Fachbeiträge & Kommentare zu Verlust

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Einlage aus eigenen Mitteln

Rn. 499 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Stammt die Einlage dagegen nicht aus einer Schenkung, sondern aus eigenen Mitteln, ist eine Gewinnbeteiligung angemessen, die zum Zeitpunkt der Vereinbarung bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung eine durchschnittliche Rendite von bis zu 25 % der Einlage erwarten lässt, wenn der stille Gesellschafter nicht am Verlust beteiligt ist (H 1...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7 Umgang mit operationellen Risiken im SREP

Rz. 70 Die zuständigen Behörden sollten im Rahmen des SREP auf Basis eines tiefgreifenden Verständnisses vom Geschäftsmodell, den Geschäften und der Risikokultur des Institutes sowie vom Umfeld, in dem das Institut operiert, die Quellen und die wesentlichen Treiber des operationellen Risikos sowie deren Wechselwirkungen ermitteln. Zudem sollten sie die Art und den Umfang des...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Allgemeines Verrechnungsverbot (§ 20 Abs 6 S 1 EStG)

Rn. 1511 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Nach § 20 Abs 6 S 1 EStG dürfen Verluste aus KapVerm nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden; sie dürfen auch nicht nach § 10d EStG abgezogen werden. Die Einkünfte aus KapVerm bilden somit eine eigene Schedule. Verluste aus Kapitaleinkünften, die nach § 32d Abs 1 EStG dem besonderen Steuersatz unterliegen, dürfen...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7.4 Risiken einer übermäßigen Verschuldung

Rz. 55 Das "Risiko einer übermäßigen Verschuldung" ("Risk of Excessive Leverage", REL) erwächst gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 94 CRR aus der Anfälligkeit eines Institutes aufgrund seiner Verschuldung oder Eventualverschuldung und erfordert möglicherweise unvorhergesehene Korrekturen seines Geschäftsplanes ("Business Plan")[1], also des Geschäftsmodells und/oder der Geschäftsstrate...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.2.5 Finanzstabilität und systemische Risiken

Rz. 388 Die EBA hat im Jahr 2020 erstmals Sensitivitätsanalysen für Klimarisiken mit 29 freiwilligen Instituten durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Analyse sind im Mai 2021 veröffentlicht worden (→ AT 4.3.3 Tz. 1).[1] Am 17. Mai 2021 hat die EZB einen Fachbeitrag zu den Auswirkungen des Klimawandels auf die Finanzstabilität innerhalb der EU veröffentlicht. Darin wurde deutli...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Keine konkreten Vorgaben

Rz. 4 Konkrete methodische Vorgaben werden von der deutschen Aufsicht nicht gemacht. Insoweit kann auf eine ganze Palette infrage kommender Verfahren zurückgegriffen werden. Um einen Gleichlauf zwischen interner und externer Rechnungslegung sicherzustellen, der eine Unternehmenssteuerung erleichtert, erscheint es zweckmäßig, wenn jeweils identische Kriterien genutzt werden. ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Notfallmanagement

Rz. 56 Es liegt natürlich im Interesse der Institute, Verluste aus Schadensfällen weitgehend zu vermeiden. Nach Art. 85 Abs. 2 CRD IV müssen die Institute zum Management ihrer operationellen Risiken über Notfall- und Geschäftsfortführungspläne verfügen, die bei einer schwerwiegenden Betriebsunterbrechung die Fortführung der Geschäftstätigkeit und die Begrenzung von Verlusten...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4 Operationelle Risiken bei Auslagerungen

Rz. 97 Im Zusammenhang mit der Vermeidung oder Reduzierung operationeller Risiken werden häufig auch Auslagerungen genannt. Derartigen Maßnahmen könnte – neben betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten – auch die Überlegung zugrunde liegen, dass im Fall ausgelagerter Tätigkeiten die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahr...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Wesentliche operationelle Risiken

Rz. 115 Die Institute haben den operationellen Risiken durch ein angemessenes Risikomanagement Rechnung zu tragen (→ BTR 4 Tz. 1). Hinsichtlich der Identifizierung und Beurteilung der operationellen Risiken sowie der Ursachenanalyse bei Schadensfällen (→ BTR 4 Tz. 3) besteht kein Vollständigkeitsanspruch. Die Institute haben sich in erster Linie mit den wesentlichen operati...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Verlustvortrag (§ 20 Abs 6 S 2 EStG)

