Fachbeiträge & Kommentare zu Verbrauchsteuer

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Anzeigepflicht nach § 153 Abs. 3 AO

Rz. 355 [Autor/Stand] Die in § 153 Abs. 3 AO geregelte Anzeigepflicht betraf den früheren Sondertatbestand der sog. Zweckentfremdung nach § 392 Abs. 2 RAO[2] und entfaltete Bedeutung im Bereich von Zöllen und Verbrauchsteuern. Wer eine Ware, für die mit Rücksicht auf den Verwendungszweck eine bedingte Steuervergünstigung gewährt worden war, zu einem anderen, nicht steuerbegü...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Abgabenrechtliche Zuständigkeit (§ 388 Abs. 1 Nr. 2 AO)

Schrifttum: Buse, Zuständigkeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zur Verfolgung von Steuerstraftaten, AO-StB 2007, 80; Köhler/Brockmann, Überblick über das JStG 2007 – Umfangreiche Änderungen quer durch das Steuerrecht, NWB 2006, 4273; Olgemöller, Zuständigkeitsfolgen bei (Wohn-)Sitzverlegung, Stbg 2008, 68; Tormöhlen/Klepsch, Besteuerungsdefizite durch Zuständigkeitskonflik...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Erscheinungsformen

aa) Schmuggel über die grüne Grenze Rz. 1533 [Autor/Stand] Es gibt vielfältige Erscheinungsformen der Einfuhrabgabenhinterziehung[2]. Sie lassen sich aber grob wie folgt kategorisieren[3]: Rz. 1533.1 [Autor/Stand] Beim Schmuggel über die grüne Grenze verbringt der Täter Waren unter Umgehung der Zollstelle über die Grenze und entzieht sich seiner Gestellungspflicht (s. auch Rz....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Konkurrenzen

Rz. 40 [Autor/Stand] Werden durch dieselbe Handlung gleichzeitig mehrere Verletzungstatbestände des § 381 AO verwirklicht, so liegt nur eine Tat der Verbrauchsteuergefährdung vor[2] (s. auch § 377 Rz. 147; § 379 Rz. 711). Die Zusammenfassung mehrerer Verstöße bei vorsätzlichem Handeln zu einer fortgesetzten Tat bzw. bei leichtfertigem Handeln zu einer Dauerordnungswidrigkeit ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Schmuggel im Reiseverkehr

Rz. 1533.2 [Autor/Stand] Darunter versteht man die Hinterziehung von Einfuhrabgaben im Reiseverkehr[2]. Früher geschah dies in der Form, dass der Täter die Zollstelle passierte unter wahrheitswidriger Verneinung der Frage des Zollbeamten, ob er etwas zu verzollen habe (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO, s. Rz. 1530)[3]. Nach heutigem EU-Zollrecht benutzt der Reisende unrechtmäßig entwed...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / hh) Truppenschmuggel

Rz. 1538 [Autor/Stand] Der Täter erwirbt im Inland von Angehörigen ausländischer Streitkräfte oder von NATO-Hauptquartieren Waren, die für die Verwendung durch die Truppe abgabenfrei eingeführt oder aus einem inländischen Herstellungsbetrieb entfernt worden sind, und unterlässt es, sie bei der Zollbehörde zu gestellen[2].mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (1) Einschränkung der Erklärungspflicht

Rz. 306 [Autor/Stand] Auch wenn man den Nemo-tenetur-Grundsatz dahin deuten will, dass in seinen Schutzbereich jeglicher Zwang zu einer strafrechtlich relevanten Selbstbelastung fällt (s. Rz. 305.1 f.), folgt daraus noch nicht, dass bei einem solchen Zwang schon immer die Unzumutbarkeit anzunehmen wäre, steuerlich erhebliche Tatsachen zu offenbaren, und die strafrechtliche P...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Überblick

