Fachbeiträge & Kommentare zu Verlust

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Corona

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2019

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2024

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Körperschaftsteuer

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Break-Even-Rechner zur Ermi... / 1 Gewinn oder Verlust: Auf diese Fragen gibt der Excel-Rechner Antwort

Stellen Sie sich vor, Sie betreiben eine Schreinerei. Ihre jährlichen Fixkosten belaufen sich auf 150.000 EUR. Sie stellen in Ihrer Schreinerei ausschließlich Tische her, die Sie für 200 EUR verkaufen. Pro Tisch entstehen (variable) Kosten in Höhe von 50 EUR. Hier drängen sich verschiedene Fragen auf, beispielsweise diese: "Wie viele Tische muss ich herstellen und verkaufen, ... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Break-Even-Rechner zur Ermi... / 4 Hilfe für unternehmerische Entscheidungen

Nun ist es für den Unternehmer nicht nur interessant zu wissen, bei welcher Absatzmenge die Fixkosten und variablen Kosten gedeckt werden, sondern bei welcher Absatzmenge welcher Gewinn bzw. Verlust eingefahren wird. Liegen diese Informationen vor, können unternehmerische Entscheidungen getroffen werden wie zum Beispiel: Höhe von Preissenkungen oder -erhöhungen im Rahmen preis... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Businessplan: So überzeugen... / 2.5 Die Tabellen "GuVPlanung 1. Jahr" bis "GuVPlanung 3. Jahr"

Diese Tabellen erhalten alle Werte aus den vorgelagerten Tabellen zur Kapitalbedarfsplanung, zur Liquiditätsplanung, zum Unternehmerlohn und zum Investitionsbedarf. Hier wird die Gewinn- und Verlustrechnung des Unternehmens abgebildet und der Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag in Form von Gewinn und Verlust ausgewiesen. Gewinn oder Verlust eines Unternehmens ergeben sich aus d... mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Sichtbarkeit der Sifa im Un... / 3 Verkaufen ist etwas Schönes

Definiert man Verkaufen als einen Prozess, der dazu führt, sein Gegenüber in eine attraktivere und erfolgreichere Zukunft zu führen, dann ist das sicher eine der spannendsten Aufgaben, die man im Wirtschaftsleben ausüben kann. Diese Philosophie des Verkaufens ist die Grundlage dafür, dass Verkaufen sogar zu einem ethischen Prozess wird. Um dies zu schaffen, ist es erforderlic... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Fördermittel-Radar für Unte... / 3 Forschungszulage: Mehr Förderung seit 2026 und Frist für das Wirtschaftsjahr 2022 beachten

Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE). Antragsberechtigt sind alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe: Großunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Einzelunternehmer und Mitunternehmer. Die Förderung ist technologie- und branchenoffen und gilt zum Beispiel für Software, Industr... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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IT-Sicherheit: PraxisCheck ... / 3 IT-Compliance

Im betriebswirtschaftlichen Jargon werden gerne Anglizismen verwendet. Ein Begriff, der mittlerweile nicht mehr wegzudenken ist, lautet Compliance. Gemeint ist damit die Rechtskonformität, also die Umsetzung und das Befolgen aller gesetzlichen und vertraglichen Regelungen und Verpflichtungen. Betroffen vom Compliance-Gebot sind alle Kapitalgesellschaften – also auch kleine G... mehr

Beitrag aus Personal Office Premium Wissen und Weiterbildung
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Rechtsprechungsübersicht, a... / Arbeitsschutz

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Beitrag aus Personal Office Premium Wissen und Weiterbildung
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Rechtsprechungsübersicht, a... / Weitere HR-relevante Entscheidungen

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Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Präventionsgesetz: Funktion... / 1 Gesundheitliche Situation und Herausforderungen in Deutschland

Betrachtet man das Thema Gesundheit in der deutschen Bevölkerung nur aus Sicht der Gesundheitsausgaben, so kommt man schnell zum Schluss, dass die gesundheitlichen Herausforderungen gewaltig sind. 2015 erschien nach 1998 und 2006 der dritte bundesweite Gesundheitsbericht des Robert Koch Instituts (RKI) und des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS). Dieser stellt neben der Ges... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.4 Der im zu versteuernden Einkommen enthaltene Begünstigungsbetrag

