Fachbeiträge & Kommentare zu Verbrauchsteuer

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Leistungsaustausch und wirt... / IV. Zwischenfazit

EuGH-Urteil als unklarer Ausgangspunkt: Das Urteil des EuGH vom 12.5.2016, in dem dieser festgestellt hat, dass Personen keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, wenn sie mit den Einnahmen aus dieser Tätigkeit nur einen geringen Teil ihrer Kosten decken, hat in nachfolgenden Entscheidungen des BFH seinen Niederschlag gefunden. Der BFH konnte an den Vorgaben des EuGH natürlic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Besondere Vorschriften für die Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 1 Die EUSt bildet einen unselbstständigen Teil der USt und ist selbst USt. Auch die Vorläufer des UStG 2005 enthielten in § 15 UStG 1932, § 15 UStG 1951 und § 21 UStG 1967/73 Sondervorschriften über die EUSt bzw. Umsatzausgleichsteuer. Im Gegensatz zu den UStG 1932 und 1951 ist die EUSt nicht mehr in einer Ausgleichsteuerordnung, sondern weitgehend im UStG selbst geregel...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.4 Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung (Art. 79 Abs. 1 Buchst. a UZK)

Rz. 164 Gem. Art. 79 Abs. 1 Buchst. a UZK entsteht eine Einfuhrzollschuld, wenn eine einfuhrabgabenpflichtige Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen wird. Die sinngemäße Anwendung auf die EUSt gem. § 13 Abs. 2 i. V. m. § 21 Abs. 2 UStG bedeutet, dass die EUSt mit dem Entzug von eustpflichtigen Gegenständen aus der zollamtlichen Überwachung entsteht. Entgegen dem Wortlau...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.1 Steuergegenstand

Rz. 45a Nach der Formulierung in § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG ist Steuergegenstand der EUSt die Einfuhr von Gegenständen (aus dem Ausland) im Inland. Zollrechtliche Vorschriften, die status- und schuldrechtliche Folgen für Waren festlegen, die nicht aus dem Ausland eingeführt worden sind, sind daher von der sinngemäßen Anwendung auf die EUSt ausgeschlossen. Werden Unionswaren im In...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Erfassung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs

Rz. 58 Zur Erfassung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs wird dieser zollamtlich überwacht (Art. 134 UZK; § 1 Abs. 1 S. 1 ZVG). Damit sollen in erster Linie die Erhebung der Einfuhrabgaben, zu denen auch die EUSt gehört, sowie die Einhaltung der Verbote und Beschränkungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr gesichert werden (§ 1 Abs. 3 ZVG, § 209 Abs. 1 AO). Entgegen d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.2 Abgabenschuld bei der Überführung von Gegenständen in den freien Verkehr (Art. 77 UZK)

Rz. 137 Gem. Art. 77 Abs. 1 Buchst. a UZK entsteht die Einfuhrzollschuld durch Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr. Es handelt sich hierbei um die ordnungsgemäße Abfertigung aufgrund einer Anmeldung von Waren, die entweder zollpflichtig als Nicht-Unionswaren eingeführt worden sind und unmittelbar daran zur Überführung in den freien Verkehr angemeldet werden oder sic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Allgemeines

Rz. 33a Wie in den Sonderverbrauchsteuergesetzen (§ 23 MinöStG; § 22 Abs. 3 AlkoholStG; § 21 TabStG; § 17 Abs. 1 SchaumwZwStG; § 13 Abs. 1 BierStG; § 13 Abs. 1 KaffeeStG) ist auch im UStG für den Steuergegenstandder Einfuhr aus Drittländern die sinngemäße Anwendung der Zollvorschriften vorgeschrieben. Gemäß § 21 Abs. 2 UStG gelten die Vorschriften für Zölle – ausgenommen die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.3.3.4 Sonderkosten der Fertigung

Rz. 213 Sonderkosten der Fertigung i. S. v. § 255 Abs. 2 S. 2 HGB sind Aufwendungen für Modelle, spezielle Werkzeuge, Vorrichtungen, Entwürfe, Schablonen, Schnitte, Materialversuche und Lizenzen.[1] Hierzu gehören außerdem auftrags- oder objektgebundene Kosten der Planung und Konstruktion. Hingegen unterliegen Kosten für Forschung und Neuentwicklung von Produkten oder Produk...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.3.3.10 Nicht aktivierbare Vertriebskosten (§ 255 Abs. 2 S. 4 HGB)

