Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

zfs 12/2025, Ausschluss des Anspruchs auf Nutzungsausfal ... / 2 Aus den Gründen:

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

[5] A. Zur Begründung seiner Entscheidung hat das Berufungsgericht ausgeführt:

[6] Die Klägerin sei aktivlegitimiert. Das Fahrzeug sei jeweils zur Hälfte gewerblich und privat genutzt worden. Hinsichtlich des Ausfalls der gewerblichen Nutzung sei die Klägerin anspruchsberechtigt. Hinsichtlich der privaten Nutzung stehe der Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung zwar dem Geschäftsführer N. zu, dieser habe seinen Anspruch aber an die Klägerin abgetreten. Da das Fahrzeug nicht unmittelbar der Gewinnerzielung gedient habe, sondern lediglich dem Transport des Geschäftsführers N. bei seinen geschäftlichen Terminen, entspreche der gewerbliche Anteil des Nutzungsausfalls dem privaten Ausfall, so dass die Berechnung nach den etablierten Tabellenwerken vorgenommen werden könne. Die Klägerin habe zwischen dem Ersatzanspruch der konkret angefallenen Mietwagenkosten und der pauschalierten Nutzungsentschädigung trotz der Anmietung eines Fahrzeugs frei wählen können. Das im Schadensrecht geltende Bereicherungsverbot stehe dem nicht entgegen, zumal der Klägerin bzw. N. mit dem angemieteten Pkw Citroen DS3 CROSS (Entschädigungsklasse H) kein gleichwertiges Fahrzeug für den verunfallten Porsche 911 (Entschädigungsklasse L) zur Verfügung gestanden habe. An die zunächst getroffene Wahl des Ersatzes der konkreten Mietwagenkosten sei die Klägerin nicht gebunden gewesen, weil die Beklagte den diesbezüglichen Anspruch, der für einen Mietzeitraum von 22 Tagen bestanden habe, nicht vollständig erfüllt habe. Die Klägerin habe daher zur Geltendmachung der Nutzungsausfallentschädigung wechseln dürfen.

[7] B. Die Revision ist begründet, da der Klägerin aus dem hier allein streitgegenständlichen abgetretenen Recht ihres Geschäftsführers N. kein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung zusteht.

[8] I...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    1.122
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    1.079
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    1.040
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
    1.036
  • Zinsen auf Steuern / 2.1 Beginn und Ende der Verzinsung
    946
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    922
  • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
    863
  • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
    844
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    823
  • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
    807
  • Jubiläumszuwendung
    801
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    787
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    785
  • Außenanlagen / 4 AfA-Grundsätze
    781
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    777
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer / 1 Zuschuss zur privaten Krankenversicherung
    753
  • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
    743
  • § 7 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderu ... / 5. Muster: Die Drittschuldnererklärung – Arbeit
    722
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
    714
  • Steuervorauszahlungen / 1.3 Nachträgliche Anpassung der Vorauszahlungen
    702
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Gesetzliche Vorgaben sicher umsetzen: Geldwäscherecht
Geldwäscherecht
Bild: Haufe Shop

Das Buch fokussiert sich auf die wesentlichen Themen des Geldwäscherechts. Anhand von Checklisten, zahlreichen Praxisbeispielen und Arbeitshilfen ermöglicht es eine sichere und effiziente Umsetzung der regulatorischen Anforderungen. 


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren