Fachbeiträge & Kommentare zu Vorstand

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 119 Altmann, Versicherungsrechtliche Beurteilung von beruflichen Bildungsmaßnahmen, B+P 2018, 425. Beyme, Sozialversicherungspflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern einer RA-GmbH – Sozialversicherungsrecht sticht Berufsrecht – Anm. zu: BSG, Urteil v. 28.6.2022, B 12 R 4/20 R, AnwBl BE 2023, 93. Cranshaw, Sozialversicherungspflicht von Mitgliedern der Vertretungsorgane ...mehr

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Jansen, SGB IV § 53 Wahlorgane / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Bei den Wahlorganen handelt es sich um die Personen und Gremien, die eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen sicherstellen sollen. Die Mitglieder der Wahlorgane üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus und sind zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Angelegenheiten verpflichtet ...mehr

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Sommer, SGB V § 77 Kassenär... / 2.1 Bildung der KV/KZV

Rz. 11 Eine KV wird von den Vertragsärzten für den Bereich jedes Landes (Bundeslandes) gebildet. Die Bildung einer KV ist dabei nicht als ein aktives Handeln der Vertragsärzte zu verstehen, sondern als Rechtsfolge ihrer Zulassung oder Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung, einschließlich der Anstellung als Arzt in zugelassenen medizinischen Versorgu...mehr

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Sauer, SGB IX § 39 Aufgaben / 2.2.8 Einbindung von Selbsthilfe und Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderung (Abs. 2 Nr. 7)

Rz. 17 Art. 29 der UN-BRK garantiert Menschen mit Behinderungen "gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend am politischen und öffentlichen Leben teilhaben" zu können. Diese Möglichkeit ist ein entscheidendes Grundrecht. Demzufolge zählt es gemäß § 39 Abs. 2 Nr. 7 zu den Aufgaben der BAR, die Partizipation Betroffener durch stärkere Einbindung von Selbsthilfe- und Se...mehr

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Jansen, SGB IV § 44 Zusamme... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift betrifft die Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane, die im Sinne von Rahmenbestimmungen auch schon in der vorhergehenden Regelung des § 43 berührt worden ist. Sie regelt die Frage, welches bei den Sozialversicherungsinstitutionen die Träger der politischen Selbstverwaltung sind. In Abs. 1 Nr. 1 wird dabei der Grundsatz festgelegt, dass diese Träger...mehr

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Jansen, SGB IV § 63 Beratung / 2.1 Geschäftsordnung (Abs. 1)

Rz. 3 Die Geschäftsordnung, die sich jedes Selbstverwaltungsorgan geben muss, ist eine rein interne Regelung, kein autonomes Recht. Sie bindet nur die Organmitglieder im Innenverhältnis. Außenwirkung entfaltet sie nicht. Sie unterliegt der freien Selbstbestimmung jedes Selbstverwaltungsorgans, sodass die Geschäftsordnung des Vorstandes nicht der Zustimmung der Vertreterversa...mehr

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Jansen, SGB IV § 60 Ergänzu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift betrifft den Fall, dass Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane – oder auch deren Stellvertreter – ihre Mitgliedschaft nach § 59 verlieren und daher eine Ergänzung erforderlich wird. Ergänzungswahlen sind in diesem Falle nicht vorgesehen, ebenso wenig erfolgt automatisch eine Ergänzung aus der Stellvertreterliste. Es ist vielmehr ein Beschlussverfahren vo...mehr

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Jansen, SGB IV § 61 Wahl de... / 2.1 Wahl der Versichertenältesten und Vertrauenspersonen

Rz. 4 Die Fassung des Abs. 1 betrifft die Wahl der Versichertenältesten und Vertrauensleute bei den Versicherungsträgern. In Satz 1 erklärt sie folgende für die Wahl der Selbstverwaltungsorgane geltenden Vorschriften für entsprechend anwendbar: § 52 (Wahl des Vorstandes), § 56 (Wahlordnung), § 57 (Rechtsbehelfe), § 58 (Amtsdauer), § 59 (Verlust der Mitgliedschaft), § 60 (Erg...mehr

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Jansen, SGB IV § 43 Mitglie... / 2.3 Unvereinbarkeit (Abs. 3)

