Fachbeiträge & Kommentare zu Verlust

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.3.3 Ausschüttungsgesperrter Betrag iSd § 268 Abs 8 HGB

Tz. 398 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Durch das BilMoG wurde § 301 S 1 AktG dahingehend erweitert, dass in der Definition des Höchstbetrags der Gewinnabführung auf § 268 Abs 8 HGB Bezug genommen wird (dazu s Gelhausen/Althoff, WPg 2009, 584; s Funnemann/Graf Kerssenbrock, BB 2008, 2674; s Zülch/Hoffmann, DB 2010, 909; s Marx/Dallmann, Stbg 2010, 453; s Küting/Lorson/Eichenlaub/...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.4.1 Nicht eingegliederte Organgesellschaft

Tz. 412 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bei einer nicht gem § 319 AktG eingegliederten OG dürfen – anders als bei einer eingegliederten OG (dazu s Tz 419) – vororganschaftliche (Gewinn- und uE auch Kap-) Rücklagen nicht während der Dauer der Organschaft aufgelöst und als Gewinn an den OT abgeführt werden (so auch s Beschl des BFH v 19.10.2020, BFH/NV 2021, 536). Das gilt auch für...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Vereinbarkeit der Regelungen mit höherrangigem Recht

Tz. 9 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die Vorschriften der §§ 20ff UmwStG dürfen den verfassungsrechtlichen Grundprinzipien des Ertrag-StR nicht entgegenstehen und bei Ausl-Bezug nicht in Kollision mit dem EG-Vertrag oder dem EWR-Abkommen treten sowie nicht gegen den Regelungsgehalt von EU-RL (s Tz 6) verstoßen, wenn Staaten des EU-/EWR-Bereichs betroffen sind. Es wird vorgetrage...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.5.6 Sonderprobleme bei Beteiligung der Organgesellschaft an einer nachgeordneten Personengesellschaft

Tz. 1474 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wenn einer OG eine PersGes nachgeordnet ist, treten hinsichtlich der Abgrenzung zwischen § 14 Abs 3 und 4 KStG Sonderprobleme auf (s Dötsch/Pung, DK 2010, 223): Tz. 1475 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Mehr- und Minderabführungen einer OG an ihren OT können auch ...mehr

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Praxis-Beispiele: Lohnsteue... / 2 Ausschluss bei eingetragenem Frei- oder Hinzurechnungsbetrag

Sachverhalt Ein konfessionsloser Arbeitnehmer mit Steuerklasse I, geboren am 10.12.1987, einem Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung von 2,9 % und einem Monatslohn von 2.500 EUR erhält im Dezember ein Weihnachtsgeld von 2.500 EUR. Aus der Vermietung einer Eigentumswohnung erzielt er einen steuerlichen Verlust von rund 7.500 EUR pro Jahr. Im November beantragt er bei seinem zu...mehr

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Flexible Arbeitszeit (Wertg... / 6.4 Schadensersatzpflicht bei unzureichender Insolvenzsicherung

Bei teilweisem oder vollständigem Verlust des Wertguthabens aufgrund eines nicht geeigneten oder nicht ausreichenden Insolvenzschutzes haftet der Arbeitgeber für den entstandenen Schaden.[1]mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.1.3 Sinn und Zweck der organschaftlichen Ausgleichsposten

Tz. 1173 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wie bereits erwähnt (s Tz 1024), haben die organschaftlichen AP nach hM den Sinn, eine doppelte bzw eine Nichtbesteuerung des in organschaftlicher Zeit erwirtschafteten Einkommens der OG zu verhindern. UE dienen sie jedoch der zutr Abgrenzung der Besteuerungssysteme innerhalb und außerhalb der Organschaft (s Tz 1178). Zu einer solchen Doppe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14.4 Steuerliche Folgen bei mittelbarer Organschaft

Tz. 1595 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wird eine Organschaft aufgrund mittelbarer Beteiligung stlich nicht anerkannt, gilt uE Folgendes (hierzu auch s Frotscher in F/D, § 14 KStG Rn 701; s Brink, in Sch/F, 2. Aufl, § 14 KStG Rn 1347 ff; s Neumann, in Gosch, 4. Aufl, § 14 KStG Rn 551 und s Walter, in B/W, § 14 KStG Rn 705). Beispiel 1: Sowohl zwischen EG und MG als auch zwischen ...mehr

