Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltungsbeirat

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Gesamtbezüge des Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung

Rn. 421 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Es kommt nicht auf die Bezeichnung des Gremiums an, sondern auf seine Funktion. Grds. wird man davon ausgehen müssen, dass ein Beirat immer dann vorliegt, wenn sich die Zuständigkeit dieser Einrichtung auf den Gesamtbetrieb erstreckt. "Erstreckt sich die Zuständigkeit nur auf Teilbereiche, kann je nach Lage des Einzelfalls etwas anderes gelt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VIII. Gesamtbezüge der tätigen und früheren Organmitglieder, Vorschüsse und Kredite an Organmitglieder sowie zugunsten von Organmitgliedern eingegangene Haftungsverhältnisse und gebildete Rückstellungen (§§ 285 Nr. 9 lit. a) Satz 1–4, b), c), 286 Abs. 4)

Rn. 391 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 9 sind im Anhang anzugeben „für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, eines Aufsichtsrats, eines Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung jeweils für jede Personengruppe die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge (Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Bezugsrechte und sonstige aktienbasierte Vergütungen, Aufwa...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IX. Mitglieder der Organe (§ 285 Nr. 10)

Rn. 443 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 10 sind im Anhang "alle Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und eines Aufsichtsrats [anzugeben, d.Verf.], auch wenn sie im Geschäftsjahr oder später ausgeschieden sind, mit dem Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen, einschließlich des ausgeübten Berufs und bei börsennotierten Gesellschaften auch der M...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Gesamtbezüge früherer Mitglieder der Organe und ihrer Hinterbliebenen

Rn. 422 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Die Mitgliedschaft in einem Organ dauert so lange, bis betreffendes Mitglied abberufen wird bzw. zurücktritt (vgl. ADS (2025), § 285, Rn. 157; Beck Bil-Komm. (2024), § 285 HGB, Rn. 239). Sämtliche nach diesem Zeitpunkt gewährten Bezüge, die nicht die Tätigkeit als bisheriges Organmitglied abgelten, fallen daher in den Anwendungsbereich von §...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXVI. Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses oder Beschluss über seine Verwendung (§ 285 Nr. 34)

Rn. 881 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 34 ist im Anhang der "Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses oder der Beschluss über seine Verwendung" anzugeben. Die Vorschrift setzt Art. 17 Abs. 1 lit. o) der Bilanz-R in nationales Recht um. Rn. 882 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Die Vorschrift gilt für (mittel-)große KapG und PersG i. S. d. § 264a, Kredit-, Finanzdienstle...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.4 ABC zur Selbstständigkeit

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.1 Eingliederung von natürlichen Personen

Rz. 67 Eine natürliche Person ist dann nicht selbstständig tätig, wenn sie in ein Unternehmen dergestalt eingegliedert ist, dass sie den Weisungen des Unternehmers zu folgen verpflichtet ist. Bei dieser Abgrenzung handelt es sich insbesondere auch um die Abgrenzung der Arbeitnehmereigenschaft, da die negative Definition in § 2 Abs. 2 Nr. 1 UStG der positiven Bestimmung für d...mehr

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Wohnungseigentumsgemeinscha... / 3.2 Wesentliche Inhalte des WEG

Eine Wohnungseigentumsgemeinschaft kann gem. § 2 WEG begründet werden durch die Teilung eines Gebäudes [1] oder durch die Einräumung von Sondereigentum. [2] Bei der Teilung geben die Eigentümer eines Gebäudes in der sog. Teilungserklärung eine Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt ab, dass das Eigentum an einem Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt werden soll. Hierbei m...mehr

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Offenlegung von Rechnungsle... / 4.3 Aktuelle und potenzielle Mitarbeiter

Im Gegensatz zu den Kapitalgebern haben Mitarbeiter ein persönliches Interesse an Informationen über die wirtschaftliche Lage ihres Unternehmens, gleichzeitig aber auch i. d. R. deutlich geringere Kenntnisse hinsichtlich der Auswertungsmöglichkeiten des Jahresabschlusses.[1] Konkret besteht das potenzielle Interesse an Jahresabschlussdaten für Mitarbeiter in den Feldern Arbe...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2025 / 2.1.1 Finanzamt und persönliche Angaben

