Fachbeiträge & Kommentare zu Verbrauchsteuer

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Voraussetzungen der Erstatt... / bb) Unionsrechtswidriges nationales Recht kann unionsrechtlichen Ansprüchen nicht entgegenstehen

Hier schon deswegen kein Ersatzanspruch, weil kein Erstattungsanspruch: Hierzu ist zunächst anzumerken, dass der BFH in der vorhergehenden Entscheidung zum vorliegenden Fall vom 26.6.2019 festgestellt hatte, bei den "Belastungen" handele es sich weder um Rechnungen über Leistungen von A an M noch um Rechnungen i.S.d. § 14c UStG (s. oben II.3.). Insofern müsste sein Argument ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.3 Abzug der Umsatzsteuer und der sonstigen direkt mit den Umsatzerlösen verbundenen Steuern

Rz. 52 Neben den Erlösschmälerungen sind auch die Umsatzsteuer und die sonstigen direkt mit dem Umsatz verbundenen Steuern von den Umsatzerlösen in Abzug zu bringen. Dabei bestehen hinsichtlich der USt keine Bedenken, statt einer Saldierung, einen Bruttoausweis der Umsätze mit ergänzender offener Absetzung der USt vorzunehmen.[1] Für mit der deutschen USt vergleichbare auslä...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.7 Behandlung von Steuern

Rz. 154 Die Zuordnung von Steuern zu den HK hängt von der jeweiligen Steuerart ab. Substanzsteuern auf VG unterliegen sowohl handels- als auch steuerrechtlich anteilig einer Aktivierungspflicht, sofern sie den Fertigungsgemeinkosten zuzuordnen sind.[1] Ertragsteuern fallen nicht in den Herstellungsprozess und dürfen handelsrechtlich nicht aktiviert werden. Dies gilt grds. au...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4.2 Steuerrückstellungen (Abs. 3 B. 2.)

Rz. 140 Die Steuerverpflichtungen einer Gesellschaft, deren Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme hinreichend konkret ist, werden je nach bestehender Gewissheit bzw. Sicherheit an zwei Stellen in der Bilanz ausgewiesen. Anstehende Steuerzahlungen, deren Höhe gewiss ist, werden unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Steuerrückstellungen sind dagegen für Abgaben u...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.16 Sonstige Steuern (Abs. 2 Nr. 16)

Rz. 193 Unter dem Posten § 275 Abs. 2 Nr. 16 HGB sind alle nicht vom Ertrag und Einkommen abhängigen Steuerarten zu erfassen, die von der Ges. als Aufwand verrechnet und getragen werden. Demzufolge sind hier die Verkehrsteuern, Verbrauchsteuern, sonstigen Steuern sowie ausländischen Steuern (soweit den sonstigen inländischen Steuern entsprechend) auszuweisen. Dies gilt nur f...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.3.2 Berichtspflichtige Zahlungen und Erleichterung

Rz. 142 Unter Zahlungen an staatliche Stellen sind nach § 341t Abs. 4 Satz 1 HGB geleistete Zahlungen, Zahlungsreihen sowie Sachleistungen im Tätigkeitsbereich der Unt zu verstehen, sofern sich diese auf 100 TEUR oder mehr belaufen. Bei regelmäßigen Zahlungen/Raten, d. h. verbundenen Zahlungsreihen, ist gem. § 341t Abs. 4 Satz 2 HGB der Gesamtbetrag innerhalb eines Berichtsz...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.4 Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 Abs. 1 Satz 2 HGB i. d. F. vor BilMoG

Rz. 85 Das Ansatzwahlrecht für auf VG des Vorratsvermögens entfallende Zölle und Verbrauchsteuern sowie als Aufwand berücksichtigte USt auf auszuweisende oder von den Vorräten abgesetzte Anzahlungen des § 250 Abs. 1 Satz 2 HGB i. d. F. vor BilMoG wurde durch das BilMoG aufgehoben. Es besteht handelsrechtlich seither nur noch eine Einbeziehungspflicht, wenn es sich um Sondere...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung im Steuerrecht

