Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmer

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.2.3 Steuerliche inländische F&E-Förderung

Lange Zeit war Deutschland einer von wenigen OECD- und EU-Mitgliedstaaten ohne ein Instrument der steuerlichen Forschungsförderung. Mit dem Forschungszulagengesetz (FZulG) vom 14. Dezember 2019[188] wurde zum 1. Januar 2020 erstmals eine steuerliche Forschungszulage eingeführt, die unabhängig von der jeweiligen Gewinnsituation von allen berechtigten Unternehmen in Anspruch g...mehr

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Verlängerung der Übergangsregelung zu § 2b UStG (zu § 22 Abs. 22a und § 14c Abs. 2 UStG)

Kommentar Juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) waren bis Ende 2016 nur unternehmerisch tätig, insoweit sie einen Betrieb gewerblicher Art unterhielten.[1] Zum 1.1.2017 kam dann die formal schon zum 1.1.2016 in Kraft gesetzte Neuregelung des § 2b UStG zur Anwendung, nach der sich jPöR unter vergleichbaren Bedingungen – wie andere Unternehmer auch – der Umsatzbe...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.3 Entsendungen

Die folgende Tabelle fasst die anwendbare VP-Methode für Entsendungen zusammen: Die steuerliche Beurteilung von Entsendungen ist sehr vielschichtig und betrifft die Arbeitgeber- und die Arbeitnehmereb...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.1 Betriebsstätten

Autoren: Jörg Hanken, Daniel Retzer Die Besteuerung von Betriebsstätten ist äußerst komplex, insbesondere in der Bau- und Maschinen-/Anlagenbauindustrie sowie im Banken- und Versicherungsbereich. Eine ausführliche Darstellung würde den Rahmen dieses Buchs sprengen. Daher werden nachfolgend einzelne aktuelle Aspekte beleuchtet, zunächst auf Basis der bisherigen Rechtslage[715]...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Atypisch stille Gesellschaft

Rn. 1741 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Gesetzeswortlaut des § 6 Abs 5 EStG erfasst (ebenfalls) nicht den Fall einer atypisch stillen Beteiligung, die zu einer Mitunternehmerschaft zwischen Geschäftsinhaber und stillem Gesellschafter führt, allerdings ohne Gesamthandsvermögen (s § 15 Rn 51f (Bitz)). Wegen der steuerdogmatischen Identität mit der Gesamthand (Mitunternehmersch...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Grundsätzliche Aufzeichnungspflichten

Tz. 28 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Vereine, die i. S. d. § 2 UStG (Anhang 5) Unternehmer sind, werden, wie es die gesetzlichen Bestimmungen, die das Umsatzsteuerrecht fordert, nach § 22 UStG (Anhang 5) verpflichtet, zur Feststellung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung Aufzeichnungen zu führen. Diese Verpflichtungen gelten auch für innergemeinschaftliche Warenliefer...mehr

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ZErb 02/2023, Literaturkrit... / 10

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Anwendungsbereich: betriebliche Kfz, die zu mehr als 50 % betrieblich genutzt werden

Rn. 1097 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Anwendungsbereich umfasst Kfz im steuerlichen BV einer natürlichen Person, wobei wirtschaftliches Eigentum ausreicht. Wegen der BV-Eigenschaft des Kfz s Rn 189. Gemietete oder geleaste Kfz (nach Auffassung der FinVerw und des BFH auch, wenn es am wirtschaftlichen Eigentum fehlt, vgl zB BFH v 13.02.2003, X R 23/01, BStBl II 2003, 472) s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Groh, Eigenkapitalersatz in der Bilanz, BB 1993, 1882; Groh, Genussrechtskapital und Maßgeblichkeitsgrundsatz, BB 1995, 559; Schulze zur Wiesche in FS Budde, München 1995, 579ff; Blaurock, Handbuch der stillen Gesellschaft, 5. Aufl, Köln 1998 § 13; Behrens/Karkowski, Verlustabzug auf Ebene des stillen Gesellschafters auch ohne voraussichtlich dauernde Wertminderung seiner im...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Aufzeichnungspflichten bei Anwendung des Durchschnittssatzes (§ 23a UStG)

