Fachbeiträge & Kommentare zu Verlust

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.2.1 Exposure-basierte Methoden

Rz. 36 Das Grundprinzip der Exposure-basierten Methoden ("exposure-based methodologies") ist die direkte Bewertung der Performance (und damit der Risiken) eines Engagements in Bezug auf E, S und G. Dazu gehören z. B. alle ESG-Ratingverfahren. Diese Methoden können als Ergänzung zur Standardbewertung der finanziellen Risikokategorien verwendet werden. Die dafür genutzten Indi...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.3 Qualitative und quantitative Analyse

Rz. 283 Die Ausgestaltung und Durchführung der inversen Stresstests können qualitativ oder quantitativ erfolgen. Die Institute sollten als Ausgangspunkt für inverse Stresstests ggf. eine Sensitivitätsanalyse verwenden, z. B. die Verschiebung eines oder mehrerer relevanter Parameter auf ein extremes Niveau, um vordefinierte Ergebnisse zu erzielen. Sie sollten verschiedene inv...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.3.4 Auslegung der allgemeinen Vorgaben

Rz. 37 Für die Berechnung des Schwellenwertes in Bezug auf die Bilanzsumme (Institutskriterium) bietet sich die Summe der Buchwerte der Spezialfondsanteile zum letzten Bewertungsstichtag an, entweder direkt aus der Bilanz oder aus einer aktuellen FINREP-Meldung. Dabei sind nicht nur Ein-Anleger-Spezialfonds zu berücksichtigen, sondern gleichermaßen Spezialfonds mit zwei oder...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Worgulla, Stille Gesellschaft, partiarische Darlehen und Unterbeteiligungen, NWB 2010, 3182; Czisz/Kranc, Die Besteuerung von Einkünften aus typisch stillen Gesellschaften unter der AbgSt, DStR 2010, 2226; Korn, Der stille Gesellschafter in Handels- und Steuerbilanz, SteuK 2011, 428; Droscha/Holle, Zinsabzug aus typisch stillen Beteiligungen, FR 2019, 6. Rn. 475 Stand: EL 189 – ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.5 Umgang mit dem Datenschutz

Rz. 212 In Abgrenzung zur "Datensicherheit" geht es beim "Datenschutz" um den Schutz personenbezogener Daten vor etwaigem Missbrauch durch Dritte. Damit soll der Einzelne davor geschützt werden, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird. Die englische Bezeichnung für "Datenschutz" ist "Data Protection" als ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4.1.1 Überblick

Rz. 55 Defizite in der Unternehmensführung, mangelhafte kulturelle Grundlagen und ein bedeutendes kulturelles Versagen werden als Hauptgründe für die Finanzmarktkrise im Jahr 2008 sowie die Skandale der letzten Jahre genannt.[1] Diese Gründe haben dazu beigetragen, dass eine Reihe von Instituten übermäßig hohe Risiken eingegangen ist, was letztlich zum Ausfall einzelner Inst...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / AT 9 – Auslagerungen

In der Aufsichtspraxis sind bei Auslagerungsverhältnissen vielfach nicht nur Unklarheiten, sondern auch Mängel in der Anwendung des AT 9 sichtbar geworden, die mich dazu bewogen haben, Neuerungen, Konkretisierungen und Klarstellungen in diesem Modul vorzunehmen. An einigen Stellen wird die schon existierende aufsichtliche Verwaltungspraxis stärker betont, vor allem aber wird...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Zinsen aus Darlehen

Rn. 671 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Zinsen aus Darlehen gehören grds zu den Einnahmen nach § 20 Abs 1 Nr 7 EStG (Ausnahme: partiarische Darlehen gem § 20 Abs 1 Nr 4 EStG; s Rn 474 ff; § 20 Abs 8 EStG Subsidiaritätsklausel, s Rn 1570 ff). Rn. 672 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Die Ausnahmen vom AbgSt-Tarif gem § 32d Abs 2 S 1 Nr 1 EStG bei Darlehen zwischen nahestehenden Personen s...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Zusätzliche Vorgaben für bedeutende Institute