Rn. 1515 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Verluste vermindern nach § 20 Abs 6 S 2 EStG die Einkünfte, die der StPfl in den folgenden VZ aus KapVerm erzielt. Das bedeutet, dass Verluste, die nach Anwendung der Verlustregelungen des § 20 Abs 6 S 4–6 EStG ausgleichsfähig sind, zunächst mit Einkünften aus KapVerm im VZ der Entstehung (§ 20 Abs 6 S 1 EStG) und sodann in den Folgejahren...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Potenzielle und tatsächliche Schadensfälle

Rz. 54 Nachdem Klarheit hinsichtlich der operationellen Risiken herrscht, können die damit verbundenen (potenziellen) Auswirkungen betrachtet werden. Das "Schlagendwerden" operationeller Risiken nennt man "Schadensfälle", unabhängig davon, welche betriebswirtschaftlichen Auswirkungen tatsächlich mit ihnen verbunden sind. Schadensfälle führen zwar i. d. R. zu Verlusten, wirke...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Schutzziele und zugehörige IKT-Risikokategorien

Rz. 25 Die IT-Systeme (Hardware- und Software-Komponenten), die zugehörigen IT-Prozesse und die sonstigen Bestandteile des Informationsverbundes müssen die "Integrität", die "Verfügbarkeit", die "Authentizität" sowie die "Vertraulichkeit" der Daten sicherstellen. Gemäß Tz. 4.7 BAIT handelt es sich dabei um die sogenannten "Schutzziele" bzw. im Sprachgebrauch des Bundesamtes...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.5 Auslagerungsrisiken und Drittparteirisiken

Rz. 43 Ein direkter Zusammenhang zu den operationellen Risiken besteht hinsichtlich der Risiken aus ausgelagerten Aktivitäten und Prozessen ("Outsourcing Risk"). Mangelhafte Leistungserbringung, schlecht vorbereitete Auslagerungen, insbesondere in Offshore-Regionen, unvollständige Kostenkalkulationen, Kontrollverluste und Abhängigkeiten sowie der irreversible Verlust von eig...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kempermann, Verlustanteile des stillen Gesellschafters, FR 2008, 323; Wacker, Stille Beteiligung und Verlustverwertungsbeschränkungen gem § 15 Abs 4 S 6 ff EStG, DB 2012, 1403; Gosch, Abzugsbeschränkung für Verluste aus stillen Beteiligungen an KapGes, HFR 2012, 861; Peters, Abzugsbeschränkungen für Verluste aus (typisch) stillen Beteiligungen an KapGes, FR 2012, 718; Hoffmann, ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Maßnahmen zur Reduzierung operationeller Risiken

Rz. 92 Zunächst kann sich ein Institut bewusst dafür entscheiden, bestimmte Risiken zu tragen, weil sich z. B. entsprechende Gegensteuerungsmaßnahmen aus betriebswirtschaftlichen Überlegungen als unbrauchbar erweisen. Dies wird insbesondere dann der Fall sein, wenn die Erträge aus der jeweiligen Geschäftstätigkeit die potenziellen Verluste aus damit verbundenen operationelle...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Instrumente zur Identifizierung und Beurteilung

Rz. 119 Die wesentlichen operationellen Risiken, d. h. die bedeutenden potenziellen Schadensfälle, müssen identifiziert und beurteilt werden. Für die Identifizierung potenzieller Schadensfälle und zur Beurteilung ihrer möglichen negativen Auswirkungen auf die Ertrags- oder Vermögenslage des Institutes kann u. a. auf die in der Vergangenheit beobachteten Verluste abgestellt w...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2.3 LR-Pillar 2 Requirement und LR-Pillar 2 Guidance

