Fachbeiträge & Kommentare zu Vorstand

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Bindung der Hauptversammlung an den festgestellten Jahresabschluss (Satz 2)

Rn. 5 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 174 Abs. 1 Satz 2 AktG ist die HV an den festgestellten JA gebunden. Zu einer Änderung des festgestellten JA ist die HV unabhängig von der Feststellungskompetenz von Vorstand und AR einerseits (vgl. § 172 AktG) sowie HV andererseits (vgl. § 173 AktG) nicht befugt (vgl. Hüffer-AktG (2025), § 174 AktG, Rn. 3). Der HV ist es verboten, mehr... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundsätzliche Aspekte

Rn. 55 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Als maßgeblicher Zeitpunkt der Berichterstattung ist bei Rechtsgeschäften ihre Vornahme anzusehen (vgl. ADS (1997), § 312 AktG, Rn. 55; Hüffer-AktG (2025), § 312, Rn. 17). Die spätere Entwicklung eines Rechtsgeschäfts ist unmaßgeblich; dies gilt auch für die Beurteilung durch den AP. Daher ist auch nur im GJ der (ersten) Vornahme zu berichten... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Allgemeines

Rn. 51 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 313 Abs. 3 AktG hat der AP einen BV zu erteilen, wenn nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung keine Einwendungen zu erheben sind. Der Wortlaut des BV ist in § 313 Abs. 3 Satz 1 AktG vorgeschrieben; ggf. sind Anpassungen nach § 313 Abs. 4 AktG vorzunehmen. Der BV des AP wird unmittelbar zum – d. h. auf dem – Abhängigkeitsbericht er... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Einstellung in Gewinnrücklagen (Satz 2 Nr. 2)

Rn. 14 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Aufgrund des Gewinnverwendungsvorschlags können, neben der i. R.d. Feststellung des JA durch die Verwaltung (Vorstand und AR) vorgenommenen Einstellung in die Gewinnrücklagen (vgl. § 58 Abs. 2 AktG und § 268 Abs. 1), durch die HV gemäß § 58 Abs. 3 AktG weitere Gewinnrücklagen gebildet werden (vgl. HdR-E, AktG §§ 58, 150, Rn. 24f.). Es geht hi... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Pflichten bei Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung (§ 175 Abs. 3 AktG)

Rn. 12 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Stellt – abweichend vom Regelfall – die HV den JA fest, so bestimmt § 175 Abs. 3 Satz 1 AktG, dass die gleichen Einberufungsvorschriften Anwendung finden wie für die normale ordentliche HV, bei der bereits eine Feststellung durch Vorstand und AR erfolgt ist. Das Gleiche gilt für die Billigung des KA durch die HV. Das bedeutet also, dass auch ... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Fristen

Rn. 63 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 312 Abs. 1 Satz 1 AktG ist der Abhängigkeitsbericht vom Vorstand einer abhängigen berichtspflichtigen AG/KGaA/SE für das abgelaufene GJ in den ersten drei Monaten des neuen GJ aufzustellen. Spätestens nach Ablauf dieser drei Monate ist der Abhängigkeitsbericht – zusammen mit dem JA und Lagebericht – dem AP zur Prüfung vorzulegen (vgl. ... mehr

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Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / I. Allgemeine Anforderungen an den Vergütungsbericht (§ 162 Abs. 1 Satz 1 AktG)

Rn. 6 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG sind Vorstand und AR einer börsennotierten Gesellschaft verpflichtet, jährlich einen klaren und verständlichen Bericht über die im letzten GJ jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstands und AR von der Gesellschaft ebenso wie UN desselben Konzerns (vgl. § 290) gewährte und geschuldete Vergüt... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Einstellung in die Gewinnrücklagen (§ 173 Abs. 2 Satz 2 AktG)

Rn. 14 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 173 Abs. 2 Satz 2 AktG bindet die HV hinsichtlich der Einstellung von Beträgen in Gewinnrücklagen an die Gesetzes- und Satzungsbestimmungen (vgl. AktG-GroßKomm. (2018), § 173, Rn. 51). Demgemäß handelt es sich i. d. S. konkret um die Einstellung in die gesetzliche Rücklage (vgl. § 150 Abs. 2 AktG), die Einstellung in die Rücklage für Anteil... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Vorbemerkung

