Fachbeiträge & Kommentare zu Verbrauchsteuer

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Erfordernis der Gegenseitigkeit

Rz. 50 [Autor/Stand] Durch das JStG 2010 wurden die Sätze 3 und 4 des § 370 Abs. 6 AO gestrichen, die die Verfolgung der Hinterziehung von Steuern i.S.v. § 370 Abs. 6 Satz 2 AO (Umsatzsteuern und harmonisierte Verbrauchsteuern von EU-Mitgliedstaaten) von der Verbürgung der Gegenseitigkeit abhängig gemacht hatten (s. § 370 Rz. 557).mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Monopolstraftaten

Rz. 16 [Autor/Stand] Nach Streichung der besonderen Strafvorschriften des BranntwMonG (§§ 119–125 BranntwMonG a.F.) im Jahr 1987[2] gelten für Branntweinabgaben, die Verbrauchsteuern i.S.d. AO sind, die materiellen Strafbestimmungen der §§ 369–376 AO unmittelbar. Eines besonderen Hinweises auf die §§ 385 ff. AO bedurfte es daher nicht. Das Erschleichen eines überhöhten Übern...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)

Rz. 101 [Autor/Stand] Zu den inzwischen erheblich erweiterten Prüfungsaufgaben (§ 2 Abs. 1 Nr. 1–9 SchwarzArbG) und den Ermittlungsbefugnissen der FKS-Beamten (§§ 14–14c SchwarzArbG) s. § 370 Rz. 1287 ff. und 1291 ff.[2] So kann die FKS nunmehr selbständig Strafverfahren wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt gem. § 266a StGB führen und abschließen, wenn...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Tatbegriff bei einzelnen Steuerarten

Rz. 1331 [Autor/Stand] Die Rspr. hierzu – speziell im Steuerstrafrecht – ist wenig stringent[2]. Nur vereinzelte Entscheidungen des BGH enthalten grundlegende Ausführungen zum Tatbegriff im Steuerstrafrecht[3]. Rz. 1332 [Autor/Stand] So hat der BGH bei der Hinterziehung von Einkommensteuer hinsichtlich eines Veranlagungszeitraums materiell-rechtlich und damit auch prozessual ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Telekommunikationsüberwachung (TKÜ)

Schrifttum: Aue, Telekommunikationsüberwachung bei Steuerhinterziehung, PStR 2010, 81; Bär, Telekommunikationsüberwachung und andere verdeckte Ermittlungsmaßnahmen, MMR 2008, 215; Beukelmann, Die Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung, NJW Spezial 2008, 88; Beukelmann, Sicherung von Verkehrsdaten – Quick-Freeze, NJW-Spezial 2024, 312; Blechschmidt, Quellen-TKÜ und Onli...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 9. Vermögensbeschlagnahmen zur Sicherung von Steueransprüchen

Schrifttum: Siehe dazu die Nachw. vor § 399 Rz. 300; ferner, weil zitiert und aktueller: Gehm, Die Einziehung im Steuerstrafverfahren – eine aktuelle Betrachtung, StB 2019, 368; Höft, § 76a Abs. 4 StGB – Ein neues und verfassungswidriges Instrument im deutschen Vermögensabschöpfungsrecht, HRRS 2018, 196; Spatscheck/Spilker, Versuchte Steuerhinterziehung – Einziehung wegen ver...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / X. Europäisches ne bis in idem

Schrifttum: Anagnostopoulos, Ne bis in idem in der Europäischen Union: Offene Fragen, in FS Hassemer, 2010, S. 1121 ff.; Bender, Der Transitschmuggel im europäischen ne bis in idem (Anm. zu BGH, StV 2008, 506), wistra 2009, 176; Beyer, Verbot der Doppelverfolgung im Steuerstrafverfahren, AO-StB 2013, 129; Brockhaus, Geltung des ne bis in idem Grundsatzes beim EU-Haftbefehl, S...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bemessungsgrundlage / 2.3 Verbrauchsteuer bei innergemeinschaftlichen Erwerben

Bei der Besteuerung eines innergemeinschaftlichen Erwerbs ist der Betrag der Umsatzsteuer zu unterwerfen, den der leistende Unternehmer für seine Lieferung erhält oder erhalten soll. Dies wird i. d. R. der Betrag sein, den der Leistungsempfänger an den leistenden Unternehmer auszahlt, da bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung keine Umsatzsteuer in dem Rechnungsbetrag de...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bemessungsgrundlage / 2.4 Hinzurechnung bei Auslagerung aus einem Steuerlager (bis 31.12.2025)