Rz. 200 [Autor/Stand] § 370 Abs. 1 AO benennt die drei Begehungsformen (Nr. 1–3) der Steuerhinterziehung sowie die beiden möglichen Arten des Erfolgseintritts. Der strafrechtlich relevante Erfolg besteht darin, dass entweder Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt werden, was nach § 3 Abs. 3 AO Ein- und Ausfuhrabgaben i.S.d. Art. 5 Nr. 20 und 21 UZ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Schmuggel über die grüne Grenze

Rz. 1533 [Autor/Stand] Es gibt vielfältige Erscheinungsformen der Einfuhrabgabenhinterziehung[2]. Sie lassen sich aber grob wie folgt kategorisieren[3]: Rz. 1533.1 [Autor/Stand] Beim Schmuggel über die grüne Grenze verbringt der Täter Waren unter Umgehung der Zollstelle über die Grenze und entzieht sich seiner Gestellungspflicht (s. auch Rz. 1530). Die Zollbehörde hat davon k...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Unterlassen der zollrechtlichen Bestimmung bzw. Anmeldung

Rz. 1533.3 [Autor/Stand] Nach der Gestellung bedarf es der Überführung der Waren in ein Zollverfahren durch den Wareninhaber (s. dazu auch § 382 Rz. 30 ff.). Während Art. 4 Nr. 16 ZK noch acht Zollverfahren benannt hat (Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr, Versandverfahren, Zolllagerverfahren, aktive Veredelung, Umwandlungsverfahren, vorübergehende Verwendung, pa...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ee) Zweckwidrige Verwendung

Rz. 1535 [Autor/Stand] Verbrauchsteuerpflichtige Waren, die aufgrund ihrer Verwendung zu besonderen Zwecken zu einem ermäßigten Einfuhrabgabensatz oder abgabenfrei in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt wurden, bleiben bis zu ihrer Ausfuhr oder abgabepflichtigen Bewilligung zur anderweitigen Verwendung unter zollamtlicher Überwachung (Art. 144 ff. UZK). Tatbestandsm...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / gg) Zollwertverkürzung

Rz. 1537 [Autor/Stand] Unrichtige Angaben über den Zollwert (vgl. Art. 70–74 UZK) macht der Täter bspw. durch sog. Unterfakturierung, d.h. durch unrichtige Zollanmeldung unter Vorlage fingierter Rechnungen, in denen der Preis niedriger ausgewiesen wird als in Wirklichkeit vereinbart[2]; durch Aufteilung des Rechnungspreises, in Form des Vortäuschens von bereits in Abzug gebrac...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Die die Steuer verwaltende FinB

Rz. 7 [Autor/Stand] 1. Unter Verwaltung der Steuer ist jede Tätigkeit zu verstehen, die der Durchsetzung des Steueranspruchs oder der steuerlichen Pflichten dient (vgl. § 347 AO)[2]. Gemeint ist damit ausschließlich die normative Verwaltungskompetenz, nicht die tatsächliche[3]. Nicht dazu zählen bloße Mitwirkungshandlungen der FinB etwa im Rahmen der Amtshilfe oder im Rahmen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Beihilfe

a) Tatbeitrag des Gehilfen ("Hilfe leisten") Rz. 153 [Autor/Stand] Beihilfe besteht in der "Hilfeleistung" zu einer fremden vorsätzlich begangenen rechtswidrigen Tat. Die Mittel der Beihilfe sind gesetzlich nicht näher konkretisiert. Es genügt jeder Tatbeitrag, der als physische oder psychische Unterstützung, Förderung, Erleichterung, Verstärkung, Absicherung oder Ermöglichun...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Taterfolg

Rz. 1540 [Autor/Stand] Auch bei Zöllen bzw. Einfuhrabgaben tritt der Verkürzungserfolg gem. § 370 Abs. 4 Satz 1 AO dann ein, wenn die Steuern nicht, nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzt werden. Bei den Einfuhrabgaben Zoll und Einfuhrumsatzsteuer handelt es sich seit Inkrafttreten des ZK mit Wirkung vom 1.1.1994 um Veranlagungssteuern, nicht um Fälligkeitss...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / g) Strafzumessung

