Fachbeiträge & Kommentare zu Verlust

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.9 Risikoanalyse ("Pre-outsourcing analysis") gemäß den EBA-Leitlinien

Rz. 203 Die EBA unterscheidet in ihren Leitlinien zu Auslagerungen zwischen der Auslagerung von kritischen oder wesentlichen Funktionen ("critical or important functions") und sonstigen Auslagerungen.[1] Der Begriff "kritische oder wesentliche" Funktion ist als Einheit zu verstehen, so dass zwischen der Auslagerung von kritischen/wesentlichen Funktionen einerseits und nicht ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Überwachung, Überprüfung und Neubewertung von Sicherheiten

Rz. 41 Bereits vor der Kreditvergabe sind die Werthaltigkeit und der rechtliche Bestand von Sicherheiten grundsätzlich zu überprüfen (→ BTO 1.2.1 Tz. 2). Das gilt insbesondere dann, wenn die Risikobeurteilung maßgeblich vom Wert der Sicherheiten abhängig gemacht wird, was typischerweise auf Objekt- und Projektfinanzierungen zutrifft (→ BTO 1.2.1 Tz. 1). Da Kreditverträge i....mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1 Abgleich und Plausibilisierung der Risikodaten

Rz. 131 Im Interesse einer aussagekräftigen Risikoberichterstattung sollten die Risikodaten korrekt und konsistent sein. Hierfür sollten die Möglichkeiten zum Abgleich und zur Plausibilisierung der Risikodaten mit den im Institut vorhandenen Informationen genutzt werden. So fordert der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS), die Risikodaten mit anderen im Institut zur V...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7 Allgemeine Anforderungen an das Management von Marktpreisrisiken

Rz. 55 Auch die Marktpreisrisiken inklusive der Zinsänderungsrisiken sind grundsätzlich als wesentlich einzustufen (→ AT 2.2 Tz. 1). Im Modul BTR 2 sind die Vorgaben aus Art. 83 Abs. 1 CRD IV umgesetzt, wonach in den Instituten Grundsätze und Verfahren vorhanden sein müssen, um alle wesentlichen Ursachen und Auswirkungen von Marktpreisrisiken zu ermitteln, zu messen und zu s...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.13 Bedeutung der internen Stresstests für den SREP

Rz. 58 Die zuständigen Aufsichtsbehörden sollten die Stresstestprogramme der Institute und ihre Konformität mit den EBA-Leitlinien zu den Stresstests der Institute[1] unter Berücksichtigung des Proportionalitätsprinzips überprüfen und bewerten. Die zuständigen Behörden sollten eine qualitative Bewertung der Stresstestprogramme sowie eine quantitative Bewertung der Ergebnisse...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Kapitalherabsetzung

Rn. 457 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Bei einer Kapitalherabsetzung erfolgt die Rückzahlung von Nennkapital. Die Herabsetzung des Nennkapitals einer KapGes ist keine anteilige Veräußerung der Anteile an der KapGes iSd § 20 Abs 2 EStG (BMF v 14.05.2025, BStBl I 2025, 1330 [Einzelfragen zur AbgSt] Tz 92). Nennkapital ist das gesellschaftsrechtlich gebundene EK der KapGes: bei der A...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.2 Rahmenbedingungen zur Überprüfung von Stresstests

Rz. 298 Das Stresstestprogramm sollte institutsweit überprüft werden. Zur Vermeidung von Interessenkonflikten sollten bei der Überprüfung Geschäftseinheiten oder externe Experten eine Schlüsselrolle spielen, die nicht für die Konzeption und Anwendung des Programms verantwortlich sind, wobei das jeweilige Fachwissen für bestimmte Themen berücksichtigt werden sollte. Die Insti...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.1 Kritische Reflexion der Stresstestergebnisse

Rz. 317 Wenngleich Stresstests so ausgestaltet sein sollten, dass die zugrunde liegenden Szenarien Ausnahmesituationen darstellen, sollen sie dennoch plausibel mögliche Ereignisse widerspiegeln (→ AT 4.3.3 Tz. 3). Folglich muss ein Institut auch auf derartige Ereignisse vorbereitet sein. Die Durchführung von Stresstests wäre für das Institut vollkommen wertlos, wenn deren Er...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1 Backtesting