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Flexible Arbeitszeit (Wertg... / 3 Anlage der Wertguthaben

Die Anlage der Wertguthaben hat im Rahmen der für die Sozialversicherungsträger geltenden Vermögensanlagevorschriften zu erfolgen.[1] Das Wertguthaben ist so anzulegen und zu verwalten, dass ein Verlust ausgeschlossen erscheint, ein angemessener Ertrag erzielt wird und eine ausreichende Liquidität gewährleistet ist.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2 Nutzung der EBITDA-Vorträge (§ 4h Abs 1 S 4 EStG)

Tz. 240f Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Übersteigen in einem Wj die Nettozinsaufwendungen das verrechenbare EBITDA und greift keine der Ausnahmeregelungen des § 4h Abs 2 EStG, können der übersteigende Zinsaufwendungen mit den vorhandenen EBITDA-Vorträgen der vorangegangenen fünf Wj verrechnet werden. Dabei wird der älteste EBITDA-Vortrag zuerst aufgebraucht (s § 4h Abs 1 S 4 ESt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6.1 Allgemeines; zeitliche Anwendung

Tz. 500 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wie bereits ausgeführt (s Tz 24), brachte das Ges zur Änderung und Vereinfachung der Untenehmensbesteuerung und des stlichen Reisekostenrechts mit Geltung für alle noch nicht bestandskräftig durchgeführten Veranlagungen deutliche Erleichterungen bei der GAV-Voraussetzung. Mit dieser Ges-Änderung wurde das frühere Problem weitestgehend entsc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.4.2 Eingegliederte Organgesellschaft

Tz. 419 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bei einer OG in der Rechtsform einer nach § 319 AktG eingegliederten AG (auch SE) sind nach § 324 Abs 2 AktG auf einen GAV die §§ 300 bis 302 nicht anzuwenden. Als Gewinn kann hier höchstens der ohne die Gewinnabführung entstehende Bil-Gewinn abgeführt werden. Bil-Gewinn ist nach § 158 Abs 1 Nr 5 AktG der Jahresüberschuss nach Verrechnung m...mehr

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Arbeitspapiere / 1.3 Ersatz

Wenn der Versicherungsnummernachweis zerstört oder unbrauchbar wurde bzw. abhanden gekommen ist, wird auf Antrag ein neuer ausgestellt. Der Beschäftigte muss den Verlust der zuständigen Krankenkasse oder dem Rentenversicherungsträger mitteilen. Von Amts wegen wird ein neuer Versicherungsnummernachweis erstellt, wenn sich die Versicherungsnummer oder die Angaben zur Person än...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6.2 Fehlerhafter Bilanzansatz

Tz. 504 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Mit "fehlerhaften Bil-Ansätzen" sind die Bil-Ansätze der H-Bil und nicht die in der St-Bil gemeint, wobei es auf die H-Bil der OG und nicht auf die in der H-Bil des OT ankommt. Gemeint sind nur Bilanzierungsfehler, die sich auf die Höhe der Gewinnabführung oder der Verlustübernahme auswirken. Ein korrekturpflichtiger fehlerhafter Bil-Ansatz ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.2.3 Zur Bedeutung des in § 14 Abs 4 S 6 KStG enthaltenen Worts "insbesondere"

Tz. 925 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 4 S 6 KStG liegen Minder- oder Mehrabführungen iSd S 1 insbes vor, wenn … . Daraus folgern Neumann (Ubg 2010, 673), weiter in Neumann/Suchanek, Ubg 2013, 549, 551), Breier (DK 2011, 11, 13) und von Freeden/Lange (DB 2017, 2055), dass mit den Vergleichspaar "an den OT abgeführter Gewinn" und "St-Bil-Gewinn der OG" lediglich ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.3.1 Grundsätzliches

Tz. 1270 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Für die Besteuerung des lfd Einkommens einer OG sind AP nicht relevant (s Tz 1173 ff). AP sind einkommensneutral zu bilden (s Urt des BFH v 29.10.2008, BFH/NV 2009, 790 und s R 14.8 Abs 3 KStR 2022), jedoch einkommenswirksam aufzulösen (s R 14.8 Abs 4 S 2 KStR 2022). UE wirkt sich die Bildung organschaftlicher AP in der St-Bil stets auf den...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Althuber/Mang, Ausgewählte Fragen zur neuen Gruppenbesteuerung in A, IWB (17/2004) F 5 Gr 2, 607; Gassner, Reform der Konzernbesteuerung in D und Europa – A ersetzt Organschaft durch Gruppenbesteuerung, FR 2004, 517; Lüdicke/Rödel, Generalthema II: Gruppenbesteuerung, IStR 2004, 549; Gahleitner/Furherr, Die österreichische Gruppenbesteuerung und Einsatzmöglichkeiten zur Senkung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.7.3 Rechtslage ab dem Veranlagungszeitraum 2003

