Fachbeiträge & Kommentare zu Verlust

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Feststellungserklärung 2025... / 5.2 Besteuerungsgrundlagen des Beteiligten

Die Zeilen 140 bis 248 sind für jeden Feststellungsbeteiligten auszufüllen, um die Einkünfte zu ermitteln, die auf den jeweiligen Feststellungsbeteiligten entfallen. Der nachfolgende Aufbau des Vordrucks entspricht quasi spiegelbildlich dem Aufbau des Vordrucks zu den Besteuerungsgrundlagen der Gesellschaft, so dass nachfolgend nur auf zusätzlich erforderliche Angaben näher ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2025 / 2.1 Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Maßgebend für den Begriff der im Inland betriebenen Betriebsstätte (§ 2 Abs. 1 Satz 3 GewStG) ist das innerstaatliche Recht[1] und damit § 12 AO. Die Gewerbesteuer knüpft insoweit an die einkommensteuerliche Definition der gewerblichen Tätigkeit an, d. h. gewerbesteuerpflichtiger ...mehr

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Feststellungserklärung 2025... / 11.2 Besteuerungsgrundlagen der Beteiligten

In den Zeilen 22 bis 25 geht es um die laufenden Einkünfte, in Zeile 29 um tarifbegünstigte Einkünfte nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 bis 4 EStG sowie in den Zeilen 27 und 28 um weitere Angaben zu Verlustzuweisungsgesellschaften und Vorgängen nach § 2 Abs. 4 Satz 3 UmwStG. In den Zeilen 29 bis 50 sind Eintragungen erforderlich, sofern die Verlustabzugsbeschränkung nach § 15a EStG gre...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2025 / 4.12 Verlustabzugsbeschränkungen im laufenden Erhebungszeitraum (Zeilen 123-126)

Die Zeilen 123-126 betreffen Verlustabzugsbeschränkungen nach § 8c KStG, die über § 10a Satz 10 GewStG zu berücksichtigen sind. In Zeile 123 geht es um Körperschaften und Personengesellschaften, soweit an diesen eine Körperschaft unmittelbar oder mittelbar über eine oder mehrere Personengesellschaften beteiligt ist. Zeile 124 betrifft Verluste einer Körperschaft, die nach § 1...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2025 / 2.4 Kapitalgesellschaft

Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Europäische Genossenschaften sowie Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit sind Gewerbebetriebe kraft Rechtsform.[1] Unabhängig davon, ob die Kapitalgesellschaft eine gewerbliche oder eine andere Tätigkeit ausübt, gilt ihre Tätigkeit stets und in vollem Umfang als Gewerbebetrieb. Eine Kapitalgesellsc...mehr

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Feststellungserklärung 2025... / 2.4 Anlage FG-S

In den Zeilen 3-5 sind die laufenden Einkünfte aus selbstständiger Arbeit einschließlich der dem Teilenkünfteverfahren unterliegenden Einkünfte einzutragen, in die Zeilen 6-9 die in den laufenden Einkünften enthaltenen Einkünfte, für die die Freistellung nach §§ 20, 21 InvStG Anwendung findet. Die Zeilen 10 und 11 betreffen Leistungsvergütungen einer Wagniskapitalgesellschaf...mehr

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Feststellungserklärung 2025... / 10 Anlage FE-KAP-INV

Die Anlage FE-KAP-INV dient der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen für Investmenterträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Im Einzelnen geht es um Aktienfonds i. S. d. § 2 Abs. 6 InvStG (Zeilen 3 bis 31), Mischfonds i. S. d. § 2 Abs. 7 InvStG (Zeilen 32 bis 60), Immobilienfonds i. S. d. § 2 Abs. 9 Satz 1 InvStG (Zeilen 61 bis 89), Auslands-Immobili...mehr

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Feststellungserklärung 2025... / 11.1 Besteuerungsgrundlagen der Gesellschaft/Gemeinschaft