Rz. 1543 [Autor/Stand] Zur Feststellung des Schuldumfangs gehört die Zollwertermittlung gem. Art. 70 ff. UZK (s. Rz. 468 f., 477 m.w.N.)[2]. Vorrangige Grundlage für den Zollwert von Waren ist der Transaktionswert, d.h. der für die Waren bei einem Verkauf zur Ausfuhr in das Zollgebiet der Union tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis (Art. 70 ff. UZK). Nachrangige Method...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Interner Betriebsvergleich durch Nachkalkulation

Rz. 1098 Bei einer Nachkalkulation werden betriebsinterne Daten wie Wareneinsatz und vorgegebene Verkaufspreise in Beziehung gesetzt und hochgerechnet. Die Nachkalkulation führt aber zu großen Unschärfen, wenn ein Betrieb mit unterschiedlichen Aufschlagsätzen arbeitet, viele verschiedene Warengruppen im Sortiment hat oder sehr unterschiedliche Dienstleistungen erbringt. Die ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Mehrfache sachliche Zuständigkeit

Rz. 7 [Autor/Stand] Eine mehrfache sachliche Zuständigkeit (§ 387 AO) kann bspw. eintreten, wenn die zu verfolgende Straftat im prozessualen Sinne des § 264 StPO (s. Rz. 17) mehrere Steuerarten betrifft, die von verschiedenen FÄ oder HZÄ verwaltet werden (vgl. Nr. 25 Abs. 1 Satz 2 AStBV (St) 2023, s. AStBV Rz. 25), wie es aus einer Zuständigkeitskonzentration folgen kann (z....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Verfahrensrechtliche Aspekte

Rz. 1561 [Autor/Stand] Eine TKÜ ist gem. § 100a Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a–c StPO i.d.F. des Gesetzes vom 30.6.2021 mit Wirkung zum 1.7.2021[2] nunmehr generell zulässig in Fällen bandenmäßiger Begehung ohne Beschränkung auf einzelne Steuerarten unter den Voraussetzungen des § 100a Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a StPO n.F. i.V.m. den Regelbeispielen des § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO – gro...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Subjektiver Tatbestand (Vorwerfbarkeit)

Rz. 34 [Autor/Stand] Der Täter der Verbrauchsteuergefährdung muss vorsätzlich oder leichtfertig gehandelt haben. Vorsätzliches Handeln liegt vor, wenn der Täter die die Blankettvorschrift des § 381 Abs. 1 AO ausfüllende verbrauchsteuerliche Bestimmung kennt und ihr bewusst zuwiderhandelt oder wenn der Täter sie zwar nicht kennt, ihr Bestehen aber für möglich hält und es billi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Steuerschuldnerschaft

Rz. 1532 [Autor/Stand] An den zollschuldrechtlichen Folgen, nämlich der Zollschuldentstehung nach Art. 79 Abs. 1 Buchst. a UZK wegen vorschriftswidrigen Verbringens, ändert sich deswegen nichts[2]. Ein Schmuggler muss nicht nur mit seiner Bestrafung und dem Verlust der geschmuggelten Waren rechnen, sondern außerdem auch die darauf entfallenden Einfuhrabgaben entrichten (Art....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Geldbuße und Ahndung

Rz. 37 [Autor/Stand] Die Geldbuße beträgt bei vorsätzlicher Verbrauchsteuergefährdung mindestens 5 EUR (§ 17 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 377 Abs. 2 AO) und höchstens 5.000 EUR (§ 381 Abs. 2 AO), bei leichtfertigem Handeln höchstens 2.500 EUR (vgl. § 17 Abs. 2 OWiG; s. näher dazu § 377 Rz. 86). Zur Bemessung der Geldbuße anhand der Bedeutung der begangenen Ordnungswidrigkeit, der Sc...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ii) Transitschmuggel

