Fachbeiträge & Kommentare zu Verlust

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.2 Inhalte der Berichterstattung über operationelle Risiken

Rz. 87 Neben bedeutenden Schadensfällen hat ein Institut auch über wesentliche Schwächen sowie wesentliche potenzielle Ereignisse aus operationellen Risiken zu berichten. Diese spezifische Berichtspflicht geht auf eine Ergänzung im Rahmen der sechsten MaRisk-Novelle zurück, wonach die Verfahren zur Beurteilung der operationellen Risiken deren "wesentliche Ausprägungen" erfas...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundlagen

Rn. 200 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 § 20 Abs 1 und 2 EStG erfasst Gewinnausschüttungen von AG, GmbH, Genossenschaften, bergbautreibenden Vereinigungen, die die Rechte einer juristischen Person haben, sowie von KGaA an ihre Kommanditaktionäre. Die Gewinnausschüttungen an persönlich haftende Gesellschafter einer KGaA sind ebenfalls Gewinnanteile iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG, sowei...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.8 Stresstests für Fehlverhaltensrisiken

Rz. 154 Das "(Fehl-)Verhaltensrisiko" ("(mis-)conduct risk") bezeichnet das bestehende oder künftige Risiko von Verlusten eines Institutes infolge der unangemessenen Erbringung von Finanzdienstleistungen und der damit verbundenen Prozesskosten, einschließlich Fällen vorsätzlichen oder fahrlässigen Fehlverhaltens.[1] Dieses Risiko wird von der Aufsicht und den Instituten als ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Festlegung und Abgrenzung der operationellen Risiken

Rz. 75 Um den operationellen Risiken durch ein angemessenes Risikomanagement Rechnung tragen zu können, muss im Institut zunächst Klarheit darüber herrschen, was unter dieser Risikoart genau zu verstehen ist. Insofern beginnt das Management operationeller Risiken mit deren Definition. Grundsätzlich werden diesbezüglich von der deutschen Aufsicht keine Vorgaben gemacht. Alle...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtsentwicklung

Rn. 1528 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Mit dem JStG 2009 v 19.12.2009, BGBl 2008, 2794, wurde § 20 Abs 6 S 5 EStG aF (bis VZ 2023) eingeführt. Diese Vorschrift hatte zuletzt folgenden Wortlaut: Zitat "5Verluste aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 dürfen nur in Höhe von 20 000 Euro mit Gewinnen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 und mit Einkünften im S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rechtsfolgen

Rn. 1541 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die Verluste nach § 20 Abs 6 S 6 EStG aF (bis VZ 2023) können lediglich iHv 20 000 EUR berücksichtigt werden. Dabei zeigen sich die Auswirkungen der Beschränkung insb in der Dauer der Verlustnutzung. Sollte zB ein privates Darlehen iHv 1 Mio EUR ausfallen, wäre erst nach einem Zeitraum von 50 Jahren eine Verrechnung aller Verluste zu errei...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.11.4 Barwertnahe Ableitung des Risikodeckungspotenzials

Rz. 188 Bei einer barwertnahen Ableitung des Risikodeckungspotenzials dienen das bilanzielle Eigenkapital oder die regulatorischen Eigenmittel als Ausgangsgrößen. Wenn diese Größen durch Berücksichtigung stiller Lasten und Reserven in eine ökonomische Betrachtung überführt werden, werden sie von der Aufsicht als Näherung für eine barwertige Ableitung des Risikodeckungspotenz...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5 Portfoliobetrachtung und Value-at-Risk

Rz. 91 Für eine sachgerechte Kreditrisikosteuerung ist die Ausnutzung von Diversifikationseffekten im Portfoliozusammenhang sinnvoll. Ziel der Portfoliomodellierung ist die Bestimmung der Verlustverteilung eines Kreditportfolios. Die Portfoliosegmente (Bonitätsstruktur, Sicherheitenstruktur, Volumenklassen, Laufzeitstruktur, Branchen- und regionale Konzentration etc.) werde...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Anrechnungsobergrenze des Sparer-Pauschbetrages (§ 20 Abs 9 S 4 EStG)

