Fachbeiträge & Kommentare zu Vorstand

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Besonderheiten für den Antrag der Gesellschaft (§ 260 Abs. 1 Satz 4 AktG)

Rn. 17 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Für den Antrag der Gesellschaft gilt grds. § 260 Abs. 1 Satz 3 AktG. Soweit die Gesellschaft den Unterbewertungsbetrag als zu hoch ansieht, muss ihr Antrag den unter HdR-E, AktG § 260, Rn. 15, dargestellten Anforderungen an die Substanziierung genügen. Allerdings sieht § 260 Abs. 1 Satz 4 AktG eine Erleichterung dahingehend vor, als die Gesel... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Zusammenfassung in der Berichterstattung

Rn. 67 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach Auffassung des Gesetzgebers hat der Abhängigkeitsbericht ins Einzelne zu gehen (vgl. Kropff (1965), S. 411, mit Bezugnahme auf die maßgebliche RegB). Im Hinblick auf eine Vermeidung der Unübersichtlichkeit des Berichts durch Aufblähung seines Umfangs wird im Schrifttum der Frage nach einer Zusammenfassung in der Berichterstattung besonde... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Ziel eines grundsätzlichen Erwerbsverbots

Rn. 6 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Das grds. Verbot des Erwerbs eigener Aktien dient dem Gläubigerschutz durch Sicherstellung der Kap.-Erhaltung zur Sicherung der Haftungsbasis und der Kap.-Aufbringung bei nicht voll eingezahlten Einlagen (vgl. AktG-GroßKomm. (2018), § 71, Rn. 2ff.; Günther/Muche/White, RIW 1998, S. 337 (339); MünchKomm. AktG (2024), § 71, Rn. 18ff.; Spickhoff,... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Keine Berücksichtigung bei Tantiemenberechnung

Rn. 28 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Berechnungsvorschrift des § 86 Abs. 2 AktG (a. F.), aus der sich früher ergab, dass die Einbeziehung des Ertrags aus höherer Bewertung in die für die Gewinnbeteiligung der Vorstandsmitglieder maßgebliche Bemessungsgrundlage ausgeschlossen war, ist zwar aufgehoben. Sie bringt aber einen fortwirkenden allg. Rechtsgedanken zum Ausdruck (vgl.... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Weitere Angaben im Abhängigkeitsbericht

Rn. 81 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Mit Ausnahme der zuvor erläuterten Pflichtangaben schreibt das Gesetz keine konkreten Vorgaben für den Inhalt des Abhängigkeitsberichts vor. So brauchen z. B. die Beziehungen zu dem herrschenden UN oder die Kriterien des der Berichterstattung zugrunde liegenden Abhängigkeitsverhältnisses nicht erläutert zu werden. Das Gleiche gilt auch für di... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Entsprechenserklärung und Abschlussprüfung

Rn. 20 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 285 Nr. 16 ist im Anhang zum JA anzugeben, dass die Entsprechenserklärung abgegeben und den Aktionären zugänglich gemacht worden ist (vgl. BeckOK-HGB (2025), § 285, Rn. 55ff.). Stellt das UN auch einen KA auf, ist im Konzernanhang für jedes in den KA einbezogene börsennotierte UN anzugeben, dass die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erk... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Regelungszusammenhang

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Möglichkeit der Herbeiführung einer Sonderprüfung ist als Minderheitenrecht (vgl. § 258 Abs. 2 AktG) ausgestaltet (vgl. ebenso Frey, WPg 1966, S. 633; Kupsch, WPg 1989, S. 517 (518); Voss, in: FS Münstermann (1969), S. 445 (446)). Die jeweils erforderlichen Quoten für die Ausübung von diesen Minderheitenrechten sind seit dem Gesetz zur Unt... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Verständnis der Unterbewertung

Rn. 32 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Vom Antragsteller darf – abgeleitet aus den vorangegangenen Überlegungen – nicht gefordert werden, dass er einzelne VG oder Verbindlichkeiten als unterbewertet bezeichnet (vgl. Hüffer-AktG (2025), § 258, Rn. 5). Die Bezugnahme auf den jeweiligen Bilanzposten reicht aus. Jedoch ist der Antragsteller nicht gehindert, im Rahmen seines Antrags au... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Rechtsbeziehungen zur Gesellschaft