Tz. 35 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Nehmen steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaften die Vorsteuerpauschalierung nach § 23a UStG (Anhang 5) in Anspruch (die dort genannten Bedingungen müssen aber zunächst erfüllt sein), sind sie von gewissen Aufzeichnungspflichten freigestellt, s. § 66a UStDV, Anhang 6. Hierzu auch s. Abschn. 22.2 Abs. 10 UStAE. Hierbei handelt es sich...mehr

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AGS 02/2023, Rechtliches Ge... / III. Berücksichtigung der Umsatzsteuerbeträge

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO genügt für die Berücksichtigung von Umsatzsteuerbeträgen die Erklärung des Antragstellers (des Kostenfestsetzungsverfahrens), dass er die Beträge nicht als Vorsteuer abziehen kann. Eine solche Erklärung hatte hier im Kostenfestsetzungsantrag v. 13.7.2021 hinsichtlich der Antragsgegner zu 2–5 vorgelegen. 2. Einwendungen gegen d...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Aufbewahrungsfristen

Tz. 6 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Eine 10-jährige Aufbewahrungsfrist gilt für folgende Unterlagen (s. § 257 Abs. 4 HGB, Anhang 12g und s. § 147 Abs. 3 Satz 1 AO, Anhang 1b): Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Einzelabschlüsse nach § 325 Abs. 2a HGB, Lageberichte, Konzernabschlüsse, Konzernlageberichte, Arbeitsanweisungen sowie Organisationsunterlagen, Buchu...mehr

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ZErb 02/2023, Literaturkrit... / 11

3., aktualisierte Auflage, 2022 Mit dem Praxisleitfaden Liquidationmanagement erhält der Leser ein aktualisiertes Praktikerbuch für den gesamten Bereich der Finanz- und Liquidationsplanung, einschließlich Kapitalbeschaffung und Liquiditätsverbesserung. Besonders im Bereich der Testamentsvollstreckung mit unternehmerischem Bezug sowie der Nachlassinsolvenz leistet der Praxisle...mehr

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Teil D: Kombinierte Sicht: ... / 23 Gesamtfazit: Harmonisierbarkeit von Verrechnungspreisen und Ausblick

Zusammenfassend kann nach Ansicht der Autoren folgendes Fazit gezogen werden: Als übergeordneter Grundsatz sollte stets gelten, dass bei einer Optimierung bzw. Veränderung von Wertschöpfungsketten sowohl betriebswirtschaftliche als auch steuerliche Effekte (z. B. Verrechnungspreise, Umsatzsteuer, Zoll) berücksichtigt werden sollten. Die betriebswirtschaftliche Zielsetzung ist...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Vorgaben der EU-Kommission (De-minimis-Beihilfe)

Rn. 55 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Im Notifizierungsverfahren zu § 32c EStG aF hat die EU-Kommission eine Reihe von Vorgaben für eine beihilferechtliche Unbedenklichkeit gemacht (im Einzelnen BT-Drucks 19/13436, 128), die in § 32c Abs 5 Nr 3–6 und S 2 und 3 EStG nF umgesetzt wurden. Mit dem persönlich unterschriebenen Antrag, der für die VZ 2019 und 2022 jeweils mit den diesb...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Aufzeichnungspflichten für Kleinunternehmer i. S. v. § 19 UStG

Tz. 34 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Unternehmer, auf deren Umsätze § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG (Anhang 5) Anwendung findet, haben an Stelle der nach § 22 Abs. 2–4 UStG (Anhang 5) vorgeschriebenen Angaben Folgendes aufzuzeichnen (s. § 65 UStDV, Anhang 6): die Werte der erhaltenen Gegenleistungen für die von ihnen ausgeführten Lieferungen und sonstigen Leistungen; die sonstigen Leistu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Gesetzliche Grundlagen

Tz. 1 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Aufbewahrungspflicht ist die Pflicht, bestimmte Geschäftsunterlagen zu Geschäftsvorfällen für handelsrechtliche oder steuerliche Zwecke geordnet aufzubewahren, damit auf diese Unterlagen innerhalb der gesetzlichen Fristen (beispielsweise durch Betriebsprüfer) zurückgegriffen werden kann. Die handelsrechtlichen (für Kaufleute und Formkaufleute ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ausgangsbewertung

