Fachbeiträge & Kommentare zu Verlust

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schimmelschmidt/Chai, Die Besteuerung von Vollrisikozertifikaten nach der Unternehmensteuerreform 2008, DB 2008, 1711; Weissbrodt/Michalke, Die sonstige Kapitalforderung iSv § 20 Abs 1 Nr 7 EStG, DStR 2012, 1533; Nothnagel, StPfl von Erstattungszinsgen gem § 233a AO, HFR 2014, 316; Stahl, Die Abzinsung bei zinslosen Kapitalforderungen im PV in ESt und Schenkungssteuer, DStR 201...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.10 Aktienrisiken im Anlagebuch/Beteiligungsrisiken

Rz. 40 Aktienrisiken können sowohl im Handelsbuch als auch im Anlagebuch bestehen. Die zuständigen Behörden sollten das Risiko einer Wertminderung der Aktieninvestitionen des Institutes im Rahmen des SREP bewerten. Außerdem sollten sie sicherstellen, dass dieses Risiko durch den Rahmen für das Risikomanagement angemessen erfasst wird. Sofern dies für ein Institut relevant is...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.1 Sanierung

Rz. 4 Der Sanierungsprozess zielt auf die Wiedererlangung der Ertragskraft des Kreditnehmers ab, mit der im Idealfall auch die Verbesserung der Vermögenssituation durch Abbau der Ver- oder Überschuldung verbunden ist. In diesem Zusammenhang werden dem Kreditnehmer vom Institut umfangreiche Leistungen gewährt, wie z. B. Tilgungsaussetzungen, Verlängerungen oder Ausdehnungen v...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.12 Kapitalbedarf für ESG-Risiken

Rz. 134 Bereits mit dem Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken hat die BaFin eine Orientierungshilfe zum Umgang mit dem immer wichtiger werdenden Thema der Nachhaltigkeitsrisiken gegeben. Dabei wird der Begriff "Nachhaltigkeit" im Sinne von ESG (Environmental, Social and Governance – Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) verwendet. In den MaRisk wurde deshalb de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bba) Differenzausgleich

Rn. 1308 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Ein Differenzausgleich, auch Barausgleich oder Cash Settlement genannt, ist die Vereinbarung unter den Parteien, auf die tatsächliche Lieferung des Basiswerts zu verzichten und stattdessen im Zeitpunkt der Durchführung des Termingeschäfts lediglich die Differenz zwischen dem Basispreis und dem aktuellen Marktpreis des Basiswerts in Geld au...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.8 Zusammenspiel zwischen ICAAP und ILAAP

Rz. 242 Von den Instituten wird erwartet, dass eine Einbindung des ICAAP in die Gesamtbanksteuerung konsistent über alle Risikoarten (inklusive Liquiditätsrisiken) und Perspektiven hinweg erfolgt. Darüber hinaus ist auf das Verhältnis zur Liquiditätssteuerung, dabei insbesondere auf die Konsistenz der kapital- und liquiditätsseitig verwendeten Szenarien, und zu weiteren Steu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Anteile an Körperschaften

Rn. 1240 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Unter Körperschaften iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG sind insb inländische und ausländische Aktien, GmbH-Anteile und Anteile an Genossenschaften zu nennen (Einzelheiten s Rn 200 ff). Auch Anteile an den Vorgesellschaften (zB eine Vor-GmbH oder Vor-AG) stellen Anteile an Körperschaften iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG dar, da diese bereits körperschaftlic...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.1 Risikokonzentrationen bei Adressenausfallrisiken

Rz. 148 Risikokonzentrationen entstehen immer dann, wenn eine bedeutende Anzahl oder ein bedeutendes Volumen von Krediten ähnliche Risikoeigenschaften aufweisen. Bei Risikokonzentrationen im Zusammenhang mit Adressenausfallrisiken handelt es sich um Adressen- und Sektorkonzentrationen, regionale Konzentrationen und sonstige Konzentrationen im Kreditgeschäft, die relativ gese...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2. Perspektiven des Risikotragfähigkeitskonzepts