Rn. 114 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Es entspricht einhelliger Auffassung, dass durch die Bestellungsentscheidung des Gerichts privatrechtliche Beziehungen zwischen dem Sonderprüfer und der Gesellschaft zustande kommen. Die gerichtliche Entscheidung hat privatrechtsgestaltende Wirkung, wobei in der Bestellung des Sonderprüfers durch das Gericht zugleich ein privatrechtlich gest... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Änderung festgestellter Jahresabschlüsse

Rn. 9 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Zulässigkeit von Änderungen des festgestellten JA ist umstritten. Hierbei sind verschiedene Fallkonstellationen zu unterscheiden. Bei Fehlen eines wirksamen Beschlussakts oder im Fall der Nichtigkeit des festgestellten JA liegt keine Änderung, sondern eine erstmalige (wirksame) Feststellung des JA vor. Diese ist (selbstverständlich) zuläss... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Vorteile einer Erwerbsmöglichkeit

Rn. 10 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Andererseits ist der Erwerb eigener Aktien eine unkomplizierte Form der Verteilung von Gesellschaftsvermögen an Gesellschafter. Insiderkenntnisse werden verwertet, kommen aber wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes des § 53a AktG allen zugute. Die Ankündigung des Rückkaufs kann eine Steigerung der Aktienrendite ermöglichen, insbesondere weil ... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Höchstbetrag der Gewinnabführung (§ 301 Satz 1 AktG)

Rn. 4 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Ausgangsgröße für Berechnung des Höchstbetrags der Gewinnabführung ist gemäß § 301 Satz 1 AktG der Jahresüberschuss, wie er sich bei fiktiver Betrachtung ohne Gewinnabführungsverpflichtung ergeben würde (vgl. so auch Hüffer-AktG (2025), § 301, Rn. 1); auszugehen ist dabei von dem im GuV-Gliederungsschema gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 17 bzw. Abs. 3 N... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Gleichbehandlungsgebot

Rn. 84 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Verwaltung hat sich bei Erwerb und Veräußerung der Aktien grds. neutral zu verhalten und Chancengleichheit zu gewährleisten. Die Geltung des § 53a AktG (Gleichbehandlung der Aktionäre) wird deshalb in § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 3 AktG klarstellend hervorgehoben, betrifft als allg.-gültige Regelung allerdings auch den Erwerb eigener Aktien nac... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Nicht unwesentliche Unterbewertung

Rn. 40 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nicht jeder Anlass für die Annahme einer Unterbewertung rechtfertigt die Antragstellung; vielmehr muss die Unterbewertung von Bilanzpositionen "nicht unwesentlich" sein. Da Unwesentlichkeit ein geringerer Maßstab als Nicht-Wesentlichkeit ist, können an eine nicht unwesentliche Unterbewertung nicht so hohe Anforderungen gestellt werden wie an ... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Feststellung über erfolgten Nachteilsausgleich

Rn. 28 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Bei erfolgter Feststellung einer unangemessen hohen Leistung der abhängigen AG/KGaA/SE, die gleichzeitig die Feststellung der Zufügung eines Nachteils beinhaltet, entweder durch den Vorstand im Rahmen seiner Erklärung nach § 312 Abs. 3 Satz 1 AktG oder erst durch den Prüfer, hat der AP zu prüfen, ob der Nachteil ausgeglichen worden ist. Der N... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Aktiengattungen (Nr. 3)

Rn. 9 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Aktien verschiedener Gattung sind gemäß § 11 AktG Aktien, die mit unterschiedlichen Rechten ausgestattet sind (z. B. Vorzugsaktien). § 160 Abs. 1 Nr. 3 AktG verlangt, dass im Anhang einer AG/KGaA/SE die Zahl der Aktien jeder Gattung, nämlich bei Nennbetragsaktien der Nennbetrag und bei Stückaktien der rechnerische Wert jeder Gattung, genannt w... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Weitere Einstellungen im Gewinnverwendungsbeschluss (§ 58 Abs. 3 AktG)

