Fachbeiträge & Kommentare zu Widerruf

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 6 Fragen des Rechtsschutzverfahrens

Rz. 28 Die Regelungen über das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren (§§ 347ff. AO) sind anzuwenden. Im Falle der Ablehnung, Aufhebung (Rücknahme, Widerruf) oder Änderung einer Anrufungsauskunft nach § 42e EStG kommt eine Aussetzung der Vollziehung allerdings nicht in Betracht, da es sich nicht um einen vollziehbaren Verwaltungsakt handelt.[1] Wird eine Anrufungsauskunft ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 2.8 Entstehen und Erlöschen der Haftungsschuld

Rz. 35 Der Haftungsanspruch des FA entsteht nach § 38 AO, sobald der Arbeitgeber den Haftungstatbestand i. S. v. § 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG verwirklicht hat. Dies geschieht dadurch, dass er entgegen § 41a Abs. 1 EStG nicht spätestens am 10. nach Ablauf eines jeden LSt-Anmeldungszeitraums als Fälligkeitszeitpunkt die LSt ordnungsgemäß einbehalten und abgeführt hat.[1] Rz. 36 Die ...mehr

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Sommer, SGB V § 81a Stellen... / 2.6 Datenübermittlung an andere Stellen

Rz. 21 Nach Abs. 3b ist es den Einrichtungen nach Abs. 1 erlaubt, personenbezogene Daten an die nachfolgend aufgeführten Stellen zu übermitteln, soweit dies für die Verhinderung oder Aufdeckung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Stelle erforderlich ist. Diese Stellen sind: die Zulassungsausschüsse nach § 96, die Stellen, die für die A...mehr

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Sauer, SGB III § 323 Antrag... / 2.7 Erneute Antragstellung

Rz. 19 Die Vorschrift trifft keine Regelung dazu, wann ein Antrag auf eine Leistung erneut gestellt werden muss (zu Folgeanträgen beim Qualifizierungsgeld vgl. Abs. 3 Satz 3 und 4, danach darf das Qualifizierungsgeld nicht von Amts wegen erbracht werden, wenn der berechtigte Arbeitnehmer zustimmt. Die Zustimmung gilt nicht als Antrag.) Das ist jedenfalls der Fall, wenn der di...mehr

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Sommer, SGB V § 81a Stellen... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Durch Korruption, korruptives Verhalten, Abrechnungsbetrug und anderen Formen von Fehlverhalten im Gesundheitswesen werden der Gesundheitsversorgung Millionenbeträge entzogen. Die Vorschrift ist auch Ausdruck des Gewährleistungsauftrages der Kassenärztlichen Vereinigungen – KVen (Scholz, in: Becker/Kingreen, SGB V, § 81a Rz. 1). Nach der Begründung zum Gesetz zur Bekä...mehr

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Sauer, SGB IX § 152 Festste... / 2.5 Ausweis

Rz. 15 Die Vorschrift enthält Regelungen über die Ausstellung des Ausweises. Der schwerbehinderte Mensch kann neben dem Bescheid über die Feststellung des Vorliegens einer Behinderung und den GdB einen Ausweis beanspruchen. Hierzu hat er einen gesonderten Antrag zu stellen. Die Ausstellung des Ausweises ist kein eigener Verwaltungsakt, weil die notwendigen Feststellungen zum ...mehr

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Sauer, SGB III § 288 Verord... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Das BMAS hat aufgrund der Ermächtigungen in Abs. 1 bislang folgende Rechtsverordnungen erlassen: Verordnung über Ausnahmeregelungen für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis an neueinreisende ausländische Arbeitnehmer (Anwerbestoppausnahmeverordnung – ASAV) v. 17.9.1998 (BGBl. I S. 2893) mit späteren Änderungen aufgrund des Abs. 1 Nr. 3, zum 1.1.2012 aufgehoben durch die...mehr

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Sauer, SGB IX § 155 Beschäf... / 2.1.3 Auszubildende