Hinweis Regelung entfällt ab dem 1.1.2026 Da die zugrunde liegende Regelung zur Steuerbefreiung bei Leistungen i. Z. m. einem Steuerlager[1] mit Wirkung zum 1.1.2026 ersatzlos gestrichen worden ist, entfällt auch die in § 10 Abs. 1 Satz 4 UStG enthaltene Sonderregelung für die Hinzurechnung bei Auslagerung aus einem Steuerlager ab diesem Zeitpunkt. Bei der Auslagerung eines Ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bemessungsgrundlage / 1 Anwendungsbereich

Führt ein Unternehmer im Inland einen steuerbaren und steuerpflichtigen Umsatz aus, entsteht für diesen Umsatz Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer berechnet sich dabei nach dem für den Umsatz maßgeblichen Steuersatz[1] sowie der Bemessungsgrundlage.[2] Bemessungsgrundlage ist alles, was den Wert der Gegenleistung bildet, die der leistende Unternehmer vom Leistungsempfänger oder v...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verpackungskosten / Zusammenfassung

Begriff Verpackungskosten kommen im Handel in zweierlei Formen vor. Zum einen entstehen sie im Zusammenhang mit der unmittelbaren Warenumschließung an sich und im Übrigen zum Zweck des Transports der Waren. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Definition Transportverpackung § 3 Abs. 1 Nr. 3 VerpackG Definition Verkaufsverpackung § 3 Abs. 1 Nr. 1 VerpackG Qualifizierung als ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.11.2 Berücksichtigung der Steuerbelastung

Rz. 839 Durch G. v. 25.2.1992[1] ist das Abzugsverbot im Anschluss an die Rspr.[2] mit Wirkung für alle bei Inkrafttreten des Gesetzes noch offenen Veranlagungen eingeschränkt worden.[3] Als Betriebsausgaben abziehbar sind nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8 S. 4 EStG Geldbußen, soweit durch sie der wirtschaftliche Vorteil der Tat abgeschöpft werden soll, wenn die auf den wirtschaftl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 3.1 Waren in Herstellungsbetrieben oder Räumen (Abs. 1 Nr. 1a)

Rz. 11 Gem. § 215 Abs. 1 Nr. 1a AO dürfen Waren sichergestellt werden, die in Herstellungsbetrieben oder anderen anmeldepflichtigen Räumen vorgefunden werden, die der Finanzbehörde nicht angemeldet sind. Verbrauchsteuerpflichtige Waren dürfen gem. § 139 AO nur in besonders angemeldeten Betrieben gewonnen oder hergestellt werden. Seit dem Verbrauchsteuer-Binnenmarktgesetz[1] ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Selbst erstellte Anlagen / 3.4 Keine Herstellungskosten

Nicht zu den Herstellungskosten gehören: Forschungs- und Vertriebskosten; Steuern vom Einkommen (Einkommens- oder Körperschaftsteuer);[1] Gewerbesteuer;[2] Umsatzsteuer (gehört zu den Vertriebskosten, die die Herstellungskosten ebenfalls nicht berühren); Zölle und Verbrauchsteuern; Zinsen für Fremdkapital, das nicht direkt zugeordnet werden kann;[3] Kosten der Geldbeschaffung.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerhinterziehung/leichtf... / 1.5 Strafzumessung

Steuerhinterziehung wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, in schweren Fällen bis zu 10 Jahren[1] oder mit einer Geldstrafe bestraft. Da Freiheitsstrafen unter 6 Monaten grundsätzlich nicht verhängt werden[2], kommt der Geldstrafe besondere Bedeutung zu. Der BGH hatte schon im Jahr 2008 eine Anpassung der Strafen bei Steuerhinterziehung zu der strengeren Strafpraxis...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 1.2 Zweck