Rz. 36 Unter den modellmäßig ermittelten Risikowerten ist die mithilfe der jeweils verwendeten Methode prognostizierte (negative) Ergebnisentwicklung des Portfolios bzw. bestimmter Teilportfolios zu verstehen. Zur Bestätigung der auf diese Weise prognostizierten Werte ist die tatsächliche Ergebnisentwicklung heranzuziehen. Dieses Verfahren wird auch "Rückvergleich" ("Back­te...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1 Definition von Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiken

Rz. 19 In nahezu allen Veröffentlichungen der deutschen und europäischen Aufsichtsbehörden seit Ausbruch der Finanzmarktkrise wird zumindest zwischen dem "Liquiditätsrisiko" und dem "Refinanzierungsrisiko" unterschieden, welche beide unter dem sogenannten "Liquiditätsrisiko im weiteren Sinne"[1] subsumiert werden. Die "Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiken" ("Risks to Liqu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Unentgeltliche Übertragung

Rn. 75 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Einzelrechtsnachfolge Auch bei einer unentgeltlichen Übertragung sind die KapErtr für einen Zeitraum dem Rechtsvorgänger und dem Rechtsnachfolger im Regelfall nach dem Verhältnis der Dauer der Berechtigung zuzurechnen. Bei einer unentgeltlichen Übertragung von KapErtr sind dem zivilrechtlichen Gläubiger die Erträge nur dann einkommensteuerli...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.11 Kapitalbedarf für Risiken aus Pensionsverpflichtungen

Rz. 130 Laufende Pensionen oder Pensionszusagen stellen Verpflichtungen der Institute gegenüber ihren Mitarbeitern dar, die für die Institute in Abhängigkeit von der jeweiligen Ausgestaltung mit finanziellen Risiken verbunden sein können. Die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung kann gemäß § 1 Abs. 1 BetrAVG [1] unmittelbar über den Arbeitgeber oder mittelbar über ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4.1 Beispiele für relevante Wechselwirkungen

Rz. 48 Wechselwirkungen zwischen den unterschiedlichen Risikoarten sollten beim Frühwarnverfahren für Liquiditätsengpässe berücksichtigt werden. Es ist unmittelbar einleuchtend, dass zwischen den Liquiditätsrisiken und anderen Risikoarten ein enger Zusammenhang aufgrund deren potenzieller Wirkungen auf Zahlungsstromebene besteht. Dieser Zusammenhang ergibt sich bereits aus d...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.3 Berücksichtigung bei der Beurteilung der Risikotragfähigkeit

Rz. 325 Im Rahmen der ökonomischen Perspektive wird das Risikodeckungspotenzial – bzw. in Abhängigkeit vom Risikoappetit der Geschäftsleitung nur Teile davon (→ AT 4.1 Tz. 3) – den wesentlichen Risiken gegenübergestellt. In der normativen Perspektive prüfen die Institute, inwieweit sie alle regulatorischen Anforderungen und aufsichtlichen Zielgrößen einhalten können. Die Ri...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.6.3 Weitere Erkenntnisse aus Aufsichts- und Prüfungspraxis

Rz. 63 Die MaRisk-Novelle konkretisierte auch die Anforderungen an die Auslagerung von Prozessen und Aktivitäten. Die besonderen Funktionen Risikocontrolling, Compliance und Interne Revision stellen für die Geschäftsleitung wichtige Steuerungsinstrumente dar. Eine vollständige Auslagerung dieser Funktionen ist daher nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich.[1] Die Institute ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Berücksichtigung der Wechselwirkungen zwischen den Risikoarten

Rz. 211 CEBS hatte als Konsequenz aus der Finanzmarktkrise bereits 2010 gefordert, die Notwendigkeit im Auge zu behalten, außerbilanzielle Gesellschaftskonstruktionen aus Reputationsgründen auf die eigene Bilanz nehmen zu müssen. Daher sollten die Stresstestprogramme Szenarien zur Beurteilung der Größe und Tragfähigkeit dieser Gesellschaftskonstruktionen im Vergleich zur eig...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.4.1 Bedeutung des Risikoappetits

