Fachbeiträge & Kommentare zu Vorstand

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Rechtsfolge (Ausschluss)

Rz. 37 [Autor/Zitation] Liegt ein von Satz 1 in Bezug genommener Ausschlussgrund vor, ist der Abschlussprüfer ausgeschlossen, es sei denn, dass das Netzwerkmitglied auf das Ergebnis der Abschlussprüfung keinen Einfluss nehmen kann. Rz. 38 [Autor/Zitation] Aus der Formulierung ("ist … ausgeschlossen …, es sei denn …") folgt eine Vermutung des Ausschlusses, die durch den Nachweis...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 1707 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Nicht abziehbar sind nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 4 EStG die Aufwendungen für die Ausübung einer Jagd oder einer Fischerei, für das Halten oder Benutzen von Segeljachten oder Motorjachten sowie für ähnliche Zwecke und für die hiermit zusammenhängenden Bewirtungen. Durch die mit dem EStG 1960 eingeführte Vorschrift sollen Aufwendungen, die typisch...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Unrichtiges Berichten

Rz. 132 [Autor/Zitation] Die erste Tatbestandsvariante nennt das unrichtige Berichten über das Ergebnis einer Abschlussprüfung. Problematisch ist die Verwendung des Begriffs "das Ergebnis". Eine Abschlussprüfung hat mehrere Ziele und Berichtsgegenstände. Das Ergebnis einer Prüfung wird hingegen in einem Bestätigungsvermerk zusammengefasst. Der bewusst unrichtig abgegebene Bes...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Clemm, Abschlussprüfer und Aufsichtsrat, ZGR 1980, 455; Leffson, Wirtschaftsprüfung, 4. Aufl. 1988; Martens, Die Vorlage des Jahresabschlusses und des Prüfungsberichts gegenüber dem Wirtschaftsausschuß, DB 1988, 1229; Niehaus, Bedeutung und Inhalt des Berichts über die handelsrechtliche Jahresabschlussprüfung, DB 1988, 817; Plendl, Die Berichterstattung des Abschlussprüfers ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Ausschluss wegen Funktionen in der zu prüfenden Kapitalgesellschaft (Abs. 3 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 91 [Autor/Zitation] Nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 darf der WP nicht gesetzlicher Vertreter oder Mitglied des AR oder Arbeitnehmer der zu prüfenden Gesellschaft oder eines Unternehmens sein, das mit der zu prüfenden KapGes. verbunden ist oder von dieser mehr als 20 vom 100 der Anteile besitzt. Gesetzlicher Vertreter ist bei der AG jedes Vorstandsmitglied, bei der GmbH jeder Geschäft...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / k) Personaldienstleistungen

Rz. 252 [Autor/Zitation] Art. 5 Abs. 1 UAbs. 2 Buchst. k APrVO verbietet einige Personaldienstleistungen. Konkret verboten sind einerseits Anwerbungstätigkeiten, dh. die Suche und Auswahl von Kandidaten sowie die Überprüfung der Referenzen von Kandidaten für Positionen als Mitglied der Unternehmensleistung. Andererseits sind Personaldienstleistungen in Bezug auf den Aufbau de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Aktiengesetz

Rz. 75 [Autor/Zitation] Subsidiär zu § 331 Abs. 1 Nr. 1 oder 1a werden gem. § 400 Abs. 1 Nr. 1 AktG Vorstands- und AR-Mitglieder sowie Abwickler einer AG mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft, wenn sie die Verhältnisse der Gesellschaft einschließlich ihrer Beziehungen zu verbundenen Unternehmen im Vergütungsbericht nach § 162 Abs. 1 oder 2 AktG, in D...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 22 [Autor/Zitation] Nach Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Halbs. 1 hat der Abschlussprüfer über Art und Umfang sowie das Ergebnis der Prüfung schriftlich und mit der gebotenen Klarheit zu berichten. Diese Grundnorm wird durch die in Abs. 1 Satz 2 und 3 und Abs. 2 bis 4a aufgeführten Berichtspflichten konkretisiert. Über die in diesen Vorschriften aufgeführten Berichtspflichten hi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Vorschriften, die mittelbar den Umfang der Abschlussprüfung beeinflussen können

