Fachbeiträge & Kommentare zu Verbrauchsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Tatobjekt

Rz. 15 [Autor/Stand] Gegenstand einer Steuerhehlerei gem. § 374 Abs. 1 AO können – enger als bei § 259 StGB ("Sachen") – nur Erzeugnisse oder Waren sein, die verbrauchsteuer- oder einfuhrabgabenpflichtig i.S.d. Art. 5 Nr. 20 und 21 UZK (s. Rz. 19 ff.) sind oder die einem Bann unterliegen[2]. Diese Begriffe berücksichtigen ausschließlich den unterschiedlichen Sprachgebrauch i...mehr

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Der besonders schwere Fall ... / II. Bandenmäßige Umsatzsteuer- oder Verbrauchsteuer-Hinterziehung

Nach § 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 5 AO wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft, wer als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Taten nach § 370 Abs. 1 AO (also Steuerhinterziehungstaten) verbunden hat, Umsatz- oder Verbrauchsteuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Umsatz- oder Verbrauchsteuervorteile erlangt. Bande: Eine Bande...mehr

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Die Umsatzsteuerhinterziehu... / d) Taterfolg

Die Steuerhinterziehung ist ein Erfolgsdelikt. Durch die in § 370 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 AO bezeichneten Tathandlungen müssen "Steuern verkürzt" oder "nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt" worden sein (§ 370 Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 S. 1 und 2 AO; vgl. Ransiek in Kohlmann, Steuerstrafrecht, § 370 AO Rz. 370 [Okt. 2021]). Verkürzte Steuern: Gemäß § 370 Abs. 4 S. 1 AO sind Steu...mehr

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Der besonders schwere Fall ... / IV. Unbenannter besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung

Es ist anerkannt, dass über die Regelbeispiele des § 370 Abs. 3 S. 2 AO hinaus auch ein sog. unbenannter besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung möglich ist. Denn im Rahmen der Strafzumessung ist nach § 370 Abs. 3 AO eine Gesamtwürdigung vorzunehmen, da der Gesetzgeber sich für die Regelbeispieltechnik entschieden hat. Dabei gibt es zum einen eine Strafschärfung mit ...mehr

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Jahresabschlussgliederung / 3.6 Definition der Umsatzerlöse

Rz. 42a Mit dem BilRUG hat der Gesetzgeber in § 277 Abs. 1 HGB die Umsatzerlöse – formal nur für Kapitalgesellschaften und ihnen gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften, aber letztlich durch die Ausstrahlungswirkung auch für die übrigen Unternehmen – neu definiert.[1] Die Umsatzerlöse sind nicht nur auf die für die Gesellschaft typischen Umsatzerlöse der gewöhnlichen G...mehr

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Bemessungsgrundlage – korre... / 3.3 Lösung

Sowohl G als auch der französische Lieferant sind Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da sie selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht Umsätze tätigen. Beide Unternehmer werden im Rahmen ihres Unternehmens tätig. Praxis-Tipp Korrespondenzprinzip in der EU beachten Der französische Lieferant führt aus französischer Sicht eine in Frankreich steuerbare, dort aber ...mehr

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Bemessungsgrundlage – korre... / 1 Problematik

Ist eine Lieferung oder sonstige Leistung in Deutschland steuerbar und steuerpflichtig ausgeführt worden, muss der leistende Unternehmer oder – im Fall des Reverse-Charge-Verfahrens – der Leistungsempfänger ermitteln, welchen Betrag er der Umsatzsteuer unterwirft. Dabei ist die Bemessungsgrundlage i. S. d. § 10 Abs. 1 UStG auf den ersten Blick einfach zu bestimmen: Alles das...mehr

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Bemessungsgrundlage / 2.3 Verbrauchsteuer bei innergemeinschaftlichen Erwerben

Bei der Besteuerung eines innergemeinschaftlichen Erwerbs ist der Betrag der Umsatzsteuer zu unterwerfen, den der leistende Unternehmer für seine Lieferung erhält oder erhalten soll. Dies wird i. d. R. der Betrag sein, den der Leistungsempfänger an den leistenden Unternehmer auszahlt, da bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung keine Umsatzsteuer in dem Rechnungsbetrag de...mehr

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Bemessungsgrundlage / 2.4 Hinzurechnung bei Auslagerung aus einem Steuerlager