Rn. 1607 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 § 20 Abs 9 S 4 EStG regelt die Anrechnungsobergrenze des Sparer-Pauschbetrages. Hiernach dürfen der Sparer-Pauschbetrag und der gemeinsame Sparer-Pauschbetrag nicht höher sein als die nach Maßgabe des § 20 Abs 6 EStG verrechneten KapErtr. Der Abzug des Sparer-Pauschbetrages darf nicht zu negativen Einkünften führen. Beispiel 1: Der ledige S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtssystematische Bedeutung

Rn. 600 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Wie § 16 EStG ist auch § 18 Abs 3 EStG keine reine Tarifvorschrift (vgl BFH BStBl II 2004, 754). Ihr wird nach hM im Wesentlichen klarstellende Bedeutung iSd Gedankens der Gewinnbesteuerung beigemessen (s Wacker in Schmidt, § 16 EStG Rz 5 (44. Aufl 2025); Wernsmann/Meickmann in K/K/M, § 18 EStG Rz D 1 (05/2023)): Gewinne/Verluste aus den le...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Kapitalersetzendes Darlehen

Rn. 216 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Vor der Einführung der AbgSt wurden grundsätzlich nur laufende Erträge besteuert. Mit der Gesetzesänderung sollte jedoch erreicht werden, dass nun alle Wertveränderungen steuerlich vollständig erfasst werden. Entsprechend sind auch Veräußerungsgewinne aus dem ab dem VZ 2009 erworbenen KapVerm grundsätzlich und unabhängig von der Haltedauer ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Hälftige Besteuerung für begünstigte Neuverträge (§ 20 Abs 1 Nr 6 S 2 EStG)

Rn. 580 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Von der in S 1 beschriebenen Besteuerung wird in § 20 Abs 1 Nr 6 S 2 EStG eine Ausnahme zugelassen: Wenn die Versicherungsleistung nach Vollendung des 60. Lebensjahres des StPfl und nach Ablauf von zwölf Jahren seit dem Vertragsabschluss ausgezahlt wird, ist nur die Hälfte des Unterschiedsbetrags anzusetzen; damit wird der Zusammenballung d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätzliches

Rn. 1500 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die Beschränkung der Verrechnung von Verlusten nach § 20 Abs 6 EStG ist neben § 20 Abs 9 EStG Kernbestandteil der schedulen Besteuerung von Einkünften aus KapVerm. § 20 Abs 6 EStG regelt im Einzelnen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Gewinnermittlungsmethode

Rn. 1425 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Veräußerungsgewinn ist der Unterschiedsbetrag zwischen den Einnahmen aus der Veräußerung nach Abzug der Aufwendungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft stehen, und den AK (§ 20 Abs 4 S 1 EStG). Der Veräußerungsgewinn wird hiernach in Anlehnung an die vergleichbaren Regelungen zu den Veräußerungsvorschriften in ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.3 Physische und transitorische Risiken

Rz. 41 Im Bereich Umwelt (inklusive Klima) können die ESG-Risiken wiederum in "physische Risiken" und "transitorische Risiken" unterteilt werden.[1] Rz. 42 Das "physische Risiko" bezeichnet gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 52f CRR als Teil des Umweltrisikos die Gefahr von negativen finanziellen Auswirkungen auf das Institut, die sich aus den gegenwärtigen oder zukünftigen Auswirkungen...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.4 Modellrisiken

Rz. 38 Das "Modellrisiko" bezeichnet gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 52b CRR die Gefahr von Verlusten infolge von Entscheidungen, die sich grundsächlich auf das Ergebnis interner Modelle stützen, wenn diese Modelle Fehler bei der Konzeption, der Ausgestaltung, der Parameterschätzung, der Umsetzung, der Verwendung oder der Überwachung solcher Modelle aufweisen, einschließlich folgend...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.3 Kapitalbedarf für Adressenausfallrisiken