Rz. 175 [Autor/Zitation] Der Gewinnverwendungsvorschlag der Geschäftsführung oder des Vorstands ist als solcher kein Bestandteil des JA oder des Lageberichts und unterliegt somit nicht der Prüfung durch den Abschlussprüfer. Der Gewinnverwendungsbeschluss der Gesellschafter-/Hauptversammlung (§ 29 Abs. 2 GmbHG; § 174 AktG) unterliegt als solcher ebenfalls nicht der Prüfung dur...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Artikel 25 EGHGB

Rz. 65 [Autor/Zitation] Eine Reihe von Vorschriften des EGHGB besitzt bis heute Relevanz für eingetragene Genossenschaften. Hier ist zunächst an Art. 25 EGHGB (Hervorhebungen und Auslassungen durch die Autoren) zu denken. (1) 1 Auf die Prüfung des Jahresabschlussesmehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 8 [Autor/Zitation] Der sachliche Anwendungsbereich des § 319 bezieht sich zunächst auf sämtliche Pflichtprüfungen nach § 316. Aufgrund von Verweisungen in Spezialregelungen gilt § 319 auch in anderen Fällen, idR mit gesetzlich konkret vorgeschriebenen Anpassungen (so etwa nach §§ 340k, 341k; § 143 Abs. 2 AktG; § 6 Abs. 1, § 14 Abs. 1 Satz 2 PublG; § 10 Abs. 1 Satz 3 UmwG;...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 38 [Autor/Zitation] § 318 entspricht in seinen wesentlichen Grundaussagen § 163 AktG 1965, der wiederum auf § 262b HGB idF der Reichsnotverordnung v. 19.9.1931 bzw. § 136 AktG 1937 beruht. Durch das BiRiLiG v. 19.12.1985 (BGBl. I 1985, 2355) wurde die Vorschrift aus dem AktG in das HGB überführt und damit auf die GmbH ausgedehnt. Die 4., 7. und 8. EG-Richtlinie enthielten...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeines

Rz. 365 [Autor/Zitation] Der Antrag an das Gericht muss die Gründe darlegen, aus denen heraus die Bestellung eines anderen Abschlussprüfers angestrebt wird (vgl. Bormann in BeckOGK HGB, § 318 Rz. 192 ff. [1/2024]). Dabei muss der Antragsteller Tatbestände darlegen, die objektiv die Besorgnis rechtfertigen, dass der Prüfer befangen ist oder dass ein sonstiger die Abberufung re...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Verweise in gesellschafts- und berufsrechtlichen Vorschriften

Rz. 10 [Autor/Zitation] Verweise auf die Definition des Begriffs "Unternehmen von öffentlichem Interesse" aus § 316a Satz 2 finden sich außerhalb des HGB in zahlreichen weiteren Gesetzen, die Vorschriften im Zusammenhang mit der gesetzlichen Abschlussprüfung oder auch anderen betriebswirtschaftlichen Prüfungen enthalten, ua. im AktG, GmbHG, SEAG, PublG, GenG und in der WPO. Et...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (a) Auswahl des Abschlussprüfers

Rz. 300 [Autor/Zitation] Die Überwachung der Auswahl des Abschlussprüfers war im ursprünglichen Aufgabenkatalog des § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG idF des BilMoG noch nicht enthalten. Sie wurde allerdings in der Begründung dieses Gesetzes bereits angesprochen (Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 103; Rz. 298) und durch das AReG zur Umsetzung von Art. 39 Abs. 6 Buchst. f APrRL 20...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / J. Rechtsfolgen des Ausschlusses

Rz. 143 [Autor/Zitation] Liegt anfänglich – also bereits vor Auftragsannahme – ein unwiderleglicher oder ein widerleglicher Ausschlussgrund vor und kann der Abschlussprüfer dem widerleglichen Ausschlussgrund weder mit geeigneten Schutzmaßnahmen begegnen noch ihn widerlegen, komplementiert das Berufsrecht den handelsrechtlichen Ausschluss durch die Verpflichtung, die Tätigkeit...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Abschlussprüfung durch mehrere Prüfer nebeneinander

Rz. 86 [Autor/Zitation] Das Verhältnis mehrerer Prüfer zueinander kann auch so gestaltet werden, dass sie nicht gemeinsam, sondern nebeneinander tätig werden sollen. Hierbei können wiederum mehrere Konstellationen unterschieden werden. Rz. 87 [Autor/Zitation] Denkbar ist, einen Prüfer als gesetzlichen Abschlussprüfer zu bestellen und daneben einen weiteren Prüfer mit einer frei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Abgeleitete steuerliche Buchführungspflicht (§ 140 AO)

