Fachbeiträge & Kommentare zu Vorstand

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Der gemeinnützige Verein al... / 2.4 Zur Ausgaben/Betriebsausgabenseite

Schwieriger kann es dann werden, wenn es sich auf der Ausgabenseite um sog. gemischte Kosten/Aufwendungen handelt, wenn also erworbene Gegenstände auch gleichzeitig oder dauerhaft den anderen steuerbegünstigten Tätigkeitsbereichen nach dem Vereinszweck zugeordnet werden können. Praxis-Beispiel Für dieses Herbstfest kauft der Vorstand des Musikvereins eine größere Lichterkette... mehr

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Der gemeinnützige Verein al... / 5 Checkliste zu Steuerfolgen bei Festen

Die Kernvorgabe: Es fängt mit der korrekten Erfassung und Verbuchung von Einnahmen aus dem eigenen gastronomischen Vereinsengagement an. Egal bei welcher Gelegenheit bzw. bei welchem Anlass, ob nun Wein oder Bier oder sonstige Getränke vom Verein verkauft werden, dies fällt auf jeden Fall in den sog. wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 AO). Ebenso läuft es mit der Speise... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.4.2.1 Allgemeines

Rz. 29 Nach § 193 Abs. 3 sind die gesetzlichen Gebühren und notwendigen Auslagen eines Rechtsanwalts stets erstattungsfähig. Im Gegensatz zum Auftreten in einem Widerspruchsverfahren (§ 63 Abs. 2 SGB X) wird die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im gerichtlichen Verfahren unwiderleglich vermutet. Die Vorschrift stellt klar, dass die Notwendigkeit der Hinzuzi... mehr

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Budgetierung als Instrument... / 2.7 Budget kontrollieren

Wie in der Abbildung markiert, kann z. B. eine vierteljährliche Budgetkontrolle erfolgen. Sie dient zum Schutz der Vereinsfinanzen und als Hilfestellung für die Budgetverantwortlichen. Die Daten müssen aktuell vorgelegt werden, so dass sie wirklich zu einer Steuerung führen können. Grundlage ist die aktuelle Buchführung des Vereins, schließlich müssen die Daten zuverlässig g... mehr

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Budgetierung als Instrument... / 1.2 Budgetierung als Führungsinstrument[GLDG#HI1489189]

Achtung Finanzzuteilung muss nachvollziehbar sein. Budgetierung macht die Finanzströme im Verein transparent und hilft, sie zu steuern. Mit den Finanzströmen wird das finanzielle Vereinsgeschehen geplant. Die Verantwortlichen müssen sich Gedanken über die Vereinsleistungen im kommenden Planungszeitraum machen, damit die entsprechenden Mittel an der richtigen Stelle – im richt... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 1 So haftet der Geschäftsführer gegenüber der GmbH

Der Geschäftsführer ist verpflichtet, die Geschäfte der GmbH mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns zu führen. Fügt der Geschäftsführer dem Gesellschaftsvermögen durch schuldhaftes Verhalten Schaden zu, muss er diesen Schaden ersetzen. Die Haftung wird von der Gesellschafterversammlung per Beschluss geltend gemacht und gegebenenfalls gerichtlich für die GmbH durc... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Energiepreispauschale / 3.2 Anspruchsberechtigte Arbeitnehmer

Anspruchsberechtigt waren Arbeitnehmer, die in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig waren und Arbeitslohn aus einem aktiven ersten Dienstverhältnis erzielten, also z. B. Angestellte, Arbeiter, Bufdis (Freiwillige i. R. d. Bundesfreiwilligendienstes), Menschen mit Behinderungen (die in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen tätig sind), Beamte, Soldaten, Ric... mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.2.4.3 Gesetzliche Vertretung bei Gesellschaften des Privatrechts

Rz. 149 Im Privatrecht gibt es eine Vielzahl von Gesellschaftsformen. Die wichtigsten Vertretungsregeln zeigt nachstehende Tabelle: mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.1.4 Umsetzung der unternehmerischen Entscheidung