Rn. 876 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Forderungen aller Art im bilanzrechtlichen Sinn beruhen auf einer schuldrechtlichen Grundlage bzw einem Schuldverhältnis öffentlich-rechtlicher Provenienz. Mit dem Anspruch auf eine solche Forderung, die dem bilanzierenden Unternehmen zusteht, ist noch nichts über die abstrakte Aktivierbarkeit gesagt. Es kann sich um eine nicht bilanzierbar...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Knop/Küting in Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung § 255 HGB Rz 168ff, 5. Aufl; Scheffler, Maßgeblichkeit der HB für die StB, StuB 2009, 836. Rn. 291 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Einheitlich in HB und StB sind unstreitig die (direkt zurechenbaren) Einzelkosten der Erzeugnisse zu erfassen. Das HGB umschreibt sie in § 255 Abs 2 S 2 HGB als Materialkosten, Fertigungskosten u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Uhlig, Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung für Zuschüsse, 1989; Hilke, Bilanzpolitik, 6. Aufl 2002, 148. Rn. 176 Stand: EL 133 – ET: 01/2019 Beschaffungsvorgänge für Sach-AV stehen häufig im Zusammenhang mit Finanzierungshilfen im weitesten Sinn. Diese "Hilfen" können von öff Händen, aber auch von privaten Auftraggebern geleistet werden. Bei öff Beihilfen (Subventionen) spr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Bemessungsgrundlage für die pauschale Ermittlung nach der sog 1 %-Regel

Rn. 1110 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG beinhaltet die sog 1 %-Regel. Nach dieser ist die private Nutzung eines Kfz, das zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, für jeden Kalendermonat pauschal mit 1 % des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattungen einschließlich USt anzusetzen. Bemessungsgrun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) BFH-Rspr zum Schätzungserfordernis

Rn. 47 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 In der älteren Finanz-Rspr wurde vielfach das der FinVerw überlegene Schätzungspotenzial des Kaufmanns, der ja seinen Betrieb besser kennt als der Außenprüfer, betont. Allerdings endet diese Rspr bzgl der BFH-Urt bei BFH BStBl III 1959, 95. Man muss so den Eindruck gewinnen, dass der "Schätzungsvorsprung" des Kaufmanns nicht mehr Allgemeingu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Im "Binnenbereich"

Rn. 1081 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Zu Binnen- und Außenbereich s Rn 1056. Die Legaldefinition zur Entnahme in § 4 Abs 1 S 2 EStG (Entnahme dem Grunde nach s Rn 1052) spricht von WG. Nach st BFH-Rspr gilt die Bewertungsfolge in § 6 Abs 1 Nr 4 EStG nicht für Nutzungen und Leistungen. Diese sind keine WG im bilanzsteuerrechtlichen Sinne. Entnommen werden kann deshalb nur der m...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Broudré, Steuerliche Behandlung der Nutzung eines Firmenwagens zu Privatfahrten ab 01.01.1996, DStR 1995, 1784; Paus, Änderungen des EStG durch das JStG 1996, INF 1995, 577; Thomas, Einzelfragen zur Gestellung eines Kfz nach dem JStG 1996, DStR 1995, 1859; Schneider, Kritische Anmerkungen zur Neuregelung der Besteuerung der privaten Kfz-Nutzung durch Unternehmer, DStR 1996, 93;...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Im "Binnenbereich"

Rn. 1061 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Zu Binnen- und Außenbereich s Rn 1056. Die Bewertung hat von Gesetzes wegen zum Teilwert zu erfolgen. Maßgeblich zur Bestimmung des Teilwerts ist die Definition in § 6 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG (s Rn 400ff). Deshalb gilt auch iRd Entnahmebewertung (oder müsste gelten) die sog Teilwertvermutung: Die fortgeführten AK/HK entsprechen dem Teilwert (s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Progressive Nutzungsvergütungen

Rn. 970 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Üblicherweise passen sich die vereinbarten Nutzungsvergütungen dem Abrechnungszeitraum (Wj) in Gestalt von monatlich zu zahlenden Mieten oder Jahreszinsen an. Es lassen sich in der Praxis allerdings auch progressive Nutzungsvergütungen über die Abrechnungsperiode (Gewinnermittlungszeitraum) hinaus feststellen. Beispiel 1 (BFH v 15.07.1998, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Zur Notwendigkeit der Übertragung von Sonder-BV bei Übertragung von Anteilen an Mitunternehmeranteilen nach § 6 Abs 3 S 2 EStG