Rz. 8 Die Unvereinbarkeitsregelung des Abs. 3 soll Loyalitätskonflikten vorbeugen, die bei Ämterhäufung in einer Person auftreten könnten. Sie verbietet eine solche Ämterhäufung in 2 Fällen: einerseits bei ein und demselben Versicherungsträger (Satz 1), andererseits für die Selbstverwaltungsorgane verschiedener Krankenkassen (Satz 2). Bei demselben Versicherungsträger dürfen ...mehr

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Jansen, SGB IV § 60 Ergänzu... / 2.2 Verfahren bei der Vertreterversammlung (Abs. 3)

Rz. 5 Ein fristgerecht benannter und auch wählbarer Nachfolger gilt nach entsprechender Feststellung des Vorstandes als gewählt (Satz 1). Zuvor ist der Vorsitzende der Vertreterversammlung anzuhören, der aber lediglich rechtliche und/oder formale Einwände erheben kann. Ist der Nachfolger nicht fristgerecht benannt worden oder fehlt es an den persönlichen Voraussetzungen, so ...mehr

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Jansen, SGB IV § 28r Schade... / 2.1 Schadensersatzpflicht der Einzugsstelle (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 10 Die Voraussetzungen der Schadensersatzpflicht der Einzugsstelle regelt Abs. 1. Die Vorschrift differenziert nach der Schadensersatzpflicht (Abs. 1 Satz 1) und jener wegen entgangener Zinsen (Abs. 1 Satz 2). Abs. 1 Satz 1 setzt voraus, dass ein Organ oder ein Bediensteter der Einzugsstelle schuldhaft eine ihm nach diesem Abschnitt auferlegte Pflicht verletzt. In der Re...mehr

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Sommer, SGB V § 75a Förderu... / 2.1 Ärztliche Weiterbildung

Rz. 4 Die ärztliche Weiterbildung ist in Deutschland Aufgabe der Ärztekammern/Landesärztekammer der Bundesländer. Die Bundesärztekammer (BÄK) hat zwar eine auf Beschlüssen des Deutschen Ärztetages und ihres Vorstandes beruhende (Muster-)Weiterbildungsordnung entwickelt, die rechtlich gesehen für die Ärztekammern/Landesärztekammern aber nur empfehlenden Charakter hat. Maßgebe...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.2.3 Sonstige Einzelfälle – von A wie Arzt bis Z wie Zivildienstleistender

Rz. 42 Studierende, die eine ansonsten (versicherungspflichtige) Beschäftigung ausüben, genießen in der Rentenversicherung grundsätzlich nicht das sog. Werkstudentenprivileg; danach sind Studierende, die neben dem Studium arbeiten, dann zwar in der Sozialversicherung sozialversicherungsfrei, wenn ihr Studium die Hauptsache und die Beschäftigung die Nebensache bleibt. Bewerte...mehr

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Jansen, SGB IV § 43 Mitglie... / 2.1 Zahl der Mitglieder (Abs. 1)

Rz. 5 Die Regelung des Abs. 1 legt den Rahmen fest, innerhalb dessen die Satzung der Versicherungsträger die Zahl der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane bestimmen kann. Hierbei wird dem Satzungsgeber ein großer Beurteilungsspielraum eingeräumt. Die Bestimmung ist an der Größe des Versicherungsträgers auszurichten. Die festgelegte Zahl kann jeweils nur für die folgende Wa...mehr

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Jansen, SGB IV § 44 Zusamme... / 2.6.2 Besonderheiten der Vertreterversammlung

Rz. 20 Während die Vertreterversammlungen der Regionalträger und der DRV Knappschaft-Bahn-See lediglich aus Mitgliedern bestehen, die – je zur Hälfte – von den Versicherten und Arbeitgebern dieser Träger gewählt werden, erhält die Bundesvertreterversammlung der DRV Bund zusätzlich von jedem dieser Träger 2 weitere Mitglieder. Die Vertreterversammlungen dieser Träger wählen "...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.10.4.1 Grundlagen

Rz. 207 Unter Rz. 55–57 sind die zivil- und steuerrechtlichen Vorzüge dieser Sonderform bereits kurz herausgestellt worden. An dieser Stelle wäre zu ergänzen, dass sie zudem besonders geeignet erscheint, den Unternehmensfortbestand zu sichern, weil bei ihr Management und Kapital zuverlässig und langfristig getrennt werden können. Rz. 208 Die Möglichkeit der Trennung entsteht ...mehr

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Durchgeschriebene Fassung d... / 3.4.7 Gemeinsamer Ausschuss (§ 18.1 Abs. 2 und 3 TVöD-S)

