Fachbeiträge & Kommentare zu Vorstand

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Erteilung durch die gesetzlichen Vertreter

Rz. 181 [Autor/Zitation] Eine Beauftragung des gesetzlichen Abschlussprüfers durch den Vorstand kommt bei AG nicht in Betracht. Bei GmbH sind die Geschäftsführer für die Erteilung des Auftrags zuständig, sofern die Gesellschaft keinen pflichtigen oder freiwilligen AR/Beirat hat oder wenn die Verweisung in § 52 GmbHG auf § 111 Abs. 2 Satz 3 AktG wirksam abbedungen wurde (dazu ...mehr

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Erklärung zur Unternehmensf... / 4.2 Aufstellungsintervall

Rz. 17 Auch wenn einige Inhalte der Erklärung nicht jährlich anfallenden Änderungen unterliegen, fordert der Gesetzgeber eine jährliche Berichterstattung durch die Integration der Erklärung oder zumindest des Verweises in den Lagebericht. Somit wird auch der Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung durch den Zeitpunkt der endgültigen Aufstellung des Lageberichts bestimmt, wobei ei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / J. Durchsetzung

Rz. 51 [Autor/Zitation] Für die Durchsetzung der inhaltlichen Anforderungen an die Offenlegung und die anderweitige Veröffentlichung ist in § 335 das Ordnungsgeldverfahren vorgesehen. Rz. 52 [Autor/Zitation] Eine privatrechtliche Durchsetzung der inhaltlichen Anforderungen an die Offenlegung und die anderweitige Veröffentlichung ist nicht ausdrücklich vorgesehen und hängt im Gr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Wesentlichkeit

Rz. 1018 [Autor/Zitation] Im Rahmen der Prüfungsplanung hat der Abschlussprüfer für Zwecke der Planung und Durchführung der Prüfungshandlungen sowie bei der Beurteilung, ob die vom Vorstand getroffenen Maßnahmen Mängel aufweisen, Wesentlichkeitsüberlegungen anzustellen (IDW PS 340 nF (01.2022) Rz. 30). Ein wesentlicher Mangel ist nach IDW PS 340 nF (01.2022) Rz. 8g definiert ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Belegschaftsaktien aus dem Jahresüberschuss

Rz. 39 [Autor/Zitation] Aktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft (Belegschaftsaktien) können auch in der Weise ausgegeben werden, dass die auf sie zu leistende Einlage aus dem Teil des Jahresüberschusses gedeckt wird, der anderenfalls von Vorstand und AR in andere Gewinnrücklagen eingestellt werden könnte (§ 204 Abs. 3 Satz 1 iVm. § 58 Abs. 2 AktG). Voraussetzung ist, dass der...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Aktiengesellschaft und Europäische Aktiengesellschaft (SE)

Rz. 106 [Autor/Zitation] Die Wahl des Abschlussprüfers ist bei der AG ausschließlich Sache der HV (§ 119 Abs. 1 Nr. 5 AktG; zur hiermit verbundenen Problematik vgl. Kropff in MünchKomm. AktG2, § 163 Rz. 3 ff.; Forster in FS Werner, 131, 132). Nur für das erste Voll- oder Rumpfgeschäftsjahr der Gesellschaft wird der Abschlussprüfer nicht durch die HV, sondern durch die Gründer...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Gesetzliche Vertreter eines Unternehmens oder eines Mutterunternehmens

Rz. 20 [Autor/Zitation] Gesetzliche Vertreter eines Unternehmens oder MU iSv. § 4 Abs. 1 Nr. 1 PublG sind bei juristischen Personen des Privat- und Öffentlichen Rechts die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs. Bei Vereinen ist es nach § 26 BGB und bei Stiftungen nach § 84 BGB jeweils der Vorstand (Schäfer 2, § 4 PublG Rz. 2; Mock in HKMS4, § 4 PublG Rz. 7). Rz. 21 [Aut...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / J. Strafantrag

Rz. 74 [Autor/Zitation] § 333 ist ein absolutes Antragsdelikt und nicht vom Katalog der Privatklagedelikte in § 374 StPO erfasst. Nach Abs. 3 ist nur die KapGes. antragsberechtigt. Das MU ist im Konzern allein antragsberechtigt, so dass angesichts des strengen Wortlauts TU sowie die gemeinsam geführten und assoziierten Unternehmen nicht antragsberechtigt sind, da diese in Abs...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VIII. Blick nach Österreich

