Fachbeiträge & Kommentare zu Vorstand

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§ 1 Aktienrecht / d) Ausgabebetrag

Rz. 53 Die neuen Aktien dürfen nicht zu einem unter dem geringsten Ausgabebetrag liegenden Betrag ausgegeben werden; das ist bei Nennbetragsaktien der Nennbetrag und bei Stückaktien der auf die Aktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals, § 9 Abs. 1 AktG, mindestens aber ein EUR. Ein hiergegen verstoßender Kapitalerhöhungsbeschluss ist nichtig, während die Bestimmun... mehr

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§ 1 Aktienrecht / VI. Muster: Anfechtungsklage

Rz. 122 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.27: Anfechtungsklage An das Landgericht Düsseldorf – Kammer für Handelssachen – _________________________ Klage des Aktionärs Ernst Kolb, _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen Elektro-Apparatewerke AG, Düsseldorf, vertreten durch den Vorstand, die H... mehr

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§ 1 Aktienrecht / b) Gegenstand des Unternehmens, § 23 Abs. 3 Nr. 2 AktG

Rz. 23 Während der vom Unternehmensgegenstand zu sondernde Gesellschaftszweck die finale Zielsetzung der Korporation (im Regelfall Gewinnerzielung) bestimmt, bezeichnet der Unternehmensgegenstand die hierfür eingesetzten Mittel. Er dient der Unterrichtung des Rechtsverkehrs über die Tätigkeitsschwerpunkte der Gesellschaft und definiert im Innenverhältnis den Geschäftsführung... mehr

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§ 1 Aktienrecht / d) Zahl der Vorstandsmitglieder, § 23 Abs. 3 Nr. 6 AktG

Rz. 25 Zum Mindestinhalt der Satzung gehört schließlich die Zahl der Vorstandsmitglieder oder die Angabe der Regeln, nach denen die Zahl festgelegt wird. Die Vorgabe einer Mindest- und Höchstzahl reicht nach allgemeiner Auffassung aus. Bei einem Grundkapital von mehr als 3.000.000 EUR muss die Satzung, wenn ein einköpfiger Vorstand gewünscht wird, dies explizit vorsehen, son... mehr

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§ 48 Vereine / VIII. Muster: Anmeldung einer Satzungsänderung und Vorstandswahl

Rz. 54 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 48.8: Anmeldung einer Satzungsänderung und Vorstandswahl _________________________ e.V. Amtsgericht Registergericht _________________________ Betr.: _________________________ e.V.; Az.: VR _________________________ Zur Eintragung in das Vereinsregister werden aufgrund der Beschlüsse in der Mitgliederversammlung vom _... mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / b) Muster: Beispiele für Rubrumsabwandlungen

Rz. 97 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 57.21: Beispiele für Rubrumsabwandlungen Klage für eine GbR: der Rechtsanwälte Müller & Meier GbR, vertreten durch deren alleinvertretungsberechtigte Gesellschafter Michael Meier und Manfred Müller, Markt 1, 53111 Bonn gegen Klage gegen eine OHG: ________________... mehr

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§ 1 Aktienrecht / b) Bestellung

Rz. 75 Die Bestellung der Vorstandsmitglieder obliegt gem. § 84 AktG ausschließlich dem Aufsichtsrat.[77] Sie setzt den gegenüber dem Vorstandsmitglied zugangsbedürftigen Bestellungsbeschluss und die Annahme des Amts durch den Bestellten voraus. Mit der Annahme der Bestellung werden die organschaftlichen Rechte und Pflichten des Bestellten begründet. Die Eintragung im Handel... mehr

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§ 1 Aktienrecht / 1. Minderheitsverlangen nach § 122 AktG

Rz. 112 Die Aktionäre sind nicht davon abhängig, ob und mit welchen Beschlussgegenständen Vorstand oder Aufsichtsrat zur Hauptversammlung einladen. Sie können, wenn sie 5 % des Grundkapitals repräsentieren oder ihre Anteile zusammen den anteiligen Grundkapitalbetrag von 500.000 EUR erreichen, nach Maßgabe von § 122 AktG selbst initiativ werden. Je nach Anteil am Grundkapital... mehr