Der Gemeinsame Ausschuss wirkt bei Entwicklung, Einführung und Controlling der Systeme mit (§ 18.1 Abs. 2 TVöD-S). Seine Aufgaben beschränken sich auf eine Mitwirkung, d. h. er kann Vorschläge für die betrieblichen Systeme entwickeln. Ob diese angenommen werden, entscheiden der Vorstand und der Personalrat im Rahmen der Dienstvereinbarung. Praxis-Tipp Da die Einzelheiten des ...mehr

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Durchgeschriebene Fassung d... / 3.4.2.2 Unternehmenserfolgsbezogener Teil (§ 18.4 Abs. 4 TVöD-S)

Der unternehmenserfolgsbezogene Teil der Sparkassensonderzahlung kann nicht nach den gleichen Grundsätzen und Ergebnissen des individuell-leistungsbezogenen Teils verteilt werden. Der noch näher zu definierende Unternehmenserfolg ist die alleinige Zielgröße, individuelle Leistungen bleiben außer Betracht. Die tarifrechtliche Regelung lässt einen großen Spielraum, den die ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.8.3 AG & Co.

Rz. 52 Die AG & Co. unterscheidet sich von der GmbH & Co. nur dadurch, dass als Komplementär eine AG anstelle einer GmbH auftritt. Steuerrechtlich bestehen nahezu keine Besonderheiten, während handelsrechtlich die größere Formstrenge des AktG gegenüber dem GmbHG zu beachten ist. Aus diesem Grund ist die Sonderform vorwiegend bei Gesellschaften mit größeren Vermögenswerten od...mehr

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Durchgeschriebene Fassung d... / 3.4.2.1 Individuell-leistungsbezogener Teil (§ 18.4 Abs. 3 TVöD-S)

§ 18.4 Abs. 3 TVöD-S regelt den individuell-leistungsbezogenen Anteil der Sparkassensonderzahlung. Hierfür bilden die Sparkassen ein Leistungsbudget, in welches sie für jeden Beschäftigten jährlich einen Betrag in Höhe von 64 % eines Monatstabellenentgelts einstellen. Zulagen und sonstigen Entgelte werden nicht in die Bemessungsgrundlage einbezogen[1]. Die Tarifvertragsparteie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.5 Sonderproblem: Beherrschende Stellung bei AG und KGaA

Tz. 228 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Wie eine "normale" vGA so ist auch eine vGA wegen Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot bei allen Arten von Kö denkbar. Dies gilt dann grds auch für eine Kap-Ges in der Rechtsform der AG. Nach der älteren Rspr des BFH können jedoch die zur GmbH entwickelten Grundsätze nicht ohne Weiteres auf die AG übertragen werden (s Urt des BFH v 15.12.1971...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.6.2 Die handelnden Personen

Tz. 24 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Eine vGA kann nur vorliegen, wenn die Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung auf Rechtshandlungen oder auf rein tats Handlungen beruht, die der Kö zugerechnet werden können; s Urt des BFH v 14.10.1992, BStBl II 1993, 352. Handlungen ihrer Organe muss sich die Kö zurechnen lassen. Dies gilt sowohl für das Tätigwerden des GF also a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1.4 Selbstkontrahierungsverbot

Tz. 253 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach § 181 BGB kann ein Vertreter im Namen des Vertretenen mit sich im eigenen Namen keine Rechtsgeschäfte vornehmen (In-Sich-Geschäfte), soweit ihm nichts anderes gestattet ist. Schließt danach der alleinige Ges-GF im Namen der Gesellschaft mit sich selbst Rechtsgeschäfte ab, ohne wirksam von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit zu sein,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1 Grundlagen

Tz. 100 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Das Merkmal der Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis ist das wichtigste der vGA-Definition. In der ganz überwiegenden Zahl der Fälle entscheidet sich anhand dieses Merkmals, ob eine vGA vorliegt oder nicht. Vor allem mit der Frage nach der gesellschaftlichen Veranlassung wird also die Sphäre der Einkommenserzielung von der der Eink...mehr

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zfs 05/2025, Wirksamkeit vo... / 1 Sachverhalt

Der Kl., Insolvenzverwalter über das Vermögen der Insolvenzschuldnerin (I), nimmt die Bekl. aus abgetretenem Recht aus von der I und einem früheren Vorstand unterhaltenen D& O-Versicherungen in Anspruch. Die I und ihr früheres Vorstandsmitglied L schlossen mit der Bekl. in den Jahren 2013 bzw. 2014 Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen, denen unter anderem "AVB D& O – D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Antragserfordernis