Die Zeilen 3 bis 7 betreffen die laufenden Einkünfte, die Zeile 8 tarifbegünstigte Einkünfte nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 bis 4 EStG, die Zeilen 9 und 10 weitere Angaben zu Verlustzuweisungsgesellschaften und Vorgängen nach § 2 Abs. 4 Satz 3 UmwStG. In den Zeilen 11 bis 15 sind die zur Verlustausgleichsvbeschränkung nach § 15a EStG sowie in den Zeilen 16 und 17 die Angaben zu Verl...mehr

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Feststellungserklärung 2025... / 7.2 Besteuerungsgrundlagen des Beteiligten

Die Zeilen 69 bis 169 sind für jeden Feststellungsbeteiligten auszufüllen, um die Einkünfte zu ermitteln, die auf den jeweiligen Feststellungsbeteiligten entfallen. Der nachfolgende Aufbau des Vordrucks entspricht quasi spiegelbildlich dem Aufbau des Vordrucks zu den Besteuerungsgrundlagen der Gesellschaft, so dass nachfolgend nur auf zusätzlich erforderliche Angaben näher e...mehr

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Kapitalerhöhung und Kapital... / 1.3.1 Steuerliche Folgen bei der Kapitalgesellschaft

Die Veräußerung von eigenen Anteilen stellt bei der Gesellschaft steuerlich keinen Veräußerungsvorgang dar, sondern ist wie eine Erhöhung des Nennkapitals zu behandeln. Sie führt nicht zu einem steuerlichen Veräußerungsgewinn bzw. -verlust. In Höhe des Nennbetrags der eigenen Anteile ergeben sich keine Auswirkungen auf den Bestand des steuerlichen Einlagekontos oder einen be...mehr

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Feststellungserklärung 2025... / 2.2 Anlage FG-L

Die Zeilen 1 und 2 dienen der Identifizierung des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft, in Zeile 3 wird die Art der Gewinnermittlung kenntlich gemacht. In Zeile 4 kann der Wechsel von der Gewinnermittlung nach § 13a EStG zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich[1] oder durch Einnahme – Überschussrechnung[2] beantragt werden.[3] Wird ein solcher Antrag gestellt,...mehr

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Feststellungserklärung 2025... / 6.2 Besteuerungsgrundlagen des Beteiligten

Die Zeilen 99 bis 226 sind für jeden Feststellungsbeteiligten auszufüllen, um die Einkünfte zu ermitteln, die auf den jeweiligen Feststellungsbeteiligten entfallen. Der nachfolgende Aufbau des Vordrucks entspricht quasi spiegelbildlich dem Aufbau des Vordrucks zu den Besteuerungsgrundlagen der Gesellschaft, so dass nachfolgend nur auf zusätzlich erforderliche Angaben näher e...mehr

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Kapitalgesellschaft: Liquid... / 3.3.2 Abwicklungs-Endvermögen

Abwicklungs-Endvermögen ist das zur Verteilung kommende Vermögen, vermindert um die steuerfreien Vermögensmehrungen, z. B. Investitionszulage, offene und verdeckte Einlagen, die im Abwicklungszeitraum zugeflossen sind.[1] Die Bewertung des Abwicklungs-Endvermögens erfolgt nach den Regelungen der §§ 5 und 6 EStG. Da sämtliche stille Reserven aufzudecken und zu besteuern sind,...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2025 / 4.1 Allgemeine Angaben

Der Hauptvordruck GewSt 1 A dient nicht nur zur Ermittlung des Gewerbeertrags, sondern auch zur Feststellung eines vortragsfähigen Gewerbeverlusts nach § 10a Satz 6 GewStG sowie zur gesonderten Feststellung des Zuwendungsvortrags. Die in den Zeilen 10–14a einzutragenden Angaben dienen der Identifizierung des Gewerbebetriebs sowie der Feststellung, wer Unternehmer und damit St...mehr

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Reboarding und Offboarding:... / 2 Sonderfall Krankheit: Verpflichtung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement

Wenn Mitarbeiter krankheitsbedingt längere Zeit ausfallen, treten nach der Rückkehr des Mitarbeiters häufig Probleme und Konflikte auf. Zwar freuen sich Kollegen und Führungskraft in der Regel auf den Rückkehrenden, wissen aber nicht so recht, wie sie angemessen mit der sensiblen Situation umgehen sollen. Doch gerade das wichtige Arbeitsumfeld kann zum Gelingen der Rückkehr-...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage Ver... / 7 Verlust aus dem Beitrittsgebiet i. S. d. § 57 Abs. 4 EStG

Vor Zeilen 38–43 In diesen Zeilen ist anzugeben, welcher Teil des in Zeile 11 bzw. Zeile 14a ausgewiesenen verbleibenden Verlustvortrags zum 31.12.2025 auf 1990 entstandene Verluste im Beitrittsgebiet entfällt. Der Betrag ist folgendermaßen zu entwickeln: Betrag der Verlustvorträge in Zeile 11 bzw. 14a, die auf in 1990 entstandene Verluste im Beitrittsgebiet entfallen (Zeile 3...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage WA / 6 Angaben zum fortführungsgebundenen Verlust- und/oder Zinsvortrag nach § 8d KStG

Vor Zeilen 12–14 Die Zeilen 12–14 sind auszufüllen, wenn im VZ 2025 ein schädlicher Beteiligungserwerb stattgefunden hat. Unter den Voraussetzungen des § 8d KStG bleiben die Verluste und Zinsen trotzdem abziehbar. Auf den 31.12.2025 hat in diesem Fall eine gesonderte Feststellung des fortführungsgebundenen Verlust- und Zinsvortrags zu erfolgen. Nach § 8d KStG ist ein Beteiligu...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ZVE / 3.7 Wegfallender Verlust des laufenden Veranlagungszeitraums bei Abspaltung

Zeile 39 In dieser Zeile ist eine Zwischensumme zu bilden. Zeile 40 In Zeile 40 sind im Fall einer Abspaltung die Einkünfte der übertragenden Körperschaft um den Teil des laufenden Verlusts zu erhöhen, der durch die Abspaltung nicht abzugsfähig wird. Dieser Verlust geht nicht auf die übernehmende Körperschaft über, sondern geht steuerlich verloren. Bei der Abspaltung geht nur e...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ZVE / 3.8 Minderung der laufenden Verluste nach § 3a Abs. 3 Satz 2 Nr. 8 EStG

Zeile 41 Die Zeilen 41, 42 nehmen die Werte zur Minderung des Verlustes bei Sanierung auf. Zur Sanierung vgl. Erl. zu Zeilen 29–31 sowie zur Anlage SAN. Nach § 3a Abs. 3 Satz 2 Nr. 8 EStG ist der Verlust des zu sanierenden Unternehmens des Sanierungsjahres nicht abzugsfähig, soweit er mit dem Sanierungsertrag verrechnet werden kann. Da nur der Verlust des zu sanierenden Untern...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage Invest-Verluste

Zweck und Aufbau des Vordrucks In dem Vordruck Invest-Verluste werden die nicht ausgeglichenen negativen Einkünfte bei Investmentfonds ermittelt. Der Vordruck ist damit nur von Investmentfonds, nicht aber von deren Anlegern, als Anlage zur Körperschaftsteuererklärung und zur Verlustfeststellungserklärung bzw. zum Bescheid auszufüllen. Der Vordruck enthält die Angaben, die für ...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ÖHG / 4 Ermittlung des abziehbaren Verlustes und des vortragsfähigen Gewerbeverlustes (§ 10a Satz 9 GewStG i. V. m. § 8 Abs. 9 Satz 5 bis 8 KStG)

Vor Zeilen 78 – 99 In den Zeilen 78-99 wird der abziehbare und der vortragsfähige Gewerbeverlust pro Sparte ermittelt. Bei Organschaft sind diese Zeilen nur von dem Organträger, bei Organschaftsketten von dem obersten Organträger, auszufüllen, da die Verlustverrechnung nur auf der Ebene des obersten Organträgers erfolgt. Die Organgesellschaft hat die Zeilen 78-100 und 101-107...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage Ver... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