Rz. 20 Gemäß AT 4.1 Tz.2 MaRisk haben die zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit eingesetzten Verfahren sowohl das Ziel der Fortführung des Instituts als auch den Schutz der Gläubiger vor Verlusten aus ökonomischer Sicht angemessen zu berücksichtigen. Rz. 21 Die deutsche Aufsicht erwartet von den Instituten zur Erfüllung dieser beiden Schutzziele zwei Perspektiven für ihr...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Maßgeblichkeit der Limitierung von Marktpreisrisiken

Rz. 26 Die zuständigen Behörden sollten im Rahmen des SREP u. a. eine Bewertung des Limitsystems zur Begrenzung der Marktpreisrisiken durchführen und dabei insbesondere überprüfen, ob die festgelegten Limite zwingend einzuhalten sind oder Abweichungen zugelassen werden. Sofern Abweichungen möglich sind (Ausnahmen), sollte aus den institutsinternen Richtlinien eindeutig hervo...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Risikodeckungspotenzial auf Gruppenebene

Rz. 80 Auch auf der "Kapitalseite" – also bei der Ermittlung des Risikodeckungspotenzials – ergeben sich beim gruppenweiten ICAAP einige Besonderheiten. So sind gruppeninterne Eigenkapitalgewährungen bei der Zusammenfassung des Risikodeckungspotenzials zu eliminieren. Ferner können Risikodeckungspotenziale der nachgeordneten Unternehmen grundsätzlich nur in dem Umfang zum Ri...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Besteuerung auf Anteilsebene

Rn. 471b Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Ab dem VZ 2018 gehören Investmenterträge nach § 16 InvStG gem § 20 Abs 1 Nr 3 EStG (Anteile im PV) bzw § 20 Abs 8 EStG (Anteile im BV) zu den stpfl KapErtr. Die KapErtr iSd § 20 Abs 1 Nr 3 EStG unterliegen grundsätzlich der AbgSt (§ 32d Abs 1 EStG). Die Anrechnung ausländischer Steuern erfolgt nach § 32d Abs 5 EStG. Der Sparer-Pauschbetrag k...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.11.3 Barwertige Ableitung des Risikodeckungspotenzials

Rz. 169 Bei einer barwertigen Ableitung des Risikodeckungspotenzials ist grundsätzlich der Barwert sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Institutes – inklusive außerbilanzieller Positionen – unter Berücksichtigung der erwarteten Verluste und der Verwaltungskosten zu ermitteln.[1] Die Auswertung des Risikotragfähigkeitsmeldewesens der BaFin und der Deutschen Bun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. Freibetrag

Rn. 661 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Hat der StPfl das 55. Lebensjahr vollendet oder ist er dauernd berufsunfähig, so wird der Veräußerungsgewinn auf Antrag zur ESt nur herangezogen, soweit er EUR 45 000 übersteigt. Er ermäßigt sich nach § 16 Abs 4 S 3 EStG um den Betrag, um den der Veräußerungsgewinn EUR 136 000 (in den VZ 2002 und 2003: EUR 154 000) übersteigt. Rn. 662 Stand:...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.4 Haltedauer und Marktliquidität der Vermögensgegenstände

Rz. 183 Auch die Aspekte Haltedauer und Marktliquidität der Vermögensgegenstände müssen bei der Ermittlung der jeweiligen Transferpreise berücksichtigt werden. Damit wird zunächst zum Ausdruck gebracht, dass die Transferpreise von Vermögensgegenständen eben auch von ihrer Haltedauer und Marktliquidität abhängig sind. Rz. 184 In Krisensituationen ist es möglich, dass nur unzur...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bha) Privates Darlehen

Rn. 1376 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Der Verzicht auf eine nicht werthaltige Forderung steht einem Forderungsausfall gleich und führt nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG und S 2 sowie Abs 4 EStG zu einem steuerlich anzuerkennenden Veräußerungsverlust (BFH v 06.08.2019, VIII R 18/16, BStBl II 2020, 833). Der Anerkennung des Verlusts steht die Freiwilligkeit des Verzichts nicht entge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum, allgemein:

Musil, Abzugsbeschränkungen bei der AbgSt als steuersystematisches und verfassungsrechtliches Problem, FR 2010, 149; Müller/Spanke, Auswirkungen der AbgSt auf die Errichtung gemeinnütziger Stiftungen, BB 2010, 2324; Lambrecht, Einkünfte aus KapVerm, FR 2012, 1008; Graf/Paukstadt, AbgSt – Praxiserfahrungen, Verbesserungsbedarf und Gestaltungsempfehlungen, FR 2011, 249; Worgulla, ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.9 Eignung von Risikoklassifizierungsverfahren zur Früherkennung von Risiken