In den Zeilen 1–13 sind die allgemeinen Angaben enthalten, soweit sie sich auf das zuständige Finanzamt und die persönlichen Daten beziehen. Anzugeben hat der Unternehmer Folgendes: Wichtig Einheitliche Veran...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 1. Zulässigkeit der Schaffung von Beiräten – Rechtsnatur

Rz. 64 Die Bildung von Beiräten – auch als Verwaltungsrat, Gesellschafterausschuss, Familienrat, Delegiertenversammlung, Schiedsausschuss u.Ä. bezeichnet. Die Einengung auf Beirat bzw. Gesellschafterausschuss auf Grund bestimmter Funktionen, vgl. Noack § 45 Rz. 13, hat sich nicht durchgesetzt und ist auf Grund der Vielfältigkeit von Gestaltungsmöglichkeiten auch wenig hilfre...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 2. Satzungsmäßige Grundlage des Beirats

Rz. 68 Der Beirat mit organschaftlichen Aufgaben bedarf einer Satzungsgrundlage, in der die organschaftlichen Aufgaben festgelegt sind (Altmeppen § 52 Rz. 39). Die Ermächtigung zur Einrichtung eines Beirats genügt nicht. Die weitere Regelung der Aufgabenzuteilung durch eine Geschäftsordnung der Gesellschafterversammlung (mit einfacher Mehrheit) oder gar durch den Beirat selb...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 3. Zuständigkeit des Beirats

Rz. 70 Dem Beirat können auf Grund der Satzungsautonomie weitgehend Aufgaben der Geschäftsführung bzw. der Gesellschafterversammlung zugewiesen werden; ausgenommen sind Aufgaben, die einem Organ zwingend zugewiesen sind (Altmeppen § 52 Rz. 54). Übertragen werden können nicht (1) auf Seiten der Geschäftsführung: die organschaftliche Vertretung der GmbH, die Pflicht zur Buchfü...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / XII. Beirat

1. Zulässigkeit der Schaffung von Beiräten – Rechtsnatur Rz. 64 Die Bildung von Beiräten – auch als Verwaltungsrat, Gesellschafterausschuss, Familienrat, Delegiertenversammlung, Schiedsausschuss u.Ä. bezeichnet. Die Einengung auf Beirat bzw. Gesellschafterausschuss auf Grund bestimmter Funktionen, vgl. Noack § 45 Rz. 13, hat sich nicht durchgesetzt und ist auf Grund der Vielf...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. Aufl. 2024, GmbHG § 52 Aufsichtsrat

Kommentierung Literatur: Bayer/Hoffmann Gesetzeswidrige Mitbestimmungslücken bei der GmbH, GmbHR 2015, 909; Bremer Auswirkungen des "KonTraG" auf Aufsichtsräte und vergleichbare Gremien in der GmbH, GmbHR 1999, 116; Böttcher Unzulässige Besetzung von Aufsichtsräten, NZG 2012, 809; Dahlbender Errichtung eines fakultativen Aufsichtsrats, GmbH-StB 2008, 21; Erker/Freund Verschwie...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 4. Voraussetzungen der Bestellung und Rechtsstellung der Beiratsmitglieder – Haftung

Rz. 73 Zum Beirat kann jede natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person bestellt werden; sie muss nicht Gesellschafter sein. Die Inkompatibilität der §§ 100 Abs. 2 Nr. 2 AktG, 105 AktG finden auf den Beirat keine Anwendung. Soweit nicht die Überwachung der Geschäftsführung in Rede steht, kann auch ein Geschäftsführer dem Beirat angehören (Scholz/Seyfarth § 52 Rz. 161). I...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 6. Fehlerhafte Beschlüsse

Rz. 80 Soweit dem Beirat nur beratende Funktion zukommt, scheidet eine Anfechtung aus, da der Beratung keine Rechtswirkung zukommt. Gegen Entscheidungen in Geschäftsführungsangelegenheiten kann von Seiten der Gesellschafter nichts unternommen werden; es bleibt nur die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen (Lutter/Hommelhoff § 52 Rz. 125 ff.). Nimmt der Beirat Aufgaben ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 7. Bekanntmachungspflicht

