Fachbeiträge & Kommentare zu Vorstand

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Weitere Berichtspflichten

Rz. 303 [Autor/Zitation] Des Weiteren sieht § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG vor, dass auf Verlangen der berechtigten Gebietskörperschaft folgende Punkte im Prüfungsbericht darzustellen sind: die Entwicklung der Vermögens- und Ertragslage sowie die Liquidität und Rentabilität der Gesellschaft, verlustbringende Geschäfte und die Ursachen der Verluste, wenn diese Geschäfte und die Ursachen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Sachverhaltsfragen

Rn. 532 Stand: EL 100 – ET: 08/2013 Auf der Grundlage dieses subjektiven Fehlerbegriffs (zu Sachverhaltsfragen) ist ein Bilanzansatz richtig, wenn er den Erkenntnismöglichkeiten entspricht, die den Unternehmer, der seine Sorgfaltspflichten erfüllte, zu dem gewählten Bilanzansatz führen mussten, mag die bilanzielle Darstellung die Gegebenheiten am Bilanzstichtag auch objektiv ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Prüfung der Maßnahmen nach § 91 Abs. 2 AktG im Konzern

Rz. 1043 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer hat die vom Vorstand getroffenen Maßnahmen zur konzernweiten Identifikation, Bewertung, Steuerung und Überwachung der für das MU bestandsgefährdenden Entwicklungen in seine Prüfung gem. § 317 Abs. 4 einzubeziehen. Bei der Festlegung von Art und Umfang der Prüfungshandlungen hat der Abschlussprüfer die Bedeutsamkeit der von Konzern...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Verhältnis zum Vermerk über die Prüfung des Abhängigkeitsberichts und zu allgemeinen berufsrechtlichen Vorschriften

Rz. 63 [Autor/Zitation] § 313 AktG regelt die Prüfung des Berichts über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht). Über das Ergebnis dieser Prüfung ist außerhalb des Bestätigungsvermerks nach § 322 in einem gesonderten Vermerk schriftlich zu berichten; dieser Vermerk ist auch in den Prüfungsbericht aufzunehmen (§ 313 Abs. 5 Satz 2 AktG). Sind keine Einwend...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Sonstige Sanktionen

Rz. 282 [Autor/Zitation] Der Verstoß gegen die Ausschlusstatbestände der § 319 Abs. 2–4 stellt gem. § 334 Abs. 2 eine Ordnungswidrigkeit für den Unterzeichner des Bestätigungsvermerks dar. Durch diese Vorschrift soll die Einhaltung der § 319 Abs. 2–4 abgesichert werden (vgl. Begr.RegE, BT-Drucks. 10/317, 101 zu § 289 HGB-E). Rz. 283 [Autor/Zitation] Wird der Bestätigungsvermerk...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Motive und Zuständigkeiten

Rz. 31 [Autor/Zitation] Anders als der JA dient der Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a allein Informationszwecken, ist aber insbes. für die gesellschaftsrechtliche Kapitalerhaltung, Ergebnisverwendung und Ausschüttungsbemessung ohne Bedeutung. Daher bedarf dieser Einzelabschluss – wie auch der Konzernabschluss – lediglich der Billigung durch den AR, nicht aber wie der JA der ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Gründungsprüfung

Rz. 71 [Autor/Zitation] Der Vorstand hat die Genossenschaft gem. § 11 Abs. 1 GenG bei Gericht zur Eintragung in das Genossenschaftsregister anzumelden. Der Anmeldung ist ua. die Bescheinigung eines Prüfungsverbandes, dass die Genossenschaft zum Beitritt zugelassen ist, sowie eine gutachtliche Äußerung des Prüfungsverbandes, ob nach den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhä...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Unrichtige Wiedergabe im Konzernlagebericht

Rz. 165 [Autor/Zitation] Die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach § 290 Abs. 1 beinhaltet zugleich die Pflicht zur Erstellung eines Konzernlageberichts durch die gesetzlichen Vertreter des MU. Der Inhalt des Konzernlageberichts nach § 315 entspricht strukturell dem Inhalt des Lageberichts gem. § 289 (s. Rz. 122 ff.). An die Stelle der "Lage der Kapitalgesells...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Zu beachtende Fristen für die Beendigung; Abschluss der Prüfung