Rn. 46 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 258 Abs. 1 Nr. 2 AktG ist ein Sonderprüfer auch zu bestellen, wenn Anlass für die Annahme besteht, dass für den Anhang vorgeschriebene Angaben fehlen oder unvollständig sind. Es muss hinzukommen, dass die Mängel des Anhangs nicht durch eine adäquate Berichterstattung des Vorstands in der HV behoben wurden. Insoweit verlangt das Gesetz,... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Publizität des Abhängigkeitsberichts

Rn. 100 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Lediglich die Ergebnisse der Prüfung von Beziehungen zu verbundenen UN durch Vorstand, AP und AR müssen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. So ist einerseits die gesetzlich vorgeschriebene Schlusserklärung des Vorstands in den Lagebericht bzw. bei Wegfall des Lageberichts im Anhang (vgl. HdR-E, AktG § 312, Rn. 90; ADS (1997), § 312... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. "Im Interesse"

Rn. 47 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Von der Vornahme oder Unterlassung von Rechtsgeschäften und Maßnahmen "im Interesse" des herrschenden UN oder eines mit ihm verbundenen UN ist dann auszugehen, wenn diese Handlungen überwiegend deshalb vorgenommen oder unterlassen wurden, um diesen anderen UN Vorteile zu bringen oder Nachteile von ihnen abzuwenden. Damit wird hier ein subjekt... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Allgemeines

Rn. 18 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Den Abschluss des Sonderprüfungsberichts bilden die in § 259 Abs. 2 bis 4 AktG vorgeschriebenen Feststellungen des Sonderprüfers. Nur diese abschließenden Feststellungen, die dem BV (vgl. § 322) nachgebildet sind (vgl. KK-AktG (2018), § 259, Rn. 26; MünchKomm. AktG (2025), § 259, Rn. 14), und nicht der Sonderprüfungsbericht insgesamt, sind Ge... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Vorbemerkungen

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Zur Wahrung der Interessen von Gläubigern und Minderheitsaktionären sowie zum Schutz der Gesellschaft selbst vor (verdeckter) Auszehrung des Gesellschaftsvermögens zum Vorteil eines beherrschenden UN sind im AktG verschiedene Regelungen getroffen worden, um abhängige AG ebenso wie KGaA und SE vor Benachteiligungen zu schützen. Das in § 311 Akt... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Entstehungsgeschichte und Konzeption des § 258 AktG

Rn. 10 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Das Recht der Sonderprüfung gemäß den §§ 258ff. AktG wurde i. R.d. Neufassung des Aktienrechts im Jahre 1965 erstmals in das AktG eingefügt, um die Durchsetzung der mit der Reform des Aktienrechts verfolgten Zielsetzungen sicherzustellen. Welchen Interessen das neue AktG gerecht werden sollte, war zunächst umstritten. Insbesondere musste ents... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Abhängigkeit

Rn. 19 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Pflicht zur Aufstellung eines Abhängigkeitsberichts besteht, sofern sich die AG/KGaA/SE am Abschlussstichtag in einer Abhängigkeitssituation befindet und die zuvor genannten Negativvoraussetzungen für das Eintreten der Berichtspflicht erfüllt sind. Diese Verpflichtung gilt unabhängig davon, ob das Abhängigkeitsverhältnis während des gesam... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Erläuterung von Vor- und Nachteilen

Rn. 71 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 312 Abs. 1 Satz 3 AktG sind bei berichtspflichtigen Maßnahmen deren Vor- und Nachteile für die Gesellschaft anzugeben. Für Vorteile i. S. d. Vorschrift ist davon auszugehen, dass sie als Ausgleich geeignet sein müssen (vgl. zu dieser Frage Beck Bil-Komm. (2024), § 289 HGB, Rn. 417; bezüglich der Maßstäbe zur Feststellung und Bewertung ... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Abhängigkeits- und Rentabilitätsbericht

Rn. 15 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 314 Abs. 2 AktG muss der AR auch einen etwaigen (gesonderten) Abhängigkeitsbericht in seine Prüfung aufnehmen, sofern eine abhängige Gesellschaft i. S. d. § 17 AktG vorliegt und kein UN-Vertrag nach § 291 AktG geschlossen wurde. Auch hier muss der AR selbständig den Bericht prüfen, insbesondere deshalb, weil anders als beim AP nicht d... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Stellungnahme