Rz. 81 Eine Bekanntmachungspflicht, wie sie für Aufsichtsratsmitglieder gilt, besteht für Beiräte nichtmehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 8. Rückfallkompetenz

Rz. 82 Welche Folgen sich aus dem Wegfall eines Beiratsmitglieds ergeben, richtet sich nach der Regelung in der Satzung. Ist eine solche Regelung nicht getroffen, kommt es in erster Linie auf den mit der Schaffung des Beirats verbundenen Funktion an. Da eine Ersatzbestellung durch das Gericht ausscheidet, kann z.B. bei einem zur Geschäftsführung berufenen Beirat eine Abberuf...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 5. Abberufung

Rz. 79 Die Abberufung kann jederzeit durch das für die Bestellung zuständige Organ erfolgen. Eines wichtigen Grundes bedarf es nicht (vgl. Gehrlein/Born/Simon § 52 Rz. 150). Ob die Gesellschafterversammlung ohne Zuständigkeit aus wichtigem Grunde abberufen kann (so Lutter/Hommelhoff § 52 Rz. 115; Hachenburg/Raiser § 52 Rz. 329), erscheint zweifelhaft. Vgl. auch Sina GmbHR 19...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / II. Begriffsbestimmung – Satzungsregelung als Grundlage der Bestellung eines Aufsichtsrats

Rz. 5 Errichtung, Zusammensetzung und Funktion des Aufsichtsrats bestimmen sich grds. aus der Satzung. Die Verweisung auf aktienrechtliche Vorschriften erlangt nur dann Bedeutung, wenn und soweit der Gesellschaftsvertrag keine abw. Regelung enthält (vgl. Bremer GmbHR 1999, 116; Lutter/Hommelhoff § 52 Rz. 3). Die besonderen Belange der GmbH sind zu berücksichtigen (vgl. BGH v...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 2. Freistellung durch Weisung der Gesellschafter

Rz. 20 Haben die Gesellschafter – auch stillschweigend (vgl. hierzu § 37 Rz. 11 ff.) – eine bestimmte Weisung erteilt, denen die Geschäftsführer zu folgen verpflichtet sind, werden sie von der Haftung freigestellt (vgl. BGH v. 18.6.2013 – II ZR 86/11, Rz. 33; NJW 2010, 64; NJW-RR 2003, 895; NJW 2008, 2437; OLG Stuttgart GmbHR 2000, 1049; BGHZ 31, 278; BGH GmbHR 1993, 39; Alt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / I. Allgemeines

Rz. 1 Die Nr. 1 ist durch das BiRiLiG angepasst worden. Nr. 1a und 1b eingefügt durch das BilReg 2004. Im Übrigen unverändert seit 1892, sprachliche Anpassungen sowie Ergänzung, u.a. der amtlichen Überschrift, durch MoMiG v. 23.10.2008. Rz. 2 § 46 regelt die Zuständigkeit der Gesellschaftergesamtheit. Die Gesellschafter treffen ihre Entscheidung durch Beschlussfassung (§ 47 A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 6. Weisungsrecht der Gesellschafter

Rz. 11 Der Geschäftsführer der GmbH leitet die Gesellschaft – anders als der Vorstand der AG, vgl. § 76 Abs. 1 AktG – nicht eigenverantwortlich (vgl. Noack § 37 Rz. 35; Konzen NJW 1989, 2979). Die Gesellschafter können daher den Geschäftsführern Weisungen erteilen (Abs. 1). Die Erteilung von Weisungen steht im Ermessen der Gesellschafter. Sie sind hierzu einerseits nicht ver...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / VIII. Maßregeln zur Prüfung und Überwachung der Geschäftsführung (Nr. 6)

Rz. 72 Die Gesellschafterversammlung (in ihrer Gesamtheit) hat das Recht zur Kontrolle der Geschäftsführer. Eine Aufsichtspflicht erwächst daraus nicht (Drenckhan GmbHR 2006, 1297). Davon zu unterscheiden ist das Auskunfts- und Informationsrecht des einzelnen Gesellschafters nach § 51a (zum Verhältnis zu § 51a vgl. Keßler GmbHR 2000, 71, 75). Die Rechte der Gesellschafterver...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / II. Veräußerlichkeit und Vererblichkeit

