Fachbeiträge & Kommentare zu Vorstand

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.21 Durchführung des Familienleistungsausgleichs (Nr. 11)

Rz. 24 Durch das Jahressteuergesetz 1996 ist ab dem 1.1.1996 dem BZSt bzw. seinem Vorgänger, dem Bundesamt für Finanzen, die Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach Maßgabe der §§ 31, 62–78 EStG übertragen worden. Die Nennung der Vorschriften des EStG schränkt die Zuständigkeit des BZSt auf den Kindergeldbereich ein, während die Gewährung von Kinderfreibeträgen nac...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 4.3.2 Vornahme der Kürzung

Rz. 231 Die z. Zt. gültige Rechtslage gilt ab Vz 1993: Der Vorwegabzug wird gekürzt um 16 % der Summe der Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit i. S. d. § 19 EStG ohne Versorgungsbezüge i. S. d. § 19 Abs. 2 EStG, wenn für die Zukunftssicherung des Stpfl. Leistungen i. S. d. § 3 Nr. 62 EStG erbracht werden oder der Stpfl. zum Personenkreis des § 10c Abs. 3 Nr. 1 oder 2 EStG...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.2.3 Haftungsfallen

Der Steuerberater als Aufsichtsrat haftet aus Vertrag i. V. m. §§ 111, 116 AktG, und aus Gesetz gem. §§ 48 und 117 AktG sowie u. U. aus unerlaubter Handlung nach §§ 823 ff. BGB. Ansprüche gegen den Aufsichtsrat bestehen nicht, wenn dieser Pflichten verletzt hat, ihm jedoch kein kausaler Schaden nachgewiesen werden kann, weil die Insolvenz der Gesellschaft nicht auf das Verha...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.2.1 Wesentliche Inhalte

Die Mitwirkung in einem Aufsichtsrat ist für den Steuerberater zulässig, soweit sie sich auf die wirtschaftsberatende Tätigkeit beschränkt. Jegliche gewerbliche Tätigkeit muss unterbleiben, genauso wie die Übernahme von Aufgaben, die zur laufenden Geschäftstätigkeit gehören. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands (§ 84 AktG)[1] und beruft sie ab.[2] Rechtsgrun...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.2.2 Besonderheiten

Wichtig Interessenkollision droht Berufsrechtlich ist dem Steuerberater die Tätigkeit untersagt – Gefahr der Interessenkollision – wenn er die Gesellschaft in steuerlichen Angelegenheiten vertritt. Zu beachten ist auch nach §§ 114, 113 AktG, dass Beratungsverträge zwischen einer AG und einem Unternehmer, der Mitglied des Aufsichtsrats ist, nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.1.3 Haftungsfallen

Die Rechte und Pflichten der Beiratsmitglieder bestimmen sich nach der Ausgestaltung und den Aufgaben des Beirats. Der Steuerberater als Beiratsmitglied ist dem Gesellschaftsinteresse verpflichtet und muss gegenüber der Gesamtheit der Gesellschafter Auskunft erteilen. Auch wenn der Steuerberater als Beiratsmitglied kein Gesellschafter ist, obliegen ihm gesellschaftsrechtlich...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 4.5 Besteuerung von Organen von Kapitalgesellschaften (Geschäftsführern, Vorständen etc.)

Verschiedene DBA enthalten Sonderregelungen für Organe von Kapitalgesellschaften. Zum einen kann für diese per Fiktion im "Arbeitnehmerartikel" (Art. 15 OECD-MA) geregelt sein, dass die Arbeit am Sitz der Kapitalgesellschaft ausgeübt wird, zum anderen kann aber auch durch Ausweitung der Anwendungsregelung im Art. 16 der DBA eine Gleichstellung mit den Aufsichtsräten erfolgen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 10.1.3 Organe von Kapitalgesellschaften

Eine inländische Steuerpflicht ergibt sich auch, soweit eine Vergütung für eine Tätigkeit als Geschäftsführer, Prokurist oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft mit Geschäftsleitung im Inland bezogen wird. Diese Fallgruppe wurde erstmals mit dem StÄndG 2001 in das EStG aufgenommen und ist in Zusammenhang mit der DBA-Sonderregelung des DBA Schweiz/DBA Österreich 2002 zu sehen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 4.5.1 DBA enthält keine Sonderregelung