Rn. 9 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Letztgenannter Auffassung ist zuzustimmen. Für diese spricht schon der Wortlaut des Gesetzes in § 261 Abs. 1 Satz 1 AktG. Eine Gleichstellung der Feststellung mit der vom Gesetzgeber verwendeten Formulierung der "Aufstellung des JA" ist contra legem und aus diesem Grunde abzulehnen. Auch scheint die Forderung nach klarer Fristsetzung i. S. d. ... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Sonstige Antragsvoraussetzungen

Rn. 7 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Für den Antrag gelten keine besonderen Formvorschriften (vgl. Hüffer-AktG (2025), § 260, Rn. 4; MünchKomm. AktG (2025), § 260, Rn. 8). Es gelten die in der Kommentierung zu § 258 AktG dargestellten Grundsätze (vgl. HdR-E, AktG § 258, Rn. 89ff.). Der Vorstand bzw. die Aktionärsgruppe können insbesondere den Antrag ohne Mitwirkung eines Verfahre... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Gewinnvortrag (Satz 2 Nr. 3)

Rn. 16 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der dritte Punkt "Gewinnvortrag" ist der Teil desjenigen Bilanzgewinns, der nach dem Gewinnverwendungsvorschlag weder ausgeschüttet noch in die Rücklage eingestellt werden soll. Sollte der Vorstand im seltenen Ausnahmefall vorschlagen, keine Dividende auszuschütten und (auch) keine Beträge in die Gewinnrücklage einzustellen, so ist der Gewinn... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Billigung des Konzernabschlusses

Rn. 12 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der vom Vorstand aufgestellte KA wird durch den AR nur gebilligt, nicht aber festgestellt (vgl. MünchKomm. AktG (2024), § 172, Rn. 107; NK-AktG (2024), § 172, Rn. 5; des Weiteren auch § 173 Abs. 1 Satz 2 AktG, sowie HdR-E, AktG § 173, Rn. 10). Da der KA (zumindest formell) nicht Grundlage für die Gewinnverwendung ist und "nur" informatorische... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Pflichten des Sonderprüfers

Rn. 29 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 259 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. § 145 Abs. 4 Satz 3 AktG hat der Sonderprüfer den Prüfungsbericht nach Fertigstellung zu unterzeichnen (vgl. dazu bereits HdR-E, AktG § 259, Rn. 4) und unverzüglich dem Vorstand zu übergeben. Ferner ist der Prüfungsbericht insgesamt beim Handelsregister einzureichen. mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Zustellung und Bekanntmachung

Rn. 24 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Beschluss des Gerichts mitsamt den Gründen ist stets der Gesellschaft zuzustellen. Eine weitere Ausfertigung ist den Aktionären dann und insoweit (vgl. §§ 208 bis 213a ZPO i. V. m. § 41 Abs. 1 Satz 2 FamFG), als diese einen Antrag nach § 260 AktG gestellt haben, zuzustellen (vgl. § 260 Abs. 3 Satz 2 AktG). Haben Aktionäre keinen Antrag ge... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Aufnahme in den Bericht des Aufsichtsrats

Rn. 8 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 172 Satz 2 AktG regelt die selbstverständliche Pflicht des AR, die HV genau über seine Beschlussfassungen zu unterrichten. Nach § 171 Abs. 2 Satz 4 AktG ist bereits die Billigung im Bericht des AR an die HV aufzuführen, so dass § 172 Satz 2 AktG lediglich diejenigen Beschlüsse meinen kann, durch die die Zuständigkeit der HV zur Feststellung ... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeines

Rn. 68 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Seit Inkrafttreten des KonTraG hat die Vorschrift des § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG für den Erwerb eigener Aktien die größte praktische Bedeutung erlangt. Zahlreiche große Publikumsgesellschaften ebenso wie kleinere börsennotierte UN haben seitdem von der Möglichkeit der Schaffung einer Ermächtigung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und der Durchführung ... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundsatz

Rn. 30 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Über die Verwendung des Ertrags aus höherer Bewertung entscheidet gemäß § 261 Abs. 3 Satz 2 AktG die HV, nicht Vorstand oder AR. Bei der Entscheidung zu berücksichtigen sind jedoch die auf diesen Ertrag zu entrichtenden Steuern (vgl. hierzu HdR-E, AktG § 261, Rn. 26), so dass für die HV nur der verbleibende Betrag disponibel ist (vgl. MünchKo... mehr