Rz. 39 [Autor/Zitation] In Österreich wurde Art. 30 Bilanz-RL in § 227 öUGB umgesetzt, der in weiten Teilen mit § 325 übereinstimmt. Unterschiede bestehen vor allem hinsichtlich der Frist (neun statt zwölf Monate [§ 277 Abs. 1 öUGB einerseits und Abs. 1a andererseits]), hinsichtlich des Veröffentlichungsmediums (§ 277 Abs. 2 öUGB, Pflicht für den Vorstand einer großen Aktieng...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 900 [Autor/Zitation] Nach § 91 Abs. 2 AktG hat der Vorstand einer Aktiengesellschaft geeignete Maßnahmen zu treffen, insbes. ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden (Risikofrüherkennungssystem). Während § 91 Abs. 2 AktG für jede Aktiengesellschaft verpflichtend ist, besteht nach Abs. 4 die P...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Veränderungen in den rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen

Rz. 60 [Autor/Zitation] Die Berichterstattung über Veränderungen in den rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen gehört grds. nicht zum gesetzlichen Pflichtinhalt des Prüfungsberichts. Gleichwohl entspricht sie langjähriger Berufsübung (vgl. Warneke, WPg 1960, 201, 204) und vermittelt den Berichtsempfängern häufig wertvolle Informationen. Insbesondere bei Gesellschaften...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Personelle Reichweite der Verschwiegenheitspflicht

Rz. 46 [Autor/Zitation] Im Grundsatz besteht die Verschwiegenheitspflicht gegenüber allen Personen, die nicht mit der Abschlussprüfung befasst sind (IDW QS 1 Rz. 58; OLG München v. 21.4.2022 – 8 U 4257/21, BKR 2022, 646). Fraglich ist daher, gegenüber welchen Personen sie nicht besteht: Rz. 47 [Autor/Zitation] Zum Zwecke der Durchführung der Abschlussprüfung und aufgrund entspr...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Adressaten des Bestätigungsvermerks

Rz. 15 [Autor/Zitation] Während der Prüfungsbericht in erster Linie ein internes Informationsmittel für den AR im Rahmen seiner Überwachungs- und Prüfungsaufgabe (§ 171 AktG; § 52 GmbHG) sowie für den Vorstand bzw. die Geschäftsführung bildet (vgl. im Einzelnen § 321 Rz. 2 ff.), ist der Bestätigungsvermerk dazu bestimmt, die Öffentlichkeit über die Gesetz- und Ordnungsmäßigke...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Anwendbarkeit von aktienrechtlichen Vorschriften (Abs. 4)

Rz. 26 [Autor/Zitation] Gewisse aktienrechtliche Regelungen sind von Versicherungsunternehmen, die nicht in den Rechtsformen der AG oder KGaA betrieben werden oder kleinere Vereine darstellen, analog anzuwenden (vgl. § 341a Abs. 4). Rz. 27 [Autor/Zitation] Dies betrifft zum einen die Angaben zu den Bilanzposten Kapitalrücklage und Gewinnrücklage (vgl. § 152 Abs. 2, 3 AktG; anzu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Überwachung der Existenz und Notwendigkeit der Systeme

Rz. 273 [Autor/Zitation] Anders als es die Nennung des IKS, RMS und IRS in § 107 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 AktG-E (sowie die Pflicht zur Beschreibung der wesentlichen, rechnungslegungsbezogenen IKS- und RMS-Merkmale gem. § 289 Abs. 4) nahelegen, besteht für die betroffenen Unternehmen nach ganz hM keine generelle gesetzliche Verpflichtung, sämtliche angesprochenen Führungssysteme z...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 65 [Autor/Zitation] Nach der durch das KonTraG in § 321 eingefügten Regelung des Abs. 1 Satz 2 ist im Prüfungsbericht vorweg zur Beurteilung der Lage des Unternehmens durch die gesetzlichen Vertreter Stellung zu nehmen, wobei insbes. auf die Beurteilung des Fortbestands und der künftigen Entwicklung des Unternehmens unter Berücksichtigung des Lageberichts einzugehen ist, ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Janis, Victims of Groupthink, 1972; Hüffer, Der Aufsichtsrat in der Publikumsgesellschaft, ZGR 1980, 320; Clemm, Abschlussprüfer und Aufsichtsrat, ZGR 1980, 455; Bleicher/Paul, Das amerikanische Board-Modell im Vergleich zur deutschen Vorstands-, Aufsichtsratsverfassung, DBW 1986, 263; Goerdeler, Das Audit Committee in den USA, ZGR 1987, 219; Lück, Audit Committee, ZfbF 1990...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] Der Prüfungsbericht bezweckt in erster Linie eine von den gesetzlichen Vertretern unabhängige und sachverständige Unterrichtung des AR und – bei der GmbH der Gesellschafter – über die Rechnungslegung der gesetzlichen Vertreter (Informationsfunktion; vgl. auch Dusemond/Hell/Breker in HdR-E, § 321 HGB Rz. 6 [6/2023]; Justenhoven/Deicke in Beck BilKomm.14,...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / H. Berufsrechtliche Folgen einer Verletzung der besonderen Pflichten des Abs. 1

