Fachbeiträge & Kommentare zu Vorstand

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Beratungsbefugnis der Lohns... / 4.4.3 Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten nach § 3 Nr. 26a EStG

Der Lohnsteuerhilfeverein darf Mitglieder beraten, die Einnahmen aus einer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit im Dienst oder Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter das KStG fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke[1] bis zur Höhe von insgesamt 840 EUR im Jahr (ab VZ 2026: 9... mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Anhang 1 Stiftungen / 2.1.2.3 Mittelverwendung und Destinatäre

Rz. 46 In der Satzung sollten auch grobe Linien der Mittelverwendung geregelt werden, die durch Richtlinien des Vorstandes oder Beirates konkretisiert werden können. Das empfiehlt sich für gemeinnützige Stiftungen, deren Satzungsbestimmung zur Erreichung der Steuerbegünstigung auch der Zustimmung des zuständigen FA bedürfen. Privatnützige und gemeinnützige Stiftungen können t... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.4.5 Notwendige Inhalte

Telemediengesetz Lohnsteuerhilfevereine, die eine Homepage eingerichtet haben, müssen die Anbieterkennzeichnungspflichten nach § 5 und § 6 Telemediengesetz (TMG) beachten. Der Verein wird dadurch zum Dienstanbieter i. S. d. TMG, denn das Internet ist ein Telemedium. Folgende Angaben müssen auf der Homepage leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein, am... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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FoVo 10/2025, Arbeitsunfähi... / 1 Der Fall

Wegen "Schwindel" erscheint der Schuldner nicht zur Abnahme der VA Die Gläubigerin betreibt gegen die Schuldnerin die Zwangsvollstreckung. Der sich zum damaligen Zeitpunkt in Singapur aufhaltende Vorstand der Schuldnerin ist zum vom GV angesetzten Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht erschienen, nachdem die Schuldnerin sein Nichterscheinen angekündigt und dies mit ei... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Dem Schatzmeister eines Vereins obliegt die ordnungsgemäße Führung der Bücher, Unterlagen und sonstigen Aufzeichnungen. Er ist verpflichtet, ein Rechenwerk zu erstellen, das den zivil- und steuerrechtlichen Vorschriften entspricht. Am Ende eines Geschäftsjahres legt er gegenüber den Rechnungsprüfern, die bestellt oder gewählt wurden, Rechnung... mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Anhang 1 Stiftungen / 2.5 Satzungsänderungen

Rz. 74 Die Stiftung soll den Stifterwillen, wie er zum Zeitpunkt der Stiftungserrichtung bestand und sich in der Satzung manifestiert hat, auf Dauer verwirklichen. Insbesondere bei der auf Dauer errichteten "Ewigkeitsstiftung" können sich im Laufe der Jahrzehnte das Stiftungsvermögen, das Personaltableau für die Besetzung der Stiftungsgremien oder die äußeren Umstände gravie... mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Preißer/Seltenreich/Königer... / 10.2.2.3. Verfügungsbeschränkung bei Kapitalgesellschaften

Rz. 267 Im Unterschied zu einer Beteiligung an einer Personengesellschaft ist der Anteil an Kapitalgesellschaften ein – vom Vermögen der Körperschaft – getrenntes, eigenes Wirtschaftsgut. In den potenziellen Anwendungsbereich von § 13b Abs. 9 ErbStG fallen zunächst GmbH-Geschäftsanteile. Der rechtsgeschäftliche Verkauf und Erwerb eines GmbH-Geschäftsanteils ist grundsätzlich... mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Anhang 1 Stiftungen / 2.1.1.1 Stiftungszweck

Rz. 9 Der Stiftungszweck gilt als "Leitsatz der Stiftungstätigkeit, mit dem der Stiftung ein festes Ziel gegeben wird, an dem ihre Tätigkeit auszurichten ist" (BT-Drs. 19/28173, 45 f.). Diesen Zweck bestimmt der Stifter im Stiftungsgeschäft. Er muss dem Stiftungsorgan (Vorstand) eindeutige Vorgaben zur Verwendung der Stiftungserträge und, im Falle der Verbrauchsstiftung, ggf... mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Anhang 1 Stiftungen / 7.2.4.3 Das Verbot überhöhter Entgelte

