Fachbeiträge & Kommentare zu Vorstand

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Entstehung, Stiftungsgeschäft, Anerkennung.

Rn 4 Die Stiftung entsteht gem II 1 durch das Stifungsgeschäft und die staatliche Anerkennung (Konzessionssystem), zur Gründung Janitzki ErbR 24, 2 ff. Das Stiftungsgeschäft ist ein Rechtsgeschäft (einseitige Willenserklärung) unter Lebenden oder eine Verfügung vTw (§ 81 I–III). Es besteht in der Erklärung, eine Stiftung als juristische Person mit entsprechender Organisation... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Beurkundung eines Rechtsverhältnisses (§ 810 Alt 2).

Rn 10 Ein Einsichtsrecht besteht auch in Urkunden, die ein Rechtsverhältnis zwischen dem, der die Einsicht verlangt (Vorlegungsberechtigten), und einem anderen festhalten. Anders als bei § 810 Alt 1 kommt es hier auf den objektiven Inhalt der Urkunde und nicht auf deren Zweck an. Der andere muss nicht notwendig der Besitzer der Urkunde sein. Der Anspruchsteller muss allerdin... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Urkunde.

Rn 2 § 810 enthält ggü § 809 eine Erweiterung für Urkunden mit rechtsgeschäftlichem Inhalt. Und bezieht sich auf die Einsichtnahme in eine in fremdem Besitz befindliche Urkunde (BGH WM 24, 911 Rz 24). Die Norm ist weit auszulegen (BGH NJW 24, 1511 Rz 57). Urkunde bedeutet eine durch bleibende Zeichen verkörperte rechtserhebliche Gedankenerklärung, die Aussagen über Rechtsges... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Einflussbereich des Geschäftsherrn: Weisungsgebundenheit des Verrichtungsgehilfen.

Rn 9 Zweck dieses Merkmals ist die Zuordnung des Verrichtungsgehilfen zur Sphäre des Geschäftsherrn zur Legitimierung der Haftung nach § 831. Entscheidend ist die Bindung des Verrichtungsgehilfen an Weisungen des Geschäftsherrn. Sie ist va gekennzeichnet durch Eingliederung in die Herrschafts- und Organisationssphäre des Geschäftsherrn (insb BGHZ 45, 311, 313; NJW-RR 98, 250... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Materielle Voraussetzungen

Rz. 71 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Es handelt sich um einen allgemeinen Freibetrag für nebenberufliche Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich, die nicht die Tätigkeitsvoraussetzungen der > Rz 10 – 26 erfüllen. Entsprechendes gilt für die in > Rz 75 ff beschriebenen Tätigkeiten, denn § 3 Nr 26a EStG ist nur anwendbar, wenn § 3 Nr 26 EStG und § 3 Nr... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Einzelfälle.

Rn 21 Nach der Rspr des BGH sind einem Bankangestellten, der einen disparischen Scheck mit einem Scheckbetrag von mindestens 5.000 DM hereinnimmt, die in den Kontounterlagen verfügbaren Informationen über den Arbeitgeber des Einreichers zuzurechnen (BGHZ 135, 202, 208). Bei der Entgegennahme der Zahlung des Drittschuldners einer gepfändeten Forderung durch die Bank ist diese... mehr

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§ 7 Muster / I. Honorarklage gegen Mandant

Rz. 12 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.12: Honorarklage gegen Mandant An das Amtsgericht Musterstadt Gerichtsstraße 123 12345 Musterstadt Klage des Rechtsanwalts Jörg Meier, Musterstraße 14, 12345 Musterstadt Klägers, – Prozessbevollmächtigter: RA Meier, Musterstraße 14, 12345 Musterstadt – gegen Herrn Otto Müller, Musterstraße 24, 12345 Musterstadt Bekla... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Abstimmung und Mehrheit.

Rn 10 Sieht die Satzung keine bestimmte Form der Abstimmung vor, wird sie durch die Mitgliederversammlung und, wenn diese nicht entscheidet, durch den Versammlungsleiter bestimmt (BeckOK/Schöpflin Rz 25). Bei Widerspruch eines Vereinsmitglieds entscheidet die Mitgliederversammlung (Grüneberg/Ellenberger Rz 7). Es besteht grds auch bei potenziellen Beeinträchtigungen nicht oh... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbare Tätigkeiten

Rz. 11 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder Personen, die eine vergleichbare Tätigkeit ausüben, werden im Rahmen eines Dienstverhältnisses als ArbN oder im Rahmen eines sonstigen Dienstleistungsvertrags als Auftragnehmer tätig. Übungsleiter ist, wer Veranstaltungen leitet oder zB als Assistent mitleitet, in denen Menschen ihre Fähigkeite... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Venire contra factum proprium.