Rz. 215 [Autor/Zitation] Ein WP/vBP, der seine Berufspflichten schuldhaft verletzt, muss mit der Verhängung einer berufsaufsichtlichen Maßnahme rechnen (§ 67 Abs. 1, § 130 Abs. 1 Satz 1 WPO). Unter den Voraussetzungen des § 67a WPO kann gegen Auflage zur Zahlung eines Geldbetrags vorläufig von der Verhängung einer berufsaufsichtlichen Maßnahme abgesehen werden. Als berufsaufs...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Auskunfts- und Einsichtsrecht

Rz. 260 [Autor/Zitation] Für die Durchführung der Prüfung ergibt sich das Problem, dass der Konzernabschlussprüfer bei quotenkonsolidierten Gemeinschaftsunternehmen sowie bei assoziierten Unternehmen kein eigenes Auskunfts- oder Einsichtsrecht hat. Nach dem Wortlaut des § 320 Abs. 3 Satz 2 bestehen diese Rechte nur gegenüber TU (vgl. § 320 Rz. 42 zur parallelen Frage bei § 32...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Prüfungsrecht des Abschlussprüfers (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 25 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer kann seiner Aufgabe nur gerecht werden, wenn ihm die zu prüfenden Unterlagen zugänglich sind. Dass ihm JA und Lagebericht vorzulegen sind, versteht sich eigentlich von selbst, weil es sich hierbei neben der Buchhaltung um den hauptsächlichen Gegenstand der Prüfung handelt. Abs. 1 Satz 2 betrifft darüber hinaus die dem JA und dem Lag...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Bedeutung und Entwicklung der Pflichtprüfung in Deutschland

Rz. 5 [Autor/Zitation] Mit § 316 ist die gesetzliche Pflicht zur Abschlussprüfung durch das BiRiLiG ( Bilanzrichtlinien-Gesetz v. 19.12.1985, BGBl. I 1985, 2355) für KapGes. rechtsformunabhängig in das Handelsrecht aufgenommen worden, was Verweisungen auf Spezialgesetze und Mehrfachnennungen vermeiden soll (vgl. Biener/Berneke, BiRiLiG, 1985, 396). Die gesetzliche Prüfungspfli...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Ausschluss wegen Mitwirkung bei der Buchführung oder der Aufstellung des Jahresabschlusses (Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a)

Rz. 101 [Autor/Zitation] Dieser Ausschlussgrund geht auf einen alten Berufsgrundsatz zurück, wonach es zu beanstanden ist, wenn der WP einen Sachverhalt zu beurteilen hat, an dessen Zustandekommen er selbst maßgeblich mitgewirkt hat. Dieser Grundsatz sichert das Unbefangenheitsgebot in § 49 WPO bzw. die Maßgabe, sich unparteiisch zu verhalten (§ 43 Abs. 1 Satz 2 WPO) und wird...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Weitere Bezüge in gesellschaftsrechtlichen Vorschriften

Rz. 8 [Autor/Zitation] Darüber hinaus finden sich außerhalb des HGB in verschiedenen gesellschaftsrechtlichen Vorschriften – je nach Rechtsform des den Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a prüfen lassenden Unternehmens – an § 324a Abs. 1 Satz 2 anknüpfende Bezüge auf weitere damit zusammenhängende, aber nicht in den Prüfungsnormen des HGB geregelte verfahrensbezogene Aspekte: § ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (3) Unabhängigkeit der Mehrheit der Ausschussmitglieder