Rz. 2b Begünstigt sind die nicht entnommenen Gewinne, die im zu versteuernden Einkommen enthalten sind. Die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens erfolgt unverändert nach § 2 Abs. 2 bis 5 EStG und wird somit von § 34a EStG als Steuerermäßigung nicht berührt.[1] Erzielt der Stpfl. Einkünfte aus verschiedenen Einkunftsarten und Verluste neben den begünstigten Einkünften, ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 9 Ausschluss des Verlustausgleichs (Abs. 8)

Rz. 29 Nach § 34a Abs. 8 EStG dürfen negative Einkünfte nicht mit ermäßigt besteuerten Gewinnen i. S. d. § 34a Abs. 1 S. 1 EStG ausgeglichen werden. Sie dürfen insoweit auch nicht nach § 10d EStG abgezogen werden. Das gilt aber nicht bei der Ermittlung der Summe der Einkünfte. Hier ist immer ein horizontaler und vertikaler Verlustausgleich durchzuführen (Rz. 2b)[1]. Nach § 1... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.3 Antrag

Rz. 11 Die Ausübung des Wahlrechts für die ermäßigte Besteuerung der nicht entnommenen Gewinne aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit, soweit sie im zu versteuernden Einkommen enthalten sind, erfordert einen Antrag des Stpfl. (Abs. 1 S. 1). Der Antrag kann sich auf den gesamten Gewinn oder nur auf einen Teil des Gewinns beziehen. Unterhält ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5 Nachversteuerung (Abs. 4)

Rz. 23 Der nicht entnommene Gewinn kann zeitlich unbegrenzt stehen gelassen werden. Das Gesetz sieht keine Nachversteuerung nach einem bestimmten Zeitraum vor (vgl. aber Rz. 23a). Wird der im laufenden Wj. nicht entnommene, nach § 34a EStG besteuerte Gewinn aber in späteren Wj. entnommen, entfällt der Grund für die Begünstigung und es ist eine Nachversteuerung durchzuführen.... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.2.1 Regelungsinhalt

Rz. 102 § 252 Abs. 1 Nr. 4 Hs. 1 HGB schreibt neben der vorsichtigen Bewertung (Rz. 97 ff.) konkret die Berücksichtigung aller vorhersehbaren Risiken und Verluste vor, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind. Zudem ist in diesem Zuge das Wertaufhellungsprinzip zu beachten (Rz. 107 und detailliert Rz. 63 ff.). Das – unglücklicherweise – mitunter auch als Verlustantizipa... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.4.1 Tatsächliche Gegebenheiten

Rz. 43 Unter tatsächlichen Gegebenheiten, die zur Aufgabe der Fortführungsprämisse führen, sind primär wirtschaftliche Umstände bzw. Probleme zu verstehen, die bereits eingetreten sind oder mit hoher Wahrscheinlichkeit eintreten werden und infolge ihrer schwerwiegenden Auswirkungen einem Fortbestehen des Unt entgegenstehen. Darüber hinaus können auch nicht-wirtschaftliche Ta... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.3 Prüfung auf Fortführung

Rz. 40 Das HGB enthält keine ausdrückliche Pflicht zur Vornahme einer spezifischen Einschätzung der Fähigkeit des Unt zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter. Bereits aus dem Charakter als gesetzlich unterstellter Regelfall ist eine Prüfung auf Nichtbestehen der Fortführungsprämisse bzw. auf das Vorliegen entgegenstehender rechtlicher oder ... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.3.2.5 Dauerschuldverhältnisse/Nutzungsüberlassungen

Rz. 122 Dauerschuldverhältnisse, d. h. Schuldverhältnisse jenseits einmaliger Erfüllungshandlungen mit während der Laufzeit wiederkehrenden Leistungspflichten, haben eine ratierliche/anteilige Gewinn-/Ertragsrealisation (pro rata temporis) entsprechend der Leistungserbringung zur Folge.[1] Zu den Dauerschuldverhältnissen zählen etwa: Mietverträge Pachtverträge Leasingverträge Da... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.2.2 Wertaufhellungsprinzip

Rz. 107 Die Berücksichtigung von vorhersehbaren Risiken und Verlusten hat gem. § 252 Abs. 1 Nr. 4 Hs. 1 HGB auch solche Risiken und Verluste zu umfassen, die bis zum Abschlussstichtag entstanden, aber erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Das Wertaufhellungsprinzip und die entsprechende Unterscheidung zwi... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.3.2.9 Gewinne aus unentgeltlich erlangten Vermögensgegenständen