Rn 55 Die Rechtsordnung verlangt von den Teilnehmern am Rechtsverkehr keine Widerspruchsfreiheit des eigenen Handelns. Diese dürfen insb ihre eigene Rechtsauffassung ändern (BGH NJW 05, 1354, 1356 [BGH 17.02.2005 - III ZR 172/04]; BAG AP Nr 32 zu § 1 TVG Vorruhestand; BVerwG BeckRS 14, 58444 Rz 31) und dies auch noch nach Beginn eines Rechtsstreits (Grüneberg/Grüneberg § 242... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelne Schutzgesetze.

Rn 238 Von der Rspr größtenteils anerkannte, wichtige Schutzgesetze (keine abschließende Aufzählung) und Abgrenzung zu nicht als Schutzgesetz anerkannten Normen: Rn 239 Aus dem BGB: § 226 (RGZ 58, 214, 216), § 394 (RGZ 85, 108, 118), § 450 (Staud/Beckmann § 451 Rz 2), § 486 I (BeckOGK/Meier § 486 Rz 18 mwN), § 551 III 1 (LG Hamburg NJW-RR 04, 1530 [LG Hamburg 19.02.2004 - 333... mehr

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Sauer, SGB III § 327 Grundsatz / 2.5 Zuständigkeitsübertragung durch die Bundesagentur für Arbeit

Rz. 16 Abs. 6 folgt der Idee, dem Management der Bundesagentur für Arbeit die Entscheidung darüber zu überlassen, welche Dienststellen jeweils für die Leistungserbringung zuständig sein sollen. Damit kann abseits von rechtlichen Bindungen nach Effizienz und Effektivität über die für die Leistungsgewährung zuständigen Stellen entschieden werden. Die Regelung ermöglicht damit ... mehr

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Sauer, SGB III § 327 Grundsatz / 2.1 Arbeitnehmer

Rz. 3 Die Vorschrift regelt die örtlichen Zuständigkeiten bezogen auf die Berechtigtengruppen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Träger entsprechend der früheren Systematik des Gesetzes, die zum 1.4.2012 mit einer Untergliederung nach Bedarfslagen aufgegeben worden ist. Ausnahmen hiervon sind die Leistungen an Arbeitnehmer, an deren Erbringung der Arbeitgeber in erheblichem Umfan... mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 2.2 Begünstigte Tätigkeiten

Der Freibetrag des § 3 Nr. 26a EStG entspricht in seiner Struktur weitgehend dem Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG.[1] Auch er zielt der Sache nach auf die Vergünstigung der ehrenamtlichen Tätigkeit ab. Die Steuerbegünstigung ist ein Jahresbetrag. Anders als § 3 Nr. 26 Satz 1 EStG ("Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebe... mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2 Anwendungsbereich: Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Rz. 16 Nach dem eindeutigen Wortlaut von § 623 Halbsatz 1 BGB gilt das Schriftformerfordernis nur für die Beendigung von "Arbeitsverhältnissen", also der Rechtsbeziehung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer (vgl. § 611a BGB). § 623 BGB gilt nicht für die Aufhebung von Umschulungsverträgen i. S. d. §§ 58 ff. BBiG.[1] Weder direkt noch analog von § 623 BGB erfasst werden die Recht... mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1.2 Inkrafttreten der Vorschrift und ihre praktische Bedeutung

Rz. 3 Für ab dem 1.5.2000 ausgesprochene Kündigungen sowie für ab diesem Tag abgeschlossene Aufhebungsverträge schreibt das Gesetz die Einhaltung der Schriftform als Wirksamkeitsvoraussetzung vor. Die Vorschrift entfaltet keine Rückwirkung für vor dem 1.5.2000 ausgesprochene Kündigungen oder abgeschlossene Auflösungsvereinbarungen. Rz. 3a Die Formvorschrift des § 623 BGB ist ... mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.6 Sonstige Regelungen