Rz. 1539 [Autor/Stand] Dabei wird die Bundesrepublik Deutschland nur als Transitland zum Durchschmuggeln von einfuhrabgabepflichtigen Waren wie Alkohol oder Zigaretten aus einem anderen EU-Staat in ein Drittland genutzt[2]. Nur wenn die durchgeschmuggelten Waren in den freien Verkehr gelangen, könnten deutsche Steuerinteressen verletzt sein. Das ist aber bereits dann der Fal...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ff) Fortgesetzte Steuerhinterziehung unter Nutzung einer Drittstaat-Gesellschaft zur Verschleierung (§ 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 6 AO)

Rz. 1126.25 [Autor/Stand] Das mit Wirkung zum 25.6.2017 in Kraft getretene neue Regelbeispiel des § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 6 AO verwirklicht, wer eine Drittstaat-Gesellschaft i.S.d. § 138 Abs. 3 AO, auf die der Täter allein oder zusammen mit nahestehenden Personen i.S.d. § 1 Abs. 2 AStG unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden oder bestimmenden Einfluss ausüben kann, z...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / f) Vorsatz und Irrtum

Rz. 1542 [Autor/Stand] Nach st. Rspr. des BGH[2] gehört zum Vorsatz der Steuerhinterziehung, dass der Täter den Steueranspruch dem Grunde und der Höhe nach kennt oder zumindest für möglich hält und ihn auch verkürzen will oder dessen Verkürzung mindestens billigend in Kauf genommen hat. Wenn der Täter irrtümlich annimmt, dass kein Steueranspruch entstanden ist, liegt ein Tat...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Steuern

Schrifttum: Blesinger, Der Schutz des Familienleistungsausgleichs ab dem 1.1.1996 durch das Steuerstrafrecht, wistra 1996, 255; Haag, Kindergeld und Steuerstrafrecht, ZTR 1999, 12; Hellmann, Konsequenzen der strafbefreienden Erklärung nach dem Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit für die Verfolgung von Nichtsteuerstraftaten, wistra 2004, 201; Heuermann, Kindergeld und E...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Wahlfeststellung und Postpendenz

Schrifttum Küper, Probleme der Hehlerei bei ungewisser Vortatbeteiligung, 1989; Maaßen, Wahlfeststellung im Steuerstrafrecht, FR 1955, 108; Ritter, Die Wahlfeststellung im Steuerstrafverfahren, ZfZ 1954, 135. Rz. 920 [Autor/Stand] Ergibt sich nach Ausschöpfung aller Beweis- und Erkenntnismittel (§ 244 Abs. 2 StPO), dass zwar nicht der Nachweis einer bestimmten Tat erbracht wer...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Vorbereitung und Versuch

Rz. 58 [Autor/Stand] Der Versuch des Bannbruchs ist aufgrund der ausdrücklichen Verweisung des § 372 Abs. 2 AO gem. § 370 Abs. 2 AO strafbar (so die nahezu einhellige Meinung)[2]. Auf die Erläuterungen in § 370 Rz. 704, 1533 ff., in denen die Besonderheiten von Ein- und Ausfuhrvergehen mit Beispielen berücksichtigt werden, wird Bezug genommen. Demgegenüber zweifelt Makee Mosa...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Beendigung und Verjährung

Rz. 72 [Autor/Stand] Entgegen der Regel, dass beim Tätigkeitsdelikt Vollendung und Beendigung der Tat zusammenfallen, können beim Bannbruch als zeitlich und räumlich gestrecktem Delikt durchaus Tatvollendung und Beendigung auseinanderfallen. Für die Tatbeendigung ist nicht erforderlich, dass der grenznahe Raum i.S.d. § 14 Abs. 1 Satz 1 ZollVG verlassen worden ist[2]. Nach st...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Besondere Verkürzungsfälle