Rz. 700 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung der sozialen Rechtfertigung ist auch bei der betriebsbedingten Kündigung der Zugang der Kündigungserklärung.[1] Betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung liegen aber nur vor, wenn der Arbeitgeber die geplante unternehmerische Entscheidung tatsächlich auch umsetzt, d. h. wenn die Durchführung oder eingeleitete Durchführung de... mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.3.1 Berufung auf die Nichtigkeit des Arbeitsvertrags

Rz. 25 Auf die Nichtigkeit des Arbeitsvertrags (z. B. nach §§ 105, 117, 118, 134, 138 BGB) kann sich jede Partei jederzeit berufen. Wurde der fehlerhafte Arbeitsvertrag bereits in Vollzug gesetzt, führt die Berufung auf die Nichtigkeit dazu, dass das Arbeitsverhältnis ex nunc (d. h. ab jetzt und nicht ex tunc, d. h. rückwirkend) als nichtig angesehen wird, für die Vergangenh... mehr

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§ 1 Aktienrecht / C. Vorstand

I. Typischer Sachverhalt Rz. 72 Das Vorstandsmitglied Harald Schmidt der A+B Handels-Aktiengesellschaft hat ohne Abstimmung mit seinen Vorstandskollegen zusammen mit einem von ihm angestifteten Prokuristen zu Lasten der AG hochspekulative Geschäfte an der Pariser Warenterminbörse getätigt. Der Aufsichtsrat will deshalb die sofortige Trennung von dem Vorstandsmitglied Schmidt.... mehr

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§ 1 Aktienrecht / X. Muster: Gründungsprüfungsbericht von Vorstand und Aufsichtsrat gem. §§ 33, 34 AktG

Rz. 39 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.6: Gründungsprüfungsbericht von Vorstand und Aufsichtsrat gem. §§ 33, 34 AktG Wir, die Unterzeichneten, sind die Mitglieder des ersten Aufsichtsrats und des ersten Vorstands der Ymir Vermögensverwaltung Vorrats-Aktiengesellschaft mit Sitz in Mannheim. Wir haben den Hergang der Gründung geprüft und erstatten hi... mehr

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§ 1 Aktienrecht / IV. Muster: Zugänglichmachen eines Gegenantrags nach § 126 AktG mit Stellungnahme des Vorstands

Rz. 120 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.25: Zugänglichmachen eines Gegenantrags nach § 126 AktG mit Stellungnahme des Vorstands Außerordentliche Hauptversammlung der Elektro-Apparatewerke AG am _________________________ Der Vorstand der Elektro-Apparatewerke AG teilt gemäß § 126 Abs. 1 AktG mit: Herr _________________________, wohnhaft in _____________... mehr

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§ 1 Aktienrecht / 6. Organpflichten und Haftung des Vorstands

Rz. 82 Bei ihrer Geschäftsführung haben Vorstandsmitglieder die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden, § 93 Abs. 1 S. 1 AktG.[96] Sie unterliegen den Berichtspflichten nach § 90 AktG gegenüber dem Aufsichtsrat, der Geheimhaltungsverpflichtung nach § 93 Abs. 1 S. 3 AktG und dem gesetzlichen Wettbewerbsverbot nach § 88 AktG. Sie sind zur Ei... mehr

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§ 1 Aktienrecht / VII. Muster: Bestellung des ersten Vorstands

Rz. 36 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.3: Bestellung des ersten Vorstands Niederschrift über die konstituierende Sitzung des ersten Aufsichtsrats der Ymir Vermögensverwaltung Vorrats-Aktiengesellschaft in Mannheim vom _________________________ Die bei Errichtung der Ymir Vermögensverwaltung Vorrats-Aktiengesellschaft zu Mitgliedern des ersten Aufsic... mehr

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§ 1 Aktienrecht / XI. Muster: Tagesordnung der weiteren Hauptversammlung mit Kapitalerhöhungsbeschluss und Neufassung der Satzung (ausführliche Fassung für Publikums-AG)

Rz. 70 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.16: Tagesordnung der weiteren Hauptversammlung mit Kapitalerhöhungsbeschluss und Neufassung der Satzung (ausführliche Fassung für Publikums-AG) (1) Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre. Vorstand und Aufsichtsrat schla... mehr

