Fachbeiträge & Kommentare zu Verlust

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4 Umgang mit endfälligen Krediten

Rz. 29 Bei endfälligen Krediten bzw. tilgungsfreien Krediten wird im Gegensatz zu typischen Annuitäten- oder Ratenkrediten der gesamte Kreditbetrag erst am Ende der Vertragslaufzeit zurückgezahlt. Bis zu diesem Zeitpunkt sind lediglich die Kreditzinsen fällig, die über den Zeitraum der Zinsfestschreibung für den Kreditnehmer aber auch nicht reduziert werden. Während bei Annu...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.1 Kapitalbedarf für Marktpreisrisiken

Rz. 90 Zur Berechnung des internen Kapitalbedarfes für Marktpreisrisiken inkl. der Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch nutzen viele große Institute mittlerweile eigene Modelle. Die verschiedenen Verfahren zur Messung von Marktpreisrisiken (→ BTR 2.2 Tz. 2) und speziell von Zinsänderungsrisiken (→ BTR 2.3 Tz. 6) werden im Modul BTR 2 ausführlich beschrieben. Rz. 91 Unabhängig v...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.3.3 Bankenaufsicht

Rz. 405 Die deutsche Aufsicht hat sich seit dem Jahr 2017 intensiv mit dem Thema Nachhaltigkeit beschäftigt und am 20. Dezember 2019 ein säulenübergreifendes "Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken" veröffentlicht.[1] Dieses Merkblatt war zwar als Kompendium unverbindlicher Verfahrensweisen ("Good-Practice-Ansätze") konzipiert. Allerdings hat die BaFin frühzeitig an...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Risikosteuerungs- und -controllingprozesse

Rz. 2 Auf Basis ihres Gesamtrisikoprofils müssen die Institute sicherstellen, dass ihre wesentlichen Risiken – unter Berücksichtigung der Auswirkungen von ESG-Risiken – laufend durch das Risikodeckungspotenzial bzw. die Risikodeckungsmasse[1] abgedeckt sind und damit die Risikotragfähigkeit gegeben ist (→ AT 4.1 Tz. 1). Damit wird die Fortführung der Geschäftstätigkeit ermö...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.6 Berücksichtigung des Modellrisikos im SREP

Rz. 85 Die EBA unterscheidet im aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess ("Supervisory Review and Evaluation Process", SREP) zwischen zwei unterschiedlichen Risikoformen, die auf die erste und zweite Säule abstellen: Die erste Säule betrifft das Risiko einer Unterschätzung der Eigenmittelanforderungen durch aufsichtliche fortgeschrittene Messansätze, die genehmigun...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.1.3 Berücksichtigung der relevanten Kosten

Rz. 156 Die Institute sollen bei der Konditionengestaltung alle relevanten Kosten abwägen. Im Rahmen der Preispolitik des Institutes sind dabei insbesondere die Kapitalkosten, die Refinanzierungskosten, die Betriebs- und Verwaltungskosten und die Kreditrisikokosten, aber auch sonstige Kosten sowie die Wettbewerbs- und Marktbedingungen abzuwägen und ggf. zu berücksichtigen (→...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5.2 Bedeutung für den SREP

Rz. 29 Die EZB hat im Rahmen des SREP klare Vorgaben formuliert, welche Informationen ihr zum Management von Konzentrationen von den bedeutenden Instituten vorgelegt werden müssen. Dazu gehören Informationen über Refinanzierungskonzentrationsrisiken, einschließlich der Grundsätze für die Messung und Überwachung von Wechselbeziehungen zwischen Refinanzierungsquellen und der w...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.1 Einschränkung der Handlungsspielräume

Rz. 38 Einer allgemeinen Untersuchung zur zeitlichen Entwicklung von Unternehmenskrisen aus dem Jahr 2003 zufolge vergeht zwischen der ersten Wahrnehmung einer Krise und deren Manifestierung ein relativ langer Zeitraum von 617 Tagen (im Median). Dieser Zeitraum kann in drei verschiedene Phasen zerlegt werden. In der ersten Phase ("strategische Krise" oder "Strukturkrise") is...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Vollständige Erfassung und angemessene Darstellung

Rz. 92 Das Postulat der Vollständigkeit hängt eng mit der Identifizierung der wesentlichen Risiken zusammen. Werden im Zuge der Risikoidentifizierung, z. B. wegen methodischer Schwächen oder einer ungenügenden Datenbasis, bestimmte wesentliche Risiken nicht bzw. nicht vollständig erfasst, können sie folglich auch nicht bzw. nicht in angemessener Weise im Rahmen der folgenden...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.1.2.2 Beispiele

Rz. 58 Zur Abschätzung von Barwertänderungen sind daher z. B. durationsbezogene Sensitivitätsmaße geeignet, auf die bereits an anderer Stelle eingegangen wird (→ BTR 2.2 Tz. 2). Dort finden sich auch Ausführungen zur Simulation von Zinsstrukturszenarien, die sich ebenso für das Barwertkonzept eignen[1], und zum Value-at-Risk-Konzept, das vor allem im Zusammenhang mit den Pos...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

K. Schmidt, Die Freiberufliche Partnerschaft, NJW 1995, 1; Seibert, Die Partnerschaft für die Freien Berufe, DB 1994, 2381; Carl, Die Partnerschaftsgesellschaft – eine neue Rechtsform für die Freien Berufe, StB 1995, 173; Eggesieker/Keuenhof, Normale Partnerschaften auch für WP und StB zulässig, BB 1995, 2049; Gilgan, Auswirkungen des PartGG auf die Angehörigen des steuerberaten...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Bildung von Risikovorsorge in der Krise

Rz. 28 Nach IFRS 9 muss eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos auf der Grundlage quantitativer und qualitativer Auslöser zur Identifizierung signifikanter Veränderungen über die gesamte erwartete Laufzeit eines Engagements beurteilt werden. Nach Einschätzung der EBA war die Anwendung öffentlicher oder privater Moratorien, die darauf abzielten, die negativen systemische...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.10 Kapitalbedarf für Liquiditätsrisiken

Rz. 126 Unter dem "Liquiditätsrisiko im engeren Sinne" wird allgemein die Gefahr verstanden, dass ein Institut nicht mehr uneingeschränkt seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann.[1] Es wird deshalb auch als "Zahlungsunfähigkeitsrisiko" bezeichnet. Für die Steuerung des Zahlungsunfähigkeitsrisikos eignet sich eher ein Risikomaß wie der "Liquidity-at-Risk" (LaR), der au...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Vierteljährlicher Bewertungsturnus

Rz. 2 Während die mit Marktpreisrisiken behafteten Positionen des Handelsbuches täglich zu bewerten sind (→ BTR 2.2 Tz. 2), wird für das Anlagebuch[1] grundsätzlich ein vierteljährlicher Turnus vorgegeben. Damit wird berücksichtigt, dass die jeweiligen Positionen i. d. R. für einen längeren Zeitraum gehalten werden. Allerdings können sich insbesondere Zinsänderungen auf jene...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.4 Zusammenhang zwischen ICAAP und ILAAP

Rz. 254 Die methodischen Details eines Stresstestprogramms sollten auch Auskunft über mögliche Zusammenhänge zwischen Liquiditätsstresstests und Solvenzstresstests geben, insbesondere zur jeweiligen Größenordnung solcher dynamischen Wechselwirkungen und zur Erfassung von Rückkopplungseffekten. Deshalb sollen die Institute bei der Bewertung ihres Stresstestprogramms auch berü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Grundsatz der einheitlichen Erfassung

Rn. 258 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Eine einheitliche Erfassung der gesamten Betätigung ist nur noch dann geboten, wenn die Tätigkeiten sich gegenseitig bedingen und derart miteinander verflochten sind, dass sie sich gegenseitig unauflösbar bedingen, sodass der gesamte Betrieb nach der Verkehrsauffassung als einheitlicher Betrieb anzusehen ist (BFH BStBl II 1990, 507 betreffe...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Ausgestaltung des Limitsystems

