Fachbeiträge & Kommentare zu Widerruf

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§ 28 Lebensversicherung im ... / 5. Widerrufliches Bezugsrecht

Rz. 104 Das widerrufliche Bezugsrecht wird durch einseitige, empfangsbedürftige, rechtsgestaltende Willenserklärung eingeräumt. In § 9 Abs. 4 ALB 2013 ist zulässigerweise bestimmt, dass die Erklärung in Bezug auf das Bezugsrecht durch schriftliche Anzeige an den Versicherer zu erfolgen hat. Rz. 105 Bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung kann der Versicherungsnehmer ein...mehr

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§ 21 Patientenverfügung / Literaturtipps

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Beschäftigungszeit / 6 Festsetzung, Berichtigung, prozessuale Geltendmachung

Teilt der Arbeitgeber dem Mitarbeiter die Beschäftigungszeit mit, so wird dadurch regelmäßig die Beschäftigungszeit festgehalten, die sich durch Anwendung der Tarifvorschrift auf den konkreten Einzelfall ergibt. Die Mitteilung des Arbeitgebers hat lediglich deklaratorischen Charakter. Ansprüche, die sich an der Beschäftigungszeit orientieren, kann der Arbeitnehmer nur auf die...mehr

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§ 20 Privatrechtliche Vorso... / IV. Vertragliche Regelung des Innenverhältnisses mit dem Kontrollbevollmächtigten

Rz. 47 In der Vorsorgevollmacht des Vollmachtgebers (Außenverhältnis) ist der Kontrollbevollmächtigte mit allen Rechten wie ein vom Betreuungsgericht nach § 1815 Abs. 3 BGB bestellter Kontrollbetreuer ausgestattet. Zu seinen Rechten zählen demnach u.a.: das Verlangen nach Auskunft und Rechnungslegung, jährliche Prüfung der Rechnungslegung und Entlastung des Beauftragten für ...mehr

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§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die 1. Kommission bezeichnete in der Begründung ihres Entwurfs des BGB den Erbverzicht als "eher entbehrlich".[1] Schließlich sei die Enterbung durch eine letztwillige Verfügung möglich. Geregelt werden müsse eigentlich nur der Pflichtteilsverzicht. Weil der Erbverzicht im "deutschen Rechtsleben" aber "geläufig" sei und mit ihm statt zweier Rechtsgeschäfte (Pflichtteil...mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / b) Valutaverhältnis

Rz. 62 Die Rechtsbeziehung zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Bezugsberechtigten wird als Valutaverhältnis bezeichnet, aus dem sich der Rechtsgrund für die Leistung des Versicherers an den Dritten ergibt und der darüber entscheidet, ob der Dritte diese Leistung auch behalten darf.[24] Rz. 63 Für das Behaltendürfen der Leistung ist allein das Valutaverhältnis maßgeblich....mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 1. Voraussetzungen

Rz. 420 Voraussetzung, dass ein Testamentsvollstrecker durch das Nachlassgericht nach § 2227 BGB entlassen werden kann, ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes, ins. eine Rz. 421 Grundvoraussetzung ist selbstverständlich, dass zunächst der Testamentsvollstrecker o...mehr

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ZErb 12/2023, Rücknahme ein... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten zu 1) und 2) begehren die Rückgabe zweier in amtliche Verwahrung gegebene Urkunden, die letztwillige Verfügungen enthalten. Die Beteiligten zu 1) und 2) schlossen mit notarieller Urkunde vom 22.6.2011 des Notars … (URNr. …) einen Vertrag. Mit diesem wurde zunächst gemäß Nr. I ein Ehevertrag vom 9.6.1988 abgeändert. Unter Nr. II errichteten die Ehegatten eine...mehr

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§ 21 Patientenverfügung / E. Verknüpfung mit einer Vorsorgevollmacht