Tz. 238 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Durch das StVergAbG wurde § 14 Abs 2 KStG gestrichen. Damit hat der Ges-Geber die stliche Anerkennung der sog Mehrmütterorganschaft mit Wirkung ab dem VZ 2003 abgeschafft. Dazu im Einzelnen s Rödder/Schumacher (DStR 2003, 805), s Korn/Strahl (KÖSDI 5/2003, 13 714, 13 719) und s Dötsch/Pung (DB 2003, 1970). Die Abschaffung der Mehrmütterorgan...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Mit dem URefG 2008 ist der bisherige § 8a KStG (Gesellschafterfremdfinanzierung) durch die sog Zinsschranke ersetzt worden (zur Rechtsentwicklung der Unterkapitalisierungsregelungen s Herzig, IStR 2009, 870). Bei der Zinsschranke handelt es sich um eine allg Beschränkung des BA-Abzugs für Zinsaufwendungen. Sie ist Teil der stlichen Gewinnermi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.1 Ausgleichs- und Verrechnungsverbot für innerhalb des steuerlichen Rückwirkungszeitraums realisierte stille Lasten (§ 2 Abs 5 S 1 UmwStG)

Tz. 138 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Nach dem S 1 des § 2 Abs 5 UmwStG ist der Ausgleich oder die sonstige Verrechnung negativer Eink des übernehmenden Rechtsträgers, die von diesem infolge der Anwendung des § 2 Abs 1 und 2 UmwStG erzielt werden, insoweit nicht zulässig, als die negativen Eink auf der Veräußerung oder der Bewertung von Finanzinstrumenten oder Anteilen an einer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.2.4 Fehlende gesetzliche Definition der Verursachung und ihres Zeitpunkts

Tz. 931 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Das KStG regelt in § 14 Abs 3 und 4 sowie in § 27 Abs 6 KStG unterschiedliche Rechtsfolgen für eine in organschaftlicher Zeit oder in vororganschaftlicher Zeit verursachte Mehr- bzw Minderabführung. Die Anwendung dieser Vorschriften wird nicht nur durch die Frage erschwert, ob die in § 14 Abs 4 S 6 KStG enthaltene Legaldefinition der Mehr-/...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.2.2.3 Ergänzende Ausführungen

Tz. 738 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die Prüfung der Einhaltung der Höchstgrenze nach § 14 Abs 2 S 2 KStG hat für jedes Wj gesondert zu erfolgen (s Schr des BMF v 04.03.2020, BStBl I 2020, 256 Rn 12). GlA s Frotscher (in F/D, § 14 KStG Rn 365g). Bei dem Vergleich der Az mit dem zulässigen Höchstbetrag iSd § 14 Abs 2 KStG kommt es nicht auf die im Laufe des Wj, sondern auf die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.2.2.2 Die Begrenzungsregelung im Einzelnen

Tz. 736 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach Verw-Auff (s Schr des BMF v 04.03.2020, BStBl I 2020, 256 Rn 10 und 11) ist bei der Ermittlung des fiktiv ausschüttbaren Gewinns der hr-liche Jahresüberschuss als Ausgangsgröße um solche Beträge zu bereinigen, die ohne Bestehen einer Organschaft bei einer Ausschüttung an den außenstehenden AE nicht zur Verfügung gestanden hätten. Danac...mehr

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Qualifizierungsgeld / Zusammenfassung

Begriff Qualifizierungsgeld ist ein neues Weiterbildungsinstrument im Rahmen betrieblicher Transformationsprozesse. Das Qualifizierungsgeld wurde mit dem "Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung" (sog. Aus- und Weiterbildungsgesetz) mit Wirkung zum 1.4.2024 eingeführt. Zielgruppe des Qualifizierungsgeldes sind Betriebe und deren Beschäftigte, denen durch den ...mehr