Rz. 45 Ein Risikoklassifizierungsverfahren hat unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Aspekte insbesondere folgende Komponenten zu enthalten, um gleichzeitig als Verfahren zur Früherkennung von Risiken dienen zu können (→ BTO 1.3.1 Tz. 3, Erläuterung): Die dem Verfahren zugrunde liegenden Indikatoren (z. B. Kontoumsätze, Scheckrückgaben) sollten dazu geeignet sein, d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Gewinn aus der Veräußerung

Rn. 1329 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 § 20 Abs 2 S 1 Nr 4 EStG regelt den Grundfall der Veräußerung von stillen Beteiligungen und partiarischen Darlehen. Unter Veräußerung versteht der BFH die entgeltliche Übertragung des –zumindest wirtschaftlichen – Eigentums auf einen Dritten (BFH v 03.12.2019, VIII R 34/16, BFH/NV 2020, 640 mwN). Einzelheiten s Rn 1215 ff. Der Veräußerungsg...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Früherkennung und Klassifizierung von Risiken

Rz. 19 Sowohl für die Kreditgewährung als auch für die Kreditweiterbearbeitung hat die Beurteilung der Adressenausfallrisiken einen besonderen Stellenwert, weil auf ihrer Basis u. a. die Konditionengestaltung erfolgt. Werden die Risiken systematisch unterschätzt, können die vereinnahmten Risikoprämien unter Umständen zu gering sein, um die tatsächlichen Verluste aus dem Ausf...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.6.4 Umgang mit einem hohen NPL-Bestand

Rz. 123 Eine Auswirkung der Finanzmarktkrise, die auch viele Jahre später noch nicht vollständig beseitigt werden konnte, waren die teilweise sehr hohen Bestände an notleidenden Krediten in den Bilanzen einiger Institute. Die europäischen Institute waren davon unterschiedlich stark betroffen, wobei in einzelnen Ländern eine Konzentration dieser "Institute mit hohem NPL-Besta...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.4 Allgemeine Grundsätze zur Überwachung und Kommunikation von ESG-Risiken

Rz. 55 Die Berichterstattung über ESG-Risiken bildet die Basis für deren kontinuierliche Überwachung unter Verwendung von Kennzahlen wie dem Prozentsatz der Transaktionen, die auf ESG-Aspekte überprüft wurden, sowie von Tools, Modellen und Daten. Dafür scheinen geeignete Berichtsrahmen, die durch die zugrunde liegenden IT-Systeme erweitert und unterstützt werden, unerlässlic...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8 Allgemeine Anforderungen an das Management von operationellen Risiken

Rz. 73 Beim Management der operationellen Risiken geht es vorrangig darum, angemessene Risiko­steuerungs- und -controllingprozesse zu etablieren, um die Realisierung operationeller Risiken in Form von Verlusten weitgehend zu vermeiden oder deren negative Auswirkungen für das Institut möglichst gering zu halten. Um dieses Ziel zu erreichen, muss den operationellen Risiken du...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.5 Festlegung der Managementpuffer

Rz. 233 Da ein Institut auch bei Eintreten eines extremen Verlustes überlebensfähig bleiben soll, wird die Geschäftsleitung regelmäßig nicht das gesamte Risikodeckungspotenzial zur Abdeckung der Risiken verwenden. Insbesondere in der ökonomischen Perspektive schwanken das ökonomische Risikodeckungspotenzial und seine Auslastung durch die Risiken aufgrund der wertorientierten...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Bedeutung marktgerechter Bedingungen

Rz. 13 Durch den Abschluss von Handelsgeschäften zu nicht marktgerechten Bedingungen können willkürlich Gewinne oder Verluste in andere Rechnungslegungsperioden bzw. zwischen Geschäftspartnern verlagert oder Geschäfte in betrügerischer Weise verfälscht werden. Der Abschluss von Geschäften zu nicht marktgerechten Bedingungen führt im schlimmsten Fall nicht nur zu Verzerrungen...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.13 Finanzierungskostenrisiken

