Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Keine Haftung bei Umsatzsteuer-Identifikationsnummer(Abs. 2)

Rz. 22 Nach § 25e Abs. 2 UStG haftet der Betreiber unter bestimmten Voraussetzungen nicht. Nach der ab dem 1.7.2021 geltenden Gesetzesfassung haftet der Betreiber nicht, wenn der liefernde Unternehmer i. S. v. § 22f Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UStG im Zeitpunkt der Lieferung über eine gültige, ihm vom Bundeszentralamt für Steuern nach § 27a erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.2 Haftungsumfang

Rz. 13 Die Haftung nach § 25e Abs. 1 UStG umfasst die nicht entrichteten Steuern aus der Lieferung. Eine Haftung für sonstige Leistungen von Unternehmern, die über die elektronische Schnittstelle (auf elektronischen Marktplätzen) angeboten werden, wird nicht erfasst. Die Vorschrift richtet sich damit vor allem an den Onlineversandhandel mit Waren. Rz. 14 Aus der systematische...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Gesetzesentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift des § 25e UStG "Haftung beim Handel auf einem elektronischen Marktplatz" ist durch das "Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" (ursprüngliche Bezeichnung "Jahressteuergesetz 2018") neu in das Umsatzsteuergesetz eingefügt worden. Zusammen mit § 22f UStG stellt ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG , UStG § 25e Haftung beim Handel über eine elektronische Schnittstelle

1 Allgemeines 1.1 Gesetzesentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift des § 25e UStG "Haftung beim Handel auf einem elektronischen Marktplatz" ist durch das "Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" (ursprüngliche Bezeichnung "Jahressteuergesetz 2018") neu in das Umsatzsteuergesetz eingefügt wor...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Gefährdungshaftung (Abs. 1)

Rz. 6 § 25e Abs. 1 UStG enthält die Voraussetzungen des materiellen Haftungstatbestands, der beim Eingreifen der nachfolgenden Absätze ggf. entfällt. Danach haftet für die nicht entrichtete Steuer aus einer Lieferung, wer mittels einer elektronischen Schnittstelle die Lieferung eines Gegenstandes unterstützt (Betreiber). Diese Haftung greift jedoch nicht in den Fällen des § ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Zeitliche Anwendung der Vorschrift

Rz. 67 Die Vorschrift ist zusammen mit anderen Regelungen, die den Warenhandel im Internet betreffen, am 1.1.2019 in Kraft getreten.[1] Rz. 68 Die zeitliche Anwendung wird durch § 27 Abs. 25 UStG geregelt. Sie unterscheidet zwischen Unternehmern aus Drittstaaten, für die sich eine Haftung erstmals für Umsätze ab dem 1.3.2019 ergibt, und Unternehmern aus EU- bzw. EWR-Staaten, ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.1.2 Elektronische Schnittstelle (Abs. 5 i. d. F. ab 1.7.2021)

Rz. 56a In der ab dem 1.7.2021 geltenden Gesetzesfassung ist eine elektronische Schnittstelle i. S. d. § 25e UStG ein elektronischer Marktplatz, eine elektronische Plattform, ein elektronisches Portal oder Ähnliches. Deshalb ist aufgrund der sehr weiten Auslegung jeder vergleichbare elektronische Handelsplatz erfasst.[1] Dies entspricht den begrifflichen Vorgaben von Art. 2...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Keine Haftung bei Nichtunternehmern (Abs. 3)

Rz. 38 Eine weitere Einschränkung der Gefährdungshaftung sieht § 25e Abs. 3 UStG vor, soweit die Registrierung beim Betreiber des elektronischen Marktplatzes nicht als Unternehmer (sondern als Privatperson) erfolgt und der Betreiber die nach § 22f Abs. 2 UStG vorgesehenen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten erfüllt. Grundsätzlich entfällt in diesem Fall die nach § 25e ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.3 Unterstützen (Abs. 6 i. d. F. ab 1.7.2021)

Rz. 62b Unterstützen i. S. v. § 25e Abs. 1 UStG bezeichnet die Nutzung einer elektronischen Schnittstelle, um es einem Leistungsempfänger und einem liefernden Unternehmer, der über eine elektronische Schnittstelle Gegenstände zum Verkauf anbietet, zu ermöglichen, in Kontakt zu treten, woraus eine Lieferung von Gegenständen an diesen Leistungsempfänger resultiert. Rz. 62c Dies...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Haftungsverfahren

