Fachbeiträge & Kommentare zu Verlust

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Berücksichtigung von Verlusten aus Termingeschäften

1. Rechtsentwicklung Rn. 1528 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Mit dem JStG 2009 v 19.12.2009, BGBl 2008, 2794, wurde § 20 Abs 6 S 5 EStG aF (bis VZ 2023) eingeführt. Diese Vorschrift hatte zuletzt folgenden Wortlaut: Zitat "5Verluste aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 dürfen nur in Höhe von 20 000 Euro mit Gewinnen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 und...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Berücksichtigung von Verlusten aus ausgefallenen Kapitalforderungen bis VZ 2023

a) Allgemeines Rn. 1535 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 § 20 Abs 6 S 6 EStG aF (bis VZ 2023) sieht eine Beschränkung vor für Verluste aus KapVerm aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, aus der Ausbuchung oder Übertragung wertloser WG iSd § 20 Abs 1 EStG auf Dritte oder aus einem sonstigen Ausfall von WG iSd § 20 Abs 1 EStG (zB Aktien, Anleihen, F...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2. Erwartete und unerwartete Verluste

Rz. 57 Bei den als wesentlich identifizierten Risiken muss das Gesamtkonzept sowohl erwartete als auch unerwartete Verluste umfassen. Auf die Abbildung erwarteter Verluste kann insoweit auf der Risikoseite verzichtet werden, wie sie bereits adäquat bei Bestimmung des RDP berücksichtigt wurden (vgl. 2.1).mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.11.3.8 Abzug von erwarteten Verlusten

Rz. 184 Bei der Ermittlung des Barwertes aktivischer Positionen sind darüber hinaus erwartete Verluste (z. B. erwartete Ausfälle, durchschnittlich erwartete operationelle Schäden) zu berücksichtigen. Die Berücksichtigung erwarteter Verluste kann durch eine Anpassung der Zahlungsströme, die Verwendung risikogerechter Zinssätze bei der Abzinsung der Cashflows bzw. den Abzug vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Berücksichtigung von Verlusten aus Termingeschäften bis VZ 2023

Rn. 1530 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Bei Verlusten aus Termingeschäften nach § 20 Abs 6 S 5 EStG aF (bis VZ 2023) wird die Verlustnutzung zeitlich gestreckt. Hierdurch können Verluste aus Termingeschäften iSv § 20 Abs 2 S 1 Nr 3 EStG (insb aus dem Verfall von Optionen; auch s Rn 1305 ff) nur mit Gewinnen aus Termingeschäften (§ 20 Abs 2 S 1 Nr 3 EStG) und mit den Erträgen aus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Berücksichtigung von Verlusten aus Termingeschäften ab VZ 2024

Rn. 1529 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Verluste aus Termingeschäften nehmen seit der Aufhebung des § 20 Abs 6 S 5 EStG aF (bis VZ 2023) durch das JStG 2024 am allg Verrechnungskreis des § 20 Abs 6 S 1–3 und 5 EStG teil. Der allg Verrechnungskreis gilt für Fälle ab dem VZ 2024 sowie für alle offenen Fälle (§ 52 Abs 28 S 25 EStG). Für den KapSt-Abzug wird es nicht beanstandet, wen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Verluste aus der Ausbuchung wertloser WG iSd § 20 Abs 1 EStG (§ 20 Abs 6 S 6 EStG aF [bis VZ 2023] Fall 2)

Rn. 1537 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Unter WG iSd § 20 Abs 1 EStG sind alle Kapitalforderungen zu verstehen, die zu Kapitaleinkünften nach § 20 Abs 1 EStG führen können. Diese WG müssen wertlos geworden sein. Bei objektiv nicht wertlosen WG greift § 20 Abs 6 S 6 EStG aF (bis VZ 2023) nicht. Es stellt sich die Frage, inwieweit wertlose Aktien zu behandeln sind, ob insoweit § 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Berücksichtigung von Verlusten aus ausgefallenen Kapitalforderungen ab VZ 2024

Rn. 1534 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Verluste aus ausgefallenen Kapitalforderungen nehmen seit der Aufhebung des § 20 Abs 6 S 5 EStG aF (bis VZ 2023) durch das JStG 2024 am allg Verlustverrechnungskreis des § 20 Abs 6 S 1–3 und 5 EStG teil. Der Verlustausgleich gilt für Fälle ab dem VZ 2024 sowie für alle offenen Fälle (§ 52 Abs 28 S 26 EStG). Für den KapSt-Abzug wird es nicht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Verluste aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung (§ 20 Abs 6 S 6 EStG aF [bis VZ 2023] Fall 1)

