Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Gleichzeitige formale und materielle Substanzmehrung

Rn. 351 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Wie aus vorstehenden Ausführungen entnommen werden kann, sind nachträgliche HK anzunehmen, sofern In der Realität lassen sich diese beiden Sachverhalte nicht immer ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unentgeltliche Übertragung ... / Hintergrund

Die Klägerin arbeitete schon seit vielen Jahren für eine GmbH und verdiente Einkommen aus ihrer festen Anstellung. Die GmbH wurde seinerzeit von Herrn A und Frau B gegründet. In einem Treffen der Gesellschafter im Jahr 2013 wurde besprochen, wie die Unternehmensnachfolge gesichert werden soll. Es wurde vereinbart, Geschäftsanteile auf den Sohn der Gründer und Mitarbeiter (die...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Rückstellungen für Umweltschutzverpflichtungen

Rn. 92 Stand: EL 05 – ET: 03/2010 Mit der Anerkennung der öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen als ungewisse Verbindl. i. S. d. § 249 sind Rückstellungen auch für Verpflichtungen im Bereich des Umweltschutzes zulässig und geboten. Schon daraus ergibt sich, dass es ein Sonderrecht für Umweltschutzrückstellungen nicht geben kann, vielmehr muss die Bildung derartiger Rückstel...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Anhangangaben zu grundlegenden Rechenprämissen

Rn. 742 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Gemäß § 285 Nr. 24 sind "zu den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen das angewandte versicherungsmathematische Berechnungsverfahren sowie die grundlegenden Annahmen der Berechnung, wie Zinssatz, erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen und zugrunde gelegte Sterbetafeln" anzugeben. Folglich muss das versicherungsmathematisc...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Kostenträgerstückrechnung

Rn. 374 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Das Verfahren der Divisionskalkulation (vgl. HdR-E, HGB § 255, Rn. 204) findet insbesondere bei Betrieben der Massenfertigung Anwendung. Zur Ermittlung der HK sind die Kostenarten auszuscheiden, bei denen für bilanzielle Zwecke ein Einbeziehungsverbot besteht, z. B. die Zusatzkosten, die Vertriebskosten und die Kosten der Grundlagenforschung...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Käufer der Option

Rn. 16 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Führt das Gegengeschäft nicht nur wirtschaftlich, sondern auch rechtlich zu einer Aufhebung der gegenseitigen Rechte und Pflichten (also z. B. bei einem Ausgangsgeschäft an einer Terminbörse und einem Gegengeschäft in Form eines "Closing"-Auftrags), ist eine vollständige Realisation der daraus resultierenden Aufwendungen und Erträge vorzunehm...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Umsatzsteuerliche Behandlung von Tankkarten (zu § 1 UStG)

Kommentar Nach vielen Jahren hat die Finanzverwaltung zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Kraftstofflieferungen im Rahmen eines Tankkartensystems Stellung genommen. Nachdem schon im Jahr 2021 ein Entwurf eines BMF-Schreibens veröffentlicht wurde, ist mehr als 3 Jahre später eine neue Fassung endgültig veröffentlicht worden. Dabei werden nur die Grundsätze aus einem Sc...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Grundlagen

Rn. 1 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die im Dritten Buch verankerten Vorschriften differenzieren zwischen Kaufleuten und KapG (bzw. denen qua § 264a gleichstellten PersG). Die Regelungen der Bilanz-R 2013/34/EU (ABl. EU, L 182/19ff. vom 29.06.2013, ABl. EU, L 330/1ff. vom 15.11.2014, ABl. EU, L 334/86f. vom 21.11.2014, ABl. EU, L 429/1ff. vom 01.12.2021, ABl. EU, L 322/15ff. vom ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Arbeitnehmerzahl

