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Zukunftsfähigkeit und Resilienz als Voraussetzung für Na ... / 3 Verantwortung der Vorstände und Aufsichtsräte in der Nachhaltigkeit

Prof. Dr. Werner Gleißner, Gina Heller-Herold
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Vorstände und Aufsichtsräte haben bei der Nachhaltigkeitstransformation eine besondere Rolle und Aufgabe. Verantwortungen der Vorstände in der Nachhaltigkeit:

  • Integration von Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten (ESG) in die Unternehmensstrategie.
  • Sicherstellung, dass das Unternehmen nicht nur kurzfristige Gewinne erzielt, sondern auch langfristig positiv auf Gesellschaft und Umwelt einwirkt und so Unternehmenswert schafft.
  • Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle, Investitionen in grüne Technologien und die Schaffung einer Kultur der Nachhaltigkeit im gesamten Unternehmen.
  • Festlegung von Nachhaltigkeitszielen, Überwachung der Umsetzung und transparente Berichterstattung über Fortschritte und Herausforderungen.
  • Information des Aufsichtsrates bei einem kritischen Grad der Bestandsgefährdung des Unternehmens.
  • Beachtung der gesetzlichen Anforderungen des § 91 AktG und § 1 StaRUG sowie § 93 AktG.

Der Aufsichtsrat (AR) spielt eine entscheidende Rolle bei der Sicherung der Zukunftsfähigkeit von Unternehmen. Seine Aufgabe ist es, Nachhaltigkeitspraktiken in die Unternehmensstrategie zu integrieren, Risiken zu bewerten und Transparenz in der Berichterstattung zu fördern. Indem sie eine umfassende Klimastrategie unterstützen und Nachhaltigkeitsziele verfolgen, tragen Aufsichtsräte zur langfristigen Erfolgssicherung bei. Ein proaktives Engagement in Nachhaltigkeitsfragen ist somit unerlässlich für den Aufsichtsrat, um das Unternehmen durch zukunftsorientiertes Handeln widerstandsfähiger und wettbewerbsfähiger zu machen. Oft ist die Nachhaltigkeit eines Unternehmens inzwischen ein wichtiges Kaufkriterium für Kunden.

Aufgaben des Aufsichtsrates i.B.a. Nachhaltigkeitstransformation:

  1. Relevante Informationen zu KPIs in der Nachhaltigkeitstransformation: Der AR sollte wesentliche KPI...

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