Rz. 171 Die Definition und Abgrenzung der Begriffe "Risikoappetit", "Risikotragfähigkeit" und "Risikoprofil" wurde bereits an anderer Stelle ausführlich erläutert (→ AT 4, Einführung und Überblick). Demnach beschreibt der "Risikoappetit" ("risk appetite")[1] in qualitativer und quantitativer Weise die Art und das Niveau der Risiken, die ein Unternehmen angesichts seiner wirt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Berufsbildbedingte Einschränkungen

Rn. 442 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Unabhängig von dieser Entwicklung wird bei Angehörigen der freien Berufe auch bei der Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich notwendiges und gewillkürtes BV nur eingeschränkt zugelassen (BFH BStBl II 1998, 152; BFH/NV 2011, 1311). Der Umfang ihres BV wird durch die Besonderheit der Einkunftsart, dh die Erfordernisse ihres Berufes, bestimm...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Anforderungen an die Risikosteuerungs- und -controllingprozesse

Rz. 14 Hinsichtlich der besonderen Anforderungen an die Prozesse zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung, Überwachung sowie Kommunikation der Risiken (Risikosteuerungs- und -controllingprozesse) wird unterschieden nach: Adressenausfallrisiken inkl. Länderrisiken (→ BTR 1), Marktpreisrisiken inkl. Zinsänderungsrisiken (→ BTR 2), Liquiditätsrisiken (→ BTR 3) und operationellen...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2 Identifizierung und Beurteilung von Risikokonzentrationen

Rz. 150 Als wichtiges Instrument zur Identifizierung von Risikokonzentrationen gelten Stresstests, die im Idealfall über alle Geschäftsfelder eines Institutes hinweg durchgeführt werden. Mit ihrer Hilfe können insbesondere jene Wechselwirkungen zwischen den Risikoarten identifiziert werden, die (in diesem Ausmaß) nur unter Stressbedingungen existieren.[1] Rz. 151 Bei der Beur...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 ICAAP für bedeutende Institute (SI-ICAAP)

Rz. 10 Die EZB hat ihr Verständnis von einem angemessenen ICAAP für die bedeutenden Institute im ICAAP-Leitfaden skizziert, der regelmäßig aktualisiert sowie kontinuierlich weiterentwickelt werden soll. Mit diesem Leitfaden gewährt die EZB, ähnlich wie die deutsche Aufsicht mit ihren Rundschreiben, Einblick in ihre Verwaltungspraxis und ihre Erwartungshaltung an die Institut...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1.1 Allgemeine Anforderungen

Rz. 26 Im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung sollten die Institute – unabhängig von der Kundengruppe – bewerten, inwieweit der Kreditnehmer gegenwärtig und zukünftig in der Lage ist, seinen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag nachzukommen.[1] Es geht also um den Nachweis der "Kapitaldienstfähigkeit" des Kreditnehmers bzw. des Objektes/Projektes, deren besondere Berücks...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.1 Festlegung plausibler Risikobeträge

Rz. 257 Nachdem festgelegt wurde, welche Risiken (bzw. Risikoarten) grundsätzlich in das Risikotragfähigkeitskonzept einbezogen werden sollen (→ AT 4.1 Tz. 4), geht es anschließend darum, das vorhandene Risikodeckungspotenzial in einer angemessenen Aufteilung auf diese Risiken zu allozieren. Schwierig gestaltet sich dieser Prozess für jene Risiken, die sich einer Quantifizie...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.11.2 Ermittlung des Risikodeckungspotenzials in der ökonomischen Perspektive

Rz. 164 Die allgemeinen Anforderungen an das Risikodeckungspotenzial in der ökonomischen Perspektive hat die EZB im Prinzip 5 ("Internes Kapital") ausformuliert. Das interne Kapital sollte von solider Qualität sein sowie umsichtig und konservativ bestimmt werden. Die Definition des internen Kapitals sollte daher mit dem institutsinternen Konzept für eine angemessene Kapitala...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2.2 Pillar 2 Requirement und Pillar 2 Guidance

Rz. 63 Auf der Grundlage der in den EBA-Leitlinien zum SREP entwickelten Grundsätze ergänzt die CRD V aus dem Jahr 2019 die bereits in der CRD IV näher spezifizierte Regelung zur Festsetzung der "zusätzlichen Eigenmittelanforderung der Säule 2" ("Pillar 2 Requirement", P2R) und regelt die Anforderungen an die Qualität der Kapitalunterlegung neu.[1] Die Vorgaben für die Ermit...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.7 Einrichtung eines Verfahrens zur Ad-hoc-Berichterstattung