Rn. 14 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Bei dem Kriterium der AN-Zahl wird auf den Jahresdurchschnitt abgestellt (vgl. § 267 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Nr. 3). Es ergeben sich demnach die Fragen, wer einerseits als AN gilt und wie andererseits der Jahresdurchschnitt zu bestimmen ist. § 267 Abs. 5 schreibt vor, dass der AN-Begriff die im In- und Ausland beschäftigten AN umfasst, nicht j...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Swaps

Rn. 109 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Grundgeschäft ist bei einem Swap grds. diejenige Position, deren Zinsstruktur und/oder Währung durch den Swap geändert werden soll. Rechtliche Verbindungen zwischen Grundgeschäften und Swaps bestehen aber nicht, d. h., die ursprünglichen Schuldner-Gläubiger-Beziehungen werden nicht berührt (vgl. zu den Einsatzmöglichkeiten von Swaps zur Sich...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Einzelfragen

Rn. 44 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Nach dem Vorsichtsprinzip können nur Aufwendungen bilanziell vorgezogen werden, die bei ihrem Anfall sofort abzugsfähig sind (h. M., vgl. Sarrazin, V. 1993, S. 5 m. w. N.; vgl. auch BFH-Urt. v. 03.08.2005, DB 2006, S. 189). Das bedeutet, dass Rückstellungen für die Kosten von aktivierungspflichtigen VG i. d. R. nicht zulässig sind (a. A. Crez...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Dauerabsatzgeschäfte

Rn. 188 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Dauerabsatzgeschäften sind zu bilden, wenn und soweit der Wert der noch zu erbringenden Sach- oder Dienstleistung den Wert des Anspruchs auf die Gegenleistung übersteigt. Rn. 189 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Der Wert der in die Saldierung einzubeziehenden Ansprüche ermittelt sich nach den allg...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ddd) Werteverzehr des Anlagevermögens

Rn. 243 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die AfA werden in § 255 Abs. 2 Satz 2 "Werteverzehr des AV" genannt. Mit dieser Formulierung wollte der Gesetzgeber ganz offensichtlich klarstellen, dass "nicht nur der technisch bedingte Werteverzehr bei der Berechnung der HK in angemessenem Umfang zu berücksichtigen ist, sondern auch der wirtschaftliche, ggf. juristisch bedingte Werteverze...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Freiwillige soziale Aufwendungen

Rn. 253 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Neben dem Aktivierungswahlrecht für die Kosten der allg. Verwaltung gewährt § 255 Abs. 2 Satz 3 ein weiteres Wahlrecht hinsichtlich der Einbeziehung von sog. freiwilligen Sozialkosten. Dazu gehören im Einzelnen:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ee) Keine unterschiedliche Behandlung von negativen Unterschiedsbeträgen bei Neu- und Altzusagen

Rn. 724 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB, der die Wahl zwischen dem Stehenlassen der gebildeten Rückstellung oder der erfolgsneutralen Überführung des negativen Unterschiedsbetrags in die Gewinnrücklagen eröffnet(e), ist missverständlich formuliert. Bei wörtlicher Auslegung bezieht er sich nämlich nur auf nach dem 31.12.1986 erteilte Altersversorgungszus...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Handelsrechtliche Rechnungslegung vor Umsetzung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes

Rn. 413a Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Bewertungskonzeption des beizulegenden Zeitwerts stellt in der RL in Deutschland kein Novum dar (vgl. zu den folgenden Ausführungen Böcking/Dreisbach/Gros, DK 2008, S. 207 (209f.), m. w. N.). Schon in der Vergangenheit fand sie in unterschiedlichem Ausmaß Eingang in die handels- und aktienrechtliche RL (vgl. zu einem historischen Überbl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 255 (Rn. 443a–443d kommentiert von Küting, P.)