Rn. 24 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die HV ist im Fall des § 172 Satz 1 AktG gemäß § 174 Abs. 1 AktG an den festgestellten JA gebunden und kann nur i. R.d. Gewinnverwendungsbeschlusses weitere Beträge in Gewinnrücklagen einstellen oder als Gewinn vortragen. Im Fall einer entsprechenden Satzungsermächtigung kann durch die HV auch anders als durch Einstellung in Gewinnrücklagen b... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Auslegungs- und Anwendungsh... / Zusammenfassung

Die vorliegenden Auslegungs- und Anwendungshinweise beziehen sich auf das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (GwG), zuletzt geändert am 27. Dezember 2024. Sie gelten für alle Verpflichteten nach dem GwG, die unter der Aufsicht der Steuerberaterkammern gem. §§ 50 Nr. 7, 51 Abs. 1 GwG stehen. Die Auslegungs- und Anwendungshinweise der Bundesteuerber... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Übermittlung an die Aufsichtsratsmitglieder (Satz 2)

Rn. 23 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Das Recht zur Kenntnisnahme gewährt den AR-Mitgliedern nur eine begrenzte und oberflächliche Möglichkeit der Einsichtnahme in die Vorlagen des Vorstands und die Prüfungsberichte. Aus diesem Grund gibt § 170 Abs. 3 Satz 2 AktG jedem einzelnen AR-Mitglied grds. das Recht, die Übermittlung der Unterlagen zu verlangen. Dieses kann nach wohl h. M.... mehr

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Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / 5. Abweichungen vom Vergütungssystem (Nr. 5)

Rn. 21 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 AktG sind Angaben zu etwaigen Abweichungen vom Vergütungssystem des Vorstands, einschließlich einer entsprechenden Erläuterung, zu tätigen. Besagte Abweichungen sind konkret zu benennen. mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Bilanzgewinn/Bilanzverlust (§ 158 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AktG)

Rn. 19 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Ausweis unter diesem Posten ergibt sich als Saldo aus dem Jahresüberschuss/-fehlbetrag und den Posten nach § 158 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 AktG sowie möglicher weiterer Posten (vgl. hierzu HdR-E, AktG § 158, Rn. 20ff.). Der an dieser Stelle ausgewiesene Betrag muss mit dem entsprechenden Betrag in der Bilanz übereinstimmen und ist Grundla... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Gliederung des Gewinnverwendungsbeschlusses (§ 174 Abs. 2 AktG)

Rn. 7 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 174 Abs. 1 AktG entscheidet die ordentliche HV über die Gewinnverwendung. Mangels abweichender Regelung beschließt die HV mit einfacher Stimmenmehrheit (vgl. § 133 Abs. 1 AktG). Mit Beschlussfassung wandelt sich der Anspruch der Aktionäre auf die Herbeiführung eines Gewinnverwendungsbeschlusses in einen Anspruch auf Dividendenzahlung, ... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Auslegungs- und Anwendungsh... / ccc) Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 GwG)

Rz. 107 Bereits im Jahr 2008 wurde aufgrund der Vorgaben der Dritten EU-Geldwäscherichtlinie eine Pflicht zur Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten eingeführt. Seitdem sind alle nach dem Geldwäschegesetz Verpflichteten und damit auch Steuerberater verpflichtet, in den Fällen des § 10 Abs. 3 GwG abzuklären[1], ob der Mandant für einen wirtschaftlich Berechtigten han... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Ordnungswidrigkeit

Rn. 114 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 405 Abs. 1 Nr. 4 lit. a) AktG handelt ordnungswidrig, wer als Mitglied des Vorstands oder AR oder als Abwickler entgegen § 71 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 oder Abs. 2 eigene Aktien der Gesellschaft erwirbt oder, i. V. m. § 71e Abs. 1, als Pfand nimmt. Erforderlich ist insoweit jedoch vorsätzliches Handeln (vgl. § 10 OWiG). Eine solch verstande... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Kenntnisnahme durch die Aufsichtsratsmitglieder (Satz 1)