Rz. 175 § 5 Abs. 1 EStG schreibt für die steuerliche Gewinnermittlung den Ansatz des sich nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung ergebenden Vermögens in der Bilanz vor. Da nach § 60 Abs. 2 EStDV die aus dem Handelsrecht bzw. der ordnungsmäßigen Buchführung abgeleitete Bilanz die Grundlage der Besteuerung bildet und ggf. vorliegen...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Verfasser

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Dipl.-Kfm., Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Prof. Dr. Hubertus Baumhoff †, Honorarprofessor an der Universität Siegen Dipl.-Kfm., Steuerberater Prof. Dr. Xaver Ditz, Honorarprofessor an der Univer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 Nach der Regelung des § 4 Nr. 3 UStG sind Dienstleistungen, insbesondere Güterbeförderungsleistungen, im Zusammenhang mit der Ausfuhr, Einfuhr und der Durchfuhr (externer Versand) von Gegenständen befreit. Einerseits ergänzt die Bestimmung damit die Regelungen über die Steuerbefreiung von Ausfuhrlieferungen und Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr[1] und fügt s...mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Sonstige Steuern

Sonstige Steuern erfassen in der Gewinn- und Verlustrechnung alle Steuern, für die das Unternehmen als Steuerschuldner einzustehen hat. Hierunter fallen die Grundsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Aufwand- und Verbrauchsteuern sowie Zölle. Allerdings ist zu beachten, dass Steuern, die Anschaffungsnebenkosten darstellen, wie etwa die Grunderwerbsteuer, mit den jeweiligen...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.1 Umsatzerlöse (Pos. 1 GKV und UKV)

Rz. 44 Nach § 277 Abs. 1 HGB sind unter den Umsatzerlösen sämtliche Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen der Kapitalgesellschaft nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer sowie sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern auszuweisen. Im Vergleich zu der Situation vor der No...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.5 Sonstige Steuern (Pos. 16 GKV, 15 UKV)

Rz. 187 Dem Grunde nach zählen hierzu alle übrigen, die weder unmittelbar von den Umsatzerlösen nach Position Nr. 1 GKV/UKV abzusetzenden direkt mit den Umsatzerlösen verbundenen Steuern (insbesondere Verbrauchsteuern,vgl. Rz. 49) noch unter der Position Nr. 14 GKV/Nr. 13 UKV erfassten (also erfolgsabhängigen) Steuern, welche die oben (vgl. Rz. 173–175) beschriebenen Kriteri...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 3 § 221 AO findet in persönlicher Hinsicht auf alle Stpfl Anwendung.[1] § 221 AO gilt in sachlicher Hinsicht nur für Verbrauchsteuern und die USt nach dem UStG. Für die USt bleibt die Möglichkeit unberührt, nach § 16 Abs. 4 UStG einen abweichenden Besteuerungszeitraum bei ihrer Berechnung zugrunde zu legen und dadurch den Anmeldungszeitraum zu verkürzen. Das Verbrauchsteu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 1.1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 § 221 AO erlaubt es der Finanzbehörde, den Fälligkeitstermin für eine Verbrauchsteuer oder USt bei mehrfacher Säumigkeit des StPfl vorzuverlegen. Der neu gewählte Zeitpunkt muss gem. § 221 S. 1 AO zwischen Entstehung der Steuer und gesetzlicher Fälligkeit liegen. Anstelle der Vorverlegung der Fälligkeit kann nach § 221 S. 2 AO auch eine Sicherheitsleistung verlangt wer...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 2.1 Tatbestand

Rz. 5 Der Stpfl muss gem. § 221 S. 1 AO eine Verbrauchsteuer oder USt mehrfach nicht rechtzeitig entrichtet haben, also säumig geworden sein. Mehrfache Säumnis liegt vor, wenn die Steuer mehr als einmal nicht bzw. nicht vollständig bis zum oder am Fälligkeitstag entrichtet wurde. Die Säumnis muss nicht in aufeinander folgenden Fälligkeitsterminen auftreten.[1] Teilzahlungen ...mehr

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Bemessungsgrundlage / 2.3 Verbrauchsteuer bei innergemeinschaftlichen Erwerben