Rz. 63 Das Haftungsverfahren richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften insbesondere über den Erlass, die Anfechtung und die Aufhebung von Haftungsbescheiden. Diese Vorschriften werden durch § 25e Abs. 7 und 8 UStG ergänzt. Rz. 64 Der Haftungsbescheid muss nach § 191 Abs. 1 S. 3 AO schriftlich erlassen werden. Nach § 191 Abs. 1 AO steht der Erlass eines Haftungsbescheids ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Offenbarungsbefugnis des Finanzamts (Abs. 4)

Rz. 46 Wenn andere Maßnahmen keinen unmittelbaren Erfolg versprechen, ist das FA nach § 25e Abs. 4 S. 1 UStG berechtigt, dem Betreiber der elektronischen Schnittstelle (des elektronischen Marktplatzes) mitzuteilen, dass der liefernde Unternehmer seinen steuerlichen Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachkommt. Es handelt sich hierbei um eine Offenbarungsbefugnis nac...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.2.2 Betreiber einer elektronischen Schnittstelle (Abs. 1 i. d. F. ab 1.7.2021)

Rz. 62a Die bis zum 30.6.2021 in Abs. 6 a. F. geregelte Definition des Betreibers (eines elektronischen Marktplatzes) ist ersatzlos entfallen und kann damit ab dem 1.7.2021 nicht mehr zur Abgrenzung herangezogen werden. Damit leitet sich nun aus der in Abs. 1 enthaltene Klammerdefinition ab, wer ein Betreiber ist, nämlich jeder, der mittels einer elektronischen Schnittstelle...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Definitionen (Abs. 5 und 6)

Rz. 52 In den Abs. 5 und 6 enthält § 25e UStG die vom Haftungstatbestand als Tatbestandsmerkmale vorausgesetzten Definitionen der elektronischen Schnittstelle (Gesetzesfassung bis zum 30.6.2021: des elektronischen Marktplatzes) und des Unterstützens (Gesetzesfassung bis zum 30.6.2021: des Betreibers). Diese richten sich inhaltlich nur an § 25e UStG ("im Sinne dieser Vorschri...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.1.1 Elektronischer Marktplatz (Abs. 5 i. d. F. bis 30.06.2021)

Rz. 53 Nach § 25e Abs. 5 UStG i. d. F. bis zum 30.6.2021 (Rz. 2a) war statt des Handels über eine elektronische Schnittstelle (die einen elektronischen Marktplatz einschließt) der Handel über einen elektronischen Marktplatz definiert. Nach der in der alten Gesetzesfassung enthaltenen Definition ist ein elektronischer Marktplatz im Sinne dieser Vorschrift eine Website oder je...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

1.1 Gesetzesentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift des § 25e UStG "Haftung beim Handel auf einem elektronischen Marktplatz" ist durch das "Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" (ursprüngliche Bezeichnung "Jahressteuergesetz 2018") neu in das Umsatzsteuergesetz eingefügt worden. Zusammen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.2.1 Betreiber eines elektronischen Marktplatzes (Abs. 6 i. d. F. bis 30.6.2021)

Rz. 57 Nach § 25e Abs. 6 UStG in der bis zum 30.6.2021 geltenden Fassung ist Betreiber im Sinne dieser Vorschrift, wer einen elektronischen Marktplatz unterhält und es Dritten ermöglicht, auf diesem Marktplatz Umsätze auszuführen. Rz. 58 Unter den Voraussetzungen von § 25e Abs. 1 UStG ist der Betreiber als Haftender ein Steuerschuldner i. S. d. § 33 Abs. 1 AO, an den der Haft...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.1 Elektronische Schnittstelle (Abs. 5)

2.5.1.1 Elektronischer Marktplatz (Abs. 5 i. d. F. bis 30.06.2021) Rz. 53 Nach § 25e Abs. 5 UStG i. d. F. bis zum 30.6.2021 (Rz. 2a) war statt des Handels über eine elektronische Schnittstelle (die einen elektronischen Marktplatz einschließt) der Handel über einen elektronischen Marktplatz definiert. Nach der in der alten Gesetzesfassung enthaltenen Definition ist ein elektro...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.2 Betreiber