Rz. 25 Die EZB hat in einer Ergänzung zu ihrem Leitfaden zu notleidenden Krediten verdeutlicht, was sie bei den bedeutenden Instituten unter einer angemessenen Risikovorsorge und unter einem umsichtigen Umgang mit den NPL-Beständen versteht. Als zentrale Größen fließen in die Bewertung die Zeitspanne ("vintage"), über die eine Risikoposition als notleidend eingestuft ist, un...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Notwendigkeit der Früherkennung von Risiken

Rz. 4 In vielen Fällen ist der vollständige oder teilweise Ausfall eines Engagements nicht etwa das Ergebnis eines plötzlich eintretenden Ereignisses, sondern auf eine ganze Reihe von Faktoren zurückzuführen, die der eigentlichen Krise des Kreditnehmers zeitlich vorgelagert sind. So kann z. B. ein Firmenkunde bereits lange vor der eigentlichen Krise verschiedene Phasen durch...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Erforderliche Kenntnisse und Erfahrungen

Rz. 28 Mitarbeiter sowie deren Vertreter müssen in Abhängigkeit von ihren Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen. Diese Anforderung setzt voraus, dass Institute über eine entsprechende Personalbedarfsplanung verfügen, in der ebenjene notwendigen Fähigkeiten, Fertigkeiten, die Erfahrung und das Potenzial (d. ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Gegensteuerungsmaßnahmen

Rz. 10 Die Identifizierung von Kreditnehmern, bei deren Engagements sich erhöhte Risiken abzuzeichnen beginnen, zieht bei Vermutung einer wesentlichen negativen Änderung der Risikoeinschätzung eine Überprüfung dieser Engagements einschließlich der Sicherheiten nach sich (→ BTO 1.2.2 Tz. 4). Auf Basis der Ergebnisse dieser Überprüfung kann ein Institut eine fundierte Entschei...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6.1 Reputationsrisiken

Rz. 30 Unter "Reputation" versteht man den aus der Wahrnehmung verschiedener Anspruchsgruppen resultierenden öffentlichen Ruf eines Institutes hinsichtlich seiner Kompetenz, Integrität und Vertrauenswürdigkeit. Zu den Anspruchsgruppen zählen z. B. Kunden, Mitarbeiter, Eigen- und Fremdkapitalgeber, andere Institute, Ratingagenturen, die Presse oder Politiker. Die Gefahr von R...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Unabhängigkeit und Objektivität aus Sicht der Berufsverbände

Rz. 4 Die einzelnen Facetten des Prinzips der Unabhängigkeit werden u. a. durch die von den Berufsverbänden auf nationaler und internationaler Ebene ausgearbeiteten Grundsätze für die berufliche Praxis der Internen Revision verdeutlicht. Dort wird die Unabhängigkeit ebenfalls an den Anfang der Überlegungen gestellt. Diesen Prinzipien zufolge muss die Interne Revision unabhän...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Vermietung und Verpachtung

Rn. 1580 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Entscheidendes Abgrenzungskriterium für die Zuordnung der Einkünfte zu den Einkünften aus VuV ist die Zwecksetzung des eingesetzten Kapitals. Ist das Kapital dazu bestimmt, unbewegliche WG zu erwerben oder herzustellen, die danach der Erzielung von Einkünften aus VuV dienen, so gehören vor der Kapitalverwendung hieraus erzielte Guthaben- w...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Anwenderkreis auf Institutsebene

Rz. 2 Maßgeblich für den Anwenderkreis der MaRisk auf Institutsebene ist der Institutsbegriff nach den §§ 1 Abs. 1b und 53 Abs. 1 KWG. Rz. 3 Gemäß § 1 Abs. 1b KWG zählen zu den Instituten im Sinne des Kreditwesengesetzes sowohl Kreditinstitute (§ 1 Abs. 1 KWG) als auch Finanzdienstleistungsinstitute (§ 1 Abs. 1a KWG). Erfasst werden daher alle deutschen Kredit- und Finanzdien...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.5.2 Historische Entwicklung

Rz. 75 Schon den Vorgaben des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht zum sogenannten "Standardzinsschock" der zweiten Säule von Basel II[1] entsprechend, sollten die zuständigen Behörden im Rahmen des SREP zumindest dann Maßnahmen ergreifen, wenn der wirtschaftliche Wert der Geschäfte des Anlagebuches ("Zinsbuchbarwert") eines Institutes bei einer plötzlichen und unerwartete...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Einkünfte der Mitunternehmer