Rn. 20 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Notwendige Voraussetzung und Grundlage für die Prüfungspflicht des AR nach § 171 AktG ist das Recht, die in § 170 Abs. 1 AktG aufgeführten Vorlagen wie auch Prüfungsberichte des AP genau zu kennen. Seit KonTraG sind in § 170 Abs. 3 AktG die Prüfungsberichte ausdrücklich genannt. Diese Änderung war darin begründet, dass die Prüfungsberichte ni... mehr

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Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / F. Datenschutz (§ 162 Abs. 5 AktG)

Rn. 34 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 162 Abs. 5 Satz 1 AktG verbietet Angaben im Vergütungsbericht, die sich auf die Familiensituation einzelner Mitglieder des Vorstands oder AR beziehen. Hierunter fallen z. B. Angaben zu etwaigen Familien- oder Kinderzuschlägen; es soll in solchen Fällen nur der Gesamtbetrag genannt werden, nicht jedoch der Grund für die Gewährung (vgl. BT-Dr... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Auslegung

Rn. 9 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 JA, Lagebericht, AR-Bericht und Gewinnverwendungsvorschlag sind nach § 175 Abs. 2 Satz 1 AktG für die Aktionäre zur Einsicht auszulegen. Für den KA, Konzernlagebericht, EA nach § 325 Abs. 2a sowie Bericht des AR hierüber besteht die gleiche Auslegungspflicht (vgl. § 175 Abs. 2 Satz 1, 3 AktG). Die Auslegung nach § 175 Abs. 2 AktG ist von den V... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Abweichung von der Gliederung

Rn. 18 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Eine abweichende Gliederung des Gewinnverwendungsvorschlags ist gemäß § 170 Abs. 2 Satz 2 AktG zulässig, soweit dies durch seinen Inhalt bedingt ist. Sie muss jedoch der gesetzlich vorgeschriebenen Gliederung gleichwertig sein (vgl. AktG-GroßKomm. (2018), § 170, Rn. 131; KK-AktG (2015), § 170, Rn. 22; Hölters-AktG (2025), § 170, Rn. 15). Sieh... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Angaben im Anhang

Rn. 124 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG hat die Gesellschaft im Anhang zum JA die in dieser Vorschrift genannten Angaben über den Erwerb eigener Aktien zu machen (vgl. dazu im Einzelnen HdR-E, AktG § 160, Rn. 6ff.). Erwerbs- und Veräußerungsvorgänge sind zu trennen (vgl. Klingberg, BB 1998, S. 1575 (1577f.)). Im Hinblick auf die Berichtspflicht des Vo... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Nichtzulässigkeit des Verzichts auf Aufstellung eines Abhängigkeitsberichts

Rn. 26 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die §§ 311ff. AktG sind zum Schutz der außenstehenden Aktionäre und Gesellschaftsgläubiger vorgesehen. Aus diesem Grund kann die HV einer abhängigen AG/KGaA/SE auch nicht durch einstimmigen Beschluss auf die Durchführung des Nachteilsausgleichs (vgl. § 311 AktG) und/oder die Aufstellung eines Berichts des Vorstands über Beziehungen zu verbund... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. In Gewinnrücklagen einzustellende Beträge (Nr. 3)

Rn. 13 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Zuführung in die Gewinnrücklagen (vgl. § 174 Abs. 2 Nr. 3 AktG) aus dem Jahresüberschuss fällt in den Zuständigkeitsbereich des Vorstands (vgl. § 272 Abs. 3; § 58 Abs. 2 AktG) und ist bereits bei der Aufstellung des JA (vgl. § 270 Abs. 2) zu berücksichtigen (vgl. ausführlich HdR-E, AktG §§ 58, 150, Rn. 1ff.). § 174 AktG umfasst dabei nur ... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Gewinnverwendungsvorschlag

Rn. 14 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands unterliegt nicht der Prüfungspflicht durch den AP und muss von daher vom AR in besonderem Maße auf seine Recht- und Zweckmäßigkeit geprüft werden (vgl. AktG-GroßKomm. (2018), § 171, Rn. 95ff.). Zunächst erstreckt sich auch hier die Prüfung des AR auf die Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes und... mehr

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Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / II. Einzelne Angabepflichten im Vergütungsbericht (§ 162 Abs. 1 Satz 2 AktG)

