Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltungsbeirat

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / if) Finanzierung der Fonds

Rn. 1517f Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Beteiligungen werden ausschließlich mit Eigenmitteln des Fonds – mit Ausnahme der Inanspruchnahme staatlicher Förderung – erworben; die Verwaltung der Beteiligungen erfolgt idR nur über die Ausübung von gesetzlichen oder gesellschaftsvertraglichen Rechten von Gesellschaftern; für wichtige Geschäftsführungsmaßnahmen bei den Portfolio-G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wank, Die neue Selbstständigkeit, DB 1992, 90; Kunz, Freie-Mitarbeiter-Verträge als Alternative zur Festanstellung?, DB 1992, 326; Hartmann/Christians, Steuerliche Abgrenzung zwischen freiem Beruf, nichtselbstständiger Arbeit und gewerblicher Tätigkeit, DB 1984, 1365; Felix, Hauptberufliche Mitgliederwerber als Gewerbetreibende oder Nichtselbstständige?, DStR 1993, 1500; Eckert,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Ladwig/Motte, Die Gesellschaft auf Aktien – eine Alternative für börsenwillige mittelständische Unternehmen?, DStR 1996, 800, 842; Hennerkes/Lorz, Roma Locuta Causa Finita: Die GmbH & Co KGaA ist zulässig – Zugleich Besprechung des BGH-Beschlusses v 24.02.1997, DB 1997, 1388; Niedner/Kusterer, Die atypisch ausgestaltete Familien-KGaA aus der Sicht des Kommanditaktionärs, DB 19...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Abgrenzung zu den Anschaffungskosten

Rn. 260 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Herstellung lässt sich von der Anschaffung systematisch leicht abgrenzen: Anschaffung ist ein Vorgang zum Erwerb bestehender WG, Herstellung einer zur Neuschaffung eines so bislang noch nicht vorhandenen WG (s A/D/S, § 255 HGB Rz 127, 6. Aufl; BFH BStBl II 1988, 1009/1010; s Rn 153). Diese Neuschaffung kann auch in Form einer Erweiterun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cab) Zivilrechtliche und steuerliche Funktion(en) der GmbH & Co KG und steuerliche Wertung

Rn. 41b Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Zivilrechtliche Funktion(en) der GmbH & Co KG Zivilrechtlich liegt der Anreiz zur Gründung einer GmbH & Co KG im Vergleich zur reinen GmbH oder zur reinen KG ganz allgemein vor allem darin, dass die Gesellschafter, die die Geschäftsführung und Vertretung ausüben, nicht unbeschränkt persönlich haften, dass die Geschäftsführung auch gesellschaf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / caa) Erscheinungsformen

Rn. 41a Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Bzgl des Beteiligungsverhältnisses an KG und GmbH sind folgende Erscheinungsformen möglich (s Wacker in Schmidt, § 15 EStG Rz 700 (42. Aufl 2023)):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Die Geschäftsführung obliegt nur den persönlich haftenden Gesellschaftern, die KapGes oder gewerblich geprägte PersGes sind, und/oder Nichtgesellschaftern

Rn. 176 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Der Begriff der "Geschäftsführung" ist gesellschaftsrechtlich zu verstehen (§§ 116, 164 HGB nF; §§ 715, 715a BGB nF). Maßgeblich ist somit eine gesetzliche oder gesellschaftsvertragliche Geschäftsführungsbefugnis im Innenverhältnis der Gesellschafter zueinander (so auch R 15.8 Abs 6 S 1 EStR 2012, ergänzt idF EStÄR 2012). Das Recht der Pers...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cic) Unangemessen hohe Vergütungen der KG an die GmbH wegen überhöhter Gehaltszahlung als Entnahme des Begünstigten

Rn. 50a Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Im Fall einer überhöhten Gehaltszahlung der GmbH an den Geschäftsführer der GmbH im obigen Beispielsfall (s Rn 50) 80 000 EUR statt 65 000 EUR, der zugleich Kommanditist der KG oder einem solchen nahestehend ist, liegt eine vGA vor. Die Annahme einer vGA kann nicht dadurch ausgeschlossen werden, dass die Festlegung der überhöhten Geschäftsf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zweckbestimmung/Gesellschafts-, Handelsrecht

