Fachbeiträge & Kommentare zu Vorstand

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Wie organisiert man den Wec... / 12.8 Die Findungskommission für neue Vorstände

Eine Findungskommission sollte sich aus dem bestehenden Vorstand, weiteren aktiven Mitgliedern und informierten Außenstehenden zusammensetzen. Innen- und Außenperspektive sollten gleichermaßen gegeben sein. Zum einen sollte die Anzahl der Mitglieder die Zusammensetzung des Vereins widerspiegeln, zum anderen sollte sie aber auch "arbeitsfähig" sein. Bei der Zusammensetzung kö...mehr

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Wie organisiert man den Wec... / 4 Beginn und Ende der Amtszeit des Vorstands – Auswirkung der Entlastung

Die Amtszeit eines Vorstands beginnt mit der Annahme der Wahl in der Mitgliederversammlung und nicht erst mit der Eintragung ins Vereinsregister, die häufig erst Wochen später stattfindet. Dennoch muss eine Änderung in der Vorstandszusammensetzung unverzüglich in das Vereinsregister eingetragen werden. Gleiches gilt für das Ende der Amtszeit. Sie endet zum Beispiel automatisch...mehr

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Wie organisiert man den Wec... / 7.1 Vorstandsamt wird während der Amtszeit vakant

Es gibt verschiedene Ereignisse, warum ein Vorstandsmitglied während der laufenden Amtsperiode sein Amt nicht mehr ausüben kann oder will. Gleich aus welchem Grund, ist dann das Ergebnis, dass der Vorstand nicht mehr vollständig besetzt ist, was den Verein in erhebliche Schwierigkeiten bringen kann. Was muss beachtet werden? Wenn ein Vorstandsmitglied aus dem Amt ausscheidet, ...mehr

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Wie organisiert man den Wec... / 13 Checkliste für neue Vorstandsmitglieder: Worauf muss ich achten?

Wer sich neu in den Vorstand nach § 26 BGB eines Vereins wählen lässt, sollte sich im Vorfeld und unmittelbar nach Aufnahme des Amtes mit dem Verein vertraut machen und sich einarbeiten, da die Aufgaben eines Vorstands sehr vielseitig und mit einer hohen Verantwortung verbunden sind. Ferner ist sicherzustellen, dass die Vorgänger im Amt ihre Amtsgeschäfte im vollen Umfang an ...mehr

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Wie organisiert man den Wec... / 7 Maßnahmen zur Nachbesetzung

Wenn der Vorstand nach § 26 BGB aufgrund des Ausscheidens eines Vorstandsmitglieds nicht mehr vollständig besetzt ist, muss der "Restvorstand" handeln und dabei die Satzung des Vereins beachten. Checkliste für den Vorstand Löschung des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds im Vereinsregister beantragen. Ist der Vorstand/Verein noch handlungsfähig? Wie ist die Vertretungsregelung n...mehr

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Wie organisiert man den Wec... / 9.1 Übergabe der Amtsgeschäfte – ein Muss

Auch wenn der Vorstand ganz oder teilweise ausgetauscht wird, muss die alltägliche Vereinsarbeit weitergehen. Dazu ist es zwingend erforderlich, dass zwischen dem bisherigen Vorstand und seinem Nachfolger zeitnah eine ordnungsgemäße Übergabe des laufenden Geschäfts stattfindet und dies dokumentiert wird. Der ausscheidende Vorstand hat dem Nachfolger daher sofort die Amtsgesch...mehr

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Wie organisiert man den Wec... / Zusammenfassung

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es mehr als 600.000 eingetragene Vereine (e. V. nach § 21 BGB) und weit mehr nicht eingetragene Vereine (§ 54 BGB). Fast jeder zweite Bundesbürger ist Mitglied in einem oder mehreren Vereinen. Gleichwohl ist es sehr schwierig, Vorstandspositionen in einem Verein zu besetzen oder einen Nachfolger für ein solches Amt zu begeistern. Viele ...mehr

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Vereinsorganisation: Optima... / 5 Die Pflichtorgane des Vereins

A) Mitgliederversammlung Der Bestand und teilweise die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind in § 32 Abs. 1 S. 1 BGB geregelt. § 32 ist aber nach § 40 S. 1 BGB durch die Satzung abdingbar. Daraus wird häufig geschlossen, dass die Mitgliederversammlung vollständig abgeschafft werden kann. Dies ist jedoch nicht zutreffend. Richtig ist, dass nur einzelne Teile der Vorschrift d...mehr