Rn. 13 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 162 Abs. 1 Satz 2 AktG hat der Vergütungsbericht unter Namensnennung der in Satz 1 genannten Personen (gegenwärtige und frühere Mitglieder des Vorstands und AR) die dort genannten Mindestangaben zu enthalten. 1. Feste und variable Vergütungsbestandteile (Nr. 1) Rn. 14 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 162 Abs. 1 Satz 2 AktG verpflichtet zur A... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Zuständigkeit

Rn. 32 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Erwerb eigener Aktien ist eine Maßnahme der Geschäftsführung und fällt als solche gemäß § 76 Abs. 1 AktG in den Zuständigkeitsbereich des Vorstands. Möglich ist jedoch, dass entweder die Satzung oder der AR anordnen, dass bestimmte Geschäfte nur mit Zustimmung des betreffenden Organs vorgenommen werden dürfen (vgl. § 111 Abs. 4 Satz 2 Akt... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Ausgabe an Arbeitnehmer bei § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG

Rn. 103 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Im Falle des § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG sind die Aktien innerhalb eines Jahres nach ihrem Erwerb an die AN auszugeben. Rn. 104 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Aus dieser Regelung folgt die Pflicht des Vorstands, die ihm möglichen und sinnvollen Anstrengungen zur Ausgabe an die AN zu unternehmen, auch zu wirtschaftlich sinnvollen geänderten Modalitäten ... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Bilanzgewinn (Satz 2 Nr. 4)

Rn. 17 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Als vierter und letzter Punkt des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands ist im gesetzlichen Gliederungsschema der Bilanzgewinn auszuweisen. Er enthält die Summe der ersten drei Punkte und muss mit dem in der Bilanz (vgl. § 268 Abs. 1 Satz 2) sowie GuV (vgl. § 158 Abs. 1 Nr. 5 AktG) oder im Anhang ausgewiesenen Bilanzgewinn übereinstimmen. mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Konzernabschluss

Rn. 4 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Da der KA und Konzernlagebericht sehr wichtige Unterlagen für die Überwachungstätigkeit des AR des MU sind, gilt es auch diese Unterlagen dem AR des MU vorzulegen. Vorstandsvorlagen sind der KA (vgl. § 297) und Konzernlagebericht (vgl. § 315ff.); vorlagepflichtig sind auch Teil-KA (vgl. ADS (1997), § 337 AktG, Rn. 12; Hüffer-AktG (2025), § 170... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeines und historische Entwicklung

Rn. 115 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 In der Vergangenheit (vor Inkrafttreten des BilMoG) hing die Bilanzierung erworbener eigener Aktien vom Erwerbszweck sowie der Verfügungsbefugnis des Vorstands (über die eigenen Aktien ab. Sie waren entweder zu aktivieren oder vom EK einschließlich den Gewinnrücklagen abzusetzen. Rn. 116 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach altem Recht wurde zwisch... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Widerruf des Bestätigungsvermerks

Rn. 61 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der BV zum Abhängigkeitsbericht kann wie auch der BV des AP zum JA widerrufen werden. Nach Sinn und Zweck der Vorschriften zum Abhängigkeitsbericht kommt dies in Betracht, wenn im Abhängigkeitsbericht ein wesentliches nachteiliges Rechtsgeschäft oder eine wesentliche nachteilige Maßnahme nicht aufgeführt oder nicht angegeben ist, die AG/KGaA/... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Einziehung

Rn. 71 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Verwendungszweck kann durch die HV in der Weise beschränkt werden, dass der Beschluss den Erwerb eigener Aktien zum Zwecke der Einziehung vorsieht. Dies kann zum einen dadurch erfolgen, dass der Ermächtigungsbeschluss den Erwerb der Aktien zum Zwecke der Einziehung vorsieht und es für die Einziehung selbst eines weiteren HV-Beschlusses be... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Änderung der Kapitalrichtline sowie ARUG

Rn. 15 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Im Jahre 2006 wurde die Kap.-R 77/91/EWG durch die R 2006/68/EG des Europäischen Parlaments und Rates (ABl. EU, L 264/32ff.) geändert. Ausgangspunkt der Änderungen waren die Vorschläge der SLIM-Arbeitsgruppe (Simpler Legislation for the Internal Market) zur Deregulierung mit dem Ziel der Vereinfachung und Verschlankung des geltenden Rechts. D... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Haftungsfolgen einer Entsprechenserklärung