Tz. 59 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Vor Inkrafttreten des SEStEG entschied die Bilanzierung bei dem übertragenden Rechtsträger über den Wertansatz (s Urt des BFH v 28.05.2008, BStBl II 2008, 916 zum Wahlrecht nach § 20 Abs 2 UmwStG aF und s Urt des BFH v 20.08.2015, BFH/NV 2016, 41 zu § 3 UmwStG aF). Nach Inkrafttreten des SEStEG ist ein wirksamer Antrag Voraussetzung dafür, d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4 Pauschalierung der Körperschaftsteuer nach § 37b EStG

Tz. 95 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Durch das JStG 2007 v 13.12.2006 wurde – mit Wirkung ab dem VZ 2007 – das EStG durch einen neuen § 37b ergänzt. Nach dieser Vorschrift können Stpfl die ESt einheitlich für alle innerhalb eines Wj gewährten betrieblich veranlassten Zuwendungen, die zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung oder Gegenleistung erbracht werden, und für Gesche...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.6.1 Die "ausschüttende" Körperschaft

Tz. 17 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Grds gilt § 8 Abs 3 S 2 KStG für alle Arten von Kö iSv § 1 Abs 1 Nr 1 bis 6 KStG. Auch beschr stpfl Kö iSv § 2 Abs 1 KStG können Leistende einer vGA sein; s Urt des BFH v 21.12.1994 (BB 1995, 1174), und s Kohlhepp (in Schn/F, 2. Aufl, § 8 KStG Rn 318). Allerdings muss es sich um Kö handeln, zu denen eine mitgliedschaftsrechtliche Beziehung be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.3 Sachkapitalerhöhung/Aufstockung bestehender Anteile

Tz. 158b Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Bei der Sachkap-Erhöhung wird eine Sacheinlage in eine bestehende GmbH oder AG auf die neuen Anteile geleistet (s §§ 56 GmbHG, 183 AktG; Ausnahme s § 58a Abs 4 S 1 GmbHG). Für jeden an der Kap-Erhöhung teilnehmenden Gesellschafter können ein neuer Geschäftsanteil oder mehrere neue Anteile ausgegeben werden; statt einer reinen Sacheinlage k...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.2 Sachgründung

Tz. 158a Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Bei der Sachgründung einer Kap-Ges (GmbH, AG oder KGaA) wird das Grund-/St-Kap nicht durch Geldeinlagen erbracht, sondern durch Übertragung von Sachen; dh im Anwendungsbereich des § 20 Abs 1 UmwStG durch Übertragung des BV eines (Teil-)Betriebs oder dem Mitgliedschaftsrecht an einer Pers-Ges – stlich: MU-Anteil- (hr-liche Sacheinlage, s § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1.2 Zuständigkeitsfragen

Tz. 245 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Zur zivilrechtlichen Wirksamkeit einer vertraglichen Vereinbarung gehört, dass diese von den dafür zuständigen Organen vorgenommen wird. So ist zB für die Änderung eines Anstellungsvertrags grds die Gesellschafterversammlung zuständig (Ausnahme bei abweichender Satzungsregelung). Wird ein Anstellungsvertrag ohne den notwendigen Beschl der Ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschluss / 2.4 Aktiengesellschaft (AG)

Bei der AG stellt der Vorstand den Jahresabschluss auf.[1] Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgt durch den Aufsichtsrat, sofern er ihn billigt. Vorstand und Aufsichtsrat können stattdessen auch beschließen, die Feststellung des Jahresabschlusses der Hauptversammlung zu überlassen.[2] Die Hauptversammlung ist für die Feststellung auch zuständig, wenn der Aufsichtsrat...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 3.1.3 Verwendungsreihenfolge und tatsächliche Erbringung der Einlage

Rz. 42 Bestand das Nennkapital auch aus Beträgen, die nicht als Einlagen der Gesellschafter in die Gesellschaft geleistet worden sind, ist der entsprechende Betrag gem. § 28 Abs. 1 S. 3 KStG als Sonderausweis gesondert festzustellen. Bei einer Auskehrung dieser Beträge an die Anteilseigner ist mithin noch eine Besteuerung der Erträge vorzunehmen. Eine Auskehrung der Beträge ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 3.1.2 Kapitalherabsetzung oder Auflösung der Körperschaft (Abs. 2 S. 1)