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Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / B. Vergütungsbericht (§ 162 Abs. 1 AktG)

Rn. 5 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Das ARUG II hat mit § 162 Abs. 1 AktG einen von Vorstand und AR einer börsennotierten Gesellschaft (i. S. d. § 3 Abs. 2 AktG) jährlich aufzustellenden Bericht über die im letzten GJ gewährten und geschuldeten Bezüge (Vergütungsbericht) eingeführt. § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG stellt dabei allg. Anforderungen an den Vergütungsbericht auf, während A... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Nachtragsprüfung (§ 173 Abs. 3 AktG)

Rn. 16 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Wird der vom Vorstand vorgelegte und bei gesetzlicher Prüfungspflicht von einem AP geprüfte JA durch die HV geändert, bedarf es gemäß § 173 Abs. 3 AktG i. V. m. § 316 Abs. 3 einer Nachtragsprüfung durch den gewählten AP. Aus § 316 Abs. 3 Satz 2 (2. Halbsatz) ergibt sich, dass der zu dem ursprünglichen JA erteilte BV wirksam bleibt und durch d... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Ergebnis der Prüfung (§ 171 Abs. 2 Satz 1 AktG)

Rn. 25 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Bericht muss zunächst das Ergebnis der Prüfung von JA, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag durch den AR enthalten. Sollte das UN ein MU i. S. d. § 290 sein, so hat sich der Bericht auch auf das Ergebnis der Prüfung des KA und Konzernlageberichts zu erstrecken. Dieser Bericht schließt das Ergebnis der Prüfung (des AR) eines gesonder... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Auskunftsrecht gegenüber dem Abschlussprüfer

Rn. 119 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 258 Abs. 5 Satz 2 AktG hat der Sonderprüfer insoweit über die Befugnisse nach § 145 Abs. 1 bis 3 AktG hinausgehend auch das Recht, von dem AP der Gesellschaft Auskünfte einzuholen. Hat die Gesellschaft seit der Prüfung des streitbefangenen JA den AP gewechselt, so ist nur der für den streitbefangenen JA zuständige AP zur Auskunft verp... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Umwandlung

Rn. 22 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Im Fall eines Formwechsels eines abhängigen UN in eine AG/KGaA oder einer Umwandlung gemäß Art. 2 Abs. 4 SE-VO in eine SE ist ein Abhängigkeitsbericht für die Zeit ab Wirksamwerden der Umwandlung zu erstellen. Benachteiligungen, die aus der Zeit davor stammen, unterliegen nicht den Regelungen des AktG, sondern sind nach den zum Eingriffszeitp... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Erteilung von Abschriften

Rn. 10 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Soweit der Aktionär dies verlangt, hat die Gesellschaft gemäß § 175 Abs. 2 Satz 2 AktG Abschriften der Vorlagen zu erteilen. Das Verlangen kann formlos erfolgen (vgl. AktG-GroßKomm. (2018), § 175, Rn. 70), der Aktionär hat sich ggf. ausreichend zu legitimieren. Nach zutreffender Ansicht sind die anfallenden Kosten (einschließlich Versandkoste... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Allgemeine inhaltliche Voraussetzungen

Rn. 6 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Prüfungsbericht darf sich nicht auf die Darstellung der abschließenden Feststellungen gemäß Abs. 2, 3 und 4 oder die Zusammenfassung der der erweiterten Berichtspflicht nach Abs. 1 Satz 2 unterfallenden Berichtsergebnisse beschränken. Adressaten des Sonderprüfungsberichts sind v.a. auch die antragstellenden Aktionäre (vgl. ADS (1997), § 25... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Übernahme der Ergebnisse der Sonderprüfung

Rn. 10 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 In dem nächsten JA sind grds. die Bilanzposten mit den von den Sonderprüfern festgestellten Werten oder Beträgen anzusetzen (vgl. § 261 Abs. 1 Satz 1 AktG). Insofern sind die Zahlen, so wie der Sonderprüfer sie nach § 259 Abs. 2 Satz 1 AktG festgestellt hat, vom Vorstand zu übernehmen. Die Unterbewertung muss in dem nächsten JA dadurch rückgä... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Ertragsteuerinformationsbericht sowie Erklärung gemäß § 342d Abs. 2 Nr. 1

