Fachbeiträge & Kommentare zu Verbrauchsteuer

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Zufallserkenntnisse bei einer TKÜ

Rz. 273 [Autor/Stand] Problematisch ist die Verwendungsbefugnis gem. § 393 Abs. 3 Satz 2 AO vor allem für anlässlich einer TKÜ gewonnene steuerlich relevante Tatsachen, die sich auf einen nicht in § 100a Abs. 2 StPO aufgeführten Straftatbestand beziehen und über die die FinB durch andere Strafverfolgungsbehörden informiert wird. Die Verwertbarkeit solcher Zufallsfunde im Bes...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 13.1 Umsatzsteuernachschau – ohne Vorwarnung möglich

Aufgrund des § 27b UStG können mit der Umsatzsteuer betraute Amtsträger (in der Regel Umsatzsteuerprüfer) bei Ihnen ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer regulären Prüfung eine sog. Umsatzsteuernachschau durchführen. Die Umsatzsteuernachschau kann zur Sicherstellung einer gleichmäßigen Festsetzung und Erhebung der Umsatzsteuer vorgenommen werden. Sie erfolgt ohne vor...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.2 Art. 41 ZollBefrVO: Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden

Rz. 139 Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden sind unter den in Art. 41 ZollBefrVO [1] genannten Voraussetzungen abgabenfrei. Nach § 1 Abs. 1 letzter Hs. EUStBV ist die Anwendung des Art. 41 ZollbefrVO (vormals Art. 45 ZollBefrVO) ausgeschlossen. Jedoch regeln die aufgrund der RL 2007/74/EG v. 20.12.2007 über die Befreiung von aus Drittländern kommenden Reisenden eingefüh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.11 Kleinsendungs-Einfuhrmengen-Verordnung (KF-VO)

Rz. 223 Die Kleinsendungs-Einfuhrmengen-Verordnung (KF-VO)[1] regelt die Befreiung von der EUSt bei nicht kommerziellen Kleinsendungen. § 5 Abs. 2 UStG bildet die Rechtsgrundlage u. a. auch für die KF-VO. Für die EUSt hat die KF-VO Vorrang vor der ZollBefrVO. Die KF-VO hat die Bestimmungen des § 51 AZO über die außertarifliche Zollfreiheit von Geschenksendungen mWv 1.1.1975 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Absehen von der Steuerfestsetzung, § 15 EUStBV

Rz. 230 Die EUSt entsteht von vornherein nach § 15 EUStBV nicht, wenn sie weniger als 10 EUR beträgt und als Vorsteuer (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG) abgezogen werden kann. Die gleichmäßige Erhebung der Steuern darf nämlich nicht dazu führen, dass die Kosten für ihre Erhebung, Einziehung und Entrichtung den Steuerbetrag erheblich übersteigen. Nicht nur der Verwaltungsaufwand, sonde...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 3.4 Stundung der Leistung (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 16 Die letzte der in § 257 Abs. 1 AO genannten Alternativen, bei deren Vorliegen die Vollstreckung einzustellen oder zu beschränken ist, betrifft den Fall der Stundung der Leistung nach § 222 AO. Der Stundung gleich steht der Zahlungsaufschub nach § 223 AO, der allerdings nur bei Zöllen und Verbrauchsteuern in Betracht kommt.[1] Dabei ist nicht bereits ein Antrag auf Stu...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 156 Ab... / 2.3 Erfordernis der Zustimmung durch den Bundesrat (Satz 4)

Rz. 11 Die Rechtsverordnung nach § 156 Abs. 1 AO bedarf der Zustimmung des Bundesrates, soweit sie Besitz- und Verkehrsteuern sowie die Realsteuern betrifft. Soweit sie Abgaben betrifft, die bundesgesetzlich geregelt sind und deren Aufkommen allein dem Bund zusteht, ist eine Zustimmung des Bundesrates nicht erforderlich. § 156 Abs. 1 S. 4 AO stellt klar, dass die Rechtsveror...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 2.1 Fälligkeit der Leistung

Rz. 3 Erste Voraussetzung für den Beginn der Vollstreckung ist die Fälligkeit der Leistung, die von der Vollstreckungsbehörde geltend gemacht wird. Die Fälligkeit der Leistung bestimmt sich dabei regelmäßig nach den jeweiligen Einzelsteuergesetzen, auf die in § 220 Abs. 1 AO verwiesen wird.[1] Findet sich in dem jeweiligen Einzelsteuergesetz keine Regelung zur Fälligkeit der...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.1.2 Steuerliche Rückwirkung (Rückwirkungsfiktion § 2 UmwStG)

