Fachbeiträge & Kommentare zu Vorstand

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltige Beschaffung: Al... / 2.2 European Sustainability Reporting Standards

Die ESRS bilden das zentrale Instrument für die Umsetzung der CSRD. Sie konkretisieren, wie Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsinformationen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung erfassen und berichten müssen. Ziel ist es, eine konsistente, vergleichbare und transparente Nachhaltigkeitsberichterstattung entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu gewährleist...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nichtfinanzielle Erklärung / 4.5 Sanktionen

Rz. 35 Die nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung bzw. der nichtfinanzielle (Konzern-)Bericht wurden im § 334 HGB bezüglich der Bußgeldvorschriften verankert. Dabei hat der Gesetzgeber gleichzeitig die bislang auf 50.000 EUR begrenzte Geldbuße für alle in § 334 HGB aufgeführten Ordnungswidrigkeiten, d. h. nicht nur für die im Zusammenhang mit der nichtfinanziellen Erklärung, f...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nichtfinanzielle Erklärung / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Die Unternehmensberichterstattungspflichten entwickelten sich in den letzten Jahren weg von der reinen finanziellen Abbildung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hin auch zur Darstellung von nichtfinanziellen Faktoren.[1] So werden bereits seit über 15 Jahren im Lagebericht von großen Kapitalgesellschaften sowie im Konzernlagebericht Angaben zu nichtfinanziellen Le...mehr

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Formwechsel: aus anderen Re... / 6 Vollzugs-/Umsetzungsphase

Nach Beschlussfassung ist der Formwechsel zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Mit der Eintragung ins Handelsregister und der anschließenden Bekanntmachung ist der Formwechsel abgeschlossen. Die notariell beglaubigte Anmeldung erfolgt bei einem Formwechsel von einer OHG, KG bzw. Partnerschaft durch die Mitglieder des künftigen Vertretungsorgans: bei der GmbH als...mehr

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Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 2.5 Wahl

Rz. 12 Der Geschäftsführer und sein Stellvertreter (sowie die Mitglieder der Geschäftsführung) werden auf Vorschlag des Vorstandes von der Vertreterversammlung in nichtöffentlicher Sitzung (LSG Hamburg, Urteil v. 20.7.2017, L 1 KR 24/15) gewählt. Nach dem Gesetzeswortlaut ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass der Vorstand mehrere Vorschläge zur Auswahl unterbreiten ka...mehr

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Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 2.3 Personenmehrheit

Rz. 8 Bei besonders großen Versicherungsträgern mit mehr als 1,5 Mio. Versicherten oder bei gleichzeitig für mehrere Versicherungszweige zuständigen Versicherungsträgern kann die Satzung gemäß § 36 Abs. 4 bestimmen, dass eine aus 3 Personen bestehende Geschäftsführung gebildet wird, aus deren Mitte ein Vorsitzender zu wählen ist. Seit August 2021 muss die Geschäftsführung mi...mehr

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Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 2.1 Laufende Verwaltungsgeschäfte

Rz. 3 In Abs. 1 der Vorschrift werden die Aufgaben des Geschäftsführers bestimmt, wobei das Gesetz nicht definiert, was unter laufenden Verwaltungsgeschäften, die der Geschäftsführer hauptamtlich zu führen hat, zu verstehen ist. In der Begründung des Regierungsentwurfs (BT-Drs. 7/4122 S. 35) hat der Gesetzgeber dargelegt, dass ihm eine umfassende Beschreibung dieser Geschäft...mehr

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Jansen, SGB IV § 36a Besond... / 2.1 Widerspruchsbescheide

Rz. 2 Vor Klageerhebung ist die Recht- und Zweckmäßigkeit der Entscheidung des Versicherungsträgers in einem Vorverfahren (Widerspruchsverfahren) nachzuprüfen (§ 78 SGG). Über Widersprüche in Angelegenheiten der Sozialversicherung entscheidet gemäß § 85 Abs. 2 Nr. 2 SGG die von der Vertreterversammlung bzw. dem Verwaltungsrat bestimmte Stelle. Dabei kann die Vertreterversamm...mehr