Rz. 13 Die Vorschrift hält Arbeitgeber, die über Plätze zur beruflichen Bildung, insbesondere Ausbildungsplätze verfügen, an, bei der Erfüllung der Beschäftigungspflicht schwerbehinderte Menschen bei der Besetzung solcher Stellen angemessen zu berücksichtigen. Rz. 14 Es handelt sich dabei sowohl um betriebliche Ausbildungsplätze in anerkannten Ausbildungsberufen (§ 25 BBiG) o...mehr

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Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 3.6 Form und Verfahren der Pauschalsteuer

Der zuwendende Steuerpflichtige hat die Pauschalsteuer zu übernehmen; er wird insoweit Steuerschuldner. Auf die Pauschalsteuer sind Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zu erheben. Die Zuwendungen und die Pauschalsteuer bleiben bei der Ermittlung der Einkünfte des Zuwendungsempfängers außer Ansatz. Eine zusätzliche Besteuerung bei der persönlichen Einkommensteuer ist durch...mehr

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Riester-Rente / 4.1 Allgemeines zum Sonderausgabenabzug

Der Sonderausgabenabzug gem. § 10a EStG ist nicht von Amts wegen zu gewähren. Es handelt sich um ein Wahlrecht des Steuerpflichtigen.[1] Dies ergibt sich bereits aus dem Wortlaut der Vorschrift. So heißt es in § 10a Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz EStG, dass die dort genannten Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben abgezogen werden "können". Allerdings sprechen auch systematisc...mehr

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Riester-Rente / 3.1.2 Kinderzulage

Der Zulageberechtigte erhält für jedes Kind eine Kinderzulage, für das ihm gegenüber Kindergeld festgesetzt worden ist. Gegen die Anknüpfung an den Kindergeldbezug bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.[1] Abweichungen zwischen der Festsetzung und der konkreten Auszahlung ergeben sich z. B., wenn das Kind in einem Heim untergebracht ist und das Kindergeld an die Behö...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Widerruf (Abs. 2).

Rn 6 Bis zur Wirksamkeit der Adoption kann das Kind ab Vollendung des 14. Lebensjahres – sofern es nicht geschäftsunfähig ist – die Einwilligung widerrufen. Dieses Recht ist an keine Bedingung oder ein Begründungserfordernis gebunden. Der Widerruf hat ggü dem FamG zu erfolgen. Im Gegensatz zur Einwilligung bedarf der Widerruf der öffentlichen Beurkundung. Die Form soll siche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2257 BGB – Widerruf des Widerrufs.

Gesetzestext Wird der durch Testament erfolgte Widerruf einer letztwilligen Verfügung widerrufen, so ist im Zweifel die Verfügung wirksam, wie wenn sie nicht widerrufen worden wäre. Rn 1 Der Widerruf eines Testaments kann seinerseits widerrufen werden, wenn er durch Testament erfolgt war (§ 2254), und zwar entweder ganz oder auch nur tw. Der Widerruf des Widerrufs ist letztw...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Änderung und Widerruf der Rechtswahl (Abs 4).

Rn 10 Änderung oder Widerruf der Rechtswahl sind grds möglich. Für sie sind die Art 22 I–III ebenfalls heranzuziehen (Dutta IPRax 15, 32, 37; Fornasier FamRZ 20, 1956, 1957; Grüneberg/Thorn Rz 8). Sie müssen den Formvorschriften für die Änderung oder den Widerruf einer Verfügung vTw entsprechen (IV). Teilw will man Änderung u Widerruf einer alten Rechtswahl insgesamt dem neu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Widerruf (V).

Rn 6 In V werden die bisher durch die Rspr des BGH konkretisierten Anforderungen an die Befugnis zum Widerruf einer Vorsorgevollmacht durch den Betreuer nunmehr gesetzlich normiert (zum Widerruf einer Vorsorgevollmacht: Spernath/Spernath FamRZ 24, 663 ff). Die Befugnis zum Widerruf kommt grds dem Kontrollbetreuer iSv § 1815 II zu, anderen Betreuern nur insoweit, als ausnw tr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Widerruf der Bestellung.

Rn 3 Der Widerruf ist jederzeit ohne besonderen Grund zulässig. Die Satzung kann den Widerruf auf bestimmte Gründe einschränken, nicht aber den Widerruf aus wichtigem Grund ausschließen (§ 40 1), zB weil die Eigentümerin eines Golfplatzes stets Vorstandsmitglied und nicht abberufbar sein soll (Ddorf Rpfleger 22, 151, 153 [OLG Düsseldorf 14.10.2021 - 3 Wx 67/20]). Ein wichtig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Das Erlöschen der Rechtsscheinvollmacht durch Widerruf (Abs 2).