Rz. 69 Üblicherweise enthält ein Aufhebungsvertrag noch Regelungen zur Abwicklung des Arbeitsverhältnisses im Übrigen, z. B. in Bezug auf ein Zeugnis (§ 109 GewO [1], die Unverfallbarkeit der Anwartschaften aus betrieblicher Altersversorgung (vgl. §§ 1b Abs. 1, 30f BetrAVG)[2], die Übertragung einer Lebensversicherung[3], besondere Leistungen bei "Rentennähe", wie z. B. Ausgl... mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3 Beendigung durch Kündigung

Rz. 18 Das Schriftformerfordernis erstreckt sich zum einen auf die einseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung und zum anderen auf die beiderseitige einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag. Rz. 19 Unerheblich ist, ob die Kündigung durch den Arbeitgeber oder durch den Arbeitnehmer erklärt wird. § 623 BGB gilt auch für Kündi... mehr

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Sommer, SGB V § 197 Verwalt... / 2.6 Vertretung der Krankenkasse gegenüber dem Vorstand (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 12 Die gesetzliche Vertretung der Krankenkasse gegenüber dem Vorstand (insgesamt) und dessen (einzelne) Mitglieder folgt bereits aus § 33 Abs. 2 SGB IV. Diese Vertretung kommt insbesondere dann zum Tragen, wenn es um die Wahl und Wiederwahl des Vorstands oder um die Amtsenthebung und/oder Amtsentbindung geht. mehr

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Sommer, SGB V § 197 Verwalt... / 2.5 Entlastung des Vorstands wegen der Jahresrechnung (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 11 Die Zuständigkeit des Verwaltungsrats, über die Entlastung des Vorstands wegen der Jahresrechnung zu beschließen, folgt bereits konstitutiv aus § 77 Abs. 1 Satz 2 SGB IV (vgl. Komm. dort). Gemeinsam mit der Befugnis auf Feststellung des Haushaltsplans nach Nr. 2 wird so das Budgetrecht des Verwaltungsrats betont. mehr

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Sommer, SGB V § 197 Verwalt... / 2.3 Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung (Abs. 1 Nr. 1b)

Rz. 9 Die Entscheidungen über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung werden dem Verwaltungsrat überlassen, und insoweit wird die Entscheidungsbefugnis des an sich zur Führung der Krankenkasse berufenen Vorstandes (§ 35a Abs. 1 SGB IV) eingeschränkt. Um welche Entscheidungen es sich dabei, neben der Rechtsetzung durch Satzung und Entscheidungen über den Bestand der Kra... mehr

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Sommer, SGB V § 197 Verwalt... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift unterstreicht die besondere Bedeutung des Verwaltungsrates als das Selbstverwaltungsorgan der Versicherten und deren Arbeitgeber (Ausnahme bei Ersatzkassen, bei denen Arbeitgeber nicht vertreten sind, soweit die Ersatzkasse sich nicht mit einer Krankenkasse mit Arbeitgeberbeteiligung im Verwaltungsrat vereinigt hatte – vgl. § 44 Abs. 1 Nr. 3 SGB IV), als... mehr

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Sommer, SGB V § 197 Verwalt... / 2.2 Überwachungsbefugnis (Abs. 1 Nr. 1a)

Rz. 6 Zu den Befugnissen und Verpflichtungen des Verwaltungsrates gehört nunmehr auch die Überwachung des Vorstandes, wie dies bisher schon für die Überwachung des Geschäftsführers vorgesehen war. Diese Überwachungsfunktion betrifft die Tätigkeit des Vorstandes bei der Verwaltung der Krankenkasse, also laufende Dienstgeschäfte, in denen der Vorstand die Krankenkasse gerichtl... mehr

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Sommer, SGB V § 197 Verwalt... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 20 Balzer, Änderungen des Selbstverwaltungsrechts und des Dienstrechts der gesetzlichen Krankenkassen durch das GSG, NZS 1994, 1. Kirchhof , Die eigenständige Rechtsetzung der gesetzlichen Krankenkassen – Struktur, Rechtsquellen und Reichweite, VSSR 1983, 175. Kruse/Kruse, Gesundheitsstrukturgesetz – Die Umgestaltung der Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenversicherung... mehr