Rz. 227 Vertriebskosten dürfen nach § 255 Abs. 2 S. 4 HGB nicht in die Herstellungskosten einbezogen werden. Grund hierfür ist das Vorsichtsprinzip nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB. Vertriebskosten tragen nicht zur Werthaltigkeit eines Wirtschaftsguts bei. Vertriebskosten sind alle Aufwendungen, die durch den Absatz von Produkten oder Leistungen veranlasst sind. Zu den nicht akti...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 2.1.3.2 Aktivierungswahlrechte

Rz. 71 Damnum Ist bei einem Schulddarlehen der Erfüllungsbetrag (Nennbetrag) höher als der Ausgabebetrag (Verfügungsbetrag), so besteht handelsrechtlich ein Wahlrecht, den Unterschiedsbetrag zwischen Erfüllungsbetrag und Ausgabebetrag zu aktivieren (im Rechnungsabgrenzungsposten, § 250 Abs. 3 HGB). Aus dem Grundsatz, dass aus einem handelsrechtlichen Aktivierungswahlrecht für...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.2.2.1 Steuerrechtliche Sondervorschriften

Rz. 11 Die Geltung der sich aus handelsrechtlichen Einzelbestimmungen ergebenden Bilanzierungsgebote (Rz. 8 ff.) wird in erster Linie durch die steuerrechtlichen Sondervorschriften in § 5 Abs. 2–5 EStG eingeschränkt. Für Verpflichtungen, die nur zu erfüllen sind, soweit künftig Einnahmen oder Gewinne anfallen, sind Verbindlichkeiten (Rz. 8 Pkt. 4) oder Rückstellungen (Rz. 8 P...mehr

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Was Arcomet (C-726/23) offe... / a) Keine Dienstleistung zu positiven wie negativen Preisen

Zunächst weist sie darauf hin, dass die Preisanpassung laut Sachverhalt in beide Richtungen erfolgen konnte.[39] Im Streitjahr wurde der Preis reduziert und es kam zu einer Erstattung an den Käufer.[40] Die Finanzverwaltung wollte diese Erstattung als Entgelt für eine im Inland erbrachte Dienstleistung des Käufers an den Verkäufer behandeln.[41] Bei einer Preiserhöhung hätte...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 3.5 ABC der temporären Differenzen

Rz. 42 Alphabetische Übersicht sämtlicher Differenzen in einer Bilanz:mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Forderungen nach Einführung eines erhöhten Steuersatzes (sog. Luxussteuersatz)

Rz. 18 Seit Einführung der MwSt in Deutschland zum 1.1.1968 sind auch wiederholt Überlegungen angestellt worden, einen erhöhten Steuersatz (sog. Luxussteuersatz) einzuführen. Erhöhte Steuersätze sind früher in mehreren EU-Mitgliedstaaten (z. B. Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Österreich, Portugal und Spanien) auf bestimmte Konsumgüter des gehobenen Bedarfs (z. B....mehr

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Steuerberater und GmbH-Gesc... / 4 Suche: Den geeigneten Steuerberater erkennen und finden

Einen passenden Steuerberater hat man gefunden, wenn man menschlich "mit ihm kann", wenn also die "Chemie stimmt", er die Branche und deren wirtschaftliche Chancen und Schwierigkeiten kennt, er Fragen verständlich beantwortet und den Einsatz von KI offen kommuniziert und sie verantwortungsvoll einsetzt, er zuverlässig und genau ist und er von sich aus Ideen und Steuersparvorschlä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 81. Gesetz zur Einführung eines befristeten Solidaritätszuschlags und zur Änderung von Verbrauchsteuer- und anderen Gesetzen (Solidaritätsgesetz), BGBl I 90, 1318

Rn. 101 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Am 14.05.1991 hat der Deutsche Bundestag das Solidaritätsgesetz in dritter Lesung verabschiedet. Die erforderliche Verpflichtung von Arbeitgebern, Geldinstituten, Kapitalgesellschaften zum Einbehalt der Ergänzungsabgabe neben Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, Aufsichtsratsteuer etc ergibt sich jedoch erst aus einer Vorschrift des Steueränderu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) ABC der Anschaffungskosten