Rz. 2 Übertragbarkeit: Der Geschäftsanteil ist verkehrsfähig. Anders als die Aktie ist er jedoch kein für den öffentlichen Kapitalmarkt vorgesehenes Finanzierungsmittel. Die Übertragbarkeit kann nach § 15 Abs. 5 (s.u. Rz. 4) beschränkt oder ausgeschlossen werden (vgl. Lange GmbHR 2012, 986). Rz. 3 Vererblichkeit und Schranken: Die Vererblichkeit kann nicht kraft Gesellschafts...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kostenverteilung (WEG) / 2.2 Verwaltungskosten

Bei den übrigen Positionen, die nicht von § 2 BetrKV erfasst werden, handelt es sich um WEG-typische Kostenpositionen, die zwar keine Betriebskosten, wohl aber überwiegend Verwaltungskosten darstellen. So gehören zu den Kosten der Verwaltung einer WEG insbesondere die Verwalterhonorare, sonstige administrative Kosten, Kosten des Geldverkehrs, Auslagen bzw. Vergütungen des Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kostenverteilung (WEG) / 2.1 Betriebskosten

Hinsichtlich des Betriebskostenbegriffs kann grundsätzlich auf die Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (BetrKV) Bezug genommen werden. Eine Aufstellung umlegbarer Betriebskosten enthält § 2 BetrKV, wobei im Bereich des Wohnungseigentums durchaus weitere Kostenpositionen hinzukommen können.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtungsverfahren / 8.2 Beschwer

So nicht bereits erstinstanzlich vor dem Amtsgericht ein Rechtsanwalt mit der Vertretung der GdWE beauftragt war, wird auch der nunmehr für das Berufungsverfahren zu beauftragende Rechtsanwalt vor Einlegung der Berufung prüfen müssen, ob die zur Einlegung der Berufung erforderliche Beschwer erreicht ist. Da die Berufung vom Amtsgericht nur in seltenen Fällen zugelassen wird,...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtungsverfahren / 3.1 Klagefrist

Die Frist zur Erhebung der Anfechtungsklage beträgt gemäß § 45 Satz 1 WEG einen Monat. Sie beginnt mit der Beschlussverkündung zu laufen und kann weder durch Vereinbarung verlängert oder verkürzt werden. Ebenso kann das Beschlussanfechtungsrecht durch Vereinbarung weder eingeschränkt noch ausgeschlossen werden. Denn die Bestimmungen über das gerichtliche Verfahren unterliege...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kostenverteilungsänderung (... / 8.3 Verwaltungskosten

Eine Verteilung der Verwaltungskosten nach Sondereigentumseinheiten, also nach Objekten, entspricht stets ordnungsmäßiger Verwaltung, denn der Aufwand für den Verwalter ist nicht abhängig von der Größe oder Wertigkeit des einzelnen Objekts. Vielmehr hat er für jede Einheit einen Wirtschaftsplan und eine Jahresabrechnung zu erstellen. Er hat jeden Wohnungseigentümer zur Versa...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtungsverfahren / 3.6.2.2 Streitverkündung

Mit Blick auf eine mögliche Inregressnahme des Verwalters durch die GdWE – sei es wegen der Verfahrenskosten oder sonstiger Schadensersatzansprüche infolge einer erfolgreichen Beschlussmängelklage –, stellt sich die Frage, ob dem Verwalter der Streit verkündet werden kann. Zu berücksichtigen ist, dass der Verwalter gemäß § 9b Abs. 1 WEG die GdWE als Organ bzw. deren gesetzlic...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtungsverfahren / 12 Rechtsprechungsübersicht

Abmahnungsbeschluss, Entziehungsklage Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschlussanfechtungsklage gegen einen Abmahnungsbeschluss gemäß § 17 Abs. 2 WEG fehlt nicht deshalb, weil die Abmahnung auch durch den Verwalter oder durch einen einzelnen Wohnungseigentümer hätte ausgesprochen werden können und eine solche Abmahnung nicht anfechtbar wäre. Im Rahmen einer gegen einen Abm...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtungsverfahren / 1.1.3 Honorarvereinbarung mit Rechtsanwalt