Rz. 420 [Autor/Stand] Bei der Tabaksteuer (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AO, s. zur Tathandlung Rz. 361 ff., 317) entsteht die Steuer zum Zeitpunkt der Überführung der Tabakwaren in den steuerrechtlich freien Verkehr, wenn sich keine Steuerbefreiung anschließt (§ 15 Abs. 1 TabStG; für die Einfuhr s. § 21 Abs. 1 TabStG; für das Verbringen aus dem steuerrechtlich freien Verkehr ein...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Betroffene Steuer

Rz. 22 [Autor/Stand] Durch eine Steuerstraftat oder -ordnungswidrigkeit betroffen ist die Steuer, die verkürzt bzw. hinsichtlich derer ein Vorteil erlangt wurde (§§ 370, 378 AO), bei der dies geschehen sollte (Versuch gem. § 370 Abs. 2 AO) oder die gefährdet war (§§ 379–382 AO)[2]. Bei der Steuerzeichenfälschung und deren Vorbereitung (§ 369 Abs. 1 Nr. 3 AO i.V.m. §§ 148, 14...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Konkurrenzen

Rz. 1559 [Autor/Stand] Jede Zollanmeldung zu einem anderen Einfuhrvorgang ist eine selbständige Tat i.S.d. § 53 StGB, selbst dann, wenn die Anmeldungen zusammen abgegeben werden (s. generell zu der Rspr.-Änderung § 370 Rz. 905 mwN)[2]. Beispiel 2 Der Fall betraf den Schmuggel von Holz. Bei den Holzlieferungen von Russland nach Deutschland wurden bei der Zollanmeldung Scheinre...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Tatbestandsmäßiges Verhalten

Rz. 1530 [Autor/Stand] Tatbestandsmäßig i.S.d. § 370 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AO sind vor allem Verstöße gegen die Beförderungs- und Gestellungspflichten gem. Art. 135, 139 UZK (s. dazu Rz. 219 f., § 382 Rz. 16 ff.)[2]. Die Gestellung besteht nach Art. 5 Nr. 33 UZK in der Mitteilung an die Zollbehörde, dass die Ware auf dem Amtsplatz eingetroffen ist, wobei die Ausgestaltung natio...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Örtliche Geltung

Schrifttum: Bielefeld/Prinz, Riskante Hilfe zur Hinterziehung deutscher Steuern aus dem Ausland?, DStR 2008, 1122; Keßeböhmer/Schmitz, Hinterziehung ausländischer Steuern und Steuerhinterziehung im Ausland, § 370 Abs. 6 und 7 AO, wistra 1995, 1; Kohlmann, Zur Ahndung grenzüberschreitender Steuerhinterziehungen, in FS H.-J. Hirsch, 1999, S. 577; Schmitz/Wulf, Erneut: Hinterzie...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (3) Fortgesetzte bandenmäßige Begehung

Rz. 1124 [Autor/Stand] Die früher geltenden strengen Anforderungen an die bandenmäßige Begehung hat der Große Senat in der Entscheidung vom 22.3.2001[2] aufgegeben. Danach ist ein zeitliches und örtliches Zusammenwirken durch wenigstens zwei Bandenmitglieder nicht erforderlich. Aufgrund der besonderen Gefährlichkeit der arbeitsteiligen Vorgehensweise von Banden reicht es aus...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Unrichtige (CN-)Zollinhaltserklärung bei Postversand aus Drittländern