Rn. 1536 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Zum Begriff der Kapitalforderung s Rn 617. Hierunter sind in erster Linie Forderungen zu verstehen, die auf Geld gerichtet sind. Eine Kapitalforderung ist dann uneinbringlich, wenn sich auf Grundlage der Gesamtumstände des Schuldenverhältnisses abzeichnet, dass der Schuldner die Verbindlichkeit ganz oder teilweise nicht erfüllen wird (Beisp...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Verluste aus der Übertragung wertloser WG iSd § 20 Abs 1 EStG auf Dritte (§ 20 Abs 6 S 6 EStG aF [bis VZ 2023] Fall 3)

Rn. 1538 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Zum Begriff "wertlose WG iSd § 20 Abs 1 EStG" s Rn 1537. In der Praxis werden oftmals wertlose WG zu einem symbolischen Preis von nahezu 0 Euro (zB 1 Cent) verkauft. Begrifflich liegt hierin ein Veräußerungsgeschäft iSd § 20 Abs 2 EStG vor. Eine solche Vorgehensweise wird von § 20 Abs 6 S 6 EStG aF (bis VZ 2023) Fall 3 umfasst.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IX. Verrechnung von Verlusten (§ 20 Abs 6 EStG)

A. Grundsätzliches Rn. 1500 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die Beschränkung der Verrechnung von Verlusten nach § 20 Abs 6 EStG ist neben § 20 Abs 9 EStG Kernbestandteil der schedulen Besteuerung von Einkünften aus KapVerm. § 20 Abs 6 EStG regelt im Einzelnen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / X. Verluste aus Steuerstundungsmodellen iSd § 15b EStG (§ 20 Abs 7 EStG)

A. Sinngemäße Anwendung des § 15b EStG (§ 20 Abs 7 S 1 EStG) Rn. 1553 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Werden im Bereich des KapVerm Verluste aus einem Steuerstundungsmodell erzielt, sind diese Verluste weder mit anderen Einkünften aus KapVerm noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten verrechenbar. Dies ergibt sich aus der gesetzlich in § 20 Abs 7 EStG fixierten sinngemäßen An...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Sinngemäße Anwendung des § 15a EStG auf typisch stille Gesellschafter

Rn. 528 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Vorbemerkungen Unter § 15a Abs 5 Nr 1 EStG fällt nur der als Mitunternehmer anzusehende atypische stille Gesellschafter (hierzu s § 15 Rn 51 und 51a (Bitz)). Auf typische stille Gesellschafter ist § 15a EStG jedoch gem § 20 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG sinngemäß anzuwenden: BFH v 28.01.2014, BFH/NV 2014, 1193, womit der typisch stille Gesellschafter d...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.5 Umgang mit Krisensituationen

Rz. 176 Vor allem wegen der direkten Auswirkungen auf die Eigenkapitalunterlegung der operationellen Risiken ist mit dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie schnell die Frage aufgetreten, ob und ggf. wie Ereignisse und Verluste aus COVID-19 in den Bereich des operationellen Risikos fallen und inwiefern deren ökonomische Auswirkungen bei der Berechnung der Eigenkapitalanforderunge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 525 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Gem §§ 231, 232 HGB nimmt der stille Gesellschafter am Verlust der Gesellschaft teil, sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart ist. Bei einem partiarischen Darlehen kann es nicht zu einer Verlustbeteiligung kommen, da nach dem Charakter eines Darlehensvertrages der Darlehensnehmer ein festes Entgelt schuldet und somit eine V...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Gewinnerzielungsabsicht

Rn. 25 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Ihre Bedeutung als subjektives Tatbestandselement wird von einer offenbar im Vordringen begriffenen Auffassung bestritten:mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6.2 Verwendung des neuen Standardansatzes ab Anfang 2025

Rz. 64 Für die regulatorische Eigenmittelunterlegung nach den Vorgaben der ersten Säule werden deshalb ab dem 1. Januar 2025 grundsätzlich die Vorgaben des BCBS vom Dezember 2017[1] maßgeblich sein. Die EU-Kommission hatte am 27. Oktober 2021 ihren Vorschlag zur Überarbeitung der CRR vorgelegt. Anschließend haben sich die EU-Institutionen damit beschäftigt. Die Veröffentlich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Sinngemäße Anwendung des § 10d Abs 4 EStG (§ 20 Abs 6 S 3 EStG)