Allgemein sind Rechtsanwälte nicht verpflichtet, ihre Gebühren nach der Gebührenverordnung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) zu berechnen. Gängige Praxis ist vielmehr die Vereinbarung von bestimmten Honorarsätzen, insbesondere Stundenhonoraren. Dies ist grundsätzlich unbedenklich und auch im Sinne des Gesetzgebers. Auftraggeber werden vor überhöhten Gebührenvereinbar...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 186 Berate... / 2.1 Aufgabe

Rz. 2 Bei jedem Integrationsamt ist ein Beratender Ausschuss für behinderte Menschen zu bilden. Aufgabe dieses Ausschusses ist es, die Teilhabe der behinderten Menschen am Arbeitsleben zu fördern, das Integrationsamt bei der Durchführung der besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu unterstützen und bei der Vergabe von Mitteln der Au...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.1 Überblick und Normzweck

Rz. 16 Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) haben sich in der jüngsten Vergangenheit die regulatorischen Anforderungen sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene erheblich weiterentwickelt. So wurde die im Zusammenhang mit dem European Grean Deal stehende CSRD am 16.12.2022 im Amtsblatt der EU veröffentlicht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.3.5.7 Überlegungen zur Reform der Besteuerung der KGaA und der persönlich haftenden Gesellschafter

Tz. 42j Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Eine von der FinVerw eingesetzte Arbeitsgr soll Grundsätze für eine künftige einheitliche und konsequente Besteuerung der KGaA und deren phG erarbeiten. In den Überlegungen wird (wohl) die transparente Besteuerung favorisiert. Diese führt jedoch zu einer Reihe von Folgeproblemen, für die iRd Arbeitsgr nach Lösungen gesucht wird, zB: Welche A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wank, Die neue Selbstständigkeit, DB 1992, 90; Kunz, Freie-Mitarbeiter-Verträge als Alternative zur Festanstellung?, DB 1992, 326; Hartmann/Christians, Steuerliche Abgrenzung zwischen freiem Beruf, nichtselbstständiger Arbeit und gewerblicher Tätigkeit, DB 1984, 1365; Felix, Hauptberufliche Mitgliederwerber als Gewerbetreibende oder Nichtselbstständige?, DStR 1993, 1500; Eckert,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Ladwig/Motte, Die Gesellschaft auf Aktien – eine Alternative für börsenwillige mittelständische Unternehmen?, DStR 1996, 800, 842; Hennerkes/Lorz, Roma Locuta Causa Finita: Die GmbH & Co KGaA ist zulässig – Zugleich Besprechung des BGH-Beschlusses v 24.02.1997, DB 1997, 1388; Niedner/Kusterer, Die atypisch ausgestaltete Familien-KGaA aus der Sicht des Kommanditaktionärs, DB 19...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Allgemeines

Rz. 701 [Autor/Stand] Maßgebliche Belastungsgrenze. Nach § 8 Abs. 3 stellt die Niedrigbesteuerung nur auf die Belastung mit Ertragsteuern ab. Dies ist insoweit bedenklich, als das Verhältnis zwischen direkten und indirekten Steuern im Ausland ein wesentlich anderes als das im Inland sein kann. Auch können sich erhebliche Unterschiede bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlag...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cab) Zivilrechtliche und steuerliche Funktion(en) der GmbH & Co KG und steuerliche Wertung

Rn. 41b Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Zivilrechtliche Funktion(en) der GmbH & Co KG Zivilrechtlich liegt der Anreiz zur Gründung einer GmbH & Co KG im Vergleich zur reinen GmbH oder zur reinen KG ganz allgemein vor allem darin, dass die Gesellschafter, die die Geschäftsführung und Vertretung ausüben, nicht unbeschränkt persönlich haften, dass die Geschäftsführung auch gesellschaft...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / caa) Erscheinungsformen