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Sommer, SGB V § 197 Verwalt... / 2.4 Feststellung des Haushaltsplans (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 10 Das Recht und die Pflicht des Verwaltungsrats zur Feststellung des Haushaltsplans folgen bereits aus § 70 Abs. 1 Satz 2 SGB IV (vgl. Komm. dort). Bei Krankenkassen ohne Verwaltungsrat erfolgt die Feststellung des Haushaltsplans durch den ehrenamtlichen Vorstand. Der Haushaltsentwurf ist dagegen vom Geschäftsführer oder hauptamtlichen Vorstand zu erstellen. mehr

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Sommer, SGB V § 197a Stelle... / 2.7 Berichtspflicht (Abs. 5)

Rz. 34 Der Vorstand der Krankenkasse bzw. des Landesverbandes bzw. des Spitzenverbandes Bund hat dem Verwaltungsrat sowohl über die Arbeit als auch die Ergebnisse der Tätigkeit der Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten als organisatorische Einheit zu berichten. Diese Berichtspflicht besteht zwingend im Abstand von jeweils 2 Jahren, erstmals jedoch schon bis zum 31.12.2005... mehr

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Sommer, SGB V § 197 Verwalt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 122, Art. 35 Abs. 6 des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.... mehr

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Sommer, SGB V § 197 Verwalt... / 2.9 Prüfkompetenz (Abs. 2)

Rz. 16 Die mit Wirkung zum 1.1.1996 eingefügte Vorschrift gibt dem Verwaltungsrat ein Einsichts- und Prüfrecht für sämtliche Geschäfts- und Verwaltungsunterlagen. Die Regelung ergänzt die dem Verwaltungsrat obliegende Überwachungsfunktion des Vorstands (Abs. 1 Nr. 1a). Für das Einsichtsrecht bedarf es keines besonderen Anlasses oder keiner besonderen Begründung; denn nur auc... mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, BDSG... / 1.3 Systematik

Rz. 10 Anders als nach früherem Recht (§ 4f Abs. 1 Satz 1 BDSG a. F.) ist die – auch befristet mögliche[1] – Bestellung des internen oder externen Datenschutzbeauftragten formfrei und bedarf insbesondere nicht der Schriftform des § 126 BGB. Art. 37 Abs. 7 DSGVO bestimmt lediglich, dass der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragt... mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, BDSG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit Erlass der – in den EU-Mitgliedstaaten ab dem 25.5.2018 unmittelbar geltenden (Art. 288 Abs. 2 AEUV) – DSGVO [1] finden sich die – früher in §§ 4f, 4g BDSG a. F. enthaltenen – Regelungen zum Datenschutzbeauftragten in Art. 37 bis 39 DSGVO . Sie werden durch die – auf Grundlage des Art. 37 Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 2, 38 Abs. 5 DSGVO erlassenen – Regelungen für nicht öff... mehr

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Darauf müssen Sie als Arbei... / 1.1 Definition des Arbeitsverhältnisses

Ein Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn der Beschäftigte dem Arbeitgeber (Verein) seine Arbeitskraft schuldet. Dies ist der Fall, wenn die tätige Person in die Vereinsorganisation eingegliedert und an die Weisungen des Vorstands oder anderer Vereinsmitarbeiter gebunden ist. Arbeitnehmer sind Personen, die angestellt oder beschäftigt sind und die aus diesem Dienstverhältnis Arbe... mehr

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Sommer, SGB V § 197 Verwalt... / 2.7 Erwerb, Belastung und Veräußerung von Grundstücken (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 13 Die Entscheidung über den Erwerb, die Veräußerung oder die Belastung von Grundstücken sowie die Errichtung von Gebäuden ist als Entscheidung von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung dem Verwaltungsrat vorbehalten. Diese Zuständigkeit ist in der Weise geregelt, dass darüber lediglich zu beschließen ist. Eine Vertretung der Krankenkasse durch den Verwaltungsrat oder de... mehr

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Sommer, SGB V § 197a Stelle... / 2.2 Antragsrecht (Abs. 2)

Rz. 14 Mit Abs. 2 wird jeder Person die Möglichkeit eingeräumt, sich in Fällen des Verdachts von Unregelmäßigkeiten bei der Mittelverwendung an die Stellen für Fehlverhalten zu wenden. Ein solches Popularhinweisrecht erscheint angemessen, um auch von Dritten und nicht an den Unregelmäßigkeiten Beteiligten Hinweise zu unwirtschaftlichem Finanzverhalten zu erhalten; denn von I... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Sommer, SGB V § 197a Stelle... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift verpflichtet die Krankenkassen und deren Spitzenverbände zur Errichtung von Prüfeinrichtungen ("Korruptionsbekämpfungsstellen"), die Verdachtsfällen von nicht zweckentsprechender Mittelverwendung in der Krankenversicherung nachgehen sollen. Diese Verpflichtung besteht seit dem 1.7.2008 auch für den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (§ 217 a), der an ... mehr