Bei der Besteuerung eines innergemeinschaftlichen Erwerbs ist der Betrag der Umsatzsteuer zu unterwerfen, den der leistende Unternehmer für seine Lieferung erhält oder erhalten soll. Dies wird i. d. R. der Betrag sein, den der Leistungsempfänger an den leistenden Unternehmer auszahlt, da bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung keine Umsatzsteuer in dem Rechnungsbetrag de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bemessungsgrundlage / 2.4 Hinzurechnung bei Auslagerung aus einem Steuerlager (bis 31.12.2025)

Hinweis Regelung entfällt ab dem 1.1.2026 Da die zugrunde liegende Regelung zur Steuerbefreiung bei Leistungen i. Z. m. einem Steuerlager[1] mit Wirkung zum 1.1.2026 ersatzlos gestrichen worden ist, entfällt auch die in § 10 Abs. 1 Satz 4 UStG enthaltene Sonderregelung für die Hinzurechnung bei Auslagerung aus einem Steuerlager ab diesem Zeitpunkt. Bei der Auslagerung eines Ge...mehr

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Bemessungsgrundlage / 1 Anwendungsbereich

Führt ein Unternehmer im Inland einen steuerbaren und steuerpflichtigen Umsatz aus, entsteht für diesen Umsatz Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer berechnet sich dabei nach dem für den Umsatz maßgeblichen Steuersatz[1] sowie der Bemessungsgrundlage.[2] Bemessungsgrundlage ist alles, was den Wert der Gegenleistung bildet, die der leistende Unternehmer vom Leistungsempfänger oder v...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verpackungskosten / Zusammenfassung

Begriff Verpackungskosten kommen im Handel in zweierlei Formen vor. Zum einen entstehen sie im Zusammenhang mit der unmittelbaren Warenumschließung an sich und im Übrigen zum Zweck des Transports der Waren. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Definition Transportverpackung § 3 Abs. 1 Nr. 3 VerpackG Definition Verkaufsverpackung § 3 Abs. 1 Nr. 1 VerpackG Qualifizierung als ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.11.2 Berücksichtigung der Steuerbelastung

Rz. 839 Durch G. v. 25.2.1992[1] ist das Abzugsverbot im Anschluss an die Rspr.[2] mit Wirkung für alle bei Inkrafttreten des Gesetzes noch offenen Veranlagungen eingeschränkt worden.[3] Als Betriebsausgaben abziehbar sind nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8 S. 4 EStG Geldbußen, soweit durch sie der wirtschaftliche Vorteil der Tat abgeschöpft werden soll, wenn die auf den wirtschaftl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 3.1 Waren in Herstellungsbetrieben oder Räumen (Abs. 1 Nr. 1a)

Rz. 11 Gem. § 215 Abs. 1 Nr. 1a AO dürfen Waren sichergestellt werden, die in Herstellungsbetrieben oder anderen anmeldepflichtigen Räumen vorgefunden werden, die der Finanzbehörde nicht angemeldet sind. Verbrauchsteuerpflichtige Waren dürfen gem. § 139 AO nur in besonders angemeldeten Betrieben gewonnen oder hergestellt werden. Seit dem Verbrauchsteuer-Binnenmarktgesetz[1] ...mehr

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Selbst erstellte Anlagen / 3.4 Keine Herstellungskosten

Nicht zu den Herstellungskosten gehören: Forschungs- und Vertriebskosten; Steuern vom Einkommen (Einkommens- oder Körperschaftsteuer);[1] Gewerbesteuer;[2] Umsatzsteuer (gehört zu den Vertriebskosten, die die Herstellungskosten ebenfalls nicht berühren); Zölle und Verbrauchsteuern; Zinsen für Fremdkapital, das nicht direkt zugeordnet werden kann;[3] Kosten der Geldbeschaffung.mehr

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Steuerhinterziehung/leichtf... / 1.5 Strafzumessung