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Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 2.6 Besonderheiten

Rz. 14 Besonderheiten hinsichtlich der Bestellung des Geschäftsführers gab es noch nach der Neufassung der Vorschrift durch das UVEG v. 7.8.1996 sowie das Hüttenknappschaftliche Zusatzversicherungs-Neuregelungsgesetz v. 21.6.2002 für die Unfallkassen der Post, der Telekom und des Bundes . Wegen der privatrechtlichen Struktur von Post und Telekom hatte der Gesetzgeber eine st...mehr

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Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 18 Fürst, Die Haftung des Vorstandes und der Geschäftsführung der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, DRV 1986, 657. Füßer, Einzelgeschäftsführer und Wechsel zur kollegialen Geschäftsführung, SozVers 1996, 95. Gitter/Köhler-Fleischmann, Rechtsnatur des Medizinischen Dienstes und die Stellung seiner Organe, Geschäftsführer und Verwaltungsrat, sowie über die Möglichk...mehr

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Jansen, SGB IV § 36a Besond... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Der Gesetzgeber hat durch die Regelung in § 36a bestimmt, dass bestimmte Amtshandlungen nicht durch die Organe des jeweiligen Versicherungsträgers selbst vorgenommen werden müssen, sondern es dem Versicherungsträger freigestellt wird, durch Beschluss des für die Satzungsgebung zuständigen Organs (Vertreterversammlung, Verwaltungsrat bzw. Bundesvertreterversammlung bei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.3.1 Arbeitsvertrag (§ 3 Abs. 1 DRK-TV)

Die Bestimmung, dass der Arbeitsvertrag schriftlich abgeschlossen wird, war schon (in § 4) des DRK-TV a. F. enthalten. Die fehlende Schriftform führt allerdings nicht zur Unwirksamkeit des Arbeitsverhältnisses, es kann jedoch bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zu Beweiserleichterungen für den Arbeitnehmer führen, da ein fehlender schriftlicher Arbeitsvertrag bzw. Niedersc...mehr

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Jansen, SGB X § 2 Örtliche ... / 2.1 Prioritätsprinzip und Kompetenzkonflikt

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 geht vom Prioritätsprinzip aus, d. h., bei örtlicher Zuständigkeit mehrerer Behörden ist die zuerst mit der Sache befasste Behörde zur Entscheidung zuständig. Das Einvernehmen der anderen ebenfalls zuständigen Behörde(n) ist nicht erforderlich. Damit soll vor allem eine Beschleunigung des Verfahrens erreicht werden, da der Leistungsberechtigte sonst bis z...mehr

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Sauer, SGB III § 110 Transf... / 2.1 Transfermaßnahmen (Abs. 1)

Rz. 11 Die Teilnahme von Arbeitnehmern, die aufgrund von Betriebsänderungen oder im Anschluss an die Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses von Arbeitslosigkeit bedroht sind, an Transfermaßnahmen wird nach Abs. 1 Satz 1 gefördert, wenn sich die Betriebsparteien im Vorfeld der Entscheidung über die Einführung von Transfermaßnahmen, insbesondere im Rahmen ihrer Verhand...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.7.3 Gesetzliche Versagungsgründe

Arbeitszeitgesetz Bei einer Nebentätigkeit im Rahmen eines zweiten Arbeitsverhältnisses darf die werktägliche Arbeitszeit gem. § 3 ArbZG nicht überschritten werden. Auch die weiteren Vorschriften des ArbZG wie Ruhezeit, Sonn- und Feiertagsbeschäftigung usw. sind zu beachten. Die Einschränkungen des ArbZG gelten allerdings nur für Nebentätigkeiten, die als Arbeitnehmer, also i...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.11 Geldwäschegesetz und Transparenzregister

Das Geldwäschegesetz ist zuletzt geändert worden durch Gesetz v. 2.12.2024. [1] § 11 GwG regelt ausdrücklich die Angaben, die zur Feststellung der Identität des Mandanten (§ 10 GwG) erhoben werden müssen, und legt in § 12 GwG die Dokumente fest, anhand derer die Angaben zur Identität zu überprüfen sind. Erfasst werden müssen auch Angaben und die zur deren Überprüfung heranzuz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Commercial Courts: Sollten Unternehmen ihre Gerichtsstandsvereinbarungen anpassen?