Rz. 67 Steuerlicher Übertragungsstichtag und Rückwirkungszeitraum Das zivilrechtliche Wirksamwerden der Verschmelzung bedingt gem. § 20 Abs. 1 UmwG die Eintragung im jeweiligen Register. Der Zeitpunkt, von dem an die Handlungen der übertragenden Rechtsträger als für Rechnung des übernehmenden Rechtsträgers vorgenommen gelten, wird jedoch handelsrechtlich durch den im Verschme...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
One-Stop-Shop (OSS) / 4.1 Anwendungsbereich

Sowohl Drittlandsunternehmer als auch EU-Unternehmer können Importsendungen, die direkt an einen nichtsteuerpflichtigen Abnehmer in der EU versandt werden, über den sog. Import-One-Stop-Shop (IOSS) deklarieren.[1] Voraussetzung ist, dass die Warensendung einen Sachwert von höchstens 150 EUR hat und die Waren keiner Verbrauchsteuer unterliegen. In diesem Fall ist die Einfuhr ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Innergemeinschaftlicher Erwerb / 6 Bemessungsgrundlage und Steuersatz

Die Bemessungsgrundlage[1] ergibt sich gem. § 10 Abs. 1 UStG auch für den innergemeinschaftlichen Erwerb aus allem, was der Erwerber aufwendet, um die Lieferung zu erhalten. Grundsätzlich ist das vereinbarte Entgelt, auch bei Anwendung der Istversteuerung, die Basis für die Erwerbsbesteuerung. Aufwendungen, die als Nebenleistungen das Schicksal der Hauptleistung teilen, wie ...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / a) Haftung für Betriebssteuern

Rz. 278 Die Haftung umfasst nur Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, bei denen sich die Steuerpflicht zwingend auf den Betrieb des Unternehmens gründet (Betriebssteuern). Den Steuern stehen die Ansprüche auf Erstattung von Steuervergütungen gleich. Zu den Betriebssteuern gehören insb.: USt, Gewerbesteuer, Verbrauchsteuern bei Herstellungsbetrieben und Rückforderung von ...mehr

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§ 26 Kartellrecht / a) Schwellenwerte des § 35 Abs. 1 GWB

Rz. 233 Nach § 35 Abs. 1 GWB ist die deutsche Fusionskontrolle anwendbar, wennmehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Entgelt / 6 Weitere Bemessungsgrundlagen des Umsatzsteuerrechts

Das Entgelt ist die generelle und damit wichtigste Bemessungsgrundlage des Umsatzsteuerrechts. Daneben existieren für besondere Geschäftsvorfälle aber auch noch andere Bemessungsgrundlagen. Bei Mehrzweckgutscheinen gilt Folgendes: Für ab dem 1.1.2019 ausgestellte (Geschenk-)Gutscheine gelten neue EU-weite Regelungen betreffend sog. "Einzweck- und Mehrzweckgutscheine", welche i...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Entgelt / 3 Praxisbeispiele zum Entgelt

Zum Entgelt gehören insbesondere Vorschüsse, Voraus- und Abschlusszahlungen, Trinkgelder, wenn zwischen der Zahlung und der Leistung des Unternehmers ein kausaler Zusammenhang besteht, Zuschüsse und Zahlungen von dritter Seite, die in einem kausalen Zusammenhang mit der Leistung stehen, Preis für Nebenleistungen, welche das Schicksal der Hauptleistung teilen (z. B. dem Kunden mi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / 2. Verpflichtung zur Regelung im nationalen Recht

Berücksichtigung von Bereicherungen ist umsetzungsbedürftig: Hiermit setzt der EuGH seine vorstehend dargestellte, bisherige Rechtsprechung zur Frage eines "Rückzahlungserfordernisses" konsequent fort. Grundsätzlich müssen Steuern dem Abgabenpflichtigen ohne Einschränkungen erstattet werden (beim Erstattungsanspruch handelt es sich um einen unionsrechtlich geschützten Anspru...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zur Entstehung und Erhebung der Tabaksteuer bei einem Zigarettenschmuggel durch mehrere Mitgliedstaaten