Rn. 443a Stand: EL 45 – ET: 02/2025 § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. b) sanktioniert mitunter (auch) Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über die Bewertung (vgl. HdR-E, HGB § 334), die ihrerseits mit einer Geldbuße bis zu 50.000 EUR geahndet werden können (vgl. § 334 Abs. 3 Satz 1). Dass sich dort derweil kein expliziter Verweis mehr auf § 255 findet, bedeutet indes keines...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Entstehungsgeschichte des § 249

Rn. 1 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 I. R. d. Ansatzvorschriften zum JA kommt den Rückstellungen eine wesentliche Bedeutung zu. § 249 fußt auf Art. 20 der 4. EG-R. Dieser lautet:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Steuerbilanz

Rn. 265 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Die stl. Bewertung von Rückstellungen mit Ausnahme solcher für Pensionszusagen regelt vorrangig § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG. Die darin enthaltenen Bewertungsanweisungen sind nicht abschließend. Regelungslücken sind über das MGB-Prinzip des § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG durch Anwendung der handelsrechtl. Bewertungsgrundsätze und -vorschriften zu schließe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.3 Entbehrlichkeit der Ankündigung

Rz. 3 Die Ankündigung ist nicht nur formale Voraussetzung dafür, dass der Mieter die Modernisierung dulden muss (Beuermann, GE 1986, 7 m. w. N.; LG Berlin, Urteil v. 19.11.1984, 61 S 37/84, GE 1985, 141), vielmehr löst die korrekte Ankündigung – wenn die sonstigen Voraussetzungen des § 555d erfüllt sind – den Duldungsanspruch überhaupt erst aus (KG, RE v. 1.9.1988, 8 RE-Miet...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Aufwendungsersatz

Rz. 21 Durch die entsprechende Anwendung des § 555a Abs. 3 gemäß § 555d Abs. 6 ist klargestellt, dass der Mieter auch bei Modernisierungsmaßnahmen einen Anspruch auf Ersatz derjenigen Aufwendungen hat, die er infolge dieser Maßnahmen machen musste. Aufwendungen im Sinne dieser Norm sind nicht die mit einem Umzug verbundenen Kosten, die dem Mieter entstehen, der kündigt und a...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

Rn. 58 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 In § 319 Abs. 4 werden die Ausschlussgründe für WPG geregelt. Aus den Vorschriften ergibt sich, dass eine WPG durch drei Konstellationen als AP ausgeschlossen sein kann:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Rabatt, Skonto, Bonus

Rn. 57 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der Rabatt bezeichnet einen Abschlag auf den Absatzpreis, den ein "Lieferer seinem Abnehmer für die Übernahme bestimmter, bei dem einzelnen Bezug feststellbarer Leistungen einräumt" (Ziegler, ZfB 1955, S. 302). Rabatte können z. B. auf die Abnahme großer Mengen (sog. Mengenrabatt) zurückgehen. Es können aber auch Preisnachlässe im Verhältnis ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ccc) Sondereinzelkosten der Fertigung

Rn. 187 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Bei der Bestimmung der Sonderkosten (richtiger: Sonder-EK) der Fertigung im Zusammenhang mit der HK-Ermittlung treten insbesondere Abgrenzungsprobleme zu den Sonderkosten des Vertriebs zutage. Rn. 188 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Begrifflich können Sonderkosten der Fertigung sowohl EK als auch GK umfassen. Gleichwohl sind Sonderkosten der Fertig...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Verbindlichkeitsrückstellungen

Rn. 309 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Rückstellungen für ungewisse Sachleistungsverpflichtungen sind in der HB auf Vollkostenbasis zu bewerten (so auch IDW RS HFA 34, Rn. 15; Schubert, in: Beck Bi-Komm. 2014, § 253, Rn. 159). Dem verschiedentlich in sinngem. Anwendung des § 255 Abs. 2, 3 a. F. vertretenen Wahlrecht zwischen Voll- und Teilkostenbewertung (vgl. ADS 1995, § 253, R...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Teilzahlungsgeschäfte