Rz. 128a Einige Regulierungen arbeiten mit unentgeltlich zugeteilten Rechten, die als Vermögensgegenstände anzusehen sind. Beispiele sind Emissionsberechtigungen, wie etwa bei dem im Jahr 2005 eingeführten Emissionshandelssystem der Europäischen Union (European Union Emissions Trading System, EU-ETS), das zurzeit die Sektoren Stromerzeugung, Industrie sowie Teile des Luft- u... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.6.2 Spezialvorschriften und Ausnahmen vom Stetigkeitsprinzip

Rz. 150 Grds. keine Ausnahmefälle i. S. d. § 252 Abs. 2 HGB stellen die Spezialvorschriften dar (Rz. 155 ff.; s. zur Norm-Rangfolge auch Rz. 18).[1] Im Kontext der Bewertungsmethoden stehen bspw. folgende Spezialvorschriften der Stetigkeit entgegen bzw. verhindern eine Anwendung des der Spezialvorschrift nachgelagerten Grundsatzes: Außerplanmäßige Abschreibungen bei VG des AV... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.1.2 Wertaufhellende und wertbegründende Tatsachen

Rz. 63 Das Wertaufhellungsprinzip und die entsprechende Unterscheidung zwischen wertaufhellenden und wertbegründenden Tatsachen folgt aus der Systematik der Trennung von Abschlussstichtag (s. zum Abschlussstichtag § 242 Rz. 8 ff.) und dem Stichtag der Bilanzaufstellung (§ 243 Rz. 33, § 264 Rz. 43) i. V. m. § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB sowie § 252 Nr. 4 Hs. 1 HGB. Wenngleich es bei... mehr

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Investitionsrechnung: Lohnt... / 2.5 Kombination: Kosten- und Gewinnvergleichsrechnung

Die Beispieltabelle StatischeRechnung (s. Abb. 6) zeigt eine Kosten- und Gewinnvergleichsrechnung. Sie ermöglicht den Vergleich von 6 Investitionsobjekten. Bei Bedarf kann die Tabelle jederzeit erweitert werden. Abb. 6: Grundgerüst einer statischen Investitionsrechnung mit Rechenbeispiel Es sind folgende Daten einzugeben: Anschaffungskosten Geplante Nutzungsdauer in Jahren Voraus... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.3.2.1 Im Allgemeinen

Rz. 111 § 252 Abs. 1 Nr. 4 Hs. 2 HGB ist keine Vorgabe hinsichtlich des Realisationszeitpunkts zu entnehmen. Demnach kommen theoretisch etwa folgende Realisationszeitpunkte in Betracht:[1] Vertragsabschluss Zugang zur produktionsnachgelagerten Lagerung Erfüllung der Lieferungs-/Leistungsverpflichtung Erfolgte Gegenleistung/Zahlung Ablauf der Gewährleistung Ablauf der Produkthaftun... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.3.2.3 Sonderfall Langfristfertigung/-leistung

Rz. 116 Besondere Bedeutung hat die Frage nach der Gewinn-/Ertragsrealisation bei der sog. langfristigen Auftragsfertigung/-leistung, d. h. der mind. stichtagsübergreifenden[1] auftragsgemäßen Erbringung von Sach- oder Dienstleistungen auf Basis von Werk-[2] oder Werklieferverträgen.[3] Da bei Werkverträgen eine Realisation mangels Gefahrenübergang bzw. Erfüllung der Lieferu... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.6 Bewertung (und Ansatz) bei Wegfall der going-concern-Prämisse

Rz. 50 Im Umkehrschluss ergibt sich aus der Vorschrift des § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB bei Vorliegen entgegenstehender Gegebenheiten die Vorgabe zur Berücksichtigung der gegebenen Situation i. R. d. Bewertung und entsprechend i. d. R. das Erfordernis zur abweichenden Bewertung.[1] Wie genau aber eine derartige, abweichende Bewertung zu erfolgen hat, ist gesetzlich nicht geregelt.... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.1.1 Regelungsinhalt

Rz. 97 § 252 Abs. 1 Nr. 4 Hs. 1 HGB verlangt im Kontext der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen VG und Schulden ein vorsichtiges Vorgehen, d. h. eine vorsichtige Bewertung. Aus der explizit bewertungsbezogenen Vorschrift, die auch als vorsichtige Bewertung i. e. S. bezeichnet wird,[1] wurde und wird – wenn auch zunehmend seltener – im Schrifttum ein bilanzierungsb... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.3.1 Regelungsinhalt