In dem Vordruck Verluste wird der verbleibende Verlustvortrag ermittelt. Der Vordruck ist als Anlage zur Körperschaftsteuererklärung bzw. Verlustfeststellungsbescheid auszufüllen. Die in der Anlage Verluste ermittelte Betrag des abziehbaren Verlustes ist in Zeile 56 der Anlage ZVE zu übernehmen. Für Spartenbetriebe ist der Vordruck nicht auszufüllen. Für diese erfolgt die Ermi...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage Ver... / 3 Negativer Gesamtbetrag der Einkünfte

Zeile 19 Dem um die Daten der Zeilen 13-18 geminderten Betrag in Zeile 11 (gesondert festgestellter verbleibender Verlustabzug zum 31.12.2024, abzüglich nicht abzugsfähiger Verlust) ist in Zeile 19 der Verlust des VZ 2025 hinzuzurechnen. Dieser Verlust ist der negative Gesamtbetrag der Einkünfte aus Zeile 53 der Anlage ZVE. Dieser Betrag ist um laufende Verluste, die nach § 8...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ÖHK / 4 Ermittlung des abziehbaren Verlustes und des Verlustvortrags der einzelnen Sparte (§ 10d EStG i. V. mit § 31 Abs. 1 und § 8 Abs. 9 KStG)

Vor Zeilen 215–233 Die Zeilen 215 ff. enthalten die Angaben, die für die Ermittlung des verbleibenden Verlustvortrags i. S. d. § 10d Abs. 4 EStG pro Sparte erforderlich sind. Verbleibender Verlustvortrag i. S. d. § 10d Abs. 4 EStG ist der verbleibende Verlustvortrag des Vorjahres zuzüglich des nicht ausgeglichenen Verlusts des laufenden VZ, abzüglich des Verlustrücktrags und ...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage Ver... / 2 Anfangsbestand

Vor Zeilen 11-18 In den Zeilen 11-18 wird der Anfangsbestand der Verluste ermittelt. Dieser ist Ausgangspunkt für die Ermittlung des verbleibenden Verlustvortrags. Vom Anfangsbestand ausgehend, sind in dem Vordruck die Geschäftsvorfälle des Wirtschaftsjahres zu erfassen, die Auswirkungen auf den verbleibenden Verlustvortrag am Ende des VZ haben. Zeile 11 In dieser Zeile ist der...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage SAN / 2.3 Minderung nach § 3a Abs. 3 EStG

Zeile 6 In dieser Zeile ist eine Zwischensumme zu bilden. Es handelt sich um den insgesamt vorhandenen Sanierungsertrag, der in den Zeilen 7 ff. mit Verlusten und ähnlichen Faktoren zu verrechnen ist. Vor Zeilen 7–43 In diesen Zeilen wird der in Zeile 6 ausgewiesene Sanierungsertrag entsprechend der in § 3a Abs. 3 Satz 2 EStG aufgeführten Reihenfolge vermindert. Zweck der Regel...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage Verluste

1 Zweck und Aufbau des Vordrucks In dem Vordruck Verluste wird der verbleibende Verlustvortrag ermittelt. Der Vordruck ist als Anlage zur Körperschaftsteuererklärung bzw. Verlustfeststellungsbescheid auszufüllen. Die in der Anlage Verluste ermittelte Betrag des abziehbaren Verlustes ist in Zeile 56 der Anlage ZVE zu übernehmen. Für Spartenbetriebe ist der Vordruck nicht auszufü...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage Ver... / 6 Fortführungsgebundener Verlustvortrag nach § 8d KStG

Vor Zeilen 29–37 In den Zeilen 29–37 wird der fortführungsgebundene Verlustvortrag gem. § 8d KStG ermittelt. Dieser ist gem. § 8d Abs. 1 Satz 7 KStG gesondert festzustellen. Ein fortführungsgebundener Verlustvortrag entsteht, wenn der Steuerpflichtige im Falle eines schädlichen Anteilseignerwechsels gem. § 8c KStG einen Antrag stellt und die Voraussetzungen des § 8d KStG vorli...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ZVE / 4.1 Verlustabzug

Zeile 56 In dieser Zeile ist der Verlustabzug einzutragen, der im Vz 2025 geltend gemacht werden kann. Diese Zeile sowie Zeile 58 sind nur auszufüllen, wenn der Betrag in Zeile 53 positiv ist. Der Verlustabzug setzt sich zusammen aus dem verbleibenden Verlustvortrag der Veranlagungszeiträume 1985–2024; dem nach § 57 Abs. 4 EStG zu berücksichtigenden Verlust aus der ehemaligen D...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ÖHK / 4.2 Negativer Gesamtbetrag der Einkünfte

Zeile 222 Dem um die Daten der Zeilen 216–221 korrigierten Betrag aus Zeile 215 ist in Zeile 222 der Verlust des laufenden VZ, also des VZ 2025, der jeweiligen Sparte hinzuzurechnen. Dieser Verlust ist der negative Betrag aus Zeile 210 bzw., wenn der Betrag in der Vorspalte der Zeile 208 negativ ist, der Betrag aus der Vorspalte Zeile 208. Die Eintragung hat ohne Vorzeichen z...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ZVE / 3.10 Korrekturen nach § 2 Abs. 4 Sätze 3 und 4 UmwStG

Vor Zeilen 47–51 § 2 Abs. 4 Satz 3, 4 UmwStG soll Gestaltungen verhindern, durch die unter Ausnutzung der Rückwirkung bei Umwandlungen (§ 2 Abs. 1 UmwG) und Einbringungen (§ 20 Abs. 6 UmwStG) bei dem übernehmenden Rechtsträger ein erweiterter Verlustabzug erreicht werden kann. Wird eine Verluste ausweisende Gesellschaft auf eine Ertrag bringende Gesellschaft umgewandelt, gehe...mehr

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Leitfaden 2025 - Vordruck G... / 17 Verlustabzugsbeschränkungen im laufenden Erhebungszeitraum

Vor Zeilen 123–126 Die Zeilen 123–126 sind im Zusammenhang mit den Zeilen 129 ff. zu sehen. Die Zeilen 129 ff. enthalten die Entwicklung des vortragsfähigen Gewerbeverlusts. Der Verlustvortrag einer Körperschaft kann unabziehbar werden, wenn im Erhebungszeitraum 2025 ein nach § 8c KStG schädlicher Beteiligungserwerb erfolgt. Der Verlustvortrag kann auch gemindert werden, wenn...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage Ver... / 4 Positiver Gesamtbetrag der Einkünfte

Zeile 22 In den Zeilen 22–27 wird der vorhandene Verlustvortrag ermittelt, der im Rahmen der "Mindestbesteuerung" nach § 10d Abs. 2 EStG im laufenden VZ abgezogen werden kann. Der Abzug eines Verlustvortrags kann sich nur ergeben, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte (Zeile 53 der Anlage ZVE) positiv war. Bei Organgesellschaften ergibt sich der entsprechende Betrag aus Zeile 17...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ÖHK / 4.1 Anfangsbestand

Zeile 215 In dieser Zeile ist der Ausgangswert für die Errechnung des noch für den Vortrag zur Verfügung stehenden Verlusts einzusetzen. Das ist der auf den Schluss des VZ 2024 gesondert festgestellte verbleibende Verlustabzug pro Sparte. In dieser Zeile einzutragen ist auch der festgestellte Verlust einer weggefallenen Sparte, wenn später wieder eine Sparte mit gleichartiger ...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GK / 4.6 Verlustausgleichsbeschränkung als typisch stiller Gesellschafter nach § 26 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 i. V. m. § 15 Abs. 4 Satz 6 und 8 und § 15a EStG

Zeilen 59-62 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 63 Nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG dürfen auch Verluste aus typischen stillen Beteiligungen, die auf die Körperschaft entfallen, nicht ausgeglichen werden; § 15 Abs. 4 Sätze 6–8 EStG gilt entsprechend. Daher hat eine entsprechende Hinzurechnung in Zeile 63 zu erfolgen, soweit der Verlust den Ausgangswert (Zeile 11) gemindert hatt...mehr