Rn. 116 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Zweckbestimmung der Wahl der Rechtsform einer KGaA Die KGaA, insb die KapGes & Co KGaA, ermöglicht den Zugang zum Kapitalmarkt unter Beibehaltung einer personengesellschaftsrechtlich orientierten Unternehmensführung für Familienunternehmen, ohne die Kontrolle abgeben zu müssen. Bäuml, NWB 2023, 176, führt in Fn 3 der Online-Fassung eine Vie...mehr

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Digitalisierung: Der Geschä... / 3 Geschäftsführungs-Aufgabe "Digitale Transformation"

Kleinere Unternehmen (Handwerk, Dienstleister) haben in der Regel keine Kapazitäten, um die Digitalisierung selbst zu organisieren. Dennoch: Auch hier muss die Geschäftsführung dafür sorgen, dass digitale Kompetenzen bereitgestellt werden, um so die Wettbewerbsfähigkeit mittel- und langfristig zu sichern. Die Geschäftsführung ist gefordert, diesen Prozess zu organisieren und...mehr

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Jahresabschluss, Anhang und... / 6 Feststellung des Jahresabschlusses

Von der Aufstellung des Jahresabschlusses ist dessen Feststellung zu unterscheiden. Den Jahresabschluss aufzustellen bedeutet, das Rechenwerk zu entwickeln; die Feststellung entspricht dagegen der Genehmigung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung gem. § 46 Nr. 1 GmbHG. Denn der vom Geschäftsführer erstellte und gegebenenfalls geprüfte Jahresabschluss, Anh...mehr

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Jahresabschluss, Anhang und... / 5 Prüfung des Jahresabschlusses

Mittelgroße und große GmbHs sind dazu verpflichtet, den Jahresabschluss, Anhang und Lagebericht von einem Abschlussprüfer prüfen zu lassen.[1] Ohne diese Prüfung kann der Jahresabschluss nicht festgestellt werden. Zweck der Prüfung ist es, Fehler bei der Erstellung des Jahresabschlusses zu vermeiden bzw. – gewollte und ungewollte – Fehler aufzudecken und zu korrigieren. Dadu...mehr

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Eigentümerversammlung (FAQs) /   Niederschrift/ Protokoll

Ich lese öfters "Niederschrift". Ist es nicht besser, wenn ein Beschluss-Protokoll erstellt wird? Nein! Nach § 24 Abs. 6 Satz 1 WEG ist über die in der Versammlung gefassten Beschlüsse unverzüglich eine "Niederschrift" aufzunehmen. Deren Inhalte gehen über ein Protokoll der Beschlüsse hinaus. Sinnvoll und zum Teil zwingend sind folgende Angaben:[1] Name der Gemeinschaft der ...mehr

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Verwalter und Verwaltervert... /   Wiederbestellung

Welche Vorgehensweise raten Sie den Verwaltern allgemein, wenn sie es übersehen haben, die eigene Wiederbestellung rechtzeitig zu beschließen? Formal sollte der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Vertreter einladen. Diesen sollte man maximal unterstützen. Nach außen sollte aber allein der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Vertreter auftreten. Ist e...mehr

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Eigentümerversammlung (FAQs) /   Protokollunterzeichnung

In einer Versammlung sind nur die Verwaltung und bevollmächtigte Vertreter der Eigentümer anwesend, einen Verwaltungsbeirat gibt es nicht. Wer unterschreibt die Niederschrift – der Wohnungseigentümer (§ 24 Abs. 6 Satz 2 WEG) oder sein bevollmächtigter Vertreter? Der Unterschrift kommt ja eine gewisse Beweiskraft zu. Der Wohnungseigentümer kann, wenn er nicht anwesend ist, ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalter und Verwaltervert... /   Leistungskatalog des Verwalters

Ist ein Leistungskatalog verbindlich, wenn er dem Verwaltervertrag lediglich als Anlage beigefügt wurde? Grundsätzlich kann in einem Vertrag auf eine Anlage, die dem Vertrag beigefügt ist, Bezug genommen werden. Allerdings muss im Streitfall derjenige, der sich auf die Anlage beruft, beweisen, dass die von ihm genannte Anlage identisch ist mit derjenigen, auf die im Vertrag...mehr

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Eigentümerversammlung (FAQs) /   Abhalten einer Versammlung