Bei der Auslagerung eines Gegenstands aus einem Steuerlager schuldet der Auslagerer die Umsatzsteuer, die sich aufgrund des Wegfalls der Steuerbefreiung für den vorgeschalteten Umsatz ergibt.[1] In diese Bemessungsgrundlage ist auch die Verbrauchsteuer mit einzubeziehen, die der Auslagerer evtl. schuldet. Darüber hinaus sind in die Bemessungsgrundlage auch die Umsätze mit ei...mehr

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Basiswissen Umsatzsteuer / 10.3 Bemessungsgrundlage für den innergemeinschaftlichen Erwerb

Auch der innergemeinschaftliche Erwerb wird nach dem Entgelt bemessen.[1] Allerdings sind hierbei Verbrauchsteuern, die vom Erwerber geschuldet oder entrichtet werden, in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen.mehr

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Bemessungsgrundlage / 1 Anwendungsbereich

Führt ein Unternehmer im Inland einen steuerbaren und steuerpflichtigen Umsatz aus, entsteht für diesen Umsatz Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer berechnet sich dabei nach dem für den Umsatz maßgeblichen Steuersatz[1] sowie der Bemessungsgrundlage.[2] Bemessungsgrundlage ist alles, was den Wert der Gegenleistung bildet, die der leistende Unternehmer vom Leistungsempfänger oder v...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.33 Italienische Sondergebiete – Richtlinie 2019/475

Rz. 724 Mit der Richtlinie (EU) 2019/475[1] v. 18.2.2019 wurde entsprechend einem Antrag Italiens geregelt, dass die italienische Gemeinde Campione d'Italia und der zum italienischen Gebiet gehörende Teil des Luganer Sees für Verbrauchsteuerzwecke zu dem in der VO (EU) Nr. 952/2013 festgelegten Zollgebiet der Union sowie zum räumlichen Anwendungsbereich der Verbrauchsteuer-R...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Die 1. EWG-Richtlinie

Rz. 41 Mit der Ersten Richtlinie des Rates v. 11.4.1967 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern[1] wurde das Grundprinzip des heutigen gemeinschaftlichen Mehrwertsteuersystems mit Vorsteuerabzug eingeführt. Wesentliches Ziel war es, das in den meisten Mitgliedstaaten bekannte kumulative Mehrphasensteuersystem durch ein System zu e...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.9 Richtlinie 2007/74/EG – Einfuhrbefreiungen im Reiseverkehr

Rz. 573 Die Richtlinie 2007/74/EG regelt die Befreiung der von aus Drittländern kommenden Reisenden eingeführten Waren von der MwSt und den Verbrauchsteuern.[1] Rz. 574 Der vorherige Schwellenwert von 175 EUR für die Befreiung von der MwSt und den besonderen Verbrauchsteuern wurde bei gleichzeitiger Einführung unterschiedlicher Schwellenwerte für sog. Flug- und Seereisende a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.20 Regelungen für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr

Rz. 395 Die MwStSystRL enthält (anders noch Art. 28a ff. 6. EG-Richtlinie) die Bestimmungen für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr, verteilt über die gesamte Richtlinie. Ergänzend dazu bestimmen Art. 402 bis 404 MwStSystRL den Übergangscharakter dieser Bestimmungen. Rz. 396 Art. 20ff. MwStSystRL regeln den Tatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs von Gegenstände...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Endgültiges Mehrwertsteuersystem nach dem Ursprungslandprinzip

Rz. 1016 Die seit dem 1.1.1993 geltende Übergangsregelung für die Umsatzbesteuerung im europäischen Binnenmarkt soll nach Art. 402 MwStSystRL durch eine endgültige Regelung für die Besteuerung des Handelsverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten abgelöst werden, die von dem Grundsatz ausgeht, dass die gelieferten Gegenstände und die erbrachten Dienstleistungen im Ursprungsmitgli...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.27.1.2.4 Erweiterter Anwendungsbereich des One-Stop-Shop-Systems (OSS)

Rz. 674 Ab 1.7.2021 gilt der Anwendungsbereich des OSS für alle Dienstleistungen und Fernverkäufe an Nichtabnehmer, d. h. der OSS beschränkt sich nicht mehr wie vorher auf Digitalleistungen. Die MwStSystRL unterscheidet nunmehr zwischen folgenden verschiedenen OSS-Regelungen: für von nicht in der Gemeinschaft ansässigen Steuerpflichtigen erbrachte Dienstleistungen für innergem...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6.1 Richtlinie 74/651/EWG – Kleinsenderichtlinie (Gemeinschaft)