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Wie organisiert man den Wec... / 9.3 Entlastung nicht vergessen

Die Entlastung ist im BGB-Vereinsrecht nicht ausdrücklich geregelt. Einen Anspruch auf Entlastung hat der Vorstand daher grundsätzlich nur, wenn hierfür eine Satzungsgrundlage vorhanden ist, so die Rechtsprechung. Die Entlastung des Vorstands kommt nur bei einwandfreier Geschäftsführung und nach Erfüllung aller Pflichten für die zurückliegende Amtszeit in Betracht. Sie stell...mehr

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Vereinsorganisation: Optima... / 3 Rechtliche Vorgaben: Pflichtorgane

Rechtliche Grundlage für den e. V. ist das BGB-Vereinsrecht (§§ 21ff. BGB). Welche Organisation bzw. welche Pflichtorgane muss ein Verein haben? Welche rechtlichen Vorgaben gibt es für die Organisation und die Führung eines Vereins? Hinweis Um einen e. V. zu gründen und um diesen im Vereinsregister eintragen zu können (erst dann entsteht der e. V.!), müssen nur die beiden Pfl...mehr

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Wie organisiert man den Wec... / 2 Dreh- und Angelpunkt: die Satzung des Vereins

Wichtigste Grundlage für die Vereinsarbeit ist die Satzung des Vereins, die vor allem bei Fragen rund um den Vorstand als Erstes zurate gezogen werden sollte. Denn die Satzung regelt üblicherweise, wie sich der Vorstand zusammensetzt, die Amtszeit, Regelungen zum Rücktritt, wie ein ausgeschiedenes Vorstandsmitglied ersetzt werden kann, wie Wahlen durchzuführen sind, wie sich der Ve...mehr

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Wie organisiert man den Wec... / 1 Worum geht es?

Wechsel im Vorstandsamt gehören bei Vereinen zum Alltag. Je nach den Regelungen zur Amtszeit in der Satzung des Vereins ist die Amtsdauer zeitlich befristet und endet nach einer gewissen Zeit und es kann bei den anstehenden Wahlen zu Änderungen in der Vorstandsbesetzung kommen. Dies kann sowohl einzelne Vorstandsmitglieder, aber auch den gesamten Vorstand betreffen. Es kann a...mehr

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Wie organisiert man den Wec... / 8.1 Vertretung nicht mehr sichergestellt

Wie bereits oben erwähnt, ist Dreh- und Angelpunkt die Handlungsfähigkeit des Vorstands bzw. des Vereins im Außenverhältnis. Je nach Satzungsregelung und Konstellation kann dies im Einzelfall dazu führen, dass der Verein Nachteile erleidet, weil der Vorstand nach der Satzung nicht mehr so besetzt ist, dass der Verein nach außen handeln kann.mehr

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Wie organisiert man den Wec... / 11 Checkliste Nachfolgeplanung – neue Vorstandsmitglieder finden

Diese Übersicht bietet die Möglichkeit, einen Ablaufplan zur Nachfolgeplanung im Vorstand zu erstellen. Auch hiermit sollte man frühzeitig beginnen.mehr

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Wie organisiert man den Wec... / 8.2 Notvorstand nach § 29 BGB

Dies kann auch dazu führen, dass der Verein überhaupt nicht mehr handlungsfähig ist. Dann sieht das Gesetz in § 29 BGB die Bestellung eines Notvorstands vor. Dies erfolgt auf Antrag eines Beteiligten durch das Registergericht so lange, bis der Verein wieder einen ordnungsgemäßen Vorstand bestellt hat.mehr

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Vereinsorganisation: Optima... / Zusammenfassung

Der eingetragene Verein (e. V) nach § 21 BGB ist eine juristische Person, die als reines Rechtsgebilde selbst handlungsunfähig ist und erst durch das Handeln natürlicher Personen zum Leben erwacht und am Rechtsverkehr teilnimmt. Der Wille des Vereins wird in den Organen des Vereins gebildet, in denen die handelnden Personen zusammenkommen und für den Verein denken und handel...mehr

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Wie organisiert man den Wec... / 7.2 Vorstandsamt kann nach Ende der Amtszeit nicht besetzt werden