Rn. 303 Stand: EL 140 – ET: 12/2019 Eine nach außersteuerlichen Gesetzen bestehende Verpflichtung, Bücher und Aufzeichnungen zu führen, ist auch für die Besteuerung zu erfüllen, § 140 AO . In steuerliche Pflichten überführt werden damit insb handelsrechtliche Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten. Die Befreiung für kleine Einzelkaufleute gem § 241a HGB iVm § 242 Abs 4 HGB (...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 3.6 Der Beleganspruch

Neben der Auskunftsverpflichtung besteht für Auskunftsschuldner auch die Verpflichtung, über die Höhe der Einkünfte auf Verlangen Belege vorzulegen, aus denen sich die Höhe der Einkünfte ergibt. Der Anspruch ergibt sich aus § 1605 Abs. 1 Satz 2 BGB. Der Auskunfts- und der Beleganspruch sind zwei getrennte Ansprüche, die einzeln geltend gemacht werden können. Die gewünschten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuerbefreiungen / 3 Steuerbefreiungen nach § 4 UStG

Ausfuhrlieferungen, [1] Lohnveredelungen, [2] innergemeinschaftliche Lieferungen. [3] Umsätze für die Seeschifffahrt [4] : Es handelt sich (wie bei der Luftfahrt) um eine sog. Vorstufenbefreiung. Steuerfrei sind Lieferungen, Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen, Vercharterungen und Vermietungen von Wasserfahrzeugen, die nach ihrer Bauart der Seeschifffahrt oder der Rettung Schiff...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Aufwendungen / 1.4 Personalaufwendungen

Zu den Personalaufwendungen gehören: Löhne und Gehälter sowie[1] Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung[2] In diesen Posten werden die Geld- und Sachleistungen für alle Arbeitnehmer des Unternehmens aufgeführt. Dazu zählen die gewerblichen Arbeitnehmer und kaufmännischen Angestellten sowie bei Kapitalgesellschaften die Vorstände und Geschäft...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Von der Fachkraft für Arbei... / 5 Fazit und Ausblick: Weitere Aufwertung in der Post-Corona-Ära?

Die Themen Sicherheit und Gesundheit haben, wie in diesem Beitrag mehrmals festgestellt, in den vergangenen Jahren immer mehr an Bedeutung für Unternehmen gewonnen. Die Entwicklung des Jahres 2020 könnte diesen Trend nun weiter verstärken. Denn wie nie zuvor seit dem letzten Weltkrieg hat das Thema Gesundheit in den vergangenen Monaten durch die Corona-Pandemie die Welt in A...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Aufwendungen / 1.4.2 Was zu den Sozialabgaben zählt

Zu den Sozialabgaben zählen die Arbeitgeberanteile zu den gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträgen, darunter fallen vornehmlich: Rentenversicherung Krankenversicherung Pflegeversicherung Arbeitslosenversicherung Hierunter sind auch eventuelle Beiträge des Unternehmens zu befreienden Lebensversicherungen auszuweisen, wenn diese anstelle der sonst zu zahlenden Sozia...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Implementierung und Umsetzu... / 2.1 Commitment des Managements einholen

Am Ende steht und fällt die Umsetzung mit dem Top Management-Buy-in: Steht das Management hinter dem Thema und treibt es auch aktiv und glaubwürdig voran, auch gegen Widerstände in der Organisation? Je nach Größe des Unternehmens kann ein Entscheidungsgremium zu Nachhaltigkeit hilfreich sein, das relevante Entscheidungen trifft, mitträgt und in der Umsetzung unterstützt. Die...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Nachhaltigkeitsteam aufbaue... / 2.3 Aufbau der Nachhaltigkeitsteams: Wer dabei sein sollte und warum

Diese Tabelle zeigt: welche Rollen Mitglied des Nachhaltigkeitsteams sein sollten, warum diese Rollen Mitglied des Nachhaltigkeitsteams sein sollten, welche Stakeholder für diese Rolle relevant sind, wie diese Rolle vom Mitwirken im Nachhaltigkeitsteam überzeugt werden kann.mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Organisation des Nachhaltig... / 11 Nachhaltigkeitskultur