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Sommer, SGB V § 195 Genehmi... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 15 Axer, Normenkontrolle und Normerlaßklage in der Sozialgerichtsbarkeit, NZS 1997, 10. Brackmann, Zur Genehmigung von Satzungen der Krankenkassen, BKK 1982, 353. Finkenbusch, Die Satzung der Krankenversicherungsträger, WzS 1992, 1. Kirchhof, Die eigenständige Rechtsetzung der gesetzlichen Krankenkassen – Struktur, Rechtsquellen und Reichweite, VSSR 1983, 175. Rehm, Versagun... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Unternehmensziele / 7 Zielfindungsprozess

Am Zielfindungsprozess sind eine Vielzahl von unternehmensinternen Experten beteiligt. Hat man sich schließlich auf eindeutige, erreichbare und messbare Unternehmensziele geeinigt, so werden diese meist einem Gremium im Unternehmen zur Genehmigung vorgelegt. Die Geschäftsleitung oder der Vorstand verabschiedet die Unternehmensziele der strategischen Planung oder die konkrete... mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
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Agile Arbeitsorganisation / 1.2 Vom Konzern zum Start-up

Für große – und deswegen oft auch sehr hierarchische – Firmen oder Konzerne ist es schwierig, sich komplett in ihrer Organisationsform zu verändern und Strukturen und Prozesse einfach abzuschaffen. Hinzu kommen auch nicht-disponible rechtliche Auflagen, z. B. durch die Rechtsform des Unternehmens. So sind in einem Konzern Genehmigungsverfahren und Compliance-Maßnahmen notwen... mehr

Beitrag aus der verein wissen
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Damit alle Sie verstehen / 1.2.1 Umgang mit Wörtern

Bezüglich des Umgangs mit Wörtern hat der "Netzwerk Leichte Sprache e. V." die folgenden Regeln aufgestellt. mehr

Beitrag aus der verein wissen
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Krisenkommunikation für Ver... / Zusammenfassung

Krisen bahnen sich über längere Zeit an oder sie kommen überraschend. In jedem Fall sind sie eine Ausnahmesituation mit der Gefahr für das Überleben des Vereins. Hier muss ein Krisenmanagement ansetzen – mit der Aufgabe, unter Zeitdruck eine Lösung zu entwickeln und umzusetzen. Dazu zählt auch die Krisenkommunikation, welche vor allem Vertrauen und Reputation für den Verein ... mehr

Beitrag aus der verein wissen
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Damit alle Sie verstehen / 1.2.4 Allgemeine Regeln für die Textgestaltung

Für Texte an sich gelten folgende Regeln: Leser und Leserinnen direkt ansprechen (statt "Morgen ist die Vorstandswahl" besser: "Sie dürfen morgen den neuen Vorstand wählen"). Ansprache der Lesenden mit "Sie" (Ausnahme: Kinder, persönlich bekannte Personen oder Personen, die Sie auch sonst mit "Du" anreden). Männliche vor der weiblichen Anrede (nicht "Kameradinnen und Kameraden"... mehr

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Werbung für Vereine / 5.4.2 Das müssen Sie bei der Gestaltung des Handzettels beachten

Auf dem Handzettel müssen die Hauptelemente der Werbekampagne an dominanter Stelle zu finden sein. Sie garantieren einen Wiedererkennungseffekt, wenn beispielsweise auch Plakatwerbung eingesetzt, eine Anzeige geschaltet oder per Internet geworben wird. Ein Handzettel darf mehr Text enthalten als beispielsweise das Plakat. Aber auch hier gilt: In der Kürze liegt die Würze. Ver... mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Teil E: Offenlegung des Jah... / II. Einreichung beim Betreiber des Unternehmensregisters

Rz. 2 Der Vorstand der Genossenschaft hat unverzüglich nach der Generalversammlung über den Jahresabschluss, die innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres stattfinden muss (§ 48 Abs. 1 GenG), jedoch spätestens vor Ablauf des zwölften Monats des dem Abschlussstichtag nachfolgenden Geschäftsjahres beim Betreiber des Unternehmensregisters elektronisch einzu... mehr

