Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltsanspruch

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / 3. Zumutbarkeit der Finanzierung

Ein Anspruch auf Ausbildungsunterhalt in den sog. Abitur-Lehre-Studium-Fällen ist nur dann gegeben, wenn den Eltern, ihre Leistungsfähigkeit vorausgesetzt, eine Unterhaltspflicht im Einzelfall zumutbar ist. Die Zumutbarkeitsprüfung ist in den so genannten Abitur-Lehre-Studium-Fällen besonders wichtig, weil die Eltern durch diesen längeren Ausbildungsweg in ihren wirtschaftli...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / 2. Obhutswechsel während des Verfahrens

In Rechtsprechung und Literatur bestand Streit, welche Auswirkungen es hat, wenn das Kind während eines laufenden vereinfachten Verfahrens über den Unterhalt Minderjähriger in die Obhut des unterhaltspflichtigen Elternteils wechselt. Der BGH hat die überwiegende Auffassung als vorzugswürdig angesehen, wonach das vereinfachte Verfahren erst ex nunc für Unterhaltsansprüche ab ...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / 4. Bedarfsdeckende Einkünfte des Kindes

Hinsichtlich der Leistungen der Jugendhilfe besteht eine vorrangige Leistungspflicht des jeweiligen Trägers der Hilfe zur Erziehung. Unterhaltspflichtige Eltern werden nach § 10 Abs. 2 S. 1 SGB VIII erst nachträglich im Wege eines Kostenbeitrages an den Kosten beteiligt. Die Heranziehung erfolgt mithin nicht durch Überleitung etwaiger Unterhaltsansprüche, sondern auf öffentl...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / 1. Trennungsunterhalt – Verwirkung nach §§ 1361 Abs. 3, 1579 Nr. 2 BGB

Zweck der Vorschrift ist, rein objektive Gegebenheiten bzw. Veränderungen in den Lebensverhältnissen des bedürftigen Ehegatten zu erfassen, die eine dauerhafte Unterhaltsleistung unzumutbar erscheinen lassen. In der Praxis stellt sich stets die Frage, ab wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft ausgegangen werden kann. Eine solche kann auch schon vor Ablauf von zwei Ja...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / 4. Familienrechtlicher Ausgleichsanspruch

Ein Elternteil, der mit seiner Unterhaltszahlung an das gemeinsame Kind einen gerichtlichen Vergleich erfüllt, kann daneben vom anderen Elternteil verlangen, den gezahlten Unterhalt teilweise an ihn zu erstatten. Die Berechtigung folgt aus einem familienrechtlichen Ausgleichsanspruch. Dieser ist in der Rechtsprechung des XII. Zivilsenats des BGH grundsätzlich für solche Fäll...mehr

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FF 7+8/2018, Familienrecht – quo vadis?

Interview mit Hans-Joachim Dose, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Hans-Joachim Dose Schnitzler/FF: Herr Dose, Sie sind seit dem 18.6.2012 Vorsitzender des für das gesamte Familienrecht zuständigen XII. Zivilsenats des BGH. Zuvor hatten Sie das Familienrecht bereits in allen Instanzen kennengelernt: Nach Ihrer Proberichterzeit (damals durften Proberichter noch keine Fa...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / 1. Bedarf des Elternteils

Der Unterhaltsbedarf des Elternteils gemäß § 1610 Abs. 1 BGB besteht bei vollstationärer Pflege im Pflegeheim nach den dort anfallenden Kosten, soweit diese unterhaltsrechtlich notwendig sind, zuzüglich des Barbetrags zur persönlichen Verwendung gemäß § 27b Abs. 2 SGB XII. Ist der Elternteil im Alter sozialhilfebedürftig geworden, beschränkt sich sein angemessener Lebensbeda...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / VI. Verwirkung rückständigen Unterhalts