Rn. 1520 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Nach § 20 Abs 6 S 3 EStG ist § 10d Abs 4 EStG entsprechend anzuwenden. Gem § 10d Abs 4 S 4 EStG sind bei der Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages die Besteuerungsgrundlagen so zu berücksichtigen, wie sie den Steuerfestsetzungen des VZ, auf dessen Schluss der verbleibende Verlustvortrag festgestellt wird, und des VZ, in dem ein V...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.3 Mindestbestandteile des Verlustdatensatzes

Rz. 159 Gemäß Art. 317 Abs. 1 CRR müssen die Institute über Regelungen, Prozesse und Mechanismen zur Einrichtung und kontinuierlichen Aktualisierung eines Verlustdatensatzes verfügen, der für jedes verzeichnete, durch operationelle Risiken bedingte Ereignis die Bruttoverlustbeträge, Rückflüsse aus Versicherungen sowie anderen Quellen, Bezugspunkte und gruppierten Verluste en...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Ausstellung einer Verlustbescheinigung (bankenübergreifende Verlustverrechnung)

Rn. 1506 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die auszahlende Stelle hat auf Verlangen des Gläubigers der KapErtr über die Höhe eines nicht ausgeglichenen Verlustes eine Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster (Verlustbescheinigung) zu erteilen (§ 43a Abs 3 S 4 EStG). Nach Erteilung der Verlustbescheinigung geht der Verlust bei der auszahlenden Stelle unter und kann nur noch...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1. Planergebnisse

Rz. 3 Die Berücksichtigung noch nicht erzielter aber geplanter Gewinne als Risikodeckungspotenzial setzt voraus, dass sie vorsichtig ermittelt wurden. Je volatiler bzw. unsicherer Ergebniskomponenten sind, die mit positiven Ergebnisbeiträgen in einen als RDP angesetzten Plangewinn einfließen, um so mehr ist dem damit verbundenen Risiko negativer Abweichungen durch Abschläge ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3. Mögliche Auswirkungen des zur Konsultation gestellten IDW-Rundschreibens (BFA 7) zu Pauschalwertberichtigungen auf die Risikotragfähigkeitsrechnung

Nach dem Entwurf der Stellungnahme des Bankenfachausschusses des IDW, IDW ERS BFA 7 vom 28.11.2018, wird sich die Berechnungsmethodik für Pauschalwertberichtigungen voraussichtlich deutlich verändern. Während für die Bemessung von Pauschalwertberichtigungen bislang historische Daten genutzt wurden, soll künftig der erwartete Verlust die Berechnungsbasis bilden. Sobald das RS ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Übergangsregelungen

Rn. 278 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Übergangszeitpunkt Das "neue" InvStG ist ab dem 01.01.2018 anzuwenden (§ 56 Abs 1 S 1 InvStG . Für die VZ 2004 bis einschließlich 2017 richtet sich die Besteuerung weiterhin nach dem InvStG 2004 (§ 56 Abs 1 S 2 InvStG). Die FinVerw wendet die zum alten Recht ergangenen Verwaltungsanweisungen (insb BMF v 18.08.2009, BStBl I 2009, 931) weiterhin ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 1535 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 § 20 Abs 6 S 6 EStG aF (bis VZ 2023) sieht eine Beschränkung vor für Verluste aus KapVerm aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, aus der Ausbuchung oder Übertragung wertloser WG iSd § 20 Abs 1 EStG auf Dritte oder aus einem sonstigen Ausfall von WG iSd § 20 Abs 1 EStG (zB Aktien, Anleihen, Forderungen). D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Sinngemäße Anwendung des § 15b EStG (§ 20 Abs 7 S 1 EStG)

Rn. 1553 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Werden im Bereich des KapVerm Verluste aus einem Steuerstundungsmodell erzielt, sind diese Verluste weder mit anderen Einkünften aus KapVerm noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten verrechenbar. Dies ergibt sich aus der gesetzlich in § 20 Abs 7 EStG fixierten sinngemäßen Anwendung von § 15b EStG (Verluste im Zusammenhang mit Steuers...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verlustverrechnung im Veranlagungsverfahren (§ 32d Abs 3 und 4 EStG)