Kann die Einberufung einer Versammlung erzwungen werden? Grundsätzlich hat der Verwalter neben seiner Verpflichtung nach § 24 Abs. 1 WEG (mindestens eine jährliche Versammlung) eine Wohnungseigentümerversammlung nach § 24 Abs. 2 WEG dann einzuberufen, wenn mehr als ein Viertel der Wohnungseigentümer dies unter Angabe der Gründe verlangen. Unabhängig hiervon aber kann jeder ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalter und Verwaltervert... /   Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Gelten für den Verwaltervertrag die Schutzbestimmungen für Allgemeine Geschäftsbedingungen? In aller Regel legt der Verwalter den Eigentümern einen vorformulierten Verwaltervertrag vor, von dem in der Praxis nur im Ausnahmefall einmal einzelne Regelungen von der Eigentümergemeinschaft, in der Regel vertreten durch den Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats als ihrem Vertreter ...mehr

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Eigentümerversammlung (FAQs) / 4 Präsenzversammlung

Ist in § 48 Abs. 6 Satz 1 WEG mit dem Wort "Präsenzversammlung" die echte Präsenzversammlung gemeint oder auch die vorher beschlossene Hybridversammlung? Eine Präsenzversammlung i. S. v. § 48 Abs. 6 Satz 1 WEG ist auch eine Hybridversammlung. Muss beschlossen werden, dass es keine Präsenzversammlungen gibt? Grundsätzlich muss jede Versammlung eine Präsenzversammlung sein. D...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalter und Verwaltervert... /   Beiratsbevollmächtigung zum Abschluss des Verwaltervertrags

Der Beirat wird per Beschluss bevollmächtigt, für die Eigentümergemeinschaft einen Verwaltervertrag auszuhandeln und abzuschließen. Der Beschluss enthält keinerlei Vorgaben für den Vertragsinhalt. Ist der vom Beirat ausgehandelte Vertrag wirksam? Ein solcher Beschluss ist zunächst wirksam, weil die Bevollmächtigung des Beirats, einen Verwaltervertrag auszuhandeln und abzusc...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschluss (FAQs) /   Anwaltsbeauftragung

Was sollte man bedenken, wenn man einen Beschluss über die Beauftragung eines Rechtsanwalts fassen möchte, um offene Forderungen und fehlende Unterlagen einzufordern? Am besten wird der Rechtsanwalt im Beschluss genannt. Ferner sollte der Gegenstand benannt werden, zu dem er tätig werden soll. Weiter sollte bestimmt werden, ob der Rechtsanwalt außergerichtlich und gerichtli...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalter und Verwaltervert... /   Abberufung des Verwalters

Welche Auswirkungen hat die jederzeitige Abberufungsmöglichkeit auf den Verwaltervertrag? Der Verwaltervertrag endet gemäß § 26 Abs. 3 Satz 2 WEG spätestens 6 Monate nach der Abberufung. Im Fall einer aufschiebend bedingten Abberufung, endet der Vertrag spätestens 6 Monate mit dem Wirksamwerden der Abberufung. Beschließen die Wohnungseigentümer etwa am 21.3.2025 die Abberuf...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentümerversammlung (FAQs) /   Ladungsform

Was unterscheidet die Textform von der schriftlichen Einladung? Soweit das Gesetz vorschreibt, dass eine Erklärung schriftlich abzugeben ist, muss das entsprechende Schreiben gemäß § 126 Abs. 1 BGB eine Unterschrift enthalten. Eine Erklärung in "Textform" muss gemäß § 126b Satz 1 BGB erkennen lassen, wer die Willenserklärung abgegeben hat. Die Einladung zur Eigentümerversam...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalter und Verwaltervert... /   Amtsniederlegung

Kann ein Verwalter, wenn der Beirat die Abwahl dieses Verwalters vornehmen will, weil dieser einfach nicht einlädt und sich nicht kümmert, das Amt niederlegen, weil die Eigentümerversammlung vom Beirat geladen und abgehalten wurde. Wie sieht es dann mit der Abberufung aus? Der Verwalter kann sein Amt auch dann niederlegen, wenn ein anderer zur Versammlung geladen und diese ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentümerversammlung (FAQs) /   Außerordentliche Versammlung

