Fachbeiträge & Kommentare zu Vorstand

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Die Haftung von Geschäftsleitern bei Unternehmenstransaktionen

Zusammenfassung Hohe Summen, hohes Risiko, hochkomplex: Geschäftsleiter treffen selten Entscheidungen mit größerer Tragweite als bei Unternehmenskäufen. Gerade aus diesem Grund ist ein Bewusstsein für mögliche Haftungsrisiken und deren Vermeidung wichtig. Dieser Beitrag soll helfen, die Sensibilität dafür zu schärfen. Der Kauf oder Verkauf eines Unternehmens ist für jede Gese... mehr

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Bevor es zu spät ist: Sanie... / 4 Sanierungsmanagement – vielfältige Herausforderungen für die Vereinsführung

Ein Sanierungskonzept in einem Verein umzusetzen, erfordert einen echten Kraftakt. Erst recht, wenn die Arbeit von einem ehrenamtlichen Vorstand gestemmt werden muss. Um die angesprochenen Maßnahmen zu prüfen und vor allem auf den Weg zu bringen, sind vielfältige Gespräche zu führen. Das kostet viel Zeit. Hinzu kommt, dass viele Gesprächspartner (Banken, Gläubiger usw.) nur ... mehr

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Beschwerdemanagement im Verein / 1 Wie kommt es zu einer Beschwerde?

Vorweg lohnt es sich, zu klären, was eigentlich eine Beschwerde ist und wie sie entsteht. Die folgende Abbildung zeigt auf der linken Seite die Entstehung einer Beschwerde. Abbildung: Entwicklungsschritte einer Beschwerde (eigene Grafik) Ausgangspunkt ist die erlebte Leistung durch den Verein, es kann z. B. auf einer Vereinsveranstaltung, einer Feier oder auf einer Anfrage ber... mehr

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Beschwerdemanagement im Verein / 3.4 Bearbeitung der Beschwerde

Wenn klar ist, worum es bei der Beschwerde geht, ist sie in geeigneter Form zu bearbeiten. Die Anlaufstelle ist zu klären: Gruppenleitung Abteilungs-/Spartenleitung Vorstand Ggf, kann auch ein Mitglied des Ältestenrats eingeschaltet werden, je nachdem auf welche Ebene des Vereins die Beschwerde Bezug nimmt. Diese:r Vertreter:in würde die Aufgabe der Moderation als Gesprächsleitu... mehr

Lexikonbeitrag aus der verein wissen
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Beschwerdemanagement im Verein / 3.2 Beschwerdestimulierung

"Lasst uns unseren Verein besser machen! – Lob und Tadel, beides wird gerne genommen." Dies könnte ein Slogan sein, unter dem der Verein das Signal gibt, dass begründete Rückmeldungen zu der Arbeit des Vereins willkommen sind. Die erste Aufgabe ist es, die Mitglieder zu ermutigen, Rückmeldungen zu der Vereinsarbeit zu geben. Wichtig ist, dass dazu eindeutige Anlaufstellen ges... mehr

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Sommer, SGB V § 105 Förderu... / 2.8 Eigeneinrichtungen (Abs. 1c)

Rz. 34 Die bisher in Abs. 1 Satz 2 und 3 enthaltenen Möglichkeit der KVen, die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung durch Eigeneinrichtungen zu gewährleisten, die der unmittelbaren ambulanten medizinischen Versorgung der Versicherten dienen, ist im neuen Abs. 1c erweitert und flexibilisiert worden. Damit wird nach der Gesetzesbegründung die Option der KVen, eigen... mehr

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Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.1.3 Berichtspflicht (Satz 2 bis 4)

Rz. 4a Der Vorstand hat dem BMG zu berichten, wenn gesetzlich zugewiesenen Aufgaben nicht rechtzeitig umgesetzt werden (Satz 2). In der Vergangenheit hat der GKV-Spitzenverband seine Aufgaben nicht immer fristgerecht umgesetzt und das BMG rechtzeitig über Probleme in der Umsetzung oder die Gründe für Verzögerungen ausreichend in Kenntnis gesetzt (BT-Drs. 19/15662 S. 86). Dah... mehr

