Fachbeiträge & Kommentare zu Vorstand

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Zweck und Erscheinungsformen.

Rn 61 Die Funktion der Gesamtvertretung besteht darin, durch gegenseitige Kontrolle (Vier-Augen-Prinzip) treuwidrigen Rechtsgeschäften vorzubeugen und die Kompetenz der Vertreter in ihrer Gesamtheit zu bündeln (Staud/Schilken § 167 Rz 53). Von einer ›unechten‹ oder ›gemischten‹ Gesamtvertretung spricht man, wenn ein Gesellschafter, Vorstand oder Geschäftsführer nur zusammen ... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Versammlungsleitung.

Rn 7 Die Satzung muss bestimmen, wer die Versammlung leitet. Fehlt es daran, kann die Mitgliederversammlung einen Leiter wählen, andernfalls ist der Vorstandsvorsitzende oder ein vom Vorstand gewähltes Vorstandsmitglied zuständig (BeckOK/Schöpflin Rz 18). Der Versammlungsleiter muss für den ordnungsgemäßen Ablauf, insb die korrekte Beschlussfassung sorgen. Ihm obliegt die Er... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Verein wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und mit Rechtskraft des Beschlusses, durch den die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen worden ist, aufgelöst. 2Wird das Verfahren auf Antrag des Schuldners eingestellt oder nach der Bestätigung eines Insolvenzplans, der den Fortbestand des Vereins vorsieht, aufgehoben, so kann die Mitgli... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 76 BGB – Eintragungen bei Liquidation.

Gesetzestext (1) 1Bei der Liquidation des Vereins sind die Liquidatoren und ihre Vertretungsmacht in das Vereinsregister einzutragen. 2Das Gleiche gilt für die Beendigung des Vereins nach der Liquidation. (2) 1Die Anmeldung der Liquidatoren hat durch den Vorstand zu erfolgen. 2Bei der Anmeldung ist der Umfang der Vertretungsmacht der Liquidatoren anzugeben. 3Änderungen der L... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 85a BGB – Verfahren bei Satzungsänderungen.

Gesetzestext (1) Die Satzung kann durch den Vorstand oder ein anderes durch die Satzung dazu bestimmtes Stiftungsorgan geändert werden. Die Satzungsänderung bedarf der Genehmigung der nach Landesrecht zuständigen Behörde. (2) Die Behörde kann die Satzung nach § 85 ändern, wenn die Satzungsänderung notwendig ist und das zuständige Stiftungsorgan sie nicht rechtzeitig beschlie... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Vorrang vereinsinterner Rechtsbehelfe.

Rn 22 Der Betroffene kann erst nach Ausschöpfung der vereinsinternen Rechtsbehelfe die staatlichen Gerichte anrufen (BGHZ 47, 172, 174; LG Frankfurt SpuRT 06, 35), denn diese haben aufschiebende Wirkung (BayOLGZ 88, 175). Versäumt der Beschuldigte vereinsinterne Rechtsbehelfe, ist der Weg zu den staatlichen Gerichten verschlossen, wenn die Satzung darauf hinweist, dass die F... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Allgemeine Regelung (Satz 1)

(1) 1 Für die Zuordnung eines immateriellen Werts zu einer Betriebsstätte ist dessen Schaffung oder dessen Erwerb die maßgebliche Personalfunktion. Rz. 3041 [Autor/Stand] Anknüpfungspunkt für die Zuordnung. Nach § 6 Abs. 1 Satz 1 BsGaV ist die für die Zuordnung eines immateriellen Werts (Rz. 2957, 2954) maßgebliche Personalfunktion (Rz. 2944 ff.) die Schaffung oder der Er... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 84a BGB – Rechte und Pflichten der Organmitglieder.

Gesetzestext (1) Auf die Tätigkeit eines Organmitglieds für die Stiftung sind die §§ 664 bis 670 entsprechend anzuwenden. Organmitglieder sind unentgeltlich tätig. Durch die Satzung kann von den Sätzen 1 und 2 abgewichen werden, insbesondere auch die Haftung für Pflichtverletzungen von Organmitgliedern beschränkt werden. (2) Das Mitglied eines Organs hat bei der Führung der ... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Beginn und Ende.