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Sauer, SGB III § 282 Arbeit... / 2.1 Arbeitsmarkt- und Berufsforschung

Rz. 3 Die Erstellung von Statistiken, die Arbeitsmarktberichterstattung und die Arbeitsmarkt- und Berufsforschung bilden ein umfassendes System zur Information über die Situation am Arbeitsmarkt, die aktuell relevanten Zusammenhänge und Entwicklungen sowie wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse. Die Informationen dienen gleichermaßen der Unterrichtung der interessierten Öff... mehr

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Jansen, SGB IV § 80 Verwalt... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift bestimmt Grundsätze für die Anlegung und Verwaltung der Mittel der Versicherungsträger. Diese fungieren als treuhänderische Sachwalter der Geldmittel, die ihnen ihre Mitglieder in Form von Beiträgen zur Finanzierung auch der sozialversicherungsrechtlichen Geldleistungen zur Verfügung gestellt haben (BSG, Urteil v. 11.12.2002, B 5 RJ 42/01). Versicherungs... mehr

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Krisenkommunikation für Ver... / 1 Vereinskrise und Krisenmanagement

Eine Krise ist ein Ausnahmezustand. Sie birgt im Extremfall die Gefahr eines Untergangs des Vereins. Sie kann sich über längere Zeit anbahnen, wenn der Verein z. B. wirtschaftlich über seine Verhältnisse lebt oder in Steuerfragen unsauber arbeitet. Oder sie entsteht aus einem akuten Vorfall. Praxis-Beispiel Vor einigen Jahren ist das Vereinsheim eines Sportvereins abgebrannt,... mehr

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Sauer, SGB III § 281 Arbeit... / 2.1.2 Statistiken nach Abs. 1

Rz. 8 Abs. 1 Satz 1 führt in einer Auflistung die Themenbereiche auf, zu denen Statistiken von der Bundesagentur für Arbeit als amtliche Statistiken zu erstellen sind. Aus der Auflistung ergibt sich nur unterschiedlich konkret, worüber die Statistik jeweils zu berichten hat. Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 verpflichtet zu Statistiken über Arbeitslosigkeit, Arbeitsuche und Eingliede... mehr

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Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 86 Dau, Altruismus ist Privatsache: Elterngeldbemessung bei Entwicklungshelfern, jurisPR-SozR 20/2022 Anm. 4. Dombrowsky, Ruhen der Regelaltersrente bei Bezug einer Abgeordnetendiät verfassungsgemäß – Anmerkung zu dem Urteil des BSG vom 18.10.2023 – B 5 R 49/21 R, NZS 2024, 469 . ders., Rentenversicherungspflicht von Verletztengeld eines selbstständigen Unternehmers – Anm. ... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Betriebsrat: Allgemeines, A... / 5 Ausschüsse und Arbeitsgruppen

Der Betriebsausschuss ist eine Art erweiterter geschäftsführender Vorstand des Betriebsrats in einem Großbetrieb mit mehr als 200 Arbeitnehmern. Neben der Führung der laufenden Geschäfte kann ihm der Betriebsrat durch Beschluss mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder bestimmte Aufgaben zur selbstständigen Erledigung mit Ausnahme von Betriebsvereinbarungen übertragen.[... mehr

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Betriebsrat: Allgemeines, A... / 1.1.1 Betriebsbegriff

Der Begriff des Betriebs wird im BetrVG nicht definiert, sondern vorausgesetzt. Unter Betrieb versteht man die organisatorische Einheit, innerhalb derer ein Unternehmer allein oder in Gemeinschaft mit seinen Mitarbeitern (der sog. Betriebsbelegschaft) mithilfe von sachlichen und immateriellen Mitteln bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt.[1] Entscheidend is... mehr

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China: Organhaftung nach dem chinesischen Gesellschaftsgesetz

Zusammenfassung Die neueste Fassung des chinesischen Gesellschaftsgesetzes hat sowohl den Kreis der verpflichteten Organe als auch den inhaltlichen Haftungsrahmen erweitert. Es haften nun Senior Manager ((stellvertretende) Geschäftsführer, Finanzverantwortliche und anderes Personal, das in der Satzung des Unternehmens als Senior Manager bezeichnet wird (z. B. Abteilungsleite... mehr