Rz. 215 Nach § 55 Abs. 1 Nr. 3 AO darf eine gemeinnützige Stiftung ihren Vorstand nicht durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen (sog. Begünstigungsverbot). Das Kriterium bildet auch hier die Rechtsprechung des BFH zur verdeckten Gewinnausschüttung. mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Anhang 1 Stiftungen / 2.1.1 Parameter der Stiftung: Zweck, Vermögen, Organisation

Rz. 8 Gem. § 81 Abs. 1 BGB sind für das Stiftungsgeschäft Angaben zum Namen, zum Sitz, zum Zweck, zum Vermögen und zum Vorstand der Stiftung zwingend. Entscheidende Parameter, die das Wesen und die Ausrichtung der Stiftung bestimmen, sind jedoch lediglich die drei Kernelemente Zweck, Vermögen und Organisation – d. h. Bestellung und Verfahren des Vertretungs- und Leitungsorga... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Vorbehalt des § 8 Abs 3 KStG (offene oder verdeckte Einkommensverteilung bzw verdeckte Einlage)

Tz. 97 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Durch den einschr Zusatz in § 9 Abs 1 Nr 2 KStG "vorbehaltlich des § 8 Abs 3 KStG " soll verhindert werden, dass Zuwendungen, die in "Spendenform" gekleidet sind, bei denen es sich jedoch tats um eine (offene oder verdeckte) Einkommensverteilung handelt, das Einkommen unzulässigerweise mindern. Unter diesen Vorbehalt fallen zunächst solche Zuw... mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Hinweise

Tz. 116 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Um ihrer präventiven Aufgabe gerecht zu werden, erteilt die BaFin gegenüber den geprüften Unternehmen auch Hinweise, die zu einer höheren Qualität der künftigen Rechnungslegung beitragen sollen. Derartige Hinweise zielen damit auf künftige Abschlüsse ab und sind entsprechend nicht Teil des Prüfungsergebnisses des jeweils untersuchten Abschlu... mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Anhang 1 Stiftungen / 2.4 Verwaltung und Anlage des Stiftungsvermögens

Rz. 70 Bei der Anlage und Verwaltung des Stiftungsvermögens hat der Vorstand das Gebot der Bestandserhaltung einerseits und das Gebot der zweckgemäßen Ertragsverwendung andererseits zu berücksichtigen. Das Stiftungsorgan muss das Stiftungsvermögen so anlegen, dass es in seinem Wert erhalten wird und gleichzeitig ertragreich ist (OLG Frankfurt a. M., NZG 2015, 600). Zur langf... mehr

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Besteuerung der Lohnsteuerh... / 1.4 Aufzeichnungspflicht und Geschäftsprüfung

Nach § 22 Abs. 1 und 7 StBerG haben Lohnsteuerhilfevereine innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung des Geschäftsjahres eine Geschäftsprüfung vorzunehmen. Der Geschäftsprüfer oder die Geschäftsprüferin hat dem Vorstand des Lohnsteuerhilfevereins unverzüglich schriftlich über das Ergebnis der Prüfung zu berichten.[1] Eine Abschrift des vollständigen Prüfungsberichts ist innerh... mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / F. Recht sprechungsreport

Tz. 156 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Beschlüsse des OLG Frankfurt am Main und verwaltungsgerichtliche Beschlüsse zum Enforcement-Verfahren (abrufbar unter: www.lareda.hessenrecht.hessen.de) OLG Frankfurt am Main, WpÜG 1/06, Beschluss vom 12.02.2007, nicht anfechtbar Leitsatz: Der Abschlussprüfer hat auf Verlangen der BaFin im Enforcementverfahren seine Arbeitspapiere hinsichtlich ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Grundsätzliches

Tz. 6 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bei KGaA und bei vergleichbaren Kap-Ges ist nach dem Wortlaut des § 9 Abs 1 Nr 1 KStG der Teil des Gewinns abzb, der an phG auf ihre nicht auf das Grundkap gemachten Einlagen oder als Vergütung (Tantieme) für die Geschäftsführung verteilt wird. Der Zusatz "… und bei vergleichbaren Kap-Ges" wurde durch das SEStEG v 12.12.2006 (BGBl I 2006, 278... mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Anhang 1 Stiftungen / 8.1.1 Österreichische Familienstiftung

Rz. 254 Das österreichische Stiftungsrecht ist in zwei Teile aufgeteilt. In das Privatstiftungsgesetz, welches als Rechtsgrundlage für Privatstiftungen dient, und in das Bundesstiftungs- und Fondgesetz, das die rechtliche Grundlage für gemeinnützige Stiftungen bildet. (vgl. Kalss in Schäfer/Sethe/Lang, Handbuch der Vermögensverwaltung, 3. Aufl. 2022, Teil D. § 52 Rn. 1) Die ... mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Anhang 1 Stiftungen / 5.4 Transparenzregister

Rz. 112 Die Neufassung des GwG hat mit Wirkung zum 26. Juni 2017 Meldepflichten für juristische Personen des Privatrechts (§ 20 Abs. 1 Satz 1 GwG) und nicht rechtsfähige Stiftungen, deren Zweck aus Sicht des Stifters eigennützig ist (§ 21 Abs. 2GwG), eingeführt. Die Meldepflichten gelten gleichermaßen für gemeinnützige und eigennützige Stiftungen. Die Meldepflicht ist zwar b... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Beratungsbefugnis der Lohns... / 3 Die Beratungsbefugnis im Überblick

Die Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine umfasst ihrem gesetzlichen Auftrag entsprechend, "Selbsthilfeeinrichtungen" von Arbeitnehmern zu sein, die für diesen Personenkreis typischerweise verwirklichten steuerlichen Tatbestände. Den Kern bilden die Einkünfte aus Beschäftigungsverhältnissen. Unerheblich ist, ob diese Einkünfte aus einem aktiven Beschäftigungsverhältni... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.4.1 Laufende Besteuerung

Tz. 49 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wegen der Abgrenzung der StPflicht der KGaA und des phG s Tz 19 ff. Bei dem phG stellen die Gewinnanteile, soweit sie nicht auf Anteile am Grundkap entfallen, und die Vergütungen, die er von der Gesellschaft für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft oder für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung von WG bezogen hat, Eink aus ... mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Preißer/Seltenreich/Königer... / 11.1.3 Der exemplarische Anwendungsfall

Rz. 443 Nachfolgendes Beispiel verdeutlicht das Gründungsstadium einer Stiftung. Praxis-Beispiel Das Firmenimperium (Steuerwert: 15 Mio. EUR) des M soll nicht sang- und klanglos untergehen. Geplant ist eine inländische Stiftung, deren Erträge – wenn möglich – je zur Hälfte N1 und N2, seinen beiden Neffen sowie zur anderen Hälfte den Freunden F1–F10 zukommen. N1 und N2 sind in... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Persönlich haftender Gesellschafter

Tz. 9 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die Stellung der phG regelt sich nach den hr-lichen Bestimmungen über die KG. Die phG sind allein kraft ihrer gesellschaftsrechtl Stellung zur Führung der Geschäfte berechtigt und verpflichtet (§ 278 Abs 2 AktG iVm §§ 161 Abs 2, 114 Abs 1 und 164 HGB) und vertreten die Gesellschaft. Ihre Geschäftsführungsbefugnis ist von keinem anderen Organ ... mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.5. Begriff der Lohnsumme

Rz. 56 Die Lohnsumme wird in § 13a Abs. 3 Satz 6 bis 10 definiert und orientiert sich an Anh. I VO (EG) Nr. 1503/2006 der Kommission vom 28.09.2006, ABl L 281/15 (s. auch R E 13a.5 ErbStR). Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist es nicht zu beanstanden, wenn stattdessen aus Vereinfachungsgründen auf den in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Aufwand (§ 275 Abs. 2... mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / F. Anwendung des Standards in der Praxis

Tz. 80 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 In der Praxis der Berichterstattung hat es sich etabliert, die Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen aus Gründen der Klarheit und Verständlichkeit in einem separaten Abschnitt des Anhangs zu machen. Dieser Abschnitt befindet sich meist im hinteren Teil des Anhangs, nach den Angaben zu den anderen Abschlussbestandt... mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Anhang 1 Stiftungen / 5.1 Stiftungsaufsicht, Stiftungsverzeichnis

Rz. 106 Rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts unterliegen der Stiftungsaufsicht. Die Stiftungsaufsicht dient dazu, sicherzustellen, dass die Stiftung den Stifterwillen verwirklicht und ihre Organe rechtmäßig handeln. Die Stiftungsaufsicht erfolgt im öffentlichen, nicht im privaten Interesse (s. BVerwG, NJW 1985, 1572). Sie beanstandet Handlungen der Stiftung bzw. d... mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Anhang 1 Stiftungen / 2.2.2 Stiftungsgeschäft unter Lebenden

Rz. 55 Der Gesetzgeber versteht das (lebzeitige) Stiftungsgeschäft als Erklärung des Stifters, ein Vermögen zur Erfüllung eines von ihm benannten Zweckes hinzugeben und für die Stiftung eine Satzung zu erlassen (§ 81 Abs. 1 BGB). Der notwendige Inhalt der Errichtungssatzung im Rahmen des Stiftungsgeschäfts besteht gem. § 81 Abs. 1 Nr. 1 BGB aus Angaben zu Zweck, Namen, Sitz u... mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Anhang 1 Stiftungen / 5.2 Stiftungsregister

Rz. 114 Durch die Stiftungsrechtsreform wird ein bundesweites einheitliches Stiftungsregister eingeführt, das ursprünglich zum 01.01.2026 mit den §§ 82b–82d BGB und dem Stiftungsregistergesetz (StiftRG) in Kraft treten sollte. Mit dem neuen Register soll die Transparenz in Bezug auf Stiftungen erhöht werden. Mit der Einführung werden die Stiftungsverzeichnisse der Bundesländ... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Form der Einreichung zum Vereinsregister

Tz. 6 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Die Anmeldungen zum Vereinsregister können in elektronischer Form (per EGVP), im Regelfall über das Notariat, das auch die erforderlichen Unterschriftsbeglaubigungen der Vorstände vornimmt, erfolgen. Anders als bei den Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregistern bleiben beim Vereinsregister aber weiterhin alle Anmeldungen auch in P... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Steuerschuldner

Tz. 20 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Bei Schenkungen, die unter Lebenden vorgenommen werden, ist neben dem Beschenkten (Erwerber) auch der Schenker (Geber) Steuerschuldner (s. § 20 Abs. 1 ErbStG, Anhang 12e). Erwerber und Geber sind Gesamtschuldner i. S. v. § 44 AO (s. Anhang 1b). Der Schenker kann auch die anfallende Erbschaftsteuer übernehmen, § 10 Abs. 2 ErbStG (s. Anhang 12... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14.2.3 Veranlasserhaftung (§ 9 Abs 3 S 2, 2. Alt KStG)

Tz. 270 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 § 9 Abs 3 S 2 KStG erfasst zum anderen auch die Fälle der unzutr tats Verwendung von Zuwendungen. Nach dieser Vorschrift haftet auch derjenige für die entgangene St des Zuwendenden, der vorsätzlich oder grob fahrlässig veranlasst, dass die Zuwendung nicht zu dem in der Bestätigung angegebenen st-begünstigten Zweck verwendet wird. Die "Veran... mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Anhang 1 Stiftungen / 6.2.1 Abgrenzung von Einkommensteuer und Schenkungsteuer

Rz. 127 Für ihre Zuwendungen an die Destinatäre erhält die Stiftung von diesen keine Gegenleistung. Zuwendungen an Destinatäre können daher auch schenkungssteuerbar sein. Für die Abgrenzung zur Ertragssteuerpflicht ist entscheidend, ob die Stiftung die Zuwendung als "freiwillige" Zuwendung i. S. v. § 7 ErbStG leistet. Leistungen an Destinatäre erfolgen nicht freiwillig, sowe... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Vereinsregister ist das beim Amtsgericht geführte Verzeichnis aller im Amtsgerichtsbezirk vorhandenen "eingetragenen Vereine" (e. V.), (s. "Vereine") und der in der Rechtsform eines Vereins geführten Verbände. Erst mit der Eintragung in das Vereinsregister erlangt der dann mit dem Zusatz ausgestattete "eingetragene Verein" die Rechtsfähigkeit... mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Prüfungsgegenstand

Tz. 58 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Bis zum 31.12.2019 unterlagen nach § 106 WpHG der zuletzt festgestellte Jahresabschluss oder der zuletzt gebilligte Konzernabschluss – jeweils mit dem zugehörigen Lage- bzw. Konzernlagebericht sowie die den Finanzberichten zugrunde liegende Buchführung (vgl. zum Buchführungsfehler im Enforcement-Verfahren Lüdenbach/Freiberg, BB 2020, S. 811ff... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14.2.4.1 Allgemeines

