Fachbeiträge & Kommentare zu Vorstand

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Feststellung durch Billigung des Aufsichtsrats

Rn. 2 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Im Normalfall erfolgt die Feststellung durch Vorstand und AR (vgl. § 172 Satz 1 (1. Halbsatz) AktG), und zwar, indem der AR den vom Vorstand aufgestellten JA billigt. Die Feststellung des JA macht den JA zu einem endgültigen (vgl. AktG-GroßKomm. (2018), § 172, Rn. 21; Hüffer-AktG (2025), § 172, Rn. 2). Zu unterscheiden ist die Feststellung von... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Fragestellung in der Hauptversammlung/Protokollverlangen

Rn. 50 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Mängel des Anhangs rechtfertigen den Antrag auf Sonderprüfung nur, wenn der Vorstand die fehlenden, unvollständigen oder falschen Angaben in der HV nicht nachgetragen oder richtiggestellt hat. Es kommt dabei nicht darauf an, ob die Ergänzung aufgrund einer Frage eines Aktionärs oder ohne derartigen Anlass erfolgt. Werden Mängel des Anhangs in... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Einwendungen aus der Prüfung durch den Aufsichtsrat und Billigung des Jahresabschlusses (§ 171 Abs. 2 Satz 4 AktG)

Rn. 32 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 171 Abs. 2 Satz 4 AktG hat der AR am Ende seines Berichts zusammenfassend darzulegen, ob nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung Einwendungen gegen die Vorlagen zu erheben sind und er den vom Vorstand aufgestellten JA billigt. Bestehen seitens des AR keine Einwendungen, so genügt die Mitteilung dieses Sachverhalts (vgl. ADS (1... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Einberufungspflicht (§ 175 Abs. 1 AktG)

Rn. 5 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 175 Abs. 1 AktG hat der Vorstand unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern (vgl. § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB), die HV nach Eingang des Berichts des AR einzuberufen. Mit Bericht des AR ist dessen Prüfungs- und Rechenschaftsbericht nach § 171 Abs. 2 AktG gemeint (vgl. HdR-E, AktG § 171, Rn. 24). Kommt der AR seiner Berichtspflicht nicht n... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Antrag der Gesellschaft

Rn. 4 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Bei der Antragstellung wird die Gesellschaft gemäß § 78 AktG vom Vorstand in vertretungsberechtigter Zahl vertreten. In diesem Zusammenhang bedarf der Vorstand nicht der Zustimmung des AR (vgl. Hüffer-AktG (2025), § 260, Rn. 2). Nach der Gegenauffassung soll der Vorstand für die Antragstellung stets der Zustimmung des AR bedürfen, da der AR ei... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Auskunftsrechte des Prüfers

Rn. 40 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Um die Durchführung der Prüfung des Abhängigkeitsberichts zu erleichtern, hat der Gesetzgeber in § 313 Abs. 1 Satz 3 AktG besonders die Einsichts- und Auskunftsrechte des Prüfers geregelt. Diese Regelung ist erforderlich, weil die Regelung nach § 320 sich nur auf solche Vorgänge erstreckt, die mit der RL der Gesellschaft im Zusammenhang mit d... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Herstellung des Abschlussentwurfs als maßgeblicher Zeitpunkt

Rn. 8 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die überwiegende Ansicht stellt – freilich mit unterschiedlichen Nuancierungen – auf die Herstellung des Abschlussentwurfs ab (vgl. ADS (1997), § 261 AktG, Rn. 3; AktG-GroßKomm. (1973), § 261, Rn. 4; KK-AktG (2018), § 261, Rn. 8; MünchKomm. AktG (2025), § 261, Rn. 5; a. A. AktG-GroßKomm. (2021), § 261, Rn. 27, wonach auch ein bereits von Vorst... mehr

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Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Durch das sog. Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) vom 12.12.2019 (BGBl. I 2019, S. 2637ff.) wurde § 162 AktG und damit die Pflicht zur Erstellung eines Vergütungsberichts in das AktG aufgenommen. Dabei steht die Norm im Zusammenhang mit § 87 AktG (Grundzüge für die Bezüge der Vorstandsmitglieder), § 87a AktG (... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Grundsätzliches