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§ 1 Aktienrecht / b) Erster Aufsichtsrat und erster Abschlussprüfer, Gründungsbericht und Gründungsprüfung

Rz. 29 Die Gründer haben den ersten Aufsichtsrat der Gesellschaft und den Abschlussprüfer für das erste Geschäftsjahr zu bestellen (näher dazu § 30 AktG); sie haben außerdem einen Bericht über den Hergang der Gründung zu erstatten, § 32 AktG. Der Aufsichtsrat bestellt den ersten Vorstand, § 30 Abs. 4 AktG. Darüber hinaus haben die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat den... mehr

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§ 1 Aktienrecht / III. Checkliste: Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung

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§ 1 Aktienrecht / XIV. Muster: Anmeldung der Gesellschaft zum Handelsregister

Rz. 43 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.10: Anmeldung der Gesellschaft zum Handelsregister An das Amtsgericht Mannheim – Handelsregister – _________________________ Betr.: Ymir Vermögensverwaltung Vorrats-Aktiengesellschaft, Mannheim Als Gründer, Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats melden wir die Ymir Vermögensverwaltung Vorrats-Aktiengesellsc... mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 11 Soweit der Anwalt mit dem Mandanten keine gesonderte Abrede über die zu zahlende Vergütung getroffen hat, ergibt sich die Vergütungspflicht der Tätigkeit des Anwaltes aus § 612 BGB. § 612 Abs. 2 BGB verweist dabei bei Bestehen einer Taxe auf die taxmäßige Vergütung ansonsten auf die übliche Vergütung. Die Höhe der Vergütung von Rechtsanwälten ist in § 49b BRAO sowie i... mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / 3. Stiftungsgeschäft, Satzung und Anerkennung

Rz. 30 Nach § 80 Abs. 2 BGB ist zur Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung des Privatrechts neben dem Stiftungsgeschäft (siehe hierzu Rdn 31 ff.) die Anerkennung durch die zuständige Behörde in dem Bundesland erforderlich, in dessen Gebiet die Stiftung ihren Sitz haben soll. Die Stiftung ist nach § 82 BGB anzuerkennen ("Recht auf Stiftung"), wenn mehr

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§ 1 Aktienrecht / a) Anmeldung

Rz. 30 Die Anmeldung der Gesellschaft zur Eintragung in das Handelsregister obliegt sämtlichen Gründern und Mitgliedern von Vorstand und Aufsichtsrat persönlich, § 36 Abs. 1 AktG; sie bedarf der notariellen Beglaubigung, § 12 Abs. 1 HGB. In der Anmeldung ist die Erklärung über die Leistung der Einlagen nach § 37 Abs. 1 S. 1 AktG und die Versicherung der Vorstände nach § 37 A... mehr

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§ 19 Handelsrecht / 3. Erstanmeldung einer Zweigniederlassung

Rz. 45 Die Errichtung einer Zweigniederlassung wird behandelt wie eine Erstanmeldung und Ersteintragung eines Unternehmens. Daher sind die Errichtung sowie Ort und Firma der Zweigniederlassung bei der Anmeldung anzugeben. Da die Zweigniederlassung rechtlich nicht selbstständig ist, hat die anmeldepflichtige Person [195] die Eröffnung der Zweigniederlassung bei dem für die Hau... mehr

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§ 19 Handelsrecht / a) Anmeldeberechtigte

Rz. 59 Anzumelden ist gem. § 13e Abs. 2 S. 1 HGB durch den Vorstand bzw. die Geschäftsführer. Dabei ist die Anmeldung nicht durch sämtliche Geschäftsführer bzw. Vorstände nötig, sondern es genügt deren vertretungsberechtigte Zahl, was sich wiederum nach dem ausländischen Gesellschafterstatut richtet.[229] Die Vertretungsbefugnis hat das Registergericht von Amts wegen zu prüf... mehr

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§ 1 Aktienrecht / 7. Ablauf der Gründung