Rn. 249 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Abbruchkosten eines Gebäudes als AK des Grund und Bodens s Rn 591 Abstandszahlung Zur Befreiung von einer dinglichen Last können Abstandszahlungen Grundstücks-AK sein (Spindler, DB 1993, 297; BFH BStBl II 1993, 486; sowie FG BaWü EFG 2003, 378 für Verzicht auf den Erwerb von GmbH-Anteilen; FG Nürnberg v 17.09.2001, I 282/2000, DStRE 2002, 194 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 31. Die Änderungen des Jahres 1976 (EStÄndG/KStRG/EGAO)

Rn. 35 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 10d EStG, der erst durch das EStRG 1974 dergestalt geändert wurde, daß der Gewinn zwar durch Vermögensvergleich, jedoch nicht mehr aufgrund ordnungsmäßiger Buchführung ermittelt sein mußte, wurde durch EStÄndG vom 20.04.1976 (BStBl I 76, 282) erneut und nunmehr viel wesentlicher geändert. Den Verlustabzug können ab dem VZ 1975 alle Steuerpf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Wirkungsweise des ermäßigten Steuersatzes

Rz. 5 Für die Höhe der Endbelastung einer Ware oder sonstigen Leistung mit USt ist allein die Höhe des Steuersatzes auf der Endstufe maßgebend (§ 12 UStG Rz. 8). Deshalb wirkt sich eine Steuerermäßigung auch stets nur bei solchen Endstufenumsätzen aus, d. h. bei Umsätzen an Leistungsempfänger, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Rz. 6 Bei Umsätzen, die dem ermäßigte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Gründe für die Steuerermäßigungen

Rz. 9 Aus dem Grundgedanken, der der Steuerermäßigung bei der Einführung des MwSt-Systems in Deutschland zum 1.1.1968 zugrunde lag, ergab sich, dass der ermäßigte Steuersatz immer nur im Hinblick auf ein begünstigungswürdiges Interesse des privaten Letztverbrauchers gerechtfertigt war. Die Frage, welche Bereiche des Allgemeinbedarfs im Interesse des privaten Verbrauchers als...mehr

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Mehrwertsteueraktionsplan u... / Zusammenfassung

Überblick Die EU-Kommission hatte am 7.4.2016 eine Mitteilung über einen Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer[1] veröffentlicht, in dem sie ihre Arbeitsschwerpunkte im Bereich der Mehrwertsteuer für die nahe Zukunft beschrieb. Ziel der EU-Kommission ist die Schaffung eines moderneren, einfacheren EU-Mehrwertsteuersystems, das weniger anfällig für Betrug und gleichzeitig ...mehr

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Mehrwertsteueraktionsplan u... / 1.2.3 Fernverkauf von aus Drittgebieten oder Drittländern eingeführten Gegenständen

Dieser Teil der an die Stelle der vorherigen Versandhandelsregelung tretenden Fernverkaufsregelung als besondere Ortsbestimmung für Lieferungen ist neu, auch wenn das vorherige Unionsrecht diese Fälle bereits in der Form regelte, dass im Fall der Beförderung oder Versendung der Liefergegenstände von einem Drittgebiet oder Drittland aus die Beförderung/Versendung als vom Einf...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Monopolstraftaten

Rz. 16 [Autor/Stand] Nach Streichung der besonderen Strafvorschriften des BranntwMonG (§§ 119–125 BranntwMonG a.F.) im Jahr 1987[2] gelten für Branntweinabgaben, die Verbrauchsteuern i.S.d. AO sind, die materiellen Strafbestimmungen der §§ 369–376 AO unmittelbar. Eines besonderen Hinweises auf die §§ 385 ff. AO bedurfte es daher nicht. Das Erschleichen eines überhöhten Übern...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)

Rz. 101 [Autor/Stand] Zu den inzwischen erheblich erweiterten Prüfungsaufgaben (§ 2 Abs. 1 Nr. 1–9 SchwarzArbG) und den Ermittlungsbefugnissen der FKS-Beamten (§§ 14–14c SchwarzArbG) s. § 370 Rz. 1287 ff. und 1291 ff.[2] So kann die FKS nunmehr selbständig Strafverfahren wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt gem. § 266a StGB führen und abschließen, wenn...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Erfordernis der Gegenseitigkeit

Rz. 50 [Autor/Stand] Durch das JStG 2010 wurden die Sätze 3 und 4 des § 370 Abs. 6 AO gestrichen, die die Verfolgung der Hinterziehung von Steuern i.S.v. § 370 Abs. 6 Satz 2 AO (Umsatzsteuern und harmonisierte Verbrauchsteuern von EU- Mitgliedstaaten) von der Verbürgung der Gegenseitigkeit abhängig gemacht hatten (s. § 370 Rz. 557).mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Sicherung der Vermögensabschöpfung