In dieser Situation kommt es entscheidend darauf an, ob nur ein einzelnes Amt des Vorstands nicht besetzt werden kann oder gleich mehrere. Dies ist für die Frage entscheidend, ob der Verein im Außenverhältnis aufgrund der Vertretungsregelung noch handlungsfähig ist. Um das Risiko der Handlungsunfähigkeit zu vermeiden, sollte die Satzung eine sogenannte Übergangsklausel enthal...mehr

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Wie organisiert man den Wec... / 12.3 Die richtigen Leute gehen auf die Suche

Besonders die treuen, langjährigen Mitglieder fühlen sich für die Besetzung des Amtes selbst verantwortlich. Oder der Vorstand beschließt: "Wir müssen jemanden suchen", worauf sich alle – das heißt meist niemand – richtig verantwortlich fühlen. Es bewährt sich, eine sogenannte Findungskommission aus zwei bis fünf Leuten einzusetzen, die nicht alle dem Vorstand angehören. Dies...mehr

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Wie organisiert man den Wec... / 10 Maßnahmen zur Übergabe des Amtes

Ein Vorstandswechsel kann langfristig geplant werden oder den Verein vollkommen unerwartet treffen. In jedem Fall gehört es zu einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung des Vorstands, wenn dieser für diesen Fall Vorsorge getroffen hat und alle wichtigen Unterlagen und Informationen an einem Ort hinterlegt hat. Dann hat es ein Nachfolger wesentlich einfacher, sich in die Vereins...mehr

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Vereinsorganisation: Optima... / 2 Grundbegriffe der Vereinsorganisation

a) Der Begriff "Organ" Wie bereits oben ausgeführt, benötigt der Verein als Körperschaft (juristische Person) zur Bildung und Äußerung seines Willens und zur Erledigung der Aufgaben natürliche Personen, die in Gremien zusammenkommen. Diese werden als Organe des Vereins bezeichnet. Organe des Vereins sind aber nicht nur diejenigen Gremien, in denen die Willensbildung des Verein...mehr

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Wie organisiert man den Wec... / 10.1 Hilfreich für diesen Fall ist eine Checkliste laut folgendem Muster:

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Wie organisiert man den Wec... / 12.2 Die Leute richtig ansprechen

Das persönliche Ansprechen ist erfahrungsgemäß immer noch die beste Methode, Leute zu gewinnen. Was man auch weiß: Briefe mit dringenden Aufrufen an die Vereinsmitglieder bringen meist nicht viel. Und ganz wichtig: Anfragen, die an das schlechte Gewissen der Leute appellieren, verfehlen meistens ihr Ziel. Gejammer über Überlastung im Vorstand und mangelnde Solidarität wecken ...mehr

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Wie organisiert man den Wec... / 12.5 Einen Gegenwert anbieten

Nur einfach so, aus lauter Idealismus, übernimmt kaum jemand Vorstandsarbeit. Es ist richtig und legitim, dass die Ehrenamtlichen für ihren Einsatz belohnt werden, einen persönlichen Gewinn davon haben. Auch wenn ehrenamtliche Arbeit grundsätzlich nicht mit Geldwert entschädigt wird, können viele andere Möglichkeiten in die Schale geworfen werden: Lernfeld und Qualifikation We...mehr

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Wie organisiert man den Wec... / 9.4 Wann endet die Haftung des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds?

Die Frage der Beendigung der Amtszeit hängt untrennbar mit der persönlichen Haftung des Vorstandsmitglieds zusammen, denn mit Ende der Amtszeit endet auch die haftungsrechtliche Verantwortung für die Folgen einer schuldhaft fehlerhaften Geschäftsführung. Dies liegt auf der Hand, denn man ist nur für das verantwortlich, wofür man auch einstehen kann. Die Haftung endet also mit...mehr

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Wie organisiert man den Wec... / 6 Änderung des Vereinsregisters sofort erforderlich

Erster und wichtigster Schritt ist, dass der bestehende Vorstand nach § 26 BGB verpflichtet ist, das ausgeschiedene Vorstandsmitglied umgehend im Vereinsregister löschen zu lassen (§ 67 Abs. 1 BGB). Dazu ist ein Antrag an das zuständige Registergericht des Vereins erforderlich. Der Antrag muss notariell beglaubigt werden (§§ 77, 129 BGB). Hinweis Ein Vorstandsmitglied, das im...mehr

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Wie organisiert man den Wec... / 12.4 Die zu erwartenden Aufgaben beschreiben und Platz lassen für eigene Ideen