Unterhalt dient der Befriedigung eines aktuellen Lebensbedarfs. Wer sich nicht zeitnah um die Realisierung seines Lebensbedarfs über die Geltendmachung von Unterhalt bemüht, erweckt den Eindruck, er sei auf diesen nicht angewiesen. Unabhängig von Verjährung und deren Hemmung kann der Unterhaltsberechtigte aus dem Gesichtspunkt der Verwirkung nach § 242 BGB seiner Ansprüche t...mehr

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FF 7+8/2018, Präklusion und... / 2 Anmerkung

1. Die Entscheidung enthält eine sehr bedeutsame Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Präklusionswirkung nach § 238 Abs. 2 FamFG, die wegen der Inhaltsgleichheit dieser Bestimmung mit der des § 323 Abs. 2 ZPO Auswirkungen hat, die über das Familienrecht hinausgehen und das Abänderungsverfahren im Bereich des gesamten Zivilrechts betreffen. Der Familiensenat gi...mehr

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FF 7+8/2018, Großeltern im ... / 2. Zuwendungen an Enkel

Überwiegend erhalten Enkel von ihren Großeltern eher geringere Mittel. Das erste eigene Geld gab es, wenn Oma und Opa zu Besuch kamen – zwei oder fünf Mark fürs Sparschwein. Dann sind da noch die Sparbücher, auf denen bis zum Ende der Schulzeit regelmäßig ein fester Betrag für die Ausbildung oder ähnliche Zwecke angespart wird. Mit den sich daraus ergebenden Rechtsfragen kan...mehr

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FF 7+8/2018, Trautes Heim …

Gerd Uecker Die Nutzungsbefugnisse an der ehelichen Wohnung sind erneut Diskussionsthema geworden. Dies betrifft vor allen Dingen die Frage danach, welche Rechte dem Eigentümer oder Miteigentümer der ehelichen Wohnung zustehen, solange die Ehe nicht geschieden worden ist. Ausgangspunkt der Diskussion ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 28.9.2016. Mit dieser Entsc...mehr

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FF 6/2018, Verwirkung eines... / 2 Anmerkung

Wird Unterhalt für länger zurückliegende Zeiträume verlangt, sollte aufseiten des Unterhaltspflichtigen immer geprüft werden, ob hiergegen nicht die Einrede der Verjährung oder der Einwand der Verwirkung erhoben werden kann. Dabei kann die Verwirkung deutlich früher greifen als die Verjährung. Zudem ist die Verwirkung als Einwendung von Amts wegen zu berücksichtigen, muss al...mehr

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FoVo 6/2018, Abgrenzung zwi... / 3 Der Praxistipp

Das Problem des Schuldners und des Neugläubigers So mancher Schuldner bekommt es einfach nicht hin: Obwohl er sich in der Verbraucherinsolvenz befindet, seine selbstständige Tätigkeit zum Erhalt und Aufbau einer wirtschaftlichen und sozialen Existenz freigegeben wurde, kommt es zu neuen Schulden. Für den Neugläubiger eine missliche Situation, weil seine Befriedigungschancen n...mehr

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FF 6/2018, Verwirkung eines... / Leitsatz

1. Ein nicht geltend gemachter Unterhaltsanspruch kann grundsätzlich schon vor Eintritt der Verjährung und auch während der Hemmung nach § 207 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB verwirkt sein (Fortführung von BGH, Senatsurt. v. 13.1.1988 – IVb ZR 7/87, BGHZ 103, 62 = FamRZ 1988, 370 und Senatsbeschl. v. 16.6.1999 – XII ZA 3/99, FamRZ 1999, 1422). 2. Das bloße Unterlassen der Geltendmachun...mehr

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FF 6/2018, Großeltern im Vi... / 3. Ersatzeltern

Können Eltern – aus welchen Gründen auch immer (mangelnde Eignung, Krankheit, Tod) – ihre Kinder nicht selbst betreuen, müssen andere Personen zur Pflege und Erziehung der Kinder einspringen. Die bevorzugte Hilfe rekrutiert sich aus dem Kreis der Verwandten oder dem sozialen Umfeld. Der Tochter, dem Sohn soll in einer schwierigen Lage geholfen werden und die Enkel sollen nic...mehr

