Fachbeiträge & Kommentare zu Verbrauchsteuer

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Weltrechtsprinzip (§ 370 Abs. 7 AO)

Rz. 560 [Autor/Stand] Insbesondere die Ausweitung des Schutzbereichs des § 370 AO durch dessen Abs. 6 wird ergänzt durch die Anordnung der Geltung des Weltrechtsprinzips [2] in § 370 Abs. 7 AO. Danach gilt § 370 Abs. 1–6 AO unabhängig vom Recht des Tatorts auch für Taten, die außerhalb des Geltungsbereichs der AO begangen werden. Damit ist unerheblich, wo Täter oder Teilnehme...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (1) Einschränkung der Erklärungspflicht

Rz. 306 [Autor/Stand] Auch wenn man den Nemo-tenetur-Grundsatz dahin deuten will, dass in seinen Schutzbereich jeglicher Zwang zu einer strafrechtlich relevanten Selbstbelastung fällt (s. Rz. 305.1 f.), folgt daraus noch nicht, dass bei einem solchen Zwang schon immer die Unzumutbarkeit anzunehmen wäre, steuerlich erhebliche Tatsachen zu offenbaren, und die strafrechtliche P...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Unterlassen der zollrechtlichen Bestimmung bzw. Anmeldung

Rz. 1533.3 [Autor/Stand] Nach der Gestellung bedarf es der Überführung der Waren in ein Zollverfahren durch den Wareninhaber (s. dazu auch § 382 Rz. 30 ff.). Während Art. 4 Nr. 16 ZK noch acht Zollverfahren benannt hat (Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr, Versandverfahren, Zolllagerverfahren, aktive Veredelung, Umwandlungsverfahren, vorübergehende Verwendung, pa...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Bender, Der Transitschmuggel im europäischen "ne bis in idem", wistra 2009, 176; Bürger, Transnationales ne bis in idem aufgrund Strafklageverbrauchs wegen Verjährung, wistra 2019, 473; Degenhardt, Das europäische Doppelverfolgungsverbot – eine Aufgabenstellung für die Strafverteidigung auf dem Gebiet des europäischen Strafrechts, StraFo 2005, 65; Döllel, Anm. zu OLG Schlesw...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Schmuggel über die grüne Grenze

Rz. 1533 [Autor/Stand] Es gibt vielfältige Erscheinungsformen der Einfuhrabgabenhinterziehung[2]. Sie lassen sich aber grob wie folgt kategorisieren[3]: Rz. 1533.1 [Autor/Stand] Beim Schmuggel über die grüne Grenze verbringt der Täter Waren unter Umgehung der Zollstelle über die Grenze und entzieht sich seiner Gestellungspflicht (s. auch Rz. 1530). Die Zollbehörde hat davon k...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ee) Zweckwidrige Verwendung

Rz. 1535 [Autor/Stand] Verbrauchsteuerpflichtige Waren, die aufgrund ihrer Verwendung zu besonderen Zwecken zu einem ermäßigten Einfuhrabgabensatz oder abgabenfrei in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt wurden, bleiben bis zu ihrer Ausfuhr oder abgabepflichtigen Bewilligung zur anderweitigen Verwendung unter zollamtlicher Überwachung (Art. 144 ff. UZK). Tatbestandsm...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / gg) Zollwertverkürzung

Rz. 1537 [Autor/Stand] Unrichtige Angaben über den Zollwert (vgl. Art. 70–74 UZK) macht der Täter bspw. durch sog. Unterfakturierung, d.h. durch unrichtige Zollanmeldung unter Vorlage fingierter Rechnungen, in denen der Preis niedriger ausgewiesen wird als in Wirklichkeit vereinbart[2]; durch Aufteilung des Rechnungspreises, in Form des Vortäuschens von bereits in Abzug gebrac...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Kaffeesteuer

Rz. 1548.11 [Autor/Stand] Die deutsche Kaffeesteuer ist nicht europäisch harmonisiert[2]. Hinterziehungen finden vor allem im Versandhandel mit Kaffee aus dem EU-Ausland an Privatpersonen in Deutschland statt. Der Versandhändler hat einen Beauftragten in Deutschland zu benennen. Bei der Auslieferung des Kaffees an den Empfänger entsteht die Kaffeesteuer (§ 18 Abs. 2 KaffeeSt...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Überblick