Rz. 6 Die deutsche Aufsicht gibt im Hinblick auf die Ausgestaltung des Limitsystems keine konkreten Methoden vor. Die Vergabe geeigneter Limite kann insoweit auf verschiedene Weise erfolgen. Aufgrund der Maßgeblichkeit der Risikotragfähigkeit empfiehlt sich auf Gesamtbankebene zunächst eine Orientierung am vorhandenen Risikodeckungspotenzial (→ AT 4.1 Tz. 1) unter Berücksich...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3 Inhalte der Berichterstattung über Marktpreisrisiken

Rz. 45 Mithilfe der Risikoberichterstattung soll sich die Geschäftsleitung in erster Linie einen Überblick über die Risiko- und Ergebnisentwicklung der mit Marktpreisrisiken behafteten Positionen auf Gesamtbankebene im Berichtszeitraum verschaffen. Der Risikobericht kann entweder auf die Entwicklung des handelsrechtlichen oder des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses abgest...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7 Allgemeine Anforderungen an institutsinterne Risikotragfähigkeitskonzepte

Rz. 30 Im Grundsatz geht es beim geforderten Risikotragfähigkeitskonzept darum, dass die wesentlichen Risiken des Institutes durch sein Risikodeckungspotenzial laufend abgedeckt sind (→ AT 4.1 Tz. 1) und dabei – unter Berücksichtigung von Risikokonzentrationen – hinreichend konservativ vorgegangen wird. Die Konservativität bei der Bestimmung des Risikodeckungspotenzials häng...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.9.2.1 Mindestanforderungen zur Umsetzbarkeit eines Bail-in (MaBail-in)

Rz. 323 Im Mittelpunkt dieser Überlegungen steht mit dem "Bail-in" ein Instrument der Beteiligung von Gläubigern eines Institutes an dessen Verlusten bei der Abwicklung im Fall einer Bestandsgefährdung. Die BaFin hat die "Mindestanforderungen zur Umsetzbarkeit eines Bail-in" (MaBail-in) in ihrer Funktion als nationale Abwicklungsbehörde erstmals im Juli 2019 veröffentlicht.[...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick über Investmentfonds

Rn. 470 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Investmentfonds sind ein zentrales Instrument zur Geldanlage, das es Anlegern ermöglicht, ihr Kapital gemeinschaftlich in verschiedene Anlageklassen wie Aktien, Anleihen oder Immobilien zu investieren. Im Wesentlichen unterscheidet man drei Hauptarten von Investmentfonds: offene (Publikums-) Investmentfonds, Spezialinvestmentfonds und gesc...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.5 Ausgestaltung der Berichterstattung über Marktpreisrisiken

Rz. 60 Die aggregierten Informationen sollten hinreichend detailliert sein, um die Geschäftsleitung in die Lage zu versetzen, die Sensitivität des Institutes in Bezug auf Änderungen der Marktbedingungen und anderer wichtiger Risikofaktoren zu bewerten. Die Berichte sollten als Grundlage für regelmäßige Kontrollen dienen, um festzustellen, ob das Institut gemäß seiner Strateg...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1 Einführung und Überblick

Rz. 1 Dokumentationspflichten werden von der Kreditwirtschaft häufig kritisch beurteilt. Die Kritik richtet sich dabei vor allem gegen "überzogene" Dokumentationsanforderungen, die durch die Bankenaufsicht allgemein oder im Rahmen von Prüfungshandlungen von den Instituten abverlangt werden und im Regelfall einen erheblichen Mehraufwand für die Institute bedeuten. Trotz diese...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Lehren aus der Finanzmarktkrise

Rz. 1 Nach Auffassung des Finanzstabilitätsrates ("Financial Stability Board", FSB) hat die Finanzmarktkrise verdeutlicht, dass viele Institute hinsichtlich ihrer Informationstechnologie und Datenarchitektur nicht in der Lage waren, Risikodaten vollständig und schnell genug zu aggregieren. Eine angemessene Steuerung der Risiken war daher nur eingeschränkt möglich, was bekann...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4 Berücksichtigung von ESG-Risiken

Rz. 81 Nachhaltigkeitsrisiken bzw. ESG-Risiken, d. h. Risiken aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung ("Environmental, Social and Governance"), können die Institute in allen Phasen des Kreditprozesses treffen, von der Kreditgewährung bis zur Überwachung (→ AT 2.2 Tz. 1). Insbesondere können ESG-Risiken die wichtigsten Kreditparameter beeinflussen. Durch ve...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Definition und Arten von operationellen Risiken