Zusammenfassung Am 1.4.2025 ist das sog. Justizstandort-Stärkungsgesetz in Kraft getreten. Zum Start dieser bemerkenswerten Reform im Bereich des deutschen Zivilprozessrechts haben bereits einige Länder Commercial Courts bei ihren Oberlandesgerichten eingerichtet. Bislang gibt es diese in Berlin, Bremen, Düsseldorf, Hamburg und Stuttgart und demnächst auch in München (ab Jun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rücklagen im Abschluss nach... / 2.2.6 Andere Gewinnrücklagen

Rz. 24 Die Bilanzposition "andere Gewinnrücklagen" bildet einen Sammelposten für diejenigen Rücklagen, die aus dem Ergebnis gebildet werden und den vorgenannten 3 Unterposten der Gewinnrücklagen nicht zuzuordnen sind. Zu den "anderen Gewinnrücklagen" gehören Beträge, die in den Zuständigkeitsbereich von Kapitalgesellschaften nach § 58 Abs. 2 AktG fallen; sie sind Ergebnisverw...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rücklagen im Abschluss nach... / 2.1.3 Entnahme aus Rücklagen

Rz. 10 Nach § 270 Satz 1 HGB haben Vorstand/Geschäftsführung bereits bei der Aufstellung der Bilanz die Auflösung von Rücklagen/Entnahmen aus Rücklagen vorzunehmen. Speziell AG, KGaA und SE haben bei der Auflösung der Kapitalrücklagen i. S. v. § 272 Abs. 2 Nrn. 1–3 HGB die Verwendungsbeschränkungen des § 150 Abs. 3 und 4 AktG zu beachten. Bei der AG, KGaA und der SE hat die A...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rücklagen im Abschluss nach... / 2.2.5 Satzungsmäßige Rücklagen

Rz. 23 Satzungsmäßige – auch gesellschaftsvertragliche oder statutarische Rücklagen genannt – sind alle die Rücklagen, zu deren Bildung eine Gesellschaft aufgrund ihres Gesellschaftsvertrages, ihrer Satzung oder ihres Statuts verpflichtet ist. Die satzungsmäßigen Rücklagen können entweder zweckgebunden oder zweckfrei sein. Beispiele für zweckgebundene Rücklagen: Werkerneuerung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rücklagen im Abschluss nach... / 2.1.2 Einstellung in die Kapitalrücklage

Rz. 7 Einstellungen in die Kapitalrücklage sind gemäß § 270 Abs. 1 HGB bereits bei der Aufstellung der Bilanz vorzunehmen; zuständig ist also der Vorstand/die Geschäftsführung, nicht die Hauptversammlung/Gesellschafterversammlung; letztere können auch nicht weitergehende Dotierungen beschließen. Aus § 275 Abs. 4 HGB, nach dem Veränderungen der Kapitalrücklagen in der GuV-Rech...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 4.3 Antrag des Schuldners

Eigenantrag Der Schuldner ist gehalten, seinem Antrag ein Verzeichnis der Gläubiger und ihrer Forderungen beizufügen.[1] Die Forderungshöhe braucht er nicht anzugeben. Hat der Schuldner bei seinem Eröffnungsantrag einen Eröffnungsgrund nicht ausreichend vorgetragen, muss ihn das Gericht hierauf hinweisen und ihm eine Frist zur Behebung der Mängel setzen.[2] Lässt der Schuldne...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 1.2 Vermeidung der Insolvenzanmeldung wegen Überschuldung