Rz. 100 Bei der Messung und Steuerung von Adressenausfallrisiken haben sich die Institute in der Vergangenheit vor allem an deren GuV-Wirksamkeit orientiert. GuV-wirksame Adressenausfallrisiken setzen sich aus Bewertungsänderungen in Form von Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen oder Direktabschreibungen zusammen. Darüber hinaus werden Pauschalwertberichtigungen gebildet...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Definition des Modellrisikos

Rz. 39 Bei der Definition des Modellrisikos wird in § 1 Abs. 34 KWG auf den möglichen Verlust abgestellt, den ein Institut als Folge von im Wesentlichen auf der Grundlage von Ergebnissen interner Modelle getroffenen Entscheidungen erleiden kann, die in der Entwicklung, Umsetzung oder Anwendung fehlerhaft sind. Die internationalen Standardsetter definieren das Modellrisiko in...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.2 Geeignete Verfahren

Rz. 57 Für die Marktgerechtigkeitskontrolle sind, ggf. differenziert nach Handelsgeschäftsarten, geeignete Verfahren einzurichten. Dabei sollte sichergestellt werden, dass sich die Kontrolle auf den Zeitpunkt des Abschlusses bezieht. Verzögerungen können in Abhängigkeit von der Volatilität der Märkte zu Abweichungen führen, die das Ergebnis der Marktgerechtigkeitskontrolle v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtsentwicklung

Rn. 1533 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Mit dem JStG 2009 v 19.12.2009, BGBl 2008, 2794, wurde § 20 Abs 6 S 6 EStG aF (bis VZ 2023) eingeführt. Diese Vorschrift hatte zuletzt folgenden Wortlaut: Zitat "6Verluste aus Kapitalvermögen aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter im Sinne des Absatzes 1, aus de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Möglichkeiten der Verlustverrechnung

Rn. 1503 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Es gibt zwei Möglichkeiten des Verlustvortrags: erstens im Veranlagungsverfahren und zweitens bei den die KapErtr auszahlenden Stellen (zB Kreditinstitute). Verluste aus KapVerm, die der KapSt unterliegen, verbleiben am Jahresende grundsätzlich im Verlustverrechnungstopf der auszahlenden Stelle (zB beim depotführenden Kreditinstitut) und w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Tatbestandsvoraussetzungen

ba) Verluste aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung (§ 20 Abs 6 S 6 EStG aF [bis VZ 2023] Fall 1) Rn. 1536 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Zum Begriff der Kapitalforderung s Rn 617. Hierunter sind in erster Linie Forderungen zu verstehen, die auf Geld gerichtet sind. Eine Kapitalforderung ist dann uneinbringlich, wenn sich auf Grundlage der Gesamtu...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.7 Stresstests für operationelle Risiken

Rz. 150 Gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 52 CRR bezeichnet das "operationelle Risiko" das Risiko von Verlusten, die durch die Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse verursacht werden, einschließlich Rechtsrisiken. Vor diesem Hintergrund sollten sich die Institute darüber im Klaren sein, dass die relevanten Risiko...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.2 Zuordnung von Geschäftsfeldern

Rz. 153 Damit Rückschlüsse auf die einzelnen Organisationseinheiten im Institut gezogen werden können, bietet es sich an, die Schadensfälle den betroffenen Geschäftsbereichen zuzuordnen. Die diesbezüglichen Vorschläge vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht mussten bis Ende 2024 schon bei Verwendung des Standardansatzes berücksichtigt werden. Demnach sollten die Schadensfäl...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2 Systematisierung von Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiken

Rz. 22 Als besondere Ausprägungen von Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiken gelten die folgenden Risiken:[1] Das "Terminrisiko" beschreibt die Gefahr, dass der Eingang von Geldern hinsichtlich Zuflusszeitpunkt oder -betrag in einer für die Bank ungünstigen Weise von der Erwartung abweicht, d. h. das Risiko einer durch Markthemmnisse oder die Gegenpartei verschuldeten, unpla...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anwendungsfälle