Rz. 200 [Autor/Stand] § 370 Abs. 1 AO benennt die drei Begehungsformen (Nr. 1–3) der Steuerhinterziehung sowie die beiden möglichen Arten des Erfolgseintritts. Der strafrechtlich relevante Erfolg besteht darin, dass entweder Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt werden, was nach § 3 Abs. 3 AO Ein- und Ausfuhrabgaben i.S.d. Art. 5 Nr. 20 und 21 UZ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) "Neutrale" Beihilfe

Rz. 165 [Autor/Stand] Problematisch und umstritten ist nach wie vor, inwieweit auch äußerlich neutrale, unauffällige, berufstypische oder alltägliche Handlungen, die eine fremde Haupttat vorsätzlich fördern, als Beihilfe nach § 27 StGB strafbar sind. Im Steuerstrafrecht waren diese Fragen insb. im Hinblick auf die sog. "Bankenfälle" (s. Rz. 171) von praktisch großer Bedeutun...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Ambos, Europarechtliche Vorgaben für das (deutsche) Strafverfahren Teil II, NStZ 2003, 14; Anton, Zum Begriff des Entziehens aus der zollamtlichen Überwachung, ZfZ 1995, 2; Bender, Rechtsfragen um den Transitschmuggel mit Zigaretten, wistra 2001, 161; Bender, Neuigkeiten im Steuerstrafrecht 2002 für die Zollverwaltung, ZfZ 2002, 146; Bender, Gestellung, Zollanmeldung und Ent...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Steuern

Rz. 376 [Autor/Stand] In der Praxis ist die Steuerverkürzung die häufigste und wichtigste Form der Steuerhinterziehung. Rz. 377 [Autor/Stand] Steuern sind nach der Legaldefinition des § 3 Abs. 1 AO Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt wer...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Steuerschuldnerschaft

Rz. 1532 [Autor/Stand] An den zollschuldrechtlichen Folgen, nämlich der Zollschuldentstehung nach Art. 79 Abs. 1 Buchst. a UZK wegen vorschriftswidrigen Verbringens, ändert sich deswegen nichts[2]. Ein Schmuggler muss nicht nur mit seiner Bestrafung und dem Verlust der geschmuggelten Waren rechnen, sondern außerdem auch die darauf entfallenden Einfuhrabgaben entrichten (Art....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Unrichtige (CN-)Zollinhaltserklärung bei Postversand aus Drittländern

Rz. 1534 [Autor/Stand] Einfuhrverstöße werden vermehrt auch im Internethandel und im Postversand begangen[2]. Hierzu hat der EuGH auf ein Vorabentscheidungsersuchen des BFH vom 17.11.2011 (s. Beispiel Rz. 1534.1) entschieden, dass auch ein ebay-Verkäufer für die Einfuhrabgaben beim Schmuggel von Waren aus Drittländern in die EU haftet. Rz. 1534.1 [Autor/Stand] Davon unabhängi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Örtliche Geltung

Rz. 79 [Autor/Stand] Der örtliche Anwendungsbereich des § 370 AO bestimmt sich grds. nach den allgemeinen Gesetzen über das Strafrecht (§ 369 Abs. 2 AO). Deshalb finden insb. die §§ 3, 4 und 9 StGB Anwendung. Die Frage nach der Anwendbarkeit deutschen Strafrechts ist im Rahmen der weiter zunehmenden internationalen Mobilität der Stpfl. auch für den Straftatbestand der Steuer...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Taterfolg

Rz. 1540 [Autor/Stand] Auch bei Zöllen bzw. Einfuhrabgaben tritt der Verkürzungserfolg gem. § 370 Abs. 4 Satz 1 AO dann ein, wenn die Steuern nicht, nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzt werden. Bei den Einfuhrabgaben Zoll und Einfuhrumsatzsteuer handelt es sich seit Inkrafttreten des ZK mit Wirkung vom 1.1.1994 um Veranlagungssteuern, nicht um Fälligkeitss...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / g) Strafzumessung