Steuerhinterziehung wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, in schweren Fällen bis zu 10 Jahren[1] oder mit einer Geldstrafe bestraft. Da Freiheitsstrafen unter 6 Monaten grundsätzlich nicht verhängt werden[2], kommt der Geldstrafe besondere Bedeutung zu. Der BGH hatte schon im Jahr 2008 eine Anpassung der Strafen bei Steuerhinterziehung zu der strengeren Strafpraxis...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 1.2 Zweck

Rz. 2 Die Überführung von sichergestellten Waren in das Eigentum des Bundes soll den Besonderheiten der Verbrauchsteuern Rechnung tragen, da hier im Verhältnis zum Warenwert eine hohe Abgabenbelastung besteht, die einen starken Anreiz zur Steuerhinterziehung bietet.[1] Neben den strafprozessualen Möglichkeiten der Beschlagnahme und Einziehung, die allein der Strafermittlung ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 Nach § 217 AO können im Rahmen einer Ermessensentscheidung i. S. d. § 5 AO natürliche Personen zur Feststellung von zoll- oder verbrauchssteuerrechtlich relevanten Tatsachen als Steuerhilfspersonen bestellt werden, wenn sie vom Ergebnis der Feststellung nicht selbst betroffen werden. Nach dem Vorbild früherer in einigen Einzelsteuergesetzen bestehender Regelungen zu Ste...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Unionsrecht

Rz. 25 § 4 Nr. 4a UStG [1] beruht auf Art. 154, 155, 157 Abs. 1 Buchst. a, 157 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 2, 160 Abs. 1 Buchst. b, 163 und 202 MwStSystRL (vorher Art. 16 Abs. 1 Teil B Buchst. e sowie Teile C bis E und Abs. 1a der 6. EG-Richtlinie). Verstöße gegen diese Vorschriften sind nicht erkennbar. Nach Art. 155 MwStSystRL haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit (Kannvo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Der mWv 1.1.2004 neu in das Gesetz eingefügte (und zum 1.1.2026 wieder abgeschaffte) § 4 Nr. 4a UStG [1] verkörpert die sog. Umsatzsteuerlagerregelung. Mit ihr werden Umsätze im Zusammenhang mit Gegenständen, die in ein Umsatzsteuerlager eingelagert werden bzw. die sich in einem Zollverfahren (Nichterhebungsverfahren) befinden, zunächst steuerfrei gestellt. Eine Steuerb...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4 Bemessungsgrundlage für den der Auslagerung vorangegangenen Umsatz

Rz. 137 Bei der einer Auslagerung vorangehenden Lieferung ist Bemessungsgrundlage grundsätzlich das in der Rechnung ausgewiesene Entgelt.[1] In den Fällen, in denen der Abnehmer einer Lieferung als Auslagerer nach § 13a Abs. 1 Nr. 6 UStG die Steuer schuldet, hat dieser die USt von diesem Betrag zu berechnen. Rz. 138 Bei Lieferungen und dem innergemeinschaftlichen Erwerb i. S....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Zusammenhang der Umsatzsteuerlagerregelung mit anderen Vorschriften

Rz. 10 In engem Zusammenhang mit der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 4a UStG steht die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 4b UStG für die einer Einfuhr vorangehende Lieferung unter den dort bestimmten Voraussetzungen. Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 5 S. 1 Buchst. a UStG für Vermittlungsleistungen gilt auch für die Vermittlung der nach § 4 Nr. 4a UStG befreiten Umsätze. Mit der Absc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 10. Zölle u Verbrauchsteuern (§ 5 Abs 5 S 2 Nr 1 EStG)

Schrifttum: Federmann, Zur Problematik eines eigenständigen Bilanzansatzes für auf das Vorratsvermögen entfallende Zölle u Verbrauchsteuern, DB 1977, 1449. Rn. 831 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Nach § 5 Abs 5 S 2 Nr 1 EStG sind als Aufwand (gewinnmindernd) berücksichtigte Zölle u Verbrauchsteuern auf der Aktivseite anzusetzen, soweit sie auf am Abschlussstichtag auszuweisende WG ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Federmann, Zur Problematik eines eigenständigen Bilanzansatzes für auf das Vorratsvermögen entfallende Zölle u Verbrauchsteuern, DB 1977, 1449. Rn. 831 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Nach § 5 Abs 5 S 2 Nr 1 EStG sind als Aufwand (gewinnmindernd) berücksichtigte Zölle u Verbrauchsteuern auf der Aktivseite anzusetzen, soweit sie auf am Abschlussstichtag auszuweisende WG des Vorrats...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Bilanzsumme