Können die Eigentümer (kein Beirat vorhanden) zu einer außerordentlichen Eigentümerversammlung einladen? Nein. Etwas anderes kann vereinbart oder nach § 24 Abs. 3 WEG beschlossen werden ("…einen durch Beschluss ermächtigten Wohnungseigentümer"). Ein Wohnungseigentümer kann sich aber vom Gericht nach § 44 Abs. 1 Satz 2 WEG ermächtigen lassen. Der Mangel der Einberufung der Ei...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalter und Verwaltervert... /   Vergütung ohne Vertrag

Kann der bestellte Verwalter eine Verwaltervergütung beanspruchen, wenn seine Vertragsverhandlungen mit dem Beirat scheitern, er jedoch bereits Verwalterleistungen erbracht hat? Der professionelle Verwalter erbringt seine Dienstleistung üblicherweise nur gegen ein Entgelt. Durch die infolge der Bestellung erbrachte Tätigkeit des Verwalters ist konkludent ein Geschäftsbesorg...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sonder- und Gemeinschaftsei... /   Öffentliche Beglaubigung

Wie läuft eine öffentliche Beglaubigung ab? Reicht dazu eine Personalausweis-Kopie? Das Verfahren einer öffentlichen Beglaubigung regelt § 40 BeurkG. Die unterzeichnende Person muss sich gegenüber dem Notar mit einem entsprechenden gültigen Ausweisdokument (Personalausweis/ Reisepass) ausweisen. Wenn die unterzeichnende Person das erforderliche Dokument bereits unterzeichnet...mehr

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Eigentümerversammlung (FAQs) /   Stimmrechtsverbot/-ausschluss

Unter welchen Voraussetzungen kann ein Eigentümer sein Stimmrecht bei der Beschlussfassung nicht ausüben? Jeder Eigentümer ist verpflichtet, bei der Ausübung seines Stimmrechts die gemeinschaftlichen Interessen zu berücksichtigen. Nicht jede Interessenkollision, die bei einem Wohnungseigentümer vorliegen kann, führt jedoch zu einem Stimmrechtsverbot. Der Wohnungseigentümer ...mehr

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Eigentümerversammlung (FAQs) / 1 Allgemeines

Darf der Vorsitzende jede Stimmrechtsvollmacht akzeptieren? Grundsätzlich kann sich ein Eigentümer durch eine außenstehende Person in der Eigentümerversammlung vertreten lassen. Anders lautende Regelungen in der Gemeinschaftsordnung sind allerdings zu beachten. Dies gilt beispielsweise für die häufige Regelung in Gemeinschaftsordnungen, wonach ein Wohnungseigentümer sich nu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erstellung von Jahresabrech... / 2.3 Prüfung durch den Verwaltungsbeirat

Gem. § 29 Abs. 2 Satz 2 WEG soll der Wirtschaftsplan im Vorfeld der Beschlussfassung über die Festsetzung der Vorschüsse nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG vom Verwaltungsbeirat geprüft werden (siehe hierzu Kap. B.I.10.3.4).mehr

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Erstellung von Jahresabrech... / 2.1.2.2 Kosten der Verwaltung

Zu berücksichtigen ist hier in erster Linie das Verwalterhonorar. Soweit der Verwaltungsbeirat einen Anspruch auf Aufwandsentschädigung hat, ist der voraussichtlich entstehende Kostenaufwand auf Grundlage des Durchschnitts der letzten 3 Jahre zu schätzen. Hat der Verwaltungsbeirat (zusätzlich) Anspruch auf ein Honorar, ist dieses ebenfalls zu berücksichtigen. Aus Transparenzg...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erstellung von Jahresabrech... / 2.1 Bestandteile des Einzel-/Gesamtwirtschaftsplans

Nach § 28 Abs. 1 WEG muss der Wirtschaftsplan die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben, die anteilmäßige Verpflichtung der Wohnungseigentümer zur Kostentragung, die Beitragsleistung der Wohnungseigentümer zu der in § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG vorgesehenen Erhaltungsrücklage und ggf. die Beitragsleistungen zu weiter gebildeten Rücklagen enthalten. Positionen des Wirtschaftsplans Der W...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erstellung von Jahresabrech... / 5.7.2 Verbindlichkeiten der Gemeinschaft