Neben der Vermeidung der Offenlegung wird eine Umwandlung in ein Personenunter­nehmen teilweise auch zur Haftungsreduzierung bzw. zur Vermeidung einer Insolvenz bei Überschuldung [1] oder Zahlungsunfähigkeit[2] oder drohender Zahlungsunfähigkeit.[3] Ist die Gesellschaft überschuldet oder zahlungsunfähig, dann ist der Geschäftsführer der GmbH (bzw. Vorstand einer AG) gemäß § 15...mehr

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Jansen, SGB IV § 60 Ergänzu... / 2.3 Verfahren beim Vorstand (Abs. 4)

Rz. 6 Das Verfahren beim Ausscheiden von Mitgliedern des Vorstandes entspricht zwar weitgehend dem beim Ausscheiden von Mitgliedern der Vertreterversammlung. Ein entscheidender Unterschied besteht jedoch in zweifacher Hinsicht. Erstens muss der Vorsitzende der Vertreterversammlung, also der Vorsitzende eines anderen Organs angehört werden. Zweitens ist noch ein weiterer Verf...mehr

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Jansen, SGB IV § 52 Wahl de... / 2.1 Verfahren der Wahl (Abs. 1)

Rz. 2 Die Wahl ist im Gegensatz zur Wahl der Vertreterversammlung keine Urwahl: Nicht die Angehörigen der Gruppen nach § 47, die Träger der Selbstverwaltung sind, wählen den Vorstand, sondern die ihrerseits von diesen Gruppen in Urwahl in die Vertreterversammlung gewählten Mitglieder der Vertreterversammlung. Rz. 3 Die Wahl ist ferner keine Persönlichkeitswahl, sondern eine L...mehr

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Jansen, SGB IV § 52 Wahl des Vorstandes

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.7.1977 in Kraft getreten und hat die früheren Vorschriften in § 7 Abs. 4 und § 10 Abs. 6 des Selbstverwaltungsgesetzes (SVwG) ersetzt. Wesentliche Änderungen erfolgten durch das Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) v. 9.12.2005 mit Wirkung zum 1.10.2005 im Hinblick auf die durch dieses...mehr

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Jansen, SGB IV § 44 Zusamme... / 2.6.3 Besonderheiten des Vorstandes

Rz. 23 Der ebenfalls je zur Hälfte mit Versicherten- und Arbeitnehmervertretern besetzte Bundesvorstand der DRV Bund besteht aus 22 Mitgliedern. Auch die Besetzung des Bundesvorstandes trägt der Doppelfunktion der DRV Bund Rechnung: 14 der 22 Mitglieder sind auf Vorschlag der Regionalträger (12 Mitglieder) und der DRV Knappschaft-Bahn-See (2 Mitglieder) zu wählen. Die Mitgli...mehr

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Jansen, SGB IV § 52 Wahl de... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Regelung betrifft die Wahl des ehrenamtlichen Vorstandes. Sie legt die Grundzüge des Verfahrens fest.mehr

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Jansen, SGB IV § 52 Wahl de... / 2.3 Verweisungsvorschriften (Abs. 3)

Rz. 6 Für die Wahl des Vorstandes gelten folgende Vorschriften für die Wahl der Vertreterversammlung entsprechend: § 45 Abs. 2 (Rechtsnatur der Wahlen als freie und geheime Wahlen; Ermittlung des Wahlergebnisses nach dem d’Hondtschen Höchstzahlverfahren), § 46 Abs. 2 und 3 Satz 1 und 2 (sog. Friedenswahlen nach Abs. 2; Verfahren bei gescheiterter Wahl nach Abs. 3 Satz 1 und 2)...mehr

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Jansen, SGB IV § 59 Verlust... / 2.2 Amtsentbindung und Amtsenthebung (Abs. 2 bis 5)