Rz. 32 Eine Patientenverfügung sollte bestenfalls mit einer Vorsorgevollmacht verknüpft sein. Denn die Vorsorgevollmacht gewährleistet, dass eine Person vorhanden ist, die der Patientenverfügung oder den Behandlungswünschen bzw. dem mutmaßlichen Willen Geltung verschaffen kann. Ist ein Bevollmächtigter nicht bestimmt und steht die Person auch nicht unter Betreuung, ist ein g...mehr

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Beschäftigungszeit / 2.1.2 Bestehen eines "Arbeitsverhältnisses"

Nach § 34 Abs. 3 TVöD wird die bei demselben Arbeitgeber "in einem Arbeitsverhältnis" zurückgelegte Zeit als Beschäftigungszeit berücksichtigt. Ein Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn "eine Einzelperson (Arbeitnehmer) einem anderen (Arbeitgeber) gegenüber verpflichtet ist, in persönlicher Abhängigkeit Dienste zu leisten".[1] Der Mitarbeiter muss als "Arbeitnehmer", d. h. als An...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.4.2 Schädliche Widerrufsklauseln

Tz. 557 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Schädliche Vorbehalte liegen regelmäßig vor, wenn der Arbeitgeber eine Kürzung nach freiem Belieben vornehmen kann, zB weil ein jederzeitiger Widerruf vorbehalten wird, s R 6a Abs 3 EStR. Eine Schädlichkeit liegt aber auch vor, wenn zwar originär keine Widerrufsmöglichkeit vorliegt, aber die Versorgungszusage bei Eintritt des Versorgungsfalls...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) § 51a Abs 2c S 1 Nr 3 EStG

Rn. 160 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 51a Abs 2c S 1 Nr 3 S 1 Hs 1 EStG regelt die Verpflichtung des KiSt-Abzugsverpflichteten zur Abfrage der KiSt-Pflicht des Schuldners der KapSt (des Gläubigers der KapErtr). Die Abfrage erfolgt durch Anlass- und Regelabfrage beim BZSt durch Abruf des KiStAM des Schuldners der KapSt. Der KiSt-Abzugsverpflichtete hat ab dem VZ 2022 bereits be...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / III. Vorsicht bei Ehescheidung und gemeinschaftlichem Testament

Rz. 72 Nach der Rechtsprechung des BGH[99] behalten über § 2268 Abs. 2 BGB fortgeltende wechselbezügliche Verfügungen auch nach Scheidung der Ehe ihre Wechselbezüglichkeit und können nicht gemäß § 2271 Abs. 1 S. 2 BGB durch einseitige Verfügung von Todes wegen aufgehoben werden. Praxishinweis Somit können wechselbezügliche Verfügungen, die nach § 2268 Abs. 2 BGB fortgelten, n...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 6. Widerrufsbelehrung

Rz. 56 Erfolgt der Abschluss der Vergütungsvereinbarung mit einem Verbraucher im Sinne des § 13 BGB außerhalb der eigenen Kanzleiräume (§ 312b BGB) oder im Wege des Fernabsatzes (§ 312c BGB), hat der Rechtsanwalt das gesetzliche Widerrufsrecht zu berücksichtigen, § 355 Abs. 1 S. 1 BGB. Danach sind ein Verbraucher und ein Unternehmer an ihre auf den Abschluss eines Vertrags g...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / Literaturtipps

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / aa) Privatschriftliches Testament

Rz. 69 Vom privatschriftlichen Testament ist zunächst ein bloßer Testamentsentwurf abzugrenzen. Bei diesem handelt es sich mangels Testierwillens nicht um ein gültiges Testament. Um den Testierwillen zu bejahen, muss der Erblasser die von ihm erstellte Testamentsurkunde als rechtsverbindliche letztwillige Verfügung ansehen oder zumindest in dem Bewusstsein gehandelt haben, d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 51a Abs 1 S 1 EStG enthält die Legaldefinition der Zuschlagsteuern und ordnet mit Ausnahme des § 36a EStG die entsprechende Anwendung des EStG an. § 51a Abs 1 S 2 EStG bestimmt im Hinblick auf die DSGVO 2016/679/EU, dass die zum Zweck der Erhebung der ESt im Wege des Steuerabzugs verarbeiteten personenbezogenen Daten auch für die Erhebung e...mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / a) Aktueller Vermögens- bzw. Nachlassbestand