Rn. 295 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Einkünfte sind nach § 18 Abs 4 EStG iVm § 15 Abs 1 Nr 2 EStG (entsprechende Anwendung!) die Anteile der Mitunternehmer am Gewinn und Verlust der Gesellschaft, ferner Sondervergütungen sowie Sonder-BE/Sonder-BA, vor allem im Zusammenhang mit Sonder-BV (BFH BStBl II 1979, 757; BFH BStBl II 1980, 275; BFH BStBl II 1981, 164; BFH BStBl II 1991,...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.2 Inhalte des Notfallplanes für Liquiditätsengpässe

Rz. 272 Im Notfallplan muss geregelt sein, wie bzw. mit welchen Maßnahmen Liquiditätsengpässen in verschiedenen Stresssituationen begegnet wird und folglich wie die Liquidität des Institutes in Stresssituationen gesichert werden kann. Damit besteht ein natürlicher Zusammenhang zu den Erkenntnissen aus den Stresstests für Liquiditätsrisiken (→ BTR 3.1 Tz. 8). Auch den Vorstel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliches

Rn. 1 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Die Vorschrift regelt, welche Einnahmen zu Einkünften aus KapVerm führen. Gem § 2 Abs 1 Nr 5 EStG unterliegen der ESt Einkünfte aus KapVerm, die der StPfl während des VZ erzielt. Der sachliche Umfang des Besteuerungstatbestandes ist gem § 2 Abs 1 S 2 EStG in § 20 EStG geregelt. Einkünfte aus KapVerm sind, ausweislich des § 2 Abs 2 Nr 2 S 2 ES...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.3 Integration von ESG-Risiken

Rz. 89 Die EBA hat zur Abbildung von ESG-Risiken in den Geschäftsstrategien und Geschäftsprozessen der Institute vier besonders relevante Aspekte identifiziert: die Überwachung des sich verändernden Geschäftsumfeldes und die Bewertung der langfristigen Belastbarkeit, die Festlegung von ESG-bezogenen strategischen Zielen oder Limiten, die Einbindung von Kunden und anderen rel...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.4 Verfügbarkeit

Rz. 47 Die "Verfügbarkeit" ("availability") von Dienstleistungen, Funktionen eines IT-Systems, IT-Anwendungen oder IT-Netzen oder auch von Informationen ist vorhanden, wenn diese von den Anwendern stets wie vorgesehen genutzt werden können.[1] Damit verbunden ist insbesondere die zeitliche Verfügbarkeit bestimmter IT-Dienstleistungen, wozu auch der Zugriff auf Daten bzw. Inf...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.10.4 Beispiele für Inter-Risikokonzentrationen

Rz. 76 Die möglichen Auswirkungen von Inter-Risikokonzentrationen wurden den Instituten beim Ausbruch der Finanzmarktkrise drastisch vor Augen geführt. Damals sind die gravierenden Probleme im Subprimesegment in den USA auf die Verbriefungsmärkte übergeschwappt und haben zu unerwarteten Konzentrationen an illiquiden Vermögenswerten geführt sowie schließlich den Interbankenma...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.1 Beurteilung des operativen Geschäftsumfeldes und der externen Bedingungen

Rz. 218 Zur Beurteilung des operativen Geschäftsumfeldes ist eine umfassende jährliche Selbsteinschätzung der tatsächlichen Situation vorzunehmen. Außerdem sind die externen Bedingungen und die Auswirkungen der Strategie für notleidende Risikopositionen auf das Kapital zu berücksichtigen (→ AT 4.2 Tz. 3, Erläuterung). Rz. 219 Die Selbsteinschätzung soll sich auf die Größenord...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.4 Stresstests für Marktpreisrisiken des Handelsbuches

Rz. 137 Stresstests sind auch für die Marktpreisrisiken inklusive der Zinsänderungsrisiken im Handelsbuch erforderlich. Dabei geht es in erster Linie um jene Risiken, die sich aus nachteiligen Wertänderungen von Positionen wie Rohstoffen, Krediten, Aktien, Wechselkursen und Zinssätzen aufgrund von Marktpreisschwankungen ergeben. Die Institute sollten mit Blick auf die entspr...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6.1 Verwendung alternativer Messansätze bis Ende 2024