Rn. 89 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Vorstand hat nach § 312 Abs. 3 Satz ;1f. AktG am Schluss des Abhängigkeitsberichts zu erklären, ob die Gesellschaft nach den Umständen, die ihm in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem das Rechtsgeschäft vorgenommen oder die Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt und sie da... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 176 AktG regelt die Behandlung der Vorlagen des Vorstands und AR in der ordentlichen HV. Abs. 1 bestimmt dabei die Vorlage- und Erläuterungspflicht von Vorstand ebenso wie AR und verfügt darüber hinaus, dass der Vorstand zu einem Jahresfehlbetrag oder Verlust, der das Jahresergebnis wesentlich beeinträchtigt hat, Stellung nehmen soll. Abs. 2... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Anwendung der Aufstellungsvorschriften (§ 173 Abs. 2 Satz 1 AktG)

Rn. 11 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die HV besitzt das Recht, den vorgelegten JA zu ändern. Gemäß der Regelung in § 173 Abs. 2 Satz 1 AktG sind dabei die Vorgaben des materiellen Bilanzrechts – namentlich die der §§ 242 bis 256a, §§ 264 bis 288 sowie §§ 150 bis 160 AktG – einzuhalten. Eine solche gesetzliche Regelung ist erforderlich, da die §§ 264ff. nur die gesetzlichen Vertr... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Steuerliche Auswirkungen

Rn. 26 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Von dem "Ertrag auf Grund höherer Bewertung" sind die auf ihn zu entrichtenden Steuern abzuziehen, da der nach § 261 Abs. 1 Satz 1 AktG bzw. § 261 Abs. 2 Satz 2 AktG gebildete Sonderposten den Bruttoertrag auszuweisen hat (vgl. Hüffer-AktG (2025), § 261, Rn. 10; KK-AktG (2018), § 261, Rn. 24; MünchKomm. AktG (2025), § 261, Rn. 19; HdR-E, AktG... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Regelungszwecke

Rn. 15 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Als Regelungszwecke des Sonderprüfungsverfahrens nach den §§ 258ff. AktG sind drei Ansatzpunkte zu nennen. So dient das Verfahren der Durchsetzung von Bewertungsvorschriften, soweit sie eine Unterbewertung verbieten. Ferner dient das Sonderprüfungsrecht dazu, die organschaftliche Zuständigkeit der HV, über die Verwendung des Jahresüberschusse... mehr

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Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / 2. Vergleichende Darstellung (Nr. 2)

Rn. 15 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG verlangt eine vergleichende Darstellung der jährlichen Ver­änderung der Vergütung, der Ertragsentwicklung der Gesellschaft sowie der über die letzten fünf GJ betrachteten durchschnittlichen Vergütung von AN auf Vollzeitäquivalenzbasis, einschließlich einer Erläuterung, welcher Kreis von AN einbezogen wurde ("pay... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Allgemeines

Rn. 9 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Zusammen mit dem JA und Lagebericht muss der Vorstand dem AR auch seinen Gewinnverwendungsvorschlag für die HV unterbreiten (vgl. § 170 Abs. 2 AktG), damit dieser zu der Verteilung des Bilanzgewinns Stellung nehmen kann. Der Gewinnverwendungsvorschlag ist nicht Bestandteil des JA oder Lageberichts und unterliegt somit auch nicht der Prüfungspf... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 173 AktG regelt die subsidiäre (vgl. so AktG-GroßKomm. (2018), § 173, Rn. 4) Zuständigkeit der HV hinsichtlich der Feststellung des JA bzw. Billigung des KA in den Fällen, in denen der AR den vom Vorstand vorgelegten JA bzw. KA nicht gebilligt hat, oder wenn Vorstand und AR die Feststellung des JA bzw. Billigung des KA ausdrücklich der HV üb... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Einschränkung des Bestätigungsvermerks

Rn. 56 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Hat der AP gegen die Berichterstattung des Vorstands nach § 312 AktG Einwendungen zu erheben oder hat er festgestellt, dass der Bericht hinsichtlich der aufgeführten Rechtsgeschäfte oder Maßnahmen unvollständig ist, so ist der BV einzuschränken oder zu versagen (vgl. § 313 Abs. 4 Satz 1 AktG). Rn. 57 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Eine Einschränkun... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Gegenstand der Prüfung