Rn. 77 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Als Teilzahlungsgeschäfte sollen solche Geschäfte bezeichnet werden, bei denen der Verkäufer auf die sofortige Bezahlung des veräußerten Gegenstands zugunsten einer ratenweisen Bezahlung verzichtet. Für den Erwerber stellen Teilzahlungsgeschäfte eine spezielle Finanzierungsalternative dar. Während sich der Erwerber bei Nichtteilzahlungsgeschä...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ccc) Abgrenzung der Einzelkosten in Abhängigkeit von der Art des Produktionsprozesses

Rn. 209 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Das in einem UN im Bereich der Kostenträgerstückrechnung angewandte Kalkulationsverfahren wird neben dem Differenzierungsgrad des Produktionsprogramms und dem Produktaufbau maßgeblich vom Produktionsverfahren mitbestimmt (vgl. Kilger (1992), S. 305f.). Während die Zuschlagskalkulation bei einer heterogenen Massenfertigung mit Produktionsmitt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Fortgeltung des Passivierungswahlrechts für Altzusagen

Rn. 641 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Der Grundsatz einer Passivierungspflicht für Altersversorgungsverpflichtungen (vgl. HdR-E, HGB § 249, Rn. 634) wird durch Art. 28 Abs. 1 Satz 1 EGHGB eingeschränkt. Nach dieser Regelung braucht für eine "laufende Pension oder eine Anwartschaft auf eine Pension aufgrund einer unmittelbaren Zusage [...] eine Rückstellung nach § 249 Abs. 1 Satz...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Vorbemerkungen

Rn. 1 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Derivative Finanzinstrumente sind Finanzinstrumente, deren Wert von der Entwicklung des Werts der ihnen zugrunde liegenden Basiswerte (Underlyings) abhängt. Es handelt sich dabei insbesondere um Options- und Termingeschäfte. Diese lassen sich in bedingte (Optionen) und unbedingte Geschäfte (Termingeschäfte) unterteilen. Im Unterschied zu origin...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Begriffsklärung und Anwendungsbereich

Rn. 7 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der Bewertungsmaßstab der AK ist stets relevant, wenn das bilanzierende UN VG zu bewerten hat, die es in der zu bewertenden Form von außen beschafft hat. Wohlgemut/Radde sprechen in diesem Kontext vom "ursprüngliche[n] Bewertungsmaßstab aller fremdbezogenen Gegenstände" (HdJ, Abt. I/4 (2021), Rn. 1). Der allg. übliche Begriff "fortgeführte AK"...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2.3 Vorausgegangene Verwendungen

Rz. 11 Zu berücksichtigen sind im Rahmen der Abwägung auch vorausgegangene Verwendungen des Mieters (LG Berlin, Urteil v. 20.4.1999, 64 S 316/98, ZMR 1999, 554 = NZM 1999, 1036), soweit grundsätzlich eine Duldungspflicht gemäß § 555d Abs. 1 besteht. Vorausgegangene Aufwendungen spielen keine Rolle, wenn die Maßnahme des Vermieters angesichts des vom Mieter bereits geschaffe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Allgemein

Rn. 26 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 319 Abs. 2 regelt den allg. Grundsatz, wonach ein WP/vBP als AP ausgeschlossen ist, wenn Gründe, insbesondere Beziehungen geschäftlicher, finanzieller oder persönlicher Art, vorliegen, nach denen eine Besorgnis der Befangenheit besteht. Das Vorliegen einer Besorgnis der Befangenheit ist dabei immer aus der Sicht eines (sach-)verständigen Dr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Wesentliche Abweichungen nach IFRS (Rn. 444–456 kommentiert von Knop, W./Küting, P./Knop, N.)