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Sauer, SGB IX § 190 Übertra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 In Abs. 1 geht es um die Übertragung der Aufgabe der Verlängerung eines Ausweises über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch, um Fälle, in denen das Vorliegen einer Behinderung und der Grad der Behinderung nicht festzustellen sind. Nur in solchen Fällen kann die Befugnis von den Versorgungsämtern auf wohnortnahe Behörden, also etwa die Gemeinden, übertragen werd... mehr

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Organisation und Aufgabenverteilung im Vorstand

1 Problem/worum geht es? Nach § 27 Abs. 3 Satz 1 BGB obliegt die Geschäftsführung des Vereins dem Vorstand nach § 26 BGB. Im Rahmen seiner Geschäftsführungstätigkeit ist der Vorstand nach § 31a BGB gegenüber dem Verein im Falle der Fahrlässigkeit von der Haftung befreit. Dies gilt jedoch nicht im Außenverhältnis z. B. im Rahmen der steuerlichen Haftung nach §§ 34, 69 AO. In d... mehr

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Haftungsbeschränkung für Vo... / 2.3 Ausführliche Satzungsklausel zur Aufgaben- und Zuständigkeitsbeschreibung des Vorstands und Einführung des Ressortprinzips zur Haftungsbegrenzung

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Organisation und Aufgabenve... / 1 Problem/worum geht es?

Nach § 27 Abs. 3 Satz 1 BGB obliegt die Geschäftsführung des Vereins dem Vorstand nach § 26 BGB. Im Rahmen seiner Geschäftsführungstätigkeit ist der Vorstand nach § 31a BGB gegenüber dem Verein im Falle der Fahrlässigkeit von der Haftung befreit. Dies gilt jedoch nicht im Außenverhältnis z. B. im Rahmen der steuerlichen Haftung nach §§ 34, 69 AO. In diesen Fällen haftet der ... mehr

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Haftungsbeschränkung für Vo... / 2.2 Satzungsklausel zur Aufgaben- und Zuständigkeitsbeschreibung des Vorstands und Einführung des Ressortprinzips zur Haftungsbegrenzung

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Organisation und Aufgabenve... / 2 Satzungsbeispiele

2.1 Satzungsregelung als Grundlage für die Einführung des Ressortprinzips im Vorstand mehr

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Vertretungsregelung des Vorstands nach § 26 BGB

1 Problem/worum geht es? § 26 Abs. 2 S.1 BGB regelt die Vertretungsregelung des Vorstands nach § 26 BGB, wonach bei einer Vertretungshandlung des Vorstands im Außenverhältnis ebenfalls das Mehrheitsprinzip zu beachten ist. Danach wird der Verein – bei einem mehrköpfigen Vorstand nach § 26 BGB – durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten. Von dieser Regelung kann die... mehr

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Vertretungsregelung des Vor... / 2 Satzungsbausteine

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Vertretungsregelung des Vor... / 1 Problem/worum geht es?

§ 26 Abs. 2 S.1 BGB regelt die Vertretungsregelung des Vorstands nach § 26 BGB, wonach bei einer Vertretungshandlung des Vorstands im Außenverhältnis ebenfalls das Mehrheitsprinzip zu beachten ist. Danach wird der Verein – bei einem mehrköpfigen Vorstand nach § 26 BGB – durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten. Von dieser Regelung kann die Satzung allerdings nach... mehr

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Das Aufsichtsratmodell / 5 Professionalisierung der Geschäftsführung erforderlich

Diese Argumentation impliziert zunächst, dass der ehrenamtliche Vorstand nach § 26 BGB nicht mehr in der Lage ist, die Geschäfte des e. V. ordnungsgemäß zu führen und sich deswegen der persönlichen Haftung wegen Verletzung der Geschäftsführungspflichten ausgesetzt sieht (§§ 27 Abs. 3 i. V. m. 622 ff., 280, 276 BGB). In dieser Situation muss aber zunächst an eine Optimierung ... mehr

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Bildung von steuerunschädli... / 2 Satzungsbaustein

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Fragen zur Umsetzung der Eh... / 2 Satzungsregelung

Bei der Satzungsregelung sollte der Verein folgende Fragen klären: Soll die Vergütungsregelung nur den Vorstand nach § 26 BGB betreffen oder auch die anderen Organmitglieder des Vereins? Können die Organmitglieder neben einer Vergütung für die Organtätigkeit (z. B. als Vorstandsmitglied) weitere Vergütungen, z. B. als Übungsleiter, erhalten? Haben die Organmitglieder neben dem ... mehr