Rz. 23 Auch hier bietet sich an, das Erfassen der Vermögens- bzw. Nachlasswerte in Form eines Verzeichnisses vorzunehmen. Bei komplexen Vermögensverhältnissen oder Pflichtteilsmandaten kann dies beispielsweise in Form von Excel-Tabellen erfolgen. So können auch unproblematisch divergierende Werte in verschiedenen Spalten eingepflegt und Alternativberechnungen vorgenommen wer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Gosch; Zur Dynamisierung v Pensionszusagen, FR 1995, 241; Höfer/Eichholz, Zehnjährige Mindestzusagedauer bei Versorgungszusagen für beherrschende Ges-GF einer GmbH, DB 1995, 1246; Cramer, Ernsthaftigkeit von Pensionszusagen, DB 1995, 919; Ist die Üblichkeit ein Kriterium für Pensionszusagen? BB 1996, 2239; Höfer, Pensionsrückstellungen und angemessenes Versorgungsniveau, BB 199...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / I. Grundsätzliches

Rz. 53 Zu unterscheiden ist zwischen der Anordnung der Testamentsvollstreckung an sich und der Ernennung einer bestimmten Person zum Testamentsvollstrecker. Wird eine Person zum Testamentsvollstrecker ernannt, liegt darin zugleich die Anordnung der Testamentsvollstreckung. Die Anordnung selbst kann nach § 2065 BGB nur durch den Erblasser selbst erfolgen. Lediglich die Person...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 1. Verwaltung des Nachlasses

Rz. 196 Der Testamentsvollstrecker ist durch § 2205 S. 1 BGB berechtigt und verpflichtet, den Nachlass zu verwalten. Des Weiteren wird ihm durch § 2205 S. 2 BGB das Recht eingeräumt, den Nachlass in Besitz zu nehmen und über die Nachlassgegenstände zu verfügen. Hierdurch entsteht insgesamt ein Sondervermögen, über das der Erbe nicht verfügen kann (vgl. § 2211 BGB). Ferner fü...mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / III. Enterbter Ehepartner ist nicht Bezugsberechtigter einer Lebensversicherung des Ehegattenerblassers und war mit der Einräumung des Bezugsrechts nicht einverstanden

Rz. 170 Fall 2 Sachverhalt wie Fall 1, jedoch ohne Zustimmung des enterbten Ehepartners (EP) auf Einräumung des Bezugsrechts. Die Ansprüche des EP errechnen sich, da die Zustimmung nicht erteilt wurde, wie folgt: Berechnung des Zugewinnausgleichsanspruchsmehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / II. Anfechtung einseitiger testamentarischer Bestimmungen

Rz. 105 Nach § 2080 Abs. 1 BGB ist zur Anfechtung derjenige berechtigt, dem die Aufhebung der letztwilligen Verfügung unmittelbar zustattenkommen würde. Es ist daher ein Vergleich mit der Rechtslage anzustellen, wie sie sich infolge einer wirksamen Anfechtung ergeben würde.[140] Der Anfechtende muss demgemäß bei Wegfall der betreffenden Verfügung einen erbrechtlichen Vorteil e...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 2. Sonderproblem: Unentgeltliche Zuwendungen unter Ehegatten

Rz. 98 Früher galten unentgeltliche Zuwendungen unter Ehegatten, die der Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft dienten, nicht als Schenkung. Häufig wurden derartige Vermögensverschiebungen als ehebedingte, unbenannte Zuwendungen bezeichnet. Die Rspr. [121] sieht in derartigen Zuwendungen aber regelmäßig Schenkungen, es sei denn, es ist eine konkrete Gegenleistung de...mehr

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§ 11 Das Zentrale Testament... / II. Gegenstand der Pflicht

Rz. 13 Bei Notaren besteht die Registrierungspflicht nach Errichtung der entsprechenden erbfolgerelevanten Urkunde. Sie ist nicht verzichtbar, auch nicht durch die Beteiligten. Wer keine Registrierung im Testamentsregister wünscht, kann nur ein eigenhändiges Testament errichten, das nicht amtlich verwahrt wird. Eine Einwilligung des Betroffenen zur Registrierung ist nicht er...mehr

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ZErb 12/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Aslan Die Nachfolge von Todes wegen in eine Personengesellschaft nach dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) 2023 Kov...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / a) Vollmachtslösung

Rz. 233 Der Testamentsvollstrecker kann sich durch die Erben zur Fortführung des Handelsgeschäftsbevollmächtigen lassen. Hierdurch kann der Testamentsvollstrecker den Erben mit seinem Privatvermögen verpflichten. Als Inhaber des Handelsgeschäfts wird der Erbe in das Handelsregister eingetragen und haftet nach den §§ 25, 27 Abs. 1 HGB für die Verbindlichkeiten des Erblassers ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Form und Frist des Antrags

Tz. 22 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach § 8d Abs 1 S 5 KStG ist der Antrag in der St-Erklärung für den VZ zu stellen, in den der schädliche Beteiligungserwerb fällt; das ist der VZ, in dem das Wj des schädlichen Beteiligungserwerbs endet. Hierdurch wird klargestellt, dass für den Antrag nach § 8d KStG die Formvorschriften für die St-Erklärung insbes auch bei elektronischer Er...mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / 2. Versicherungsschein (Rechtslage vor und nach Abschlüssen im Jahr 1995)

Rz. 20 Ebenfalls innerhalb dieser sechs Wochen hat die Zusendung des Versicherungsscheins zu erfolgen. Der Versicherungsschein hat beispielsweise folgende weit reichende Auswirkungen:mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / VII. Testamentsvollstreckung und Kollisionsrecht

Rz. 33 Die Testamentsvollstreckung unterliegt dem Erbstatut.[52] Somit hat das Erbstatut Bedeutung für die rechtliche Einordnung und die Beurteilung der Zulässigkeit der Testamentsvollstreckerernennung, die Zulässigkeit der Testamentsvollstreckung selbst, die Einzelbefugnisse des Testamentsvollstreckers, seine Rechtsstellung nebst seiner Entlassung.[53] Bis zur Einführung der...mehr

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§ 3 Alleinerbe / 1. Bankvollmacht

Rz. 37 Bankvollmachten sind in der Rechtspraxis weit verbreitet. Der Bedarf für die Bankvollmacht – insbesondere die Kontovollmacht – ist groß. Im Erbfall ist es erforderlich, auf Schließfächer oder Wertpapierkonten zeitnah zugreifen zu können, schon um Nachlassverbindlichkeiten begleichen zu können und den Nachlass zu verwalten.[71] Die Klärung der erbrechtlichen Rechtsnach...mehr

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§ 3 Alleinerbe / I. Erteilung von Vollmachten

Rz. 31 Auf der Grundlage von Vollmachten (§§ 164 ff. BGB) kann der Erblasser außerhalb erbrechtlicher letztwilliger Verfügungen Vorkehrungen für den Todesfall treffen. In der Praxis sollte der Rechtsberater dieses Gestaltungsmittel daher immer in Erwägung ziehen. Dabei kann der Umfang der Vollmacht ganz unterschiedlich ausgeprägt sein. Die Erteilung der Vollmacht durch den E...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / (b) Besondere Pflichten

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Beschäftigungszeit / 7.2.1.1 Nach § 19 BAT zu berücksichtigende Zeiten

Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber nach Vollendung des 18. Lebensjahres (der Altersgrenze kommt wegen unzulässiger Altersdiskriminierung keine Bedeutung mehr zu) in einem Arbeitsverhältnis oder in einem Beamtenverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist, § 19 Abs. 1 und 3 BAT. "Andere Zeiten" können nach § 19 Abs. 4 BAT als Beschäftigungszeit a...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / d) Ehescheidung und gemeinschaftliches Testament, § 2077 BGB