Rn. 5a Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 170 Abs. 1 Satz 3 hat der Vorstand dem AR fernerhin den EIB i. S. d. §§ 342b, 342c, 342d Abs. 2 Nr. 2 (public Country by Country Reporting (pCbCR)) vorzulegen, sofern dieser denn erstellt wurde. Die Berichtspflicht ergibt sich unter den in § 342b Abs. 1: "Unverbundene Unternehmen mit Sitz im Inland" respektive § 342c Abs. 1: "Oberste Mu... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Einzelfragen

Rn. 65 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Um die Angemessenheit von Leistung und Gegenleistung beurteilen zu können, müssen diese zahlenmäßig quantifiziert werden (vgl. Beck Bil-Komm. (2024), § 289 HGB, Rn. 397). Eine lediglich verbale Umschreibung von Leistung und Gegenleistung wird nur in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen genügen. Diese Überlegungen gelten für alle Geschäfts... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Sonderrechnung (§ 261 Abs. 1 Satz 3 AktG)

Rn. 18 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Soweit der aus der Prüfung resultierende "Ertrag" durch die Berücksichtigung "veränderter Verhältnisse" modifiziert wird, sieht Abs. 1 Satz 3 eine Erläuterung der zugrunde liegenden Vorgänge unter Angabe der Gründe für die vom Vorstand vorgenommenen Änderungen im Anhang vor. Ferner fordert Abs. 1 Satz 3, dass in einer Sonderrechnung die Entwi... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Keine Hinzurechnung zum Jahresüberschuss (§ 261 Abs. 3 Satz 1 AktG)

Rn. 27 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 261 Abs. 3 Satz 1 AktG bestimmt, dass der Ertrag aus höherer Bewertung nach Abs. 1f. für die Anwendung des § 58 AktG (vgl. HdR-E, AktG §§ 58, 150, Rn. 1ff.) nicht zum Jahresüberschuss rechnet. Die Entscheidung über die Verwendung des Ertrags abzgl. zu entrichtender Steuern steht der HV zu. Die Folge hieraus ist, dass weder durch die Satzung... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Nachteilige Tatsachen

Rn. 14 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 259 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. § 145 Abs. 6 Satz 2 AktG hat der Sonderprüfer auch über Tatsachen zu berichten, deren Bekanntwerden geeignet ist, der Gesellschaft einen nicht unerheblichen Schaden zuzufügen. Hierbei wird der Sonderprüfer allerdings im Einzelfall abzuwägen haben, ob die Bekanntgabe des für die Gesellschaft nachteiligen Umsta... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Überprüfung des Vorliegens einer Berichtspflicht durch den Abschlussprüfer

Rn. 27 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Frage, ob eine Berichtspflicht nach § 312 AktG gegeben ist oder nicht, gehört zum Prüfungsgegenstand des AP (vgl. ADS (1997), § 312 AktG, Rn. 30; WP-HB (2025), Rn. O 75). Wenn zwischen dem Vorstand einer AG/KGaA/SE und dem AP Meinungsverschiedenheiten über das Vorliegen der Berichtsvoraussetzungen bestehen, war dafür in der Vergangenheit ... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Berichtspflicht des Aufsichtsrats

Rn. 5 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 314 Abs. 2 Satz 1 AktG verpflichtet den AR andererseits dazu, über das Ergebnis seiner Prüfung des Abhängigkeitsberichts an die HV zu berichten. Dies hat in dem schriftlichen Bericht zu geschehen, den der AR jährlich gemäß § 171 Abs. 2 AktG über die RL, Gewinnverwendung, AP sowie Prüfung der Geschäftsführung zu erstatten hat. Hierbei ist ins... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Gesetzlich geforderte Pflichtangaben

Rn. 79 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Auch wenn der Gesetzgeber Inhalt und Form des Abhängigkeitsberichts kaum geregelt hat, finden sich in § 312 Abs. 1 Satz 2 bis 4 sowie Abs. 3 AktG bestimmte Pflichtangaben und Pflichtfeststellungen des Vorstands. Hierbei handelt es sich konkret um: die Aufzählung aller Rechtsgeschäfte und Maßnahmen, die nach § 312 Abs. 1 Satz 2 AktG berichtspfl... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Umfang der Prüfung