Rz. 1534 [Autor/Stand] Einfuhrverstöße werden vermehrt auch im Internethandel und im Postversand begangen[2]. Hierzu hat der EuGH auf ein Vorabentscheidungsersuchen des BFH vom 17.11.2011 (s. Beispiel Rz. 1534.1) entschieden, dass auch ein ebay-Verkäufer für die Einfuhrabgaben beim Schmuggel von Waren aus Drittländern in die EU haftet. Rz. 1534.1 [Autor/Stand] Davon unabhängi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Steuerrechtliche Nebenfolgen

a) Haftung für hinterzogene Steuerbeträge nach § 71 AO Schrifttum: Bilsdorfer, Folgen einer steuerlichen Verfehlung, NWB Fach 13, 678 (1985); Bruschke, Die Haftung des Steuerhinterziehers nach § 71 AO, BB 2018, 2780; Büß, Die Haftung des Steuerhinterziehers nach § 71 AO, Diss. 1991; Dißars, Verfahrensrechtliche Folgen einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit, StB 200...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Berechnung der verkürzten Steuer

Rz. 474 [Autor/Stand] Die Berechnung der verkürzten Steuer in den Urteilsgründen setzt zunächst voraus, dass sich der Tatrichter mit den Besteuerungsgrundlagen insoweit auseinandersetzt, als er diese der Berechnung der verkürzten Beträge zugrunde legen will[2]. Die verkürzte Steuer ist im Urteil für jeden Steueranspruch – für jede Steuerart und jeden Steuerabschnitt – gesond...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Deliktische und sittenwidrige Einkünfte

Schrifttum: Dziadkowski, EuGH-Rechtsprechung zur umsatzsteuerlichen Behandlung "anrüchiger" Tätigkeiten, UVR 1998, 289; Heerspink, Zum Konflikt zwischen der steuerlichen Mitteilungspflicht des § 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG und dem nemo-tenetur-Prinzip, wistra 2001, 441; Heerspink, Bestechung und Abzugsverbot, PStR 2002, 279; Heine/Trinks, Steuerliche Folgen einer Erpressung für Täte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Ausnahmen vom Vorsteuerabzugsverbot des § 15 Abs. 2 UStG gem. § 15 Abs. 3 UStG

Rz. 385 Der Ausschluss vom Vorsteuerabzug tritt gem. § 15 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a UStG nicht ein, wenn die erworbenen oder eingeführten Gegenstände sowie die in Anspruch genommenen sonstigen Leistungen der Ausführung von Umsätzen dienen, die nach § 4 Nr. 1 bis 7, § 25 Abs. 2 oder § 26 Abs. 5 UStG steuerfrei sind. Diese Umsätze werden also durch die Steuerbefreiung i. V. m. de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2 Abzug der Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 256 Allgemeines Mit dem Inkrafttreten des UStG 1967 trat die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) an die Stelle der vorher geltenden Umsatzausgleichssteuer. Gegenstand der Besteuerung war bis Ende 1992 die Einfuhr von Waren in das Zollgebiet. seit dem 1.1.1993 die Einfuhr von Gegenständen aus dem Drittlandsgebiet[1] in das Inland. Seit dem 1.1.2004 ist die Einfuhr von Gegenständen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 5.2 Steuervergünstigung auf Waren

Rz. 56 Die Verbrauchsteuergesetze sehen für bestimmte Fallgruppen vollständige oder teilweise Befreiungen von der jeweiligen Verbrauchsteuer vor, wenn die Waren für einen bestimmten Zweck verwendet werden.[1] Die Steuerschuld ist insoweit auflösend bedingt. Die auflösende Bedingung entfällt gem. § 50 Abs. 3 AO, wenn die Ware bedingungswidrig verwendet wird. Die Anzeigepflich...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 1 Berichtigung von Einkünften

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Dipl.-Kfm., Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Prof. Dr. Hubertus Baumhoff, Honorarprofessor an der Universität Siegen Dipl.-Kfm., Steuerberater Prof. Dr. Xaver Ditz, Honorarprofessor an der Universi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.2 Anwendungsbereich des § 375 Abs. 2 AO