Nach früherer BFH-Rechtsprechung und Finanzverwaltungsauffassung[1] übte ein Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft seine leitende Tätigkeit grundsätzlich am Sitz der Gesellschaft aus. Das hatte zur Folge, dass ein Geschäftsführer, der im Ausland wohnte und von dort aus eine inländische GmbH leitete, so angesehen wurde, als hätte er seine Tätigkeit ausschließlich im Inlan...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 4.5.3 Gestaltungsmodelle bei Geschäftsführern (leitenden Angestellten)

Im Hinblick auf die u. U. hohe Tätigkeitsstaatsbesteuerung in Deutschland verleihen insbesondere schweizerische Management-Gesellschaften innerhalb eines Konzerns u. a. Geschäftsführer gegen Entgelt an inländische Konzerngesellschaften. Die deutsche Finanzverwaltung sieht in diesen Fällen die inländische Gesellschaft als wirtschaftlichen Arbeitgeber an. Die Bundesrepublik Deu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 4.4.11.1 Indizien zur Bestimmung des wirtschaftlichen Arbeitgebers i. S. der DBA

Im Rahmen einer Gesamtwürdigung [1] sprechen folgende Indizien für die Annahme, dass die aufnehmende Gesellschaft wirtschaftlicher Arbeitgeber i. S. des DBA ist: Das entsendende Unternehmen trägt keine Verantwortung oder kein Risiko für die durch die Tätigkeit des Arbeitnehmers erzielten Ergebnisse; das aufnehmende Unternehmen hat das Recht, dem Arbeitnehmer Weisungen zu erteil...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 4.5.2 Länderspezifische Sonderregelungen

Das Sitzortprinzip (Fiktion der Tätigkeit am Sitz der Gesellschaft) enthalten neben dem DBA Schweiz [1] noch folgende Länder[2]: Der BFH hat mit Urteil vom 5.3.2008[3], entschieden, dass Geschäftsführer einer belgischen Kap...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Tax Compliance Management S... / 3.1 Verantwortlichkeit

In erster Linie stellt sich bei der Implementierung eines Tax Compliance Management Systems die Frage, in wessen Verantwortung das Projekt liegt bzw. wer dabei federführend ist. Das IDW sieht diese Verantwortung analog zur Verantwortung zur Einführung und Überwachung eines allgemeinen Compliance Management Systems klar bei den gesetzlichen Vertretern des Unternehmens. Typisc...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haus richtig gegen Elementarschäden versichern

Überblick Nach Starkregen und Überschwemmungen sind Wohngebäude schnell ruiniert. Wer kommt nach der Katastrophe für die Schäden auf? Wann ist eine zusätzliche Elementarschadenversicherung sinnvoll? Ein Check für Hauseigentümer. Starkregen, Hochwasser, Erdrutsch: Vor all diesen Gefahren schützt weder eine Wohngebäude- noch eine Hausratversicherung, um die finanziellen Folgen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
7 typische Fehler beim Eins... / 2 Schlechte Datenqualität

Bei der Datenqualität können wir es so halten, wie ein Koch in einem Restaurant: Ohne Eier wird Ihnen dieser kein Omelette zubereiten können. Natürlich analysiert die KI mehrere Quellen, aber nicht immer ist die 100 %-Antwort dabei. Überlegen Sie, wie viele sogenannte Experten auch schon falsche Entscheidungen getroffen haben. Sehen Sie sich größere Firmen an, die Insolvenz a...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Zukunftsfähigkeit und Resil... / 3 Verantwortung der Vorstände und Aufsichtsräte in der Nachhaltigkeit

Vorstände und Aufsichtsräte haben bei der Nachhaltigkeitstransformation eine besondere Rolle und Aufgabe. Verantwortungen der Vorstände in der Nachhaltigkeit: Integration von Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten (ESG) in die Unternehmensstrategie. Sicherstellung, dass das Unternehmen nicht nur kurzfristige Gewinne erzielt, sondern auch langfristig positiv auf Gesellschaft ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltiges Marketing / 8 Praxisbeispiel EDEKA Südwest