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Nichtversicherte GKV / 9 Folgen bei Nichtzahlung der Beiträge

Durch die Versicherungspflicht für nichtversicherte Personen führen ausstehende Beiträge nicht zu einem Verlust des gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes. Folgenlos bleibt die Nichtzahlung von Beiträgen für den Versicherten allerdings nicht. Zum einen fallen Säumniszuschläge an. Sie betragen für den ersten als auch für alle weiteren Monate 1 % des rückständigen, auf 50 E...mehr

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Nichtversicherte GKV / 3 Zuständige Kranken- und Pflegekasse

Bei Eintritt der Versicherungspflicht werden die bislang Nichtversicherten wieder Mitglied der Krankenkasse oder des Rechtsnachfolgers der Krankenkasse, der sie vor dem Verlust ihres Versicherungsschutzes zuletzt angehörten.[1] Keine Rolle spielt, wie lange diese Versicherung (eigene Mitgliedschaft oder eine Familienversicherung) bereits zurückliegt. Nachdem die bisher Nichtv...mehr

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Flexible Arbeitszeit (Wertg... / 1.1 Einmalzahlungen

Vereinbarungen zum Personalabbau, die die vorzeitige Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, den Aufbau von Wertguthaben durch eine sofortige gesonderte Einmalzahlung des Arbeitgebers und die unmittelbare Freistellung von der Arbeitsleistung bis zum vorgezogenen Ende des Beschäftigungsverhältnisses vorsehen, erfüllen die Voraussetzungen einer Wertguthabenvereinbarung. Da...mehr

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Abfindung / 2.2 Entschädigung als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen

Eine Entschädigung ist eine Leistung, die "als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen" gewährt wird, d. h. an die Stelle weggefallener oder wegfallender Einnahmen tritt. Sie muss unmittelbar durch den Verlust von steuerbaren Einnahmen bedingt sowie dazu bestimmt sein, diesen Schaden auszugleichen und auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruhen. Eine Ent...mehr

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Abfindung / 1 Allgemeines

Den wohl häufigsten Anwendungsfall für eine Abfindung stellt die Auflösung des Dienstverhältnisses verbunden mit dem Verlust des Arbeitsplatzes dar (Entlassungsentschädigung). Die Abfindung dient hierbei als Entschädigungszahlung zum Ausgleich für die mit dem Arbeitsplatzverlust verbundenen Nachteile. Sie stellen steuerlich im Regelfall sonstige Einkünfte i. S. d. § 24 Nr. 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.9.2.3 Steuerlich wichtiger Grund

Tz. 615 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 2 KStG ist eine vorzeitige Beendigung des GAV durch Kündigung stlich unschädlich, wenn ein wichtiger Grund die Kündigung rechtfertigt. Die stlich wichtigen Kündigungsgründe sind in R 14.5 Abs 6 KStR 2022 bzw im UmwSt-Erl 2011 (s UmwSt-Erl 2011 Rn Org 12 und 26) definiert. Der BFH (s Urt des BFH v 13.11.2013, BStBl ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3 Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug bei Körperschaften iSd § 5 Abs 1 Nr 9 KStG

Tz. 14 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Nach § 44a Abs 7 S 1 Nr 1 EStG ist (ua) der KapSt-Abzug von Kap-Eink iSd § 43 Abs 1 S 1 Nr 7c EStG nicht vorzunehmen, wenn der Gläubiger eine inl Kö iSd § 5 Abs 1 Nr 9 KStG ist. Dadurch sind gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Kö generell vom St-Abzug nach § 43a Abs 1 S 1 Nr 2 EStG ausgenommen (s Orth, DStR 2001, 325). Nach § 44 Abs 6 ES...mehr

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Bürgergeld (Grundsicherung ... / 3.1 Regelbedarf

Für die Ermittlung des Regelbedarfs werden leistungsberechtigte Personen nach ihrem Personenstand und Lebensalter einer Regelbedarfsstufe zugeordnet. Der Regelbedarf selbst wird in regelmäßigen Abständen auf der Grundlage einer Einkommens- und Verbrauchsstichprobe ermittelt. Er wurde zuletzt zum 1.1.2023 zur Einführung des Bürgergeldes gesetzlich neu festgesetzt.[1] In den J...mehr

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Hinzuverdienst / 2 Keine Hinzuverdienstgrenze mehr bei vorgezogenen Altersrenten