Rz. 430 Mit der Richtlinie des Rates v. 19.12.1974 über Steuerbefreiungen bei der Einfuhr von Waren in Kleinsendungen nicht kommerzieller Art innerhalb der Gemeinschaft[1] wurde festgelegt, in welchen Grenzen und unter welchen Voraussetzungen derartige Sendungen von der MwSt und anderen Verbrauchsteuern befreit werden können. Die Richtlinie war mehrfach geändert worden, zule...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.8.1 Bemessungsgrundlage im Inland

Rz. 165 Die Bemessungsgrundlage für entgeltliche Leistungen [1] ist alles, was den Wert der Gegenleistung bildet, die der Leistende vom Empfänger oder von einem Dritten erhält oder erhalten soll, einschließlich der unmittelbar mit dem Preis dieser Umsätze zusammenhängenden Subventionen. Eine Subvention muss, um Teil der Bemessungsgrundlage zu sein, von einem Dritten für den j...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.19 Verbot der Einführung oder Beibehaltung anderer Arten von Umsatzsteuern

Rz. 393 Art. 401 MwStSystRL untersagt es den Mitgliedstaaten, andere Abgaben mit Umsatzsteuercharakter einzuführen oder beizubehalten. Die Vorschrift räumt den Mitgliedstaaten lediglich das Recht ein, Verbrauchsteuern sowie ganz allgemein alle Steuern, Abgaben und Gebühren, die nicht den Charakter von USt haben, beizubehalten oder einzuführen, sofern die weiteren in der Vorsc...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Opportunitätsprinzip

Ergänzender Hinweis: Nr. 104 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 104) Rz. 29 [Autor/Stand] Einer der besonders charakteristischen Unterschiede zum Strafverfahren besteht darin, dass die Verfolgungsbehörden im Bußgeldverfahren nicht dem Legalitätsprinzip (s. § 385 Rz. 62, 123), sondern dem Opportunitätsprinzip unterworfen sind ( § 47 OWiG ). Diese wichtige Prozessmaxime bedeutet zunä...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Begriff (§ 386 Abs. 1 Satz 2 AO)

Rz. 31 [Autor/Stand] In § 386 Abs. 1 Satz 2 AO wird der Kreis der für die Verfolgung einer Steuerstraftat zuständigen FinB abschließend bestimmt. Es sind dies das HZA (§ 1 Nr. 3 FVG), das FA (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 FVG), das Bundeszentralamt für Steuern (§ 1 Nr. 2 FVG) und die Familienkasse (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 FVG). Der für das Steuerstrafverfahren gem. § 386 Abs. 1 Satz 2 AO gelte...mehr

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Zahlungsverjährung (AO-StB ... / b) Unterbrechungshandlungen

Die Zahlungsverjährung wird durch eine schriftliche Geltendmachung des Anspruchs unterbrochen. Hierunter fällt die schriftliche Zahlungsaufforderung, die schriftliche Mahnung (§ 259 AO), wobei auch ein Postnachnahmeauftrag als Mahnung gilt (§ 259 S. 2 AO) sowie jedes andere wirksam bekannt gegebene Schreiben mit einer Zahlungsaufforderung an den Steuerpflichtigen (BFH v. 27.4.19...mehr

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Zahlungsverjährung (AO-StB ... / d) Dauer der Unterbrechung

Man unterscheidet zwischen Unterbrechungshandlungen mit und ohne Dauerwirkung. Bei den Unterbrechungstatbeständen dauert die Unterbrechung der Verjährung solange fort, bis die Wirkung der Unterbrechungshandlung abgelaufen ist. Das ist z.B. bei einem Zahlungsaufschub (bei Zöllen und Verbrauchsteuern, § 223 AO), der Stundung bzw. der Aussetzung der Vollziehung der Fall. Gleich...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / III. Begriff der notwendigen Kosten in zivilen Rechtsstreitigkeiten