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FoVo 6/2018, Abgrenzung zwi... / 2 II. Die Entscheidung

BGH sieht keinen Grund für die Freigabe Der Antrag ist abzulehnen, weil die Voraussetzungen des § 114 Abs. 1 S. 1 ZPO nicht vorliegen. Die beabsichtigte Rechtsverfolgung hat keine Aussicht auf Erfolg, auch wenn die beabsichtigte Rechtsbeschwerde nach Zulassung durch das Beschwerdegericht statthaft wäre (§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO). Das Beschwerdegericht hat richtig entschied...mehr

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FoVo 6/2018, Abgrenzung zwi... / Leitsatz

1a. Gibt der Insolvenzverwalter die selbstständige Tätigkeit des Schuldners frei, steht dem Schuldner für Forderungen aus seiner selbstständigen Tätigkeit, die von der Freigabe der selbstständigen Tätigkeit umfasst sind, im Verhältnis zur Masse kein Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte zu. 1b. Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte kann für Zahlungen auf Forderungen des Sch...mehr

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FF 6/2018, Unbefugte Veröff... / II. Einwilligung in die Veröffentlichung

Ein Verstoß liegt nach dem Wortlaut des § 22 KUG dann nicht vor, wenn der Abgebildete in die Verbreitung einwilligt. Bei der Einwilligung handelt es sich um eine empfangsbedürftige Willenserklärung, für die die §§ 104 ff. gelten.[12] Bei Minderjährigen ist die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, also des Inhabers der alleinigen elterlichen Sorge erforderlich. Bei beschr...mehr

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FF 5/2018, Verwirkung von U... / Aus den Gründen

Gründe: [1] I. Die Beteiligten streiten über die Pflicht zur Erstattung der Beiträge ihrer Kinder zur privaten Krankenversicherung für die Zeit ab August 2014 und im Wege eines isolierten Drittwiderantrags über eine Teilhabe des Vaters an der Ersparnis der Mutter der Antragsteller durch den ihr gewährten erhöhten Beihilfebemessungssatz. [2] Die Antragsteller sind die 2004 und...mehr

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FF 5/2018, Reformbedarf des... / 1. Schadensersatz

Im BGB des Jahres 1900 waren Ansprüche der Mutter eines nichtehelichen Kindes gegen den Vater in § 1715 Abs. 1 geregelt. Das Gesetzbuch gestand der Mutter einen Anspruch auf Kostenersatz zu: Kosten der Entbindung, Kosten des Unterhalts für die ersten sechs Wochen nach der Entbindung, Kosten weiterer Aufwendungen, die infolge Schwangerschaft und Entbindung notwendig werden. A...mehr

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FF 5/2018, Reformbedarf des... / 2. Verwandtenunterhalt

Das zweite Element – Verwandtenunterhalt – kam im BGB hinzu, als das Nichtehelichengesetz von 1969[4] einen minimalen, aber doch echten Unterhaltsanspruch der Mutter eines nichtehelichen Kindes einführte. Durch diese Reform wurde das Thema von § 1715 auf den neu geschaffenen § 1615l BGB verlagert und auch inhaltlich anders konzipiert. Nun ist von der Pflicht des Kindesvaters...mehr

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FF 5/2018, FF 5/2018 / Kindesunterhalt

OLG Stuttgart, Beschl. v. 24.8.2017 – 11 UF 104/17, FamRZ 2018, 187 = FamRB 2018, 93 (Bömelburg) Die seit dem 18.8.2017 geltende Neufassung des § 7 Abs. 4 UVG , wonach das Land, wenn die Unterhaltsleistung voraussichtlich auf längere Zeit gewährt werden muss, einen Unterhaltsanspruch für die Zukunft in Höhe der bewilligten Unterhaltsleistung gerichtlich geltend machen kann, be...mehr