Rz. 55 Eine letztwillige Verfügung, durch die der Erblasser den Ehegatten bedacht hat, ist unwirksam, wenn die Ehe vor dem Tod des Erblassers aufgelöst worden ist. Der Auflösung der Ehe steht es gleich, wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte, § 2077...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / e) Anordnungen durch einen Bestattungsvorsorgevertrag

Rz. 63 Die Regelung der Totenfürsorge und die Art und Weise der Bestattung können auch in einem Bestattungsvorsorgevertrag von dem Betroffenen bestimmt werden. Der Bestattungsvorsorgevertrag wird wie der normale Bestattungsvertrag mit einem Bestattungsunternehmer geschlossen. Während jedoch der Bestattungsvertrag i.d.R. von den Angehörigen aus Anlass des Todesfalles mit dem ...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / Literaturtipps

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 4. Verbot unentgeltlicher Verfügungen

Rz. 210 Damit das Nachlassvermögen während der Dauer der Testamentsvollstreckung wertmäßig erhalten bleibt, normiert § 2205 S. 3 BGB ein Verbot unentgeltlicher Verfügungsgeschäfte. Es ähnelt dem Verfügungsverbot aus § 2113 Abs. 2 BGB. Somit ist der Testamentsvollstrecker nur dann zur unentgeltlichen Verfügung berechtigt, soweit sie einer sittlichen Pflicht oder einer auf Ans...mehr

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§ 8 Nachlassverwaltung und ... / VI. Insolvenzmasse

Rz. 53 Das Insolvenzverfahren bewirkt ebenso wie die Nachlassverwaltung eine Gütersonderung zwischen Nachlass und Eigenvermögen.[117] Das Sonderinsolvenzverfahren Nachlassinsolvenz betrifft nur den Nachlass und nicht das Eigenvermögen des Erben.[118] Dabei wird der Umfang der Insolvenzmasse Nachlass durch den Bestand am Tag der Verfahrenseröffnung und nicht am Tag des Erbfal...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 2. Wann darf ein Minderjähriger selbst handeln?

Rz. 146 Minderjährige, die das siebte, nicht aber das 18. Lebensjahr vollendet haben (also vom 7. Geburtstag, 0.00 Uhr bis zum Tag vor dem 18. Geburtstag, 23.59 Uhr) sind beschränkt geschäftsfähig (§ 106 BGB), vorher sind sie geschäftsunfähig (§ 104 BGB). Natürlich kann auch in Einzelfällen der Minderjährige für sich selbst handeln, wenn er denn bereits beschränkt geschäftsfä...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 1. Allgemeines

Rz. 105 Die Regelung des § 2038 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BGB ist im Wesentlichen deckungsgleich mit § 744 Abs. 2 S. 1 BGB. Sie soll die Handlungsfähigkeit der Erbengemeinschaft in besonderen Ausnahmefällen gewährleisten. "Zur Erhaltung notwendig" ist eine Maßregel, wenn ohne sie der Nachlass insgesamt oder Teile hiervon Schaden nehmen würden.[285] Notwendige Maßregeln sind zwangslä...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / b) Vollmachtslösung

Rz. 137 Bei der Vollmachtslösung führt der Testamentsvollstrecker das Handelsgeschäft als Bevollmächtigter der Erben. Die Erben haften dann persönlich und unbeschränkt. Der Erblasser kann die (widerrufliche) Vollmacht selbst mit Wirkung über seinen Tod hinaus erteilen oder die Erben durch Auflage zur Erteilung einer entsprechenden Vollmacht an den Testamentsvollstrecker verp...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / b) Vertretung und Vergleichsabschluss