Rn 2 Die Mitgliedschaft entsteht originär durch Beteiligung an der Vereinsgründung (§ 21 Rn 13) oder durch Eintritt. Der Beitritt erfolgt durch Aufnahmevertrag, ist auch konkludent (Hamm NZG 11, 35 [OLG Hamm 06.09.2010 - I-8 U 8/10]) und rückwirkend möglich (BGH NZG 15, 713 [BGH 03.02.2015 - II ZR 242/13]). Soweit er zuständig ist, nimmt der Vorstand die Beitrittserklärung a... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Fahrlässigkeit.

Rn 9 Fahrlässigkeit ist tatsächlich der regelmäßige Haftungsstandard; sie wird als ›Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt‹ definiert (§ 276 II). Aufzubringen ist also die ›erforderliche‹, nicht nur die ›übliche‹ Sorgfalt; im Verkehr eingerissene Unsitten entlasten nicht, mögen sie auch im jeweiligen Verkehrskreis üblich sein (RGZ 128, 39, 44 [›in Jägerkreise... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verfahren und Entscheidung.

Rn 18 Der Verein kann die Vereinsstrafgewalt auf besondere Vereinsorgane, wie ein Vereins- oder Ehrengericht oder einen Schlichtungsausschuss, übertragen, andernfalls bleibt es bei der Grundzuständigkeit der Mitgliederversammlung. Bei der Abberufung eines Vorstandsmitglieds muss angesichts § 27 in jedem Fall die Mitgliederversammlung beteiligt werden (BGH NJW 84, 1884 [BGH 0... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 7 Muster / D. Geltendmachung der Geschäftsgebühr

Rz. 7 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.7: Geltendmachung der Geschäftsgebühr An das Amtsgericht Musterstadt Gerichtsstraße 123 12345 Musterstadt Klage des Herrn Otto Müller, Musterstraße 24, 12345 Musterstadt Klägers, – Prozessbevollmächtigte: RA Meier, Musterstraße 14, 12345 Musterstadt gegen die XYZ Haftpflichtversicherung AG, vertreten durch den Vorsta... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Negativabgrenzung (Satz 2)

2 Nicht maßgeblich sind insbesondere Personalfunktionen, die bezogen auf den Zuordnungsgegenstand 1. lediglich unterstützenden Charakter haben oder 2. ausschließlich die allgemeine Geschäftspolitik des Unternehmens betreffen. Rz. 2951 [Autor/Stand] Regelbeispiele für nicht maßgebliche Personalfunktionen. § 2 Abs. 5 Satz 2 BsGaV enthält eine Negativabgrenzung zu den maßge... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundsätzliches.

Rn 10 Die freie Entscheidung von Verein und Mitglied über Ein- und Austritt bzw Aufnahme gehört zu den Grundprinzipien des Vereinsrechts und ist Voraussetzung funktionierenden Wettbewerbs im Vereinswesen. Selbst wenn der Bewerber um die Mitgliedschaft alle satzungsgemäßen Voraussetzungen der Mitgliedschaft erfüllt, besteht kein Aufnahmezwang, wenn sich der Verein nicht satzu... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beschlussmängel.

Rn 13 Im Interesse einer im Vereinsrecht erforderlichen einfachen Lösung sind nach hM fehlerhafte Beschlüsse ohne weiteres nichtig, es wird also nicht nach §§ 241 ff AktG analog zwischen Nichtigkeits- und Anfechtungsklage unterschieden (BGH NJW 08, 69, 72 [BGH 02.07.2007 - II ZR 111/05]; Brandbg ZStV 19, 192; Hamm ZStV 22, 67). Der Verein kann aber in seiner Satzung bestimme... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Voraussetzungen.

Rn 1 Das Austrittsrecht ist durch die Satzung unabdingbar (§ 40 1) und sichert damit die Freiheit des Mitglieds, sich dem Verein und seinen Pflichten zu entziehen. Das ermöglicht auch einen Wettbewerb der Vereine untereinander. Rn 2 Der Austritt muss als einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung dem zuständigen Vereinsorgan zugehen, meist dem Vorstand (§§ 130, 26 II 2). ... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Form, Frist, Zeit, Ort.