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FF 5/2018, Fake News? – Zum... / 2. Umfasste Erklärungen

Die Wahrheitspflicht gilt für alle Erklärungen der Parteien bzw. Beteiligten zum entscheidungserheblichen Sachverhalt, also sowohl für das Behaupten von tatsächlichen Umständen als auch für das Bestreiten solcher Behauptungen. Pauschales Bestreiten (z.B. "Alles nicht ausdrücklich Zugestandene wird bestritten") ist daher nicht nur sinnlos,[8] sondern kann u.U. Konsequenzen al...mehr

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FF 5/2018, Reformbedarf des... / V. Fazit

Wegen der zum Teil unbegreiflichen Diskrepanzen im heutigen Gesetzeszustand ist eine gründliche Neuregelung der Materie dringend und unabweisbar.[35] Leitender Gedanke müsste die Erkenntnis des BVerfG sein, dass der Unterhaltsanspruch in der Paarbeziehung, der die angemessene Pflege und Erziehung gemeinsamer Kinder zum Ziel hat, um der Kinder willen gegeben ist. Die Regelung...mehr

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FF 5/2018, Reformbedarf des... / 7. Unterhaltsverträge, Verzicht

Eine Diskrepanz, auch diesmal zulasten der geschiedenen Mütter, ergibt sich schließlich bei der Frage, inwieweit der Unterhaltsanspruch vertraglich gestaltet werden kann.[33] Nach der Verweisung auf den Verwandtenunterhalt (§ 1614 Abs. 1 BGB) kann die Mutter eines nichtehelichen Kindes auf ihren Anspruch für die Zukunft nicht verzichten. Anders die geschiedene Ehefrau, die na...mehr

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FF 5/2018, Reformbedarf des... / 2. Ansprüche ohne Rücksicht auf Kindesbetreuung (§ 1615l Abs. 1 BGB)

Der Betreuungsunterhalt nach § 1615l Abs. 2 S. 2 BGB ist nicht der einzige Anspruch, welcher der Mutter eines nichtehelichen Kindes gegen den Vater zusteht. a) Unabhängig von der Kindesbetreuung hat der Vater der Mutter für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt Unterhalt zu gewähren, zudem auch die Kosten, die außerhalb dieses Zeitraums infolge Schwan...mehr

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FF 5/2018, Reformbedarf des... / 4. Wiederheirat

Erstaunlicherweise wendet der BGH im Rahmen des § 1615l BGB aus dem Recht des Geschiedenenunterhalts sogar die Vorschrift des § 1586 Abs. 1 BGB an: So wie die geschiedene Mutter ihren Unterhaltsanspruch verliert, wenn sie einen anderen heiratet, so auch die Mutter eines nichtehelichen Kindes, für die das im Gesetz an sich nicht vorgesehen ist.[24] Das ist nicht leicht zu begr...mehr

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FF 5/2018, Reformbedarf des... / 6. Die Härteklauseln: §§ 1611 Abs. 1, 1578b, 1579 BGB

Durch die Verweisung auf den Verwandtenunterhalt ist der Anspruch aus § 1615l BGB zum Teil völlig anderen Einwendungen ausgesetzt als der Betreuungsunterhalt der geschiedenen Mutter. In diesem Fall wird die geschiedene Ehefrau teils stark benachteiligt,[30] teils im Hinblick auf die Kinderschutzklausel des § 1579 BGB auch begünstigt.[31] Für den Anspruch der Mutter eines nich...mehr

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FF 5/2018, Reformbedarf des... / 5. Maß des Unterhalts

Die Angleichung des Anspruchs aus § 1615l Abs. 2 S. 2 BGB an den Betreuungsunterhalt geschiedener Ehegatten stößt, wie schon angedeutet, auf Grenzen. Der wichtigste Punkt betrifft das Maß des Unterhalts (Bedarf). Der Verweisung auf § 1610 Abs. 1 BGB entnimmt die Rechtsprechung, dass sich der angemessene Unterhalt der Mutter allein nach ihrer Lebensstellung richtet. Das gilt ...mehr