Rn. 9 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Eine gesetzliche Festlegung darüber, woraufhin der AR die Vorlagen des Vorstands zu überprüfen hat, gibt es nicht. Im Gegensatz zum Prüfungsumfang der AP nach § 317 ergibt sich aus der allg. Überwachungspflicht des AR gemäß § 111 AktG, dass der Prüfungsumfang bei der AR-Prüfung ohne entsprechende Einschränkung ist. Nach Koch (Hüffer-AktG (2025... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Schaden

Rn. 34 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Schaden ist i. S. d. §§ 249ff. BGB zu verstehen, es genügt also jede Vermögenseinbuße, auch Folgeschäden, insbesondere der entgangene Gewinn (vgl. Günther/Muche/White, RIW 1998, S. 337 (340); Hüffer-AktG (2025), § 71, Rn. 7), wobei ein sog. Spekulationsgewinn außen vor zu bleiben hat (vgl. ebenso AktG-GroßKomm. (2018), § 71, Rn. 162). Rn. 35 S... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Zuweisung bei Gewinnabführungsverträgen (§ 300 Nr. 1 AktG)

Rn. 2 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 In § 300 Nr. 1 AktG wird die Existenz eines GAV i. S. d. § 291 Abs. 1 Satz 1 (2. Fall) AktG vorausgesetzt. Danach muss betreffende AG, KGaA bzw. SE verpflichtet sein, ihren gesamten Gewinn abzuführen. Miteinbezogen ist auch ein Geschäftsführungsvertrag nach § 291 Abs. 1 Satz 2 AktG, wonach die Gesellschaft verpflichtet ist, ihre gesamte geschä... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Sonderprüfung wegen Mängeln des Anhangs

Rn. 66 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Prüfungsinhalte ebenso wie Prüfungsreihenfolge sind bei Sonderprüfungen wegen Mängeln des Anhangs in § 258 Abs. 1 Satz 3 AktG vorgegeben. Durch die gerichtliche Entscheidung wird der Prüfungsinhalt überdies zumeist eingeengt auf bestimmte (fehlende, unvollständige oder unzutreffende) Angaben im Anhang (vgl. Hüffer-AktG (2025), § 258, Rn. ... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Rückabwicklung

Rn. 108 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Soweit das dingliche Erfüllungsgeschäft bereits vollzogen wurde, ist dieses unter Beachtung der Vorschriften zur Einlagenrückgewähr (vgl. § 62 AktG) rückabzuwickeln (vgl. auch Escher-Weingart/Kübler, ZHR 1998, S. 537 (540)). Grds. bestimmen sich die Rechtsfolgen nach dem Bereicherungsrecht. Der Aktionär hat demnach gemäß den §§ 812ff. BGB ei... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Nichtigkeitsklage nach § 256 Abs. 7 AktG

Rn. 125 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach den §§ 256 Abs. 5 Nr. 2, 125 AktG ist ein JA nichtig, wenn Bilanzposten unterbewertet sind und dadurch vorsätzlich die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft verschleiert oder unrichtig wiedergegeben wird. Die Nichtigkeit des JA kann mit einer Feststellungsklage geltend gemacht werden. Die Klage auf Feststellung der Nichtigkeit des... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Antragsfrist (§ 258 Abs. 2 Satz 1f. AktG)

Rn. 82 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Antrag auf Bestellung eines Sonderprüfers muss innerhalb eines Monats nach der HV über den JA gestellt werden. Fristauslösend ist die HV, die den von Vorstand und AR festgestellten JA entgegennimmt (vgl. § 175 AktG) oder die – soweit nach § 173 Abs. 1 AktG verfahren wird – den JA selbst feststellt (vgl. ADS (1997), § 258 AktG, Rn. 29; KK-... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Verteilung an die Aktionäre (Satz 2 Nr. 1)

Rn. 11 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach der gesetzlichen Reihenfolge ist unter Nr. 1 der vom Vorstand zur Verteilung an die Aktionäre vorgesehene Betrag zu zeigen. Er hat den Gesamtbetrag zu umfassen, der an die Aktionäre ausgeschüttet werden soll, also die Dividende. Gemäß § 58 Abs. 4 AktG haben die Aktionäre grds. einen Anspruch auf den Bilanzgewinn, es sei denn, Gesetz, Sat... mehr