Rz. 14 Operationelle Risiken sind verknüpft mit Menschen, die Fehler machen, mit IT-Systemen, die ausfallen, oder mit Naturkatastrophen, die Unheil anrichten.[1] Unter ihnen versteht man nach der gängigen Definition in Art. 4 Abs. 1 Nr. 52 CRR das Risiko von Verlusten, die durch die Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch e...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.10.1 Definition und Arten von Risikokonzentrationen

Rz. 65 Unter "Risikokonzentrationen" werden allgemein Gefährdungen innerhalb oder zwischen verschiedenen Risikokategorien verstanden, die so hohe Verluste verursachen können, dass sich das Gesamtrisikoprofil des Institutes wesentlich ändert oder seine Stabilität bzw. seine Fähigkeit zum Betreiben seines Kerngeschäftes gefährdet sind.[1] Wenngleich diese Definition vornehmlic...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.4 Zentraler Kontrahent

Rz. 17 Gemäß § 1 Abs. 31 KWG handelt es sich bei einer "zentralen Gegenpartei" bzw. einem "zentralen Kontrahenten" um ein Unternehmen im Sinne von Art. 2 Nr. 1 der "European Market Infrastructure Regulation" (EMIR)[1] in der jeweils geltenden Fassung. Danach ist eine zentrale Gegenpartei ("Central Counterparty", CCP) eine juristische Person, die zwischen die Gegenparteien de...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.3 Finanzierungsleasing und Factoring

Rz. 27 Nach dem Jahressteuergesetz 2009 werden Finanzierungsleasing- und Factoringunternehmen zwecks Vermeidung gewerbesteuerlicher Nachteile stärker wie Banken behandelt. Im Gegenzug müssen diese Unternehmen jedoch auch höhere bankaufsichtliche Anforderungen erfüllen. Seit dem 25. Dezember 2008 sind daher Unternehmen, die das Factoring oder das Finanzierungsleasing gemäß § ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.1 Diversifikationseffekte

Rz. 272 Da Verluste bei unterschiedlichen Risiken im Normalfall nicht gleichzeitig auftreten, ist das Gesamtrisiko i. d. R. kleiner als die Summe der Einzelrisiken. Risikodiversifikationseffekte beruhen deshalb auf der Annahme, dass einzeln geschätzte Risiken nicht vollständig korreliert sind bzw. nicht gleichzeitig vollständig eintreten, und führen damit zu einem Abschlag b...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3.1 Betriebsstabilität

Rz. 176 Zwar sind mit Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sowohl Chancen als auch Risiken verbunden. Die IKT-Risiken bleiben nach Einschätzung der EU-Kommission aber trotz zahlreicher regulatorischer Maßnahmen in erster Linie eine Herausforderung für die "Betriebsstabilität", die Leistungsfähigkeit der Institute und die Stabilität des Finanzsystems in der EU. ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1 Sicherstellung eines angemessenen und wirksamen Risikomanagements

Rz. 125 Ein angemessenes und wirksames Risikomanagement hängt maßgeblich von den zugrunde liegenden Prozessen, Methoden und Verfahren ab. Defizite in diesen Bereichen können zu einer Fehleinschätzung der Risiken führen, denen ein Institut ausgesetzt ist, und damit in der Konsequenz zu falschen Steuerungsimpulsen. Diese Prozesse, Methoden und Verfahren sind allerdings nicht i...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.4 Risikoappetit und Limitsystem

Rz. 38 Das Limitsystem sollte im Einklang mit der Gesamtstrategie und dem Risikoappetit des Institutes festgelegt werden, um Risiken und Verluste im Einklang mit dem Konzept zur angemessenen Kapitalausstattung effektiv begrenzen zu können. Insofern sollte es wirksame Grenzen für die Risikoübernahme beinhalten.[1] Unter diesen Risikogrenzen sind spezifische quantitative Maßna...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.2 Marktpreisrisiken des Anlagebuches