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FF 5/2018, Verwirkung von U... / 2 Anmerkung

Sachverhalt Die nach der Scheidung von ihrer Mutter, einer Beamtin, betreuten, seit ihrer Geburt privat versicherten minderjährigen Kinder (Antragsteller) verlangen von ihrem Vater (Antragsgegner) mit ihrem im Januar 2016 erhobenen Antrag ab August 2104 monatliche Krankenversicherungsbeiträge, zu deren Zahlung sie diesen schon im August 2014 aufgefordert hatten. Der Vater, vo...mehr

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FF 5/2018, Reformbedarf des... / 1. Beerdigungskosten für die Mutter (§ 1615m BGB)

Zunächst kann man noch gewisse Nachwirkungen des schadensersatzrechtlichen Denkens feststellen. Obwohl die Ansprüche aus § 1615l BGB als Unterhaltsansprüche konzipiert sind, hallt der Entschädigungsgedanke noch immer nach. Ein schlagendes Beispiel dafür bietet die Vorschrift des § 1615m BGB: Wenn die Mutter infolge der Schwangerschaft oder Entbindung stirbt, hat der Vater – ...mehr

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FF 5/2018, Fake News? – Zum... / 1. Sanktionen

Der Gesetzgeber der Novelle 1933 hat bewusst davon abgesehen, für die Verletzung der Wahrheitspflicht durch falschen Prozessvortrag Sanktionen anzudrohen.[63] Dass der ertappte Lügner seine Glaubwürdigkeit einbüßt und vom Gericht als unwahr erkanntes Vorbringen bei der Beweiswürdigung außer Betracht bleibt,[64] ist verdiente Konsequenz seines Verhaltens, aber keine echte San...mehr

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FF 5/2018, Reformbedarf des... / 2. Der Unterhaltstatbestand

Eine Angleichung des Betreuungsunterhalts nichtehelicher an denjenigen geschiedener Eltern betrifft den Unterhaltstatbestand selbst. Wie gesagt, werden beim Anspruch aus § 1570 BGB nicht nur "kindbezogene" (§ 1570 Abs. 1 S. 3 BGB), sondern zudem "elternbezogene" Billigkeitsgründe (§ 1570 Abs. 2 BGB) für eine Verlängerung der Unterhaltsdauer anerkannt, während in § 1615l Abs....mehr

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FF 5/2018, Reformbedarf des... / 3. Unterhalt in der Paarbeziehung

Das dritte Element – Unterhalt in der Paarbeziehung – kam erst im Jahr 2007 durch das Bundesverfassungsgericht ins Spiel.[5] Die Verfassungsrichter stellten einen vergleichenden Bezug zwischen § 1615l BGB und § 1570 BGB, also mit dem Betreuungsunterhalt geschiedener Ehegatten her und legte fest, dass die Dauer des Betreuungsunterhalts für eheliche und nichteheliche Kinder ni...mehr

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Jung, SGB XII § 43 Einsatz ... / 2.5.1 Unterhaltsansprüche des Leistungsberechtigten

Rz. 25 Unterhaltsansprüche berechtigen Personen, die Mittel zur Bestreitung ihres Lebensbedarfs ganz oder teilweise von einem anderen zu verlangen. Üblicherweise entstehen derartige Ansprüche unmittelbar kraft Gesetzes, und zwar zwischen Ehegatten (§ 1360 Satz 1, § 1361 Abs. 1 Satz 1 BGB), Partnern einer geschiedenen (§§ 1569ff. BGB) oder für nichtig erklärten Ehe (§§ 1313ff. ...mehr

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Jung, SGB XII § 43 Einsatz von Einkommen und Vermögen, Berücksichtigung von Unterhaltsansprüchen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) zum 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Abs. 1 ersetzt den bisherigen § 2 Abs. 1 Satz 2 GSiG und stellt die Lebenspartnerschaft mit der Ehe und der eheähnlichen Gemeinschaft gleich. Abs. 3 ent...mehr