Rz. 66 Die Europäische Union hat sich Anfang Dezember 2018 auf ein umfassendes Paket von Reformen geeinigt, mit dem die Risiken im europäischen Bankensektor reduziert werden sollen. Im Rahmen dieses "Bankenpaketes"[1] wurden auch die Regelungen der CRR zur Verschuldungsquote ("Leverage Ratio", LR), die eine nicht-risikosensitive Mindestausstattung der Institute mit aufsichts...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bgb) Finanzierungshilfe eines Gesellschafters

Rn. 1374 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Verluste aus Finanzierungshilfen eines Gesellschafters zugunsten seiner Gesellschaft, zB durch ein Gesellschafterdarlehen, wurden bis zur Rspr-Änderung im Jahr 2017 (s BFH v 11.07.2017, IX R 36/15, BStBl II 2019, 208; BFH v 20.02.2024, IX R 12/23,BStBl II 2025, 13) als nachträgliche AK zu der Beteiligung nach § 17 EStG angesehen. Für die F...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2 Bedeutende Schadensfälle

Rz. 166 Im Fokus der Ursachenanalyse stehen die bedeutenden Schadensfälle, die allerdings in den MaRisk nicht näher definiert werden. Zunächst muss also institutsindividuell festgelegt werden, was unter einem bedeutenden Schadensfall konkret zu verstehen ist. Für diese Zwecke bietet sich ggf. eine Orientierung an der sogenannten "Bruttoschadenssumme" bzw. dem "Bruttoverlust"...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verfassungsmäßigkeit

Rn. 11 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Das BVerfG v 27.06.1991, BStBl II 1991, 654, dem ein Fall aus dem Jahre 1981 zugrunde lag, sah ein erhebliches Vollzugsdefizit im Bereich der Besteuerung von Kapitaleinkünften und stellte eine Verletzung des Gleichheitssatzes des Art 3 Abs 1 GG fest. Gleichzeitig gewährte es dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31.12.1992, um sich auf die gekl...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.1 Kurs- bzw. Positionsrisiken

Rz. 16 Hinsichtlich der Behandlung von Marktpreisrisiken wird bei zins- und aktienkursbezogenen Positionen in der CRR zwischen dem allgemeinen (systematischen) und dem spezifischen (unsystematischen) Risiko unterschieden.[1] Das allgemeine Risiko bezieht sich auf sogenannte "marktinduzierte" Wertänderungen der Positionen. Als ursächlich dafür werden Marktbewegungen in ihrer...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.4.2 Datenkonsortien

Rz. 171 Um den institutsindividuellen Datenhaushalt zu erweitern und damit die Basis für ein angemessenes Management operationeller Risiken zu schaffen, wurden sogenannte "Datenkonsortien" gebildet, in deren Rahmen ein Austausch von Schadensfällen in anonymisierter Form zwischen mehreren Instituten stattfindet, die im Idealfall eine ähnliche Geschäftsausrichtung haben und in...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.7.5 Grenzen des Value-at-Risk-Konzeptes

Rz. 79 Jedes Institut sollte sich über die Grenzen der auf Wahrscheinlichkeiten basierenden Value-at-Risk-Ansätze im Klaren sein. Der Markt ist und bleibt ein launischer Spieler. Die Risiken sind häufig vielschichtig und können sich überraschend ändern, so dass die Modelle trotz ihrer mathematisch-statistischen Komplexität die Realität nie vollständig abbilden können. Rz. 80...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Fortführungsziel und Gläubigerschutz

Rz. 207 Der ICAAP soll insbesondere gewährleisten, dass die Institute auch im Fall langanhaltender adverser Entwicklungen über hinreichend Kapital verfügen, um ihre Risiken tragen, Verluste auffangen und ihre Strategie nachhaltig verfolgen zu können.[1] Wie bereits ausgeführt, sollen diesem Zweck zwei sich ergänzende Perspektiven Rechnung tragen, in denen auch Stresstests du...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.9 Stresstests für IKT-Risiken

Rz. 159 Das "Informations- und Kommunikationstechnologie-Risiko" (IKT-Risiko) wurde zunächst als Risiko von Verlusten aufgrund der Unzweckmäßigkeit oder des Versagens der Hard- und Software technischer Infrastrukturen verstanden, welche die Verfügbarkeit, Integrität, Zugänglichkeit und Sicherheit dieser Infrastrukturen oder der Daten beeinträchtigen können.[1] Neueren Defini...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.7 Kapitalbedarf für operationelle Risiken