Rn. 1508 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Für die Verlustverrechnung iRd Veranlagungsverfahrens sind die allg Vorschriften zu Verlusten aus KapVerm in § 20 Abs 6 EStG anzuwenden: Verlustverrechnungsreihenfolge, Einschränkung der Verrechenbarkeit mit anderen Einkunftsarten, Einschränkung der Verrechenbarkeit von Aktienverlusten, zeitliche Streckung von Verlusten, gesonderte Feststellung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entsprechende Anwendung der §§ 15a und 15b EStG

Rn. 305 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die nach § 18 Abs 4 EStG bestimmte entsprechende Anwendung des § 15a EStG bedeutet, dass grds auch beschränkt haftende Beteiligte an einer freiberuflichen KG ihre Verluste weder unbeschränkt ausgleichen noch im Wege des Verlustabzugs (vgl § 10d EStG) abziehen dürfen, soweit durch den Verlust ein negatives Kapitalkonto des Kommanditisten ent...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Abtrennung von Zinsschein oder Zinsforderung vom Stammrecht (Bond-Stripping; § 20 Abs 2 S 4 und 5 EStG)

Rn. 1404 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 § 20 Abs 2 S 4 und 5 EStG enthält eine Veräußerungsfiktion für den Fall, dass von einem Zinsschein oder einer Zinsforderung eine Abtrennung vom Stammrecht erfolgt. Ein Veräußerungsgewinn ermittelt sich nach § 20 Abs 4 S 8 und 9 EStG. Dazu auch s Rn 1286 sowie s Rn 1448. Mit dieser Regelung sollen Gestaltungen verhindert werden, mit denen ve...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Maßnahmen zur Begrenzung der Adressenausfallrisiken

Rz. 56 Die Institute müssen auf der Grundlage des Gesamtrisikoprofils sicherstellen, dass ihre wesentlichen Risiken durch das Risikodeckungspotenzial, unter Berücksichtigung von Risikokonzentrationen und den Auswirkungen von ESG-Risiken, laufend abgedeckt sind und damit die Risikotragfähigkeit gegeben ist (→ AT 4.1 Tz. 1). Zur Gewährleistung der Risikotragfähigkeit sind u. a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Vereinnahmung eines Auseinandersetzungsguthabens

Rn. 1331 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Bei Beendigung (Auflösung und Abwicklung) der stillen Gesellschaft hat der stille Gesellschafter nach § 235 HGB einen auf Geld gerichteten Anspruch auf sein Auseinandersetzungsguthaben. Diese Regelung enthält jedoch keine zwingende Regelung. So ist es zur Vermeidung einer schwierigen Berechnung des Auseinandersetzungsguthabens zulässig, ei...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.1 Zuordnung von Ereignistypen und Kategorien

Rz. 151 Da Schadensfalldatenbanken bereits existierten und dafür die vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) empfohlenen Ereignistypen ("Event Types") vorgeschrieben waren, erschien es naheliegend, dass sich die Empfehlungen der EBA daran orientieren. Die EBA führt dazu in ihrem Entwurf aus, sich bewusst für eine Angleichung an die derzeitige Praxis der meisten Insti...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Verlustnutzung durch Vorlage einer Verlustbescheinigung (§ 20 Abs 6 S 7 EStG)

Rn. 1545 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 § 20 Abs 6 S 5 EStG idF JStG 2024 regelt, dass Verluste aus KapVerm, die dem Regime der KapSt unterlegen haben, außerhalb des Verlustverrechnungstopfes nur dann mit anderen Kapitaleinkünften verrechnet werden dürfen, wenn der StPfl die Bescheinigung seines Kreditinstitutes nach § 43a Abs 3 S 4 EStG vorlegt (Einzelheiten s BMF v 15.12.2017,...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.3.3 Unwahrscheinlichkeit des Begleichens der Verbindlichkeiten

Rz. 90 Hinweise darauf, wann es als "unwahrscheinlich" gilt, dass der Schuldner seine Verbindlichkeiten ohne Verwertung von Sicherheiten in voller Höhe begleichen wird, finden sich in Art. 178 Abs. 3 CRR: Das Institut verzichtet auf die laufende Belastung von Zinsen. Das Institut erfasst eine erhebliche Kreditrisikoanpassung, weil sich die Bonität nach der Vergabe des Kredites...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verlustvortrag