Rz. 451 [Autor/Stand] Das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13.4.2017[2] hat zum 1.7.2017 die strafrechtliche Vermögensabschöpfung in materieller und verfahrensrechtlicher Hinsicht grundlegend neu konzipiert (s. dazu § 370 Rz. 1130 ff., § 399 Rz. 300 ff. auch zu sonstigen Neuerungen und § 375 Rz. 32 ff.). Auch wenn der Gesetzgeber nun eine einhei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Anlasstaten im Steuerstrafrecht

Rz. 404 [Autor/Stand] Nach dem durch das TKÜG 2008[2] und dem Gesetz vom 25.6.2021 zum 1.7.2021[3] erweiterten Straftatenkatalog des § 100a Abs. 2 StPO sind Anlasstaten für eine TKÜ auch schwere Steuerdelikte nach der AO. Eine TKÜ ist u.a. zulässig bei folgenden schweren Steuerdelikten: Steuerhinterziehung in großem Ausmaß nach § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO, sofern der Täter a...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Tatbegriff bei einzelnen Steuerarten

Rz. 1331 [Autor/Stand] Die Rspr. hierzu – speziell im Steuerstrafrecht – ist wenig stringent[2]. Nur vereinzelte Entscheidungen des BGH enthalten grundlegende Ausführungen zum Tatbegriff im Steuerstrafrecht[3]. Rz. 1332 [Autor/Stand] So hat der BGH bei der Hinterziehung von Einkommensteuer hinsichtlich eines Veranlagungszeitraums materiell-rechtlich und damit auch prozessual ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / X. Europäisches ne bis in idem

Rz. 1359 [Autor/Stand] Ein Strafverfolgungshindernis auf europäischer Ebene begründet das Doppelverfolgungsverbot gem. Art. 50 GRC, Art. 54 SDÜ (s. auch § 370 Rz. 561, 563). Es führt zu einem transnationalen Strafklageverbrauch. Nähere Einzelheiten dazu, insb. zur EuGH-Rspr., sind auch bei § 399 Rz. 922 ff. dargestellt. Seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1.12.200...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2 Vor dem 1.7.2020 ausgestellte Gutscheine

Rz. 69 Hat ein Gastwirt usw. vor dem 1.7.2020 einen Gutschein ausgestellt (und den entsprechenden Wert vom Gutscheinerwerber vereinnahmt), der den jeweiligen Gutscheininhaber zum Essen und Trinken in einem bestimmten Lokal berechtigt (Restaurantgutschein), handelt es sich um einen Einzweckgutschein. Aus damaliger Sicht konnten mit dem Gutschein ausschließlich Restaurantdiens...mehr

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Keine verdeckte Verrechnung... / I. Einleitung

Die umsatzsteuerliche Behandlung konzerninterner Dienstleistungen zählt seit Jahren zu den konfliktträchtigsten Bereichen des Mehrwertsteuerrechts.[1] In multinationalen Unternehmensgruppen ist es gängige Praxis, zentrale Funktionen – etwa Unternehmenssteuerung, Finanzierung, IT-Services, Personalwesen, Marketing oder Rechtsberatung – auf Ebene der Muttergesellschaft oder sp...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2 Verwaltungshoheit als Teil der Steuerhoheit

Rz. 2 Das GG befasst sich in Art. 104a–115 GG mit dem Finanzwesen. Die durch das Finanzreformgesetz v. 12.5.1969[1] mit Wirkung ab 1.1.1970 geänderten bzw. neu gefassten Art. 105–108 GG betreffen die Seite der Einnahmen durch Steuern. Als Teil der dort geregelten Steuerhoheit (diese wiederum ist Teil der Finanzhoheit und damit der Staatshoheit) ist neben der Gesetzgebungshoh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.41 Weiterleitung von Mitteilungen nach § 116 Abs. 1 AO an die Zollverwaltung (Nr. 28a)

Rz. 50 Gem. § 116 Abs. 1 AO haben die Gerichte und die Behörden von Bund, Ländern und kommunalen Trägern der öffentlichen Verwaltung, die nicht Finanzbehörden sind, Tatsachen, die sie dienstlich erfahren und die auf eine Steuerstraftat schließen lassen, dem BZSt mitzuteilen. Dieses teilt die Tatsachen den für die Strafverfolgung zuständigen Behörden mit. Da die Informationen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.1 Nutzungsberechtigter (§ 50g Abs. 3 Nr. 1 EStG)