Rz. 1543 [Autor/Stand] Zur Feststellung des Schuldumfangs gehört die Zollwertermittlung gem. Art. 70 ff. UZK (s. Rz. 468 f., 477 m.w.N.)[2]. Vorrangige Grundlage für den Zollwert von Waren ist der Transaktionswert, d.h. der für die Waren bei einem Verkauf zur Ausfuhr in das Zollgebiet der Union tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis (Art. 70 ff. UZK). Nachrangige Method...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (3) Fortgesetzte bandenmäßige Begehung

Rz. 1124 [Autor/Stand] Die früher geltenden strengen Anforderungen an die bandenmäßige Begehung hat der Große Senat in der Entscheidung vom 22.3.2001[2] aufgegeben. Danach ist ein zeitliches und örtliches Zusammenwirken durch wenigstens zwei Bandenmitglieder nicht erforderlich. Aufgrund der besonderen Gefährlichkeit der arbeitsteiligen Vorgehensweise von Banden reicht es aus...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Wahlfeststellung und Postpendenz

Rz. 920 [Autor/Stand] Ergibt sich nach Ausschöpfung aller Beweis- und Erkenntnismittel (§ 244 Abs. 2 StPO), dass zwar nicht der Nachweis einer bestimmten Tat erbracht werden kann, jedoch sicher feststeht, dass von zwei (oder mehreren) in Betracht kommenden Straftaten der Angeklagte notwendig eine begangen haben muss, kommt eine Wahlfeststellung [2] in Betracht. Verfassungsrec...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Verfahrensrechtliche Aspekte

Rz. 1561 [Autor/Stand] Eine TKÜ ist gem. § 100a Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a–c StPO i.d.F. des Gesetzes vom 30.6.2021 mit Wirkung zum 1.7.2021[2] nunmehr generell zulässig in Fällen bandenmäßiger Begehung ohne Beschränkung auf einzelne Steuerarten unter den Voraussetzungen des § 100a Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a StPO n.F. i.V.m. den Regelbeispielen des § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO – gro...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Tatbestandsmäßiges Verhalten

Rz. 1530 [Autor/Stand] Tatbestandsmäßig i.S.d. § 370 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AO sind vor allem Verstöße gegen die Beförderungs- und Gestellungspflichten gem. Art. 135, 139 UZK (s. dazu Rz. 219 f., § 382 Rz. 16 ff.)[2]. Die Gestellung besteht nach Art. 5 Nr. 33 UZK in der Mitteilung an die Zollbehörde, dass die Ware auf dem Amtsplatz eingetroffen ist, wobei die Ausgestaltung natio...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Besondere Verkürzungsfälle

Rz. 420 [Autor/Stand] Bei der Tabaksteuer (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AO, s. dazu Rz. 361.1, 310, 314) entsteht die Steuer zum Zeitpunkt der Überführung der Tabakwaren in den steuerrechtlich freien Verkehr, wenn sich keine Steuerbefreiung anschließt (§ 15 Abs. 1 TabStG). Für die Einfuhr aus Drittländern s. § 21 Abs. 1 TabStG, für das Verbringen aus dem steuerrechtlich freien V...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ii) Transitschmuggel

Rz. 1539 [Autor/Stand] Dabei wird die Bundesrepublik Deutschland nur als Transitland zum Durchschmuggeln von einfuhrabgabepflichtigen Waren wie Alkohol oder Zigaretten aus einem anderen EU-Staat in ein Drittland genutzt[2]. Nur wenn die durchgeschmuggelten Waren in den freien Verkehr gelangen, könnten deutsche Steuerinteressen verletzt sein. Das ist aber bereits dann der Fal...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / f) Vorsatz und Irrtum

Rz. 1542 [Autor/Stand] Nach st. Rspr. des BGH[2] gehört zum Vorsatz der Steuerhinterziehung, dass der Täter den Steueranspruch dem Grunde und der Höhe nach kennt oder zumindest für möglich hält und ihn auch verkürzen will oder dessen Verkürzung mindestens billigend in Kauf genommen hat. Wenn der Täter irrtümlich annimmt, dass kein Steueranspruch entstanden ist, liegt ein Tat...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Energie- und Stromsteuer