Rn. 444 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Dem Normengefüge der IFRS mangelt es an einer allg.-gültigen AK-Definition (vgl. Coenenberg/Haller/Schultze (2021), S. 116). Neben den grds. Ausführungen im Rahmenkonzept (RK) sind vorrangig einzelfallbezogene Vorschriften in den verschiedenen IAS/IFRS zu finden. So stellen sich etwa nach IAS 16.6, IAS 38.8 und IAS 40.5 die AK als der zum Er...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Aktivierung von Altersversorgungskosten

Rn. 851 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Laut § 255 Abs. 2 Satz 3 dürfen angemessene Kosten der betrieblichen Altersversorgung in die Bewertung von VG, die das UN hergestellt hat (HK), eingehen. Dabei dürfen nur diejenigen Altersversorgungskosten berücksichtigt werden, die auf den Herstellungszeitraum entfallen. Allerdings besteht keine Pflicht, diese Kosten zu erfassen. Man darf s...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VIII. Ansatz, Bewertung und Anhangangaben im Konzernabschluss

Rn. 871 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Bei dem Ansatz, der Bewertung und den Anhangangaben im KA ist danach zu unterscheiden, ob der KA nach internationalen RL-Grundsätzen zu erstellen ist. Obligatorisch ist die Aufstellung nach internationalen RL-Standards dann, wenn das Konzern-MU aufgrund einer Kap.-Marktorientierung nach Art. 4 der sog. IAS-VO (EG) Nr. 1606/2002 (ABl. EG, L 2...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Handelsbilanz

Rn. 257 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Rückstellungen sind nach § 253 Abs. 1 Satz 2 "nur in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags anzusetzen". Diese Bewertungsnorm gilt für alle Kaufleute unabhängig von der Rechtsform des UN. Sie geht auf Art. 42 Satz 1 der 4. EG-Richtlinie zurück, der für Rückstellungen den Ansatz des notwendigen Bet...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung

Rn. 75 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Unter Instandhaltung sind alle Maßnahmen zu verstehen, mit denen die Funktionsfähigkeit der betrieblichen VG erhalten werden soll. Darunter fallen Wartungsarbeiten, Inspektionen und Reparaturen bis hin zur Generalüberholung. Soweit im Einzelfall aktivierungspflichtiger nachträglicher Herstellungsaufwand (vgl. Knop/Küting, HdR-E, HGB § 255, Rn...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnung: Privatnutzung von Waren, Kfz und Telefon

Zusammenfassung Überblick Ist die Buchführung geprüft und sind alle Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfungen erledigt, kann mit den eigentlichen Abschlussarbeiten begonnen werden. Zu diesen gehören u. a. das Erfassen der Privatnutzung von Fahrzeugen und Telefon sowie der Entnahme von Waren für private Zwecke. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Erläuterungen zur 1 %-...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 1 Privatnutzungs-Check

Das Finanzamt geht grundsätzlich davon aus, dass Unternehmer Gegenstände oder Leistungen aus dem Unternehmen auch für private Zwecke verwenden. Zu den wichtigsten Sach- bzw. Leistungsentnahmen für private Zwecke gehören die Warenentnahme, die private Kfz-Nutzung und die private Nutzung des betrieblichen Telefons. Der Wert der Privatentnahmen zzgl. Umsatzsteuer ist als Betrieb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.1 Private Warenentnahmen durch Unternehmer

Die privaten Warenentnahmen werden Gewinn erhöhend erfasst. Bei umsatzsteuerpflichtigen Entnahmen ist Umsatzsteuer ans Finanzamt abzuführen. Privatentnahmen buchenmehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2 Private Warenentnahmen durch Arbeitnehmer (Sachbezüge)

Sachbezüge für Arbeitnehmer müssen monatlich innerhalb der Lohn- und Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden. Grundsätzlich sind die Sachbezüge umsatzsteuerpflichtig.[1] Beim Arbeitnehmer unterliegt der Sachbezug mit dem Bruttobetrag dem Lohnsteuerabzug [2] und ist sozialversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber muss als Unternehmer die enthaltene Umsatzsteuer ans Finanzamt abf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5 Private Kfz-Nutzung durch Arbeitnehmer