Rz. 40 Nach § 50g Abs. 3 Nr. 1 S. 1 EStG tritt die Steuerbefreiung nur ein, wenn der Gläubiger der Erträge auch deren Nutzungsberechtigter ist. Dies geht auf Art. 1 Abs. 1 der Zins- und Lizenzrichtlinie zurück. Diese Vorschrift dient der Verhinderung von missbräuchlichen Gestaltungen. § 50g Abs. 3 Nr. 1 S. 2 EStG definiert den Begriff des "Nutzungsberechtigten", und zwar getr...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Andere Gesetze i. S. des § 140 AO bei nationalen Verbrauchsteuern

Leitsatz 1. Wird eine gerichtliche Entscheidung gegen elektronisches Empfangsbekenntnis an das besondere elektronische Behördenpostfach übermittelt, kommt es für den Zeitpunkt der Zustellung darauf an, wann der Empfänger das Dokument tatsächlich und empfangsbereit entgegengenommen hat. 2. Der Begriff "andere Gesetze" in § 140 der Abgabenordnung (AO) verweist auch auf ausländische Buchführungspflichten (Anschluss an Urteile des Bundesfinanzhofs ‐‐BFH‐‐ vom 14.11.2018 ‐ I R 81/16, BFHE 263, 108, BS...20.04.2021 ‐ IV R 3/20mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Ausfuhr in das Drittlandsgebiet (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 UStG)

Rz. 20 Unter Ausfuhr versteht man den Vorgang, durch den ein Gegenstand vom Inland in das Drittlandsgebiet gelangt. Weder das UStG noch die MwStSystRL enthalten eine gesetzliche Definition des Begriffes "Ausfuhr". Nach der Begriffsbestimmung des § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 UStG 1967/73 musste der Gegenstand der Lieferung in das Ausland gelangt sein. Diese Definition entsprach dem ...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 / 2.2.8 Innergemeinschaftliche Erwerbe

Zeilen 24–29 Die Angaben zu innergemeinschaftlichen Erwerben sind in dem Voranmeldungszeitraum zu machen, in dem die Rechnung ausgestellt wird, spätestens jedoch in dem Voranmeldungszeitraum, in dem der auf den Erwerb folgende Monat endet. In Zeile 24 ist der (ausnahmsweise steuerfreie) innergemeinschaftliche Erwerb der in § 4b UStG bezeichneten Gegenstände einzutragen. Dazu g...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.4.1 Aktivierungspflichtige Steuern

Rz. 89 Aktivierungspflichtig sind Steuern, wenn sie entweder als Bestandteile der Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren sind oder Steuern eine aktivierungspflichtige Forderung darstellen. Rz. 90 Zu den als Anschaffungskosten aktivierungspflichtigen übrigen Steuern zählen z. B. Steuern und öffentliche Abgaben, die dem Anschaffungsvorgang direkt zuzurechnen sind, ...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 5.2.2 Sonstige Steuern

Rz. 194 Bei den sonstigen Steuern lassen sich hinsichtlich der Behandlungsweise bei der steuerlichen Gewinnermittlung folgende Gruppen unterscheiden: ergebnisneutral zu behandelnde Steuern, Steuern, die das Schicksal der mit ihnen in direktem Zusammenhang stehenden Vermögensgegenstände teilen, und sofort erfolgswirksam zu behandelnde Steuern. Manche Steuern lassen sich hinsichtl...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.4.2 Abbildung der aufwandswirksam zu verrechnenden sonstigen Steuern

Rz. 94 Bei den als Aufwand zu verrechnenden nicht ertragsabhängigen Steuern kann man folgende 3 Fallgruppen unterscheiden: Steuern in direktem Zusammenhang mit einer bestimmten Aufwandsart, direkt mit dem Umsatz verbundene Verbrauch- und Verkehrsteuern, für die das Unternehmen branchentypisch Steuerschuldner ist, und restliche aufwandswirksam zu verrechnende nicht ertragsabhäng...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 5.1 Ermittlung des steuerlichen Gewinns durch Einnahmenüberschussrechnung