Rz. 46 Als "Finanzierungskostenrisiko" wird das Risiko eines Kreditnehmers bezeichnet, dass bei variabler Finanzierung und steigenden Zinsen die Kosten des Darlehens steigen. Bei einem hohen Fremdkapitalanteil an der Finanzierung können daraus insbesondere bei Immobilienprojekten, die der Gewinnerzielung dienen, entsprechend hohe Ratenzahlungen und somit ggf. Verluste result...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.5 Verantwortungsvolle Kreditvergabe

Rz. 14 Die Institute sollten – anknüpfend an ihre Kreditrisikostrategie – einer verantwortungsvollen Kreditvergabe Rechnung tragen. Damit verbindet die EBA zwei konkrete Ziele (→ BTO 1.2 Tz. 1, Erläuterung). Einerseits sollten die Institute die besondere Situation jedes Kreditnehmers berücksichtigen und beispielsweise Kreditnehmer in wirtschaftlichen Schwierigkeiten fair beh...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5.3 Modell der drei Verteidigungslinien und Risikoausschuss

Rz. 107 Der BCBS, dessen Empfehlungen sich grundsätzlich an große, international tätige Institute richten, betont die Bedeutung einer soliden internen Governance für ein effektives Management der operationellen Risiken. In diesem Zusammenhang äußert sich der BCBS auch zum Modell der drei Verteidigungslinien. Die Institute sollten insbesondere sicherstellen, dass die Funktion...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.4 Berichterstattung über Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch

Rz. 53 Bei der Bestimmung der Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch (IRRBB) sind die Auswirkungen von Zinsänderungen sowohl auf das handelsrechtliche Ergebnis des Institutes, einschließlich zinsinduzierter Marktwertveränderungen, als auch auf die Markt- bzw. Barwerte der betroffenen Positionen zu betrachten. Institute sollten Zinsänderungsrisiken separat bewerten (→ BTR 2.3 Tz....mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.5 Einschaltung der Rechtsabteilung und anderer Funktionen

Rz. 145 Wesentliche Rechtsrisiken sind grundsätzlich in einer vom Markt und Handel unabhängigen Stelle zu überprüfen (→ BTO Tz. 8). Hierfür kommt in erster Linie die Rechtsabteilung infrage. Werden durch die Fachabteilungen wesentliche operationelle Risiken identifiziert, bei denen die Gefahr von Verlusten aufgrund der Verletzung geltender rechtlicher Bestimmungen etc. beste...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6 Berücksichtigung von ESG-Risiken

Rz. 21 Bei der Einrichtung des Limitsystems sind auch die Auswirkungen von ESG-Risiken zu berücksichtigen. Bei den ESG-Risiken handelt es sich um Risikotreiber, die sich insbesondere auf die wesentlichen Risiken auswirken können, wozu auch die Marktpreisrisiken gehören (→ AT 2.2 Tz. 1, Erläuterung). Wie sich die ESG-Risiken auf die verschiedenen Risikoarten auswirken, wird d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Geringfügigkeitsgrenze

Rn. 286 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Eine Geringfügigkeitsgrenze für die Abfärbung besteht grundsätzlich nicht. Das bedeutet, dass auch eine gewerbliche Tätigkeit oder Beteiligung Berufsfremder von untergeordnetem Umfang die gesamten Einkünfte der PersGes gewerblich infiziert (zB BFH BStBl II 1995, 171; BFH BStBl II 1998, 254; BFH BStBl II 1998, 603; BFH BStBl II 2009, 642; BF...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Fremdwährungsgeschäfte (§ 20 Abs 4 S 1 Hs 2 EStG)

Rn. 1435 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Bei nicht in Euro getätigten Geschäften sind die Einnahmen aus der Veräußerung im Zeitpunkt der Veräußerung und die AK im Zeitpunkt der Anschaffung in Euro umzurechnen (§ 20 Abs 4 S 1 Hs 2 EStG). Damit werden auch die sich aus den Währungsschwankungen ergebenden Währungsgewinne und -verluste einkommensteuerrechtlich erfasst. Hierunter fäll...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Ausnutzung unterschiedlicher Tarife (§ 20 Abs 7 S 2 EStG)