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§ 48 Vereine / IV. Muster: Satzung eines eingetragenen, gemeinnützigen Vereins

Rz. 39 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 48.1: Satzung eines eingetragenen, gemeinnützigen Vereins § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen _________________________; nach der beabsichtigten Eintragung in das Vereinsregister mit dem Zusatz "e.V.". (2) Der Sitz des Vereins ist in _________________________. (3) Geschäftsjahr ist das Kale... mehr

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§ 1 Aktienrecht / c) Trias der Organe

Rz. 6 Die Aktiengesellschaft ist durch die Trias ihrer Organe Hauptversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand gekennzeichnet: Die Hauptversammlung versammelt die Aktionäre als die Anteilseigner und wirtschaftlichen Eigentümer des Unternehmens; sie beschließt u.a. über Gewinnverwendung, Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, Bestellung des Abschlussprüfers, Satzungsänderungen,... mehr

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§ 1 Aktienrecht / IV. Muster: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

Rz. 110 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.23: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der ordentlichen Hauptversammlung der Gebrüder Meyer Werkzeugmaschinen Holding Aktiengesellschaft am Dienstag, den 25.6.2024, 10.00 Uhr, in den Räumen der Gesellschaft in 68000 Mannheim, Augustaanlage 1 ein. Die Tagesordnung lautet... mehr

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§ 1 Aktienrecht / 1. Leitungsorgan

Rz. 73 Der Vorstand hat als das unverzichtbare Leitungsorgan der AG unter eigener Verantwortung die Gesellschaft zu leiten, § 76 Abs. 1 AktG.[74] Er führt die Geschäfte, § 77 AktG, und vertritt die Aktiengesellschaft nach außen, § 78 AktG.[75] mehr

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§ 1 Aktienrecht / VI. Muster: Satzung der Vorrats-AG (einfache Fassung)

Rz. 35 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.2: Satzung der Vorrats-AG (einfache Fassung) § 1 Firma und Sitz, Bekanntmachungen (1) Die Gesellschaft führt die Firma "Ymir Vermögensverwaltung Vorrats-Aktiengesellschaft" (2) Sitz der Gesellschaft ist Mannheim (3) Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger. § 2 Gegenstand des Unternehmens Gegens... mehr

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§ 1 Aktienrecht / 5. Geschäftsführung

Rz. 80 Die Geschäftsführung obliegt dem Vorstand "unter eigener Verantwortung", §§ 76 Abs. 1, 77 AktG, also frei von Weisungen des Aufsichtsrats oder der Hauptversammlung. Es besteht nur die Folgepflicht nach § 83 Abs. 2 AktG und die Bindung an Hauptversammlungsbeschlüsse, sofern der Vorstand der Hauptversammlung eine Geschäftsführungsmaßnahme zur Entscheidung vorlegt. Die G... mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / IV. Muster: Betriebsführungsvertrag

Rz. 29 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 46.5: Betriebsführungsvertrag Betriebsführungsvertrag zwischen der X AG, vertreten durch ihren Vorstand und der Y AG, vertreten durch ihren Vorstand. § 1 Vertragsgegenstand mehr

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§ 48 Vereine / e) Satzung und einzelne Satzungsinhalte

Rz. 6 Die Rechtsverhältnisse innerhalb des Vereins werden in Ausübung der Vereinsautonomie durch die Satzung bestimmt, soweit nicht zwingendes Recht nach §§ 25 ff. BGB eingreift. Bestimmte, in § 40 BGB genannte Bestimmungen sind satzungsdispositiv. Im Übrigen sind die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 21 ff. BGB zwingend. Die Satzung muss mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / V. Muster: Verfassung einer unternehmensverbundenen Familienstiftung (Stiftung & Co. KG)

Rz. 160 Siehe Rdn 71 ff., 134 ff. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 40.4: Verfassung einer unternehmensverbundenen Familienstiftung (Stiftung & Co. KG) Satzung der Stiftung _________________________ Präambel _________________________ § 1 Name, Sitz, Rechtsform und Geschäftsjahr _________________________ § 2 Zweck der Stiftung (1) Die Stiftung soll dem Wohl de... mehr