Rn 4 Die Satzung soll die Form der Berufung der Mitgliederversammlung regeln (§ 58 Nr 4). Sie muss hinreichend bestimmt sein (durch ›Presseveröffentlichung‹ ist zu unbestimmt, Hamm NJW-RR 11, 395 [OLG Hamm 23.11.2010 - I-15 W 419/10]) und sicherstellen, dass jedes teilnahmeberechtigte Vereinsmitglied von der Mitgliederversammlung Kenntnis erhalten kann (Schlesw NJW 12, 2524)... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 1 WEigtümer ist, wer zu Recht im Wohnungs- und/oder Teileigentumsgrundbuch eingetragen ist (BGH ZMR 21, 402 Rz 17; 17, 906 Rz 6); dies kann auch die GdW (Rn 6) – auch in einer anderen WE-Anlage (München ZMR 16, 792) – sein (Hamm NJW 10, 1464). WEigtümer ist ferner, wer durch Erbfall (BGH ZMR 19, 423 Rz 7; NZM 13, 735 Rz 6), Umwandlung oder durch Zuschlag gem § 90 I ZVG Wo... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeine Anforderungen.

Rn 3 Entscheidend ist, ob dem Kündigenden eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses auch nur bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist oder der vereinbarten Vertragslaufzeit nicht mehr zumutbar ist (BAG NZA 19, 1343 [BAG 27.06.2019 - 2 AZR 28/19]; 19, 445; 17, 1179 [BAG 29.06.2017 - 2 AZR 597/16]; st Rspr). IRe zweistufigen Prüfung (BAG aaO) ist (1.) zu prüfen, ob der... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Begriff, Arten, Abgrenzung.

Rn 2 Die Stiftung ist eine auf Ausstattung mit einem Vermögen angelegte, nicht in einem Personenverband bestehende (mitgliederlose, I 1) selbstständige juristische Person zur Erreichung eines dauernden Zwecks, der nur durch den Willen des Errichters bestimmt wird (BVerwG NJW 98, 2545, 2546 [BVerwG 12.02.1998 - BVerwG 3 C 55/96]). Es handelt sich um eine verselbstständigte Ve... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelheiten.

Rn 14 Der VoRp ist Träger des Vereinsvermögens und des durch § 12 geschützten Namensrechts des Vereins. Er ist wechsel- und scheckfähig, erbfähig und fähig, Arbeitgeber zu sein (LAG Hamm NZA-RR 03, 487 [LAG Hamm 12.12.2002 - 1 (11) Sa 1813/01]). Der VoRp kann materiell-rechtlich Mitglied einer juristischen Person und einer Personengesellschaft sowie eines anderen VoRp sein. ... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Verfassungsmäßig berufener Vertreter.

Rn 3 Der Verein ist verantwortlich für das Verhalten des Vorstands als Organ, einzelner Vorstandsmitglieder eines mehrgliedrigen Vorstands und für die besonderen Vertreter nach § 30. Der Begriff ist durch eine weite Auslegung gekennzeichnet. Da die juristische Person nicht selbst entscheiden kann, wem sie ohne Entlastungsmöglichkeit haften will, muss der Vertreter weder Vert... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Verkehrspflichten in der Lieferkette.

Rn 175 Vor allem in den Fällen von Menschenrechtsverletzungen im internationalen Kontext wird verstärkt die Frage von Verkehrspflichten in der Lieferkette thematisiert (s etwa G Wagner RabelsZ 16, 717, 762 ff; König AcP 2017, 611, 666 ff; Schall ZGR 18, 479, 503 ff; Habersack/Zickgraf ZHR 18, 252, 266 ff; RabelsZ 23, 532, 542 ff; Habersack/Ehrl AcP 2019, 155, 196 ff; Fleisch... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Soweit die erforderlichen Mitglieder des Vorstands fehlen, sind sie in dringenden Fällen für die Zeit bis zur Behebung des Mangels auf Antrag eines Beteiligten von dem Amtsgericht zu bestellen, das für den Bezirk, in dem der Verein seinen Sitz hat, das Vereinsregister führt. mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 77 BGB – Anmeldepflichtige und Form der Anmeldungen.