Bei dem Case EDEKA Südwest handelt es sich um eine von bundesweit sieben Regionalgesellschaften des EDEKA-Verbundes. Das Absatzgebiet erstreckt sich über Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, das Saarland, den Süden Hessens sowie Teile Bayerns und ermöglicht aufgrund der für Flächenländer überdurchschnittlichen Kaufkraft eine Positionierung mit einem Produktspektrum, das zahlr...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Rollen und Verantwortung in... / 3.2 Aufsichtsrat

Die rechtlichen Anforderungen an den Aufsichtsrat in Bezug auf ESG fokussieren sich auf die Überwachung und das strategische Sparring der Nachhaltigkeitsbemühungen eines Unternehmens. Der Aufsichtsrat stellt sicher, dass das Unternehmen die ESG-Standards einhält und in seine Geschäftsstrategien integriert, auch auf Vorstandsebene. Rechtliche Regelungen für den Aufsichtsrat in...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Stakeholdermanagement / 6 Besondere Anforderungen von Investoren und Geldgebern an Unternehmen

Investoren und Geldgeber haben spezifische Anforderungen an Unternehmen, wenn es um Nachhaltigkeit geht. Diese Anforderungen haben sich in den letzten Jahren deutlich verstärkt, da das Bewusstsein für ökologische, soziale und Governance-Fragen (ESG) gestiegen ist. Hier sind einige der wichtigsten Anforderungen: Transparenz und Berichterstattung: Investoren erwarten von Untern...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Rollen und Verantwortung in... / Zusammenfassung

Überblick Die Integration von ESG-Aspekten in Unternehmen ist zunehmend wichtiger geworden. Unternehmen passen ihre Strategien an, um Nachhaltigkeit in ihr Geschäftsmodell zu integrieren. Eine klare Definition von Rollen und Verantwortlichkeiten ist entscheidend, um ESG-Ziele effektiv umzusetzen. Unter einem Unternehmen versteht man dabei eine Organisation, die geschaffen wur...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Das Sustainability-Toolbook... / 5.4 Der Begriff ESG = Environment (E) + Social (S) + Governance (G)

ESG steht für Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance). Diese Begriffe bilden zusammen einen Rahmen, den Unternehmen und Investoren verwenden, um nichtfinanzielle Faktoren zu bewerten. Umwelt (Environmental) bezieht sich auf die Auswirkungen eines Unternehmens auf die Umwelt, einschließlich Themen wie Klimawandel, Ressourcenverbrauch, Abf...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Das Sustainability-Toolbook... / 1.1 Was ist der Sinn des Buches?

Europa nimmt eine Führungsrolle ein und hat den Anspruch, bis 2050 klimaneutral zu sein. Das gelingt nur, wenn Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit zusammen betrachtet werden. Die reine Erfüllung der Gesetze und Standards, wie die CSRD und ESRS, reichen dafür nicht aus. Es kann nicht das Ziel sein, Regulierungsrisken zu vermeiden oder die Finanzierung zu sichern, weil die F...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 34 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Eine Steuervergünstigung kann nur dann gewährt werden, wenn sich aus der Satzung der Zweck ergibt, den der Verein verfolgt (s. § 59 AO, Anhang 1b). Der Zweck muss ausschließlich und unmittelbar verfolgt werden und den Anforderungen der §§ 51–57 AO (Anhang 1b) entsprechen. Der Satzung und der tatsächlichen Geschäftsführung (s. § 63 AO, Anhang...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Anforderungen an die Satzung, die für die Eintragung in das Vereinsregister notwendig sind

Tz. 4 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 § 57 Abs. 1 BGB (s. § 57 BGB, Anhang 12a) bestimmt, dass die Satzung eines rechtsfähigen Vereins Folgendes enthalten muss (d. h. zwingend vorgeschrieben): den Zweck des Vereins und dessen Zweckverwirklichung, den Namen des Vereins, Der Name soll sich von den Namen der an demselben Ort oder in derselben Gemeinde bestehenden eingetragenen Vereine ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Muss- und Sollvorschriften