Rn. 6 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gegenstand der Prüfung durch den AR sind die entsprechenden Vorlagen des Vorstands zur UN-Berichterstattung nach § 170 Abs. 1f. AktG. Demzufolge hat der AR den JA, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag zu prüfen (vgl. § 171 Abs. 1 Satz 1 AktG). Sollte eine AG, KGaA oder SE ein MU i. S. d. § 290 sein, so erstreckt sich die Prüfungspflicht ... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Jahres- bzw. Einzelabschluss

Rn. 3 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Pflicht zur Vorlage erstreckt sich auf Unterlagen des Vorstands, also Bilanz, GuV (vgl. § 242), Anhang (vgl. §§ 264 Abs. 1, 284f.) und Lagebericht (vgl. §§ 264 Abs. 1, 289ff.). Unterliegt das UN gemäß § 316 Abs. 1 Satz 1 der Pflicht zur AP, so ist auch der Prüfungsbericht des AP vorzulegen, wobei die Vorlagepflicht des Prüfungsberichts dur... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Einzelfragen und Ausnahmen

Rn. 58 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Im Abhängigkeitsbericht sind als berichtspflichtige Rechtsgeschäfte zunächst die Verpflichtungsgeschäfte anzusprechen, also solche, bei denen im Berichtsjahr die für das jeweilige Geschäft wesentlichen Elemente (wie z. B. Preis, Umfang sowie Zeitpunkt der LuL) festgelegt sind. Demgegenüber ist über das Erfüllungsgeschäft, das als Konsequenz e... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Rechtsdurchsetzung

Rn. 26 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Sowohl das Recht auf Kenntnisnahme als auch Aushändigung (soweit nicht ausgeschlossen) sind Individualrechte der AR-Mitglieder und als solche gegenüber betreffender Gesellschaft einklagbar (vgl. BGH, Urteil vom 15.11.1982, II ZR 27/82, NJW 1983, S. 991f.). Strittig ist, ob daneben auch eine Klage gegen den AR-Vorsitzenden bzw. AR zulässig ist... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Genehmigtes Kapital (Nr. 4)

Rn. 12 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Im Gegensatz zum bedingten Kap. ergibt sich ein noch nicht verwendetes genehmigtes Kap. (vgl. §§ 202ff. AktG) nicht aus der Bilanz. Soweit das genehmigte Kap. im GJ genutzt wurde, besteht bereits eine Angabepflicht nach Nr. 3 (vgl. HdR-E, AktG § 160, Rn. 9). Eine Angabepflicht gemäß Nr. 4 wird gerade dann erforderlich, wenn und solange die Er... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Schadensersatzpflichten

Rn. 112 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Entsteht einer AG/KGaA/SE durch einen Verstoß gegen § 71 Abs. 1 oder 2 AktG ein Schaden, können sowohl der Vorstand unter den Voraussetzungen des § 93 AktG, der AR unter den Voraussetzungen der §§ 116, 93 AktG als auch Dritte nach § 117 AktG schadensersatzpflichtig sein (vgl. auch KK-AktG (2011), § 71, Rn. 253; MünchKomm. AktG (2024), § 71, ... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 161 AktG, der durch das sog. Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG) vom 19.07.2002 (BGBl. I 2002, S. 2681ff.) eingeführt wurde, haben Vorstand und AR einer börsennotierten Gesellschaft (i. S. d. § 3 Abs. 2 AktG) jährlich eine Erklärung zum Corporate Governance Kodex (DCGK) abzugeben. Diese Erklärung, die erstmals im Jahr 2002 er... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Vorbemerkung

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 314 AktG wurde zuletzt durch das sog. Kapitalgesellschaften- und Co.-Richtlinie-Gesetz (KapCoRiLiG) vom 24.02.2000 (BGBl. I 2000, S. 154ff.) materiell geändert. In Abs. 1 wurde die Vorlagepflicht des Vorstands des Abhängigkeitsberichts an den AR und das Recht der einzelnen AR-Mitglieder auf Aushändigung des Abhängigkeitsberichts sowie ggf. d... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Anhörung (§ 258 Abs. 3 Satz 1 AktG)