Rz. 2 Die Überführung von sichergestellten Waren in das Eigentum des Bundes soll den Besonderheiten der Verbrauchsteuern Rechnung tragen, da hier im Verhältnis zum Warenwert eine hohe Abgabenbelastung besteht, die einen starken Anreiz zur Steuerhinterziehung bietet.[1] Neben den strafprozessualen Möglichkeiten der Beschlagnahme und Einziehung, die allein der Strafermittlung ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 Nach § 217 AO können im Rahmen einer Ermessensentscheidung i. S. d. § 5 AO natürliche Personen zur Feststellung von zoll- oder verbrauchssteuerrechtlich relevanten Tatsachen als Steuerhilfspersonen bestellt werden, wenn sie vom Ergebnis der Feststellung nicht selbst betroffen werden. Nach dem Vorbild früherer in einigen Einzelsteuergesetzen bestehender Regelungen zu Ste...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Unionsrecht

Rz. 25 § 4 Nr. 4a UStG [1] beruht auf Art. 154, 155, 157 Abs. 1 Buchst. a, 157 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 2, 160 Abs. 1 Buchst. b, 163 und 202 MwStSystRL (vorher Art. 16 Abs. 1 Teil B Buchst. e sowie Teile C bis E und Abs. 1a der 6. EG-Richtlinie). Verstöße gegen diese Vorschriften sind nicht erkennbar. Nach Art. 155 MwStSystRL haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit (Kannvo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Der mWv 1.1.2004 neu in das Gesetz eingefügte (und zum 1.1.2026 wieder abgeschaffte) § 4 Nr. 4a UStG [1] verkörpert die sog. Umsatzsteuerlagerregelung. Mit ihr werden Umsätze im Zusammenhang mit Gegenständen, die in ein Umsatzsteuerlager eingelagert werden bzw. die sich in einem Zollverfahren (Nichterhebungsverfahren) befinden, zunächst steuerfrei gestellt. Eine Steuerb...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4 Bemessungsgrundlage für den der Auslagerung vorangegangenen Umsatz

Rz. 137 Bei der einer Auslagerung vorangehenden Lieferung ist Bemessungsgrundlage grundsätzlich das in der Rechnung ausgewiesene Entgelt.[1] In den Fällen, in denen der Abnehmer einer Lieferung als Auslagerer nach § 13a Abs. 1 Nr. 6 UStG die Steuer schuldet, hat dieser die USt von diesem Betrag zu berechnen. Rz. 138 Bei Lieferungen und dem innergemeinschaftlichen Erwerb i. S....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Zusammenhang der Umsatzsteuerlagerregelung mit anderen Vorschriften

Rz. 10 In engem Zusammenhang mit der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 4a UStG steht die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 4b UStG für die einer Einfuhr vorangehende Lieferung unter den dort bestimmten Voraussetzungen. Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 5 S. 1 Buchst. a UStG für Vermittlungsleistungen gilt auch für die Vermittlung der nach § 4 Nr. 4a UStG befreiten Umsätze. Mit der Absc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 10. Zölle u Verbrauchsteuern (§ 5 Abs 5 S 2 Nr 1 EStG)

Schrifttum: Federmann, Zur Problematik eines eigenständigen Bilanzansatzes für auf das Vorratsvermögen entfallende Zölle u Verbrauchsteuern, DB 1977, 1449. Rn. 831 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Nach § 5 Abs 5 S 2 Nr 1 EStG sind als Aufwand (gewinnmindernd) berücksichtigte Zölle u Verbrauchsteuern auf der Aktivseite anzusetzen, soweit sie auf am Abschlussstichtag auszuweisende WG ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Federmann, Zur Problematik eines eigenständigen Bilanzansatzes für auf das Vorratsvermögen entfallende Zölle u Verbrauchsteuern, DB 1977, 1449. Rn. 831 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Nach § 5 Abs 5 S 2 Nr 1 EStG sind als Aufwand (gewinnmindernd) berücksichtigte Zölle u Verbrauchsteuern auf der Aktivseite anzusetzen, soweit sie auf am Abschlussstichtag auszuweisende WG des Vorrats...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Bilanzsumme