Tz. 20 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Die §§ 57 und 58 BGB (s. Anhang 12a) schreiben für die Satzung eines rechtsfähigen Vereins gewisse Muss- und Sollvorschriften vor. a) Mussvorschriften: Zweck des Vereins, Name des Vereins, Sitz des Vereins, Bestimmungen darüber, dass der Verein in das Vereinsregister eingetragen werden soll. b) Sollvorschriften: Ein- und Austritt der Mitglieder, Bei...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 9. Eintragungspflichten in das Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht

Tz. 32 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Folgende Eintragungen in das Vereinsregister muss der Vorstand eines Vereins dem Registergericht mitteilen: Satzung eines neugegründeten Vereins (Ersteintragung); Änderungen in der Besetzung des Vorstandes; Änderungen in der Zusammensetzung des Vorstandes; Verlegung des Sitzes oder der Geschäftsleitung des Vereins; Auflösung des e. V.; Bestellung ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Weitere Erfordernisse aus zivilrechtlicher Sicht

Tz. 6 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Die Eintragung in das Vereinsregister ist, wie bereits ausgeführt, davon abhängig, dass die Satzung von mindestens sieben Mitgliedern unterzeichnet wird (s. § 59 Abs. 3 BGB, Anhang 12a). Sie muss die Angabe des Tages der Errichtung enthalten. Die Anmeldung zum Vereinsregister ist von den Mitgliedern des Vorstandes (Vorstand nach § 26 BGB, s. ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Eintragung in das Vereinsregister

Tz. 11 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Die Eintragung des Vereins hat in das Vereinsregister bei dem zuständigen Amtsgericht zu erfolgen. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat. Allerdings führt nicht mehr jedes Amtsgericht ein Vereinsregister. Einigen größeren Amtsgerichten ist die Registerführung auch für benachbarte kleinere Gerichte übertra...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Gründungsakt

Tz. 2 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Die Vereinsgründung bzw. Vereinserrichtung erfolgt auf zwei Stufen: Erste Stufe: Der Abschluss eines (im Zweifel mündlichen) Vertrages über die Errichtung eines Vereins. Die Gründer müssen darüber einig sein, dass die entworfene Satzung verbindlich sein soll. Außerdem muss Einigkeit darüber erzielt werden, ob der Verein eigene Rechtsfähigkeit ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Strategische Planung: Organ... / 4 Teilnehmerkreis

Lieber einen Teilnehmer mehr als einen zu wenig einladen Normalerweise nimmt an der Strategieklausur das Top-Management, bestehend aus Vorstand oder Geschäftsführung, vollständig teil. Üblicherweise wird der Teilnehmerkreis auf das Geschäftsleitungsgremium, in dem Mitarbeiter der 2. Ebene ihren ständigen Sitz haben, ausgeweitet. Der Teilnehmerkreis sollte sich nicht als elitä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Zuwendung durch den Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen (§ 10b Abs 3 S 5 und 6 EStG)

Rn. 250 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Unter den in § 10b Abs 3 S 5 und 6 EStG genannten Voraussetzungen ist der Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen als abziehbare Aufwendung anzuerkennen. Die Empfängerkörperschaft muss, bevor die zum Aufwand führende Tätigkeit begonnen worden ist (Brandl in Brandis/Heuermann § 10b EStG Rz 131 (11/2024)), einen Anspruch auf die Erstattu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.1 Protokoll über die Gründung eines Vereins

Tz. 8 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Das Protokoll hat zu enthalten: Ort der Versammlung, Beginn und Ende der Versammlung, Name des Versammlungsleiters, Tagesordnung, die gefassten Beschlüsse, die Angaben, dass die Satzung beraten und angenommen wurde, Namen, Vornamen, Berufe, Wohnorte der in den Vorstand gewählten Mitglieder, die Bestätigung der Richtigkeit des Protokolls durch den Pro...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.2.2 Austritt

Tz. 29 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Nach § 39 Abs. 1 BGB (Anhang 12a) sind Mitglieder zum Austritt aus dem Verein berechtigt (sog. Austrittsfreiheit). Genauere Regelungen sind der Vereinssatzung vorbehalten. Diese kann bestimmen, dass der Austritt nur am Schluss eines Geschäftsjahres oder erst nach dem Ablauf einer Kündigungsfrist zulässig ist. Die Kündigungsfrist kann hierbei...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Satzungserfordernisse (tabellarische Form)

