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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 381 Verbrauchsteuergefährdung

Peter Talaska
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Schrifttum:

Beermann, Das Verbrauchsteuerbinnenmarktgesetz, DStZ 1993, 257, 291; Dißars/Dißars, Die Steueraufsicht in besonderen Fällen und ihre verfassungsrechtlichen Ausübungsschranken, ZfZ 1996, 130; Esser, Das Alkoholsteuergesetz mit der verbrauchsteuerrechtlichen Anschlussregelung zum Ende des deutschen Branntweinmonopols, ZfZ 2013, 225; Förster, Die Verbrauchsteuern, Diss. Münster 1989; Gast-de Haan, Zuwiderhandlungen gegen verbrauchsteuerliche Aufzeichnungsvorschriften als Steuerordnungswidrigkeit, DB 1977, 1290; Henneberg, Die Neuregelung des Steuerstrafrechts, BB 1968, 906; Jansen, Versandhandel vor und nach dem 4. Gesetz zur Änderung der Verbrauchsteuergesetze, ZfZ 2010, 88; Jatzke, Die neue Verbrauchsteuer-Systemrichtlinie, ZfZ 2009, 116; Kohlmann, Ausgewählte Fragen zum Steuerstrafrecht, WPg 1982, 70; Mösbauer, Befugnisgrenzen der finanzbehördlichen Steueraufsicht (§§ 209 ff. AO), DStZ 1988, 267; Peters, Das Verbrauchsteuerrecht, 1989; Pfaff, Die Verbrauchsteuergefährdung (§ 381 AO), StBp 1979, 18; Retemeyer/Möller, Zollstraftaten und Zollordnungswidrigkeiten, AW-Prax 2009, 340; Voß, Unordentlichkeiten des Rechts der Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Zoll- und Verbrauchsteuerrechts, BB 1996, 1695.

A. Allgemeines und Überblick

I. Entstehungsgeschichte

 

Rz. 1

[Autor/Stand] Die Verbrauchsteuergefährdung war nach § 413 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b RAO 1956[2] ursprünglich als Vergehen mit Geldstrafe bedroht. Die Vorschrift wurde durch § 407 RAO 1968 i.d.F. des 2. AOStrafÄndG[3] abgelöst; sie stellte seitdem – wie auch andere Tatbestände (s. Vor §§ 377–384a Rz. 3 ff.; § 380 Rz. 1) – bloßes Ordnungsunrecht dar, das nur mit Geldbuße geahndet werden kann. Der objektive Tatbestand des § 407 RAO 1968 wurde gegenüber § 413 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b RAO 1956 nur unwesentlich geändert. Aus im Mineralölsteuergesetz liegenden Gründen wu...

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