Rn. 98 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Will das Gericht dem Antrag auf Bestellung eines Sonderprüfers stattgeben, so schreibt § 258 Abs. 3 Satz 1 AktG zwingend die Anhörung des Vorstands, AR und AP vor. Hält das Gericht den Antrag auch ohne Anhörung der Gesellschaftsorgane oder des AP für unzulässig oder unbegründet, so darf eine Anhörung unterbleiben. Die Anhörung wird i. d. R. s... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Sanktionen

Rn. 101 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Sofern der Vorstand keinen Bericht vorlegt, ist er hierzu vom Registergericht durch Festsetzung von Zwangsgeld anzuhalten (vgl. § 407 Abs. 1 AktG). Die früher umstrittene Frage (vgl. ADS (1997), § 312 AktG, Rn. 103, m. w. N.), ob für die Festsetzung von Zwangsgeld noch Raum besteht, wenn das Verfahren zur RL für das betreffende GJ bereits ab... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 172 AktG wird die Feststellung des JA im Regelfall der Zusammenwirkungskompetenz von Vorstand und AR unterstellt. Möglich ist aber, dass der AR den JA billigt, zugleich aber zusammen mit dem Vorstand beschließt, (ausnahmsweise) die Feststellung der HV zu überlassen. Ferner kommt in Betracht, dass der AR entweder die Billigung ausdrückli... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vorlagepflicht

Rn. 2 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Während § 175 Abs. 2 AktG die Vorbereitung der HV betrifft, bestimmt § 176 Abs. 1 AktG den strukturierten Ablauf einer ordentlichen HV. Daher hat der Vorstand zunächst die in § 175 Abs. 2 AktG aufgeführten Vorlagen (JA, Lagebericht, Bericht des AR, Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns; KA, Konzernlagebericht, Bericht des AR) zugänglich z... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Ausweis der Gewinnrücklage (§ 152 Abs. 3 AktG)

Rn. 12 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gewinnrücklagen sind gemäß § 272 Abs. 3 aus dem Ergebnis zu bilden, sie stellen folglich einbehaltenen Gewinn dar (vgl. Hüffer-AktG (2025), § 152 AktG, Rn. 7). In analoger Anwendung zur Regelung bei der Kap.-Rücklage schreibt auch § 152 Abs. 3 AktG die gesonderte Darstellung der Veränderung der Gewinnrücklagen – wahlweise in der Bilanz oder i... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. "Unterlassen"

Rn. 52 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 312 Abs. 1 Satz 2 AktG kann auch ein "Unterlassen" von Maßnahmen eine Verpflichtung zur Berichterstattung begründen. Ein ggf. berichtspflichtiges Unterlassen von Maßnahmen ist dann gegeben, wenn der Vorstand bewusst passiv geblieben ist (vgl. ADS (1997), § 312 AktG, Rn. 53; KK-AktG (2004), § 312, Rn. 49; MünchKomm. AktG (2023), § 312, ... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 170 AktG regelt den Umfang und Inhalt der Unterlagen, die der Vorstand dem AR zur Prüfung (vgl. § 171 AktG) vorzulegen hat. Neben dem für die Prüfung der RL erforderlichen JA (Bilanz, GuV und Anhang) und Lagebericht hat der Vorstand dem AR auch seinen Gewinnverwendungsvorschlag vorzulegen. Die Vorschrift bezweckt neben der RL-Kontrolle und P... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / X. Negativbericht bei Fehlen von berichtspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen

Rn. 63 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Wenngleich im Berichtsjahr keine nach § 312 AktG berichtspflichtigen Rechtsgeschäfte oder Maßnahmen vorliegen, wird hierdurch der Vorstand einer abhängigen AG/KGaA/SE nicht von der Aufstellungspflicht eines Abhängigkeitsberichts entbunden (vgl. Hüffer-AktG (2025), § 312, Rn. 8); vielmehr ergibt sich aus § 313 Abs. 3 Satz ;2f. i. V. m. § 312 A... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 175 AktG regelt die Vorbereitung einer ordentlichen HV, Abs. 1 bestimmt die unverzügliche Einberufung und den Zeitpunkt, bis zu dem sie stattzufinden hat. Abs. 2 und 4 sollen das Entscheidungsrecht der Aktionäre in der HV sichern, indem zum einen Informationsrechte festgehalten werden und zum anderen Bindungswirkungen eintreten. Für den Fall... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Maßgeblicher Zeitpunkt – erste Bilanz nach Unanfechtbarkeit