Rz. 4 In den durch Abs. 2 bis 5 geregelten Fällen der Amtsenthebung und Amtsentbindung erfolgt der Verlust der Mitgliedschaft nach Abs. 1 Nr. 3 mit dem Eintritt der Rechtskraft der zugrunde liegenden Entscheidung des Vorstandes. Rz. 5 Sowohl die Entbindung vom Amt nach Abs. 2 als auch die Amtsenthebung nach Abs. 3 erfolgt durch Beschluss des Vorstandes. Beide Wege, einem Orga...mehr

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Jansen, SGB IV § 52 Wahl de... / 2 Rechtspraxis

2.1 Verfahren der Wahl (Abs. 1) Rz. 2 Die Wahl ist im Gegensatz zur Wahl der Vertreterversammlung keine Urwahl: Nicht die Angehörigen der Gruppen nach § 47, die Träger der Selbstverwaltung sind, wählen den Vorstand, sondern die ihrerseits von diesen Gruppen in Urwahl in die Vertreterversammlung gewählten Mitglieder der Vertreterversammlung. Rz. 3 Die Wahl ist ferner keine Pers...mehr

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Jansen, SGB IV § 63 Beratung / 2.2 Weitere Bestimmungen (Abs. 2 bis 5)

Rz. 4 Die Einberufung des Selbstverwaltungsorgans obliegt "nach Bedarf" dessen Vorsitzenden (Satz 1). Eine Sitzung muss einberufen werden, wenn ein Drittel der Mitglieder es verlangt (Satz 2). In der Praxis sehen die Geschäftsordnungen über diese Mindestvoraussetzungen hinaus oft eine turnusmäßige Einberufung vor, bei Einberufungen "nach Bedarf" handelt es sich dann um außer...mehr

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Jansen, SGB VI § 143 Bundes... / 2.5 Ernennung der übrigen Beamten bundesunmittelbarer Rentenversicherungsträger

Rz. 19 Nach § 143 Abs. 7 Satz 1 ernennt grundsätzlich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die übrigen Beamten der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sowie etwaiger bundesunmittelbarer Regionalträger auf Vorschlag des jeweiligen Vorstands. Abweichend von diesem Grundsatz kann das Bundesministerium für Arbeit und S...mehr

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Jansen, SGB VI § 143 Bundes... / 2.6 Oberste Dienstbehörde

Rz. 23 Oberste Dienstbehörde für Beamte, die bei einem bundesunmittelbaren Rentenversicherungsträger i. S. v. § 143 Abs. 1 beschäftigt sind, ist nach § 3 Abs. 3 Bundesbeamtengesetz grundsätzlich die Oberste Behörde, in deren Dienstbereich der Beamte sein Amt bekleidet. Für Mitglieder des Direktoriums der Deutschen Rentenversicherung Bund und für Mitglieder der Geschäftsführu...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.6 Sonderfälle von Beschäftigungsverhältnissen

Rz. 65 Das Gesetz zur Förderung des freiwilligen sozialen und das Gesetz zur Förderung eines ökologischen Jahres sind aufgehoben und zusammengefasst worden in dem Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten – Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG). Nach § 3 Abs. 1 JFDG wird das freiwillige soziale Jahr als überwiegend praktische Hilfstätigkeit, die an Lernzielen orie...mehr

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Jansen, SGB VI § 143 Bundes... / 2.4 Ernennung von Mitgliedern der Geschäftsführungen bundesunmittelbarer Rentenversicherungsträger

Rz. 17 Bei jedem Träger der Deutschen Rentenversicherung werden als Selbstverwaltungsorgane eine Vertreterversammlung und ein Vorstand gebildet. Darüber hinaus hat jeder Versicherungsträger einen Geschäftsführer, der dem Vorstand mit beratender Stimme angehört (§ 31 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB IV). Der Geschäftsführer führt hauptamtlich die laufenden Verwaltungsgeschäfte und vert...mehr