Tz. 31 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Im Folgenden sind die wichtigsten Satzungserfordernisse in tabellarischer Form aufgeführt. Die dort genannten gesetzlichen Vorschriften sind im Anhang 12a abgedruckt.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Anmelde-/Anzeigepflichten

Tz. 14 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Jede Änderung innerhalb des Vorstandes ist dem Amtsgericht mitzuteilen, weil die Eintragung der bestellten Vorstandsmitglieder nur durch das zuständige Amtsgericht erfolgen kann. Der Anmeldung ist eine Abschrift der Urkunde über die Änderungen innerhalb des Vorstandes beizufügen (s. § 67 Abs. 1 BGB, Anhang 12a). Tz. 15 Stand: EL 142 – ET: 04/...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorgehen bei der Profession... / 1 Entscheidungen zu professionalisieren lohnt sich

Erfolg ist die Konsequenz richtiger Entscheidungen – dies ist der beste Grund, sich kontinuierlich mit der Weiterentwicklung von Entscheidungsabläufen und der Entscheidungsfindung zu beschäftigen. Es gibt auch eine gesetzlich vorgeschriebene Sorgfaltspflicht (§ 93 AktG), die besagt, dass unternehmerische Entscheidungen nachweisbar auf "angemessenen Informationen" basieren mü...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Freie Rücklagen aus der Vermögensverwaltung

Tz. 3 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Zinserträge aus Spareinlagen, Dividende aus Wertpapieren, Miet- und Pachteinnahmen, Einnahmen aus der Übertragung von Werberechten. Zu den Einnahmen aus dem Tätigkeitsbereich Vermögensverwaltung zählen z. B.: Tz. 4 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Zusätzlich können höchstens 10 % der sonstigen nach § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO (Anhang 1b) zeitnah zu verwendende...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2025, Der praktisch... / 2. Testamentsvollstreckung

Die Errichtung einer Stiftung von Todes wegen sollte stets durch die Anordnung einer Testamentsvollstreckung abgesichert werden.[21] Nur so kann sichergestellt werden, dass das gestiftete Nachlassvermögen ordnungsgemäß verwaltet und vor möglichen Beeinträchtigungen durch den bis zur Anerkennung der Stiftung verfügungsberechtigten Interimserben geschützt wird.[22] Neben der A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 04/2025, Abfindungsvorb... / 2 Aus den Gründen:

[5] II. Die Nichtzulassungsbeschwerde hat Erfolg und führt gemäß § 544 Abs. 9 ZPO zur Aufhebung des angegriffenen Beschlusses und zur Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Berufungsgericht. Der angefochtene Beschluss beruht auf einer Verletzung des Anspruchs des Klägers auf Gewährung rechtlichen Gehörs aus Art. 103 Abs. 1 GG. [6] 1. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Veranlasserhaftung aufgrund der Fehlverwendung von Zuwendungen (§ 10b Abs 4 S 2 Hs 2 EStG)

Rn. 282 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Nach § 10b Abs 4 S 2 Hs 2 EStG haftet derjenige, der veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Bestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden ab dem VZ 2013 ebenfalls nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, BT-Drs 17/11316, 15; Brandl in Brandis/Heuermann, § 10b EStG Rz 149 (11/2024). Bei der Veranlasserhaftun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2025, Der praktisch... / D. Nach der Anerkennung

Die als Erbin eingesetzte Stiftung wird mit ihrer Anerkennung rückwirkend Vollerbin und – soweit vom Stifter nicht anders angeordnet – Inhaberin aller postmortalen Nutzungen und Erträge.[78] Hat der gesetzliche Erbe oder ein vom Stifter eingesetzter Ersatzerbe im Zeitraum zwischen dem Tod des Stifters und der Anerkennung der Stiftung Verfügungen getroffen, wird er mit der An...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Saisonverlauf der Aufgaben ... / 3.2 Gesellschafter wollen informiert sein

Externe Gesellschafter, die nicht in die tägliche Unternehmensführung eingebunden sind, wollen und müssen regelmäßig informiert werden. Wann und in welchem Rhythmus dies geschieht, ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. Immer aber bedeutet dies Arbeit für die Kostenrechnung, die umfangreich werden kann. Wenn möglich, sollte der dazu notwendige Aufwand frühzeitig...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Strategische Planung: Organ... / 2 Klausurtermine und -dauer