Rz. 118 Grundsätzlich kann bezüglich der auslösenden Momente für die Ad-hoc-Berichterstattung die Vereinbarung von Kriterien sinnvoll sein (z. B. drohende Verluste in bestimmter Höhe, Insolvenz wichtiger Kreditnehmer, Umwälzungen auf bestimmten Märkten, in denen das Institut aktiv ist, sich abzeichnende gravierende Leistungsstörungen bei ausgelagerten Aktivitäten und Prozess...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Berücksichtigung von Risikokonzentrationen

Rz. 68 Eine Definition von "Risikokonzentrationen" findet sich an anderer Stelle (→ BTR, Einführung und Überblick). Auf die Berücksichtigung von Risikokonzentrationen im Zusammenhang mit Adressenausfallrisiken wird von der deutschen Aufsicht besonders hingewiesen (Risikokonzentrationen im Kreditgeschäft). Hierbei handelt es sich um Adressen- und Sektorkonzentrationen, region...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1 Angemessene Erfassung von Schadensfällen

Rz. 148 Seit der fünften MaRisk-Novelle haben die Institute eine angemessene Erfassung von Schadensfällen sicherzustellen. Größere Institute haben hierfür eine Ereignisdatenbank für Schadensfälle (Schadensfalldatenbank) einzurichten, bei welcher die vollständige Erfassung aller Schadensereignisse oberhalb angemessener Schwellenwerte sichergestellt ist (→ BTR 4 Tz. 3, Erläute...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Investmenterträge

Rn. 471c Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Zu den Investmenterträgen gem § 16 InvStG gehören Ausschüttungen gem § 2 Abs 11 InvStG, Vorabpauschalen gem § 18 InvStG und Veräußerungsgewinne aus Investmentanteilen gem § 19 InvStG. Ausschüttungen gem § 2 Abs 11 InvStG Erfasst werden nach § 1 Abs 11 InvStG die tatsächlichen Ausschüttungen (Auszahlungen, Gutschrift mit Wiederanlage und Substa...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Wesentliche Elemente der Risikobewertung

Rz. 37 Im Rahmen der fünften MaRisk-Novelle wurden Anforderungen an die Risikobewertungsverfahren ergänzt. Danach haben die Risikobewertungsverfahren der Internen Revision eine Analyse des "Risikopotenzials" der Aktivitäten und Prozesse "unter Berücksichtigung absehbarer Veränderungen" zu beinhalten, wobei die verschiedenen Risikoquellen und die Manipulationsanfälligkeit der...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12 Stresstests für wesentliche Risiken

Rz. 113 Bereits aus der Definition der wesentlichen Risikoarten folgt implizit, dass sich die Risikofaktoren je Risikoart zumindest teilweise voneinander unterscheiden müssen. Die EBA erwartet, dass die Stresstests zu einzelnen Risikoarten in einem angemessenen Verhältnis zu Art, Umfang und Komplexität der Geschäftsaktivitäten und der damit verbundenen Risiken stehen.[1] Sie...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.5 Der SREP im KWG

Rz. 78 Auf nationaler Ebene sind die für den ICAAP maßgeblichen qualitativen Regelungen der CRD IV durch eine Anpassung des § 25a Abs. 1 KWG umgesetzt worden (→ Teil I, Kapitel 4 und 5 sowie AT 1 Tz. 1). Die MaRisk dienen als norminterpretierende Verwaltungsvorschriften der Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe des § 25a Abs. 1 KWG und sind somit auch die maßgebliche Ben...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.7.2 Ganzheitliche Risikoquantifizierung

Rz. 71 Die Risikoquantifizierungsverfahren können aufgrund der Methodenfreiheit vom Institut grundsätzlich frei gewählt werden.[1] Im Gegensatz zur Zusammensetzung des Risikodeckungspotenzials ist es deshalb deutlich schwieriger, zur Risikoquantifizierung übergreifende methodische Grundüberlegungen anzustellen.[2] Rz. 72 Der EZB geht es in erster Linie darum, dass die Risiken...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.3 Forbearance-Maßnahmen