Unbekannte Aufgaben können Angst machen. Die meisten Leute möchten wissen, auf was sie sich einlassen. Dabei geht es sowohl um den Inhalt der Aufgaben als auch um die benötigte Zeit. Vielleicht haben Sie eine Aufgabenbeschreibung zur Hand oder erstellen eine solche, und Sie können möglichst präzise Angaben über den Zeitaufwand machen. Es ist jedoch sehr wichtig, dass – je nac...mehr

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Vereinsorganisation: Optima... / 4 Vereins- und Satzungsautonomie: weiter Spielraum

Der Gesetzgeber hat dem Verein einen weiten Gestaltungsspielraum bei der Ausgestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation des Vereins eingeräumt. Dies ergibt sich bereits aus dem Grundsatz der Vereins- und Satzungsautonomie, der sich aus Art. 9 Abs. 1 GG ergibt. Aus der Vereins- und Satzungsautonomie hat das Bundesverfassungsgericht abgeleitet, dass die Selbstbestimmung über d...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Wie organisiert man den Wec... / 12.7 Ein gut funktionierender Verein mit einem guten Image

Die beste Voraussetzung für das Gewinnen neuer Vorstandsmitglieder ist und bleibt der Verein mit einer guten Führung, spannenden Inhalten und einem intakten Ansehen. Dazu gehören umsichtiges Handeln des Vorstands, zweckdienliche Strukturen und aktive Mitglieder.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 2 Regelungsinhalt

Rz. 2 Wenn das Gericht nicht weiß, welche bestimmte natürliche Person als Zeuge in Betracht kommt, genügt es, wenn das Gericht sein Ersuchen an den Vorstand usw. richtet. Das Gericht muss nicht zunächst ermitteln, welche konkrete Person infrage kommt. Soll z. B. Beweis erhoben werden über die Arbeitsweise in der Poststelle des FA, so ist das Ersuchen an den Vorsteher zu rich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 51 All... / 3.2 Funktionale Untergliederungen

Rz. 10 Natürliche Personen und Personenvereinigungen, die nicht unter das KStG fallen, können die Vergünstigungen wegen der Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke nicht in Anspruch nehmen (GbR, OHG, KG, stille Gesellschaft).[1] Rz. 11 § 51 Abs. 1 S. 3 AO fingiert die steuerrechtliche Unselbstständigkeit von funktionalen Untergliederungen (Abteilungen) gemeinnütziger Körperschaf...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Ausschlussfristen: Wirksamk... / 3.2.3 Formelle Anforderungen an die Geltendmachung

Stets vorausgesetzt wird immer eine "Geltendmachung", an die wiederum bestimmte Voraussetzungen geknüpft werden. Ausschlussfristen sind zunächst entweder ein- oder 2-stufig ausgestaltet. Für die zweite Stufe ist regelmäßig die gerichtliche Geltendmachung erforderlich, die Klageschrift muss also beim Arbeitsgericht eingehen. Meist sehen Ausschlussfristen aber auch für die ers...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Prüfung des Jahresabschluss... / 2.1 Gesetzliche Pflicht zur Abschlussprüfung

Die zentralen Rechtsgrundlagen für die gesetzliche Abschlussprüfung nach HGB ergeben sich aus § 316 HGB sowie § 6 PublG. Vom Abschlussprüfer sind somit zu prüfen: Der Jahresabschluss und der Lagebericht von Kapitalgesellschaften sowie von Kapitalgesellschaften & Co., wenn es sich hierbei um mittelgroße oder große Gesellschaften handelt;[1] Der Jahresabschluss nebst Lagebericht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2.1.1.2.1 Juristische Personen des Privatrechts

Rz. 12 Im Zivilrecht sind vor allem die Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, KGaA), die Genossenschaft, der rechtsfähige Verein, der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit und die rechtsfähige Stiftung zu nennen. Sie handeln durch ihren Vorstand bzw. ihre Geschäftsführer oder durch den Abwickler der AG[1] bzw. den Liquidator der GmbH.[2] Der Begriff der Vorstände, Geschäftsführ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.1 Gesetzliche Vertreter, Geschäftsführer, Beteiligte