Rn. 1411 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Zu den besonderen Entgelten oder Vorteilen iSd § 20 Abs 3 EStG iVm § 20 Abs 1 oder 2 EStG gehören zB Schadenersatz oder Kulanzerstattungen, die Anleger für Verluste, die aufgrund von Beratungsfehlern im Zusammenhang mit einer Wertpapier-Kapitalanlage erhalten, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zu einer konkreten einzelnen Transaktion bes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Grundzüge der Abgeltungsteuer

Rn. 4 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Zum 01.01.2009 wurde für private Kapitaleinkünfte und Veräußerungsgewinne ein einheitlicher ESt-Satz von 25 % eingeführt. Hinzu kommen SolZ und ggf KiSt. Der gesonderte Steuertarif für Einkünfte aus KapVerm im PV ist im zum 01.01.2009 neu eingefügten § 32d EStG geregelt. Die Regelungen zur AbgSt sind Bestandteil des UntStRG 2008 (UntStRG 2008...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Zunehmende Bedeutung des Liquiditätsrisikomanagements

Rz. 1 Noch bis zum Ende des 20. Jahrhunderts konnten sich Kreditinstitute Liquidität auf ungedeckter Basis über Inhaberschuldverschreibungen selbst und weitgehend problemlos an den Geld- und Kapitalmärkten beschaffen, so dass Liquiditätsrisiken überwiegend als gering eingeschätzt wurden. Darauffolgende Turbulenzen auf den Finanzmärkten, wie etwa der Zusammenbruch des Hedgefo...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Umgang mit operationellen Risiken

Rz. 86 Der BCBS hat klare Vorstellungen zur Ausgestaltung des Rahmenwerkes für das ORMF, das vollständig in die allgemeinen Risikomanagementprozesse des Institutes integriert werden soll. Daraus lässt sich leicht ableiten, was zumindest nach den Vorstellungen des BCBS als angemessenes Management operationeller Risiken zu verstehen ist. Dazu gehört zunächst eine klare Festleg...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 11.2 Berücksichtigung des Modellrisikos

Rz. 334 In Abhängigkeit von den identifizierten Grenzen und Beschränkungen der Methoden und Verfahren kann eine Berücksichtigung des Modellrisikos im Rahmen der Risikotragfähigkeit notwendig werden. Die deutsche Aufsicht hat sich im Zusammenhang mit der Modellierung von Positionen mit unbestimmter Zins- und Kapitalbindung beim Zinsänderungsrisiko zum Modellrisiko geäußert. S...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Indikatoren für eine frühzeitige Risikoidentifizierung

Rz. 24 In der Praxis haben sich unterschiedliche Verfahren herausgebildet, die in Analogie zur Funktionsweise eines Risikoklassifizierungsverfahrens auf der Auswertung von hierzu geeigneten Informationen aus verschiedenen Quellen basieren. Neben der Auswertung der intern im Rahmen der Kreditbearbeitung zur Verfügung stehenden Unterlagen und einer systematischen Kontobeobacht...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.5 Die "Subprimekrise" als Beispiel

Rz. 240 Ein Beispiel für eine extreme Marktsituation ist die "Subprimekrise", an der gleichzeitig die vielfältigen Zusammenhänge zwischen den einzelnen Risikoarten deutlich werden. Extrem niedrige Zinssätze führten in den USA dazu, dass in großem Umfang Kredite an Privatpersonen vergeben wurden, die nur eine geringe Bonität besaßen. Naturgemäß besteht in diesem sogenannten "...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.1 NPE-Messgrößen

Rz. 55 Da es in erster Linie um den Abbau der NPE-Bestände im gesamten Institut und ggf. auch in bestimmten Portfolios im Zeitverlauf geht und dafür entsprechende NPE-Zielgrößen festgelegt wurden, bietet es sich natürlich an, die Entwicklung der relativen und absoluten Bestände an notleidenden Risikopositionen zu überwachen. In Ergänzung dazu könnten auch die Bestände an ges...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2.1 Unterscheidung in den Instituten