Rz. 80 [Autor/Zitation] Abschlussprüfer sind zwar in ihrer Prüfungszeit nicht ausdrücklich durch gesetzliche Vorschriften beschränkt. Es ergibt sich jedoch aus den weiteren gesetzlichen Vorschriften über die Behandlung des JA durch die gesetzlichen Vertreter, dass sie (jedenfalls bei der AG) bei voller Ausnutzung der Fristen durch die einzuschaltenden Organe innerhalb von 1 ½...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Sonstige Ersetzungsgründe

Rz. 395 [Autor/Zitation] Der Vorwurf mangelnder fachlicher Qualifikation kann idR nicht zur Ersetzung eines gewählten Prüfers durch das Gericht führen. Solange die formale Zulassung als WP, WPG, vereidigter Buchprüfer oder Buchprüfungsgesellschaft (§ 319 Abs. 1 Satz 1 und 2) und die Registrierung als gesetzlicher Abschlussprüfer (§ 319 Abs. 1 Satz 3) gegeben ist, muss im Hinb...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Befreiende Wirkung der geprüften Konzernrechnungslegung (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 45 [Autor/Zitation] Soll der Aufstellung und Prüfung eines (Teil-)Konzernabschlusses und (Teil-)Konzernlageberichts nach dem PublG befreiende Wirkung iSd. §§ 291, 292 HGB für TU zukommen, die ihrerseits zur Teilkonzernrechnungslegung verpflichtet sind, so ist dies nur möglich, wenn der Prüfer des befreienden (Teil-)Konzernabschlusses und (Teil-)Konzernlageberichts, dh. de...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Rechnungslegung und Offenlegung (Abs. 1)

Rz. 9 [Autor/Zitation] § 341n Abs. 1 Satz 1 definiert den Katalog der Ordnungswidrigkeiten, der sich an die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs, des AR bzw. des Hauptbevollmächtigten richtet. Dabei wird zwischen Ordnungswidrigkeiten bei Zuwiderhandlung gegen Vorschriften der Aufstellung oder Feststellung des JA, der Aufstellung des Konzernabschlusses, der Aufstellun...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Lebensversicherung

Rz. 81 [Autor/Zitation] Die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer in der Lebensversicherung erfolgt in mehreren Schritten. Zuerst bestimmt der Vorstand mit Zustimmung des AR gem. § 139 Abs. 3 VAG, welche Beträge als Zuführung zur RfB den Versicherungsnehmern gewidmet werden, soweit die Überschüsse nicht in Form der Direktgutschrift direkt den Versicherungsnehmern zuge...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Vorgesehene Änderungen des § 340k durch das CSRD-UmsG

Rz. 58 [Autor/Zitation] Im Zusammenhang mit der geplanten Umsetzung der CSRD-Richtlinie ergeben sich für Institute, die unter den Anwendungsbereich des § 340 ff. fallen, hinsichtlich der Prüfungsanforderungen nach § 340k HGB keine substanziellen, institutsspezifischen Besonderheiten. Die Änderungen in § 340k beinhalten im Wesentlichen begriffliche Anpassungen. So wird nunmehr...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Wesentliche Rechtsfolgen

Rz. 95 [Autor/Zitation] Bei vorsätzlichem Handeln kann für die Delikte in § 331 Abs. 1 Nr. 1, 1a, 2, 3 und 4 HGB eine Freiheitsstrafte von maximal drei Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden. § 331 Abs. 2 stellt für die Offenlegungsdelikte der Nr. 1a und 3 in Abs. 1 auch die leichtfertige Offenlegung unter Strafe, die ebenfalls mit Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe b...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter (Abs. 2 Satz 2) und, sofern einschlägig, auch des Aufsichtsorgans

Rz. 191 [Autor/Zitation] Die im Bestätigungs- oder Versagungsvermerk notwendige Beurteilung des Prüfungsergebnisses soll nicht nur allgemein verständlich und problemorientiert erfolgen (vgl. Rz. 184), sondern auch den Umstand berücksichtigen, "dass die gesetzlichen Vertreter den Abschluss zu verantworten" haben (§ 322 Abs. 2 Satz 2). Diese Anforderung geht auf Gesetzesänderun...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Sonstige Antragsgründe (Abs. 4 Satz 2)

Rz. 434 [Autor/Zitation] Nach § 318 Abs. 4 Satz 2 kann der Antrag auf Bestellung durch das Gericht darauf gestützt werden, dass der gewählte Prüfer die Annahme des Prüfungsauftrags abgelehnt hat. Der Prüfer hat sich zu dem Angebot der gesetzlichen Vertreter (§ 318 Abs. 1 Satz 4) unverzüglich zu erklären (§ 51 Satz 1 WPO). Kein Antragsgrund ist es, wenn die gesetzlichen Vertre...mehr