Rn 6 Die Beseitigung der Vollmacht erfolgt gem II durch actus contrarius. Der Widerruf der Kundgabe muss möglichst in derselben Weise erfolgen wie die Vollmachtskundgabe, dh je nachdem wie die Vollmachtskundgabe erfolgt ist, durch Mitteilung oder öffentliche Bekanntmachung. Die Kundgabe und der Widerruf müssen jedoch nicht absolut gleichartig sein. Die schriftliche Kundgebun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Widerruf.

Rn 5 Die Zustimmung des Zahlers zu einem Zahlungsvorgang kann grds jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf ist allerdings nicht mehr möglich, wenn der Zahlungsauftrag unwiderruflich ist (§ 675p). Die Autorisierung ist bei Unwiderruflichkeit des Zahlungsauftrags endgültig. Die Unwiderruflichkeit des Zahlungsauftrags ist vom jeweiligen Zahlungsverfahren abhängig (s § 675p Rn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Einseitiger Widerruf.

Rn 29 Ein einseitiger Widerruf der Kündigung (vgl § 130 I 2) kommt nur in Betracht, wenn dieser vorher oder gleichzeitig mit der Kündigungserklärung dem Kündigungsempfänger zugeht. Zu einem späteren Zeitpunkt können die durch die Gestaltungswirkung der Kündigung ausgelösten Rechtsfolgen nicht mehr einseitig vom Kündigenden beseitigt werden (Koblenz ZMR 12, 349, BGH ZMR 98, 6...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Widerruf der Einwilligung.

Rn 8 Die jederzeitige, formfreie Möglichkeit des Widerrufs soll dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten Rechnung tragen (BTDrs 17/10488 S 24).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Widerruf des Auftraggebers.

Rn 2 Die Beendigung des Auftrags durch jederzeitigen Widerruf des Auftraggebers ist wegen der Fremdnützigkeit des zu besorgenden Geschäfts und der damit verbundenen Vertrauensstellung des Beauftragten gerechtfertigt (BGH WM 71, 956; ausf Grundmann AcP 198, 457, 481; zur Ausübung durch den Nachlasspfleger Saarbr BeckRS 24, 16078). Der Widerruf unter einer Bedingung ist entgeg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2258 BGB – Widerruf durch ein späteres Testament.

Gesetzestext (1) Durch die Errichtung eines Testaments wird ein früheres Testament insoweit aufgehoben, als das spätere Testament mit dem früheren in Widerspruch steht. (2) Wird das spätere Testament widerrufen, so ist im Zweifel das frühere Testament in gleicher Weise wirksam, wie wenn es nicht aufgehoben worden wäre. A. Allgemeines. Rn 1 Ein später errichtetes Testament hebt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1413 BGB – Widerruf der Überlassung der Vermögensverwaltung.

Gesetzestext Überlässt ein Ehegatte sein Vermögen der Verwaltung des anderen Ehegatten, so kann das Recht, die Überlassung jederzeit zu widerrufen, nur durch Ehevertrag ausgeschlossen oder eingeschränkt werden; ein Widerruf aus wichtigem Grund bleibt gleichwohl zulässig. A. Allgemeines. Rn 1 Jeder Ehegatte kann dem anderen die Befugnis einräumen, sein Vermögen als Ganzes oder ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 671 BGB – Widerruf; Kündigung.

Gesetzestext (1) Der Auftrag kann von dem Auftraggeber jederzeit widerrufen, von dem Beauftragten jederzeit gekündigt werden. (2) 1Der Beauftragte darf nur in der Art kündigen, dass der Auftraggeber für die Besorgung des Geschäfts anderweit Fürsorge treffen kann, es sei denn, dass ein wichtiger Grund für die unzeitige Kündigung vorliegt. 2Kündigt er ohne solchen Grund zur Unz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 675j BGB – Zustimmung und Widerruf der Zustimmung.