Rz. 1551 [Autor/Stand] Energiesteuer wird insb. durch die Heizölverdieselung verkürzt (s. auch Rz. 355, 436 f.)[2], da für Heizöl ein ermäßigter Steuersatz gilt (vgl. § 2 Abs. 3 EnergieStG). Bei zweckwidriger Verwendung als Dieselkraftstoff – entgegen § 46 EnergieStV – ist unverzüglich eine Steuererklärung abzugeben, wobei die Steuer selbst zu berechnen ist (§ 21 Abs. 2 Satz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Verlängerte Festsetzungsfrist (§ 169 Abs. 2 Satz 2 AO)

Rz. 1139 [Autor/Stand] Für hinterzogene Steuern beträgt die Festsetzungsfrist 10 Jahre gegenüber sonst einem Jahr bei Verbrauchsteuern und vier Jahren bei sonstigen Steuern, § 169 Abs. 2 Satz 2 AO. Für die Nacherhebung von Zöllen gilt bei vorsätzlichen Zollhinterziehungen – statt der regelmäßigen Frist von drei Jahren (Art. 103 Abs. 1 UZK) die Zehnjahresfrist (Art. 103 Abs. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Konkurrenzen

Rz. 1559 [Autor/Stand] Jede Zollanmeldung zu einem anderen Einfuhrvorgang ist eine selbständige Tat i.S.d. § 53 StGB, selbst dann, wenn die Anmeldungen zusammen abgegeben werden (s. generell zu der Rspr.-Änderung § 370 Rz. 905 mwN)[2]. Praxis-Beispiel Beispiel[3] Der Fall betraf den Schmuggel von Holz. Bei den Holzlieferungen von Russland nach Deutschland wurden bei der Zollan...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Deliktische und sittenwidrige Einkünfte

Rz. 1248 [Autor/Stand] Nach § 40 AO ist es für die Besteuerung unerheblich, ob ein Verhalten, das den Tatbestand eines Steuergesetzes ganz oder zum Teil erfüllt, gegen ein gesetzliches Gebot oder Verbot oder gegen die guten Sitten (zum Begriff vgl. § 138 Abs. 1 BGB) verstößt. Die Unwirksamkeit derartiger Rechtsgeschäfte ist für die Besteuerung unerheblich, soweit und solange...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Berechnung der verkürzten Steuer

Rz. 474 [Autor/Stand] Die Berechnung der verkürzten Steuer in den Urteilsgründen setzt zunächst voraus, dass sich der Tatrichter mit den Besteuerungsgrundlagen insoweit auseinandersetzt, als er diese der Berechnung der verkürzten Beträge zugrunde legen will.[2] Die verkürzte Steuer ist im Urteil für jeden Steueranspruch – für jede Steuerart und jeden Steuerabschnitt – gesond...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rechnungslegung nach IFRS / 5.3.2 Herstellungskosten (cost of conversion)

Rz. 54 Der Herstellungskostenbegriff gem. IFRS umfasst sämtliche Kosten, die im Rahmen des Herstellungsvorgangs anfallen. Des Weiteren finden alle sonstigen Kosten Berücksichtigung, die aufgewendet wurden, um den Gegenstand in seinen derzeitigen Zustand und an den derzeitigen Standort zu versetzen.[1] Es kommt zur Ermittlung der Herstellungskosten auf Vollkostenbasis. Rz. 55...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rechtliche Verhältnisse der... / 6.2.1 Qualifikationsanforderungen an den Beratungsstellenleiter

a) Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Stets als geeignet für die Funktion als Beratungsstellenleiter gilt eine zur unbeschränkten Hilfeleistung nach § 3 Nr. 1 StBerG befugte natürliche Person.[1] Hat jemand die für diesen Beruf erforderlichen staatlichen Prüfungen abgelegt, besitzt aber nicht die erforderliche Zulassung oder Bestellung, kann von einer anderen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Voraussetzungen der Erstatt... / bb) Herleitung aus Art. 168 MwStSystRL geht fehl

Direktanspruch auch bei anderen Verbrauchsteuern: Die Verknüpfung, die der BFH mit dem Vorsteuerabzug herstellt, macht, worauf in der Fachliteratur bereits hingewiesen worden ist,[30] schon deswegen keinen Sinn, weil der EuGH den gleichen Direktanspruch auch den Personen zubilligt, auf die zu Unrecht andere Verbrauchsteuern (z.B. Mineralölsteuer, Stromsteuer) übergewälzt wor...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Voraussetzungen der Erstatt... / bb) Grundlage und Zweck dieses Erfordernisses nicht erkennbar