Rz. 96 Nach Art. 86 Abs. 5 CRD IV müssen die Institute zwischen belasteten und unbelasteten Vermögenswerten unterscheiden, die jederzeit – insbesondere in Krisensituationen – verfügbar sind. Dabei müssen sie berücksichtigen, bei welcher juristischen Person die Vermögenswerte verwahrt werden und in welchem Land sie mit rechtsbegründender Wirkung entweder in einem Register ein...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1 Einrichtung von Emittentenlimiten

Rz. 121 Der Begriff "Emittent" geht auf das lateinische Wort "emittens" (ausgeben) zurück. Der Emittent von Wertpapieren ist eine juristische Person des Privatrechts oder des öffentlichen Rechts (z. B. ein Unternehmen oder ein Staat), die durch die Ausgabe von Wertpapieren Liquidität generiert. Soweit Institute entsprechende Handelsgeschäfte tätigen möchten, müssen sie dazu ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 1360 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG besteuert den Gewinn aus der Veräußerung von sonstigen Kapitalforderungen jeder Art iSd § 20 Abs 1 Nr 7 EStG . Somit werden (ab dem VZ 2009) korrespondierend zu Erträgen aus sonstigen Kapitalforderungen nach § 20 Abs 1 Nr 7 EStG auch Vermögenszuwächse aus der Veräußerung von sonstigen Kapitalforderungen der Besteuer...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3.2 Länderrisiken

Rz. 109 Länderrisiken haben als Bestandteil der Adressenausfallrisiken insbesondere durch die zunehmende internationale Ausrichtung der Institute und die Verzahnung der internationalen Finanzmärkte an Bedeutung gewonnen. Daraus resultieren höhere Ansprüche an die Verfahren zu ihrer Beurteilung. Länderrisiken ergeben sich aus unsicheren politischen, wirtschaftlichen und sozia...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bhc) Forderungsverzicht gegen Besserungsschein

Rn. 1377a Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Unter einem "Forderungsverzicht gegen Besserungsschein" versteht man Konstellationen, in denen ein Gesellschafter auf eine Forderung gegenüber seiner Gesellschaft verzichtet, jedoch unter der Bedingung, dass die Forderung im Falle einer zukünftigen wirtschaftlichen Verbesserung der Gesellschaft wieder auflebt. Durch den Verzicht auf die D...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.4 Verfahren zur zeitnahen Einreichung von Unterlagen

Rz. 196 Die geforderte Einrichtung eines Verfahrens, das die zeitnahe Einreichung der erforderlichen Kreditunterlagen überwacht und damit verbunden eine zeitnahe Auswertung dieser Unterlagen gewährleisten soll, ergibt sich insoweit bereits aus den o. g. Anforderungen an die Offenlegung. Das in Rede stehende Verfahren erstreckt sich jedoch auf alle Kreditgeschäfte und nicht n...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.3 Transparenz der Transferpreise

Rz. 204 Sofern die Transferpreise für irgendeine Steuerungsfunktion genutzt werden sollen, müssen sie den betroffenen Mitarbeitern natürlich bekannt sein. Das setzt insbesondere voraus, dass die mit bestimmten Geschäften oder Produkten verbundenen Liquiditätskosten oder -vorteile den damit betrauten Bereichen offengelegt werden. Vor diesem Hintergrund sind die jeweils gültig...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.6 Auswirkungen auf das Kapital

Rz. 82 Bereits im Strategie- und Planungsprozess muss sich ein Institut Gedanken darüber machen, inwieweit geeignete Maßnahmen in die Kapitalplanung aufgenommen werden müssen, um sicherzustellen, dass das verfügbare Kapital den nachhaltigen Abbau der notleidenden Risikopositionen in der Bilanz ermöglicht (→ AT 4.2 Tz. 3, Erläuterung). Folglich müssen bei der Überprüfung, ob ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Rückzahlung

Rn. 1332 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die Rückzahlung der Darlehensvaluta bei Beendigung der Laufzeit des Darlehens stellt ein der Veräußerung gleichgestellter Vorgang dar. Übersteigt die zurückgezahlte Darlehensvaluta die historischen AK, so ist der Gewinn (dazu s § 20 Abs 4 EStG) der Besteuerung nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 4 EStG iVm § 20 Abs 2 S 2 EStG zu unterziehen. Ein sich e...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.9 Darstellung geeigneter historischer und hypothetischer Szenarien