Rz. 68 Unter "Forbearance-Maßnahmen" sind vertragliche Zugeständnisse des Institutes gegenüber einem Kreditnehmer aufgrund sich abzeichnender finanzieller Schwierigkeiten zu verstehen. Bei der Beurteilung, ob sich ein Kreditnehmer in finanziellen Schwierigkeiten befindet, werden eventuell vorhandene (zumindest von Dritten bereitgestellte) Sicherheiten ausgeblendet. Nachverha...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Definition und Arten von Marktpreisrisiken

Rz. 9 Unter dem Marktpreisrisiko oder Marktrisiko wird gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 141 CRR das aus Marktpreisbewegungen, einschließlich Wechselkurs- oder Warenpreisbewegungen, erwachsende Verlustrisiko verstanden. In vergleichbaren Definitionen geht es grundsätzlich um "das Risiko potenzieller Verluste bilanzwirksamer und außerbilanzieller Positionen aufgrund von Veränderungen d...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Angemessenheit der Limite

Rz. 107 Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hält die Vorgabe von volumenbasierten Limiten für Einzelkreditnehmer und Gruppen verbundener Kunden bei allen Geschäftsaktivitäten, die Adressenausfallrisiken in sich bergen, für einen wichtigen Bestandteil des Kreditrisikomanagements, um insbesondere eine angemessene Diversifikation der Geschäftsaktivitäten zu gewährleisten. ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.6 Auswirkungen auf andere Risikoarten

Rz. 54 Die Auswirkungen von ESG-Risiken auf Adressenausfallrisiken (→ BTR 1), Marktpreisrisiken (→ BTR 2), Liquiditätsrisiken (→ BTR 3) und operationelle Risiken (→ BTR 4) sowie die zuge­hörigen Unterarten werden beim Management dieser Risikoarten näher beschrieben. Versicherungsrisiken (und teilweise auch Reputationsrisiken) werden in diesem Zusammenhang ausnahmsweise bei d...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1 Bedeutung des Risikomanagements

Rz. 1 Risiken sind fester Bestandteil der menschlichen Umwelt. Neben gesundheitlichen Risiken, politischen Risiken oder unternehmerischen Risiken existiert eine Vielzahl weiterer Risiken. Ihre Dimensionen rücken dabei häufig erst durch Katastrophen, Unternehmenspleiten, Unfälle oder Krankheiten in das Bewusstsein unserer Gesellschaft. Risiken sind allgegenwärtig. Je offener ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.5.2 Alternative zur Bepreisung der Liquiditätspuffer

Rz. 189 Wie eine Berechnung der Kosten für vorzuhaltende Liquiditätspuffer erfolgen kann, wurde bereits im Zusammenhang mit der Herleitung von Transferpreisen auf Basis einer analytischen oder empirischen Verteilungsannahme für die unsicheren Zahlungsströme allgemein erläutert. Rz. 190 Wie bereits ausgeführt, wird die Höhe der Liquiditätspuffer in der ökonomischen Betrachtung...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.2 Stresstests für Fremdwährungskreditrisiken

Rz. 126 Kredite in einer anderen Währung als dem gesetzlichen Zahlungsmittel des Landes, in dem der Kreditnehmer ansässig ist, nennt man "Fremdwährungskredite". Folglich bezeichnet das "Fremdwährungskreditrisiko" das bestehende oder künftige Risiko in Bezug auf die Erträge und Eigenmittel des Institutes infolge von Fremdwährungskrediten an "nicht abgesicherte Kreditnehmer".[...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.2 Festlegung geeigneter Fristen

Rz. 142 Trotz dieser befürchteten Nebeneffekte müssen die Institute im Rahmen der Überwachung der notleidenden Risikopositionen "geeignete" Fristen für die Behandlung von besicherten und unbesicherten notleidenden Risikopositionen festlegen. Damit soll sichergestellt werden, dass mögliche Bestände an notleidenden Risikopositionen in einem angemessenen Zeitraum abgebaut werde...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 12.7 Planszenario der normativen Perspektive

Rz. 358 Die Anforderungen an die normative Perspektive ergeben sich für bedeutende Institute aus dem ICAAP-Leitfaden. Die deutsche Aufsicht hat die Vorgaben an die normative Perspektive im RTF-Leitfaden in einer Weise konkretisiert, dass die weniger bedeutenden Institute damit gleichzeitig den Anforderungen an die Kapitalplanung nach den MaRisk vollumfänglich gerecht werden...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.11 Kosten der Wasserversorgung