Rz. 21 Voraussetzung der Einziehung nach § 375 Abs. 2 AO ist die Begehung oder der Versuch[1] einer Steuerhinterziehung [2], eines Bannbruchs [3] oder einer Steuerhehlerei.[4] Bei der Steuerzeichenfälschung nach § 369 Abs. 1 Nr. 3 AO i. V. m. § 148 StGB [5] ist in § 150 StGB die Einziehung gesondert geregelt und zwingend vorgesehen.[6] Wegen des Gegenstands der Einziehung (s. Rz....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.3.1 Erzeugnisse, Waren und andere Sachen

Rz. 22 Erzeugnisse, Waren und andere Sachen können eingezogen werden. Auf sie muss sich eine Hinterziehung von Verbrauchsteuern oder Einfuhr- bzw. Ausfuhrabgaben,[1] der Bannbruch oder die Steuerhehlerei beziehen. Hauptanwendungsbereich ist die Einziehung "geschmuggelter" einfuhrabgabenpflichtiger Waren.[2] Behältnisse, in denen sich die Sachen der Hinterziehung oder des Bann...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 3.5 Verbrauchsteuern als Einfuhr- und Ausfuhrabgaben gem. § 382 Abs. 2 AO

Rz. 19 Gemäß § 382 Abs. 2 AO ist Abs. 1 der Norm auch anwendbar, wenn Verbrauchsteuergesetze die sinngemäße Anwendung von Zollgesetzen bzw. hierzu ergangenen Rechtsverordnungen vorsehen, d. h. die Anwendung der §§ 31 ZollVG, 30 ZollV bestimmen. Die Norm ist damit nur auf Verbrauchsteuern anwendbar, die bei der Einfuhr verbrauchsteuerpflichtiger Waren in das Zollgebiet der EU...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 3.1 Allgemeines

Rz. 5a § 382 AO ist anwendbar auf Einfuhr- und Ausfuhrabgaben. Unter den Begriff der "Einfuhrabgaben" fallen gem. § 1 Abs. 1 S. 3 ZollVG die Zölle, Abgaben mit gleicher Wirkung, die Agrarabgaben bei der Einfuhr von Waren sowie die Einfuhrumsatzsteuer und die anderen für eingeführte Waren zu erhebenden Verbrauchsteuern. Nach der Definition in Art. 5 Nr. 20 UZK handelt es sich...mehr

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Zoll kompakt: Export / 2 Intrahandel (Versendung): Was muss der Verkäufer bzw. Versender beachten?

Der Handel innerhalb der EU ist frei und kommt weitestgehend ohne Zollkontrollen aus. Das garantiert die sog. Warenverkehrsfreiheit, eine der Grundfreiheiten der Europäischen Union. Wie alle grenzüberschreitenden Lieferungen ist die sog. innergemeinschaftliche Lieferung für den Verkäufer mehrwertsteuerfrei. Im Gegenzug hat der Käufer die Umsatzsteuer auf den innergemeinschaf...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Sachliche Zuständigkeit (§ 409 Satz 1 AO)

Rz. 4 [Autor/Stand] Sachlich zuständig i.S.d. § 409 Satz 1 AO i.V.m. 387 Abs. 1 AO ist die FinB, die die betreffende Steuer verwaltet (s. § 387 Rz. 7 f.). Das ist bei Einfuhrabgaben und Verbrauchsteuern das HZA, beim Kindergeld die Familienkasse und ansonsten das FA, z.B. bei einer leichtfertigen Steuerverkürzung in Bezug auf Einkommensteuer, Umsatzsteuer oder Lohnsteuer (§ ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Lebensmittel

Rz. 32 Die ermäßigte Besteuerung der Lebensmittel (Nahrungsmittel) hat in erster Linie sozialpolitische Gründe. Lebensmittel gehören zu den Gütern des lebensnotwendigen Bedarfs, für die schon der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Milderung der Regressionswirkung der USt (§ 12 Abs. 2 UStG Rz. 8) einen ermäßigten Steuersatz vorgesehen hatte.[1] Im Interesse einer möglichst...mehr