Unklar, worauf diese Ansicht basiert: Auch bei diesem Erfordernis, das offenbar nach Ansicht des BFH eine Voraussetzung für die Geltendmachung eines Direktanspruchs sein soll, erschließt sich nicht, woraus es sich ergeben soll. Bei anderen Verbrauchsteuern normalerweise kein "Steuerausweis in Rechnungen": Der EuGH sieht den Direktanspruch, wie gesagt (s. oben IV.2.a.bb.), als...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Voraussetzungen der Erstatt... / bb) Unionsrechtswidriges nationales Recht kann unionsrechtlichen Ansprüchen nicht entgegenstehen

Hier schon deswegen kein Ersatzanspruch, weil kein Erstattungsanspruch: Hierzu ist zunächst anzumerken, dass der BFH in der vorhergehenden Entscheidung zum vorliegenden Fall vom 26.6.2019 festgestellt hatte, bei den "Belastungen" handele es sich weder um Rechnungen über Leistungen von A an M noch um Rechnungen i.S.d. § 14c UStG (s. oben II.3.). Insofern müsste sein Argument ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.3 Abzug der Umsatzsteuer und der sonstigen direkt mit den Umsatzerlösen verbundenen Steuern

Rz. 52 Neben den Erlösschmälerungen sind auch die Umsatzsteuer und die sonstigen direkt mit dem Umsatz verbundenen Steuern von den Umsatzerlösen in Abzug zu bringen. Dabei bestehen hinsichtlich der USt keine Bedenken, statt einer Saldierung, einen Bruttoausweis der Umsätze mit ergänzender offener Absetzung der USt vorzunehmen.[1] Für mit der deutschen USt vergleichbare auslä...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.7 Behandlung von Steuern

Rz. 154 Die Zuordnung von Steuern zu den HK hängt von der jeweiligen Steuerart ab. Substanzsteuern auf VG unterliegen sowohl handels- als auch steuerrechtlich anteilig einer Aktivierungspflicht, sofern sie den Fertigungsgemeinkosten zuzuordnen sind.[1] Ertragsteuern fallen nicht in den Herstellungsprozess und dürfen handelsrechtlich nicht aktiviert werden. Dies gilt grds. au...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4.2 Steuerrückstellungen (Abs. 3 B. 2.)

Rz. 140 Die Steuerverpflichtungen einer Gesellschaft, deren Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme hinreichend konkret ist, werden je nach bestehender Gewissheit bzw. Sicherheit an zwei Stellen in der Bilanz ausgewiesen. Anstehende Steuerzahlungen, deren Höhe gewiss ist, werden unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Steuerrückstellungen sind dagegen für Abgaben u...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.3.2 Berichtspflichtige Zahlungen und Erleichterung

Rz. 142 Unter Zahlungen an staatliche Stellen sind nach § 341t Abs. 4 Satz 1 HGB geleistete Zahlungen, Zahlungsreihen sowie Sachleistungen im Tätigkeitsbereich der Unt zu verstehen, sofern sich diese auf 100 TEUR oder mehr belaufen. Bei regelmäßigen Zahlungen/Raten, d. h. verbundenen Zahlungsreihen, ist gem. § 341t Abs. 4 Satz 2 HGB der Gesamtbetrag innerhalb eines Berichtsz...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.16 Sonstige Steuern (Abs. 2 Nr. 16)

Rz. 193 Unter dem Posten § 275 Abs. 2 Nr. 16 HGB sind alle nicht vom Ertrag und Einkommen abhängigen Steuerarten zu erfassen, die von der Ges. als Aufwand verrechnet und getragen werden. Demzufolge sind hier die Verkehrsteuern, Verbrauchsteuern, sonstigen Steuern sowie ausländischen Steuern (soweit den sonstigen inländischen Steuern entsprechend) auszuweisen. Dies gilt nur f...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.4 Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 Abs. 1 Satz 2 HGB i. d. F. vor BilMoG

Rz. 85 Das Ansatzwahlrecht für auf VG des Vorratsvermögens entfallende Zölle und Verbrauchsteuern sowie als Aufwand berücksichtigte USt auf auszuweisende oder von den Vorräten abgesetzte Anzahlungen des § 250 Abs. 1 Satz 2 HGB i. d. F. vor BilMoG wurde durch das BilMoG aufgehoben. Es besteht handelsrechtlich seither nur noch eine Einbeziehungspflicht, wenn es sich um Sondere...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung im Steuerrecht