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§ 1 Aktienrecht / a) Eignungsvoraussetzungen

Rz. 74 Als Vorstand kann nur eine natürliche und unbeschränkt geschäftsfähige Person bestellt werden, die insbesondere nicht wegen einer Betrugs- oder Insolvenzstraftat verurteilt worden ist und keinem gerichtlichen oder behördlichen Berufs- oder Gewerbeverbot unterliegt, vgl. im Einzelnen § 76 Abs. 3 AktG, dessen Ausschlusstatbestände durch das MoMiG (siehe Rdn 10) erweiter... mehr

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§ 1 Aktienrecht / 4. Vertretung

Rz. 79 Dem Vorstand obliegt die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Gesellschaft, § 78 Abs. 1 S. 1 AktG.[89] Die Vertretungsmacht ist grundsätzlich unbeschränkt und unbeschränkbar, insbesondere bleibt sie auch vom Unternehmensgegenstand und von statutarischen Zustimmungsvorbehalten zugunsten des Aufsichtsrats unberührt.[90] Nach § 78 Abs. 2 S. 1 AktG vertreten m... mehr

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§ 1 Aktienrecht / V. Muster: Antrag auf gerichtliche Entscheidung über das Auskunftsrecht nach § 132 AktG

Rz. 121 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.26: Antrag auf gerichtliche Entscheidung über das Auskunftsrecht nach § 132 AktG An das Landgericht Düsseldorf – Kammer für Handelssachen – _________________________ Antrag des Aktionärs Ernst Kolb, _________________________ – Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen El... mehr

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§ 1 Aktienrecht / 1. Kompetenzen

Rz. 103 Die Hauptversammlung ist die Versammlung der Aktionäre; diese üben nach § 118 Abs. 1 S. 1 AktG ihre Rechte in Angelegenheiten der Gesellschaft grundsätzlich, also soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, in der Hauptversammlung aus. Unter den Voraussetzungen des § 118 Abs. 1 S. 2 AktG und einer darauf beruhenden Satzungsbestimmung können die Aktionäre auch online a... mehr

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§ 1 Aktienrecht / 2. Ordentliche Hauptversammlung

Rz. 104 Die ordentliche Hauptversammlung, die nach § 175 Abs. 1 S. 2 AktG in den ersten acht Monaten eines jeden Geschäftsjahres stattzufinden hat, nimmt den – im Regelfall von Vorstand und Aufsichtsrat festgestellten – Jahresabschluss des abgelaufenen Geschäftsjahres entgegen (oder beschließt über die Feststellung, wenn der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Abschl... mehr

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§ 1 Aktienrecht / 3. Anstellungsverhältnis

Rz. 77 Von der Bestellung im Sinne der Begründung der organschaftlichen Position des Vorstands ist das schuldrechtliche Anstellungsverhältnis zu sondern. Es regelt als Dienstvertrag i.S.d. §§ 611 ff., 675 BGB (entgeltliche Geschäftsbesorgung) die schuldrechtlichen Beziehungen zwischen der AG und dem Vorstand.[81] An Rechten für den Vorstand begründet der Dienstvertrag insbes... mehr

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§ 1 Aktienrecht / V. Muster: Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gem. § 161 AktG

Rz. 87 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.19: Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gem. § 161 AktG § 161 Abs. 1 S. 1 AktG verpflichtet den Vorstand und den Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften, jährlich eine Erklärung zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" abzugeben. Vorstand und Aufsic... mehr

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§ 1 Aktienrecht / 1. Zwingendes Überwachungsorgan

Rz. 89 Die AG hat zwingend einen Aufsichtsrat (zur Bestellung des ersten Aufsichtsrats in der Errichtungsurkunde bei AG-Gründung vgl. oben Rdn 29, 38), dem die Überwachung des Vorstands obliegt, § 111 Abs. 1 AktG. Die Überwachung beinhaltet eine vergangenheitsbezogene Kontrolle der Vorstandstätigkeit[109] und eine zukunftsorientierte Beratung mit dem Vorstand über die zukünf... mehr