Rz. 7 Die gesetzliche Vertretungsmacht der Eltern für ihre Kinder endet durch Volljährigkeit, Entziehung der elterlichen Gewalt oder Tod des Kindes, diejenige des Betreuers für Volljährige[1] mit dessen Entlassung[2] oder mit der Aufhebung der Betreuung.[3] Der Betreuer ist in seinem Aufgabenkreis, der viel variabler als der des früheren Vormunds für diese Fälle ausgestaltet...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2.1.2 Verpflichtete Geschäftsführer von Vermögensmassen

Rz. 21 § 34 AO schafft keinen eigenen Begriff der Vermögensmasse, sondern knüpft an den Begriff an, der im geltenden Steuerrecht[1] mit dem Ziel der Besteuerung bestimmter Vermögenszusammenfassungen verwendet wird.[2] Diese Vermögensmassen sind aus dem Vermögen einer natürlichen oder juristischen Person ausgegliedert und der treuhänderischen Verwaltung nach bestimmten Grundsä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 4.3.3 Abwickler (Liquidator)

Rz. 66 Wird eine Kapitalgesellschaft, ein Verein oder eine Personengesellschaft aufgelöst, so ist die Gesellschaft bzw. der Verein damit noch nicht beendet. Regelmäßig ist ein Liquidationsverfahren durchzuführen, für dessen Durchführung Abwickler als Vertretungs- und Geschäftsführungsorgane bestellt werden.[1] Diese sind in vielen Fällen mit den bisherigen gesetzlichen Vertr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 4.7 Angabe zur Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex

Rz. 237 Börsennotierte Aktiengesellschaften i. S. d. § 3 Abs. 2 AktG müssen in ihrem Anhang Angaben über die jährliche Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) i. S. d. § 161 AktG machen. Hierbei ist anzugeben, ob die Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats i. S. d. § 161 AktG erfolgte und den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht wurde. ...mehr

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Anhang nach HGB / 1.3.5 Übersicht über die gesetzlichen Angabepflichten

Rz. 16 In der folgenden Übersicht sind die von allen Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften & Co. vorzunehmenden Angaben mit "KMG" (K = kleine, M = mittelgroße und G = große Kapitalgesellschaft), die nur von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften (und entsprechend großen Kapitalgesellschaften & Co.) vorzunehmenden Angaben mit "MG" und die nur von großen Kapit...mehr

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Anhang nach HGB / 3.1.1.2 Umlaufvermögen und aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Rz. 135 Angaben zu antizipativen Forderungen (§ 268 Abs. 4 Satz 2 HGB) Werden unter den sonstigen Vermögensgegenständen Posten ausgewiesen, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen (antizipative Forderungen) und die einen größeren Umfang haben, so müssen im Anhang mittelgroßer und großer Kapitalgesellschaften dazu Erläuterungen vorgenommen werden. Kleine Kapitalge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Letztwillige Verfügung zu G... / 1. Dauertestamentsvollstreckung

Rz. 61 Um die Schutzwirkung des § 2211 BGB auf Lebzeiten des Kindes mit Behinderung sicherzustellen, bedarf es in der erbrechtlichen Lösung (Behindertentestament 1.0) der Anordnung der Dauertestamentsvollstreckung gem. § 2209 BGB. Wird sie angeordnet, so steht dem Testamentsvollstrecker für die angeordnete Dauer die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnisse über den Nachlass zu....mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / 1. Anmeldung zum Transparenzregister

Rz. 75 Die Treuhandstiftung bedarf keiner Anerkennung durch die staatliche Stiftungsaufsicht. Sie wird auch nicht in das Stiftungsregister einzutragen sein. Fraglich ist, ob die unselbstständige Stiftung zum Transparenzregister angemeldet werden muss, § 18 GwG. Rz. 76 Die Anmeldung zum Transparenzregister muss zunächst von rechtsfähigen Stiftungen erfolgen, vgl. § 20 Abs. 1 G...mehr

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Ständige Teilnahme eines Ehrenmitglieds an Aufsichtsratssitzungen unzulässig

Zusammenfassung Dritte dürfen grundsätzlich nicht an Aufsichtsratssitzungen teilnehmen. Nur im Einzelfall ist die Anhörung von Sachverständigen oder Auskunftspersonen in Aufsichtsratssitzungen erlaubt. Auch der Status als Ehrenmitglied im Aufsichtsrat berechtigt nicht zur Teilnahme an Aufsichtsratssitzungen. Sachverhalt Die Beklagte ist eine AG, an deren Aufsichtsratssitzungen...mehr