Rn. 1554 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Nach § 20 Abs 7 S 2 EStG liegt ein Steuerstundungsmodell auch vor, wenn die positiven Einkünfte nicht der tariflichen ESt unterliegen. Diese Vorschrift steht im Zusammenhang mit der Einführung der AbgSt. Als Steuerstundungsmodelle sind solche Gestaltungen zu werten, bei denen WK noch unter das alte Regime (voll abzugsfähig sowie Besteuerun...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1.1 Gap-Risiko

Rz. 22 Das "Gap-Risiko" ist das Risiko, das sich aus der Laufzeitstruktur zinssensitiver Instrumente aufgrund von zu unterschiedlichen Zeitpunkten eintretenden Änderungen ihrer Zinssätze ergibt, wobei sich die Zinsstrukturkurve gleichmäßig (paralleles Risiko) oder auch je nach Laufzeit unterschiedlich (nicht-paralleles Risiko) verschieben kann.[1] Es besteht bei steigenden M...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.2.4 Bankenaufsicht

Rz. 382 Im Zusammenhang mit der Überarbeitung der CRD und der CRR im Hinblick auf ESG-Aspekte hat die EBA erstmals im Juni 2019 diverse Aufträge erhalten. Laut ihrem "Aktionsplan zur nachhaltigen Finanzierung" ("Action Plan on Sustainable Finance") vom Dezember 2019[1] wollte die EBA bei der Umsetzung ihrer Mandate schrittweise vorgehen. Mit der CRD VI sind neue Aufträge für...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.3 IKT- und Sicherheitsrisiken

Rz. 31 Das "IKT-Risiko" bezeichnet gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 52c CRR die Gefahr von Verlusten in Verbindung mit jedem vernünftigerweise identifizierbaren Umstand im Zusammenhang mit der Nutzung von Netzwerk- und Informationssystemen, die bei Eintritt – durch die damit einhergehenden nachteiligen Auswirkungen im digitalen oder physischen Umfeld – die Sicherheit der Netzwerk- un...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.6 Angemessene Umsetzung

Rz. 143 Die Anforderungen der MaRisk sind weniger ausdifferenziert, da sie sich an alle Institute richten und nicht etwa nur an Institute, die ihre regulatorische Eigenmittelunterlegung auf der Basis interner Modelle berechnen. Grundsätzlich müssen jeweils die zuvor ermittelten Risiken auf geeignete Weise den nunmehr tatsächlich eingetretenen Verlusten gegenübergestellt werd...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Ausnahmen von der AbgSt

Rn. 602 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Für Einkünfte aus sonstigen Kapitalforderungen greifen die Ausnahmen vom gesonderten Steuertarif gem § 32d Abs 2 Nr 1 EStG, wenn Gläubiger und Schuldner einander nahestehende Personen sind oder der StPfl zu mindestens 10 % an der Gesellschaft beteiligt ist oder bei sog Back-to-back-Finanzierungen; Erläuterung hierzu s § 32d Rn 240 ff (Weiss...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Veräußerungsgewinn

Rn. 1355 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Der Veräußerungsgewinn ist nach § 20 Abs 4 EStG zu ermitteln. Hierzu sieht § 20 Abs 4 S 4 EStG bei einer Veräußerung von Ansprüchen auf Versicherungsleistungen nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 6 S 1 EStG Besonderheiten vor (s Rn 1439). Als AK bei der Veräußerung von kapitalbildenden Renten- und Lebensversicherungsansprüchen (§ 20 Abs 2 S 1 Nr 6 S 1 E...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Definition von Compliance-Risiken

Rz. 45 In den MaRisk werden die Compliance-Risiken allgemein als die sich aus der Nichteinhaltung rechtlicher Regelungen und Vorgaben ergebenden Risiken beschrieben, die zu einer Gefährdung des Vermögens des Institutes führen können. Die EBA hat unter dem Compliance-Risiko in älteren Ausarbeitungen das bestehende oder zukünftige Ertrags- oder Kapitalrisiko infolge von Verlet...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1.3.1 Mindestanforderungen an das Betreiben von Handelsgeschäften (1995)