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Jansen, SGB IV § 52 Wahl de... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.7.1977 in Kraft getreten und hat die früheren Vorschriften in § 7 Abs. 4 und § 10 Abs. 6 des Selbstverwaltungsgesetzes (SVwG) ersetzt. Wesentliche Änderungen erfolgten durch das Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) v. 9.12.2005 mit Wirkung zum 1.10.2005 im Hinblick auf die durch dieses Gesetz durchgeführ...mehr

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Jansen, SGB IV § 52 Wahl de... / 2.4 Besonderheit bei der DRV Bund (Abs. 4)

Rz. 7 Die durch das RVOrgG eingefügte Vorschrift des Abs. 4 betrifft die Wahl der Mitglieder des Bundesvorstandes der DRV Bund. Sie erklärt für diese Wahl die Regelung des § 64 Abs. 4 für anwendbar. Hiernach bedürfen die Beschlüsse der Selbstverwaltungsorgane der DRV Bund, soweit es um Grundsatz- und Querschnittsaufgaben und gemeinsame Angelegenheiten der Rentenversicherungs...mehr

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Jansen, SGB IV § 52 Wahl de... / 2.2 Vorschlagslisten (Abs. 1a und Abs. 2)

Rz. 5 Die Vorschlagslisten müssen von 2 Mitgliedern der Gruppe unterzeichnet werden. Sie sind nach § 77 Abs. 3 Satz 2 und 3 SVWO nur gültig, wenn ein Listenvertreter und sein Stellvertreter benannt sind. Die zur Wahl vorgeschlagenen Personen müssen nicht Mitglieder der Vertreterversammlung sein. Sie müssen lediglich wählbar sein. Mit Einfügung von Abs. 1a ist eine Quotenrege...mehr

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Jansen, SGB IV § 60 Ergänzu... / 2.5 Weitere anwendbare Vorschriften

Rz. 8 Bei den in § 35a genannten Krankenkassen, also den Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen sowie den Ersatzkassen, bei denen anstelle der Vertreterversammlung und des ehrenamtlichen Vorstands ein Verwaltungsrat und ein hauptamtlicher Vorstand gebildet werden (§ 31 Abs. 3a), gelten die Regelungen des Abs. 3 entsprechend, während Abs. 4 nicht anwendbar ist, da sich die...mehr

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Jansen, SGB IV § 46 Wahl de... / 2.1 Wahl durch Versicherte und Arbeitgeber (Abs. 1)

Rz. 3 Die in Abs. 1 geregelte sog. Urwahl betrifft folgende 3 Gruppen Beteiligter, die jeweils getrennt aufgrund von Vorschlagslisten die Vertreter ihrer Gruppe in die Vertreterversammlung wählen: die Versicherten, die Arbeitgeber und (in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau) die Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte. Die bei der Wahl der Vertreterv...mehr

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Jansen, SGB IV § 59 Verlust... / 2.1 Verlust der Mitgliedschaft (Abs. 1)

Rz. 3 Die in Abs. 1 aufgezählten Fälle des Verlustes der Mitgliedschaft – Tod (Nr. 1), Erwerb der Mitgliedschaft in einem anderen Selbstverwaltungsorgan derselben Versicherungsträger oder mehrerer Krankenkassen (Nr. 2) und Eintritt der Unanfechtbarkeit eines Beschlusses nach Abs. 2 oder 3 (Nr. 3) – legen fest, wann die Mitgliedschaft vorzeitig endet. In den Fällen der Nr. 2 ...mehr

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Jansen, SGB IV § 62 Vorsitz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschriften der §§ 62 bis 66 bestimmen die Verfahrensweise der Selbstverwaltungsorgane bei den Willensbildungsprozessen. Dabei betrifft § 62 die Wahl der Vorsitzenden dieser Organe (Vertreterversammlung, ehrenamtlicher Vorstand und Verwaltungsrat der Krankenkassen).mehr