Tz. 275 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Der Aussteller der Bestätigung bzw der Veranlasser einer Fehlverwendung haftet für die entgangene St. Haftungsschuldner ist daher der Handelnde. Tz. 276 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Ausstellerhaftung trifft grds nur Kö, da § 50 Abs 1 EStDV ausdrücklich anordnet, dass Zuwendungsbestätigungen vom Empfänger auszustellen sind. Da als Zuwendung... mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Ausgangssituation

Tz. 1 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Die Rechnungslegung verfolgt gemäß dem IFRS-Rahmenkonzept primär das Ziel, entscheidungsrelevante Finanzinformationen über das berichtende Unternehmen zu vermitteln (CF.1.2). Dies gilt in besonderem Maße für Unternehmen, die den Kapitalmarkt in Anspruch nehmen. Die Einhaltung der einschlägigen Rechnungslegungsnormen haben die zuständigen Unter... mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 6. Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen und deren nahe Familienangehörige

Tz. 34 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen sind Personen mit (direkter oder indirekter) Verantwortung und Befugnis für die Planung, die Leitung und die Steuerung von Unternehmensaktivitäten (IAS 24.9). Hierzu zählt der IASB in erster Linie die Mitglieder des Geschäftsführungs- und/oder Aufsichtsorgans (executive und non-executive direc... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Gesellige Veranstaltungen

Tz. 7 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 "Gesellige Veranstaltungen" sind eine steuerlich unschädliche Betätigung, wenn sie im Vergleich zur übrigen steuerbegünstigten Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung sind (s. § 58 Nr. 7 AO, Anhang 1b und s. AEAO zu § 58 Nr. 8 AO TZ 10, Anhang 2). Solche Veranstaltungen können z. B. Weihnachtsfeiern, Vereinsausflüge, Sommerfeste, Karnevalsveranst... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Aufsichtsrat

Abführungsbeträge, zu denen Arbeitnehmervertreter sich vor ihrer Wahl verpflichtet haben, sind nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, sondern als Betriebsausgaben bei den Einkünften aus Aufsichtsratstätigkeit abziehbar. In gleicher Weise werden Abführungsbeträge bei Vorstands- und anderen nichtselbstständig tätigen Organmitgliedern von K... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Arbeitslohn-ABC / Arbeitszeitkonto

Sozialversicherungsrechtlich wird unterschieden zwischen sog. Wertguthabenvereinbarungen und sonstigen Arbeitszeitvereinbarungen, die regelmäßig keine steuerlichen Folgen haben. Die Finanzverwaltung hat einen ­Anwendungserlass zur steuerlichen Behandlung von Wertguthaben herausgegeben.[1] Der dabei verwendete Begriff des Zeitwertkontos entspricht dem Begriff der Wertguthaben... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.8.4 Vorstandsmitglieder

Rz. 116 Vorstandsmitglieder werden regelhaft auf der Grundlage eines Dienstvertrags (§ 611 Abs. 1 BGB) tätig (hierzu z. B. BSG, Beschluss v. 11.12.2019, B 6 A 1/19 B). Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein (§ 611 Abs. 2 BGB). Bei der Statusbeurteilung ist regelmäßig vom Inhalt der zwischen den Beteiligten getroffenen Vereinbarungen auszugehen, den die V... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.9 Organwalter

Rz. 123 Organwalter (oder Organmitglieder) sind natürliche Personen, welche die von der Rechtsordnung vorgesehenen Aufgaben eines Organs von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrnehmen oder ausüben. Dabei sind zu unterscheiden: Organträger, Organ und Organwalter. Der Organträger ist eine juristische Person oder Personenvereinigung. Das Organ selbst kann insbe... mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.8.1. Gesellschafter-Geschäftsführer

Rz. 86 Gestaltungen der Gesellschaftsrechts- bzw. Gesellschaftsvertragsrechtslage geben die Abwägungsentscheidung zum sozialversicherungsrechtlichen Status nicht i. S.e. strikten Parallelwertung zwingend vor, sondern haben lediglich Indizfunktion (BSG, Urteil v. 11.11.2015, B 12 KR 13/14 R; hierzu auch LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 17.10.2019, L 7 BA 704/18; LSG Hessen, U... mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.8.3 Fremdgeschäftsführer