Die GdWE kann zunächst Verbindlichkeiten gegenüber Wohnungseigentümern in Form von rückständigen Abrechnungsguthaben/Anpassungsbeträgen (wenn noch nicht ausgezahlt), geleistetem Hausgeld (Doppel-/Überzahlung), offenen Honoraren/Aufwendungsersatzansprüchen des Verwaltungsbeirats oder Weiterleitung von Versicherungsleistungen haben. Bei den Verbindlichkeiten der Gemeinschaft gegenüb...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 2.1 Organisation des DRSC

Rz. 2 Um den Aufgaben i. S. d. § 342 HGB nachkommen zu können, muss das DRSC bestimmte Anforderungen erfüllen. So ist gem. § 342 Abs. 1 Satz 2 HGB zu gewährleisten, dass die Empfehlungen unabhängig und ausschließlich von Rechnungslegern in einem Verfahren entwickelt und beschlossen werden, das die fachlich interessierte Öffentlichkeit einbezieht. Die Finanzierung der Arbeit ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2.1 Juristische Personen

Rn 7 Für die Aktiengesellschaft (AG) ist jedes ordentliche oder stellvertretende Mitglied des Vorstands (§§ 76, 78, 82, 94 AktG) zur Antragstellung befugt. Nach der Auflösung ist jeder Abwickler (§§ 264, 265 AktG) antragsberechtigt. Keine Antragsberechtigung besteht für Aktionäre sowie für Mitglieder des Aufsichtsrats (Ausnahme: § 15 Abs. 1 Satz 2, s. Rn. 26) oder eines Beir...mehr

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Geschäftsführer: So meister... / 2.5 Konfliktmanagement und Teamarbeit in der Geschäftsführung

Meinungsverschiedenheiten gehören zur Arbeits- bzw. Ressortteilung. Wichtig ist, dass diese zeitnah, direkt und ohne Polemik angesprochen werden. Dazu gehört auch, Fehler und Pannen offen anzusprechen und Maßnahmen zur Abhilfe vorzuschlagen. Die meisten Konflikte lassen sich entschärfen, indem sie von allen Beteiligten gemeinsam und offen – also im Gremium – angesprochen und ...mehr

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Geschäftsführer: So meister... / 2.4 Austausch, Information und Dokumentation sicherstellen

Sorgen Sie dafür, dass Ihre Mit-Gesellschafter über Ihr Ressort so gut wie möglich informiert sind. Sprechen Sie offen über Probleme, die in Ihrem Ressort auftreten und holen Sie den Rat Ihrer Mit-Gesellschafter/Geschäftsführer dazu ein. Informieren Sie lieber "zu viel" als "zu wenig". Stellen Sie Informationen grundsätzlich immer in den dazugehörenden Informationszusammenhan...mehr

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Geschäftsführer: So meister... / 3 Umgang mit den Gesellschaftern

Im kleinen Unternehmen, in dem wenige Gesellschafter zugleich auch Geschäftsführer sind, sind Fragen der Zusammenarbeit und der gegenseitigen Information leicht zu lösen. Solange keine wirklichen Kommunikationsbarrieren bestehen, ergeben sich innerhalb der täglichen Zusammenarbeit laufend Gelegenheiten zu einem Informationsaustausch. Werden zusätzlich bestimmte Formen durchg...mehr

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Sommer, SGB V § 317 Beirat der Gesellschaft für Telematik

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Patientendaten-Schutz-Gesetz v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 eingeführt und zuletzt geändert durch Art. 3 Nr. 32 des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 371) zum 1.1.2026. Rz. 2 Die Gesellschaft für Telematik (gematik) richtet einen Beirat...mehr

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Sommer, SGB V § 317 Beirat ... / 2.3 Berufung weiterer Mitglieder (Abs. 3)

Rz. 6 Die Gesellschafterversammlung der gematik kann Vertreter weiterer Gruppen und Bundesbehörden sowie bis zu 5 unabhängige Experten als Mitglieder des Beirats berufen.mehr

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Sommer, SGB V § 317 Beirat ... / 2.5 Geschäftsordnung (Abs. 5)

Rz. 9 Der Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung. Die Regelung ist verpflichtend und räumt dem Beirat kein Ermessen ein. Die Funktion der Geschäftsordnung ist es, das Verfahren bei der Arbeit des Beirats zu regeln. Eine Mitwirkung Dritter an der Geschäftsordnung entfällt; staatliche Genehmigungsvorbehalte existieren nicht. Zum Inhalt der Geschäftsordnung gehören u. a. Regeln...mehr