Rn. 18 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Es ist selbstverständliche Pflicht eines jeden Organmitglieds, für eine vollständige und gewissenhafte Entsprechenserklärung Sorge zu tragen. Eine Verletzung der dargelegten Pflichten kann im Verhältnis zur Gesellschaft bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen der §§ 93 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2ff., 116 AktG zu Schadensersatzansprüchen gegen di... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Formelle Anforderungen

Rn. 3 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Sonderprüfer hat über das Ergebnis der Sonderprüfung schriftlich zu berichten (vgl. § 259 Abs. 1 Satz 1 AktG (wortgleich mit § 145 Abs. 6 Satz 1 AktG)). Die Verpflichtung zur schriftlichen Berichterstattung ist erforderlich, damit der Prüfungsbericht als Unterlage für das ggf. durchzuführende gerichtliche Verfahren (vgl. § 260 Abs. 1 AktG)... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Prüfungsauftrag

Rn. 3 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Wie sich aus dem Wortlaut der Regelung in § 313 Abs. 1 Satz 1 AktG ergibt, ist der gesetzliche AP der abhängigen Gesellschaft kraft Gesetzes auch Prüfer des Abhängigkeitsberichts; für die Prüfung ist kein besonderer Prüfungsauftrag erforderlich (vgl. Hüffer-AktG (2025), § 313, Rn. 4) und ein anderer Prüfer kann für die Prüfung des Abhängigkeit... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. "Maßnahme"

Rn. 43 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Ebenso wie der Begriff des Rechtsgeschäfts wird der Begriff der Maßnahme im AktG weder definiert noch erläutert. Rn. 44 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach Ziel und Zweck der in den §§ 311f. AktG getroffenen Regelungen wird man den Begriff der Maßnahme jedoch dahin zu interpretieren haben (vgl. Kropff (1965), S. 411, mit Bezugnahme auf die maßgebli... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Vorbemerkungen

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 259 AktG regelt die Berichtspflicht des Sonderprüfers, insbesondere die Verpflichtung zur Erstellung eines Prüfungsberichts und dessen wesentlichen Inhalt. Namentlich muss der Sonderprüfer die sog. abschließenden Feststellungen (vgl. § 259 Abs. 2, 3f. AktG) treffen, mit denen er nähere Angaben zum Wert von Aktiv- und Passivposten sowie zu de... mehr

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Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / 3. Gewährte und geschuldete Vergütung

Rn. 9 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Berichtsgegenstand ist nicht die Gesamtorganvergütung, sondern die Vergütung der einzelnen – gegenwärtigen und früheren – Mitglieder des Vorstands und AR im Berichtszeitraum. Die Berichtspflicht hat dabei die gewährte und geschuldete Vergütung zu umfassen. Die gewährte Vergütung beinhaltet jeden tatsächlichen Zufluss, bspw. auch aufgrund nicht... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Prüfung der Angemessenheit von Leistung und Gegenleistung

Rn. 23 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 313 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG hat der AP zu prüfen, ob bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die im Zeitpunkt ihrer Vornahme bekannt waren, die Leistungen betreffender AG/KGaA/SE nicht unangemessen hoch waren. Nach dem Gesetzeswortlaut – und auch im Zusammenhang mit dem nach § 313 Abs. 3 AktG vorgesehenen ... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Verhältnis zur Prüfung des Jahresabschlusses

Rn. 36 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 313 AktG gibt für die Prüfung des Abhängigkeitsberichts nur einen allg. Rahmen vor. Festzuhalten ist aber, dass der AP sich nicht nur mit der Überprüfung der Richtigkeit der tatsächlichen Angaben im Bericht anhand der Bücher und der Schriften der Gesellschaft begnügen kann, sondern darüber hinaus weitere und im Hinblick auf die Prüfung des ... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Sonderprüfung wegen nicht unwesentlicher Unterbewertung

Rn. 60 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Prüfung einer nicht unwesentlichen Unterbewertung kann unter drei Gesichtspunkten erfolgen: mehr