Gesetzestext (1) Die Anmeldungen zum Vereinsregister sind von Mitgliedern des Vorstands sowie von den Liquidatoren, die insoweit zur Vertretung des Vereins berechtigt sind, mittels öffentlich beglaubigter Erklärung abzugeben. Die Erklärung kann in Urschrift oder in öffentlich beglaubigter Abschrift beim Gericht eingereicht werden. (2) Die öffentliche Beglaubigung mittels Vid... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
FF 09/2025, Rechtsprechung ... / 2.2 OLG München, Beschl. v. 22.8.2024 – 12 UF 268/23

Ein Anspruch auf nachehelichen Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB ist nach § 1578b Abs. 2 BGB zeitlich dahingehend zu begrenzen, dass mit Rechtskraft der Scheidung der Anspruch zur Gänze in Wegfall kommt, wenn ehebedingte Nachteile nicht feststellbar sind und auch unter dem Gesichtspunkt der nachehelichen Solidarität ein nachehelicher Unterhaltsanspruch wegen eines... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes sind 2Als Beschäftigte gelten auch die Bewerberinnen ... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 82b BGB – Stiftungsregister und Anmeldung der Stiftung. (zum 1.1.26)

Gesetzestext (1) Für die Stiftungen wird ein Stiftungsregister geführt. Das Nähere regelt das Stiftungsregistergesetz. (2) Nach der Anerkennung ist die Stiftung zur Eintragung in das Stiftungsregister anzumelden. In der Anmeldung sind die Vorstandsmitglieder, die besonderen Vertreter, die Vertretungsmacht der Vorstandsmitglieder und der besonderen Vertreter sowie etwaige Bes... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Kündigungsberechtigung.

Rn 47 Die Kündigungsberechtigung (iE Lingemann/Steinhauser NJW 18, 840) richtet sich nach allg Regeln. Neben Dienstberechtigtem/ArbG sind ggü ArbN kündigungsberechtigt idR Personalleiter (BAG NZA 21, 1178 [BAG 27.04.2021 - 9 AZR 662/19]; Gesamtprokura schadet nicht, BAG NJW 14, 3595 Anm Lingemann/Siemer), nicht aber Personalsachbearbeiter (BAG NZA 93, 307 [BAG 29.10.1992 - 2... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Dringende Fälle.

Rn 5 Sie liegen vor, wenn den Interessen des Vereins, seiner Gläubiger oder anderer Beteiligter (jeder, dessen Rechtsstellung die Vorstandsbestellung berührt, auch ein Vereinsmitglied [Schleswig FGPrax 13, 127], dessen Mitgliedschaft ruht, Ddorf NZG 12, 272) nicht nur unerhebliche Nachteile drohen und diese nicht durch andere Maßnahmen zu verhindern sind (vgl München NotBZ 1... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Besonderheiten beim wirtschaftlichen Verein.

Rn 22 Der kaufmännisch tätige VoRp bleibt Verein und wird nicht zur OHG (aA die hM, BGHZ 22, 240, 244; Soergel/Hadding § 54 Rz 3). Allerdings ist kraft der Verweisung des § 54 I 2 das Recht der OHG anwendbar. Der VoRp, der ein Handelsgewerbe betreibt, muss sich analog § 33 HGB in das Handelsregister mit sämtlichen Mitgliedern und Vorstandsmitgliedern eintragen lassen. Zum Sc... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 40 BGB – Nachgiebige Vorschriften.

Gesetzestext 1Die Vorschriften des § 26 Absatz 2 Satz 1, des § 27 Absatz 1 und 3, der §§ 28, 31a Absatz 1 Satz 2 sowie der §§ 32, 33 und 38 finden insoweit keine Anwendung als die Satzung ein anderes bestimmt. 2Von § 34 kann auch für die Beschlussfassung des Vorstands durch die Satzung nicht abgewichen werden. Rn 1 Die angeführten Vorschriften sind satzungsdispositiv, die üb... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Grundsätze des § 1826 gelten für alle Betreuer. Beim Vereinsbetreuer haftet der Verein nach § 31 für das Verschulden verfassungsmäßig bestellter Vertreter und des Vorstands sowie für persönlich zum Vormund bestellte Mitarbeiter (LG Stade FamRZ 08, 2232; aA Kobl FamRZ 10, 755). Der als Betreuer bestellte Betreuungsverein haftet nach III. Wird die Betreuung aufgehoben... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. In Ausführung der ihm zustehenden Verrichtungen.