Rz. 184 [Autor/Zitation] Nach Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 muss die Mehrheit der Mitglieder des Prüfungsausschusses einschließlich des Vorsitzenden unabhängig sein. Diese Anforderung setzt die Vorgabe von Art. 39 Abs. 1 UAbs. 4 Satz 1 und 2 APrRL 2006/43/EG idF der APrÄRL 2014/56/EU um (s. Bormann in BeckOGK HGB, § 324 Rz. 55 [10/2023]; Grottel/Gundel in Beck BilKomm.14, § 324 HGB ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Prüfungsbericht

Rz. 53 [Autor/Zitation] Ein Bestätigungsvermerk gem. § 322 ist bei allen Abschlussprüfungen nach oder entsprechend § 316 zu erteilen (vgl. bereits Rz. 46 sowie Rz. 621). Der Bestätigungsvermerk nach § 322 dokumentiert – wie auch der Prüfungsbericht nach § 321 bzw. bei PIE nach Art. 11 Abs. 2 APrVO iVm. § 321 HGB (vgl. § 316a Satz 1 iVm. § 321 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2) – Ergebni...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 18 [Autor/Zitation] Die Zweiteilung des Prüfungsergebnisses mit der Pflicht, neben der Erteilung des zur Veröffentlichung bestimmten Bestätigungsvermerks einen für Vorstand und AR bestimmten schriftlichen Bericht über die Prüfung zu erstatten, besteht seit Einführung der aktienrechtlichen Pflichtprüfung (§ 262e HGB idF der Verordnung über Aktienrecht v. 19.9.1931, § 139 A...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VII. Erleichterungen für mittelgroße Genossenschaften

Rz. 27 [Autor/Zitation] Mittelgroße Genossenschaften dürfen die größenabhängigen Erleichterungen für mittelgroße KapGes. bei der Offenlegung ( § 327) entsprechend anwenden. Das bedeutet, dass der Vorstand die Bilanz nur in der für kleine Genossenschaften nach § 266 Abs. 1 Satz 3 iVm. § 336 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 vorgeschriebenen Form der das Unternehmensregister führenden Stelle ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Beteiligungen

Rz. 32 [Autor/Zitation] Als Beteiligungen sind alle Beteiligungen, die die Voraussetzungen des § 271 Abs. 1 erfüllen, auszuweisen. Dabei geht der Ausweis unter "Anteile an verbundenen Unternehmen" vor, sofern die Voraussetzungen gem. § 271 Abs. 2 vorliegen. Als Beteiligungen sind Anteile an KapGes., Anteile an Personengesellschaften, stille Beteiligungen sowie Anteile an Grun...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Vorschriften, deren Einhaltung vom Abschlussprüfer nicht zu prüfen sind

Rz. 190 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob der von ihm geprüfte und testierte JA und Lagebericht unter Beachtung der §§ 325 ff. veröffentlicht wurde. Besonderheiten ergeben sich im Zusammenhang mit der Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellte Wiedergabe des JA, Lageberichts, Konzernabschlusses und Konzernlageberichts (vgl. Rz. 80...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Vorlagepflicht (Satz 1)

Rz. 10 [Autor/Zitation] Damit der AR die Rechnungslegung des Unternehmens prüfen kann, ist ihm diese vorzulegen. Satz 1 enthält zwar eine etwas andere Formulierung als sein aktienrechtliches Pendant, § 170 Abs. 1 AktG. Es ist jedoch nicht erkennbar, dass der Regelungsgehalt für die Vorlagepflicht nach PublG abweichend ist. Vorlagepflichtig sind die gesetzlichen Vertreter (vgl...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Alternative Offenlegung eines Einzelabschlusses auf Basis der IAS/IFRS (Abs. 2a Satz 1)

Rz. 140 [Autor/Zitation] Die Offenlegungsmöglichkeit nach Satz 1 steht nur großen Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 3) offen; alle anderen Rechtsformen können ebenfalls einen Einzelabschluss auf Basis der IAS/IFRS erstellen, werden dadurch aber nicht von der Offenlegungspflicht des Abs. 1 befreit (ebenso Keller in Heidel/Schall4, § 325 HGB Rz. 32). Dieser beschränkte Anwendun...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Unrichtige Wiedergabe im Konzernabschluss

Rz. 162 [Autor/Zitation] Der Tatbestand der unrichtigen Wiedergabe im Konzernabschluss ist bei evidenten Verstößen gegen die Konzernrechnungslegungsvorschriften gegeben, die nicht mehr zu einer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns führen und das Potenzial haben, sich wesentlich auf die Entscheidungen d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bestellung des Abschlussprüfers