Rz. 113 Soweit es um die Frage geht, ob Fremdgeschäftsführer selbständig oder abhängig beschäftigt sind, ist an die Rechtslage betreffend Gesellschafter-Geschäftsführer anzuknüpfen (hierzu Rz. 86 ff.). Diese gestaltet sich – zusammenfassend – wie folgt: ein Gesellschafter-Geschäftsführer ist nicht per se kraft seiner Kapitalbeteiligung selbständig tätig (Rz. 97). Vielmehr mu... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Rechtliche Verhältnisse der... / 5.3 Der Vorstand

Der Vorstand eines Vereins kann aus einer oder mehreren Personen bestehen. Die Beschlüsse sind in der in der Satzung vorgesehenen Form herbeizuführen. Es empfiehlt sich, dort auch die Möglichkeit von virtuellen Sitzungen und entsprechender Beschlussfassung vorzusehen. Nach § 27 Abs. 3 Satz 2 BGB sind die Mitglieder des Vorstands grundsätzlich unentgeltlich tätig. Im Zivilrec... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Rechtliche Verhältnisse der... / 5.1 Die Mitgliederversammlung

Zur Mitgliederversammlung sind sämtliche Mitglieder des Vereins zu laden. Sie ist wie in der Satzung vorgesehen abzuhalten. Die Möglichkeit von hybriden und virtuellen Mitgliederversammlungen ist nun auch gesetzlich geregelt. Bei der Einberufung der Mitgliederversammlung kann vorgesehen werden, dass Mitglieder auch virtuell teilnehmen können. Die Mitglieder können darüber hi... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Rechtliche Verhältnisse der... / 8.3.4 Fehlende Gewährleistung der ordnungsgemäßen Geschäftsführung

Die Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein kann auch widerrufen werden, wenn die ordnungsgemäße Geschäftsführung nicht gewährleistet ist.[1] Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Hilfeleistung in Steuersachen für die Mitglieder nicht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen organisiert wird. Die Unfähigkeit des Vorstands zur ordnungsgemäßen Durchführung ist jedoch auch e... mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 3.1 Gründungsversammlung

Konstituierender Akt des Vereins ist die Gründungsversammlung. Sie hat im Wesentlichen 2 Aufgaben: zum einen die Satzung des Vereins mit dem erforderlichen Inhalt[1] zu beschließen und zum anderen den Vorstand zu wählen, der die Anmeldung zum Vereinsregister vorzunehmen hat.[2] Ein eingetragener Verein muss mindestens 7 Gründungsmitglieder [3] haben. Die Satzung ist ebenfalls... mehr

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Spenden in der privaten Ein... / 7 Vertrauensschutz und Haftung

Der steuerwirksame Abzug einer Spende setzt voraus, dass die Zuwendung tatsächlich für begünstigte Zwecke des Empfängers verwendet wird. Andernfalls entfällt der Spendenabzug. Für den sog. gutgläubigen Spender enthält § 10b Abs. 4 EStG eine Vertrauensschutzregelung. Danach darf ein Spender auf die Richtigkeit der Zuwendungsbescheinigung vertrauen, d. h. die Steuerermäßigung ... mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 5 Die Organe des Vereins

Gesetzlich vorgeschrieben sind 2 Organe des Vereins: die Mitgliederversammlung [1], an deren Stelle bei Lohnsteuerhilfevereinen auch eine Vertreterversammlung treten kann[2], und der Vorstand.[3] Die Aufgabenabgrenzung erfolgt durch Satzung, dabei ist zu beachten, dass der Vorstand jedenfalls die Entscheidungsbefugnisse für laufende Geschäfte erhält, da sonst eine sachgemäße ... mehr

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Zertifizierung nach DIN 77700 / 5.2 Zertifizierungsordnung

Die Zertifizierungsordnung regelt das Verfahren zur Zertifizierung, einschließlich der allgemeinen Voraussetzungen, der Durchführung des Verfahrens, der Laufzeit des Zertifikats und der Überwachung. Sie legt fest, wie die Zulassung zur Zertifizierung zu beantragen ist und welche Nachweise erforderlich sind. Die Prüfungen umfassen schriftliche und mündliche Fragen zu den Gebi... mehr