Rn 8 Der besondere Vertreter muss in vereinsamtlicher Eigenschaft, im zugewiesenen Wirkungskreis gehandelt haben (Reichert/Achenbach Kap 6 Rz 186; BGH GWR 15, 32 Rz 16). Ein innerer sachlicher, nicht nur zufälliger zeitlicher und örtlicher Zusammenhang zwischen der schadensstiftenden Handlung und seinem Aufgabenkreis ist erforderlich (BGHZ 49, 19, 23; 98, 148). Problematisch... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verfassungsmäßig berufene Vertreter.

Rn 3 Der Begriff ist wie bei § 31 weit auszulegen (§ 31 Rn 3) und erfasst jede Person, der durch Organisationsnormen der juristischen Person bestimmte eigenverantwortlich zu erledigende Aufgaben übertragen sind (RGZ 157, 228, 237). Fehlt es an einer satzungsmäßigen Grundlage, kann der Bedienstete aber gleichwohl unter §§ 30, 31 fallen, wenn die Repräsentantenhaftung (§ 31 Rn... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Grundsätze des § 1794 gelten für alle Vormünder. Beim Amtsvormund konkurriert die Haftung aus § 1794 mit der Amtshaftung nach § 839 iVm Art 34 GG, wobei sich der Mündel bei der Haftung nach § 1794 ggf besser steht, da hier die längere Verjährungsfrist gilt (30 Jahre) und § 839 III keine Anwendung findet (BGH FamRZ 87, 904). Beim Vereinsvormund haftet der Verein nach... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Cannabis-Anbauvereinigungen.

Rn 16 Diese lässt das G zum Umgang mit Konsum-Cannabis (KCanG v 27.3.24, BGBl Nr 109) in §§ 1 Nr 13a, 16 ff mit dem ausschließlichen Zweck des nichtgewerblichen Eigenanbaus und der Weitergabe zum Eigenkomsum, von Vermehrungsmaterial und von Informationen zur Suchtprävention an Mitglieder zu. Der Verein darf max 500 Mitglieder haben, die volljährig sein müssen und nur einer A... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Anwendungsbereich.

Rn 12 Die §§ 21–53 gelten für alle Vereine mit Rechtspersönlichkeit und zT auch für VoRp (s § 54 Rn 8–11, dort auch zur Reform). Da der Verein die Grundform der privatrechtlichen Körperschaften ist, sind die vereinsrechtlichen Vorschriften zur Füllung etwaiger Lücken bei folgenden Vereinigungsformen anzuwenden: AG, eG, GmbH, KGaA, VVaG. Das gilt insb für §§ 29, 30, 31 u 35. ... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Geltungsbereich.

Rn 3 Die Vorschrift erfasst nicht Personengesellschaften (BGH NJW 14, 3779 – GbR) oder juristische Personen des Öffentlichen Rechts, sondern gilt für die privatrechtliche Stiftung sowie für alle privatrechtlichen körperschaftlich strukturierten Gesellschaften soweit keine Sonderregelungen bestehen, also für den VoRp (LG Berlin NJW 70, 1047), die GmbH (BGH NJW 83, 938; Ddorf ... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Entlastung.

Rn 8 Entlastung ist die Billigung der Führung des Vorstandsamts durch die Mitgliederversammlung. Mit der Entlastung des Vorstandes verzichtet der Verein auf Schadensersatz- und Bereicherungsansprüche, aber nicht auf solche, die die Mitgliederversammlung aufgrund der ihr erteilten Informationen nicht zu überblicken vermag (so für eG: BGH NZG 05, 562 = WuB II D § 34 GenG 1.05 ... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Satzungsänderung.

Rn 1 Im Interesse des Minderheitenschutzes ist für eine Satzungsänderung eine ¾-Mehrheit erforderlich. Da die Satzungsänderung nach § 71 I der Eintragung bedarf, gilt der Grundsatz: ›Keine Satzungsrechtsänderung ohne Satzungstextänderung‹. Satzungsänderung ist jede Änderung der Satzungsurkunde, und zwar auch dann, wenn die Vorschriften als Geschäftsordnungen und damit als ei... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff und Wesen.