Rz. 37 [Autor/Zitation] Für die Ermittlung der Bilanzsumme ist eine auf den Konzernabschlussstichtag aufgestellte (Probe-)Konzernbilanz maßgebend. § 11 PublG verweist im Gegensatz zu § 293 HGB nicht auf § 267 Abs. 4a HGB, wonach ein auf der Aktivseite ausgewiesener "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" nicht in die Bilanzsumme einzubeziehen ist. Dies entspricht der ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 14 [Autor/Zitation] Die Bilanzsumme ist nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und 2 PublG aus einer "gemäß § 5 Abs. 2 aufgestellten Jahresbilanz" abzuleiten. Bei dem Verweis auf § 5 Abs. 2 PublG handelt es sich offenkundig um ein Redaktionsversehen, da infolge der Neufassung des § 5 PublG bei Umsetzung des BiRiLiG der bisherige § 1 Abs. 1 PublG weggefallen und die notwendige Anpassung v...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Begriff und Ermittlung

Rz. 29 [Autor/Zitation] Die maßgebenden Umsatzerlöse bestimmen sich nach § 277 Abs. 1 HGB (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 3 PublG). Anders als für die Ermittlung der Bilanzsumme verweist das PublG für die Ermittlung der Umsatzerlöse nicht auf die handelsrechtliche Rechnungslegung des Unternehmens, obwohl die nach § 242 Abs. 2 HGB aufzustellende GuV im Regelfall die Umsatzerlöse in Anle...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6.2 Umsatzsteuer in der Gastronomie war bis zum 31.12.2023 abgesenkt (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG)

Rz. 182 Stand: 06/02 – 07/2025 Der Bundesrat hatte am 7.10.2022 zahlreichen Änderungen bei den sogenannten Verbrauchsteuern zugestimmt. Der Bundestag hatte die Änderungen am 22.10.2022 beschlossen, um u. a. die Gastronomie und die mittelständischen Brauereien zu entlasten (ausführlich hierzu Rz. 135 ff.).mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 5.2 Voraussetzungen und Umfang der Auskunftspflicht

Rz. 40 Liegt dem eingehenden Ersuchen eine Rechtsgrundlage zugrunde, so bestimmt sich nach dieser der Umfang und der Inhalt der zu erteilenden Auskunft. Dies gilt gleichermaßen für die zu erfüllenden Voraussetzungen. Daher ist stets zu prüfen, ob eine Amtshilfevereinbarung mit dem ersuchenden oder empfangenden Staat besteht, für welche Steuern sie gilt, ob sie in der Form de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Vergleich mit § 267 HGB

Rz. 12 [Autor/Zitation] Die gleichen Größenmerkmale – wenn auch mit erheblich niedrigeren Beträgen – werden auf der Grundlage von Art. 11, 27 der 4. EG-Richtlinie auch in § 267 HGB für die Abgrenzung der Größenklassen von KapGes. herangezogen. Allerdings weicht die Regelung der Größenmerkmale im PublG in wichtigen Punkten von der vergleichbaren Regelung des § 267 HGB ab. Rz. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.3 EU-Amtshilfegesetz

Rz. 29a Innerstaatliche Basis für die Amtshilfe im Rechtsverkehr mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist das EUAHiG [1], das die EU-Amtshilferichtlinie in nationales Recht umsetzt. Durch drei Änderungen der EUAHiRL in jüngerer Zeit war das Gesetz an die aktuellen Änderungen, die weitgehend den Entwicklungen auf OECD-Ebene folgen, anzupassen.[2] Das EUAHiG biete...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 15 Stand: 06/02 – 07/2025 Der derzeitige Regelsteuersatz von 19 % wird seit dem 01.01.2007 erhoben (vgl. § 12 Abs. 1 UStG i. d. F. des HBeglG 2006 vom 29.06.2006, BGBl I 2006, 1402). Rz. 16 Stand: 06/02 – 07/2025 Der ermäßigte Steuersatz von 7 % wird seit dem 01.07.1983 erhoben, wobei sich die Liste der begünstigten Umsätze häufiger geändert hat (vgl. die Erläuterungen der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ansatz

Rn. 337 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Abweichungen zwischen HB und StB – Ansatzebene Aktivamehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 1.2 Übersicht über die Systematik des § 117 AO

Rz. 5 § 117 AO enthält in Abs. 1 zunächst eine Regelung dazu, dass die deutschen Finanzbehörden nach Maßgabe des deutschen Rechts Amtshilfe in Anspruch nehmen können. Das kann nicht nur auf ihr Ersuchen, sondern auch durch spontane Auskünfte und Mitteilungen ausländischer Finanzbehörden geschehen.[1] Ob sie einen Anspruch auf diese Hilfe haben und bei einem Ersuchen die Hilf...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Übersicht

Rz. 8 [Autor/Zitation] Als Größenmerkmale für die Anwendung des PublG bestimmt das Gesetz in § 1 Abs. 1 PublG: Eine Bilanzsumme von mehr als 65 Mio. EUR. Die Bilanzsumme zeigt das vom Unternehmen eingesetzte Kapital (vgl. Beyer in HKMS3/4, § 1 PublG Rz. 18 [9/2024]). Umsatzerlöse von mehr als 130 Mio. EUR. Die Umsatzerlöse werden entsprechend § 277 Abs. 1 HGB und zusätzlich unt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Die Abs. 1–3 sind durch das Verbrauchsteuer-BinnenmarktG v. 21.12.1992[1] neu gefasst worden, insbesondere wurde das Nachschaurecht aus Abs. 1 in zweifacher Hinsicht eingeschränkt. Zum einen gegenständlich auf Grundstücke und Räume (früher waren auch Schiffe und sonstige Fahrzeuge vom Nachschaurecht nach Abs. 1 erfasst), zum anderen sachlich auf Grundstücke und Räume v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 3.8 Proben und Muster von Waren (Abs. 1 Nr. 8)

Rz. 16 § 212 Abs. 1 Nr. 8 AO ermächtigt zu Verordnungen, die unentgeltliche Probenentnahmen von steuerpflichtigen Waren, von Stoffen, die zur Herstellung dieser Waren bestimmt sind, sowie von Umschließungen dieser Waren zulassen oder die unentgeltliche Hinterlegung von Mustern vorschreiben. Für die Beurteilung des Steuergegenstandes kommt es im Verbrauchsteuerrecht häufig au...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 4 Adressat der besonderen Aufsichtsmaßnahmen

Rz. 9 Adressat einer besonderen Aufsichtsmaßnahme ist der Betrieb oder das Unternehmen, deren Inhaber oder deren leitender Angestellter sich steuerrechtswidrig verhalten hat. In der AO gibt es keine einheitliche Verwendung der Begriffe "Betrieb" und "Unternehmen". Brandis [1] will die Differenzierung nach § 75 AO heranziehen, wonach der Betrieb eine Untereinheit des Unternehm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 1.1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 Die Vorschrift ermächtigt das BMF i. S. d. Art. 80 GG, durch Rechtsverordnungen Bestimmungen zur Erleichterung der Steueraufsicht zu treffen. Aus dem Wortlaut des § 212 AO sowie dem systematischen Zusammenhang zu §§ 209-211 AO ergibt sich, dass die Bestimmungen nur die Konkretisierung der im Rahmen der Steueraufsicht zu erfüllenden aktiven und passiven Pflichten regeln...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 § 213 AO bildet die Rechtsgrundlage für besondere Maßnahmen im Rahmen der Steueraufsicht, die über die allgemeinen aktiven und passiven Mitwirkungspflichten aus §§ 210 und 211 AO hinausgehen und nicht in einer Rechtsverordnung auf der Grundlage des § 212 AO geregelt wurden. Auf § 213 AO können besondere Aufsichtsmaßnahmen gestützt werden, wenn der Inhaber oder ein leit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Der Katalog der möglichen Bestimmungen ist – abweichend von dem früheren § 192 RAO – abschließend (s.O. Rz. 2). Die in den Nr. 1 bis 8 der Vorschrift enthaltene Aufzählung von Einzelermächtigungen ist gegenüber § 192 RAO insoweit ergänzt worden, als dies zur Anordnung weiterer Steueraufsichtspflichten erforderlich war. In Abs. 1 wurde durch das StMBG v. 21.12.1993[1] d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 1.3 Bedeutung und Zweck

Rz. 6 Die Zielsetzung der Steueraufsicht liegt in der Sicherung der gleichmäßigen Festsetzung und Erhebung der Steuern, wie sie in § 85 AO und § 1 Abs. 1 S. 2 ZollVG festgeschrieben ist, sowie in der Sicherung der Einhaltung der gemeinschaftsrechtlich oder nationalrechtlich geregelten Verbote und Beschränkungen nach § 1 Abs. 3 ZollVG.[1] Die Steueraufsicht wird unabhängig von...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 3.3 Pflichten bei gesetzlicher Nachversteuerung (Abs. 2)