Rn. 1438 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Auch bei der Übertragung von Teilen eines Mitunternehmeranteils gilt, dass das Sonder-BV grds mit dem Anteil am Mitunternehmeranteil übergehen muss, weil es Bestandteil des Mitunternehmeranteils (s Rn 1416; BFH BStBl II 1998, 104). Jedoch gewährt § 6 Abs 3 S 2 EStG von diesem Grundsatz eine Ausnahme für den Fall, dass WG, die weiterhin zum...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hottmann, HK von Gebäuden, StBp 1991, 265; IDW, RS HFA 31: Aktivierung von HK, WPg 2010, 798; Rodermond, Aktivierungswahlrecht für HK in der StB, WPg 2016, 818. Verwaltungsanweisungen: H 6.4 EStH 2020. Rn. 600 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Abbruch s Rn 591 ff Abbruchmaterial führt bei Wiederverwendung für den Neubau zu HK s Rn 591ff. Abfindung Abfindungen anlässlich der Errichtung eines...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. ABC der Entnahmebewertung

Rn. 1131 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 ABC der Entnahmen (dem Grunde nach) s §§ 4,5 Rn 204ff (Briesemeister) sowie s §§ 4,5 Rn 274 (Briesemeister) Abgeltungswirkung der Pauschalierungsregel s Rn 1120 Arbeitsleistung des Unternehmers s Rn 1082, 1099 Auslandsreise s Rn 1084 Bemessungsgrundlage für private Pkw-Nutzung s Rn 1110 Betriebsaufgabe s Rn 1064 Beweislast bei nicht privater Nutzung s ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Ehmcke in Blümich, § 6 EStG Rz 782 (Juli 2016). Rn. 633 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Abfindung an ausgeschiedenen Gesellschafter einer PersGes kann AK seines anteiligen Geschäftswertes sein s BFH v 16.05.2002, III R 45/98, BStBl II 2003, 10. Arbeiterstamm idR geschäftswertbildender Faktor; selbstständiges WG, wenn Erwerb eines Geschäftswerts ausnahmsweise ausscheidet (s BFH v 25.0...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung / II. Historische Entwicklung

Rz. 10 [Autor/Stand] Die Erbschaftsteuer gehört ebenso wie die Steuern vom Grundbesitz zu den ältesten bekannten Steuern. So wurde eine Art Erbschaftsteuer schon lange vor unserer Zeitrechnung im Sumerischen Reich erhoben. Nach einem Papyrus aus dem Jahre 117 v. Chr. ist sie als Besitzwechselabgabe im alten Ägypten bezeugt.[2] Rz. 11 [Autor/Stand] Ein einheitliches Erbschafts...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Anwendungsbereich, Rechtsfolgen und Gestaltungsoptionen

Rn. 1591 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Die Aufzählung der Übertragungen in § 6 Abs 5 S 3 EStG ist abschließend. Sie umfasst folgende in der Skizze unter s Rn 1512 dargestellten "normalen" Übertragungswege einzelner WG (positiver und negativer WG): nach Nr 1 aus einem BV des Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft und umgekehrt, nach Nr 2 aus dem Sond...mehr

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Das Testament / 2.8.1 Vererbung eines Einzelunternehmens

Der vorgenannte Grundsatz, dass möglichst nur eine Person zum alleinigen Erben und weitere Erbberechtigte zu Vermächtnisnehmern eingesetzt werden sollten, gilt prinzipiell auch für den Fall, dass ein Einzelunternehmen zu dem zu vererbenden Vermögen gehört und dieses fortgeführt werden soll.[1] Denn der Betrieb eines Handelsgeschäfts in Erbengemeinschaft wirft unnötige Schwie...mehr

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Fragen und Antworten zu den... / 4. Hat es umsatzsteuerliche Konsequenzen, wenn Unternehmen Personal oder Gegenstände (zum Beispiel Medikamente oder Kleidung) unentgeltlich bereitstellen?