Strategische Arbeit in Gruppen, nicht am Arbeitsplatz Strategische Aufgabenstellungen können teilweise nicht in Einzelarbeit hinter dem Schreibtisch erörtert und bearbeitet werden. Hier läutet das Telefon, zeigt Outlook einen neuen E-Mail-Eingang an, trifft unverhofft ein interner oder externer Besucher ein. Weiterhin stören beim problemlösenden Arbeiten an strategischen Aufg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2025, Der praktisch... / 1. Das Stiftungsgeschäft

Im Stiftungsgeschäft hat der Stifter der Stiftung eine Satzung zu geben, die mindestens Bestimmungen über den Zweck, den Namen, den Sitz und die Bildung des Vorstands enthält, und ein Vermögen zu widmen, das der Stiftung zur Erfüllung des Stiftungszwecks zur freien Verfügung überlassen wird, § 81 Abs. 1 BGB. Wird das Stiftungsgeschäft in einem Testament oder einem Erbvertrag...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 04/2025, Im Verfahren ü... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des Einzelrichters des VIII. ZS des BGH ist in der Sache völlig richtig. Dieser hat mit der gebotenen Kürze über die Einwendungen des Beklagten entschieden, der wohl ein typischer Querulant ist, weil er gegen den Beschl. v. 9.12.2024 weitere unzulässige Einwendungen erhoben hat, die der Einzelrichter des VIII. ZS des BGH durch weiteren Beschluss v. 7.1.2025 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2025, Der praktisch... / III. Ergänzung der unvollständigen Satzung

Unabdingbare Voraussetzung für die Errichtung einer Stiftung von Todes wegen ist die Festlegung des Stiftungszwecks und der Vermögensausstattung durch den Stifter selbst unter Beachtung der erbrechtlichen Formvorschriften.[55] Die übrigen in § 81 Abs. 1 und Abs. 2 BGB genannten organisationsrechtlichen Voraussetzungen für die Anerkennung der Stiftung, insbesondere Name, Sitz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zuwendungen an politische Parteien iSd § 2 Abs 1 PartG

Rn. 218 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Nach § 10b Abs 2 EStG sind Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien als Sonderausgaben abzugsfähig, sofern die Zuwendungen an Parteien iSd § 2 PartG geleistet werden. Seit dem VZ 2017 ist ferner Voraussetzung für den Spendenabzug, dass die jeweilige Partei nicht gem § 18 Abs 7 PartG von der staatlichen Teilfinanzierung ausgeschl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Drasdo, Die steuerliche Beurteilung von Geld- und Sachspenden zugunsten der caritativen Hilfsorganisationen als Ausgaben iSd § 10b EStG, DStR 1987, 327; Krome, Ertragsteuerliche Behandlung des Sponsoring – Hinweise für die Praxis, DB 1999, 2030; Rödel, Probleme und Gestaltungsmöglichkeiten beim Sponsoring, – Teil I, INF 1999, 716; Rödel, Probleme und Gestaltungsmöglichkeiten be...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Wie organisiert man den Wec... / 3 Vorstand ist nicht gleich Vorstand

Die folgenden Ausführungen widmen sich vor allem den Vorstandsmitgliedern, die dem Vorstand nach § 26 BGB des Vereins angehören, die also zum gesetzlichen Vorstand eines e. V. gehören. Diese Vorstandsmitglieder sind in das Vereinsregister eingetragen und haben die Funktion des gesetzlichen Vertreters des Vereins nach innen und außen. Sie unterliegen besonderen haftungsrechtl...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Wie organisiert man den Wec... / 8 Welche rechtlichen Auswirkungen haben Wechsel im Vorstand auf den Verein?

Im Normalfall hat die Änderung im Vorstand keine Auswirkungen auf den Bestand des Vereins. Das heißt, der Verein bleibt rechtlich bestehen und wird im Vereinsregister nicht gelöscht, wenn es zu Veränderungen im Vorstand kommen sollte. Aber es gibt auch besondere Konstellationen, die man im Auge behalten sollte: 8.1 Vertretung nicht mehr sichergestellt Wie bereits oben erwähnt,...mehr