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Ehegattenunterhalt / 3.3 Belegbeibringungsverpflichtung

Neben der Auskunftsverpflichtung besteht für alle Beteiligten auch die Verpflichtung, über die Höhe der Einkünfte auf Verlangen Belege vorzulegen, aus denen sich die Höhe der Einkünfte ergibt. Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit Bei Nicht-Selbstständigen bezieht sich diese Belegbeibringungsverpflichtung regelmäßig auf die letzten 12 Gehaltsnachweise und den letzten St...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Rechnungslegungskriminalität als empirisches Phänomen

Rz. 43 [Autor/Zitation] In der Literatur wird den Tatbeständen des § 331 aufgrund geringer Fallzahlen idR nur eine "untergeordnete Bedeutung" zugesprochen (Eidam in Park, Kapitalmarktstrafrecht5, § 331 HGB Rz. 6; Waßmer in BeckOGK HGB, § 331 Rz. 96 [9/2023]; Waßmer, ZIS 2011, 648; Ransiek in Achenbach/Ransiek/Rönnau, Handbuch Wirtschaftsstrafrecht5, 8.1 Rz. 27). So wurden in ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erklärung zur Unternehmensf... / 3.7 Diversity-Bericht

Rz. 12 Ab dem Geschäftsjahr 2017 erfolgt für bestimmte börsennotierte Unternehmen (s. Rz. 6) eine Ausweitung der Erklärung der Unternehmensführung um weitere Diversitätsangaben.[1] Konkret handelt es sich über die bereits gesetzlich geforderten Angaben und Erläuterungen zur Frauenquote hinaus um eine Beschreibung des Diversitätskonzepts, das im Hinblick auf die Zusammensetzu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Unrichtige Wiedergabe im Lagebericht einschließlich der nichtfinanziellen Erklärung bzw. im gesonderten nichtfinanziellen Bericht sowie in der Erklärung zur Unternehmensführung

Rz. 122 [Autor/Zitation] Alle KapGes. und KapCoGes., die keine kleinen KapGes. nach § 264 Abs. 1 sind, haben neben dem JA einen Lagebericht zu erstellen und offenzulegen (zu weiteren verpflichteten Unternehmen vgl. Kleindieck in BeckOGK HGB, § 289 Rz. 19 ff. [6/2022]). Der Zweck des Lageberichts sollte nicht – wie verbreitet in der Literatur zu lesen – vornehmlich als Ergänzu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / g) Vollendung, Beendigung

Rz. 140 [Autor/Zitation] Die Unterscheidung zwischen Vollendung und Beendigung einer Straftat ist wichtig, weil erst mit der Vollendung die Strafbarkeit beginnt, da zuvor noch Berichtigungsmöglichkeiten bestehen, und mit der Beendigung die Verjährungsfrist beginnt. Die Straftat ist bei abstrakten Gefährdungsdelikten nach hM grds. "mit Abschluss der tatbestandsmäßigen Handlung...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IX. Täterkreis

Rz. 200 [Autor/Zitation] Täter können nur Abschlussprüfer und ihre Gehilfen sein. Zu den Gehilfen zählen auch freie Mitarbeiter. Mitarbeiter des geprüften Unternehmens sind keine Gehilfen des Abschlussprüfers. Damit ist das Delikt ein echtes Sonderdelikt. Eine Täterschaft/Mittäterschaft durch andere ist damit ausgeschlossen. Hingegen können andere jedoch Anstifter sein bzw. B...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 7 [Autor/Zitation] Der Anwendungsbereich der Norm betrifft auf der persönlichen Ebene den Abschlussprüfer und deren Gehilfen. Sachlich umfasst der Anwendungsbereich die im Rahmen der Prüfung von JA, Einzelabschlüssen oder KA bekannt gewordenen Geheimnisse der geprüften KapGes. und deren TU, gemeinsam geführten Unternehmen und assoziierten Unternehmen. Rz. 8 [Autor/Zitation...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Zuweisung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung in der Lebensversicherung

Rz. 34 [Autor/Zitation] § 139 VAG enthält die zentralen aufsichtsrechtlichen Regelungen zur Überschussbeteiligung, die um die Vorschriften gem. § 140 sowie die MindZV ergänzt werden. Gemäß § 139 Abs. 1 VAG können die Überschüsse entweder in Form der Direktgutschrift oder über die RfB den Versicherten zugeteilt werden. Rz. 35 [Autor/Zitation] Die Überschüsse können sich dabei au...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Begriff der Prüfung und Arten von Prüfungsaufträgen