Rz. 115 Im ICAAP sind die Institute für die Definition von operationellen Risiken selbst verantwortlich. In der Praxis orientieren sich viele Institute an der aufsichtlichen Definition der operationellen Risiken für die erste Säule. Nach Art. 4 Abs. 1 Nr. 52 CRR umfasst das operationelle Risiko die Gefahr von Verlusten, die durch die Unangemessenheit oder das Versagen von in...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5 TOP 5: Erwartungshaltung der Aufsicht zu ausgewählten Aspekten der ökonomischen Perspektive

a. Adressrisikomessung in der ökonomischen Perspektive Auf Grundlage ihrer bisherigen Aufsichtspraxis stellt die Aufsicht zwei Aspekte der Adressrisikomessung in der ökonomischen Perspektive heraus und formuliert ihre jeweilige Erwartungshaltung. Verluste aus Adressrisiken in der ökonomischen Perspektive: Die ökonomische Perspektive fordert zwingend eine ökonomische Ermittlung...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.1 Behandlung von Marktpreisrisiken im SREP

Rz. 68 Die zuständigen Behörden sollten im Rahmen des SREP das Marktrisiko betreffend diejenigen bilanziellen und außerbilanziellen Positionen bewerten, die Verlusten aufgrund von Marktpreisschwankungen unterliegen können. Bei der Bewertung des inhärenten Marktrisikos sollten sie die wichtigsten Treiber des Marktrisikos des Institutes bestimmen und das Risiko einer wesentlic...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Berücksichtigung von ESG-Risiken

Rz. 130 Seit der siebten MaRisk-Novelle sind bei der mindestens jährlichen Identifizierung und Beurteilung der wesentlichen operationellen Risiken die Auswirkungen von ESG-Risiken angemessen zu berücksichtigen. Diese Anforderung ergibt sich bereits aus den Vorgaben zur Risikoinventur. So muss sich die Geschäftsleitung bei der regelmäßigen und anlassbezogenen Beurteilung der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Übergangsregelungen

Rn. 471i Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Aufgrund der erheblichen Unterschiede zwischen dem InvStG 2004 und das InvStG (2018) gelten nach § 56 Abs 2 InvStG alle Anteile an Investmentfonds, an Kapital-Investitionsgesellschaften nach dem InvStG in der am 31.12.2017 geltenden Fassung oder an Organismen, die zum 01.01.2018 erstmals unter das InvStG fallen (sog Alt-Anteile) mit Ablauf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtsentwicklung

Rn. 10 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Die Einkünfte aus KapVerm wurden mit dem EStG 1925 als fünfte Einkunftsart qualifiziert, obwohl solche Einkünfte bereits zuvor zur Entstehung von Einkommen geführt hatten. Durch die Steuerreform im Jahr 1934 (EStG 1934) wurden sie in § 20 EStG verankert. Wesentliche Änderungen bis zum geltenden Rechtsstand: EStRG v 05.08.1974 (BGBl I 1974, 530...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.1 Rechtsrisiken

Rz. 20 Für Rechtsrisiken gab es zwar lange Zeit keine einheitliche Definition, dafür aber Ansätze zu deren Kategorisierung. So hat der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht klargestellt, dass Rechtsrisiken Bestandteil der operationellen Risiken sind. Eine entsprechende Zuordnung wird auch in Art. 4 Abs. 1 Nr. 52 CRR verwendet. Demnach versteht man unter dem operationellen Ris...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.3.1. Generelle Hinweise zur Risikoquantifizierung

Rz. 46 Bei den als wesentlich identifizierten Risiken muss die Risikoquantifizierung sowohl erwartete als auch unerwartete Verluste umfassen.[1] Auf die Abbildung erwarteter Verluste kann insoweit auf der Risikoseite verzichtet werden, wie sie bereits bei Bestimmung des RDP berücksichtigt wurden. Rz. 47 Die Risiken sind konsistent zur Definition des Risikodeckungspotenzials z...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.7.4 Value-at-Risk als Risikomaß