Rz. 61 Die regulatorischen Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken sind in Art. 312 ff. CRR niedergelegt. Demnach haben die Institute noch bis Ende 2024 die Wahl zwischen den folgenden Ansätzen, deren Verwendung mit unterschiedlich anspruchsvollen Voraussetzungen verknüpft ist: Der sogenannte "Basisindikatoransatz" ("Basis Indicator Approach", BIA) nach Art. 315 un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen

Rn. 42 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Von den Einnahmen nach § 20 Abs 1 EStG und den Gewinnen nach § 20 Abs 2 EStG – ermittelt nach den Vorschriften von § 20 Abs 4 und 4a EStG (zur steuerlichen Berücksichtigung von Verlusten aus dem endgültigen Ausfall einer Kapitalforderung BFH v 14.10.2017, VIII R 13/15, BStBl II 2021, 378 Tz 4) – wird nach der Verlustverrechnung gem § 20 Abs ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Rückvergleiche zur Qualitätssicherung

Rz. 20 Im Idealfall decken die gebildeten Wertberichtigungen die eingetretenen Verluste vollständig ab und gehen auch nicht darüber hinaus. Diese wünschenswerte Genauigkeit ist bei einem Schätzverfahren aber nicht zu erwarten. Schließlich wird bei Bildung der Risikovorsorge in die Zukunft geblickt, und die Zukunft lässt sich bekanntlich am besten "vorhersagen", wenn sie scho...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 ICAAP auf Gruppenebene

Rz. 74 Wie auf Institutsebene geht es auch auf Gruppenebene schwerpunktmäßig darum, ob die gesamte Gruppe das Eintreten von Verlusten ohne Bestandsgefährdung und im Wesentlichen ohne schwerwiegende negative Auswirkungen auf ihre Geschäftsaktivitäten ausgleichen kann. Für diese Zwecke ist das gruppenweite Risikodeckungspotenzial den wesentlichen Risiken der Gruppe gegenüberzu...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1 Steuerung und Überwachung von IT-Risiken

Rz. 153 Mit der Anforderung, IT-Risiken angemessen zu überwachen und zu steuern, behandelt die deutsche Aufsicht IT-Risiken als eigene Risikokategorie, die im Risikomanagement entsprechend zu berücksichtigen ist. Hierfür sind angemessene Prozesse einzurichten. Der Begriff "IT-Risiko" wird in den MaRisk nicht definiert. Die BaFin zählt IT-Risiken zu den operationellen Risiken...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.10.3 Beispiele für Intra-Risikokonzentrationen

Rz. 74 Der Schwerpunkt bei der Berücksichtigung von Intra-Risikokonzentrationen liegt im Moment klar im Bereich der Adressenausfallrisiken. Noch vor wenigen Jahren erfolgte eine Quantifizierung von Risikokonzentrationen nur implizit innerhalb des Adressenausfallrisikos durch Verwendung von Kreditportfoliomodellen.[1] Auch vor dem Hintergrund der Vorgaben in Art. 81 CRD IV is...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3 Interner Prozess zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit (Tz. 2)

Rz. 201 2 Das Institut hat einen internen Prozess zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit einzurichten. Die hierzu eingesetzten Verfahren haben sowohl das Ziel der Fortführung des Institutes als auch den Schutz der Gläubiger vor Verlusten aus ökonomischer Sicht angemessen zu berücksichtigen. Zur Erfüllung dieser Ziele sind Verfahren zur Sicherstellung der Risikotragfähigk...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.2 Festlegung und Durchführung geeigneter Maßnahmen

Rz. 200 In allen genannten Varianten der Berichterstattung geht es letztlich darum, auf Schwachstellen hinzuweisen, um frühzeitig geeignete Maßnahmen zur Beseitigung der Ursachen zu treffen, angemessene Risikosteuerungsmaßnahmen zu ergreifen oder Prüfungshandlungen durch die Interne Revision einzuleiten. Auf diese Weise kann vom Institut weiterer Schaden abgewendet werden. D...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3 Angemessene Risikovorsorge (Tz. 3)

