Dipl.-Finanzwirt (FH) Nikolaus Zöllner
Zu den Personalaufwendungen gehören:
- Löhne und Gehälter sowie
- Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung
In diesen Posten werden die Geld- und Sachleistungen für alle Arbeitnehmer des Unternehmens aufgeführt. Dazu zählen die gewerblichen Arbeitnehmer und kaufmännischen Angestellten sowie bei Kapitalgesellschaften die Vorstände und Geschäftsführer.
1.4.1 Löhne und Gehälter: Hier werden die Bruttolöhne ausgewiesen
In der Gewinn- und Verlustrechnung werden unter dem Posten"Löhne und Gehälter" die im Geschäftsjahr angefallenen Bruttolöhne sowie eventuelle Nachzahlungen vor Abzug der Steuern und der von den Arbeitnehmern zu tragenden Sozialabgaben erfasst.
1.4.2 Was zu den Sozialabgaben zählt
Zu den Sozialabgaben zählen die Arbeitgeberanteile zu den gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträgen, darunter fallen vornehmlich:
- Rentenversicherung
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Arbeitslosenversicherung
Hierunter sind auch eventuelle Beiträge des Unternehmens zu befreienden Lebensversicherungen auszuweisen, wenn diese anstelle der sonst zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Abgaben, die aufgrund von tarif- oder einzelvertraglichen Verpflichtungen sowie einer Betriebsvereinbarung entstehen, fallen hingegen nicht unter diesen Posten. Freiwillige übernommene Pflichtbeiträge durch den Arbeitgeber sind hingegen unter den sozialen Abgaben auszuweisen.
Zu den Aufwendungen für Altersversorgung gehören zudem:
- Beiträge für Berufsgenossenschaften,
- laufende Pensionszahlungen sowie Beiträge an den Pensionsversicherungsverein,
- Zuführungen zu Pensionsrückstellungen,
- Versicherungsprämien für künftige Altersversorgung der Mitarbeiter (z. B. Direktversicherungsbeiträge), soweit es sich nicht um gesetzliche Sozialabgaben handelt und die Begünstigten einen unmittelbaren Anspruch auf ...