Eine erfolgreiche nachhaltige Transformation von Unternehmen kann nur durch einen ganzheitlichen Ansatz erfolgen, der viele Perspektiven berücksichtigt: die externen Anforderungen, bspw. von Kunden und Regulatoren, die interne Perspektive der Mitarbeitenden und die Perspektive der Geschäftsführung. Ein Instrument hierfür stellt die aktive Gestaltung der Nachhaltigkeitskultur...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Nichtselbstständige Arbeit ... / 2 Inhalt

Nach § 34d Nr. 5 EStG sind Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit ausl. Einkünfte, wenn sie in einem ausl. Staat ausgeübt oder, ohne im Inland ausgeübt worden zu sein, in einem ausl. Staat verwertet werden. Nach § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a) EStG handelt es sich um der beschr. Steuerpflicht ("Beschränkte Steuerpflicht") unterliegende inländische Einkünfte, wenn die nich...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Familienstiftungen – ABC In... / 3 Hinweise

Da die Stiftung im Ausland im Regelfall ebenfalls der Besteuerung unterliegt, kann über die Anrechnung nach § 15 Abs. 5 i. V. m. § 12 AStG eine Doppelbesteuerung vermieden werden. Hierfür gelten die allgemeinen Grundsätze des § 34c Abs. 1 EStG entsprechend, bei Anwendung der Abgeltungsteuer ist § 32d Abs. 5 und 6 EStG zu beachten. Durch § 15 Abs. 3 AStG werden Unternehmer- un...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Dienstleistungen (Verrechnu... / 2 Inhalt

Dienstleistungen müssen tatsächlich erbracht und benötigt worden sein. Das bloße Angebot in einer multinationalen Unternehmensgruppe genügt nicht. Dienstleistungen sind grundsätzlich nur dann entgeltfähig (Tz. 7.6. – 7.8. der OECD-TPG), wenn ein unabhängiger Dritter als Leistender dazu bereit wäre, diese Dienstleistung gegen Entgelt zu erbringen, und ein unabhängiger Dritter ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Akteneinsichtsrecht im Best... / f) Rechtsbehelf

Wird die Akteneinsicht von der Geschäftsstelle des FG verwehrt, ist hiergegen die Erinnerung, gegen einen entsprechenden Senatsbeschluss die Beschwerde nach § 128 Abs. 1 FGO gegeben (Weber, NWB 2025, 832, 841; BFH v. 11.9.2013 – I B 179/12, BFH/NV 2014, 48; v. 11.1.2021 – BFH v. 11.1.2022 – XI B 89/21, AO-StB 2022, 183). Ist das finanzgerichtliche Verfahren abgeschlossen, ist...mehr

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Sommer, SGB V § 283 Aufgabe... / 2.2 Richtlinienkompetenz (Abs. 2)

Rz. 10 Der MD Bund erlässt Richtlinien für die Tätigkeit der MD auf Länderebene, die die MD binden (Satz 1). Die Richtlinien haben die Gesetze und sonstiges Recht zu beachten. Dazu gehören u. a. das Leistungs- und Leistungserbringungsrecht, das für die Begutachtungstätigkeit der MD von zentraler Bedeutung ist. Das Leistungsrecht regelt die Ansprüche der Versicherten gegen di...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 283 Aufgabe... / 2.4 Pflegeversicherung (Abs. 3)

Rz. 18 Der MD Bund koordiniert und fördert die Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der MD in pflegefachlichen und organisatorischen Fragen und berät den GKV-Spitzenverband (§ 53d SGB XI; Satz 1). Das Verfahren richtet sich nach den Vorschriften des SGB XI (Satz 2). Die Richtlinien (§ 53d Abs. 2 SGB XI) werden vom Vorstand beschlossen, der sich dazu mit dem Verwa...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 160 Ruhen ... / 2.10 Neutralitätsausschuss

Rz. 21 Die Schaffung eines Neutralitätsausschusses wird der Bedeutung seiner Entscheidung für den Arbeitskampf dadurch gerecht, dass Sachverstand und Erfahrungen der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite aus der Selbstverwaltung der Bundesagentur für Arbeit in die Entscheidung des Neutralitätsausschusses eingehen und zugleich gewährleistet wird, dass der maßgebliche Sachverhalt...mehr

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Sauer, SGB III § 160 Ruhen ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 160 ist auf faktische Arbeitskämpfe unabhängig davon anzuwenden, ob Arbeitskampfrecht beachtet wird oder nicht. Die Regelung bezweckt insbesondere, im Interesse der Rechtssicherheit klare und eindeutige gesetzliche Regelungen zur Sicherung der Neutralität der Bundesagentur für Arbeit zu schaffen. Das gilt für alle Streikformen und Taktiken der Arbeitskampfführung. Au...mehr