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Jung, SGB XII § 43 Einsatz ... / 2.5.2 Privilegierte Unterhaltspflichtige

Rz. 29 Kinder des Leistungsberechtigten sind seine Abkömmlinge ersten Grades, zu denen auch durch Adoption angenommene Kinder (§ 1754 BGB), nicht aber Pflege-, Stief- und Schwiegerkinder zählen. Die Eltern eines Leistungsberechtigten sind dessen Mutter und Vater. Mutter ist die Frau, die das Kind geboren hat (§ 1591 BGB); Vater der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der ...mehr

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Jung, SGB XII § 43 Einsatz ... / 2.7 Leistungsausschuss bei widerlegter Vermutung (Abs. 5 Satz 3)

Rz. 34 Kann der Sozialhilfeträger die Vermutung nach Abs. 5 Satz 2 widerlegen und nachweisen, dass das Gesamteinkommen des (an sich privilegierten) Unterhaltspflichtigen jährlich 100.000,00 EUR übersteigt, entfällt der Grundsicherungsanspruch. In diesem Fall muss der Leistungsberechtigte seinen Unterhaltsanspruch gegen den Unterhaltspflichtigen zivilrechtlich – notfalls im E...mehr

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Jung, SGB XII § 43 Einsatz ... / 2.1.2 Einkommen und Vermögen von Ehe-, Lebens-, eheähnlichen und lebenspartnerschaftsähnlichen Partnern (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 12 Nach Satz 2 der Regelung sind Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartners sowie des Partners einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft, die dessen notwendigen Lebensunterhalt nach § 27a übersteigen, zu berücksichtigen. Der Gesetzgeber geht (unwiderlegbar) davon aus, dass diese Personen in einer Einsatzgemein...mehr

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Jung, SGB XII § 43 Einsatz ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) zum 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Abs. 1 ersetzt den bisherigen § 2 Abs. 1 Satz 2 GSiG und stellt die Lebenspartnerschaft mit der Ehe und der eheähnlichen Gemeinschaft gleich. Abs. 3 entspricht inhaltlich ...mehr

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Jung, SGB XII § 43 Einsatz ... / 2.5 Ausschluss des Unterhaltsrückgriffs (Abs. 5)

Rz. 24 Hauptursache der verschämten Altersarmut, die die Grundsicherung bekämpfen soll, ist die Furcht vor allem älterer Menschen, die eigenen Kinder könnten im Regresswege für die Unterhaltsleistungen der Sozialhilfe herangezogen werden. Deswegen schließen § 43 Abs. 5 (i. d. F. von Art. 3a des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des ...mehr

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Jung, SGB XII § 43 Einsatz ... / 2.1.1 Einkommen und Vermögen des Leistungsberechtigten (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 3 In Abs. 1 des § 43 ist durch Art. 1 Nr. 13 des Gesetzes v. 21.12.2015 (BGBl. I S. 2557) mit Wirkung zum 1.1.2016 ein neuer Satz 1 eingefügt. worden Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 18/6284) werden aus systematischen Gründen die Vorschriften über den Einsatz von Einkommen und Vermögen in § 43 zusammengefasst. Dazu wurden die in § 41 Abs. 1 (Leistungsberechtigte) ent...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 41 Leistung... / 2.7 Herbeigeführte Bedürftigkeit (Abs. 4)

Rz. 67 Wer die Voraussetzungen für die Gewährung von Grundsicherungsleistungen schuldhaft selbst schafft, kann nicht erwarten, dass er Hilfe aus Mitteln der Allgemeinheit erhält. Deshalb haben Personen keinen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen, die in den letzten 10 Jahren ihre Bedürftigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Hierdurch will der Gesetzg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsabtretung / 1. Überblick