Wenn Sie Ihren Mitarbeitern ein Fahrzeug zur Verfügung stellen, ist dafür ein privater Nutzungsanteil zu ermitteln. Hier können Sie ebenfalls entweder pauschal (1 %-Regelung) vorgehen oder nach der Fahrtenbuch-Methode. Die Privat-Nutzung durch den Arbeitnehmer ist Sachbezug, der zu 100 % umsatzsteuerpflichtig ist. 5.1 1 %-Regelung Arbeitnehmermehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / Zusammenfassung

Überblick Ist die Buchführung geprüft und sind alle Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfungen erledigt, kann mit den eigentlichen Abschlussarbeiten begonnen werden. Zu diesen gehören u. a. das Erfassen der Privatnutzung von Fahrzeugen und Telefon sowie der Entnahme von Waren für private Zwecke. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Erläuterungen zur 1 %-Methode, Fahrte...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 3.2 Privaten Telefonanteil buchen

Die private Telefonnutzung kann bereits während des Jahres erfasst oder einmalig am Jahresende ermittelt werden. In der Summen- und Saldenliste können Sie die Höhe der tatsächlichen Telefonkosten nachlesen. Dies ist wichtig für den Vergleich, welche der genannten Methoden am günstigsten ist. Praxis-Beispiel Privatnutzung Telefon verbuchen Die tatsächlichen Telefonkosten betrag...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 3 Private Telefonnutzung berechnen

In der Praxis bereitet es oft große Schwierigkeiten, die private Nutzung des betrieblichen Telefons genau zu ermitteln. Daher ist meist eine Schätzung notwendig. Da das Finanzamt davon ausgeht, dass Sie in der Regel das ein oder andere Privatgespräch vom betrieblichen Anschluss aus führen, kann es sich lohnen, diesen Privatanteil per Nachweis möglichst gering zu halten. Zu d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 4.3 Nachweis der tatsächlichen Privatnutzung lt. Aufzeichnungen

Bei Fahrzeugen, die zwischen 10 und 50 % betrieblich genutzt werden, entspricht der private Nutzungsanteil der tatsächlichen privaten Nutzung. Praxis-Beispiel Betriebliche Nutzung unter 50 %, keine 1 %-Regelung Ein Unternehmer kann dem Finanzamt lediglich eine betriebliche Nutzung von 40 % nachweisen. In diesem Fall werden die gesamten Kfz-Kosten als Betriebsausgabe erfasst. D...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.1 1 %-Regelung Arbeitnehmer

Auch hier gilt: Der Brutto-Listenneupreis ist für die Berechnung selbst dann anzusetzen, wenn das Fahrzeug gebraucht gekauft wur...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 3.1 Privaten Telefonanteil pauschal ermitteln

Ist der Einzelnachweis zu aufwändig, kann der Privatanteil auch mit einem bestimmten Prozentsatz der Gesamtaufwendungen oder mit einer jährlichen Pauschale angesetzt werden. In beiden Fällen handelt es sich um Schätzungen.[1] Dabei kommt den persönlichen Verhältnissen des Unternehmers eine besondere Bedeutung zu, z. B. ob ein privater Zweitanschluss vorhanden ist und wie hoch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 4.1.1 Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte

In der Praxis kommt es vor, dass die Differenz zwischen dem Betrag, der nach der 0,03 %-Regelung pauschal ermittelt wurde, und der Summe, die sich auf Basis der Entfernungspauschale ergibt, negativ ist. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn der Listenpreis relativ niedrig ist. In diesem Fall ist ein zusätzlicher Betriebsausgabenabzug in Höhe der negativen Unterschiedsbet...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 6 Sonderfall: Elektro- und Hybridfahrzeug

Um einen Anreiz zur Anschaffung umweltfreundlicher Elektro- und Hybridfahrzeuge zu schaffen, hat der Gesetzgeber eine Sonderregelung erlassen. Bei Anwendung der 1 %-Regel besteht diese in einer Minderung des Bruttolistenpreises (BLP). Je nach Anschaffungsjahr des Fahrzeugs sind dabei unterschiedliche Regelungen zu berücksichtigen. Für Elektro- und Hybridfahrzeuge, die in den...mehr