Rz. 3 Für die Positionen des Anlagebuches spielen vor allem die Zinsänderungsrisiken eine wesentliche Rolle. Das gilt insbesondere dann, wenn ein Institut in großem Umfang "Fristentransformation" betreibt, d. h. Festzinskredite für einen längeren Zeitraum ausreicht und sich im Gegenzug mit kürzeren Laufzeiten günstiger refinanziert. Auf diese Weise können durch Ausnutzung de...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Begrenzung der Risiken

Rz. 17 Im Rahmen der Risikosteuerung kommt der Begrenzung der Risiken eine besondere Bedeutung zu. Durch geeignete Maßnahmen ist zu gewährleisten, dass die Risiken unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit und des Risikoappetits wirksam begrenzt und überwacht werden. Geeignete Maßnahmen zur Begrenzung von Risiken und damit verbundenen Risikokonzentrationen können quanti...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.2 (Fehl-)Verhaltensrisiken

Rz. 24 Unter dem "Verhaltensrisiko" ("Conduct Risk") wird das bestehende oder künftige Risiko von Verlusten eines Institutes aufgrund eines vorsätzlichen oder fahrlässigen Fehlverhaltens verstanden, einschließlich der unangemessenen Erbringung von Finanzdienstleistungen.[1] Da es insofern hauptsächlich um ein mögliches Fehlverhalten geht, wird diese Risikoart in verschiedene...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2.4 Finanzierung von gehebelten Transaktionen

Rz. 102 Institute mit einem Portfolio an gehebelten Transaktionen ("Leveraged Transactions", LT) müssen bei der Festlegung ihrer Strategie die Anforderungen aus Abschnitt 4.3.2 der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung beachten (→ AT 4.2 Tz. 1, Erläuterung). Demnach wird von den Instituten insbesondere erwartet, dass sie eine für alle relevanten Geschäftsberei...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3 Verlagerung der Bankenregulierung und der Bankenaufsicht nach Europa

Rz. 96 Unter dem Eindruck der Finanzmarktkrise hatte die EU-Kommission im Jahr 2008 eine Expertengruppe unter dem Vorsitz des früheren französischen Zentralbankchefs Jacques de Larosière beauftragt, Vorschläge zu unterbreiten, wie die europäische Bankenregulierung sowie die bestehenden Aufsichtsstrukturen in der Europäischen Union verbessert werden könnten. Der De-Larosière-...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.3 Stresstests für außerbilanzielle Gesellschaftskonstruktionen und Verbriefungstransaktionen

Rz. 132 Im Rahmen der Stresstests sind auch Risiken aus außerbilanziellen Gesellschaftskonstruktionen und Verbriefungstransaktionen zu berücksichtigen. Das Verbriefungsrisiko ergibt sich aus strukturierten Kreditprodukten, die in der Regel durch Umschichtung der Zahlungsströme ("Cashflows") aus einem Pool von Vermögenswerten in verschiedene Tranchen oder forderungsbesicherte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Streck, Liebhaberei bei den Einkünften aus KapVerm: Ab Veranlagungsjahr 2007 nur noch in Ausnahmefällen zu bejahen, NWB 2007, 2445; Stöber, Die subjektübergreifende Einkünfteerzielungsabsicht, FR 2017, 801; Jachmann-Michel, Nach fast 100 Jahren anders: Verluste unter dem Regime der AbgSt, BB 2018, 2329. Rn. 41 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Vorliegen können stpfl Einkünfte aus KapV...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Bedeutung der Adressenausfallrisiken

Rz. 1 Der Erfolg und die Tragfähigkeit des Geschäftsmodells der meisten Institute hängen wesentlich von der Beherrschung ihrer Adressenausfallrisiken ab. Der "Ausfall von Adressen" beschreibt für die überwiegende Zahl der Institute im Vergleich zu anderen Risikoarten die größte Gefahr potenzieller Verluste, wie in vielen Geschäftsberichten und Analysen nachzulesen ist. Zum S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Zuordnung und Ermittlung der Einkünfte

Rn. 351 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Steuerrechtlich ohne Bedeutung für die Qualifikation der Einkünfte ist der Umstand, dass die Berufung in den Aufsichtsrat der Gesellschaft im Zusammenhang mit der hauptamtlichen Tätigkeit des Mitgliedes steht; hiernach gehören auch Aufsichtsratsvergütungen der ArbN-Vertreter nicht zu den Einkünften aus dem Arbeitsverhältnis (vgl BFH BStBl I...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Überprüfung der Sicherheitenwerte