Rz. 17 [Autor/Zitation] Während Abschlussprüfer von Versicherungsunternehmen nur WP und WPG sein können, können JA und Lageberichte mittelgroßer GmbH iSd. § 267 Abs. 2 oder von mittelgroßen Personenhandelsgesellschaften iSd. § 264a Abs. 1 auch durch vereidigte Buchprüfer und Buchprüfungsgesellschaften geprüft werden (vgl. § 319 Abs. 1 Satz 1, 2). Vereidigte Buchprüfer und Buc...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Bestandsgefährdende Entwicklungen und frühes Erkennen

Rz. 916 [Autor/Zitation] Nach § 91 Abs. 2 AktG hat der Vorstand geeignete Maßnahmen zu treffen, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden. Gemäß Gesetzesbegründung zum KonTraG gehören zu den Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, insbes. risikobehaftete Geschäfte, Unrichtigkeiten der Rechnungslegung und Verstö...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Rückstellung für Beitragsrückerstattung

Rz. 72 [Autor/Zitation] Die Legaldefinition zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) enthält § 341e Abs. 2 Nr. 2, wonach versicherungstechnische Rückstellungen für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen zu bilden sind, soweit die ausschließliche Verwendung der Rückstellung für diesen Zweck durch Gesetz, Satzung, geschäftsplanmäßige Erklärung...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Jahresabschluss und Lagebericht

Rz. 71 [Autor/Zitation] § 316 Abs. 1 Satz 1 bestimmt als Gegenstand der Abschlussprüfung den JA und den Lagebericht von KapGes. Zum prüfungspflichtigen JA gehören Bilanz, GuV und Anhang; bei der nicht zur Konzernrechnungslegung verpflichteten kapitalmarktorientierten KapGes. kommen die Kapitalflussrechnung und der Eigenkapitalspiegel sowie ggf. (Wahlrecht) die Segmentberichte...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Durchführung

Rz. 965 [Autor/Zitation] Eine Organisation identifiziert und bewertet Risiken, die die Fähigkeit der Organisation, ihre Strategie und ihre Organisationsziele zu erreichen, beeinflussen. Sie priorisiert Risiken im Hinblick auf ihren Schweregrad und berücksichtigt dabei ihren Risikoappetit. Die Organisation wählt Reaktionen auf beurteilte Risiken aus und überwacht die Umsetzung...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Billigung erlaubter Nichtprüfungsleistungen

Rz. 213 [Autor/Zitation] Art. 5 Abs. 4 UAbs. 1 APrVO enthält eine zusätzliche Beschränkung für die Erbringung anderer als der verbotenen, also erlaubter, Nichtprüfungsleistungen. Demnach dürfen der Abschlussprüfer und die Mitglieder seines Netzwerks erlaubte Nichtprüfungsleistungen nur dann erbringen, wenn der Prüfungsausschuss des geprüften Unternehmens diese Leistung billig...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

M. Prinz, Restrukturierungsrückstellungen im Visier der Bp, DB 2007, 353. Verwaltungsanweisungen: R 5.7 Abs 6 EStR 2005. Rn. 1278 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Nach Auffassung der FinVerw setzt der Ansatz einer Rückstellung für Sozialplanverpflichtungen gem §§ 111, 112 BetrVerfG die Unterrichtung des Betriebsrates über die geplanten Betriebsänderungen voraus. Gleiches gilt für Leis...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 12 [Autor/Zitation] Der in § 322 normierte Bestätigungsvermerk ist die Zusammenfassung des Ergebnisses einer durchgeführten Abschlussprüfung, das im Prüfungsbericht nach § 321 im Einzelnen erläutert und dargestellt ist. Der Bestätigungsvermerk gibt das Gesamturteil des Abschlussprüfers wieder, dass dieser sich aufgrund pflichtgemäßer und nach den geltenden Berufsgrundsätz...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ee) Information, Kommunikation und Berichterstattung

Rz. 985 [Autor/Zitation] Kommunikation ist ein kontinuierlicher, iterativer Prozess zur Erlangung und Verteilung von Informationen innerhalb der Organisation. Die Organisationsleitung nutzt relevante Informationen aus internen und externen Quellen, um das Risikomanagement zu unterstützen. Die Organisation setzt Informationssysteme zur Erfassung, Verarbeitung und Bewirtschaftu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Bestandteile von Jahresabschluss und Lagebericht