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Jansen, SGB VI § 143 Bundes... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält beamten- und versorgungsrechtliche Regelungen für Beamte und Mitglieder der Geschäftsführungen von bundesunmittelbaren Trägern der Deutschen Rentenversicherung. Für Mitglieder des Direktoriums der Deutschen Rentenversicherung Bund, die als solche lediglich für die Dauer von 6 Jahren als Beamte auf Zeit ernannt werden, enthalten die Abs. 2 bis 5 d...mehr

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Jansen, SGB IV § 46 Wahl de... / 2.3 Verfahren in Sonderfällen (Abs. 3)

Rz. 9 Eine Ausnahmeregelung trifft Abs. 3 für die Fälle, dass eine Wahl zur Vertreterversammlung nicht zustande gekommen ist oder nicht die vorgeschriebene Zahl von Mitgliedern gewählt worden ist oder kein Stellvertreter benannt worden ist. In diesen Ausnahmefällen, die jedoch grundsätzlich nicht vorliegen, wenn die Wahl an Versäumnissen oder Formfehlern gescheitert ist, hat der...mehr

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Jansen, SGB IV § 64 Beschlu... / 2.3 Verfahren bei Eilbedürftigkeit (Abs. 3)

Rz. 6 In eiligen Fällen können Beschlüsse ohne Sitzung schriftlich gefasst werden (Satz 1). Diese Ausnahme ist jedoch nur bei Eilbedürftigkeit zulässig, weil damit dem Organ die Möglichkeit der Beratung genommen wird. Eilbedürftigkeit liegt nur dann vor, wenn ein Abwarten bis zur nächsten Sitzung nicht möglich ist. Uneingeschränkt gilt dies für den Vorstand, für die Vertrete...mehr

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Jansen, SGB IV § 46 Wahl de... / 2.4 Anwendung der Vorschriften auf den Verwaltungsrat

Rz. 10 Die jeweils die Vertreterversammlung ansprechenden Vorschriften der Abs. 1, 2 und 3 sind auch auf den Verwaltungsrat anwendbar, der bei den Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen sowie den Ersatzkassen an die Stelle der Vertreterversammlung getreten ist (§ 33 Abs. 3 Satz 2). Wenn Abs. 3 den Vorstand zur Anzeige an die Aufsichtsbehörde verpflichtet, so tritt an dess...mehr

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Jansen, SGB IV § 43 Mitglie... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.7.1977 in Kraft getreten. Sie hat die Funktion des bis dahin geltenden § 3 Abs. 1 bis 3 sowie des Abs. 4 Satz 1 HS 2 des Selbstverwaltungsgesetzes (SVwG) übernommen. Nach Änderungen in den Jahren 1996, 1997, 2003 und 2005 hat das Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, zur Errichtung einer Versorgungsausgleichskasse und anderer G...mehr

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Jansen, SGB IV § 48a Vorsch... / 2.3 Bedienstetenvereinigungen (Abs. 3)

Rz. 6 Um den Einfluss Bediensteter eines Versicherungsträgers auf seine Kontrollorgane in Grenzen zu halten, sind solche Arbeitnehmervereinigungen nicht vorschlagsberechtigt, denen zu mehr als 25 % Bedienstete angehören oder in deren Vorstand Bedienstete einen Stimmenanteil von mehr als 25 % haben oder in denen Bediensteten in sonstiger Weise ein nicht unerheblicher Einfluss ei...mehr

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Jansen, SGB IV § 43 Mitglie... / 2.2 Regelung der Stellvertretung (Abs. 2)

Rz. 7 Die Regelung in Abs. 2 betrifft den Fall, dass Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane verhindert sind. Für diesen Fall ist vorgesehen, dass als Stellvertreter die als solche in der Vorschlagsliste benannten (und verfügbaren) Personen in der Reihenfolge ihrer Aufstellung die Vertretung übernehmen. Die Vertretung fällt also regelmäßig der in der Stellvertreterliste an er...mehr