Rz. 120 [Autor/Zitation] Ein Prüfungsauftrag iSd. Assurance Framework (vgl. Rz. 87) ist ein Auftrag an einen Prüfer zur Erlangung ausreichender angemessener Prüfungsnachweise, um ein Prüfungsurteil abgeben zu können, das das Maß an Vertrauen vorgesehener Nutzer in einen Prüfungsgegenstand erhöhen soll. Der Prüfungsgegenstand ist das Ergebnis einer Messung oder Beurteilung ein...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Vorliegen einer Änderung

Rz. 115 [Autor/Zitation] Eine Änderung des JA oder Konzernabschlusses liegt immer vor, wenn der Inhalt oder die Form eines solchen Abschlusses geändert werden. Das gilt insbes. für eine Änderung der Bewertung von Aktiv- und Passivposten oder der Einstellung in und Entnahmen aus Rücklagen, ferner, wenn von den zunächst nicht berücksichtigten Möglichkeiten des § 268 Abs. 1 (Auf...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Ordnungsgeldverfahren (Abs. 3)

Rz. 34 [Autor/Zitation] Mit dem Verweis auf §§ 335 und 335a wird ein Ordnungsgeldverfahren gegen die Mitglieder des Vorstands der eG ermöglicht, wenn die Offenlegungspflicht nicht erfüllt wird. Rz. 35 [Autor/Zitation] Die Vorschrift war gem. Art. 82 EGHGB erstmalig auf JA für nach dem 31.12.2016 beginnende GJ anzuwenden. Einen Antrag iSd. § 339 Abs. 3 Satz 1 konnte ein Prüfungs...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Vorschlag für die Ergebnisverwendung (Abs. 1b Satz 2)

Rz. 132 [Autor/Zitation] Für den Fall, dass der JA nicht unter Berücksichtigung der vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt wird, und der JA daher nur einen Entwurf für den Ergebnisverwendungsbeschluss enthalten kann, sieht Satz 2 vor, dass der gefasste Ergebnisverwendungsbeschluss nach seinem Vorliegen offengelegt werden muss. Damit wird sichergestellt, da...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Auslegung einer Blankettnorm

Rz. 9 [Autor/Zitation] § 331 ist als Blankettstraftatbestand ausgestaltet, der auf "Ausfüllungsnormen" innerhalb desselben Gesetzes oder auf Gesetze desselben Gesetzgebers, dh. insbes. auf die Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 ff. (unechte Blankettnorm oder Innenverweise), oder als Außenverweis auf VO (EG) Nr. 1606/2002 über die Anwendung internationaler Rechnungslegung...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Angabepflichten (Abs. 4)

Rz. 15 [Autor/Zitation] Der Zielsetzung einer unauffälligen Bildung und Auflösung stiller Reserven folgend sieht § 340f Abs. 4 keinerlei Angabepflichten hinsichtlich der Bildung oder Auflösung sowie der im Rahmen einer wahlweise durchgeführten Überkreuzkompensation der entsprechenden Aufwendungen oder Erträge weder im JA, noch im Lagebericht, im Konzernabschluß oder im Konzer...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / f) Genossenschaftsgesetz

Rz. 82 [Autor/Zitation] Genossenschaften werden von § 331 HGB nicht erfasst; ggf. ist § 17 PublG in Bezug auf Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte anzuwenden, falls eine Genossenschaft als MU zur Konzernrechnungslegung nach § 11 PublG verpflichtet ist (Grottel/Hoffmann in Beck BilKomm.14, § 331 HGB Rz. 75). § 147 Abs. 2 Nr. 1 GenG enthält eine § 400 Abs. 1 AktG nachgebil...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Prüfung von Genossenschaftsbanken (Abs. 2)

Rz. 41 [Autor/Zitation] Für Kreditinstitute in Form einer Genossenschaft oder eines rechtsfähigen wirtschaftlichen Vereins ist die Prüfung abweichend von § 319 Abs. 1 Satz 1 von dem Prüfungsverband durchzuführen, dem das Kreditinstitut als Mitglied angehört. Mehr als die Hälfte, aber mindestens eines der geschäftsführenden Mitglieder des Vorstands des Prüfungsverbands müssen ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Vertretungsberechtigte Organe oder Gesellschafter eines Tochterunternehmens der Kapitalgesellschaft und ausländische Muttergesellschaften