Rz. 37 [Autor/Zitation] Für die Ermittlung der Bilanzsumme ist eine auf den Konzernabschlussstichtag aufgestellte (Probe-)Konzernbilanz maßgebend. § 11 PublG verweist im Gegensatz zu § 293 HGB nicht auf § 267 Abs. 4a HGB, wonach ein auf der Aktivseite ausgewiesener "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" nicht in die Bilanzsumme einzubeziehen ist. Dies entspricht der ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 14 [Autor/Zitation] Die Bilanzsumme ist nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und 2 PublG aus einer "gemäß § 5 Abs. 2 aufgestellten Jahresbilanz" abzuleiten. Bei dem Verweis auf § 5 Abs. 2 PublG handelt es sich offenkundig um ein Redaktionsversehen, da infolge der Neufassung des § 5 PublG bei Umsetzung des BiRiLiG der bisherige § 1 Abs. 1 PublG weggefallen und die notwendige Anpassung v...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Begriff und Ermittlung

Rz. 29 [Autor/Zitation] Die maßgebenden Umsatzerlöse bestimmen sich nach § 277 Abs. 1 HGB (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 3 PublG). Anders als für die Ermittlung der Bilanzsumme verweist das PublG für die Ermittlung der Umsatzerlöse nicht auf die handelsrechtliche Rechnungslegung des Unternehmens, obwohl die nach § 242 Abs. 2 HGB aufzustellende GuV im Regelfall die Umsatzerlöse in Anle...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 5.2 Voraussetzungen und Umfang der Auskunftspflicht

Rz. 40 Liegt dem eingehenden Ersuchen eine Rechtsgrundlage zugrunde, so bestimmt sich nach dieser der Umfang und der Inhalt der zu erteilenden Auskunft. Dies gilt gleichermaßen für die zu erfüllenden Voraussetzungen. Daher ist stets zu prüfen, ob eine Amtshilfevereinbarung mit dem ersuchenden oder empfangenden Staat besteht, für welche Steuern sie gilt, ob sie in der Form de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Vergleich mit § 267 HGB

Rz. 12 [Autor/Zitation] Die gleichen Größenmerkmale – wenn auch mit erheblich niedrigeren Beträgen – werden auf der Grundlage von Art. 11, 27 der 4. EG-Richtlinie auch in § 267 HGB für die Abgrenzung der Größenklassen von KapGes. herangezogen. Allerdings weicht die Regelung der Größenmerkmale im PublG in wichtigen Punkten von der vergleichbaren Regelung des § 267 HGB ab. Rz. ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6.2 Umsatzsteuer in der Gastronomie war bis zum 31.12.2023 abgesenkt (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG)

Rz. 182 Stand: 06/02 – 07/2025 Der Bundesrat hatte am 7.10.2022 zahlreichen Änderungen bei den sogenannten Verbrauchsteuern zugestimmt. Der Bundestag hatte die Änderungen am 22.10.2022 beschlossen, um u. a. die Gastronomie und die mittelständischen Brauereien zu entlasten (ausführlich hierzu Rz. 135 ff.).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ansatz

Rn. 337 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Abweichungen zwischen HB und StB – Ansatzebene Aktivamehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 1.2 Übersicht über die Systematik des § 117 AO

Rz. 5 § 117 AO enthält in Abs. 1 zunächst eine Regelung dazu, dass die deutschen Finanzbehörden nach Maßgabe des deutschen Rechts Amtshilfe in Anspruch nehmen können. Das kann nicht nur auf ihr Ersuchen, sondern auch durch spontane Auskünfte und Mitteilungen ausländischer Finanzbehörden geschehen.[1] Ob sie einen Anspruch auf diese Hilfe haben und bei einem Ersuchen die Hilf...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Übersicht