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Sommer, SGB V § 283 Aufgabe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt. Es werden Ausnahmen von der Zuständigkeit des medizinischen Dienstes (MDK) geregelt. Rz. 2 Durch das Gesetz zur Neuordnung des Eisenbahnwesens (Eisenbahnneuordnungsgesetz – EneuOG) v. 27.12.199...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.3 Gestaltungen mit einer intransparenten Kette, Abs. 2 Nr. 3

Rz. 141 Nach § 138e Abs. 2 Nr. 3 AO führen Gestaltungen mit einer intransparenten Kette zu einem Kennzeichen. Damit eine intransparente Kette vorliegt, müssen die Voraussetzungen der Buchstaben a und b kumulativ erfüllt sein und zusätzlich die Identität der wirtschaftlich Beteiligten verschleiert werden.[1] Die Vorschrift enthält in Buchst. a) und b) zwei Voraussetzungen, di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 200 Mi... / 2.2.3 Vorlagepflichten

Rz. 12 Des Weiteren hat der Stpfl. nach § 200 Abs. 1 S. 2 AO Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und andere Urkunden zur Einsicht und Prüfung vorzulegen. Wie sich aus der Verwendung des Worts "andere" ergibt, stellt der Begriff "Urkunde" den Oberbegriff für die von dem Stpfl. vorzulegenden Unterlagen dar.[1] Die Vorlagepflicht in § 200 Abs. 1 S. 2 AO stimmt wörtlich mit ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 201 Sc... / 2.1.4 Teilnehmer der Schlussbesprechung

Rz. 8 Das Gesetz trifft keine Bestimmungen darüber, wer zur Teilnahme an der Schlussbesprechung berechtigt oder verpflichtet ist. Die Entscheidung über die Person der Teilnehmer liegt daher im Ermessen der Finanzverwaltung bzw. des Stpfl. Aus dem Begriff der Schlussbesprechung ergibt sich allerdings, dass beide Seiten anwesend oder vertreten sein müssen. Des Weiteren setzt e...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Öffentlicher Dienst

Rz. 2 Für die Abgrenzung zwischen privater Wirtschaft (Betriebsverfassungsgesetz) und öffentlichem Dienst (Personalvertretungsgesetze) kommt es allein auf die formelle Rechtsform des Betriebs oder der Verwaltung an.[1] Alle Betriebe in privater Rechtsform (z. B. GmbH, Aktiengesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) unterliegen dem BetrVG. Das gilt auch, wenn sie der öf...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.5.3 Tantiemen und Aktienoptionen

Rz. 60 Unter dem Begriff Tantieme ist eine Gewinnbeteiligung zu verstehen, die als zusätzliche Vergütung prozentual nach einer den Erfolg des Konzerns, des Unternehmens oder eines Unternehmensteils kennzeichnenden Kennziffer berechnet wird.[1] Die Tantieme ist – soweit nichts anderes vereinbart – keine widerrufbare Sonderleistung (Gratifikation), sondern Teil des Entgelts fü...mehr

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Betriebsrat: Vergütung der ... / 2 Entscheidung des Bundesgerichtshofs 2023 (Volkswagen)

Die vom Bundesarbeitsgericht (BAG) entwickelten Grundsätze hat der Bundesgerichtshof (BGH) Anfang 2023 in seiner Entscheidung zur Betriebsrätevergütung bei Volkswagen aus der strafrechtlichen Perspektive strenger bewertet, also den Raum für zulässige Anpassungen der Betriebsratsvergütung nach oben weiter eingegrenzt[1]: Der BGH knüpft zur Bemessung der Vergütung – ebenso wie ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsrat: Vergütung der ... / 5 "Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes"

Um negative Folgen nach der durch die Entscheidung des BGH (Volkswagen)[1] hervorgerufenen Rechtsunsicherheit zu verhindern, ist am 25.7.2024 das "Zweite Gesetz zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes" in Kraft getreten.[2] Es enthält folgende Ergänzungen der §§ 37 Abs. 4 und 78 BetrVG: In § 37 Abs. 4 BetrVG wird klargestellt, dass der maßgebliche Zeitpunkt für die Besti...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
E-Mobilität: Rahmenbedingun... / 1.5 Der Beitrag zum Employer und Consumer Branding

