrensbeteiligten beendet, ohne dass es einer gerichtlichen Aufhe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietungsunternehmen / 2.2.2 Verzicht auf die Steuerfreiheit

Der Unternehmer, der steuerfreie Vermietungsleistungen ausführt, sollte in jedem Fall prüfen, ob er diese steuerfreien Umsätze durch Option nach § 9 UStG steuerpflichtig ausführen kann und ob dies wirtschaftlich sinnvoll ist.[1] Bei der Prüfung der Option nach § 9 UStG muss der Unternehmer in zwei getrennten Prüfungsschritten vorgehen: Ist der Leistungsempfänger ein Unternehm...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz im kollektiven ... / 5 Zentrale Grundsätze für den Umgang mit personenbezogenen Daten

Betriebsvereinbarungen sollten jedenfalls die zentralen Grundsätze der DSGVO für den Umgang mit Daten abbilden bzw. die Betriebsparteien sollten diese als eine erste, noch recht grobkörnige Checkliste für eine datenschutzgerechte Vereinbarung durchgehen. Art. 5 DSGVO gibt folgende Grundsätze für den Umgang mit personenbezogenen Daten vor, die auch für etwaige Verarbeitungen ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.5.3.5 Einigungsgebühr

Rz. 54 Neben den Tätigkeitsgebühren (Geschäftsgebühr, Verfahrensgebühr, Terminsgebühr) kann im gerichtlichen wie im außergerichtlichen Verfahren als weitere Gebühr eine Einigungsgebühr oder Erledigungsgebühr anfallen (Teil 1 VV RVG). Diese Gebühren werden überwiegend als "Erfolgsgebühren" bezeichnet, da sie nur im Fall der unstreitigen Erledigung des Verfahrens anfallen. Ihr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobiles Arbeiten / 3 Abschaffung und Widerruf

Die Voraussetzungen, ob und wann die mobile Arbeit beendet werden kann, sollte arbeitsvertraglich geregelt sein. Dabei ist darauf zu achten, die Voraussetzungen, unter denen eine Mobilabrede durch den Arbeitgeber einseitig wieder beendet werden kann, so konkret wie möglich zu beschreiben. Für das Homeoffice wurde bereits entschieden, dass eine vorbehaltlose Widerrufsmöglichk...mehr