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§ 1 Aktienrecht / c) Widerruf

Rz. 76 Die organschaftliche Stellung des Vorstands endet mit Ablauf der Amtszeit oder durch Widerruf der Bestellung, für den ebenfalls ausschließlich der Aufsichtsrat zuständig ist.[78] Der Widerruf kann nur erfolgen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, § 84 Abs. 4 S. 1 AktG. Vom Erfordernis des wichtigen Grundes können weder die Satzung noch der Bestellungsbeschluss abweiche... mehr

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§ 1 Aktienrecht / 7. Corporate Governance

Rz. 84 Seit dem 26.2.2002 gibt es den Deutschen Corporate Governance Kodex.[103] Er wird in seiner jeweils aktuellen Fassung im amtlichen Teil des Bundesanzeigers im Internet unter der Adresse www.bundesanzeiger.de und unter www.dcgk.de veröffentlicht.[104] Der Kodex enthält Verhaltensempfehlungen, die sich in erster Linie an Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesells... mehr

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§ 1 Aktienrecht / III. Muster: Einladung zur Hauptversammlung (Tagesordnung)

Rz. 62 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.12: Einladung zur Hauptversammlung (Tagesordnung) (1) Beschlussfassung über die Umwandlung der Nennbetragsaktien in nennbetragslose Stückaktien. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Die 50.000 Nennbetragsaktien der Gesellschaft im Nennbetrag von je einem EUR werden in nennbetrag... mehr

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§ 48 Vereine / 2. Gründungsakt, Voraussetzungen für die Eintragung, Verfahren, Kosten

Rz. 28 Vor dem eigentlichen Gründungsakt empfiehlt sich die Abstimmung der Satzung mit dem zuständigen Vereinsregister und – soll der Verein gemeinnützig sein – mit dem Betriebsstättenfinanzamt. Der Verein wird gegründet, indem die Mindestzahl der Mitglieder im Rahmen einer Versammlung oder auch auf andere Art, z.B. im Umlaufverfahren, die Satzung beschließt und einen Vorsta... mehr

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§ 1 Aktienrecht / 4. Innere Ordnung

Rz. 94 §§ 107 bis 110 AktG enthalten Regeln über die innere Ordnung des Aufsichtsrats, namentlich zur Wahl des Vorsitzenden und des Stellvertreters, über Sitzungen und Beschlussfassungen und über die Bildung von Ausschüssen.[121] Einzelheiten werden regelmäßig in der Satzung und darüber hinaus ergänzend in einer Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat bestimmt, über deren Erla... mehr

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§ 48 Vereine / VII. Muster: Protokoll der ordentlichen Mitgliederversammlung

Rz. 53 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 48.7: Protokoll der ordentlichen Mitgliederversammlung Protokoll über die Mitgliederversammlung des _________________________ e.V. Zeit: _________________________ Ort: _________________________ Anwesend: _________________________ Mitglieder Versammlungsleiter: Erster Vorsitzender: Herr _________________________ Protok... mehr

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§ 1 Aktienrecht / X. Muster: Anmeldung des Nachgründungs- und Einbringungsvertrags, des Beschlusses über die Umstellung auf Stückaktien und die Kapitalerhöhung, der Durchführung der Kapitalerhöhung und der Satzungsänderung zum Handelsregister

Rz. 69 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.15: Anmeldung des Nachgründungs- und Einbringungsvertrags, des Beschlusses über die Umstellung auf Stückaktien und die Kapitalerhöhung, der Durchführung der Kapitalerhöhung und der Satzungsänderung zum Handelsregister An das Amtsgericht Mannheim – Handelsregister – _________________________ Betr.: HRB 2772, Ymir ... mehr

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§ 1 Aktienrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 102 Der Aufsichtsrat der Gebrüder Meyer Werkzeugmaschinen Holding Aktiengesellschaft hat den ihm vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss des abgelaufenen Geschäftsjahres gebilligt und sich mit dem Vorstand darüber geeinigt, welcher Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns den Aktionären gemacht werden soll. Nunmehr soll die ordentliche Hauptversammlung der AG stat... mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / III. Muster: Satzung einer gemeinnützigen Stiftung