Nicht zuletzt bedingt durch die Corona-Pandemie haben viele Unternehmen ihre Mobilitätskonzepte überarbeitet und nach innovativen, bedarfsorientierten und nachhaltigen Lösungen gesucht. Neben der Umstellung auf ein flexibel einsetzbares Mobilitätsbudget spielt dabei die Umstellung von einem konventionellen Fahrzeugpool auf E-Pkw eine wichtige Rolle. Dabei waren sowohl Nachhal...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsübergang: Vorausset... / 2.3.1 Grundsätze

§ 613a BGB findet Anwendung auf Arbeitsverhältnisse aller Art. Die Vorschrift betrifft somit: Arbeiter und Angestellte Leitende Angestellte[1] Auszubildende[2] Zur Fortbildung Beschäftigte Teilzeitbeschäftigte Geringfügig entlohnte Beschäftigte Befristet Beschäftigte, ggf. auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis wirksam auf den Tag vor dem Betriebsübergang befristet und ab diesem ein...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Angaben zum Vorstand

Rz. 98 [Autor/Zitation] Für den Vorstand betreffende Angaben ergeben sich weder aus Abs. 2 Nr. 3 noch aus den Gesetzesmaterialien genauere Vorgaben. Insofern muss auf die für den AR zu machenden Angaben verwiesen werden, auch wenn die Empfehlungen der EU zur Zusammensetzung des AR keine direkte Anwendung finden (vgl. Grottel in Beck BilKomm.14, § 289f HGB Rz. 132; Mock in HKM...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Angaben zum Mindestbeteiligungsgebot im Vorstand (Abs. 2 Nr. 5a, Abs. 3)

Rz. 43 [Autor/Zitation] Der Anwendungsbereich des Abs. 2 Nr. 5a begrenzt sich auf alle Aktiengesellschaften und iVm. Abs. 3 alle Kommanditgesellschaften auf Aktien, die sowohl börsennotiert sind als auch der paritätischen Mitbestimmung unterliegen (§ 76 Abs. 3a AktG) und deren Vorstand aus mehr als drei Personen besteht (vgl. Grottel in Beck BilKomm.14, § 289f HGB Rz. 50; Kle...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 7. Befugnisse des Vorstands hinsichtlich der Ausgabe und des Rückkaufs von Aktien (Satz 1 Nr. 7)

Rz. 40 [Autor/Zitation] Besteht die Befugnis des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen, ist hierüber nach § 289a Satz 1 Nr. 7 zu berichten. Rz. 41 [Autor/Zitation] Anzugeben sind nicht die allgemeinen gesetzlichen Aufgaben und Befugnisse des Vorstands, sondern nur die kraft dispositiven Rechts vermittelten Befugnisse (so BT-Drucks. 16/1003, 25). Im Einzelnen sind die...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Insolvenzantragspflicht des Vorstandes

Tz. 15 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Seit dem 01.05.2021 sind Vereine bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung wieder uneingeschränkt insolvenzantragspflichtig (§ 42 Abs. 2 Satz 2 BGB, Anhang 12a). Die Antragstellung obliegt dem Vorstand, wobei alle Vorstandsmitglieder unabhängig von ihrer Vertretungsbefugnis berechtigt sind. Eine Ausnahme gilt bei drohender Zahlungsunfähigke...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VIII. Einhaltung des Mindestbeteiligungsgebot bei der Besetzung des Vorstands (Abs. 2 Nr. 5a)

Rz. 124 [Autor/Zitation] Gemäß § 289f Abs. 2 Nr. 5 ist in der Erklärung zur Unternehmensführung anzugeben, ob das Mindestbeteiligungsgebot im Vorstand eingehalten wurde; wenn nicht, sind die Gründe anzuführen. Rz. 125 [Autor/Zitation] Der Gesetzestext verweist entgegen der Abgrenzung in Abs. 1 (Rz. 29 ff.) nur auf börsennotierte Aktiengesellschaften (§ 3 Abs. 2 AktG); eine Kapi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Regeln über die Ernennung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands und Änderung der Satzung (Satz 1 Nr. 6)

Rz. 36 [Autor/Zitation] § 289a Satz 1 Nr. 6 schreibt vor, dass über die gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen der Satzung, über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung zu berichten ist. Rz. 37 [Autor/Zitation] Die einschlägigen Vorschriften für die Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands sind §§ 84, 85 Akt...mehr