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Sommer, SGB V § 317 Beirat ... / 2.4 Teilnahme an Sitzungen (Abs. 4)

Rz. 7 Jeweils 1 Vertreter für jeden Gesellschafter sowie die Geschäftsführung der gematik können an den Sitzungen des Beirats teilnehmen (Satz 1). Mit der zahlenmäßigen Begrenzung wird sichergestellt, dass die Arbeitsfähigkeit des Beirats erhalten bleibt. Die Teilnahme ist in das Ermessen des jeweiligen Vertreters gestellt. Rz. 8 Der Vorsitzende des Beirats oder sein Stellver...mehr

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Sommer, SGB V § 317 Beirat ... / 2.1 Einrichtung (Abs. 1)

Rz. 3 Die gematik richtet einen Beirat ein (Satz 1), der durch einen Vorsitzenden geführt wird (Satz 2). Der Beirat berät die gematik im Innenverhältnis und ist dabei den Interessen der entsendenden Stellen verpflichtet (§ 318 Abs. 1). Er ist nicht vertretungsberechtigt im Außenverhältnis. Rz. 4 Die Zusammensetzung ist gesetzlich geregelt (Satz 3) und kann nicht durch die Ges...mehr

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Sommer, SGB V § 317 Beirat ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Patientendaten-Schutz-Gesetz v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 eingeführt und zuletzt geändert durch Art. 3 Nr. 32 des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 371) zum 1.1.2026. Rz. 2 Die Gesellschaft für Telematik (gematik) richtet einen Beirat ein, der sie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 317 Beirat ... / 2 Rechtspraxis

2.1 Einrichtung (Abs. 1) Rz. 3 Die gematik richtet einen Beirat ein (Satz 1), der durch einen Vorsitzenden geführt wird (Satz 2). Der Beirat berät die gematik im Innenverhältnis und ist dabei den Interessen der entsendenden Stellen verpflichtet (§ 318 Abs. 1). Er ist nicht vertretungsberechtigt im Außenverhältnis. Rz. 4 Die Zusammensetzung ist gesetzlich geregelt (Satz 3) und ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 317 Beirat ... / 3 Materialien

Rz. 11 gematik (Herausg.), Unternehmensstruktur, www.gematik.de. gematik (Herausg.), Corporate Governance, www.gematik.de/ueber-uns/corporate-governance.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 317 Beirat ... / 2.2 Benennung der Mitglieder (Abs. 2)

Rz. 5 Die Mitglieder des Beirats werden von verschiedenen Stellen benannt:mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 35 Festbetr... / 2.4 Versorgungskritische Arzneimittel (Abs. 5b)

Rz. 23 Abs. 5b ist ebenfalls durch das ALBVVG vor dem Hintergrund von seit Jahren beklagten Lieferengpässen insbesondere bei generischen und mithin patentfreien Arzneimitteln eingefügt worden. Angesichts dessen sah sich der Gesetzgeber veranlasst, Maßnahmen zu ergreifen, um Lieferengpässe "früh zu erkennen und gegensteuern" zu können (amtl. Begründung BT-Drs. 20/6871 S. 33)....mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 35 Festbetr... / 2.3 Kinderarzneimittel/Arzneimittelliste (Abs. 5a)

Rz. 22 Abs. 5a ist durch das ALBVVG vor im Hintergrund von öffentlich massiv kritisierten Lieferengpässen gerade im Bereich der Kinderarzneimittel eingefügt worden. Der Gesetzgeber hat sich der Erkenntnis gebeugt, dass Darreichungsformen wie Säfte, Zäpfchen oder geringe Wirkstärken für pharmazeutische Unternehmer aufwendiger in der Produktion und im Vergleich zu Tabletten in...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.4.6 Weitere Voraussetzungen für Unterstützungskassen als soziale Einrichtungen

Rz. 80 Nach § 3 Nr. 1 KStDV dürfen bei Unterstützungskassen die Leistungsempfänger nicht zu laufenden Beiträgen oder sonstigen Zuschüssen verpflichtet sein. Die Finanzierung der Unterstützungskasse hat daher durch Beiträge des Trägerunternehmens und durch eigene Einkünfte der Kasse (Zinsen) zu erfolgen. Entscheidend ist das Bestehen einer Verpflichtung für die Leistungsempfä...mehr