Rz. 77 Die Institute haben insbesondere auf dem Gebiet der Messung von Adressenausfall- und Marktpreisrisiken bedeutende Fortschritte gemacht.[1] Zu den gängigsten Messverfahren im Bereich der Marktpreis- und Adressenausfallrisiken zählen sogenannte "Value-at-Risk-Ansätze", die bei vielen Instituten zur Anwendung kommen. Der Value-at-Risk (VaR) ist der geschätzte maximale We...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.2 Integrität

Rz. 36 Die "Integrität" ("integrity") bezeichnet laut BSI die Sicherstellung der Korrektheit (Unversehrtheit) von Daten bzw. der korrekten Funktionsweise von Systemen. Das BSI unterscheidet außerdem zwischen der Integrität von "Daten" und der Integrität von "Informationen". Das ist darauf zurückzuführen, dass der Begriff "Informationen" vom BSI als Synonym für "Daten" verwen...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Definition und Arten von Adressenausfallrisiken

Rz. 4 Das Adressenausfallrisiko beschreibt die Gefahr, dass eine Gegenpartei (eine sogenannte "Adresse", wie z. B. ein Kreditnehmer) nicht bzw. nur eingeschränkt dazu in der Lage ist, ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Institut nachzukommen. Es bezeichnet insofern den potenziellen Verlust, der aus der Nichterfüllung von Verträgen aufgrund der Verschlechterung ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / Vergütungssysteme

Eine bedeutende Neuerung stellen die Anforderungen an die Vergütungssysteme dar. Aggressive Vergütungssysteme haben – neben anderen Faktoren – mit zur Finanzmarktkrise beigetragen. Fehlanreize in den Vergütungssystemen führten teilweise zu extremen Ausweitungen von Risikopositionen. Vor diesem Hintergrund ist es nicht überraschend, dass sich auch die maßgeblichen internation...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.6.3 Umgang mit Auslagerungen

Rz. 119 Gemäß § 25b Abs. 1 Satz 3 KWG sind die ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse in das Risikomanagement des Institutes einzubeziehen. Da die Strategien vom weiten Risikomanagementbegriff des § 25a Abs. 1 KWG erfasst werden, geht der Gesetzgeber davon aus, dass die Institute ihre Auslagerungsaktivitäten auch unter strategischen Gesichtspunkten angemessen berücksichtigen...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.2 Gegenparteiausfall-, Abwicklungs- und Vorleistungsrisiken

Rz. 10 Das Abwicklungsrisiko ("Settlement Risk") bzw. Lieferrisiko ("Delivery Risk") stellt eine Unterkategorie der Adressenausfallrisiken bei Handelsgeschäften dar. Das Abwicklungsrisiko bezeichnet das Risiko, dass eine Gegenpartei ihre Zahlungs- bzw. Lieferverpflichtungen aus dem Geschäftsabschluss zum vereinbarten Zeitpunkt (noch) nicht erfüllt. Deshalb müssen die Instit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begriffsbestimmungen und Rechtsentwicklung

Rn. 1050 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Nach § 20 Abs 1 Nr 11 EStG zählen Sillhalterprämien bei Optionsgeschäften zu den Einkünften aus KapVerm. Durch das UntStRefG 2008, BGBl I 2007, 1912 wurden die Stillhalteprämien in § 20 Abs 1 Nr 11 EStG aufgenommen. Zuvor wurden vereinnahmte Stillhalteprämien von § 22 Nr 3 EStG erfasst. Inhalt eines Optionsgeschäftes ist der Erwerb oder di...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.4 Länderrisiken

Rz. 17 Der risikobezogene Anwendungsbereich der MaRisk wird dadurch präzisiert, dass die Länderrisiken ("Country Risks"), die sich aus unsicheren politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen eines anderen Landes ergeben und nicht auf die Bonität der Gegenpartei zurückgeführt werden können, den Adressenausfallrisiken von der deutschen Aufsicht explizit zugerechne...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4.1.2.4 Angemessene Anreizstrukturen