Rz. 107 § 2 Nr. 2 BetrKV Die Kosten der Wasserversorgung, hierzu gehören die Kosten des Wasserverbrauchs, die Grundgebühren, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung von Wasserzählern sowie die Kosten ihrer Verwendung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung, die Kosten der Wartung von Wassermengenreglern...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 5.3.4 Untergang von Verlustausgleichsvolumina nach § 3a Abs. 3 S. 2 EStG

Rz. 64 Anders als die gesetzliche Vorgängerregelung des § 3 Nr. 66 EStG a. F. versucht § 3a EStG eine Doppelbegünstigung der Stpfl. in Form einer Steuerbefreiung ohne Verlustuntergang zu vermeiden. Hierzu werden die in § 3a Abs. 3 S. 3 EStG genannten Verrechnungspositionen bis zur Höhe des geminderten Sanierungsbetrags reduziert. Die vom Gesetz in diesem Zusammenhang vorgeg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Innergemeinschaftliche Lief... / 4 Konsignationslagerregelung: Besonderheiten und umsatzsteuerliche Behandlung

Konsignationslager sind Warenlager eines Lieferanten, die i. d. R. in der physischen Nähe des Kunden oder gar beim Kunden unterhalten werden. Die Ware befindet sich dabei bis zum Abruf durch den Kunden im Eigentum des Lieferanten. Für den Kunden besteht neben der schnellen Verfügbarkeit der wesentliche Vorteil, dass keine Kapitalbindung (bedingt durch hohe Warenbestände) not...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 5.6 Praktische Verfahrenssicherung

Rz. 80 Die fehleranfälligste Schnittstelle liegt zwischen kommunalem Bescheinigungsverfahren und steuerlicher Veranlagung. Bereits vor Baubeginn sollten Eigentümer daher die genaue Gebietsgrundlage, die schriftliche Abstimmung, den begünstigten Maßnahmenkatalog und die Fördermittel klären. Während der Bauausführung sind Nachträge und Planänderungen erneut mit der Gemeinde ab...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 6 Zusammenveranlagung nach § 3a Abs. 3a EStG

Rz. 80 Nach § 3a Abs. 3a EStG sind bei Zusammenveranlagung auch die laufenden Beträge und Verlustvorträge des anderen Ehegatten einzubeziehen. Da dies bereits in den Regelungen der § 3a Abs. 3 S. 2 Nr. 9, Nr. 10 und ggf. in Nr. 11 EStG enthalten sein sollte, wird § 3a Abs. 3a EStG klarstellender Charakter beigemessen.[1] Vor dem Hintergrund der Anwendungsregelung in § 52 Abs....mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 10.4 Schaffung von kleineren Unternehmensteilen

Rz. 207 Eine weitere Gestaltung könnte darauf zielen, die größenabhängigen Erleichterungen zu nutzen. Wie unter Rz. 20 dargestellt, sind kleine KapG i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB und kleine KapCoGes nur verpflichtet, die Bilanz und den Anhang offenzulegen, nicht aber die GuV. Insoweit kann versucht werden, den Umfang der offenlegungspflichtigen Unterlagen zu begrenzen, um so die...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1.2 Anwendung von HGB-Vorschriften

Rz. 132 Der Gesetzgeber ordnet aus drei Gründen die ergänzende Anwendung von HGB-Vorschriften zu den IFRS an:[1] Vorschriften, die unabhängig von den zu befolgenden Rechnungslegungsvorschriften immer Gültigkeit besitzen, Vorschriften, die ausgewählte Regelungen der Bilanzrichtlinie umsetzen, und Vorschriften, die dem öffentlichen Interesse dienen oder Angaben vervollständigen, ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 8 Aufgrund der Aufhebung von § 3 Nr. 66 EStG a. F. waren ab dem Vz 1998 Sanierungsgewinne im Grundsatz ertragsteuerpflichtig. Eine Entlastung war lediglich im Wege der Billigkeitsregelungen nach §§ 163, 222 und 227 AO zu erreichen. Die Finanzverwaltung konkretisierte diese Billigkeitspraxis im Jahr 2003 durch den sog. "Sanierungserlass".[1] Der Sanierungserlass galt vorneh...mehr