Gesetzestext (1) 1Ein Zahlungsvorgang ist gegenüber dem Zahler nur wirksam, wenn er diesem zugestimmt hat (Autorisierung). 2Die Zustimmung kann entweder als Einwilligung oder, sofern zwischen dem Zahler und seinem Zahlungsdienstleister zuvor vereinbart, als Genehmigung erteilt werden. 3Art und Weise der Zustimmung sind zwischen dem Zahler und seinem Zahlungsdienstleister zu ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Widerruf.

Rn 9 Die isolierte dingliche Einigung bzw die ihr zu Grunde liegenden Willenserklärungen sind bis zur endgültigen Verwirklichung des Übereignungstatbestandes frei widerrufbar (Prütting, Sachenrecht, 38. Aufl 24, Rz 373). Dies wird allg aus einem Umkehrschluss zu § 873 II entnommen. Mit der Vollendung des Übereignungstatbestandes wird die Einigung unwiderruflich, wenn der Wid...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Änderung und Widerruf der letztwilligen Verfügung (Abs 3).

Rn 7 Bei Rechtswahl nach Art 24 II unterliegt die Änderung oder der Widerruf dem gewählten Recht (III).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2255 BGB – Widerruf durch Vernichtung oder Veränderungen.

Gesetzestext 1Ein Testament kann auch dadurch widerrufen werden, dass der Erblasser in der Absicht, es aufzuheben, die Testamentsurkunde vernichtet oder an ihr Veränderungen vornimmt, durch die der Wille, eine schriftliche Willenserklärung aufzuheben, ausgedrückt zu werden pflegt. 2Hat der Erblasser die Testamentsurkunde vernichtet oder in der bezeichneten Weise verändert, s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Datenschutzrechtlicher Widerruf oder Widerspruch des Verbrauchers.

Rn 7 Ferner muss der Verbraucher einen Widerruf einer bereits erteilten Einwilligung gem Art 7 III DSGVO oder einen Widerspruch gg die weitere Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gem Art 21 I, II DSGVO erklärt haben.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 356b BGB – Widerruf bei Verbraucherdarlehensverträgen.

Gesetzestext (1) Die Widerrufsfrist beginnt auch nicht, bevor der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer eine für diesen bestimmte Vertragsurkunde, den schriftlichen Antrag des Darlehensnehmers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder seines Antrags zur Verfügung gestellt hat. (2) Enthält bei einem Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag die dem Darlehensnehmer nach Absatz 1 zu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2271 BGB – Widerruf wechselbezüglicher Verfügungen.

Gesetzestext (1) 1Der Widerruf einer Verfügung, die mit einer Verfügung des anderen Ehegatten in dem in § 2270 bezeichneten Verhältnis steht, erfolgt bei Lebzeiten der Ehegatten nach der für den Rücktritt von einem Erbvertrag geltenden Vorschrift des § 2296. 2Durch eine neue Verfügung von Todes wegen kann ein Ehegatte bei Lebzeiten des anderen seine Verfügung nicht einseitig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ausübung/Widerruf.

Rn 3 Die Aufhebung kann ausdrücklich, aber auch dadurch erfolgen, dass der Erblasser neue widersprechende Verfügungen trifft (Soergel/Wolf Rz 2) oder Regelungen in einem neuen Testament bewusst nicht mit aufnimmt (Köln FamRZ 93, 242). Der Rücktritt nach § 2297 ist wie jedes Testament widerruflich. Mit Widerruf treten aufgehobene Verfügungen wieder in Kraft.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 530 BGB – Widerruf der Schenkung.

Gesetzestext (1) Eine Schenkung kann widerrufen werden, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig macht. (2) Dem Erben des Schenkers steht das Recht des Widerrufs nur zu, wenn der Beschenkte vorsätzlich und widerrechtlich den Schenker getötet oder am Widerruf gehindert hat. A. Üb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 790 BGB – Widerruf der Anweisung.

Gesetzestext 1Der Anweisende kann die Anweisung dem Angewiesenen gegenüber widerrufen, solange nicht der Angewiesene sie dem Anweisungsempfänger gegenüber angenommen oder die Leistung bewirkt hat. 2Dies gilt auch dann, wenn der Anweisende durch den Widerruf einer ihm gegen den Anweisungsempfänger obliegenden Verpflichtung zuwiderhandelt. A. Erklärung des Widerrufs. Rn 1 Die le...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Auftrag und Widerruf.