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Beginn der Vereinsmitglieds... / 2 Satzungsbeispiel

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Das Aufsichtsratmodell / 4 Trugschluss für das Ehrenamt

In der Praxis ist immer wieder das Argument zu hören, dass der Vorstand sich nicht mehr in der Lage sieht, die Geschäfte des Vereins ehrenamtlich zu führen und sich deswegen lieber in der Rolle eines ehrenamtlichen Aufsichtsrates sieht und die Geschäftsführung einem – hauptamtlichen? – Vorstand überlassen will. Dies wird häufig damit verbunden, dass man auf diesem Wege elega... mehr

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Fragen zur Umsetzung der Eh... / 1 Überblick

In § 27 Abs. 3 S. 2 BGB ist geregelt, dass die Mitglieder des Vorstands nach § 26 BGB unentgeltlich tätig sind. Die Vorschrift des § 27 Abs. 3 BGB ist jedoch insgesamt nach § 40 S. 1 BGB disponibel, sodass die Satzung auch abweichende Regelungen treffen kann. Bisher war im Vereinsrecht die Frage, wie der Vorstand sein Amt auszuüben hat, insbesondere, ob dieses vergütet werden... mehr

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Das Aufsichtsratmodell / 3 Klassische Aufgaben eines Aufsichtsrats?

Der klassische Aufsichtsrat überwacht und kontrolliert für den Verein die Geschäftsführung. Deswegen ist auch beim e. V. das Amt im Aufsichtsrat unvereinbar mit der gleichzeitigen Zugehörigkeit zum Vorstand oder einem sonstigen Geschäftsführungsorgan des Vereins. Die konkreten Aufgaben, wie die nach der Satzung zugewiesene Funktion ausgeübt werden soll oder muss, muss in der... mehr

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Neuregelung der Abstimmungs... / 2.1 Einfache Beschlussfassung

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Das Aufsichtsratmodell / 7 Satzungsbeispiel

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Gemeinnützigkeitsrechtliche... / 3.1 Der Fall

Ein Hundezuchtverein hatte in seiner Satzung Folgendes geregelt: § … Auflösung des Vereins Wird die Auflösung des Vereins beschlossen, so hat der Vorstand die laufenden Geschäfte zu beendigen. Die Mitgliederversammlung beschließt zugleich mit einfacher Stimmenmehrheit über die Verwendung des Vereinsvermögens. Dieses muss entweder einem als gemeinnützig anerkannten Tierschutzver... mehr

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Das Aufsichtsratmodell / 1 Problem/worum geht es?

Das BGB-Vereinsrecht kennt keinen Aufsichtsrat und sieht diesen auch nicht als Pflichtorgan eines e. V. vor. Die Kompetenzverteilung in einem Verein ist durch die beiden gesetzlich vorgesehenen Pflichtorgane Vorstand nach § 26 BGB, Mitgliederversammlung § 32 BGB bestimmt. Durch die grundgesetzlich garantierte Vereinsautonomie (Art. 9 Abs. 1 GG) und die sich daraus ableitende Sat... mehr

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Form und Frist der Einberuf... / 2 Satzungsbeispiel

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Gemeinnützigkeitsrechtliche... / 3.2 Das Urteil

Der BFH bestätigte die Auffassung des Finanzamtes, da die Regelungen der Satzung über die Vermögensbindung nicht den Anforderungen des § 61 AO genügen. Nach § 59 AO wird der ermäßigte Steuersatz bei der Umsatzsteuer für gemeinnützige Vereine nur gewährt, wenn sich aus der Satzung des Vereins ergibt, welchen Zweck er verfolgt und dieser Zweck den Anforderungen der §§ 52–55 AO ... mehr

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Haftungsbeschränkung für Vo... / 1 Problem/worum geht es?