Rechtsgrund einer Forderungsabtretung können sowohl ein Kaufvertrag, eine Schenkung, eine Geschäftsbesorgung (z. B. Inkasso), ein Sicherungsvertrag oder jede sonst denkbare sinnvolle Vereinbarung sein. Aufgrund der Abstraktheit, d. h. der rechtlichen Unabhängigkeit des Verfügungsgeschäfts vom zugrunde liegenden Verpflichtungsgeschäft lassen Mängel des Grundgeschäftes die Wir...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 41 Leistung... / 2.1.3 Sozialhilferechtlicher Hilfebedarf

Rz. 10k Die Voraussetzung, dass Hilfebedürftigkeit vorliegen muss und woraus sich diese ergibt, wird in § 41 Abs. 1 nunmehr aufgrund der Änderungen durch das Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften v. 21.12.2015 (BGBl. I S. 2557) mit Wirkung zum 1.1.2016 durch die Verweisung auf § 43 – statt wie bisher auf die §§ 82 bis 84 und 90 – ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 83 Weiterb... / 2.1 Zugelassene Kosten

Rz. 5 Abs. 1 definiert abschließend, welche Kosten als Weiterbildungskosten nach § 81 Abs. 1 übernommen werden können. Die Aufzählung ist abschließend. Gefördert werden nur Teilnehmer an der Weiterbildungsmaßnahme. Teilnehmer ist auch, wer den Besuch der Maßnahme unterbricht. Teilnehmer ist nicht mehr, wer die vorgesehenen Lehrveranstaltungen nicht regelmäßig besucht. Voraus...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 33 Rentena... / 2.3 Renten wegen Todes (Abs. 4)

Rz. 8 Nach § 33 Abs. 4 sind Renten wegen Todes kleine Witwen- oder Witwerrenten (§ 46 Abs. 1, § 242a Abs. 1), große Witwen- oder Witwerrenten (§ 46 Abs. 2, § 242a Abs. 2, § 303), Erziehungsrenten (§ 47, § 243a), Halb- und Vollwaisenrenten (§ 48 Abs. 1 und 2). Zu den Renten wegen Todes zählen nach den Vorschriften des Fünften Kapitels auch Witwen- und Witwerrenten an vor dem 1.7.1...mehr

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FF 4/2018, Verjährung, Hemmung und Verwirkung von Unterhaltsansprüchen

BGB § 207 § 242 § 1613 Leitsatz 1. Ein nicht geltend gemachter Unterhaltsanspruch kann grundsätzlich schon vor Eintritt der Verjährung und auch während der Hemmung nach § 207 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB verwirkt sein (Fortführung von BGH, Senatsurt. v. 13.1.1988 – IVb ZR 7/87, BGHZ 103, 62 = FamRZ 1988, 370 und Senatsbeschl. v. 16.6.1999 – XII ZA 3/99, FamRZ 1999, 1422). 2. Das bloße...mehr

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FF 4/2018, Verjährung, Hemm... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligten streiten um rückständigen Kindesunterhalt für die Zeit von Juli 2011 bis August 2013. [2] Der Antragsteller ist der im Juni 1993 geborene Sohn des Antragsgegners. Er lebte während des streitgegenständlichen Unterhaltszeitraums bei seiner Mutter und befand sich in der allgemeinen Schulausbildung. Mit Schreiben vom 14.7.2011 forderte er den Antragsgegner ...mehr

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FF 4/2018, Zugewinn im Verb... / b) Abwandlung

Frau Becker steht während des Getrenntlebens ein erheblicher Aufstockungsunterhalt zu. Aufgrund eines wirksam geschlossenen Ehevertrages käme ein nachehelicher Unterhaltsanspruch nicht zum Tragen. Eine Zugewinnausgleichsforderung ist im Übrigen fraglich. Herr Becker behauptet unter Beweisantritt erhebliches Anfangsvermögen. Dieses ist zum Ende der Ehezeit – nicht vorwerfbar –...mehr