Rn 10 Da das Gesetz den VoRp kennt (§ 54), setzt die Vereinseigenschaft keine juristische Persönlichkeit voraus. Der Verein ist eine Vereinigung, die einen Gesamtnamen führt, einen bestimmten Zweck verfolgt, eine größere Mitgliederzahl aufweist und auf eine Dauer angelegt ist, die Raum lässt für die notwendige körperschaftliche Organisation, die darin besteht, dass die Verei... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 86b BGB – Verfahren der Zulegung und der Zusammenlegung.

Gesetzestext (1) Stiftungen können durch Vertrag zugelegt oder zusammengelegt werden. Der Zulegungsvertrag oder Zusammenlegungsvertrag bedarf der Genehmigung durch die für die übernehmende Stiftung nach Landesrecht zuständige Behörde. (2) Die Behörde nach Absatz 1 Satz 2 kann Stiftungen zulegen oder zusammenlegen, wenn die Stiftungen die Zulegung oder Zusammenlegung nicht ve... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. ultra-vires-Lehre.

Rn 6 Die ultra-vires-Lehre, nach der nicht vom Gesellschaftszweck gedeckte Akte von der Rechtsfähigkeit nicht umfasst sind, gilt im deutschen Recht für juristische Personen des Privatrechts nicht. Im Vereinsrecht kann stattdessen die Vertretungsmacht des Vorstands eingeschränkt werden (§ 26 I 3), was bei anderen juristischen Personen aber ausscheidet (s §§ 82 I AktG, 37 II G... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sonstige Beendigungsgründe.

Rn 4 Das Vorstandsamt endet mit Tod, Geschäftsunfähigkeit, Amtszeitablauf (KG Rpfleger 12, 550 [KG Berlin 30.01.2012 - 25 W 78/11]; mangels Satzungsregelung ist die Amtszeit unbegrenzt, Hamm NZG 08, 473, 475; bei Amtszeitablauf bleibt das Vorstandsmitglied idR solange im Amt, bis ein neues ordnungsgemäß gewählt ist (Schlesw ZStV 23, 11), zur Covid-Sonderregelung s Voraufl, W... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Beamte

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Beamte sind die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehenden Beschäftigten der Gebietskörperschaften und anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften, Anstalten, Stiftungen einschließlich ihrer Spitzenverbände. Sie werden steuerlich als > Arbeitnehmer behandelt. Das gilt auch für > Richter, Berufssoldaten der > Bundeswehr im In... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / dd) Abgasproblematik.

Rn 24 Im Zusammenhang mit der Abgasproblematik lässt sich argumentieren, dass in der fehlenden Aufklärung über eine unzulässige Abschaltvorrichtung ein grob leichtfertiges, gewissenloses Verhalten des Herstellers liegen kann (dazu ausf Schaub NJW 20, 1028, 1028 f mwN). Nachdem die Annahme von Sittenwidrigkeit jedenfalls in den ›klassischen‹ Diesel-Fällen nicht mehr infrage g... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 174 betrifft einseitige empfangsbedürftige Willenserklärungen wie die Kündigung, den Rücktritt, die Anfechtung, die Aufrechnung und den Widerruf und wird analog auf rechtsgeschäftsähnliche Handlungen wie die Mahnung, die Abmahnung und die Fristsetzung angewandt (BGH MMR 21, 477 [BGH 21.01.2021 - I ZR 17/18] Rz 24; NJW 01, 289, 290 [BGH 17.10.2000 - X ZR 97/99]; Staud/... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Kündigungserklärungsfrist.

Rn 12 Gem II 1 kann die Kündigung nur innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis der für sie maßgebenden Tatsachen erklärt werden; länger zurückliegende Geschehnisse können bei ›innerem Zusammenhang‹ mit dem aktuellen Kündigungsgrund berücksichtigt werden (LAG BW NZA-RR 07, 350 [LAG Baden-Württemberg 28.03.2007 - 12 Sa 81/06]). II 1 ist ein gesetzlich begründeter Verwirkungstatbe... mehr