Rz. 16 Die Gründung der AG verläuft zwingend in den folgenden Schritten: mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 25 Die Betriebsführung kann auf der Grundlage eines entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrages i.S.v. § 675 BGB [88] oder auf der Grundlage eines unentgeltlichen Auftrages gem. § 662 BGB erfolgen. Der Betriebsführer arbeitet stets für Rechnung der Eigentümergesellschaft bzw. Inhaberin. Bei der sog. echten Betriebsführung handelt er auch in deren Namen, bei der sog. unecht... mehr

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§ 48 Vereine / VI. Muster: Protokoll der Gründungsversammlung

Rz. 41 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 48.2: Protokoll der Gründungsversammlung mehr

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§ 1 Aktienrecht / b) Anfechtungsbefugnis, Anfechtungsfrist

Rz. 117 Die Anfechtungsklage steht nicht jedermann offen, sondern nur den nach § 245 AktG zur Anfechtung Befugten. Das sind insbesondere alle in der Hauptversammlung erschienenen Aktionäre, die die Aktien vor Bekanntmachung der Tagesordnung erworben und Widerspruch zu Protokoll erklärt haben, § 245 S. 1 Nr. 1 AktG, in den Fällen von Nr. 2 und 3 auch nicht erschienene Aktionä... mehr

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§ 1 Aktienrecht / 3. Geschlechterquote

Rz. 93 Mit dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst und dem Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (siehe Rdn 10) hat der Gesetzgeber zahlreiche Re... mehr

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§ 1 Aktienrecht / III. Muster: Bekanntmachung nach § 97 Abs. 2 AktG

Rz. 97 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.20: Bekanntmachung nach § 97 Abs. 2 AktG Planbau Aktiengesellschaft, München Bekanntmachung über die Zusammensetzung unseres Aufsichtsrats Nach § 96 Abs. 1, § 101 Abs. 1 AktG und § 11 unserer Satzung setzte sich der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft bislang aus sechs von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsr... mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / II. Rechtfähige Stiftung: Eine juristische Person ohne Mitglieder und Gesellschafter

Rz. 12 Die rechtsfähige Stiftung des Privatrechts[8] ist im neuen Stiftungsrecht zum ersten Mal auch gesetzlich definiert,[9] und zwar in § 80 Abs. 1 BGB wie folgt: Die Stiftung ist eine mit einem Vermögen zur dauernden und nachhaltigen Erfüllung eines vom Stifter vorgegebenen Zwecks ausgestattete, mitgliederlose juristische Person. Die Stiftung wird in der Regel auf unbesti... mehr

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§ 17 GmbH-Recht / c) Bezugsrecht und Bezugsrechtsausschluss – Ausfallhaftung

Rz. 237 Alle Gesellschafter der GmbH haben nach heute h.M. analog § 186 AktG ein gesetzliches Bezugsrecht auf das erhöhte Stammkapital.[966] Die ursprüngliche Satzung kann das Bezugsrecht einschränken oder ausschließen.[967] Auch der Kapitalerhöhungsbeschluss soll nach h.M. unter besonderen Voraussetzungen (vgl. dazu sogleich) das Bezugsrecht ausschließen können. Das ist m.E.... mehr

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§ 1 Aktienrecht / VI. Muster: Bekanntmachung gem. § 19 MitbestG

Rz. 100 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.22: Bekanntmachung gem. § 19 MitbestG Planbau Aktiengesellschaft, München Mit Beendigung der Hauptversammlung vom _________________________ ist Herr Dipl.-Kfm. Anton May aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. An seine Stelle hat die Hauptversammlung Herrn Rechtsanwalt Dr. Peter Bacher zum Mitglied des Aufsichtsra... mehr

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§ 1 Aktienrecht / II. Rechtliche Grundlagen

1. Leitungsorgan Rz. 73 Der Vorstand hat als das unverzichtbare Leitungsorgan der AG unter eigener Verantwortung die Gesellschaft zu leiten, § 76 Abs. 1 AktG.[74] Er führt die Geschäfte, § 77 AktG, und vertritt die Aktiengesellschaft nach außen, § 78 AktG.[75] 2. Bestellung und Abberufung a) Eignungsvoraussetzungen Rz. 74 Als Vorstand kann nur eine natürliche und unbeschränkt ge... mehr