Rz. 71 [Autor/Zitation] § 331 Abs. 1 Nr. 4 führt neben vertretungsberechtigen Organen einer Tochtergesellschaft der KapGes., dh. Geschäftsführer bzw. Vorstände, auch vertretungsberechtigte Gesellschafter eines TU der KapGes. als mögliche Täter für strafbare Falschangaben gegenüber dem Abschlussprüfer an. Sofern das TU der geprüften KapGes. eine Personengesellschaft ist, wird ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Sitzungsvorbereitung

Rz. 396 [Autor/Zitation] Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind vom Ausschussvorsitzenden innerhalb der in der Satzung oder in der Geschäftsordnung bestimmten Frist zu den Sitzungen einzuladen. Die Unterlagen des Vorstands und des Abschlussprüfers sind den Mitgliedern des Prüfungsausschusses so rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, dass eine angemessene und umfassende Vo...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Generelle Anmerkungen

Rz. 96 [Autor/Zitation] Sofern keiner der drei Ausnahmetatbestände nach Abs. 1 Satz 2 vorliegt, erfasst § 324 KapGes. (und uU Gesellschaften anderer Rechtsformen (Rz. 74 ff.), die Unternehmen von öffentlichem Interesse (§ 316a Satz 2) sind (Rz. 87 ff.) und keinen Aufsichts- oder Verwaltungsrat haben, der die Voraussetzungen des § 100 Abs. 5 AktG erfüllen muss (Abs. 1 Satz 1)....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Grenzen der Verschwiegenheitspflicht

Rz. 54 [Autor/Zitation] Die Verschwiegenheitspflicht des Abschlussprüfers und seiner Gehilfen und gesetzlichen Vertreter ist weitreichend, aber nicht unbegrenzt (Poll in BeckOK HGB46, § 323 Rz. 20): Keine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht liegt bei einer entsprechenden Befugnis zur Mitteilung vor. Eine solche ist anzunehmen, soweit die Informationsweitergabe zur Erreich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. ABC der BE

Rn. 1615 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Abfall s "Altgold" Abfindung Abfindungen sind als BE zu erfassen, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Maßgeblich sind die Verhältnisse beim Empfänger der Abfindung. Sie müssen insoweit beim Empfänger betrieblich veranlasst sein. Auf die Verhältnisse des Zahlenden kommt es nicht an. Als Hilfsgeschäfte sind die Abfindungen zu berücksichtigen....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Rz. 196 [Autor/Zitation] Nach Unionsrecht genügt es, wenn ein Gremienmitglied (des AR bzw. Prüfungsausschusses) über Sachverstand in Rechnungslegung und/oder Abschlussprüfung verfügt (s. Art. 41 Abs. 1 UAbs. 1 Satz 3 APrRL 2006/43/EG = Art. 39 Abs. 1 UAbs. 2 APrRL 2006/43/EG idF der APrÄRL 2014/56/EU). Vor dem Hintergrund dieses Regulierungsspielraums hatte der Gesetzgeber de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Durchführung der Prüfung

Rz. 208 [Autor/Zitation] Gegenstand und Umfang der Pflichtprüfung sind gesetzlich in § 317 geregelt. Die Prüfung soll nach § 317 Abs. 1 Satz 3 so angelegt werden, dass bei gewissenhafter Berufsausübung Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die Gesetzes- und Satzungsbestimmungen erkannt werden, die sich auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Lebensversicherung

Rz. 14 [Autor/Zitation] Nach § 341f Abs. 1 Satz 1 ist die Deckungsrückstellung grds. nach der prospektiven Methode zu ermitteln. Die Deckungsrückstellung ergibt sich hierbei als versicherungsmathematischer Barwert der Leistungsverpflichtungen unter Abzug des versicherungsmathematischen Barwerts der künftigen Beiträge. Rz. 15 [Autor/Zitation] Die Rechnungsgrundlagen zur Ermittlu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Frühe Phase der unternehmensrechtlichen Kodifizierung