Rz. 29 Bei der am 23. Oktober 1995 veröffentlichten Verlautbarung über die Mindestanforderungen an das Betreiben von Handelsgeschäften (MaH) handelte es sich um das erste qualitative Rahmenwerk der deutschen Bankenaufsicht, das sich mit dem "Handelsgeschäft" auf einen kompletten Geschäftsbereich bezog. Allerdings hatten auch die MaH ihre Vorläufer. Dazu zählten die "Mindesta...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.3 Prüfpfad ("Audit Trail")

Rz. 101 Zur Sicherstellung angemessener Abstimmungsprozesse "kann es notwendig sein", dass das Institut Prozesse und Verfahren etabliert, die eine jederzeitige Verifizierung der Entstehungshistorie von Positionen und Zahlungsströmen ("Cashflows") gewährleisten (→ BTO 2.2.2 Tz. 7, Erläuterung). Trotz dieser weichen Formulierung sollte davon ausgegangen werden, dass es sich um...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Sinn und Zweck von Stresstests

Rz. 1 In den letzten Jahrzehnten haben die Institute ihre Verfahren zur Beurteilung der wesentlichen Risiken permanent weiterentwickelt. So hat sich bei vielen Instituten als Standard zur Risikomessung der Value-at-Risk-Ansatz durchgesetzt, der insbesondere bei der Bestimmung des notwendigen Eigenkapitals und der internen Kapitalallokation Verwendung findet (→ AT 4.1 Tz. 1)....mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.8 Basisrisken, Gap-Risiken, Optionsrisiken und Nicht-Delta-Risiken

Rz. 33 Gap-Risiken, Basisrisiken und Optionsrisiken spielen als maßgebliche Unterkategorien bei der Bewertung der Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch eine wichtige Rolle.[1] Das "Gap-Risiko" ergibt sich aus der Laufzeitstruktur der zinssensitiven Instrumente eines Institutes. Es wird bei einer Änderung der Zinssätze schlagend, wenn dabei eine zeitliche Lücke ("Gap") zwischen ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.1 Berichterstattung als Entscheidungsgrundlage

Rz. 197 Die Geschäftsleitung ist mindestens jährlich über die bedeutenden Schadensfälle und die wesentlichen operationellen Risiken zu unterrichten. Die Berichterstattung hat die Art des Schadens bzw. Risikos, die Ursachen, das Ausmaß des Schadens bzw. Risikos und initiierte sowie bereits getroffene Gegenmaßnahmen zu umfassen. Darüber hinaus hat die Risikocontrolling-Funktio...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Zusammensetzung der Liquiditätspuffer

Rz. 18 Für den akuten Stressfall mit einer Dauer von mindestens einer Woche sollten die Liquiditätspuffer den Vorgaben von CEBS zufolge aus Bargeld und Vermögensgegenständen bestehen, die sowohl zentralbankfähig als auch hochliquide in privaten Märkten sind.[1] In ähnlicher Weise forderte zuvor bereits der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS), zum Schutz gegen die stä...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.3 Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Rz. 271 Die deutsche Aufsicht beschäftigt sich bereits seit 2017 mit dem Thema Nachhaltigkeit, zunächst über die Mitarbeit in internationalen Gremien, später auch im Hinblick auf die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsaspekten in ihren risikobasierten Aufsichtsansatz. Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten beim Management einzelner Risikoarten erfolgte damals bereits,...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1.3.3 Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft (2002)

Rz. 36 Die Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft (MaK) waren ein Meilenstein der qualitativen Aufsicht in Deutschland. Durch ihre Bezugnahme auf das Kreditgeschäft formulierten sie Anforderungen an das Kerngeschäft der Banken und hatten aufgrund ihrer flexiblen und praxisnahen Grundausrichtung Vorbildfunktion für die MaRisk. Rz. 37 Ausschlaggebend für die am 20. Dezember...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.10 Stresstests aufgrund von Modellrisiken

Rz. 164 Im Rahmen des SREP werden die zuständigen Behörden auch das Modellrisiko bewerten, das sich aus der Verwendung interner Modelle in den wesentlichen Geschäftsbereichen und Geschäftstätigkeiten ergibt.[1] Dabei unterscheidet die EBA zwischen dem Risiko einer Unterschätzung der Eigenmittelanforderungen durch die genehmigungspflichtigen Modelle und dem Risiko von Verlust...mehr