Rz. 12 Im Rahmen der sechsten MaRisk-Novelle wurde die Anforderung ergänzt, bei der Ermittlung des Risikovorsorgebedarfes auch die Sicherheitenwerte zu überprüfen oder ggf. eine neue Wertermittlung durchzuführen. Dabei kann natürlich auf die Erkenntnisse aus den regulären Kreditprozessen zurückgegriffen werden. So sind grundsätzlich bereits vor der Kreditvergabe die Werthalt...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Interessenkonflikte

Rz. 2 Die Konzentration verschiedener Aufgaben auf einzelne Personen kann bei Instituten zu mehr oder minder stark ausgeprägten Interessenkonflikten führen, die sich negativ auf die Ziele des Institutes auswirken können. Interessenkonflikte sind grundsätzlich auf allen Hierarchiestufen möglich und können verschiedene Abläufe innerhalb einer Organisation berühren. Mit besonde...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.6 Aufsichtliche Überprüfung

Rz. 200 Die Aufsichtsbehörden nutzen verschiedene Möglichkeiten, um sich über den Umgang der Institute mit IKT- und Sicherheitsrisiken zu informieren. Neben Vor-Ort-Prüfungen und der Berücksichtigung im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP) verschicken sowohl die EZB als auch die BaFin an die von ih...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1 Wesentliche Ausprägungen

Rz. 192 Im Rahmen der sechsten MaRisk-Novelle hat die deutsche Aufsicht die Anforderung ergänzt, dass bei der Beurteilung der operationellen Risiken deren wesentliche Ausprägungen erfasst werden müssen. Als Synonyme für Ausprägungen gelten u. a. die Auffälligkeiten, Besonderheiten, Charakteristika, Eigenheiten oder Merkmale. Das legt den Schluss nahe, dass die Aufsicht unter...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.5 Berücksichtigung von Sicherheiten und Garantien

Rz. 141 Wie bereits ausgeführt wird der Kapitaldienstfähigkeit bei der Kreditwürdigkeitsprüfung ein besonderer Stellenwert eingeräumt. Damit zielen die Aufsichtsbehörden vor allem darauf ab, das Problembewusstsein für eine bestimmte Vergabepraxis zu schärfen. In der Vergangenheit sind Kreditnehmer bei Vorhandensein entsprechender Sicherheiten oder Garantien trotz schlechter ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.1 Risikomanagement auf Institutsebene nach § 25a Abs. 1 KWG

Rz. 147 Gesetzliche Grundlage der MaRisk und Anknüpfungspunkt für die Umsetzung des "Supervisory Review Process" (SRP) ist § 25a Abs. 1 KWG, der von den Instituten eine "ordnungsgemäße Geschäftsorganisation" fordert. Das KWG zielt diesbezüglich in erster Linie auf ein aus qualitativer Sicht angemessenes Risikoumfeld in den Instituten ab, das zur Stärkung des Risikobewusstsei...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.7 Risiken einer kreditbezogenen Bewertungsanpassung (CVA-Risiken)

Rz. 28 Unter der Anpassung der Kreditbewertung ("Credit Valuation Adjustment", CVA) wird gemäß Art. 381 Abs. 1 CRR die Anpassung der Bewertung eines Portfolios von Geschäften mit einem Kontrahenten (einer Gegenpartei)[1] an die Bewertung zum mittleren Marktwert verstanden. Diese Anpassung spiegelt aus Sicht des Institutes also den Marktwert des Kontrahentenrisikos wider. Lau...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Berücksichtigung von ESG-Risiken

Rz. 41 Die physischen Risiken, die sich z. B. bei extremen Wetterereignissen in einer vernichteten Ernte niederschlagen können, wirken beim Marktpreisrisiko direkt über den Preis. Eine allgemeine Verschlechterung der klimatischen Verhältnisse kann sich wiederum negativ auf das Wirtschaftswachstum, die Arbeitslosen-/Beschäftigtenquote, die Inflationsrate und andere makroökono...mehr