§ 31a BGB regelt die Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Organmitgliedern und besonderen Vertretern nach § 30 BGB. Danach haftet ein unentgeltlich tätiges oder nur im Rahmen der Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EStG geringfügig vergütetes Organmitglied (z.B. der Vorstand nach § 26 BGB) dem Verein gegenüber für einen bei Wahrnehmung seiner Pflichten verursachten... mehr

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Das Aufsichtsratmodell / 6 Haftung des ehrenamtlichen Aufsichtsrats

Auch der ehrenamtliche Aufsichtsrat unterliegt im Rahmen der Wahrnehmung seiner satzungsmäßigen Aufgaben der persönlichen Haftung. Dies wird in der Praxis leider allzu schnell und gerne übersehen. Allerdings kann sich ein ehrenamtlich tätiges Aufsichtsratmitglied auf das Haftungsprivileg des § 31a BGB berufen, wenn eine fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt. Je nachdem, wie ... mehr

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Gestaltungsspielräume in de... / 2 § 40 BGB lautet:

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So integrieren Sie neue Mit... / 3 Gleich mit einbeziehen

Die Paten kümmern sich um ein einzelnes neues Mitglied. Im Vorstand sollte aber ein Mitglied sein, das sich grundsätzlich um alle neuen Mitglieder bemüht. 3.1 Betreuungstelefonat Der hierfür Beauftragte sollte die neuen Mitglieder nach einem viertel bis einem halben Jahr anrufen. Vor dem Telefonat ist zu klären: Wie viele Vereinsveranstaltungen hat das neue Mitglied besucht? Ist... mehr

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So integrieren Sie neue Mit... / 2.2 Die Mitgliederbroschüre

Die Mitgliederbroschüre sollte jedem Mitglied zugesandt oder beim ersten Treffen ausgehändigt werden. Sie muss nicht sehr aufwendig, aber doch ansprechend gestaltet werden. Wir schlagen folgendes Inhaltsverzeichnis für die Broschüre vor, die dann auch zur Mitgliedergewinnung eingesetzt werden kann. Wer wir sind Unsere Geschichte – wie alles begann – eine kurze Historie Unsere W... mehr

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So integrieren Sie neue Mit... / Zusammenfassung

Es gibt kaum einen Verein, bei dem nicht die Gewinnung neuer Mitglieder ganz oben auf der To-do-Liste steht. Gelingt es dann mit viel Einsatz tatsächlich, Interessenten zu finden, zu überzeugen und für eine Mitgliedschaft zu gewinnen, ist die Freude groß. Doch häufig folgt nach der Neuaufnahme schon nach kurzer Zeit das "böse Erwachen". Die Neuzugänge wenden sich schon nach ... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Ehrenamtliche Tätigkeit (Un... / 3 Freiwillige Versicherung – gemeinnützige Organisationen

Eine freiwillige Versicherung ist für gewählte Ehrenamtsträger in gemeinnützigen Organisationen möglich.[1] Ist ein Verein als gemeinnützig anerkannt, kann er alle Personen zur freiwilligen Versicherung anmelden, die durch ihre Wahl ein durch Satzung vorgesehenes offizielles Amt bekleiden und daher in besonderer Weise Verantwortung übernehmen. Die freiwillige Versicherung st... mehr

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§ 9 Gesellschaften / D. Gründung einer AG

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§ 9 Gesellschaften / E. Satzungsinhalte

Rz. 6 Vollständige Satzungen sollen hier nicht abgedruckt werden, da sie in Vertragsmustersammlungen für Rechtsanwälte und Notare gehören. Einige Begrifflichkeiten, die nicht unter Rdn 4 und Rdn 5 aufgeführt sind, sollen aber nicht fehlen: mehr

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§ 9 Gesellschaften / H. Begriffe

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 1.2 Kapitalunternehmen

Bei dieser Rechtsformgruppe dominiert das aufzubringende Kapital; die Person des Unternehmers tritt hierbei in den Hintergrund. Das zeigt sich auch an der grundsätzlich bestehenden beschränkten Haftung. Für Verbindlichkeiten hat nur die Gesellschaft selbst mit ihrem Vermögen einzustehen, die Gesellschafter haben dazu lediglich die vereinbarte Kapitaleinlage zu erbringen. Gep... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Inländische Einkünfte

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Grundsätzliches: Personen, die in Deutschland weder einen > Wohnsitz noch ihren ... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Grundsätzliches Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaats

Rz. 124 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Aus Art 15 OECD-MA ergeben sich folgende Grundregeln: Stimmen Tätigkeitsstaat und Ansässigkeitsstaat überein, ergibt sich ein uneingeschränktes Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaats. Es kommt nicht darauf an, ob der Arbeitslohn aus Quellen innerhalb eines anderen Staats bezogen wird, in dem die Arbeit verwertet wird oder wo der Arbeitslo... mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Anhang 1 Stiftungen / 2.1.1.3. Organisation, Vertretung und Geschäftsführung der Stiftung

Rz. 30 Im Dreiecksverhältnis von Stiftungszweck, Stiftungsvermögen und Stiftungsorganisation ist die Organisation dasjenige Element, das der Stifter mit großer Flexibilität gestalten kann. Mehr noch als jede Satzungsbestimmung erhält das Geschäftsführungsorgan der Stiftung Leitplanken für seine Tätigkeit durch den Stiftungszweck, für den Mittel zu verwenden sind, und durch d... mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Anhang 1 Stiftungen / 7.1.5 Governance der Familienstiftung

Rz. 179 Die Organisation der Familienstiftung ist gesetzlich nicht abweichend vom Grundkonzept der rechtsfähigen Stiftung geregelt. Das Stiftungsrecht bietet hier jedoch weitgehende Gestaltungsoptionen für die interne Organisation und die Einbindung der Familienmitglieder. Die Familienstiftung benötigt lediglich einen Vorstand als Organ zur Vertretung im Rechtsverkehr. Im Üb... mehr

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FoVo 10/2025, Arbeitsunfähi... / 2 II. Aus der Entscheidung

Keine hinreichende Entschuldigung Ohne Erfolg wendet sich die Rechtsbeschwerde gegen die Annahme des Beschwerdegerichts, das von der Schuldnerin eingereichte "Medical Certificate" vom 6.11.2023 und die außerdem eingereichte E-Mail ihres Vorstands genügten den Anforderungen an eine hinreichende Entschuldigung des Fernbleibens des Vorstands im Termin zur Abgabe der Vermögensaus... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Form der Anmeldung

Tz. 4 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Anmeldungen zum Vereinsregister sind von den Mitgliedern des Vorstands in vertretungsberechtigter Zahl (Anhang 12a) vorzunehmen. D.h., die Anmeldung muss von so vielen Vorstandsmitgliedern vorgenommen werden, wie nach der Satzung zur Vertretung des Vereines erforderlich sind. Beispiele: Der Vorstand besteht aus nur einer Person. Die Anmeldung i... mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / V. Managementvergütungen

Tz. 64 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Unternehmen sind verpflichtet, die Vergütung der Mitglieder ihres Managements in Schlüsselpositionen sowohl insgesamt als auch gesondert für die nachfolgend genannten Vergütungskategorien anzugeben (IAS 24.17): mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Anhang 1 Stiftungen / 7.1.3 Familienstiftung und Asset Protection

Rz. 160 Unter dem Stichwort Asset Protection fasst die Gestaltungspraxis Strategien zusammen, die Vermögenswerte durch Übertragung vom Inhaber auf eine ihm nahestehende Person langfristig vor Haftungsrisiken beim (ehemaligen) Inhaber abschirmen sollen, sodass ein Gläubiger des Inhabers nicht beim Inhaber in diese Vermögenswerte vollstrecken kann. Hierzu kommt auch die rechts... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Was ist zur Eintragung in das Vereinsregister anzumelden?

Tz. 3 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Jede Änderung des Vorstands unter Vorlage einer Abschrift des Protokolls (bei Amtsniederlegungen: Abschrift des Niederlegungsschreibens, falls sich die Amtsniederlegung nicht aus dem Protokoll ergibt) – s. § 67 Abs. 1 BGB, Anhang 12a; jede Satzungsänderung und -neufassung. Der Anmeldung ist eine Abschrift des die Änderung enthaltenden Beschluss... mehr

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Besteuerung der Lohnsteuerh... / 2.2.2 Umsatzsteuer

Umsätze eines Beratungsstellenleiters eines Lohnsteuerhilfevereins unterliegen der Umsatzsteuer, wenn die Tätigkeit als freier Mitarbeiter selbstständig ausgeübt wird. Dasselbe gilt für die Umsätze als bestellter Geschäftsführer des Lohnsteuerhilfevereins.[1] Unternehmer ist gem. § 2 Abs. 1 UStG, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Eine solche... mehr