Zum 1.1.2023 sind die Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten entfallen. D. h. ab diesem Zeitpunkt kann neben einer solchen Altersrente unbeschränkt hinzuverdient werden, ohne dass es aufgrund des Hinzuverdienstes zu einer Rentenkürzung in Form einer Teilrente oder – bei sehr hohen Hinzuverdiensten – zu einem Verlust des Rentenanspruchs kommt. Praxis-Beispiel Kein...mehr

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Werkstudent / 6 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen mit Studenten gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen wie für andere Arbeitnehmer. Ein Wegfall der Versicherungsfreiheit stellt keinen personenbedingten Kündigungsgrund gemäß § 1 Abs. 2 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) dar.[1] Kann jedoch bei einer Exmatrikulation der Verlust des Studentenstatus als vertraglich vorausgeset...mehr

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§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / VIII. Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR)

Rz. 33 Für den RA als Freiberufler, der zur einfachen Buchhaltung verpflichtet ist, erfolgt die Ermittlung des Gewinns nach § 4 Abs. 3 EStG. Hier werden die Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenübergestellt. Das Ergebnis stellt den Gewinn oder Verlust dar. Rz. 34 Die Erfassung der Einnahmen und Ausgaben erfolgt nach dem Zu- und -Abflussprinzip. Dies bedeutet, dass die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.6.3 Weiteres

Tz. 810 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Keine Einlagen sind für die aufgrund des GAV geleisteten Zahlungen des OT an die OG zur Erfüllung der Verlustübernahme; sie dienen nur dem Ausgleich der Verbindlichkeit des OT an die OG iRd tats Vertragsdurchführung. Tz. 811 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Es stellt sich die Frage, wie Abschlagszahlungen des OT an die OG im Laufe des Wj auf einen...mehr

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§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / I. Wichtige Dokumente

Rz. 44 Für die Aufbewahrung von Buchführungsunterlagen gibt es Vorschriften und gesetzliche Regelungen im Hinblick auf Aufbewahrungsfristen. Diese sind in § 257 HGB, § 147 AO enthalten. Rz. 45 Nachfolgend werden die wichtigsten Dokumente in Tabellenform genannt:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.4.1 Allgemeines

Tz. 1315 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Organschaftliche AP lösen sich im Regelfall durch spätere gegenläufige Vorgänge wieder auf (s Tz 1276 ff). Diese Art der Auflösung ist in § 14 Abs 4 S 2 ff KStG aF nicht angesprochen; sie ergibt sich aber aus der Systematik der AP. Sind sie bei Beendigung der Organschaft noch nicht ganz oder anteilig wieder aufgelöst, ist der Rest-AP auch ...mehr

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Abfindung / 1 Abfindung bei Ende der Beschäftigung

In der Sozialversicherung sind Abfindungen unbegrenzt beitragsfrei, wenn sie wegen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses als Entschädigung für den Wegfall künftiger Verdienstmöglichkeiten durch den Verlust des Arbeitsplatzes[1] gewährt werden. Da diese Abfindungen außerhalb des Beschäftigungsverhältnisses gezahlt werden, sind sie auch nicht beitragspflichtig zur Kranken...mehr

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Jugendarbeitsschutz: Besond... / 6 Sanktionen

Der fünfte Abschnitt des JArbSchG regelt in den §§ 58–60 die Straf- und Bußgeldvorschriften, wobei die §§ 58 und 59 eine abschließende Aufzählung von solchen Verhaltensweisen enthält, die mit Geldbuße belegt sind. Das JArbSchG unterscheidet bei Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Die in den §§ 58 und 59 JArbSchG genannten St...mehr

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Werkstudent / 5 Sonstige Arbeitsbedingungen

Für Werkstudenten gelten sämtliche arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen. Dies umfasst insbesondere Ansprüche auf Teilurlaub[1] sowie Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen gemäß dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG).[2] Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) findet ohne Ausnahmen oder Besonderheiten Anwendung. Obwohl für echte Werkstudenten grundsätzlich eine wöchentliche A...mehr

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§ 12 Das selbstständige Bew... / C. Gerichtliche Zuständigkeit

Rz. 16 Die gerichtliche Zuständigkeit ist § 486 Abs. 1 bis 4 ZPO geregelt:mehr

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Arbeitspapiere / 1 Pflicht des Arbeitnehmers