Rz. 31 [Autor/Zitation] Der Jahresabschluss der Genossenschaft ist um einen Anhang als Pflichtbestandteil zu erweitern, der mit der Bilanz und der GuV eine Einheit bildet; der Vorstand hat außerdem einen Lagebericht aufzustellen (§ 336 Abs. 1 Satz 1). Der Lagebericht einer großen eG iSd. § 267 Abs. 3 Satz 1 ist gem. entsprechender Anwendung von §§ 289b ff. um eine nichtfinanz...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Prüfungsumfang, Bestellung, Auskunftsrechte

Rz. 20 [Autor/Zitation] Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 PublG sind eine Reihe von Prüfungsvorschriften des HGB sinngemäß anzuwenden, aufgrund der dynamischen Verweise jeweils in ihrer aktuell geltenden Fassung (vgl. Rz. 12). Bei der Anwendung dieser Vorschriften sind zT Besonderheiten zu beachten, die im Folgenden dargestellt werden. Rz. 21 [Autor/Zitation] § 316 Abs. 3 HGB regelt die P...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Umfang des Informationsrechts (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 429 [Autor/Zitation] Der Umfang des Informationsrechts nach Abs. 3 Satz 1 wird durch die zugrunde liegende Aufgabenstellung gem. Art. 27 Abs. 1 Buchst. c APrVO (EU) 537/2014 begrenzt (Bormann in BeckOGK HGB, § 324 Rz. 124, 126 [10/2023]; Schüppen in Heidel/Schall4, § 324 HGB Rz. 31; Habersack in Großkomm. HGB6, § 324 Rz. 30), die ihrerseits (nur) zur regelmäßigen Überwach...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Satzungsmäßiges Mindestkapital (Abs. 1 Satz 6)

Rz. 23 [Autor/Zitation] Ein in der Satzung bestimmtes Mindestkapital der Genossenschaft iSd. § 8a Abs. 1 GenG ist gem. § 337 Abs. 1 Satz 6 HGB gesondert anzugeben. Zulässig ist auch ein Vermerk unter dem Posten "Geschäftsguthaben" (Justenhoven/Schäfer in Beck BilKomm.13, § 337 HGB Rz. 4 mwN). Durch die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens von Mitgliedern, die ausgeschi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Versicherungsunternehmen

Rz. 293 [Autor/Zitation] Die Bestimmungen des § 321 über den Bericht über die Jahresabschlussprüfung und über den Konzernprüfungsbericht sind nach § 341k Abs. 1 Satz 1 auch von Versicherungsunternehmen unabhängig von ihrer Größe anzuwenden. Rz. 294 [Autor/Zitation] Nach § 57 Abs. 1 VAG hat der Abschlussprüfer darüber hinaus zu berichten, ob das geprüfte Versicherungsunternehmen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Subjektiver Tatbestand

Rz. 145 [Autor/Zitation] Als persönliche Eigenschaft (subjektiver Tatbestand) wird vom Täter zur Verwirklichung des Straftatbestands vorsätzliches Handeln (§ 15 StGB) gefordert; bedingter Vorsatz (dolus eventualis) ist ausreichend, dh., der Täter hält die falsche Darstellung ernsthaft für möglich, nimmt sie aber dennoch billigend in Kauf (LG Essen v. 17.2.2021 – 32 KLs – 307 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zielkonflikt: Information versus Leistungsfähigkeit

Rn. 14 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Verbreitet ist auch die Auffassung, dass die handelsrechtliche Rechnungslegung mit der steuerlichen deshalb nicht in Einklang zu bringen sei, weil Erstere insb auch eine Informationsfunktion habe, während die steuerliche Gewinnermittlung eine Technik zur Ermittlung einer leistungsfähigkeitsgerechten Bemessungsgrundlage darstelle, was unverei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Regelfall

Rz. 575 [Autor/Zitation] Die Rechtsnatur des Bestätigungs- oder Versagungsvermerks ist nicht eindeutig normiert. Gegen die Einordnung als Willenserklärung spricht, dass die Erteilung des Vermerks nicht auf die Herbeiführung eines unmittelbaren Rechtserfolgs gerichtet ist (so bereits Erle, Bestätigungsvermerk, 1990, 76). Auch die Einordnung als Realakt (so Gloeckner, Haftung, ...mehr