2.5.2.1 Betreiber eines elektronischen Marktplatzes (Abs. 6 i. d. F. bis 30.6.2021) Rz. 57 Nach § 25e Abs. 6 UStG in der bis zum 30.6.2021 geltenden Fassung ist Betreiber im Sinne dieser Vorschrift, wer einen elektronischen Marktplatz unterhält und es Dritten ermöglicht, auf diesem Marktplatz Umsätze auszuführen. Rz. 58 Unter den Voraussetzungen von § 25e Abs. 1 UStG ist der B...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Haftung des Betreibers einer elektronischen Schnittstelle (eines elektronischen Marktplatzes)

2.1 Gefährdungshaftung (Abs. 1) Rz. 6 § 25e Abs. 1 UStG enthält die Voraussetzungen des materiellen Haftungstatbestands, der beim Eingreifen der nachfolgenden Absätze ggf. entfällt. Danach haftet für die nicht entrichtete Steuer aus einer Lieferung, wer mittels einer elektronischen Schnittstelle die Lieferung eines Gegenstandes unterstützt (Betreiber). Diese Haftung greift je...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.1 Ermessensausübung

Rz. 10 Nach § 191 Abs. 1 AO kann durch Haftungsbescheid in Anspruch genommen werden, wer kraft Gesetzes für eine Steuer haftet (s. auch Rz. 64). Daraus leitet sich auch für § 25e UStG ab, dass das FA ein Ermessen hinsichtlich der Haftungsinanspruchnahme des Betreibers der elektronischen Schnittstelle (des elektronischen Marktplatzes) hat.[1] Da es sich beim Haftungsbescheid ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.7.1 Zwischenvermietung von Immobilien

Rz. 157 Zwischenvermietungen sollen den Vorsteuerabzug in Fällen eröffnen, in denen dieser an sich ausgeschlossen ist. Das ist nach § 15 Abs. 2 UStG insbesondere dann der Fall, wenn eine bezogene Leistung für die Ausführung steuerfreier oder diesen gleichgestellter Umsätze verwendet wird. Steuerfrei ist gem. § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG auch die Vermietung und Verpachtung von G...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.7.3 Option durch insolventen Grundstücksverkäufer

Rz. 162 Der Vorsteuerabzug durch einen Grundstückserwerber ist grundsätzlich nicht rechtsmissbräuchlich, wenn der insolvente Veräußerer die Grundstückslieferung als steuerpflichtig behandelt, aber die geschuldete USt nicht entrichtet. Etwas anderes soll nur in dem Fall gelten, in dem der Erwerber den vereinbarten Kaufpreis (einschließlich USt) dem Verkäufer gar nicht auszahl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 3.1 Regelungen in Einzelsteuergesetzen, die der Verhinderung von Steuerumgehungen dienen

Rz. 35 § 42 Abs. 1 S. 2 AO ordnet die vorrangige Anwendung von Regelungen in Einzelsteuergesetzen an, die der Verhinderung von Steuerumgehungen dienen. Welche Vorschriften unter diesen Begriff fallen, ergibt sich aus dem Gesetz nicht. Schon die Bedeutung des Merkmals "Einzelsteuergesetz" ist unklar. Die AO verwendet diesen Begriff außer in § 42 AO nur in § 37 Abs. 1 AO, wonac...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.7.2 Vermietung von beweglichen Gegenständen

Rz. 161 Hat ein Unternehmer, der ausschließlich steuerfreie Umsätze tätigt, wegen § 15 Abs. 2 UStG beim Empfang von Leistungen für sein Unternehmen (seine Praxis) keinen Vorsteuerabzug, so beschaffen nahe Angehörige, aber auch andere Personen diese Gegenstände und vermieten sie an den Unternehmer. Der Vermieter hat in diesen Fällen den Vorsteuerabzug, da er steuerpflichtige ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ort der mehrwertsteuerlichen Einfuhr für Transportmittel

Leitsatz Der EuGH muss sich nun aufgrund eines Vorlagebeschlusses des FG Hamburg zu der Frage äußern, wo der mehrwertsteuerrechtliche Ort der Einfuhr eines in einem Drittland zugelassenen Transportmittels (Kfz) liegt, das unter Verstoß gegen zollrechtliche Vorschriften in die Union verbracht und dort genutzt wird. Sachverhalt Der Kläger wendet sich gegen die Festsetzung von E...mehr

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Anhang VII. Steuerliche Anforderungen an eine Rechnung

Rz. 1 Die Ausstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung gegenüber einem Unternehmer ist eine zivilrechtliche Nebenpflicht des Mandatsvertrages, da dieser die ordentliche Rechnung in der Regel für den Vorsteuerabzug benötigt. Dem Mandanten kommt bis zur ordnungsgemäßen Ausstellung einer Rechnung ein Zurückbehaltungsrecht bezogen auf den gesamten (Brutto-)Rechnungsbetrag zu.[1] D...mehr

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Dienstleistungen einer Hygienefachkraft an Alten- bzw. Pflegeheim: Umsatzsteuerbefreiung?