Der Arbeitnehmer hat die Arbeitspapiere – außer Zeugnis und Arbeitsbescheinigung – bei Beginn des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitgeber zu übergeben, der sie mit der erforderlichen Sorgfalt zu verwahren und bei schuldhaftem Verlust auf Schadensersatz zu haften hat. Eigentümer der Arbeitspapiere bleibt der Arbeitnehmer. Für den Arbeitnehmer empfiehlt es sich, vom Arbeitgeber e...mehr

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Mehrfachbeschäftigung / 3 Arbeitszeitgesetz

Das Arbeitszeitgesetz, das eine durchschnittliche werktägliche Höchstarbeitszeit von 8 Stunden festlegt, unter bestimmten Voraussetzungen auch bis zu 10 Stunden täglich erlaubt[1], ist auch auf die Mehrfachbeschäftigung anzuwenden. Wird im zweiten Arbeitsverhältnis unter Berücksichtigung der im ersten Arbeitsverhältnis vereinbarten Arbeitszeit die gesetzlich zulässige Höchst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Rechtsentwicklung

Tz. 675 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 14 Abs 1 S 1 Nr 5 KStG ist durch das WachstumschancenG v 27.03.2024 aufgehoben worden. Die Aufhebung gilt nach § 34 Abs 1 KStG idF des Kreditzweitmarktförderungs-Ges ab dem VZ 2024. Nach der Ges-Begründung (s BT-Drs 20/9396, 30) besteht aufgrund der Einführung des § 4k Abs 4 EStG kein Bedarf mehr für die nur für Organschaften geltende Sond...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.5.2 Kapitalrücklagen

Tz. 426 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 § 301 S 2 AktG idF vor der Änderung durch das BiRiLiG ließ die Abführung von Gewinnen aus der Auflösung während der Vertragsdauer gebildeter freier Rücklagen zu. § 301 S 2 AktG idF des BiRiLiG erwähnt nur noch andere Gewinnrücklagen; nach der amtl Ges-Begr des BiRiLiG handelte es sich um eine redaktionelle Anpassung. Offensichtlich ungewoll...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Rechtsentwicklung

Tz. 13 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wie bereits erwähnt, wurde § 7a KStG aF mit Wirkung ab dem VZ 1977 iRd Wechsels vom früheren sog klassischen KSt-System zum System eines Vollanrechnungsverfahrens durch die §§ 14–18 KStG 1977 ersetzt (s KSt-RefG v 31.08.1976, BGBl I 1976, 2597). Tz. 14 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Durch das StÄndG 1992 v 25.02.1992 (BGBl I 1992, 297) ergab sich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.2.3 Legaldefinition der organschaftlichen Minder- bzw Mehrabführung (§ 14 Abs 4 S 6); Abgrenzung von der vororganschaftlichen Minder- bzw Mehrabführung

Tz. 1070 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach der in § 14 Abs 4 S 6 KStG enthaltenen Definition, die sich nur redaktionell von der bisherigen unterscheidet, liegen Minder- und Mehrabführungen iSd S 1 und 2 insbes vor, wenn der an den OT abgeführte Gewinn von dem St-Bil-Gewinn der OG abweicht und diese Abweichung in organschaftlicher Zeit verursacht ist. Wegen des Begriffs der Meh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines, Rechtsentwicklung

Tz. 1 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 § 2 UmwStG regelt die stliche Rückbeziehung von Umwandlungen (Verschmelzung, Spaltung) iSd §§ 3 bis 19 UmwStG , also sowohl von Umwandlungen von einer auf eine andere Kö als auch von Kö auf Pers-Ges bzw auf eine natürliche Person. Drüen/Wöhrle (in F/D, § 2 UmwStG Rn 1) bemängeln mit Recht, dass der Geltungsbereich des § 2 UmwStG unklar formulie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Jorde/Wetzel, Rückwirkung und Interimszeit bei Umwandlungen, BB 1996, 1246; Haritz, Führt die stliche Rückwirkung von Umwandlungsfällen auch zum gesellschaftsrechtlichen Rückbezug?, GmbHR 1997, 590; Krebs, St-orientierte Umstrukturierung – hr- und stliche Rückwirkung, BB 1998, 1609; Berg, KapSt bei Ausschüttungen nach rückwirkender Umw, DStR 1999, 1219; Mahlow/Franzen, Ertragstl...mehr