Rz. 11 [Autor/Zitation] Eine allgemeine Bekanntmachungspflicht für Unternehmensabschlüsse ist den frühen Kodifikationen des 19. Jahrhunderts fremd (ausführlich Mock in Hachmeister/Kahle/Mock, Rechtsfragen, Rz. 5). Allerdings war etwa in § 24 Preußischen Gesetz über die Aktiengesellschaften von 1843 (dazu ausführlich Baums, Preußisches Gesetz über die Aktiengesellschaften von ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Empfehlungen oder Vorschläge zur Integrität des Rechnungslegungsprozesses einschließlich des Prozesses der Nachhaltigkeitsberichterstattung gem. § 107 Abs. 3 Satz 3 AktG-E (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 349 [Autor/Zitation] Neben dem Verweis auf den Aufgabenkatalog des § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG erwähnt Abs. 1 Satz 1 ausdrücklich auch § 107 Abs. 3 Satz 3 AktG-E, wonach der Prüfungsausschuss Empfehlungen oder Vorschläge zur Gewährleistung der Integrität des Rechnungslegungsprozesses einschließlich des Prozesses der Nachhaltigkeitsberichterstattung unterbreiten kann. Diese a...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / f) Wesentlichkeit

Rz. 335 [Autor/Zitation] Gemäß § 317 Abs. 1 Satz 3 ist die Prüfung so anzulegen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die in Satz 2 aufgeführten Bestimmungen, die sich auf die Darstellung des sich nach § 264 Abs. 2 ergebenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der KapGes. wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung erkannt werden (vgl. Rz. 240 ff.)....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Zutreffende Darstellung der Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 697 [Autor/Zitation] In Abs. 2 Satz 2 wird besonders hervorgehoben, dass der Abschlussprüfer bei der Prüfung der zutreffenden Darstellung der Lage des Unternehmens auch die zutreffende Darstellung der Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zu prüfen hat (vgl. DRS 20 Rz. 116 ff.). Rz. 698 [Autor/Zitation] Zur Prüfung der Chancen- und Risikoberichterstattung im Lageber...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Geschäftsordnung des Prüfungsausschusses

Rz. 391 [Autor/Zitation] § 324 selbst enthält nur rudimentäre Regelungen zur Einrichtung und Organisation des eigenständigen Prüfungsausschusses (Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 94). Schon die Begründung des BilMoG empfiehlt daher den Gesellschaften, selbst diesbezügliche Bestimmungen in ihrer Satzung oder ihrem Gesellschaftsvertrag aufzustellen (Begr.RegE BilMoG, BT-D...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Heilung (Satz 2 und 3)

Rz. 19 [Autor/Zitation] § 10 Satz 2 PublG stimmt mit der entsprechenden Regelung des AktG überein. Es ergeben sich insoweit keine Besonderheiten. Eine Heilungsmöglichkeit gibt es nur dann, wenn der Mangel in der Person des Abschlussprüfers liegt. Die Heilung tritt durch Zeitablauf ein (auch wenn der Nichtigkeitsgrund fortbesteht). Hiervon zu unterscheiden ist die präventive Ab...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Biener/Berneke, Bilanzrichtlinien-Gesetz, Düsseldorf 1986; Cobet, Fehlerhafte Rechnungslegung, 1991; Schmedding, Unrichtige Konzernrechnungslegung, 1991; Arnhold, Auslegungshilfen zur Bestimmung einer Geschäftslagetäuschung im Rahmen der §§ 331 Nr. 1 HGB, 400 Abs. 1 Nr. 1 AktG, 82 Abs. 2 Nr. 2 GmbHG, 1993 (zitiert: "Auslegungshilfen"); Schüppen, Systematik und Auslegung des ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Erleichterungen für Kleinstgenossenschaften (Abs. 4)

Rz. 30 [Autor/Zitation] Kleinstgenossenschaften brauchen den JA nicht um einen Anhang zu erweitern, wenn sie unter der Bilanz bestimmte Angaben machen. Rz. 31 [Autor/Zitation] Es handelt sich zum Ersten um die in §§ 251 und 268 Abs. 7 genannten Angaben. § 251 betrifft den Vermerk von Haftungsverhältnissen, im Einzelnen um – sofern sie nicht auf der Passivseite auszuweisen sind ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Abgrenzung und Konkretisierung des Prüfungsgegenstands

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 317 regelt Gegenstand und Umfang der Abschlussprüfung. Gegenstand der Abschlussprüfung (zum Begriff des Prüfungsgegenstands vgl. Rz. 121) nach § 316 (vgl. auch § 316 Rz. 71) und § 317 sind der Jahresabschluss (§ 316 Abs. 1 Satz 1; vgl. Rz. 140 ff.), der Lagebericht (§ 316 Abs. 1 Satz 1; vgl. Rz. 670 ff.), der Konzernabschluss (§ 316 Abs. 2 Satz 1; vgl. R...mehr