Rz. 19 3 Das Institut hat die Methoden und Verfahren zur Risikovorsorge anhand von Rückvergleichen regelmäßig zu überprüfen, um Abweichungen zwischen den gebildeten Wertberichtigungen und den tatsächlich eingetretenen Verlusten bis zur vollständigen Ausbuchung des Engagements möglichst zu vermeiden. 3.1 Rückvergleiche zur Qualitätssicherung Rz. 20 Im Idealfall decken die gebil...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.4.5 Ausblick auf die neuen Leitlinien der EBA zu ESG-Risiken

Rz. 121 Nach den Vorstellungen der EBA[1] sollten die Institute ESG-Risiken durch wirksame interne Berichtsrahmen überwachen, die der Geschäftsleitung und dem Aufsichtsorgan angemessene Informationen und aggregierte Daten übermitteln, beispielsweise durch die Integration von ESG-Risiken in die regelmäßigen Risikoberichte oder in Form von Dashboards mit Kennzahlen, die eine w...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.10 ICAAP- und ILAAP-Stresstests

Rz. 31 Nach Art. 73 bzw. 86 CRD IV müssen die Institute über solide Strategien und Verfahren verfügen, mit denen sie ihrem individuellen Risikoprofil entsprechend die Angemessenheit des internen Kapitals ("Internal Capital Adequacy Assessment", ICAAP) bzw. der internen Liquidität ("Internal Liquidity Adequacy Assessment", ILAAP) sicherstellen. Im Rahmen dieser Prozesse soll...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verlustverrechnung beim Kapitalertragsteuerabzug (§ 43a Abs 3 EStG)

a) Grundsatz Rn. 1504 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die Verlustverrechnung iRd KapSt-Abzugs ist in § 43a Abs 3 EStG geregelt. Die die KapErtr auszahlende Stelle (zB Kreditinstitut, depotführendes Kreditinstitut) wird zu Folgendem verpflichtet (§ 43a Abs 3 EStG): Sie hat die ausländischen Steuern auf KapErtr nach Maßgabe des § 32d Abs 5 EStG zu berücksichtigen (S 1). Sie hat im Kj n...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Bedeutung des Notfallmanagements

Rz. 2 Naturkatastrophen, Terroranschläge, Pandemien oder Hackerangriffe können Unterbrechungen der innerbetrieblichen Geschäftsabläufe zur Folge haben, die sich im Extremfall aufgrund der Vernetzung der internationalen Finanzmärkte zu globalen Krisen ausweiten. Aber auch weniger spektakuläre Ereignisse können bei Instituten zu gravierenden Beeinträchtigungen führen, wie z. B...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3 Anpassung der Verfahren

Rz. 42 Die Ergebnisse der Gegenüberstellung von den zuvor ermittelten Risiken mit den tatsächlich eingetretenen Verlusten sollten im Fall häufiger oder gravierender Abweichungen eine Ursachenanalyse sowie ggf. eine Anpassung der verwendeten Verfahren zur Beurteilung der Marktpreisrisiken nach sich ziehen, die regelmäßig zu überprüfen sind (→ BTR 2.1 Tz. 3). Dies folgt auch d...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.1 Risikotragfähigkeit

Rz. 4 Der Schwerpunkt der bankbetrieblichen Aktivitäten liegt im Umgang mit Risiken. Es ist daher nicht vollständig vermeidbar, dass übernommene Risiken schlagend werden und somit Verluste entstehen. Mithilfe der Risikotragfähigkeitsrechnung wird ermittelt, ob sich ein Institut auftretende Verluste auch "leisten" kann. Im engeren Sinne wird das Risikodeckungspotenzial den we...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5. Ökonomische Perspektive

Rz. 37 Die ökonomische Perspektive dient der langfristigen Sicherung der Substanz des Instituts und mithin dem in AT 4.1 Tz.2 MaRisk 2017 geforderten Schutz der Gläubiger vor Verlusten aus ökonomischer Sicht. 5.1. Ausgangspunkt der ökonomischen Perspektive Rz. 38 Die ökonomische Perspektive basiert auf der Methodik des Instituts. Dabei ist vom Institut sowohl auf Seite der Ris...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.3 Berücksichtigung bei der Risikosteuerung