Wenn Gegenstände (zum Beispiel Medikamente oder Kleidung) oder Personal aus einem Unternehmen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, können diese Lieferungen oder Leistungen als sogenannte unentgeltliche Wertabgaben der Umsatzsteuer unterliegen. Zur Anwendbarkeit von Steuerbefreiungen siehe II.5. Wenn Unternehmen aber Gegenstände oder Personal für humanitäre Zwecke unen...mehr

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Das Testament / 2.8.3 Vor- und Nacherbfolge als Gestaltungsmittel beim Unternehmertestament

Da die Vor- und Nacherbfolge – wie vorstehend bereits ausgeführt – in der Regel Ausdruck von Misstrauen des Erblassers gegenüber dem Vorerben ist, stellt sich die Frage, ob es sich überhaupt um ein geeignetes Gestaltungsinstrument zur Regelung einer Unternehmensnachfolge handelt.[1] Ausnahmsweise kann eine solche Regelung sinnvoll sein, wenn der Ehegatte als Vorerbe eingeset...mehr

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Fragen und Antworten zu den... / 7. Ich habe eine Ferienwohnung, die ich eigentlich zeitweise oder ganzjährig an wechselnde Feriengäste vermiete. Hat es steuerliche Konsequenzen, wenn ich sie vorübergehend und unentgeltlich Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine zur Verfügung stelle?

Aus der vorübergehenden und unentgeltlichen Überlassung einer Ferienwohnung entstehen Ihnen keine nachteiligen steuerlichen Konsequenzen. Aufgrund der derzeitigen Situation ordnen die Finanzämter für die Jahre 2022 und 2023 die vorübergehende und unentgeltliche Überlassung einer Ferienwohnung an Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine der sogenannten Vermietungszeit zu. Das bedeut...mehr

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Das Testament / 2.10.3.3 Testamentsvollstreckung zur Bestimmung des Nachfolgers

Ein Unternehmer, der noch nicht beurteilen kann, welches seiner Kinder als Unternehmensnachfolger am besten geeignet sein wird, kann sich der Testamentsvollstreckung bedienen. Diese ist gekennzeichnet durch die Einsetzung der Kinder als Erben und weiterer Personen als Ersatzerben, durch die Begünstigung des Ehepartners mit einem der Versorgung dienenden Vermächtnis, durch di...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Erklärung des Unternehmers

4.1 Fristgebundene Erklärung Rz. 25 Die Vereinfachungsregelung des § 23a UStG ist ein erklärungsgebundenes Wahlrecht. Die Erklärung ist an keine bestimmte Form gebunden und kann somit auch in der Umsatzsteuervoranmeldung dem FA mitgeteilt werden. Ein Antrag (mit Zustimmung durch das FA) ist für die Anwendung des § 23a UStG nicht notwendig. Rz. 26 Die Erklärung ist jedoch frist...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Abgrenzung zu anderen Vorschriften

Rz. 24 Die Regelung des § 23a UStG steht in keinem Widerspruch zu der Regelung des § 19 UStG zur Besteuerung der Kleinunternehmer. Übersteigt der maßgebliche Gesamtumsatz nicht die in § 19 Abs. 1 UStG genannte Umsatzgrenze von 22.000 EUR[1] im vorangegangenen Kj., kann der Unternehmer anstelle der Besteuerung nach Durchschnittssätzen auch die Nichterhebung der USt für Kleinu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Begünstigte Körperschaften

Rz. 8 Begünstigt von der Regelung des § 23a UStG sind nur die in § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG genannten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen. Damit müssen die begünstigten Unternehmer ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, bestimmt sich ausschließlich nach den Regelungen de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Bindungswirkung und Widerruf

Rz. 27 Die Erklärung zur Anwendung des § 23a UStG bindet den Unternehmer für mindestens fünf Jahre. Nach Ablauf der fünfjährigen Bindungsfrist ist keine neue Erklärung abzugeben, die Anwendung des § 23a UStG läuft bis zum Widerruf durch den Unternehmer weiter. Ziel dieser Regelung ist, einen ständigen Wechsel in der Besteuerungsform zu verhindern. Damit kann der Unternehmer ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Umsatzgrenzen