Rz. 158 Siehe Rdn 84 ff. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 40.3: Satzung einer gemeinnützigen Stiftung Satzung der Stiftung _________________________, gemeinnützige Stiftung für _________________________, mit Sitz in _________________________ Präambel _________________________ § 1 Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr (1) Die Stiftung führt den Namen: Stiftun... mehr

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§ 1 Aktienrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 72 Das Vorstandsmitglied Harald Schmidt der A+B Handels-Aktiengesellschaft hat ohne Abstimmung mit seinen Vorstandskollegen zusammen mit einem von ihm angestifteten Prokuristen zu Lasten der AG hochspekulative Geschäfte an der Pariser Warenterminbörse getätigt. Der Aufsichtsrat will deshalb die sofortige Trennung von dem Vorstandsmitglied Schmidt. Der Aufsichtsrat will a... mehr

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§ 48 Vereine / VI. Muster: Abänderungsantrag bei Satzungsänderung

Rz. 52 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 48.6: Beschlussantrag zur Satzungsänderung durch den Vorstand _________________________ e.V. Antrag des zur ordentlichen Mitgliederversammlung am _________________________, _________________________ Uhr in _________________________ Der Antragsteller hat der Mitgliederversammlung eine Neufassung der Satzung vorgeschlag... mehr

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§ 1 Aktienrecht / XII. Muster: Bericht des Gründungsprüfers nach §§ 33, 34 AktG

Rz. 41 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.8: Bericht des Gründungsprüfers nach §§ 33, 34 AktG (1) Prüfungsgegenstand Ich bin durch Beschluss des Amtsgerichts Mannheim vom _________________________ zum Gründungsprüfer für die Ymir Vermögensverwaltung Vorrats-Aktiengesellschaft, Mannheim, bestellt worden, nachdem der alleinige Gründer der Gesellschaft, H... mehr

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§ 48 Vereine / IV. Muster: Einladungsschreiben

Rz. 50 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 48.4: Einladungsschreiben zur ordentlichen Mitgliederversammlung _________________________ e.V. – Der Vorstand – Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung am _________________________, _________________________ Uhr in _________________________ Tagesordnung mehr

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§ 48 Vereine / f) Haftung

Rz. 25 Der rechtsfähige Verein haftet für rechtsgeschäftliche Verbindlichkeiten selber und ohne Durchgriff auf seine Mitglieder. Für einen deliktischen Schaden, den der Vorstand, ein Mitglied des Vorstandes oder ein anderer verfassungsmäßig berufener Vertreter einem Dritten zufügt, haftet der Verein beschränkt auf das Vereinsvermögen (§ 31 BGB). Diese Haftung für Organe des ... mehr

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§ 48 Vereine / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 43 Nach zweijährigem Bestehen des Vereins stehen Satzungsänderungen und die Neuwahl des Vorstandes an. Um keine Fehler zu machen, bittet der Vorstand den Rechtsanwalt um juristische Beratung und Begleitung der anstehenden Schritte. mehr

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§ 48 Vereine / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 44 Zu den Details der Einberufung und den Formalia der Einladung siehe Rdn 10. Rz. 45 Die Neuwahl und sonstige Änderungen in der Person der Vorstandsmitglieder müssen dem Amtsgericht zur Eintragung der neuen Vorstandsmitglieder mitgeteilt werden (§ 67 BGB). Die Eintragung ist deklaratorisch, der neu gewählte Vorstand erlangt sein Amt mit Wahl und deren Annahme. Er kann so... mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / I. Muster: Stiftungsgeschäft unter Lebenden

Rz. 156 Siehe Rdn 31 ff. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 40.1: Stiftungsgeschäft unter Lebenden Stiftungsgeschäft der Eheleute _________________________ Hiermit errichten wir unter Bezugnahme auf das Stiftungsgesetz des Landes _________________________ vom _________________________ die rechtsfähige und gemeinnützige _________________________ Stiftung f... mehr