Rz. 38 § 28 Abs. 2 S. 1 KStG knüpft an die Kapitalherabsetzung oder Auflösung der Körperschaft an. Voraussetzung für die Anwendung der Vorschrift ist mithin eine handelsrechtlich wirksame Kapitalherabsetzung oder Liquidation. Für die Voraussetzung, dass eine (wirksame) Kapitalherabsetzung vorliegt, ist unerheblich, ob diese als ordentliche Kapitalherabsetzung,[1] als vereinf...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Wachsende Vereine strukturi... / 4.5 Weitere Unterstützung

Neben Arbeitsgruppen gibt es folgende Unterstützungsmöglichkeiten für den Vorstand: Beirat: Der Beirat soll den Vorstand in Sachfragen beraten. Das erspart Recherchen und dient der Vorbereitung von Entscheidungen. Idealerweise gewinnt man für den Beirat Mitglieder (z. B. Manager), die ihre Kompetenzen und Erfahrungen einbringen und ihre persönlichen Netzwerke zur Verfügung st...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Wachsende Vereine strukturi... / 4.3 Arbeitsgruppen

Zur Bewältigung aller anstehenden Aufgaben rund um die Vereinsaktivitäten muss der Vorstand unter Umständen Aufgaben delegieren. Um das Vereinsleben voranzutreiben, können zur Aufgabenbewältigung themenorientierte Arbeitsgruppen und Komitees gebildet werden. Arbeitsgruppen werden durch Vereinsmitglieder besetzt. Sie unterstützen mit zielgerichtetem Engagement, sollen das Ver...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Wachsende Vereine strukturi... / 2 Das sagt der Gesetzgeber

Was die Struktur von Vereinen anbelangt, gibt es gesetzliche Vorgaben. Die Organe des Vereins sind im BGB geregelt: § 26 BGB Vorstand und Vertretung § 30 BGB Besondere Vertreter § 32 BGB Mitgliederversammlung Vereine lassen sich unter steuerlichen Gesichtspunkten in vier Hauptkategorien unterteilen: Ideeller Bereich: Der ideelle Bereich des Vereins entspricht dessen Kernbereich. ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Wachsende Vereine strukturi... / 3 Satzungsgemäße Bewältigung von Aufgaben

Um den Überblick im wachsenden Verein zu behalten und Ziele sowie Unterziele zu erreichen, empfiehlt sich für Vereine ein eindeutiger Aufbau mit einer klaren Zuordnung von Aufgaben und Aktivitäten – unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen und Möglichkeiten. Der Gesetzgeber lässt Vereinen viel Spielraum, insbesondere im Zusammenhang mit § 30 BGB (Besondere Vertreter). ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Wachsende Vereine strukturi... / 5 Abstimmungsarbeiten

Mit zunehmender Zahl an Verantwortlichen und Gruppen steigt auch der Aufwand für Abstimmungsarbeiten, z. B. Absprechen der Budgets für Veranstaltungen. Finanzen sind in diesem Zusammenhang ein besonders sensibles Thema. In der Regel ist es sinnvoll, den Einsatz finanzieller Mittel im Detail zu planen und zu prüfen. Um die eigentlichen Ziele und das Leitbild nicht aus den Aug...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.4.1.2 Übertragung des rechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentums

Rz. 113 Der Tatbestand des § 17 EStG erfordert also eine Übertragung des wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Eigentums. Der Übergang des rechtlichen Eigentums erfolgt, wenn eine zivilrechtlich wirksame Eigentumsübertragung vorliegt. Rz. 113a Das wirtschaftliche Eigentum geht über, wenn zwar das rechtliche Eigentum bei dem Veräußerer verbleibt, der Erwerber jedoch aufgrund e...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Controlling im Zeitalter ge... / 3.4.6 Risiko bei Entscheidungen

Mit der Risikoaggregation entsteht insgesamt eine Bandbreitenplanung, die Transparenz über die Planungssicherheit bzw. den Umfang risikobedingt möglicher Planabweichungen schafft. Mit dieser stehen auch alle Informationen zur Verfügung, die man benötigt, um insbesondere bei den besonders wichtigen Managemententscheidungen, den sogenannten "unternehmerischen Entscheidungen" E...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wirksames Controlling von P... / 4 Fallstudie