Rn. 1505 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Ein zum Jahresende nicht ausgeglichener Verlust im Verlustverrechnungstopf verbleibt bei der auszahlenden Stelle (zB Kreditinstitut) und ist von dieser auf das nächste Kj zu übertragen. Er steht für die Verrechnung mit positiven Einkünften aus KapVerm im/in Folgejahr/en zur Verfügung. Erteilt die auszahlende Stelle eine Verlustbescheinigun...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Zentrale Begrifflichkeiten

Rz. 51 Für den Umgang mit Adressenausfallrisiken sind einige Begriffe von zentraler Bedeutung. Die "Ausfallwahrscheinlichkeit" ("Probability of Default", PD) bezeichnet gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 54 CRR die Wahrscheinlichkeit des Ausfalls eines Schuldners oder ggf. einer Kreditfazilität über einen Zeitraum von einem Jahr und, im Zusammenhang mit dem Verwässerungsrisiko, die Wa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Gewinn aus der Veräußerung

Rn. 1312 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Unter Veräußerung versteht der BFH die entgeltliche Übertragung des – zumindest wirtschaftlichen – Eigentums auf einen Dritten (BFH v 03.12.2019, VIII R 34/16, VIII R 34/16, BStBl II 2020, 836 mwN). Einzelheiten s Rn 1226 ff. Gewinn oder Verlust gem § 20 Abs 4 S 1 EStG ist der Unterschiedsbetrag zwischen den AK und Anschaffungsnebenkosten ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Überprüfung der richtigen Zuordnung

Rz. 28 Die der Intensivbetreuung unterliegenden Engagements sind regelmäßig auf ihre weitere Behandlung hin zu überprüfen. Auf der Grundlage dieser Überprüfungen ist zu entscheiden, ob die Engagements in der Intensivbetreuung verbleiben sollen, eine Rückführung in die Normalbetreuung in Betracht kommt oder eine Abgabe an die Sanierung bzw. Abwicklung erforderlich wird. Rz. 2...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.8 Kapitalbedarf für Fehlverhaltensrisiken

Rz. 120 Die Institute sollten berücksichtigen, dass das verhaltensbezogene Risiko, als Teil des Rechtsrisikos innerhalb des operationellen Risikos, durch das gegenwärtige oder künftige Risiko von Verlusten aufgrund der unangemessenen Erbringung von Finanzdienstleistungen und der damit verbundenen Prozesskosten, einschließlich der Fälle eines vorsätzlichen oder fahrlässigen F...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kupfer, Schuldzinsen als BA und WK, KÖSDI 1998, 11 506; Söffing, Der Schuldzinsenabzug und der Kontentrennungsbeschluss des GrS des BFH, BB 1998, 450; Wolff-Diepenbrock, Die betriebliche Veranlassung von Kreditkosten und das sog Zweikontenmodell, DStR 1998, 185; Bauer/Eggers, Beschränkung des Schuldzinsenabzugs nach § 4 Abs 4a EStG idF StBereinG 1999, StuB 2000, 225; Eggesiecker...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.4 Berechnung von Brutto- und Nettoverlust

Rz. 164 Der "Bruttoverlust" bezeichnet nach Art. 318 Abs. 1 CRR einen Verlust in Verbindung mit einem durch operationelle Risiken bedingten Ereignis vor "Rückflüssen" jeglicher Art. Unter einem "durch operationelle Risiken bedingten Ereignis" wird gemäß Art. 311a Nr. 1 CRR jedes Ereignis verstanden, das mit einem operationellen Risiko in Verbindung steht und in einem oder me...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsatz

Rn. 1504 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die Verlustverrechnung iRd KapSt-Abzugs ist in § 43a Abs 3 EStG geregelt. Die die KapErtr auszahlende Stelle (zB Kreditinstitut, depotführendes Kreditinstitut) wird zu Folgendem verpflichtet (§ 43a Abs 3 EStG): Sie hat die ausländischen Steuern auf KapErtr nach Maßgabe des § 32d Abs 5 EStG zu berücksichtigen (S 1). Sie hat im Kj negative KapE...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.4 Orientierung an der Liquiditätsdeckungsquote