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Leitfaden 2025 - Vordruck G... / 19 Angaben zur Verlustfeststellung

Vor Zeilen 129–142a Die Zeilen 129–142a dienen der Ermittlung des nach § 10a GewStG festzustellenden vortragsfähigen Verlusts.[1] Die Beträge sind ohne Vorzeichen einzutragen. Der auf das Ende des Erhebungszeitraums 2024 festgestellte Vortrag des Gewerbeverlustes ist nicht gesondert anzugeben, sondern wird von Amts wegen berücksichtigt. Diese Zeilen sind auch von Personengesell...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GK / 3 Bilanzielles Ergebnis

Zeilen 3–10 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 11 Ausgangswert für die Ermittlung des Einkommens ist grundsätzlich das Ergebnis (Gewinn oder Verlust) nach der Steuerbilanz.[1] In der Steuerbilanz sind alle Vermögensmehrungen enthalten, auch solche, die nicht steuerbar oder nicht steuerpflichtig sind. Andererseits sind in der Steuerbilanz steuerpflichtige Einkommensteile nicht ent...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage KSt... / 19 Zugang nach § 35 KStG

Zeile 149 Zeile 149 betrifft Körperschaften, die am 31.12.1990 Sitz oder Geschäftsleitung in den neuen Bundesländern und weder Sitz noch Geschäftsleitung in den alten Bundesländern hatten und zum 31.12.1990 einen Verlust auswiesen. Dieser Verlust betrifft die Zeit vor Anwendung des KStG auf diese Körperschaften und ist bei Beginn der Geltung des KStG zum 1.1.1991 als EK 04 ei...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ZVE / 3.5 Verlustabzugsbeschränkung nach § 8c KStG

Zeile 36 In dieser Zeile ist die Zwischensumme zu bilden. Zeile 37 In dieser Zeile ist ein Verlust des laufenden Jahrs hinzuzurechnen, der nach § 8c KStG nicht abzugsfähig ist. Dieser Verlust hat den Jahresüberschuss in Zeile 11 der Anlage GK vermindert bzw. den Jahresfehlbetrag erhöht und wird daher in Zeile 37 zur Neutralisierung der steuerlichen Auswirkungen in der Anlage ZV...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GK / 3.1 Korrekturen bei Beteiligungen an Personengesellschaften

Zeilen 14-20 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 21 Soweit das Ergebnis aus einer Beteiligung an einer Personengesellschaft oder Gemeinschaft im Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag enthalten ist, ist es auszuscheiden und durch die steuerlich zuzurechnenden Gewinn- bzw. Verlustanteile nach Maßgabe der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung nach den §§ 179, 180 AO zu ersetze...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ÖHK / 3.3 Korrekturen nach § 2 Abs. 4 Satz 3 und 4 UmwStG

Zeile 203 In dieser Zeile ist die Zwischensumme der Einkünfte nach Abzug der von der Organgesellschaft geleisteten Ausgleichszahlungen und der KSt-Belastung auf die von dem Organträger geleisteten Ausgleichszahlungen zu bilden und in die Hauptspalte zu übertragen. Vor Zeilen 204–208 § 2 Abs. 4 Satz 3, 4 UmwStG soll Gestaltungen verhindern, durch die unter Ausnutzung der Rückwir...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage KSt... / 4.7 Eigenkapitalveränderungen aufgrund des Steuerbilanzgewinns/-verlustes des laufenden Wirtschaftsjahres

Vor Zeilen 38a–39b Die Zeilen 38a–39a betreffen sowohl Betriebe gewerblicher Art in der Form der Eigenbetriebe und Regiebetriebe als auch wirtschaftliche Geschäftsbetriebe. Diese Zeilen sind nicht auszufüllen, wenn der Betrieb gewerblicher Art bzw. der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb die Umsatz- und Gewinngrenzen des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG nicht überschritten hat u...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GK / 11.1 Veräußerung und Teilwertab- und -zuschreibung