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Spendenakquise für den Verein / 8 Die Zuwendungsbescheinigung

Der Wortlaut einer Spendenquittung – offiziell Zuwendungsbestätigung – ist vorgeschrieben. Die Muster hierzu finden Sie, wenn Sie im Internet nach "Muster für Zuwendungsbestätigungen (§ 10b EStG)" suchen. Spendenbescheinigungen unterschreibt der vertretungsberechtigte Vorstand (wie er im Vereinsregister eingetragen ist). Der Vorstand kann diese Aufgabe aber per Beschluss dele...mehr

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Spendenakquise für den Verein / Zusammenfassung

Wer heutzutage einkaufen geht, merkt schnell, dass die Lebenshaltungskosten steigen. Die Nachrichten berichten auch von finanziellen Problemen gerade im Einzelhandel und im Mittelstand. Kein Wunder also, dass es für Vereine immer schwieriger wird, Spendengelder zu akquirieren. Auf der anderen Seite leiden die Vereine aber auch unter den steigenden Preisen. Selbst bei sparsam...mehr

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Spendenakquise für den Verein / 7.1 Dankeschön

Bedanken Sie sich bei den Spendern. Wurde beispielsweise beim Tag der offenen Tür oder einem kommunalen Fest gesammelt, reicht eine Pressemitteilung, in der man über das Ergebnis der Sammlung berichtet und sich gleichzeitig bei allen Spendern bedankt. Hierzu sollte dann der Vorsitzende ein Statement abgeben, das der Presse zur Verfügung gestellt wird. Bei größeren Spenden ist...mehr

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Schmiergelder und Bestechun... / 3.4.3 Sonstige Rechtsfolgen von Korruptionsdelikten

Rz. 24a Geldwäsche Da es sich bei den Geldbeträgen, die etwa mittels einer Bestechung erzielt werden, um Gelder aus strafbaren Handlungen handelt, liegt bei Bestechungssachverhalten fast immer auch zugleich der Tatbestand der Geldwäsche gem. § 261 StGB vor. Untreue Der Straftatbestand der Untreue nach § 266 StGB ist erfüllt, wenn jemand seine Pflicht zur Wahrung fremder Vermöge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Schmiergelder und Bestechun... / 3.3 Vorteilszuwendungen

Rz. 13 Unter das Abzugsverbot fallen alle Vorteilszuwendungen und damit zusammenhängende Aufwendungen, die eine rechtswidrige Handlung i. S. d. Strafgesetzes oder einer Bußgeldvorschrift darstellen. Ein Vorteil i. S. d. einschlägigen Straf- oder Bußgeldvorschriften ist nach Auffassung der Verwaltung jede Leistung des Zuwendenden, auf die der Empfänger keinen rechtlich begrün...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Schmiergelder und Bestechun... / 3.4.2 Ausdehnung der Angestelltenbestechung auf den Weltmarkt

Rz. 19 Der Tatbestand der Bestechung im geschäftlichen Verkehr, § 299 StGB, setzt voraus, dass der Steuerpflichtige (Vorteilsgeber) einem Dritten (Vorteilsempfänger), z. B. einem Angestellten eines Unternehmens, der aufgrund seiner gegenwärtigen Stellung im Unternehmen berechtigt ist, für den Betrieb zu handeln, einen Einfluss auf die im Unternehmen zu treffenden Entscheidun...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalgesellschaft / 1.1 Aktiengesellschaft

Zur Gründung einer AG wird grundsätzlich nur noch eine Person benötigt. Diese stellt die Satzung des Unternehmens durch notarielle Beurkundung fest. Die Satzung einer AG muss folgende Grundangaben zwingend enthalten (§ 23 Abs. 3 AktG): Firma (Name der Gesellschaft); deren Sitz; Gegenstand des Unternehmens; Höhe des Grundkapitals (mindestens 50.000 EUR); die Zerlegung des Grundkap...mehr

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So wird die nächste Veranst... / 2.4 Das Leitungsteam

Im Leitungsteam laufen alle Fäden zusammen. Damit übernimmt es auch eine im positiven Sinne kontrollierende Funktion. Die Mitglieder des Leitungsteams beobachten die Arbeit der anderen Teams und greifen unterstützend ein, wenn dies nötig wird. Die Mitglieder des Leitungsteams sollten in der Lage sein, Konflikte schnell und umfassend zu erkennen, zu analysieren und Lösungsvors...mehr