Rz. 8 [Autor/Zitation] Als Größenmerkmale für die Anwendung des PublG bestimmt das Gesetz in § 1 Abs. 1 PublG: Eine Bilanzsumme von mehr als 65 Mio. EUR. Die Bilanzsumme zeigt das vom Unternehmen eingesetzte Kapital (vgl. Beyer in HKMS3/4, § 1 PublG Rz. 18 [9/2024]). Umsatzerlöse von mehr als 130 Mio. EUR. Die Umsatzerlöse werden entsprechend § 277 Abs. 1 HGB und zusätzlich unt...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 15 Stand: 06/02 – 07/2025 Der derzeitige Regelsteuersatz von 19 % wird seit dem 01.01.2007 erhoben (vgl. § 12 Abs. 1 UStG i. d. F. des HBeglG 2006 vom 29.06.2006, BGBl I 2006, 1402). Rz. 16 Stand: 06/02 – 07/2025 Der ermäßigte Steuersatz von 7 % wird seit dem 01.07.1983 erhoben, wobei sich die Liste der begünstigten Umsätze häufiger geändert hat (vgl. die Erläuterungen der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.3 EU-Amtshilfegesetz

Rz. 29a Innerstaatliche Basis für die Amtshilfe im Rechtsverkehr mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist das EUAHiG [1], das die EU-Amtshilferichtlinie in nationales Recht umsetzt. Durch drei Änderungen der EUAHiRL in jüngerer Zeit war das Gesetz an die aktuellen Änderungen, die weitgehend den Entwicklungen auf OECD-Ebene folgen, anzupassen.[2] Das EUAHiG biete...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Die Abs. 1–3 sind durch das Verbrauchsteuer-BinnenmarktG v. 21.12.1992[1] neu gefasst worden, insbesondere wurde das Nachschaurecht aus Abs. 1 in zweifacher Hinsicht eingeschränkt. Zum einen gegenständlich auf Grundstücke und Räume (früher waren auch Schiffe und sonstige Fahrzeuge vom Nachschaurecht nach Abs. 1 erfasst), zum anderen sachlich auf Grundstücke und Räume v...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 3.8 Proben und Muster von Waren (Abs. 1 Nr. 8)

Rz. 16 § 212 Abs. 1 Nr. 8 AO ermächtigt zu Verordnungen, die unentgeltliche Probenentnahmen von steuerpflichtigen Waren, von Stoffen, die zur Herstellung dieser Waren bestimmt sind, sowie von Umschließungen dieser Waren zulassen oder die unentgeltliche Hinterlegung von Mustern vorschreiben. Für die Beurteilung des Steuergegenstandes kommt es im Verbrauchsteuerrecht häufig au...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 4 Adressat der besonderen Aufsichtsmaßnahmen

Rz. 9 Adressat einer besonderen Aufsichtsmaßnahme ist der Betrieb oder das Unternehmen, deren Inhaber oder deren leitender Angestellter sich steuerrechtswidrig verhalten hat. In der AO gibt es keine einheitliche Verwendung der Begriffe "Betrieb" und "Unternehmen". Brandis [1] will die Differenzierung nach § 75 AO heranziehen, wonach der Betrieb eine Untereinheit des Unternehm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 § 213 AO bildet die Rechtsgrundlage für besondere Maßnahmen im Rahmen der Steueraufsicht, die über die allgemeinen aktiven und passiven Mitwirkungspflichten aus §§ 210 und 211 AO hinausgehen und nicht in einer Rechtsverordnung auf der Grundlage des § 212 AO geregelt wurden. Auf § 213 AO können besondere Aufsichtsmaßnahmen gestützt werden, wenn der Inhaber oder ein leit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 1.1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 Die Vorschrift ermächtigt das BMF i. S. d. Art. 80 GG, durch Rechtsverordnungen Bestimmungen zur Erleichterung der Steueraufsicht zu treffen. Aus dem Wortlaut des § 212 AO sowie dem systematischen Zusammenhang zu §§ 209-211 AO ergibt sich, dass die Bestimmungen nur die Konkretisierung der im Rahmen der Steueraufsicht zu erfüllenden aktiven und passiven Pflichten regeln...mehr