Leitsatz 1. Können Tabakwaren, die infolge einer unrechtmäßigen Einfuhr in das Gebiet der Gemeinschaft gemäß Art. 7 Abs. 2 Buchst. d der Richtlinie 2008/118/EG des Rates vom 16.12.2008 über das allgemeine Verbrauchsteuersystem und zur Aufhebung der Richtlinie 92/12/­EWG – RL 2008/118 – (Amtsblatt der Europäischen Union 2009, Nr. L 9, 12) als in den steuerrechtlich freien Ver...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.4.1 Aktivierungspflichtige Steuern

Rz. 89 Aktivierungspflichtig sind Steuern, wenn sie entweder als Bestandteile der Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren sind oder Steuern eine aktivierungspflichtige Forderung darstellen. Rz. 90 Zu den als Anschaffungskosten aktivierungspflichtigen übrigen Steuern zählen z. B. Steuern und öffentliche Abgaben, die dem Anschaffungsvorgang direkt zuzurechnen sind, ...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 5.2.2 Sonstige Steuern

Rz. 194 Bei den sonstigen Steuern lassen sich hinsichtlich der Behandlungsweise bei der steuerlichen Gewinnermittlung folgende Gruppen unterscheiden: ergebnisneutral zu behandelnde Steuern, Steuern, die das Schicksal der mit ihnen in direktem Zusammenhang stehenden Vermögensgegenstände teilen, und sofort erfolgswirksam zu behandelnde Steuern. Manche Steuern lassen sich hinsichtl...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 5.1 Ermittlung des steuerlichen Gewinns durch Einnahmenüberschussrechnung

Rz. 180 Die Einnahmenüberschussrechnung ermittelt den steuerlichen Gewinn durch Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 3 EStG). Das der Einnahmenüberschussrechnung zugrunde liegende Zu- und Abflussprinzip gilt mit folgenden Ausnahmen uneingeschränkt:[1] abnutzbare (§ 4 Abs. 3 Satz 3 EStG) und nicht abnutzbare Anlagegüter sowie diesen gleich ges...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.4.2 Abbildung der aufwandswirksam zu verrechnenden sonstigen Steuern

Rz. 94 Bei den als Aufwand zu verrechnenden nicht ertragsabhängigen Steuern kann man folgende 3 Fallgruppen unterscheiden: Steuern in direktem Zusammenhang mit einer bestimmten Aufwandsart, direkt mit dem Umsatz verbundene Verbrauch- und Verkehrsteuern, für die das Unternehmen branchentypisch Steuerschuldner ist, und restliche aufwandswirksam zu verrechnende nicht ertragsabhäng...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuern in der Rechnungslegung / 1.2.4 Umsatzsteuer

Rz. 21 Bei der Umsatzsteuer, die ihrer Ausgestaltung nach eine Verkehrsteuer ist, weil ihr grundsätzlich alle Vorgänge des Rechts- und Wirtschaftsverkehrs unterliegen, handelt es sich ihrem finanzwissenschaftlichen Charakter nach um eine allgemeine Verbrauchsteuer. Rz. 22 Steuerpflichtiger der Umsatzsteuer ist der Unternehmer i. S. d. UStG. Unternehmer kann jede Person, Perso...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 1.1 Systematisierung von Steuern

Rz. 1 Dem Grunde nach zählen zu den Steuern nur solche Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein (§ 3 A...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 1.2.5 Spezielle Verbrauch- und Aufwandsteuern

Rz. 24 Nach der Ertragshoheit können die speziellen Verbrauch- und Aufwandsteuern eingeteilt werden: auf Bundesebene: Tabaksteuer, Branntwein-[1], Schaumwein-, Zwischenerzeugnis-, Alkopop-, Energie-, Stromsteuer und Kaffeesteuer (Art. 106 Abs. 1 Nr. 2 GG), auf Landesebene: Biersteuer (Art. 106 Abs. 2 Nr. 4 GG), auf kommunaler Ebene: Getränkesteuer, Vergnügungsteuer, Hundesteuer...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.4 Übrige Steuern