Rz. 93 Gemäß § 91 Abs. 1 ZPO hat die unterliegende Partei grundsätzlich die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu tragen und die der obsiegenden Partei erwachsenen Kosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Die zu erstattenden Kosten umfassen auch die Entschädigung der obsiegenden Partei für die durch notw...mehr

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Reihengeschäfte bei der Ein... / [Ohne Titel]

StB Alexander Thoma / RAin, StBin Ellen Kirchhainer[*] Der Abzug der Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer ist Gegenstand sowohl nationaler und europäischer Rechtsprechung als auch lebhafter Diskussionen in der Fachliteratur. Ist die Verfügungsmacht am Gegenstand der Einfuhr legitime Voraussetzung für das Recht zum Vorsteuerabzug und anhand welcher Tatbestandsmerkmale lässt sich ...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2022 / 2.2.8 Innergemeinschaftliche Erwerbe

Zeilen 32–37 Die Angaben zu innergemeinschaftlichen Erwerben sind in dem Voranmeldungszeitraum zu machen, in dem die Rechnung ausgestellt wird, spätestens jedoch in dem Voranmeldungszeitraum, in dem der auf den Erwerb folgende Monat endet. In Zeile 33 ist der (ausnahmsweise steuerfreie) innergemeinschaftliche Erwerb der in § 4b UStG bezeichneten Gegenstände einzutragen. Dazu g...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Maßgebende Bilanzsumme

Rn. 3 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die maßgebende BS bestimmt sich nach einer Bilanz, die unter Beachtung von § 5 Abs. 1 PublG aufgestellt wurde (der Verweis in § 1 Abs. 2 Satz 1 PublG auf § 5 Abs. 2 PublG ist offensichtlich ein redaktionelles Versehen bei der Formulierung des Gesetzestexts). Sie ist gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 PublG um darin enthaltene Rückstellungen oder Verbindl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Vergleich mit der Regelung in § 267

Rn. 10 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Übersicht: Größenkriterien des § 1 PublG im Spiegel des § 267 Dabei stellt § 267 auf zwei aufeinander folgende Abschlussstichtage ab, während die Rechtsfolgen d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Maßgebende Umsatzerlöse

Rn. 5 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die UE sind zur Überprüfung des Überschreitens des Schwellenwerts von 130 Mio. EUR gemäß § 277 Abs. 1 zu ermitteln (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 3 PublG). Sie umfassen sämtliche Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie der Erbringung von Dienstleistungen. Alle Arten von Erlösschmälerungen (z. B. Rabatte, Skonti, B...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeines – Rechtsentwicklung

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Bereits für die VZ 1991/1992 war ein befristeter SolZ zur ESt und KSt erhoben worden. Rechtsgrundlage war das Solidaritätszuschlaggesetz – SolZG –, Art 1 des Gesetzes zur Einführung eines befristeten Solidaritätszuschlags und zur Änderung von Verbrauchsteuer- und anderen Gesetzen vom 24.06.1991 (BGBl 1991 I, 1318 = BStBl 1991 I, 640), geänder...mehr

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Russland / II. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 147 Die Gesellschaften sind gem. Art. 19 Steuerkodex der RF verpflichtet, die in der Russischen Föderation festgelegten Steuern und Abgaben zu zahlen. Zu den Steuern und Abgaben zählen die föderalen (die auf dem gesamten Gebiet der RF obligatorisch zu zahlen sind), die regionalen (die von den Subjekten der RF festgesetzt werden) und die örtlichen (die von der örtlichen S...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.2.2.2 Anzeigehandlung

Rz. 443 Der Anzeigepflichtige ist verpflichtet, unverzüglich die Unrichtigkeit der Erklärung anzuzeigen und in der Folge eine Richtigstellung vorzunehmen. Damit die Anzeige "unverzüglich" i. S. d. § 153 Abs. 1 AO erfolgt, muss sie nicht sofort, aber ohne schuldhaftes Zögern[1] abgegeben werden.[2] Folglich steht dem Stpfl. eine nach den Umständen des Einzelfalls zu bemessend...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.6.3 Umfang der Sperrwirkung

Rz. 243 Da § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1e AO den persönlichen Umfang der Sperrwirkung nicht weiter präzisiert, ist davon auszugehen, dass er ebenso zu bestimmen ist wie im Rahmen des § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1c AO.[1] Die damit verbundenen Probleme im Hinblick auf die Benennung der Prüfungsadressaten bei Kapitalgesellschaften können sich auch im Rahmen einer Nachschau auswirken. Rz. ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1.3 Besonderes Besteuerungsverfahren für Fernverkäufe von aus dem Drittlandsgebiet eingeführten Gegenständen in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 Euro (§ 18k UStG)