Rz. 109 Gem. § 252 Abs. 1 Nr. 4 Hs. 2 HGB sind Gewinne erst dann bzw. nur dann zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Das dadurch kodifizierte sog. Realisationsprinzip stellt letztlich das Gegenstück zum Imparitätsprinzip (Rz. 102 ff.) und damit der Berücksichtigung von vorhersehbaren unrealisierten Risiken und Verlusten, die bis zum Abschlussstic... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Grundsatz der Bilanzidentität (Nr. 1)

Rz. 23 Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz haben nach § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB den Wertansätzen in der Schlussbilanz des vorherigen Gj zu entsprechen. Mittels Normierung des Grundsatzes der Bilanzidentität [1] – der im Steuerecht primär als Grundsatz des Bilanzzusammenhangs bezeichnet wird[2] – soll sichergestellt werden, dass sämtliche Geschäftsvorfälle in das neue Gj übertra... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 5 Gesonderte Feststellung des nicht ausgleichsfähigen Verlusts

Rz. 31 Nach § 15b Abs. 4 EStG ist der nicht ausgleichsfähige Verlust jährlich gesondert festzustellen, dabei ist von dem verrechenbaren Verlust des Vorjahres auszugehen. Der Feststellungsbescheid kann nur insoweit angegriffen werden, als der verrechenbare Verlust sich gegenüber dem verrechenbaren Verlust des Vorjahres verändert (§ 15b Abs. 4 S. 2, 3 EStG). Die Regelung entsp... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15b Verluste im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen

1 Allgemeines 1.1 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Regelung ist durch das Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen v. 22.12.2005[1] in das EStG als neue Vorschrift § 15b EStG eingefügt worden und ersetzt den durch das gleiche Gesetz aufgehobenen § 2b EStG. Rz. 1a Durch das AIFM-StAnpG v. 18.12.2013[2] ist ein § 15b Abs. 3a EStG einge... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 4.2.1 Die Erwerbstatbestände

Rz. 30f Der Stpfl. ist nicht verpflichtet, Bücher zu führen (§ 5 EStG Rz. 14ff.), und ermittelt seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG (§ 4 EStG Rz. 482ff.). Durch den Erwerb von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens entstehen sofort abziehbare Betriebsausgaben, da der Stpfl. deren Anschaffungskosten nicht nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG aktivieren muss. Als weitere Voraussetzung mus... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 4.2 Steuerstundungsmodell nach § 15b Abs. 3a EStG

Rz. 30e Nach § 15b Abs. 3a EStG liegt ein Steuerstundungsmodell unabhängig von den Voraussetzungen des Abs. 2 und 3 vor, wenn ein Verlust aus Gewerbebetrieb entsteht oder sich erhöht, indem ein Stpfl., der nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, aufgrund des Erwerbs von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermö... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.2 Nicht betroffene Modelle

Rz. 22 Nicht betroffen sind Modelle, die nicht primär darauf angelegt sind, ihren Anlegern einen Verlust zuzuweisen, sondern die mit der Steuerfreiheit ihrer Renditen werben, wie vermögensverwaltende Venture Capital und Private Equity Fonds.[1] Nicht betroffen sind auch Personengesellschaften, die selbst die Investition durchführen, ohne sich eines Anbieters zu bedienen. Die ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.1.7 Doppelstöckige Modelle

Rz. 21a Bei doppelstöckigen Konstruktionen oder Unterbeteiligungen, z. B. bei Dachfonds, bei denen sich der Fond (Dachfond) an einen oder mehreren geschlossenen Fonds (Unterfond) beteiligt, sind die Voraussetzungen des § 15b EStG sowohl bei der Obergesellschaft als auch der Untergesellschaft getrennt zu prüfen. Ist die Untergesellschaft ein Steuerstundungsmodell, ist ein Aus... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3 Kapitalgesellschaften

Rz. 30 Eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft kann nicht zur Anwendung des § 15b EStG führen, da die Kapitalgesellschaft selbst keine Verluste zuweist. mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.1.2 Erzielung negativer Einkünfte

Rz. 17b Das vorgefertigte Konzept muss auf die Erzielung eines steuerlichen Vorteils in Form negativer Einkünfte gerichtet sein, wobei dies nicht im Vordergrund stehen muss. Entscheidend sind nicht die tatsächlich erzielten, sondern die sich aus dem Konzept ergebenden prospektierten negativen Einkünfte, sodass Verluste, die nach dem Konzept unerwartet waren (z. B. Mietausfal... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.1 Grundtatbestand