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§ 1 Aktienrecht / 2. Bestellung und Abberufung

a) Eignungsvoraussetzungen Rz. 74 Als Vorstand kann nur eine natürliche und unbeschränkt geschäftsfähige Person bestellt werden, die insbesondere nicht wegen einer Betrugs- oder Insolvenzstraftat verurteilt worden ist und keinem gerichtlichen oder behördlichen Berufs- oder Gewerbeverbot unterliegt, vgl. im Einzelnen § 76 Abs. 3 AktG, dessen Ausschlusstatbestände durch das MoM... mehr

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§ 48 Vereine / 4. Insolvenz

Rz. 35 Der Vorstand ist bei Zahlungsunfähigkeit, drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung verpflichtet, unverzüglich den Insolvenzantrag zu stellen (§ 42 Abs. 2 BGB). Der Verein wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst, wenn nicht durch Satzungsbestimmung das Fortbestehen als nicht rechtsfähiger Verein geregelt wird (§ 42 Abs. 1 BGB). mehr

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§ 1 Aktienrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 88 Die bislang mitbestimmungsfreie Planbau Aktiengesellschaft beschäftigt infolge des Zuerwerbs eines mittelständischen Geschäftsbetriebs inzwischen mehr als 500 Arbeitnehmer. Der nach Maßgabe der Satzung von der Hauptversammlung gewählte sechsköpfige Aufsichtsrat und der Vorstand fragen an, ob die Erhöhung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer Handlungspflichten auslöst. mehr

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§ 1 Aktienrecht / IX. Muster: Gründungsbericht gem. § 32 AktG

Rz. 38 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.5: Gründungsbericht gem. § 32 AktG Als alleiniger Gründer der Ymir Vermögensverwaltung Vorrats-Aktiengesellschaft mit Sitz in Mannheim erstatte ich über den Hergang der Gründung wie folgt Bericht: (1) Die Satzung der Gesellschaft wurde am _________________________ mit Errichtung der Gesellschaft zu notarieller ... mehr

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§ 48 Vereine / V. Muster: Antrag auf Satzungsänderung

Rz. 51 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 48.5: Beschlussantrag zur Satzungsänderung _________________________ e.V. Antrag des _________________________ zur ordentlichen Mitgliederversammlung am _________________________, _________________________ Uhr in _________________________ (Begründung zur nachfolgenden Satzungsänderung) Hinweis: Für den Beschluss auf Än... mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / (2) Sonstige Haftungsansprüche

Rz. 41 Eine Haftung der Vorstandsmitglieder kann sich insbesondere aus den in § 93 Abs. 3 AktG genannten Gründen ergeben. Im Falle einer Verhaltenspflichtverletzung liegt der Schaden grundsätzlich bereits in dem Vermögensabfluss aus der Gesellschaft selbst. Hinsichtlich der Schadensentstehung kann sich das ersatzpflichtige Vorstandsmitglied nach allgemeinen Schadensersatzreg... mehr

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§ 1 Aktienrecht / d) Vorratsgründung

Rz. 14 Die Gründung einer Aktiengesellschaft auf Vorrat, die als bloßer Mantel zur Eintragung gelangt und nach dem Willen der Gründer erst zu einem späteren Zeitpunkt einen Geschäftsbetrieb aufnehmen soll, hat der BGH[11] anerkannt. Zulässig ist die Vorratsgründung aber nur dann, wenn sie offen erfolgt, indem der Unternehmensgegenstand etwa lautet: "Gegenstand des Unternehmen... mehr

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§ 1 Aktienrecht / V. Muster: Bekanntmachung der AG nach § 20 Abs. 6 AktG

