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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 5a ... / cb) Verluste aus der StB während des Zeitraums der Anwendung der pauschalen Gewinnermittlung nach der Tonnage

Dipl.-Finanzwirt Hans-Jürgen Weiland
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Rn. 210

Stand: EL 171 – ET: 02/2024

Zum Schluss des Wj, das der erstmaligen Anwendung der pauschalen Gewinnermittlung nach der Tonnage vorangeht, sind die verrechenbaren Verluste nach § 15a Abs 4 EStG gesondert festzustellen. Diese verrechenbaren Verluste sind im Weiteren nach § 15a Abs 2 EStG auch während der Zeit der Anwendung der pauschalen Gewinnermittlung nach der Tonnage mit Gewinnen aus der StB zu verrechnen (s Rn 208).

Verluste aus der StB während der Zeit der Anwendung der pauschalen Gewinnermittlung nach der Tonnage erhöhen die nach § 15a Abs 4 EStG festzustellenden verrechenbaren Verluste.

 

Rn. 211

Stand: EL 171 – ET: 02/2024

 

Beispiel:

Für die Kommanditisten einer Schifffahrts-KG werden zum Schluss der erstmaligen Anwendung der pauschalen Gewinnermittlung nach der Tonnage keine verrechenbaren Verluste festgestellt.

Im nachfolgenden Wj, dem ersten der pauschalen Gewinnermittlung nach der Tonnage, wird in der StB ein auf die Kommanditisten entfallender Verlust von EUR 1 Mio ausgewiesen. Der nach § 5a Abs 1 EStG pauschal ermittelte Gewinn beträgt EUR 150 000.

Lösung:

Obgleich der Verlust in der StB während der Zeit der Anwendung der pauschalen Gewinnermittlung nach der Tonnage entstanden ist, ist dieser nach § 15a Abs 4 EStG iVm § 5a Abs 5 S 4 EStG iHv EUR 1 Mio gesondert festzustellen.

Der danach gesondert festgestellte verrechenbare Verlust mindert nach § 15a Abs 2 EStG die in kommenden Jahren in der StB ausgewiesenen Gewinne (s Rn 208).

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