Rz. 175 § 5 Abs. 1 EStG schreibt für die steuerliche Gewinnermittlung den Ansatz des sich nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung ergebenden Vermögens in der Bilanz vor. Da nach § 60 Abs. 2 EStDV die aus dem Handelsrecht bzw. der ordnungsmäßigen Buchführung abgeleitete Bilanz die Grundlage der Besteuerung bildet und ggf. vorliegen...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Verfasser

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Dipl.-Kfm., Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Prof. Dr. Hubertus Baumhoff †, Honorarprofessor an der Universität Siegen Dipl.-Kfm., Steuerberater Prof. Dr. Xaver Ditz, Honorarprofessor an der Univer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 Nach der Regelung des § 4 Nr. 3 UStG sind Dienstleistungen, insbesondere Güterbeförderungsleistungen, im Zusammenhang mit der Ausfuhr, Einfuhr und der Durchfuhr (externer Versand) von Gegenständen befreit. Einerseits ergänzt die Bestimmung damit die Regelungen über die Steuerbefreiung von Ausfuhrlieferungen und Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr[1] und fügt s...mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Sonstige Steuern

Sonstige Steuern erfassen in der Gewinn- und Verlustrechnung alle Steuern, für die das Unternehmen als Steuerschuldner einzustehen hat. Hierunter fallen die Grundsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Aufwand- und Verbrauchsteuern sowie Zölle. Allerdings ist zu beachten, dass Steuern, die Anschaffungsnebenkosten darstellen, wie etwa die Grunderwerbsteuer, mit den jeweiligen...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.1 Umsatzerlöse (Pos. 1 GKV und UKV)

Rz. 44 Nach § 277 Abs. 1 HGB sind unter den Umsatzerlösen sämtliche Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen der Kapitalgesellschaft nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer sowie sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern auszuweisen. Im Vergleich zu der Situation vor der No...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.5 Sonstige Steuern (Pos. 16 GKV, 15 UKV)

Rz. 187 Dem Grunde nach zählen hierzu alle übrigen, die weder unmittelbar von den Umsatzerlösen nach Position Nr. 1 GKV/UKV abzusetzenden direkt mit den Umsatzerlösen verbundenen Steuern (insbesondere Verbrauchsteuern,vgl. Rz. 49) noch unter der Position Nr. 14 GKV/Nr. 13 UKV erfassten (also erfolgsabhängigen) Steuern, welche die oben (vgl. Rz. 173–175) beschriebenen Kriteri...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 3 § 221 AO findet in persönlicher Hinsicht auf alle Stpfl Anwendung.[1] § 221 AO gilt in sachlicher Hinsicht nur für Verbrauchsteuern und die USt nach dem UStG. Für die USt bleibt die Möglichkeit unberührt, nach § 16 Abs. 4 UStG einen abweichenden Besteuerungszeitraum bei ihrer Berechnung zugrunde zu legen und dadurch den Anmeldungszeitraum zu verkürzen. Das Verbrauchsteu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 2.1 Tatbestand

Rz. 5 Der Stpfl muss gem. § 221 S. 1 AO eine Verbrauchsteuer oder USt mehrfach nicht rechtzeitig entrichtet haben, also säumig geworden sein. Mehrfache Säumnis liegt vor, wenn die Steuer mehr als einmal nicht bzw. nicht vollständig bis zum oder am Fälligkeitstag entrichtet wurde. Die Säumnis muss nicht in aufeinander folgenden Fälligkeitsterminen auftreten.[1] Teilzahlungen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 1.1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 § 221 AO erlaubt es der Finanzbehörde, den Fälligkeitstermin für eine Verbrauchsteuer oder USt bei mehrfacher Säumigkeit des StPfl vorzuverlegen. Der neu gewählte Zeitpunkt muss gem. § 221 S. 1 AO zwischen Entstehung der Steuer und gesetzlicher Fälligkeit liegen. Anstelle der Vorverlegung der Fälligkeit kann nach § 221 S. 2 AO auch eine Sicherheitsleistung verlangt wer...mehr