Rz. 139 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.31: Bekanntmachung der AG nach § 20 Abs. 6 AktG Badische Glashandel Aktiengesellschaft, Baden-Baden Die Frankfurter Anlagenbau-AG, Frankfurt am Main, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass sie zu mehr als einem Viertel am Grundkapital unserer Gesellschaft beteiligt ist. Die BST Beteiligungs GmbH, Frei... mehr

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§ 1 Aktienrecht / XIII. Muster: Liste der Aufsichtsratsmitglieder gem. § 37 Abs. 4 Nr. 3a AktG

Rz. 42 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.9: Liste der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 37 Abs. 4 Nr. 3a AktG Liste der Aufsichtsratsmitglieder der in Gründung befindlichen Ymir Vermögensverwaltung Vorrats-Aktiengesellschaft, Mannheim mehr

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§ 1 Aktienrecht / 2. Gegenanträge und Wahlvorschläge

Rz. 113 Gegenanträge zu Gegenständen der (bekannt gemachten) Tagesordnung kann jeder Aktionär unabhängig von der Zahl seiner Aktien und ohne vorherige Bekanntmachung (noch) in der Hauptversammlung stellen. Will der Aktionär die anderen Aktionäre von seinem Gegenantrag vor der Hauptversammlung in Kenntnis setzen, kann er verlangen, dass dieser den in § 125 Abs. 1 bis 3 AktG g... mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / II. Bevollmächtigung, Vertretung

Rz. 6 Es besteht kein Anwaltszwang. Der Beschwerdeführer kann die Verfassungsbeschwerde selbst erheben – ggf. ist der gesetzliche oder satzungsmäßige Vertreter bzw. Vorstand dazu berufen.[22] Er kann sich jedoch auch – und nur[23] – durch einen bei einem deutschen Gericht zugelassenen Rechtsanwalt oder durch einen Lehrer des Rechts an einer deutschen Hochschule vertreten las... mehr

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§ 1 Aktienrecht / IV. Muster: Anmeldung des Widerrufs der Bestellung eines Vorstandsmitglieds zum Handelsregister

Rz. 86 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.18: Anmeldung des Widerrufs der Bestellung eines Vorstandsmitglieds zum Handelsregister An das Amtsgericht _________________________ – Handelsregister – _________________________ In der Handelsregistersache der A+B Handels-Aktiengesellschaft, HRB _________________________, melden wir als gemeinschaftlich zur Vert... mehr

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§ 1 Aktienrecht / b) Statusverfahren

Rz. 92 Ändern sich die Verhältnisse der AG mit der Folge, dass der Aufsichtsrat nicht mehr ordnungsgemäß zusammengesetzt ist, hat der Vorstand dies nach § 97 Abs. 1 AktG bekannt zu machen und anzukündigen, nach welchen gesetzlichen Vorschriften der Aufsichtsrat zukünftig zusammengesetzt wird, wenn nicht das Statusverfahren nach §§ 98, 99 AktG binnen Monatsfrist eingeleitet w... mehr

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§ 1 Aktienrecht / VIII. Muster: Bekanntmachung nach § 246 Abs. 4 AktG

Rz. 124 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.28: Bekanntmachung nach § 246 Abs. 4 AktG Elektro-Apparatewerke AG, Düsseldorf Gemäß § 246 Abs. 4 AktG geben wir bekannt, dass ein Aktionär gegen den Beschluss der Hauptversammlung vom _________________________ zu TOP 1 – Zustimmung zum Vertrag über die Veräußerung des Geschäftsbereichs "Haushaltsgeräte" – Anf... mehr

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§ 1 Aktienrecht / d) Sonderfall: Mitteilung nach § 42 AktG

Rz. 130 Nach § 42 AktG hat die AG, vertreten durch den Vorstand, es dem Registergericht mitzuteilen, wenn alle Aktien, eigene Aktien der AG ausgenommen, einem Aktionär gehören, die Gesellschaft also zur Ein-Personen-AG geworden ist. Die Mitteilung ist unter Angabe von Name und Vorname, Geburtsdatum und Wohnort des alleinigen Aktionärs einzureichen. Für die KGaA gilt § 42 Akt... mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / II. Muster: Testament zur Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung

Rz. 157 Siehe Rdn 49 ff. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 40.2: Testament zur Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung Ich berufe zu meiner alleinigen Erbin die nach meinem Tode nach Maßgabe dieses Testaments zu errichtende rechtsfähige und gemeinnützige _________________________ Stiftung. Diese soll ihren Sitz in Essen haben. Sie soll vom Stifterverband... mehr

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§ 1 Aktienrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 111 Die A+B Anlagen- und Beteiligungs-KGaA, eine Industrie-Holding mit Mehrheitsbeteiligungen an zahlreichen Produktions- und Handelsunternehmungen, hat eine Mehrheit an der Elektro-Apparatewerke AG Düsseldorf erworben, die in den Geschäftsbereichen "Haushaltsgeräte" und "Elektrische Steuerungseinheiten" tätig ist. Auf Veranlassung der neuen Mehrheitsaktionärin hat der V... mehr

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§ 1 Aktienrecht / III. Muster: Widerruf der Bestellung eines Vorstandsmitglieds

Rz. 85 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.17: Widerruf der Bestellung eines Vorstandsmitglieds Protokoll über die Sitzung des Aufsichtsrats der A+B Handels-Aktiengesellschaft in _________________________ am _________________________ Der Aufsichtsratsvorsitzende stellt fest, dass zu der Aufsichtsratssitzung ordnungsgemäß geladen worden ist, und alle Auf... mehr

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§ 1 Aktienrecht / III. Muster: Gegenantrag eines Aktionärs nach § 126 AktG

Rz. 119 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.24: Gegenantrag eines Aktionärs nach § 126 AktG An die Elektro-Apparatewerke AG – Vorstand – _________________________ Sie haben zu einer außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft auf den _________________________ eingeladen. Ich bin Aktionär der Gesellschaft und werde an der Hauptversammlung teilnehme... mehr

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§ 1 Aktienrecht / a) Kapitalerhöhungsbetrag

Rz. 50 Der Kapitalerhöhungsbeschluss muss den Betrag bestimmen, um den das Grundkapital erhöht werden soll. Die Angabe eines Mindest- und Höchstbetrags der Kapitalerhöhung oder auch nur eines Höchstbetrags ist nach allgemeiner Auffassung zulässig[56] und auch zweckmäßig, wenn nicht die Zeichnung aller Aktien bei Beschlussfassung bereits gesichert ist. Notwendig ist dann die ... mehr

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§ 1 Aktienrecht / IV. Anmerkungen zum Muster

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§ 1 Aktienrecht / a) § 20 AktG

Rz. 127 § 20 AktG bestimmt Mitteilungspflichten, die gegenüber jeder AG und KGaA bestehen, die nicht Emittenten i.S.d. § 33 Abs. 4 (früher § 21 Abs. 2) WpHG (vgl. Rdn 126) sind. Mitteilungspflichtig ist der Erwerb einer Beteiligung von mehr als 25 % (Schachtelbeteiligung); außerdem (ggf. mit der Folge einer neuerlichen Mitteilungspflicht) der Erwerb einer Mehrheitsbeteiligun... mehr

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§ 1 Aktienrecht / 9. Anmeldung zum Handelsregister

Rz. 61 Die Kapitalerhöhung und ihre Durchführung sind zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Regelmäßig werden die beiden Anmeldungen miteinander verbunden, § 188 Abs. 4 AktG. Die Anmeldung erfolgt durch den Vorstand und den Vorsitzenden des Aufsichtsrats, §§ 184 Abs. 1 S. 1, 188 Abs. 1 AktG. Mit Eintragung ihrer Durchführung wird die Kapitalerhöhung wirksam. mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / VI. Muster: Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung der Verpächterin

Rz. 38 Falls auch die Pächterin in der Rechtsform der AG organisiert ist, ist entsprechende Beschlussfassung erforderlich, wenn die Satzung dies vorsieht. § 293 Abs. 2 AktG bezieht das Zustimmungserfordernis nur auf Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge. Rz. 39 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 46.7: Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung der ... mehr