Rz. 4 Stand: 5. A. Update 3 – ET: 11/2021 Zudem wurde noch der sogenannte "I mport- O ne- S top- S hop – IOSS" eingeführt. Daran können sowohl Drittlandsunternehmen als auch EU-Unternehmen teilnehmen, wenn sie Waren mit einem Warenwert in Höhe von höchstens 150 EUR einführen und die Waren keiner Verbrauchsteuer unterliegen. Die Einfuhr ist in diesem Fall von der Umsatzsteuer befreit. Die ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Gesetzesbegründung

Rz. 5 Stand: 5. A. Update 3 – ET: 11/2021 Die Verwirklichung des Binnenmarkts, die Globalisierung und der technologische Wandel haben zu einer stetigen Zunahme des elektronischen Geschäftsverkehrs und somit der Fernverkäufe von Gegenständen geführt, die sowohl von einem Mitgliedstaat in einen anderen als auch aus Drittgebieten oder Drittländern in die Gemeinschaft geliefert w...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Sonderregelung (Abs. 1)

Rz. 22 Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Sonderregelung nach § 21a UStG und für ihre Anwendung jeweils durch Beantragung in der Zollanmeldung sind durch § 21a Abs. 1 UStG geregelt.[1] Rz. 23 Um das vereinfachte Verfahren nach § 21a UStG nutzen zu können, müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein: Einfuhr von Gegenständen (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG), aus dem Drittlands...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 1.2 Übergangsfragen

Rz. 5 Die mehrfachen Veränderungen der Regelung über die Aussetzungszinsen, insbesondere die Ausdehnung der Zinspflicht, werfen deswegen Fragen hinsichtlich des Anwendungsbereiches auf, weil Rechtsbehelfsverfahren meist sehr langwierig sind und sich deswegen über die zeitlichen Grenzen des Anwendungsbereichs der nacheinander geltenden Vorschriften über Aussetzungszinsen hinw...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 2 § 1 Abs. 1 VwZG

Rz. 6 § 1 Abs. 1 VwZG regelt den Geltungsbereich des VwZG. Für das Besteuerungsverfahren bedeutsam ist, dass das Gesetz nicht nur für die Zustellungen der Bundesbehörden gilt, sondern auch für die Verfahren der Landesfinanzbehörden. Die direkte Anwendbarkeit des VwZG auf Landesfinanzbehörden reicht jedoch nur soweit wie die (zumindest konkurrierende) Gesetzgebungskompetenz d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Inhalt der Regelung

Rz. 836 [Autor/Stand] § 371 Abs. 4 AO ordnet an, dass ein Dritter, der die in § 153 AO bezeichneten Erklärungen nicht oder nicht ordnungsgemäß abgegeben hat, strafrechtlich nicht verfolgt werden kann, sofern ein anderer die in § 153 AO vorgesehene Anzeige rechtzeitig und ordnungsgemäß erstattet. Der Inhalt des § 371 Abs. 4 AO lässt sich daher nur bestimmen, wenn er im Zusamme...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Das sächliche Existenzminimum des Kindes

Rn. 104 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Das sächliche Existenzminimum des Kindes bemisst sich nach dem nach sozialhilferechtlichen Grundsätzen zu ermittelnden tatsächlichen Bedarf, der die Sozialhilfeleistungen zwar über-, jedoch nicht unterschreiten darf, vgl BVerfG v 10.11.1998, 2 BvL 42/93, BStBl II 1999, 174. Der Gesetzgeber muss dem Einkommensbezieher von dessen Erwerbsbezüg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Sonstige Personensteuern gemäß § 12 Nr 3 Hs 1 EStG Alt 2

Rn. 219 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die zweite Fallgruppe, die von § 12 Nr 3 EStG mit einem Abzugsverbot belegt ist, betrifft die sonstigen Personensteuern (§ 12 Nr 3 Hs 1 EStG Alt 2). Hierbei handelt es sich um Steuern, die zwar nicht das Einkommen besteuern, die aber ebenso wie die Steuern vom Einkommen die persönlichen Verhältnisse des StPfl berücksichtigen (zB durch persö...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Erscheinen eines Amtsträgers zur Ermittlung von Steuerstraftaten oder Steuerordnungswidrigkeiten (§ 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. d AO)