Rz. 86 Um eine angemessene Risikokultur sicherzustellen, sollten die Mitarbeiter dazu motiviert werden, sich entsprechend dem Wertesystem zu verhalten und innerhalb der festgelegten Risikotoleranzen zu agieren.[1] Die Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) enthält umfassende Vorgaben für die Ausgestaltung der Vergütungssysteme in den Instituten, die auf angemessene f...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Stille Beteiligung und Arbeitsverhältnis

Rn. 487 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Eine stille Beteiligung liegt bei gewinnabhängiger Arbeitsleistung nur dann vor, wenn die Beteiligten in partnerschaftlicher Gleichberechtigung ein gemeinsames Ziel verfolgen und nicht in einem Verhältnis der Über- und Unterordnung jeweils ihre eigenen Interessen vertreten (BFH v 07.12.1983, I R 144/79, BStBl II 1984, 373). Ein wichtiger Anh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Optionsrechte

Rn. 1315 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Bei Optionsgeschäften erwirbt der Käufer der Option vom Verkäufer (auch "Stillhalter" genannt) gegen Zahlung einer Optionsprämie das Recht, eine bestimmte Anzahl von Basiswerten (zB Aktien) am Ende der Laufzeit oder jederzeit während der Laufzeit der Option zu einem vorab festgelegten Basispreis vom Verkäufer der Option zu kaufen, insb bei ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.1.2 Rahmenvorgaben für das Finanzsystem

Rz. 344 Im Jahr 2012 wurde von der G20 für Maßnahmen gegen den Klimawandel erstmals der Begriff "Climate Finance" geprägt und eine eigene Studiengruppe mit diesem Namen gegründet. Im Oktober 2015 hat das UNEP in einem Bericht erläutert, in welcher Weise das Finanzsystem mit dem Nachhaltigkeitsbemühen in Einklang gebracht werden sollte.[1] Schließlich ist im Jahr 2016 von der...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.2.1 Strategie und Maßnahmenpläne der EU-Kommission

Rz. 364 Die Europäische Union (EU) ist als Unterzeichnerin der Klimarahmenkonvention an die entsprechenden Beschlüsse gebunden. Sie hat im Dezember 2016 eine "Hochrangige Sachverständigengruppe" ("High Level Expert Group", HLEG) mit der Ausarbeitung einer übergeordneten und umfassenden Strategie der EU für ein nachhaltiges Finanzwesen beauftragt. Die HLEG hat am 31. Januar 2...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5 Berücksichtigung ausgelagerter Aktivitäten und Prozesse

Rz. 83 Die Auslagerung von zeitkritischen Aktivitäten und Prozessen darf nicht dazu führen, dass die Vorsorge für Notfälle vernachlässigt oder sogar komplett ausgeblendet wird. Das wäre insbesondere vor dem Hintergrund der großen Bedeutung der IT-Auslagerungen für die Institute ein fataler Trugschluss.[1] Rz. 84 Allerdings ist es schon unter Praktikabilitätsgesichtspunkten ka...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Chancen und Risiken von Auslagerungen

Rz. 8 Ein wesentliches Motiv für die Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen auf Dritte ist für die Institute die Möglichkeit der Kostenreduzierung. Spezialisierte Auslagerungsunternehmen können in der Regel Größenvorteile und Mengeneffekte sowie Erfahrungs- und Know-how-Vorteile realisieren. Ein weiterer Effekt mit potenziellen Kostenvorteilen kann die Umwandlung von fixe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Zivilrechtliche Voraussetzungen

Rn. 493 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Grds sind die bürgerlich-rechtlichen Gestaltungen einer stillen Beteiligung auch der Besteuerung zugrunde zu legen, da der Interessengegensatz der Vertragsparteien idR eine Ausgewogenheit von Beiträgen und Rechten gewährleistet. Bei Verträgen mit nahen Angehörigen kann jedoch aufgrund einer Interessengleichheit das Prinzip des Ausgleiches g...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.1 ESG-Faktoren und ESG-Risiken

Rz. 34 Unter "ESG-Faktoren" werden Aspekte aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung ("Environmental, Social and Governance", ESG) verstanden, die sich positiv oder negativ auf die finanzielle Leistung oder Solvenz eines Unternehmens, Staates oder einer Person auswirken können. Insofern können ESG-Faktoren auch bei der Bewertung von Chancen und Risiken für f...mehr