Das Fallbeispiel betrachtet ein kleines Systemhaus. Das Unternehmen vertreibt Produkte und Lösungen von verschiedenen Herstellern und bietet Serviceleistungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Aufbau und Hosting von Internetauftritten. Das Unternehmen hat 250 feste Mitarbeiter. Das Unternehmen ist seit 10 Jahren stetig gewachsen. Je nach akutem Bedarf, wurden Anwendun...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung – Form und Inhalt / 2 Kündigung durch einen Bevollmächtigten

Bei der Kündigung durch einen Bevollmächtigten (z. B. Hausverwalter, Rechtsanwalt, Haus- und Grundbesitzerverein) muss das Kündigungsschreiben einen klaren Hinweis auf das Vertretungsverhältnis enthalten, z. B. durch die Formulierung: "Namens und in Vollmacht des Vermieters Herrn X kündige ich das Mietverhältnis über die Räume ...". Der bloße Gebrauch des Plurals "wir" genüg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 77b Besonde... / 2.1 Unterrichtungspflicht des Vorstandes gegenüber der Vertreterversammlung auf Bundesebene

Rz. 3 Abs. 1 regelt die Voraussetzungen, welche die KBV/KZBV vor der Errichtung, Übernahme oder der wesentlichen Erweiterung von Gebäuden bzw. vor einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung an Einrichtungen oder Arbeitsgemeinschaften zunächst im internen Bereich zu erfüllen hat, bevor über diese genehmigungspflichtigen Vermögensanlagen (vgl. § 85 SGB IV) der KBV-/KZBV-...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 77b Besonde... / 2.2 Jährlicher Beteiligungsbericht zur Information der Vertreterversammlung auf Bundesebene

Rz. 4 Nach Abs. 2 Satz 1 ist der KBV-/KZBV-Vorstand verpflichtet, zur Information der Vertreterversammlung der KBV bzw. der KZBV jährlich einen Beteiligungsbericht zu erstellen. Das aus der rechtlichen und organisatorischen Verselbständigung der Beteiligungsgesellschaften folgende höhere Maß an Autonomie bei der Aufgabenerfüllung führt i. d. R. zu einem Informationsverlust b...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine Besteuerung unternehm... / d) Was wollte der EuGH sagen?

Vorsicht bei Verallgemeinerungen: Das Problem ist, dass das "Zusatzargument", das der EuGH bemühte, leicht missverstanden werden kann (auch hier gilt, wie so oft, "weniger ist mehr"). Man muss daher, wie immer bei EuGH-Urteilen, auf den konkreten Fall schauen, um herauszufiltern, was gemeint sein kann. Aussage zu alternativem Sachverhalt: Es ging dem EuGH darum, zusätzlich ("...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Segmentberichterstattung na... / 4.1.1 Segmentberichterstattung nach IFRS 8

Rz. 41 IFRS 8 verfolgt eine weitgehend konsequente Ausrichtung am management approach. [1] Als operating segment [2] wird – ausgehend von der internen Organisationsstruktur – ein Unternehmens- bzw. Konzernbestandteil verstanden, der Geschäftstätigkeiten betreibt, mit denen Umsatzerlöse erwirtschaftet werden und bei denen Aufwendungen anfallen können (einschließlich Umsatzerlöse...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Tantiemezahlung an einen Mi... / Zusammenfassung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat kürzlich über die steuerliche Behandlung von Gewinn- und Umsatztantiemen entschieden, die ein alleinvertretungsberechtigter Vorstand einer Aktiengesellschaft (AG) erhalten hat. Der Vorstand ist gleichzeitig Minderheitsaktionär der AG.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Tantiemezahlung an einen Mi... / Hintergrund

Sachverhalt Die AG verwaltet und verwertet eigenes Vermögen, insbesondere durch den Kauf und Verkauf von Immobilien. Zudem bereitet sie Bauvorhaben vor und führt diese durch. Laut Satzung erfordern Entscheidungen im Aufsichtsrat und Vorstand eine einfache Mehrheit. Die Vergütung des Vorstands basiert auf dem Jahresgewinn vor Abzug der Vorstandskosten. Zusätzlich erhält der Vor...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Tantiemezahlung an einen Mi... / Entscheidung

Die Revision ist unbegründet. Im Einzelfall kann eine vertragliche Gestaltung im Verhältnis zwischen der Gesellschaft und ihrem Vorstandsmitglied, das zugleich Mehrheitsaktionär ist, einseitig an den Interessen des Vorstandsmitglieds und nicht auf einen gerechten Ausgleich der beiderseitigen Interessen ausgerichtet sein. In einem solchen Fall liegt auch bei einer AG eine vGA ...mehr