Rz. 260 Bei der Ermittlung und Messung oder Beurteilung von Risiken sollte ein Institut geeignete Methoden und Verfahren entwickeln, die sowohl zukunfts- als auch vergangenheitsorientiert ausgestaltet sind. Mit diesen Methoden sollte es möglich sein, sämtliche Risiken geschäftsbereichsübergreifend zu aggregieren und Risikokonzentrationen zu identifizieren. Die Instrumente so...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1 Definition "inverser" Stresstests

Rz. 269 Im Unterschied zu den "klassischen" ereignisgetriebenen Stresstests (→ AT 4.3.3 Tz. 1), die zur Abgrenzung teilweise auch als "(Straight) Forward Stresstests" bezeichnet werden[1], geht man bei inversen Stresstests den umgekehrten Weg.[2] Sie werden deshalb als "inverse" Stresstests ("Reverse Stresstests") bezeichnet. Der Ausgangspunkt ist ein vordefiniertes Ergebnis...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.4.4 Kreditvergabe an mittlere und große Unternehmen

Rz. 137 Im Zusammenhang mit der Kreditvergabe an mittlere und große Unternehmen steigen die Anforderungen an die Durchführung der Sensitivitätsanalyse rein formal betrachtet, wobei die EBA den Instituten Gestaltungsmöglichkeiten lässt. So könnte die Sensitivitätsanalyse von einem oder mehreren Faktoren abhängig sein. Dabei könnten kredit- und marktbezogene Ereignisse ggf. au...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.3 Korrelationsrisiken

Rz. 14 Gemäß Art. 291 Abs. 2 CRR müssen die Institute Forderungen gegenüber Gegenparteien, die mit einem erheblichen allgemeinen und speziellen Korrelationsrisiko ("Wrong-Way Risk") verbunden sind, gebührende Beachtung schenken. Dabei bezeichnet nach Art. 291 Abs. 1 CRR das "allgemeine Korrelationsrisiko" das Risiko, dass eine positive Korrelation zwischen der Ausfallwahrsch...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.2 Berücksichtigung von Restriktionen

Rz. 53 Da rechtliche oder grenzüberschreitende regulatorische Restriktionen zur Nutzung der Liquiditäts­puffer zu bestimmten Zeiten oder für bestimmte Zwecke existieren können, sollten die Institute sicherstellen, dass sie sich der besonderen Beschränkungen in einzelnen Jurisdiktionen bewusst sind. Insbesondere zur Nutzung bestimmter Refinanzierungsformen, wie z. B. Repos od...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Als Festgeschäft ausgestaltete Termingeschäfte

Rn. 1316 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Futures (börsengehandelt) und Forwards (privat gehandelt) stellen im Gegensatz zu Optionen für Käufer und Verkäufer die feste Verpflichtung dar, nach Ablauf einer Frist einen bestimmten Basiswert (zB Anleihen) zum vereinbarten Preis abzunehmen oder zu liefern. Wird bei Fälligkeit ein Differenzausgleich gezahlt, erzielt der Empfänger einen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Termingeschäfte (§ 20 Abs 4 S 5 EStG)

Rn. 1441 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Nach § 20 Abs 4 S 5 EStG ist der Gewinn bei einem Termingeschäft wie folgt zu ermitteln: Zu der Gewinnermittl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Barausgleich/Differenzausgleich

Rn. 1055 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Optionsgeber und Optionsnehmer können bei jedem Optionsgeschäft einen sog Barausgleich ("cash-settlement") vereinbaren, unabhängig davon, ob der Basiswert lieferbar ist oder nicht. Wird anstelle der Lieferung oder Abnahme des Basiswertes der Barausgleich vereinbart, ist der Stillhalter verpflichtet, dem Optionsnehmer die Differenz zwische...mehr