Rz. 87 Zu den übrigen, d. h. nicht ertragsabhängigen Steuern, zählen sämtliche Verkehr- und Verbrauchsteuern sowie die Steuern vom Vermögen (Grundsteuer sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer) bzw. die diesen Steuern entsprechenden ausländischen Steuern. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer gehört, sofern der Unternehmer bzw. der Mitunternehmer der von der Erbschaft bzw. Schenku...mehr

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 3.1.14 Zölle und Verbrauchsteuern

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 4.3.12 Zölle und Verbrauchsteuern auf Vorräte

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.2.2.7.2 Lieferung verbrauchsteuerpflichtiger Gegenstände (§ 17b Abs. 3 S. 1 Nr. 4 UStDV)

Rz. 267 Bei der Lieferung verbrauchsteuerpflichtiger Gegenstände bestehen wegen des hohen Steuerausfallsrisikos besondere zollamtliche Steuerverfahren, die auch für den Nachweis einer innergemeinschaftlichen Lieferung genutzt werden können. Rz. 267a Verbrauchsteuerpflichtige Gegenstände des steuerrechtlich gebundenen Verkehrs (§ 17b Abs. 3 S. 1 Nr. 5 Buchst. a UStDV) Werden ve...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Als Aufwand berücksichtigte Zölle und Verbrauchsteuern gem. § 5 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 EStG

a) Tatbestandsvoraussetzungen Rz. 97 [Autor/Zitation] § 5 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 EStG formuliert drei Tatbestandsvoraussetzungen: Es müssen Zölle und Verbrauchsteuern vorliegen, die als Aufwand berücksichtigt worden sind. Sie müssen auf am Abschlussstichtag auszuweisende Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens entfallen. Rz. 98 [Autor/Zitation] Zölle sind Eingangs- und Ausgangsabgab...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 4 [Autor/Stand] Wie bei den §§ 379–382 AO handelt es sich auch bei § 381 AO um Handlungen, die im Hinblick auf das in den §§ 370, 378 AO geschützte Rechtsgut – den Anspruch des Staates auf das Vollerträgnis jeder einzelnen Steuerart (s. § 370 Rz. 53 ff.; § 378 Rz. 5) – besonders gefährlich erscheinen, ohne dass diese Handlungen bereits eine Steuerverkürzung herbeiführen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / H. Konkurrenzen

Rz. 97 [Autor/Stand] Das Verhältnis zwischen Bannbruch (§ 372 AO) und Straftaten gegen die Verbringungsgesetze lässt sich in keine herkömmliche Kategorie der Konkurrenzen einordnen[2]. Die Tatbestände werden durch eine Handlung verwirklicht, ohne dass Tateinheit (§ 52 StGB) gegeben wäre. Auch Spezialität, Konsumtion oder Subsidiarität liegt nicht vor. Die Verbringungsverstöß...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Verbrauch unversteuerter Waren in Freihäfen (§ 381 Abs. 1 Nr. 3 AO)

Rz. 33 [Autor/Stand] Der Verletzungstatbestand des Verbrauchs unversteuerter Waren in Freihäfen ist aufgrund des gemeinschaftsweit harmonisierten Verbrauchsteuer- und Zollrechts mit Inkrafttreten des Verbrauchsteuer-Binnenmarktgesetzes (s. Rz. 8) seit dem 1.1.1993 überholt. Sämtliche neu gefassten verbrauchsteuerrechtlichen Ordnungswidrigkeitentatbestände enthalten keine Rüc...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Tatbestandsvoraussetzungen

Rz. 97 [Autor/Zitation] § 5 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 EStG formuliert drei Tatbestandsvoraussetzungen: Es müssen Zölle und Verbrauchsteuern vorliegen, die als Aufwand berücksichtigt worden sind. Sie müssen auf am Abschlussstichtag auszuweisende Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens entfallen. Rz. 98 [Autor/Zitation] Zölle sind Eingangs- und Ausgangsabgaben, die nach Maßgabe des Zoll...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Ermittlung der Schwellenwerte

Rz. 147 [Autor/Zitation] Rechnungslegungspflicht besteht, wenn der Unternehmer mehr als 700.000 EUR Umsatzerlöse im GJ erzielt (vgl. Bertl/Hirschler, RWZ 2010, 72 ff.; Urnik/Niedermoser in Jahrbuch Bilanzsteuerrecht 2010, 29). Die Umsatzgrenze ist betriebsbezogen anzuwenden, so dass ein Betrieb erst dann der Rechnungslegungspflicht unterliegt, wenn die Umsätze des "einzelnen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 381 Verbrauchsteuergefährdung