Zeilen 238-265 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 266–268 In diesen Zeilen sind Teilwertab- und –zuschreibungen auf Spezialinvestment-Anteile einzutragen. Für diese Gewinne/Verluste sieht § 49 InvStG eine Sonderregelung vor. Zeile 266 In Zeile 266 ist der sog. Anleger-Abkommensgewinn/-verlust einzutragen. Dabei handelt es sich um Wertveränderungen des Anteils am Spezial-Invest...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GK / 3.2 Korrekturen für die Tonnagebesteuerung i. S. d. § 5a EStG

Zeile 26 Sowohl im Steuerbilanzgewinn als auch im handelsrechtlichen Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag ist der tatsächliche Gewinn bzw. Verlust aus dem Betrieb von Handelsschiffen enthalten. Dieser unterliegt nicht dem allgemeinen Steuersatz, sondern wird gem. § 5a EStG pauschal versteuert, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Für Handelsschiffe, die im internationalen V...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage Ver... / 5 Endbestand

Zeile 28 Diese Zeile zeigt den steuerlich noch verbleibenden Verlustvortrag nach Verlustabzug 2025 und nach Verlustrücktrag nach 2024. Er enthält die durch eine Abspaltung bewirkten Änderungen des verbleibenden Verlustabzugs (Zeile 16) und steht für den Verlustvortrag nach § 10d Abs. 2 EStG für die VZ 2026 ff. zur Verfügung. Außerdem bildet dieser Betrag den "verbleibenden Ve...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ÖHK / 4.3 Positiver Gesamtbetrag der Einkünfte

Zeile 226 In den Zeilen 226–231 wird der vorhandene Verlustvortrag ermittelt, der im Rahmen der "Mindestbesteuerung" nach § 10d Abs. 2 EStG von positiven Einkünften der jeweiligen Sparte im laufenden VZ abgezogen werden kann. Organgesellschaften haben diese Zeilen nicht auszufüllen, da bei ihnen kein Verlustabzug erfolgen kann. Der Abzug eines Verlustvortrags in einer Sparte k...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ZVE / 2.9.3 Leistungen

Zeilen 16–16c Eintragungen haben Körperschaften nach § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und beschränkt steuerpflichtige Körperschaften vorzunehmen. Hat bei einer Körperschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 KStG im Vz ein Wechsel zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht stattgefunden, sind hier die während der Zeit der beschränkten Steuerpflicht erzielten Ergebnisse aus Leist...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ÖHG / 3 Ermittlung des Gewerbeertrags (§§ 7 bis 9 GewStG)

Die Summe der Einträge in den einzelnen Zeilen aller Anlagen ÖHG muss dem Betrag in der entsprechenden Zeile der Gewerbesteuererklärung GewSt 1 A entsprechen. Vor Zeilen 21–77 In diesen Zeilen werden die gewerbesteuerlichen Besteuerungsgrundlagen der jeweiligen Sparte, für die der Vordruck ÖHG ausgefüllt wird, zugeordnet. Damit kann ein Gewerbeertrag pro Sparte ermittelt werde...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GK / 4.5 Verlustausgleichsbeschränkung als atypisch stiller Gesellschafter nach § 15 Abs. 4 Satz 6 bis 8 EStG

Zeilen 53-56 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 57 Nach § 15 Abs. 4 Satz 6 EStG sind Verluste aus atypisch stillen Gesellschaften, Unterbeteiligungen und sonstigen Innengesellschaften (Mitunternehmerschaften), die auf eine Kapitalgesellschaft entfallen, nicht ausgleichsfähig.[1] Daher hat eine entsprechende Hinzurechnung in Zeile 57 zu erfolgen, soweit der Verlust den Ausgangswer...mehr

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Datenschutz: Diese Regeln s... / 2.1 Rechte der Betroffenen (Art. 12-23 und 77 DSGVO)

Die Betroffenen, deren Daten verarbeitet werden bzw. erhoben und gespeichert worden sind, haben ein Recht auf Auskunftserteilung, Berichtigung oder Löschung ihrer Daten: Recht auf Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15) Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16) Recht auf Löschung der Daten unter bestimmten Voraussetzungen (Art. 17) Recht auf Ein...mehr