Rn. 5 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Auswirkungen der abschließenden Feststellungen, nämlich der "Ertrag auf Grund höherer Bewertung gemäß dem Ergebnis der Sonderprüfung", sind jeweils im ersten JA, der nach der Unanfechtbarkeit der Entscheidung der Sonderprüfer aufgestellt wird, zu berücksichtigen (vgl. § 261 Abs. 1 Satz 1 AktG; ADS (1997), § 261 AktG, Rn. 3). Aus § 261 Abs.... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Prüfung der Pflicht zur Aufstellung eines Abhängigkeitsberichts

Rn. 12 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Schon aus der engen Verknüpfung des für die Prüfung des JA erteilten Auftrags mit dem gesetzlichen Auftrag nach § 313 AktG zur Prüfung des Abhängigkeitsberichts ergibt sich, dass der AP auch zu prüfen hat, ob die Voraussetzungen nach § 312 AktG für die Aufstellung eines Abhängigkeitsberichts unter Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächl... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Antragsprüfung

Rn. 93 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Das Gericht prüft die Zulässigkeit und Begründetheit des Antrags. I.R.d. Zulässigkeitsprüfung müssen die Einhaltung der Antragsform (vgl. HdR-E, AktG § 258, Rn. 89) und die Antragsberechtigung (hinreichendes Quorum, Aktienbesitzzeit und Hinterlegung; vgl. HdR-E, AktG § 258, Rn. 86ff.), nicht indes die Antragsfrist geprüft werden. Die Einhaltu... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Zusätzlicher Aufwand infolge des Beschlusses (Nr. 5)

Rn. 16 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Ein zusätzlicher Aufwand i. S. d. § 174 Abs. 2 Nr. 5 AktG aufgrund des Gewinnverwendungsbeschlusses der HV kann dann entstehen, sofern die HV vom Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands abweicht (vgl. BeckOGK-AktG (2025), § 174, Rn. 18; Hüffer-AktG (2025), Rn. 6). Bei Annahme des Vorschlags des Vorstands ist der entstehende Aufwand bereits i... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk

Rn. 53 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Ein uneingeschränkter BV zum Abhängigkeitsbericht ist grds. in der nach § 313 Abs. 3 AktG vorgeschriebenen Fassung ohne Abänderung zu erteilen (vgl. AktG-GroßKomm. (2022), § 313, Rn. 53; Hüffer-AktG (2025), § 313, Rn. 17; MünchKomm. AktG (2023), § 313, Rn. 92). Allerdings sieht § 313 Abs. 3 Satz ;2f. AktG verschiedene Anpassungen an den jewei... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Erläuterung der Gründe von Maßnahmen

Rn. 73 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Berichterstattungspflicht für den Kreis der berichtspflichtigen Maßnahmen wird – im Vergleich zu den Angaben, die der Abhängigkeitsbericht in Bezug auf berichtspflichtige Rechtsgeschäfte enthalten muss – erweitert. So sind bei Maßnahmen nach § 312 Abs. 1 Satz 3 AktG nicht nur die Vor- und Nachteile, sondern auch die Gründe der Maßnahme an... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Prüfung der Vollständigkeit von berichteten Rechtsgeschäften und Maßnahmen

Rn. 19 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nicht unter die Prüfung der Richtigkeit der im Abhängigkeitsbericht gemachten Angaben nach § 313 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG fällt die Prüfung der Vollständigkeit der im Bericht aufgeführten im Vergleich zu den nach § 312 AktG berichtspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen (so die h. M.; vgl. ADS (1997), § 313 AktG, Rn. 46ff.; Beck Bil-Komm.... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Entsprechung der Grundsätze einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft

Rn. 84 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 312 Abs. 2 AktG hat der Abhängigkeitsbericht den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Die Berichtsgrundsätze des Abhängigkeitsberichts sind aus dieser allg. R abzuleiten. Unter Anlehnung an die zum Leitsatz der getreuen Rechenschaftslegung in der aktienrechtlichen Praxis entwickelten Rechtsgedanken... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Anwesenheit des Abschlussprüfers (§ 176 Abs. 2 AktG)

Rn. 10 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der AP hat gemäß § 176 Abs. 2 Satz 1 AktG im seltenen Fall der Feststellung des JA durch die HV bei entsprechender Prüfungspflicht (vgl. § 316) bzw. bei unabhängig von einer Prüfungspflicht tatsächlich erfolgten AP an der Verhandlung der HV über die Feststellung des JA teilzunehmen. Auch hier hat im Zweifel der verantwortliche Prüfer bzw. Prü... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeines

Rn. 9 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Das Ziel der Prüfung des Abhängigkeitsberichts wird in § 313 Abs. 1 Satz 2 AktG vorgegeben; danach richtet sich die Prüfung i.W. auf drei Fragestellungen, nämlich (1) die Richtigkeit der tatsächlichen Angaben in dem Bericht, (2) die Ausgeglichenheit von Leistung und Gegenleistung bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften sowie (3) die P... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Auskunftsrechte nach § 145 Abs. 1 bis 3 AktG

Rn. 118 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Zunächst besitzt der Sonderprüfer nach den §§ 258ff. AktG die Auskunftsrechte nach § 145 Abs. 1 bis 3 AktG. Er darf folglich sämtliche Bücher und Schriften einsehen und umfassende Prüfungshandlungen bei den VG vornehmen. Anders und weitergehend als gegenüber dem AP (vgl. § 320) sind alle Mitglieder des Vorstands und AR dem Sonderprüfer zur A... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Prüfungsbeendigung

Rn. 74 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Prüfungstätigkeit ist mit Übersendung des vom Sonderprüfer fertiggestellten, unterzeichneten Sonderprüfungsberichts an den Vorstand der Gesellschaft ebenso wie das Gericht (Handelsregister) beendet (vgl. § 259 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 145 Abs. 4 Satz 3 AktG). Im Übrigen sind als Beendigungsgründe für den Sonderprüfungsauftrag insbesondere... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Formalfragen

Rn. 78 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Abhängigkeitsbericht ist schriftlich innerhalb der ersten drei Monate des GJ aufzustellen und dem AP der Gesellschaft zusammen mit dem JA und Lagebericht vorzulegen (vgl. §§ 312 Abs. 1, 313 Abs. 1 AktG). Dabei besteht die Pflicht zur Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch einen AP (nur) dann, sofern der JA gemäß § 316 Abs. 1 obligatorisc... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Verpflichteter Personenkreis

Rn. 4 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Zu dem nach § 312 AktG zur Aufstellung eines Abhängigkeitsberichts verpflichteten Personenkreis gehört neben dem Vorstand einer abhängigen AG/SE auch der oder die persönlich haftende(n) Gesellschafter einer abhängigen KGaA (h. M.; vgl. ADS (1997), § 312 AktG, Rn. 15; Beck Bil-Komm. (2024), § 289 HGB, Rn. 310; Hüffer-AktG (2025), § 312, Rn. 5; ... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Vorlage des Abhängigkeitsberichts

Rn. 2 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Aus § 314 Abs. 1 Satz 1 AktG ergibt sich die Verpflichtung des Vorstands der abhängigen Gesellschaft, den von ihm aufgestellten Abhängigkeitsbericht (vgl. § 312 Abs. 1 Satz 1 AktG) unverzüglich – also ohne schuldhafte Verzögerung (vgl. § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB) – nach dessen Aufstellung dem AR der Gesellschaft vorzulegen. Auch wenn der Abhängig... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Verwendung freier Mittel

Rn. 98 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Ein Erwerb eigener Aktien ist gemäß § 71 Abs. 2 Satz 2 AktG nur zulässig, wenn die Gesellschaft die nach § 272 Abs. 4 vorgeschriebene Rücklage für eigene Aktien bilden kann, ohne das Grundkap. oder eine nach Gesetz oder Satzung zu bildende Rücklage zu mindern, die nicht zu Zahlungen an die Aktionäre verwandt werden darf (sog. Kap.-Grenze). Hi... mehr