Schrifttum: Beermann, Das Verbrauchsteuerbinnenmarktgesetz, DStZ 1993, 257, 291; Dißars/Dißars, Die Steueraufsicht in besonderen Fällen und ihre verfassungsrechtlichen Ausübungsschranken, ZfZ 1996, 130; Esser, Das Alkoholsteuergesetz mit der verbrauchsteuerrechtlichen Anschlussregelung zum Ende des deutschen Branntweinmonopols, ZfZ 2013, 225; Förster, Die Verbrauchsteuern, Di...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Sonderkosten der Fertigung

Rz. 536 [Autor/Zitation] Sondereinzelkosten der Fertigung liegen vor, wenn die Kosten dem einzelnen Erzeugnis unmittelbar zurechenbar sind. In allen anderen Fällen liegen Sondergemeinkosten vor (vgl. Janschek/Jung in Hirschler2, § 203 Rz. 93). Dazu gehören bspw. Entwürfe, Modelle, Spezialwerkzeuge, Lizenzgebühren oder eindeutig auftragsgebundene Forschungs- und Entwicklungsko...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Rechtsfolgen

Rz. 103 [Autor/Zitation] In Höhe der als Aufwand berücksichtigten Abgabe ist in der Steuerbilanz ein RAP zu aktivieren. Rz. 104 [Autor/Zitation] Er ist mit dem Abgang des Wirtschaftsguts aus dem Vorratsvermögen (zB durch Verkauf) aufwandswirksam aufzulösen. Eine Auflösung wird auch erforderlich, wenn die Zölle oder Verbrauchsteuern rückgängig gemacht werden, etwa durch Entstehu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Erfordernis einer Rückverweisung

Rz. 13 [Autor/Stand] Verstöße gegen Pflichten oder Beschränkungen können nur dann als Verbrauchsteuergefährdung geahndet werden, wenn ein Verbrauchsteuergesetz bzw. eine dazu erlassene Rechtsverordnung wegen bestimmter verbrauchsteuerrechtlicher Vorschriften ("für einen bestimmten Tatbestand") ausdrücklich auf § 381 AO verweisen[2]. Zudem hat sich die Verweisung im Rahmen de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Verstöße gegen Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften und Verkehrs- oder Verwendungsbeschränkungen (§ 381 Abs. 1 Nr. 2 AO)

Rz. 27 [Autor/Stand] Nach dem Wortlaut des § 381 Abs. 1 Nr. 2 AO ist es nicht erforderlich, dass die Verpackungs- und Kennzeichnungspflichten bzw. Verkehrs- und Verwendungsbeschränkungen steuerlichen Zwecken dienen (anders § 381 Abs. 1 Nr. 1 AO: "zur Vorbereitung, Sicherung oder Nachprüfung der Besteuerung"). Dennoch sind auch hier nur Pflichten oder Beschränkungen gemeint, ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Sonderkosten der Fertigung

Rz. 310 [Autor/Zitation] Als Sonderkosten der Fertigung kommen ua. Kosten für Modelle, Spezialwerkzeuge, Vorrichtungen, Entwürfe, Schablonen, Schnittmuster, Schnitte, spezielle Konstruktionen, Kosten für Materialversuche sowie Lizenzgebühren für die Erlaubnis, bestimmte Fertigungsverfahren und Rezepturen zu nutzen, in Betracht. Sonderkosten der Fertigung können sowohl Einzelk...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Abgabenrechtliche Zuständigkeit (§ 388 Abs. 1 Nr. 2 AO)

Schrifttum: Buse, Zuständigkeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zur Verfolgung von Steuerstraftaten, AO-StB 2007, 80; Köhler/Brockmann, Überblick über das JStG 2007 – Umfangreiche Änderungen quer durch das Steuerrecht, NWB 2006, 4273; Olgemöller, Zuständigkeitsfolgen bei (Wohn-)Sitzverlegung, Stbg 2008, 68; Tormöhlen/Klepsch, Besteuerungsdefizite durch Zuständigkeitskonflik...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Konkurrenzen