Rn 3 Wird der Herausgabeanspruch geltend gemacht oder eine Veräußerung durchgeführt, tritt der Anleger an das Kreditinstitut heran, mit dem er den Depotvertrag abgeschlossen hat. Die depotführende Bank wird dadurch zur Weiterleitung von Wertpapieren veranlasst. Die Erfüllung erfolgt durch die Erteilung des Auftrags iRv Wertpapierlieferungs- und Abrechnungssystemen, die erfor...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Widerruf.

Rn 26 Die unmittelbaren Rechtsfolgen des Widerrufs für den Maklervertrag sind dem § 355 I zu entnehmen. Danach sind der Verbraucher und der Unternehmer an ihre auf den Abschluss des Vertrags gerichteten Willenserklärungen nicht mehr gebunden, wenn der Verbraucher seine Willenserklärung fristgerecht widerrufen hat. Die Erklärung muss aber innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 81a BGB – Widerruf des Stiftungsgeschäfts.

Gesetzestext Bis zur Anerkennung der Stiftung ist der Stifter zum Widerruf des Stiftungsgeschäfts berechtigt. Ist die Anerkennung bei der zuständigen Behörde des Landes beantragt, so ist der Widerruf dieser gegenüber zu erklären. Der Erbe des Stifters ist zum Widerruf des Stiftungsgeschäfts nicht berechtigt, wenn der Stifter den Antrag auf Anerkennung der Stiftung bei der z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Widerruf.

Rn 20 Geht dem Empfänger vor oder gleichzeitig mit dem Zugang der Willenserklärung ein Widerruf zu, wird die Erklärung nicht wirksam, § 130 I 2. Abzustellen ist auf den Zeitpunkt des Zugangs, nicht (der Reihenfolge) der Kenntnisnahme (BGH NJW 75, 384 [BGH 25.11.1974 - III ZR 42/73]). Geht umgekehrt der Widerruf später als die Willenserklärung zu, bleibt die Erklärung auch da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Widerruf des Vertrages (Abs 2).

Rn 7 Während des Schwebezustandes kann der Dritte den Vertrag widerrufen. War die Genehmigung bereits erteilt, besteht die Möglichkeit nicht mehr, auch dann nicht, wenn der Ehegatte – ggf ohne Kenntnis des Dritten – bereits zuvor in das Rechtsgeschäft eingewilligt hatte. Sofern nach der Verweigerung der Genehmigung diese noch durch das FamG ersetzt werden kann, ist der Wider...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Änderung u Widerruf (Abs 2).

Rn 4 Für Änderung u Widerruf früherer Verfügungen gelten die gleichen Regeln (Art 27 II 1 = Art 2 I HTÜ). Solche Verfügungen sind aber auch dann formgültig, wenn sie den Formerfordernissen einer der Rechtsordnungen entsprechen, nach denen die geänderte oder widerrufene Verfügung vTw nach I gültig war (II 2).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2253 BGB – Widerruf eines Testaments.

Gesetzestext Der Erblasser kann ein Testament sowie eine einzelne in einem Testament enthaltene Verfügung jederzeit widerrufen. Rn 1 Aus der Testierfreiheit ergibt sich nicht nur die Befugnis, ein Testament zu errichten, sondern grds auch die, dasselbe jederzeit ganz oder tw zu widerrufen. Soweit er widerruft, verhindert der Erblasser den Eintritt der Wirkungen des Testament...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 658 BGB – Widerruf.

Gesetzestext (1) 1Die Auslobung kann bis zur Vornahme der Handlung widerrufen werden. 2Der Widerruf ist nur wirksam, wenn er in derselben Weise wie die Auslobung bekannt gemacht wird oder wenn er durch besondere Mitteilung erfolgt. (2) Auf die Widerruflichkeit kann in der Auslobung verzichtet werden; ein Verzicht liegt im Zweifel in der Bestimmung einer Frist für die Vornahm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Widerruf.