Rz. 173 Die Erkenntnisse aus der Erlösquotensammlung sind bei der Steuerung der Adressenausfallrisiken angemessen zu berücksichtigen. Die Bedeutung der Sicherheitenwerte erschließt sich aus der Berechnung des erwarteten Verlustbetrages im Kreditgeschäft als Produkt aus der geschätzten Ausfallwahrscheinlichkeit ("Probability of Default", PD), der Verlustquote bei Ausfall ("Lo...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.2. Risikodeckungspotenzial in der ökonomischen Perspektive

Rz. 39 In der ökonomischen Perspektive erwartet die Aufsicht eine Ableitung des Risikodeckungspotenzials unabhängig von den Bilanzierungskonventionen in der externen Rechnungslegung. Mithin kommen in einer solchen Sichtweise bilanzielle Ansatz- und Bewertungsregeln nicht zum Tragen, die im Hinblick auf die ökonomische Betrachtung verzerrend wirken können. Rz. 40 Dabei können ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.5.1 Vorgaben der zweiten Säule

Rz. 136 In der Finanzmarktkrise wurde möglicherweise nicht (hinreichend) bedacht, dass Risikomanagementsysteme versagen können und sich die Grundannahmen, auf denen sie beruhen, als falsch herausstellen können ("Fehler zweiter Art"). Das kritische Hinterfragen von komplexen Sachverhalten, Risiken, Prozessen und geschäftlichen Grundannahmen wird jedoch immer wichtiger.[1] Auc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Steuererhebung

Rn. 1334 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Auf Gewinne aus der Veräußerung von stillen Gesellschaften und partiarischen Darlehen wird keine KapSt erhoben. Veräußerungsgewinne nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 4 EStG unterliegen dem Steuersatz von 25 % (§ 32d Abs 1 EStG). Die Erfassung erfolgt somit nach § 32d Abs 3 EStG im Wege der Veranlagung. Für Einkünfte aus stillen Beteiligungen und partia...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Berücksichtigung weiterer Vorgaben

Rz. 11 Bei der Umsetzung dieser Anforderungen sind zumindest bis zum 17. Januar 2025 die "Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT" (BAIT)[1] zu beachten, mit deren Hilfe die MaRisk in den relevanten Bereichen weiter konkretisiert werden. Mithilfe der BAIT wird den Instituten die Erwartungshaltung der deutschen Aufsicht zur sicheren Ausgestaltung der IT-Systeme und zugehör...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Rückzahlung

Rn. 1395 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Unter Rückzahlung einer Kapitalforderung ist die (teilweise) Erfüllung der Kapitalforderung durch Rückgewähr einer Kapitalforderung des vom Kapitalgeber an den Kapitalnehmer überlassenen Kapitals zu verstehen (s Jochum in K/K/M, § 20 EStG Rz D/9 6 (06/2025)). Der Begriff der Rückzahlung ist weit auszulegen. Er erfasst nicht nur die vertrags...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.4 Risikorelevanz von Sicherheiten

Rz. 128 Grundsätzlich dient die Hereinnahme von Sicherheiten immer der Reduzierung des Risikogehaltes eines Kreditengagements. Andernfalls könnte sich das Institut den mit der Hereinnahme der Sicherheit verbundenen Aufwand aus betriebswirtschaftlicher Sicht auch sparen. Vor diesem Hintergrund existieren im Grunde keine Sicherheiten, die unter Risikogesichtspunkten irrelevant...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.6. Stille Lasten aus Pensionsverpflichtungen

a) IFRS-Rechnungslegung Rz. 33 Hinsichtlich der Abbildung von versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten schreibt IAS 19 (rev. 2011) die Vereinnahmung über die Eigenkapitalposition "Other comprehensive income" vor. Rz. 34 In Going-Concern-Ansätzen sind die möglichen künftigen Wertschwankungen des Planvermögens als Risiko zu berücksichtigen. b) HGB-Rechnungslegung Rz. 35...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Risikomanagementbegriff

Rz. 10 Die dem Risikomanagementbegriff der MaRisk zugrunde liegende Systematik ist durch die verschiedenen Novellierungen des § 25a Abs. 1 KWG ebenfalls weitgehend unberührt geblieben. Auch für die Anforderungen an das Risikomanagement gilt grundsätzlich das Proportionalitätsprinzip: Die Ausgestaltung des Risikomanagements hängt von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt ...mehr