Rz. 40 [Autor/Stand] Werden durch dieselbe Handlung gleichzeitig mehrere Verletzungstatbestände des § 381 AO verwirklicht, so liegt nur eine Tat der Verbrauchsteuergefährdung vor[2] (s. auch § 377 Rz. 147; § 379 Rz. 711). Die Zusammenfassung mehrerer Verstöße bei vorsätzlichem Handeln zu einer fortgesetzten Tat bzw. bei leichtfertigem Handeln zu einer Dauerordnungswidrigkeit ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Die die Steuer verwaltende FinB

Rz. 7 [Autor/Stand] 1. Unter Verwaltung der Steuer ist jede Tätigkeit zu verstehen, die der Durchsetzung des Steueranspruchs oder der steuerlichen Pflichten dient (vgl. § 347 AO)[2]. Gemeint ist damit ausschließlich die normative Verwaltungskompetenz, nicht die tatsächliche[3]. Nicht dazu zählen bloße Mitwirkungshandlungen der FinB etwa im Rahmen der Amtshilfe oder im Rahmen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Aktivierungspflicht

Rz. 80 [Autor/Zitation] Für aktive RAP besteht gem. § 250 Abs. 1 HGB, § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG in Handels- und Steuerbilanz Aktivierungspflicht mit folgenden Ausnahmen: Für ein Disagio besteht gem. § 250 Abs. 3 Satz 1 HGB ein Aktivierungswahlrecht in der Handelsbilanz; in der Steuerbilanz besteht mangels eines korrespondierenden Wahlrechts Aktivierungspflicht. Für die in § ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 95 [Autor/Zitation] Gemäß § 5 Abs. 5 Satz 3 EStG "sind" in der Steuerbilanz auf der Aktivseite anzusetzen (1.) als Aufwand berücksichtigte Zölle und Verbrauchsteuern, soweit sie auf am Abschlussstichtag auszuweisende Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens entfallen, (2.) als Aufwand berücksichtigte USt. auf am Abschlussstichtag auszuweisende Anzahlungen. Es besteht somit B...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Die Vorschrift des § 250 begründet – vorbehaltlich des Abs. 3 – eine Ansatzpflicht für transitorische Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) ieS. Gemäß Abs. 1 sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag als aktive RAP auszuweisen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Abweichend davon besteht handelsrechtlich gem. Abs. 3 ein Aktiv...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Handelsrecht

Rz. 23 [Autor/Zitation] Bereits vor einer gesetzlichen Regelung ist mit dem Übergang von einer Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung hin zu einer bilanziellen Ermittlung der Periodenerfolge im 19. Jahrhundert die Notwendigkeit der Abgrenzung von Einnahmen und Ausgaben gesehen worden, die als Ertrag oder Aufwand eines anderen GJ anzusehen sind, um einen zutreffend...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Interner Betriebsvergleich durch Nachkalkulation

Rz. 1098 Bei einer Nachkalkulation werden betriebsinterne Daten wie Wareneinsatz und vorgegebene Verkaufspreise in Beziehung gesetzt und hochgerechnet. Die Nachkalkulation führt aber zu großen Unschärfen, wenn ein Betrieb mit unterschiedlichen Aufschlagsätzen arbeitet, viele verschiedene Warengruppen im Sortiment hat oder sehr unterschiedliche Dienstleistungen erbringt. Die ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Fertigungsgemeinkosten

Rz. 322 [Autor/Zitation] Fertigungsgemeinkosten sind alle für die Leistung anfallenden Aufwendungen, die nicht als Materialeinzel- oder -gemeinkosten, als Fertigungseinzelkosten oder als Sonderkosten der Fertigung verrechnet werden können und zugleich darüber hinaus nicht als Verwaltungs- oder Vertriebskosten zu betrachten sind. Als Beispiele für die Fertigungsgemeinkosten se...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Geldbuße und Ahndung

Rz. 37 [Autor/Stand] Die Geldbuße beträgt bei vorsätzlicher Verbrauchsteuergefährdung mindestens 5 EUR (§ 17 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 377 Abs. 2 AO) und höchstens 5.000 EUR (§ 381 Abs. 2 AO), bei leichtfertigem Handeln höchstens 2.500 EUR (vgl. § 17 Abs. 2 OWiG; s. näher dazu § 377 Rz. 86). Zur Bemessung der Geldbuße anhand der Bedeutung der begangenen Ordnungswidrigkeit, der Sc...mehr