Rz. 9 Nach § 23a Abs. 2 UStG darf der steuerpflichtige Umsatz des Unternehmers – ohne die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb – im vorangegangenen Kj. 45.000 EUR [1] nicht überschritten haben. Die Umsätze in der laufenden Periode sind für die Anwendung des § 23a UStG unbeachtlich. Die Umsatzgrenze für das vorangegangene Kj. ist mWv 1.1.2023 auf 45.000 EUR angehoben...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit Wirkung zum 1.1.1990 wurde die Vorschrift des § 23a UStG als Vereinfachungsregelung für die Besteuerung bestimmter kleinerer Körperschaften durch das Vereinsförderungsgesetz[1] neu in das Gesetz aufgenommen. Formaler Inhalt der Regelung ist die Pauschalierung der Vorsteuer i. H. v. 7 % des Umsatzes; tatsächlich soll aber mit dieser Regelung eine Vereinfachung gesch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Ausschluss weiterer Vorsteuerbeträge

Rz. 20 Neben den pauschalen Vorsteuerbeträgen hat der Unternehmer keinen weiteren Vorsteuerabzug. Dies betrifft sowohl Vorsteuerbeträge für laufende Aufwendungen als auch Vorsteuerbeträge aus der Anschaffung von Investitionsgütern. Rz. 21 Von dem Verbot des Abzugs weiterer Vorsteuerbeträge sind auch die Umsatzsteuerbeträge erfasst, die sich aufgrund der Einfuhrumsatzsteuer od...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Wechsel der Besteuerungsform

Rz. 31 Findet ein Wechsel zwischen der Regelbesteuerung und der Anwendung des Durchschnittssatzes nach § 23a UStG (und umgekehrt) statt, müssen die Vorsteuerbeträge des Unternehmers den jeweiligen Perioden zugeordnet werden, um festzustellen, zu welcher Besteuerungsform der jeweilige Vorsteuerbetrag gehört, um eine doppelte oder gar keine Erfassung der Vorsteuerbeträge zu ve...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Fristgebundene Erklärung

Rz. 25 Die Vereinfachungsregelung des § 23a UStG ist ein erklärungsgebundenes Wahlrecht. Die Erklärung ist an keine bestimmte Form gebunden und kann somit auch in der Umsatzsteuervoranmeldung dem FA mitgeteilt werden. Ein Antrag (mit Zustimmung durch das FA) ist für die Anwendung des § 23a UStG nicht notwendig. Rz. 26 Die Erklärung ist jedoch fristgebunden. Der Unternehmer ha...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Weitere Vereinfachung nach § 66a UStDV

Rz. 23 Der Unternehmer, der nach § 23a UStG den Durchschnittssatz für die Vorsteuer anwendet, ist nach § 66a UStDV von den Aufzeichnungspflichten nach § 22 Abs. 2 Nr. 5 und Nr. 6 UStG befreit. Damit braucht der Unternehmer keine Aufzeichnungen über die an ihn ausgeführten steuerpflichtigen Lieferungen und sonstigen Leistungen sowie der von ihm bewirkten Einfuhren zu führen. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Bemessungsgrundlage der pauschalen Vorsteuer

Rz. 18 Der Unternehmer kann 7 % seines steuerpflichtigen Umsatzes pauschal als Vorsteuer abziehen. Dabei gehen in die Berechnungsgrundlage alle Umsätze i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG ein, auch, wenn sie aus einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb stammen; ausgenommen sind allerdings die Umsätze "Einfuhr" und "innergemeinschaftlicher Erwerb". Soweit der Unternehmer unentgeltl...mehr

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Risikoanalyse bei der Einfü... / 5 Darstellung der wesentlichen Risiken und Risikobewertung

Die Darstellung der wesentlichen Risiken und deren Bewertung erfolgt in Berichtsform. Im Rahmen der Berichterstellung gilt es die zahlreichen gewonnenen Informationen zu strukturieren und den einzelnen Steuerarten bzw. Problemfeldern zuzuordnen. Wie bereits dargestellt, soll der Bericht nicht lediglich eine Auflistung der materiell-rechtlichen Risiken enthalten, sondern sich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 4 Die Vereinfachungsregelung des § 23a UStG wurde mWv 1.1.1990 durch das Vereinsförderungsgesetz[1] eingeführt und ist seitdem – bis auf drei Änderungen – fast unverändert geblieben. Zum 1.1.1993[2] wurde im Zusammenhang mit der Einführung des Europäischen Binnenmarkts klargestellt, dass in den "Umsatz", der als Berechnungsbasis für den pauschalierten Vorsteuerabzug gilt...mehr