Rz. 13 Nach § 15b Abs. 1 EStG dürfen Verluste im Zusammenhang mit einem Steuerstundungsmodell weder mit Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit anderen Einkünften ausgeglichen werden; sie dürfen auch nicht nach § 10d EStG abgezogen werden. Wie bei § 15a EStG kann man von verrechenbaren Verlusten sprechen, Abs. 4 S. 2, da sie nach § 15b Abs. 1 S. 2 EStG mit zukünftigen Gewinne... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.2 Sinn und Zweck der Regelung

Rz. 1b § 15b EStG ist im Aufbau ähnlich wie § 15a EStG, im Inhalt ähnlich wie § 2b EStG, und verbietet den sofortigen Verlustausgleich oder den Verlustausgleich nach § 10d EStG der Einkünfte aus einem Steuerstundungsmodell weder mit Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten (§ 15b Abs. 1 S. 1, 2, Abs. 3 EStG), soweit die Verluste 10 % des g... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.3 Verlustquote

Rz. 26 Nach § 15b Abs. 3 EStG ist Abs. 1 nur anzuwenden, wenn innerhalb der Anfangsphase (Rz. 17c) das Verhältnis der Summe der prognostizierten Verluste zur Höhe des gezeichneten und nach dem Konzept auch aufzubringenden Kapitals oder bei Einzelinvestoren des eingesetzten Eigenkapitals 10 % übersteigt.[1] Bei z. B. aufzubringendem Kapital von 100.000 EUR sind damit Verluste... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.3 Überblick über die Regelung

Rz. 5 § 15b Abs. 1 EStG enthält als Grundregel der Vorschrift das Ausgleichsverbot für negative Einkünfte aus Steuerstundungsmodellen und ihre Verrechnung mit zukünftigen Gewinnen. § 15 Abs. 2 EStG definiert den Begriff des Steuerstundungsmodells. Nach § 15 Abs. 3 EStG ist weitere Voraussetzung für die Anwendung der Vorschrift, dass die Verlustquote mehr als 10 % zum eingese... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2 Steuerstundungsmodell

Rz. 16 Voraussetzung für den Ausschluss der sofortigen Verlustverrechnung ist, dass die negativen Einkünfte in Zusammenhang mit einem Steuerstundungsmodell stehen. Nach § 15b Abs. 2 S. 1 EStG liegt ein Steuerstundungsmodell vor, wenn aufgrund einer modellhaften Gestaltung steuerliche Vorteile in Form negativer Einkünfte erzielt werden sollen. Das ist der Fall, wenn dem Stpfl... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 6 Anwendungsregelung

Rz. 32 Nach § 52 Abs. 25 S. 5 EStG, ist § 15b EStG nur auf Verluste aus Steuerstundungsmodellen anzuwenden, denen der Stpfl. nach dem 10.11.2005 beigetreten ist oder für die nach dem 10.11.2005 mit dem Außenbetrieb begonnen wurde (Rz. 7). Bei Einzelinvestitionen gibt es keinen Beitritt, sodass der Abschluss des modellhaften Vertrags bzw. der Verträge nach dem 10.11.2005 entsc... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Regelung ist durch das Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen v. 22.12.2005[1] in das EStG als neue Vorschrift § 15b EStG eingefügt worden und ersetzt den durch das gleiche Gesetz aufgehobenen § 2b EStG. Rz. 1a Durch das AIFM-StAnpG v. 18.12.2013[2] ist ein § 15b Abs. 3a EStG eingefügt worden, der die steuerliche B... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.1.5 Fondsbeteiligungen

Rz. 18a Bei Beteiligung an einer Gesellschaft oder Gemeinschaft aufgrund eines vorgefertigten Konzepts kann es als Indiz für die Modellhaftigkeit auch angesehen werden, dass der Anleger vorrangig eine kapitalmäßige Beteiligung ohne Interesse an einem Einfluss an der Geschäftsführung anstrebt. Bei geschlossenen Fonds in der Rechtsform einer Personengesellschaft, die ihren Anl... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1 Allgemeines

1.1 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Regelung ist durch das Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen v. 22.12.2005[1] in das EStG als neue Vorschrift § 15b EStG eingefügt worden und ersetzt den durch das gleiche Gesetz aufgehobenen § 2b EStG. Rz. 1a Durch das AIFM-StAnpG v. 18.12.2013[2] ist ein § 15b Abs. 3a EStG eingefügt worden, ... mehr