Rn 69 Ist der Mieter Verbraucher (§ 13) und der Vermieter Unternehmer (§ 14), kann dem Mieter gem §§ 355, 312 IV 1, 2 bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen (§ 312b Rn 14 ff) und bei Fernabsatzverträgen (§ 312c Rn 3) ein Widerrufsrecht (§ 312g I) zustehen (BGH NZM 18, 1011 [BGH 17.10.2018 - VIII ZR 94/17] Rz 13). Bis zu einem Widerruf ist der Mietvertrag schwebend w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Widerruf.

I. Widerrufserklärung. Rn 1 Der Widerruf iSv § 178 ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die sowohl dem Vertretenen als auch dem Vertreter ggü erklärt werden kann (2). Er kann auch konkludent etwa durch die Rückforderung bereits erbrachter Leistungen aus § 812 erfolgen (BGH NJW 88, 1199, 1200 [BGH 16.11.1987 - II ZR 92/87]). Die Erklärung muss jedoch erkenn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Der Widerruf der Vollmacht (S 2 u 3).

I. Die Widerruflichkeit der Vollmacht. Rn 12 2 bestimmt, dass eine Vollmacht grds frei widerruflich ist, auch wenn das Grundverhältnis fortbesteht. Der Widerruf bringt die Vollmacht ex nunc zum Erlöschen (BGH NJW 17, 3373 [BGH 11.05.2017 - IX ZR 238/15] Rz 16). 1. Unwiderruflichkeitsabrede. Rn 13 Die Erteilung einer unwiderruflichen Vollmacht ist nur in engen Grenzen zulässig, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Widerruf der Einwilligung.

I. Rechtsnatur und Wirksamkeitsvoraussetzungen. Rn 1 Der Widerruf der Einwilligung ist wie die Einwilligung selbst eine empfangsbedürftige Willenserklärung. 1 bestimmt, dass der Widerruf abw von § 130 I 2 bis zur Vornahme des zustimmungsbedürftigen Hauptgeschäfts, dh bis zur Herstellung des vollen rechtsgeschäftlichen Tatbestandes erklärt werden kann (BGHZ 14, 114, 119f). Ins...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2254 BGB – Widerruf durch Testament.

Gesetzestext Der Widerruf erfolgt durch Testament. Rn 1 Die Vorschrift betrifft den Widerruf letztwilliger Verfügungen durch ein später errichtetes Testament. Dieses braucht nur den Willen des Erblassers zum Ausdruck zu bringen, ein früheres Testament zu widerrufen, kann darüber hinaus aber auch weitere Verfügungen enthalten. Der Widerruf kann sich auf das gesamte frühere Te...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2256 BGB – Widerruf durch Rücknahme des Testaments aus der amtlichen Verwahrung.

Gesetzestext (1) 1Ein vor einem Notar oder nach § 2249 errichtetes Testament gilt als widerrufen, wenn die in amtliche Verwahrung genommene Urkunde dem Erblasser zurückgegeben wird. 2Die zurückgebende Stelle soll den Erblasser über die in Satz 1 vorgesehene Folge der Rückgabe belehren, dies auf der Urkunde vermerken und aktenkundig machen, dass beides geschehen ist. (2) 1Der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1597 BGB – Formerfordernisse; Widerruf.

Gesetzestext (1) Anerkennung und Zustimmung müssen öffentlich beurkundet werden. (2) Beglaubigte Abschriften der Anerkennung und aller Erklärungen, die für die Wirksamkeit der Anerkennung bedeutsam sind, sind dem Vater, der Mutter und dem Kind sowie dem Standesamt zu übersenden. (3) 1Der Mann kann die Anerkennung widerrufen, wenn sie ein Jahr nach der Beurkundung noch nicht w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Widerruf des Verbraucherdarlehens, II.

Rn 22 II behandelt den Gegenfall von I: Der Verbraucher widerruft nicht den Beschaffungsvertrag, sondern das Darlehen. Dies gilt einerseits für Verbraucherdarlehensverträge iSd § 491, seit Inkrafttreten des WoImmoKrRL-UG (Vor §§ 355 ff Rn 5) auch für unentgeltliche Darlehensverträge und Finanzierungshilfen iSd §§ 514, 515; erfasst sind damit va sog Null-Prozent-Finanzierunge...mehr