Rz. 10 Bei der Einführung neuer Verbrauchsteuern, der Erhöhungen von Verbrauchsteuersätzen oder einer Erweiterung des Kreises der Steuergegenstände werden häufig bereits hergestellte oder eingeführte steuerpflichtige Waren einer Nachversteuerung unterworfen. Steuerschuldner der Nachsteuer ist regelmäßig der Besitzer der Ware.[1] Abs. 2 dient der Vereinfachung der Steueraufsi...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Sicherheitsleistung in Steuerhöhe nicht konstitutiv für die Eröffnung eines ­Steueraussetzungsverfahrens

Leitsatz Es steht der Beförderung von Schaumwein unter Steueraussetzung in einen anderen Mitgliedstaat nicht entgegen, wenn die zuvor vom Hauptzollamt festgesetzte und vom Versender dementsprechend geleistete Sicherheitsleistung nicht die volle Höhe der möglicherweise entstehenden Schaumweinsteuer abdeckt. Die Leistung einer Sicherheit genau in Höhe der potentiell entstehenden Schaumweinsteuer ist für die wirksame Eröffnung eines Steueraussetzungsverfahrens nicht konstitutiv. Normenkette § 9 Abs....mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steueroasen (nicht kooperie... / 2 Inhalt

Nach § 1 Abs. 1 StAbwG erfasst der persönliche Regelungsbereich des Gesetzes natürliche Personen, Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen. Sachlich betrifft das Gesetz nach § 1 Abs. 2 StAbwG Steuern und Steuervergütungen, die durch Bundesrecht oder EU-Recht geregelt sind und durch Bundes-, Landes- oder Gemeindebehörden verwaltet werden. Erfasst werden damit...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Auskunftsverkehr – ABC IntStR / 2 Inhalt

Die Rechtsgrundlagen des internationalen Auskunftsverkehrs sind verstreut und überschneiden sich. Man unterscheidet zwischen Auskünften, zu deren Erteilung sich ein Staat durch internationalen Vertag verpflichtet hat, und solchen Auskünften, die ein Staat ohne Verpflichtung erteilt (Kulanzauskünfte). § 117 Abs. 1 AO ermächtigt die deutschen Finanzbehörden, den Auskunftsverkeh...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
EU-Grundrechtecharta - ABC ... / 3 Praxisfragen

Die für die Praxis wesentliche Frage ist die nach dem Anwendungsbereich der GRCh. Die Grundrechte sind nach Art. 51 GRCh nur anwendbar auf Maßnahmen der Organe und Einrichtungen der EU sowie auf die der Mitgliedstaaten, soweit sie Recht der EU durchführen. Im Steuerrecht sind die Grundrechte daher anwendbar auf Zölle, Verbrauchsteuern und die USt. Für direkte Steuern sind si...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.2.2.2 Anzeigehandlung

Rz. 443 Der Anzeigepflichtige ist verpflichtet, unverzüglich die Unrichtigkeit der Erklärung anzuzeigen und in der Folge eine Richtigstellung vorzunehmen. Damit die Anzeige "unverzüglich" i. S. d. § 153 Abs. 1 AO erfolgt, muss sie nicht sofort, aber ohne schuldhaftes Zögern[1] abgegeben werden.[2] Folglich steht dem Stpfl. eine nach den Umständen des Einzelfalls zu bemessend...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.6.3 Umfang der Sperrwirkung

Rz. 243 Da § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1e AO den persönlichen Umfang der Sperrwirkung nicht weiter präzisiert, ist davon auszugehen, dass er ebenso zu bestimmen ist wie im Rahmen des § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1c AO.[1] Die damit verbundenen Probleme im Hinblick auf die Benennung der Prüfungsadressaten bei Kapitalgesellschaften können sich auch im Rahmen einer Nachschau auswirken. Rz. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.20.1 Allgemeines

Rz. 134 Im Rahmen der besonderen Steueraufsicht [1] besteht gem. § 120 Abs. 2 Nr. 4 AO die Möglichkeit, dass die Finanzbehörde dem von der Aufsicht Betroffenen Auflagen erteilen. Bei dieser Auflage handelt es sich um einen selbstständigen Verwaltungsakt, der mit einer anderen Entscheidung verbunden ist und auf dieser beruht. Sie lässt den Inhalt und die Rechtswirkungen des "H...mehr