Rz. 530 [Autor/Stand] Der Sperrgrund des Erscheinens eines Amtsträgers zur Ermittlung einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit ist nunmehr eigenständig in § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. d AO geregelt. Anders als bei den "prüfungsbedingten"[2] Sperrgründen der Nr. 1 Buchst. a und c des § 371 Abs. 2 Satz 1 AO gilt insoweit keine Beschränkung der Sperrwirkung auf d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.4 Regelmäßige Verwaltungszuständigkeit

Rz. 8 Die grundsätzliche Aufteilung der Verwaltungszuständigkeit innerhalb der Finanzverwaltung ergibt sich bereits aus Art. 108 GG. Dieser überträgt in Abs. 1 die Verwaltung der Zölle, Finanzmonopole und bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern einschließlich der EUSt und der EG-Abgaben den Bundesfinanzbehörden,[1] die Verwaltung der übrigen Steuern in Abs. 2 den Landes...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflichten nach... / 3.5 Abweichungen bei den Aufbewahrungsfristen

Rz. 71 Die steuerrechtliche Aufbewahrungsfrist beträgt für Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Bilanzen, Arbeitsunterlagen und Buchungsbelege 10 Jahre; dies entspricht § 257 Abs. 4 HGB. Andere Unterlagen sind 6 Jahre aufzubewahren. Ein Gesetzgebungsvorhaben im Jahr 2013, die Aufbewahrungsfristen auf 8 bzw. 6 Jahre zu verkürzen,[1] ist bislang nicht umgesetzt worden.[2] Rz....mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Leistungen für den unternehmerischen Bereich

Tz. 8 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Entscheidendes Kriterium für den Vorsteuerabzug ist, dass die Leistungen (Lieferungen und oder sonstigen Leistungen) für den unternehmerischen Bereich des Verbandes/Vereins ausgeführt worden sind. Hintergrund ist, dass die Umsatzteuer für Unternehmer keine Belastung darstellen soll, sondern ausschließlich von den Nichtunternehmern, d. h. den ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Zuwiderhandlungen gegen Auflagen der besonderen Steueraufsicht (§ 379 Abs. 3 AO)

Rz. 640 [Autor/Stand] Nach § 379 Abs. 3 AO handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Auflage (§ 120 Abs. 2 Nr. 4 AO), die einem Verwaltungsakt (VA) für Zwecke der besonderen Steueraufsicht (§§ 209–217 AO) beigefügt worden ist, zuwiderhandelt. Als Täter kommt nur der Adressat der Auflage in Betracht. Rz. 641 [Autor/Stand] Den Begriff der Auflage definiert §...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 30 [Autor/Stand] Mit § 379 AO werden verschiedene Verstöße gegen steuerrechtliche (insb. betreffend die Mitwirkung im Besteuerungsverfahren, §§ 117c, 138 ff., §§ 140 ff. AO) und außersteuerrechtliche Pflichten mit Bußgeld bedroht, weil der staatliche Steueranspruch schon hierdurch gefährdet ist, allerdings nicht in einer derart konkreten Weise, wie sie insb. mit der Erst...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das Dahinsiechen des Schade... / VI. Ausblick

Ende der Verbrauchsteuer: Es ließen sich noch diverse Fälle anführen, in denen die Beurteilung von Schadensersatzzahlungen neu zu beurteilen wären. Letztendlich könnte die neuere Auffassung des EuGH (und des GA) sogar einen gewissen Vereinfachungseffekt haben. Es entfiele in mancherlei Fällen die schwierige Abgrenzung von nicht steuerbarem Schadensersatz zu steuerbarem Entge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.11.5 Zölle und Verbrauchsteuern

Rz. 148 Der maßgebliche materiell-rechtliche Tatbestand für die Zollschuld ist die Einfuhr von einfuhrabgabenpflichtigen Waren in den freien Verkehr oder das Verfahren der vorübergehenden Verwendung; in diesem Zeitpunkt wird die Zollschuld i. S. d. § 38 InsO begründet.[1] Liegt dieser Zeitpunkt vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ist die Zollschuld Insolvenzforderung....mehr