Rz. 107 Die Einigungsgebühr gem. Nr. 1000 VV RVG ist entstanden, wenn der Rechtsanwalt an der Erarbeitung des Vertrages mitgewirkt hat und dieser später geschlossen wird. Voraussetzung ist, dass der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird, Nr. 1000 Abs. 1 Nr. 1 VV RVG. Die Gebühr entsteht ebenfalls unter der Voraussetzung der Nr. 1000 Abs. 1 Nr....mehr

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§ 21 Patientenverfügung / III. Gang der Entscheidung mit bindender Patientenverfügung

Rz. 23 Nach festgestellter Einwilligungsunfähigkeit des Betroffenen (ggf. durch Hinzuziehung von Psychiatern/Psychologen) hat gem. § 1827 Abs. 1 S. 1 BGB der Betreuer/Bevollmächtigte zu prüfen, ob die Festlegungen in einer vorhandenen Patientenverfügung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen. Hierzu muss zunächst zwingend die Prüfung des behandelnden Arz...mehr

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Anhang 6 / II. Die Antragstellung bei der Kammer

Der Antrag ist bei der jeweils zuständigen Rechtsanwaltskammer zu stellen, bei der man Mitglied ist. Dieser wird meist nur dann bearbeitet, wenn zuvor die Bearbeitungsgebühr eingezahlt wurde.[1] Die Unterlagen (Nachweise der Lehrgangsteilnahme etc.) sollten im Original vorgelegt werden. Dabei ist neben dem eigentlichen Antrag auch eine Fallliste beizufügen. Wesentlich ist für...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2.1 Allgemeines

Tz. 42 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Im Bereich der KSt-Veranlagung ist der häufigste Fall von St-Anrechnung die Anrechnung von einbehaltener KapSt. Zu den allg Voraussetzungen für die Anrechnung s Tz 41. Weitere Voraussetzung für die Anrechnung ist, dass die in § 45a Abs 2 oder Abs 3 EStG genannte Bescheinigung vorgelegt wird (s § 36 Abs 2 Nr 2 S 2–4 EStG). Zu den Rechtsfolgen...mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / 4. Ermittlung testamentarischer Verfügungen

Rz. 33 Bei der Beratung eines Mandanten vor dem Erbfall, und zwar in den Fällen der gestaltenden Beratung, bedarf es zwingend der Ermittlung des Vorliegens bereits vorhandener testamentarischer Verfügungen des Erblassers sowie der Beachtung der sich hieraus möglicherweise ergebenden Verfügungsbeschränkungen des Mandanten. Rz. 34 Während bereits im Rahmen der Erfassung der Ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Rücknahme des Antrags (Widerrufsmöglichkeit)

Tz. 26 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Wie die Frage der Ausschlussfrist bei der Antragstellung (s Tz 24) war auch die Möglichkeit einer späteren Rücknahme des Antrags umstritten. Die ges Regelung des § 8d KStG selbst äußert sich – anders als zB § 32d Abs 2 Nr 3 S 5ff EStG – nicht dazu, ob der Antrag iSd § 8d Abs 1 S 5 KStG widerruflich ist. Andererseits ist aber auch nicht ausdr...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / c) Vorbehaltsnießbrauch an Personengesellschaften

Rz. 23 Beim Vorbehaltsnießbrauch an Personengesellschaften mit betrieblichen Einkünften (sog. Mitunternehmerschaften) hängt die ertragsteuerliche Beurteilung auch davon ab, ob der Nießbraucher, der Übernehmer oder beide ertragsteuerlich als Mitunternehmer anzusehen sind. Insbesondere für die Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 3 EStG ist Voraussetzung, dass der Erwerber Mitunt...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / aa) Vermögensverschiebung

Rz. 71 Als Schenkung unter Lebenden ist gem. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG grundsätzlich jede freigebige Zuwendung steuerpflichtig, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Rz. 72 Schenkung im schenkungsteuerrechtlichen Sinne ist jede substantielle Vermögensbewegung, bei der eine Person (Zuwendender) zugunsten einer anderen Person (Bedachter) einen ...mehr