Rz. 23 Inhaltlich besteht ebenfalls ein gewisser Zusammenhang zur Liquiditätsdeckungsquote (LCR), die seit dem 1. Januar 2018 zu 100 Prozent einzuhalten ist. Wenngleich diese Kennzahl laut Aufsicht ausdrücklich keine Benchmark für die Anforderungen der MaRisk darstellen soll, können die Vorgaben des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS) an "hochliquide Vermögensgegen...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2 Wiedereindeckungs- und Erfüllungsrisiken

Rz. 112 Kontrahentenrisiken bestehen grundsätzlich bei allen Handelsgeschäften, insbesondere aber bei Termingeschäften, bei denen die Vertragsbedingungen zwar am Abschlusstag festgelegt werden, die Vertragserfüllung aber erst zu einem späteren Termin erfolgt, und bei schwebenden (noch nicht vollständig erfüllten) Kassageschäften. Die deutsche Aufsicht weist auf besondere Ris...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Zwangsversteigerung und Insolvenz

Rn. 1221 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Auch die Übertragung im Wege der Zwangsversteigerung (BFH v 10.12.1969, I R 43/67, BStBl II 1979, 310) oder auf der Grundlage eines (ausländischen) Insolvenzplans (BFH v 12.05.2015, IX R 57/13, BFH/NV 2015, 1364 Rz 15) ist als eine Veräußerung zu sehen. Rn. 1222 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 vorläufig frei Rn. 1223 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Ke...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Sinngemäße Anwendung des § 15 Abs 4 S 6–8 EStG

Rn. 527 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Die sinngemäße Anwendung von § 15 Abs 4 S 6–8 EStG durch § 20 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG betrifft die Beschränkung des Verlustabzugs, sofern einer KapGes als stiller Gesellschafter Verluste aus der Beteiligung zugerechnet werden. Eingeführt ab 2003 (S 6) und ergänzt ab 2004 (S 6–8) nach Abschaffung der Mehrmütterorganschaft gem § 14 Abs 2 KStG sol...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.1 Stresstests für Adressenausfallrisiken

Rz. 117 Im Rahmen der Stresstests für Adressenausfallrisiken werden das Kreditrisiko sowie das Gegenparteiausfallrisiko (Kontrahenten- und Emittentenrisiko) näher untersucht. Rz. 118 Zur Ermittlung des individuellen Gefährdungspotenzials in Stresssituationen sind für ein Institut vor allem die Abweichungen vom erwarteten Verlust ("Expected Loss", EL) von Interesse, die nicht ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3 Unverzügliche Ursachenanalyse

Rz. 168 Die vom Institut als bedeutend eingestuften Schadensfälle sind unverzüglich hinsichtlich ihrer Ursachen zu analysieren. Auf diese Weise soll vor allem verhindert werden, dass sich derartige Schadensfälle in der Zukunft wiederholen. Aufgrund der spezifischen Kenntnisse über die jeweiligen Prozesse empfiehlt es sich, die den Schaden meldenden bzw. die vom Schaden betr...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.2.2 Portfolio-basierte Methoden

Rz. 41 Bei den Portfolio-basierten Methoden ("portfolio-based methodologies") geht es um eine Bewertung des ESG-Risikos auf Ebene des Gesamtportfolios oder einer Gruppe von Exposures. Dabei werden auch die Wechselwirkungen zwischen den Exposures analysiert. Die EBA nennt in ihren Leitlinien konkret die Methode zur Portfolioausrichtung ("portfolio alignment methodology")[1] z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Typisch stille Beteiligung eines GmbH-Gesellschafters

Rn. 502 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Die typische stille Beteiligung eines GmbH-Gesellschafters an dem Unternehmen der GmbH wird von der Rspr des BFH grds als zulässig angesehen (BFH v 06.02.1980, I R 50/76, BStBl II 1980, 477). Voraussetzung ist, dass das stille Gesellschaftsverhältnis klar und eindeutig vereinbart ist und die Vereinbarungen tatsächlich durchgeführt werden. De...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.3.3 Institutseigene und marktweite Ursachen

Rz. 220 Stresssituationen können auf institutseigene oder marktweite Ursachen rekurrieren. Institutseigene Ursachen sind im Gegensatz zu marktweiten Ursachen i. d. R. auf eigene Versäumnisse des Institutes zurückzuführen. Sie können im Extremfall den vollständigen Verlust des Vertrauens der Marktteilnehmer in das Institut und folglich den kompletten Abzug von Kundeneinlagen ...mehr