Rz. 180 Die Einnahmenüberschussrechnung ermittelt den steuerlichen Gewinn durch Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 3 EStG). Das der Einnahmenüberschussrechnung zugrunde liegende Zu- und Abflussprinzip gilt mit folgenden Ausnahmen uneingeschränkt:[1] abnutzbare (§ 4 Abs. 3 Satz 3 EStG) und nicht abnutzbare Anlagegüter sowie diesen gleich ges...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 1.2.4 Umsatzsteuer

Rz. 21 Bei der Umsatzsteuer, die ihrer Ausgestaltung nach eine Verkehrsteuer ist, weil ihr grundsätzlich alle Vorgänge des Rechts- und Wirtschaftsverkehrs unterliegen[1], handelt es sich ihrem finanzwissenschaftlichen Charakter nach um eine allgemeine Verbrauchsteuer. Rz. 22 Steuerpflichtiger der Umsatzsteuer ist der Unternehmer i. S. d. UStG. Unternehmer kann jede Person, Pe...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 1.1 Systematisierung von Steuern

Rz. 1 Dem Grunde nach zählen zu den Steuern nur solche Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein (§ 3 A...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 1.2.5 Spezielle Verbrauch- und Aufwandsteuern

Rz. 24 Nach der Ertragshoheit können die speziellen Verbrauch- und Aufwandsteuern eingeteilt werden: auf Bundesebene: Tabaksteuer, Branntwein-[1], Schaumwein-, Zwischenerzeugnis-, Alkopop-, Energie-, Stromsteuer und Kaffeesteuer (Art. 106 Abs. 1 Nr. 2 GG), auf Landesebene: Biersteuer (Art. 106 Abs. 2 Nr. 4 GG), auf kommunaler Ebene: Getränkesteuer, Vergnügungsteuer, Hundesteuer...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.4 Übrige Steuern

Rz. 87 Zu den übrigen, d. h. nicht ertragsabhängigen Steuern, zählen sämtliche Verkehr- und Verbrauchsteuern sowie die Steuern vom Vermögen (Grundsteuer sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer) bzw. die diesen Steuern entsprechenden ausländischen Steuern. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer gehört, sofern der Unternehmer bzw. der Mitunternehmer der von der Erbschaft bzw. Schenku...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 2.2.5.2 Vorzugsstellung im Insolvenzverfahren

Rz. 14 Unabhängig vom Zeitpunkt der Pfändung geht das Pfändungspfandrecht nach § 282 Abs. 2 Hs. 2 AO anderen Pfandrechten oder sonstigen Vorzugsrechten vor, die in der Insolvenz dem vertraglich bestellten Pfandrecht[1] nicht gleichgestellt sind.[2] Hierzu treffen indes §§ 50, 51 InsO die Regelungen, dass die wesentlichen Pfand- und Vorzugsrechte des Zivilrechts dem Pfändungs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Rechtsentwicklung

Rn. 1 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Durch das Gesetz zur Einführung eines befristeten SolZ und zur Änderung von Verbrauchsteuer- und anderen Gesetzen (SolidaritätsG) v 24.06.1991, BGBl I 1991, 1318 ist erstmals ein SolZ zur ESt und zur KSt eingeführt worden. Die Festsetzung und Erhebung des SolZ nach dem SolidaritätsG war befristet und wurde nur als Zuschlag zur ESt und zur KSt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verfassungsmäßigkeit

Rn. 9 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Die Ausgestaltung des SolZ als Ergänzungsabgabe zur ESt und zur KSt ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG v 26.03.2025, 2 BvR 1505/20, Rz 70; BFH BStBl II 2012, 43; BFH BFH/NV 2011, 1685). Die Abgabe stellt eine Ergänzung der ESt und KSt dar, die mit dem GG vereinbar ist, da es im Verhältnis zum StPfl ohne weiteres zulässig gewesen wä...mehr

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Vorräte: Ermittlung der Her... / 4 Steuern

Die Erfassung von Steuern als potenzieller Teil der Herstellungskosten ist handelsrechtlich nicht gesondert geregelt. Insoweit gelten daher die allgemeinen Grundsätze. Danach gilt: gewinnabhängige Steuern sind keine Aufwendungen, die im Zuge der Leistungserstellung entstehen, sondern belasten den Ertrag aus der Veräußerung des Hergestellten. Als solche sind sie nicht Teil de...mehr

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Vorräte: Ermittlung der Her... / 1.1 Grundlagen

Herstellungskosten sind handelsrechtlich definiert als "die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstands, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen"[1]. Wie die Anschaffungskosten sind auch die Herstellungskosten fi...mehr