Rn. 41a Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Bzgl des Beteiligungsverhältnisses an KG und GmbH sind folgende Erscheinungsformen möglich (s Wacker in Schmidt, § 15 EStG Rz 700 (42. Aufl 2023)):mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Hundertmark, Die KGaA, BB 1968, 1285; Menzel, Die Entgelte der Pers-Ges und der KGaA an ihre unmittelbar haftenden Gesellschafter, DStR 1972, 562 u 594; Bacher, Die Stellung des phG einer KGaA im StR, DB 1985, 2117; Jünger, Zur Stellung des phG einer KGaA im StR, DB 1988, 1969; Hesselmann, Die kapitalistische KGaA, BB 1989, 2344; Mathiak, Rspr zum Bil-StR, DStR 1989, 661; Theisen,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Die Geschäftsführung obliegt nur den persönlich haftenden Gesellschaftern, die KapGes oder gewerblich geprägte PersGes sind, und/oder Nichtgesellschaftern

Rn. 176 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Der Begriff der "Geschäftsführung" ist gesellschaftsrechtlich zu verstehen (§§ 116, 164 HGB nF; §§ 715, 715a BGB nF). Maßgeblich ist somit eine gesetzliche oder gesellschaftsvertragliche Geschäftsführungsbefugnis im Innenverhältnis der Gesellschafter zueinander (so auch R 15.8 Abs 6 S 1 EStR 2012, ergänzt idF EStÄR 2012). Das Recht der Pers...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cic) Unangemessen hohe Vergütungen der KG an die GmbH wegen überhöhter Gehaltszahlung als Entnahme des Begünstigten

Rn. 50a Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Im Fall einer überhöhten Gehaltszahlung der GmbH an den Geschäftsführer der GmbH im obigen Beispielsfall (s Rn 50) 80 000 EUR statt 65 000 EUR, der zugleich Kommanditist der KG oder einem solchen nahestehend ist, liegt eine vGA vor. Die Annahme einer vGA kann nicht dadurch ausgeschlossen werden, dass die Festlegung der überhöhten Geschäftsf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zweckbestimmung/Gesellschafts-, Handelsrecht

Rn. 116 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Zweckbestimmung der Wahl der Rechtsform einer KGaA Die KGaA, insb die KapGes & Co KGaA, ermöglicht den Zugang zum Kapitalmarkt unter Beibehaltung einer personengesellschaftsrechtlich orientierten Unternehmensführung für Familienunternehmen, ohne die Kontrolle abgeben zu müssen. Bäuml, NWB 2023, 176, führt in Fn 3 der Online-Fassung eine Viel...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / aa) Nutzenäquivalenz

Rz. 31 [Autor/Stand] Im HGrStG ist der Belastungsgrund zwar gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt,[2] er ergibt sich aber aus den Gesetzesmaterialien [3] und dem Hauptmaßstab zur wertunabhängigen Ermittlung des Steuermessbetrags (§ 4 Abs. 1 HGrStG, Rz. 190 ff.).[4] Dem HGrStG liegt ein auf dem Äquivalenzgedanken beruhendes Besteuerungsmodel (zum Flächen-Faktor-Verfahren, Rz....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Literaturverzeichnis

Ammelung/Kulch, Ausländischer Kapitalmarkt im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 7 AStG, IStR 2000, 642; Axer, Der Europäische Gerichtshof auf dem Weg zu "doppelten Kohärenz" — Eine Zukunft der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Cadbury Schweppes-Urteil, IStR 2007, 162; Bachmann/Richter, Ist die pauschale Strafsteuer nach dem Foreign Account Tax Compliance Act bei der Ermittlung der n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltung: Auswahl der Ver... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K verlangt vom Ex-Verwalter B Schadensersatz. B hatte die 79 Wohnungseigentümer der Wohnungseigentumsanlage am 15.7.2020 für den 30.7.2020 zu einer Versammlung in seine Büroräume eingeladen. Das Einladungsschreiben enthielt die dringende Bitte, im "Hinblick auf die Corona bedingten landesrechtlichen Beschränkungen und das bestehende In...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Transfersozialpläne: Heraus... / 9 Mitwirkung des Personalmanagements in der Transfergesellschaft

Es hat sich bewährt, ein laufendes Transferprojekt durch einen Beirat oder Steuerkreis begleiten zu lassen und Unternehmensleitung und Betriebsrat des abgebenden Unternehmens mit einzubeziehen. Dadurch ist gewährleistet, dass Transparenz nicht nur über die Verwendung der Mittel, sondern auch über den inhaltlichen Verlauf der Transfergesellschaft hergestellt wird. Der Beirat ...mehr