Leitsatz Infektionshygienische Leistungen sind nur steuerfrei gemäß § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG, wenn ein unmittelbarer Bezug zu einer Heilbehandlungstätigkeit in Krankenhäusern oder anderen medizinischen Einrichtungen besteht. Das Vorliegen einer Heilbehandlung kann ohne Nachweis im Einzelfall nicht ohne Weiteres unterstellt werden. Der Ausschluss des Steuerpflichtigen von der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (2) Ausnahme: Auslandsbezug bei Grundstücksangelegenheiten

Rz. 23 Steht die Leistung des Anwalts im Zusammenhang mit einem Grundstück, ist nach § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG der Ort der Liegenschaft maßgebend. § 3a UstG Ort der sonstigen Leistung ... (3) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 gilt:mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 2 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 26 GrStG ist unverändert in der Fassung des Gesetzes vom 29.10.1997[2] gültig. Eine Anpassung erfolgte auch im Rahmen der Grundsteuerreform nicht. Die Änderung im Jahr 1997 – die Streichung des Hinweises auf die Lohnsummensteuer – war lediglich eine bereinigende Folgeänderung, da die Lohnsummensteuer bereits durch das Steueränderungsg...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (3) Ausnahme: Auslandsbezug bei nicht grundstücksbezogener Tätigkeit

Rz. 28 Im Übrigen, also soweit die Tätigkeit des Anwalts kein Grundstück betrifft, handelt es sich folglich um eine sonstige Leistung i.S.d. § 3a Abs. 3 UStG, was sich wiederum aus § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 3 UStG ergibt. § 3a UstG Ort der sonstigen Leistung ... (4) … 2Sonstige Leistungen im Sinne des Satzes 1 sind: ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Überblick

Rz. 6 An der Umsatzsteuerpflicht kann es ferner in Fällen mit Auslandsberührung fehlen. Das wiederum richtet sich nach dem UStG. Entscheidend für die Besteuerung nach dem UStG ist der Ort der Leistung (§ 1 UStG).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Umsatzsteuerpflicht

Rz. 412 Der Schiedsrichter erbringt im umsatzsteuerlichen Sinn eine sonstige Leistung, weshalb sämtliche Entgelte für diese Leistung der Umsatzsteuer unterliegen (§§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 3 Abs. 9, 16 Abs. 1, 20 UStG).[743] Unternehmer i.S.d. UStG ist nicht das Schiedsgericht, sondern jeder Schiedsrichter. Eine Steuerpflicht entfällt bei der Anwendbarkeit der Kleinunternehmerklaus...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Umsatzsteuer aus der Staatskasse

Rz. 53 Der Rechtsanwalt kann von der Staatskasse die Erstattung der auf seine Umsatzsteuer entfallenden Vergütung stets verlangen, wenn seine Leistung nach den Bestimmungen des UStG umsatzsteuerpflichtig ist (vgl. Anm. zu VV 7008).[116] Die Umsatzsteuerpflicht richtet sich ausschließlich nach den Bestimmungen des UStG.[117] Gem. §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 3a Abs. 4 S. 1, S. 2, S. 2 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 3 Ob, inwieweit und in welcher Höhe der Anwalt von seiner Vergütung Umsatzsteuer abzuführen hat, richtet sich nach dem UStG. Wegen Einzelheiten sei insoweit auf die einschlägigen Kommentierungen zum UStG verwiesen. Im Einzelnen gilt Folgendes:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Ausnahme: Vorsteuerabzugsberechtigung

Rz. 96 Musste der Mandant auf die Anwaltsvergütung Umsatzsteuer zahlen, so kann er sie dennoch nicht erstattet verlangen, wenn und soweit er zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Die frühere Streitfrage ist durch die Neufassung des § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO seit längerem gesetzlich geregelt. Die zum Vorsteuerabzug berechtigte Partei erhält die an den Anwalt gezahlte Umsatzsteuer im...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Umsatzsteuerpflicht

Rz. 14 Eine Umsatzsteuerpflicht besteht grundsätzlich nur dann, wenn der Anwalt eine Leistung im Inland ausführt (§ 1 Abs. 1 UStG). § 1 UstG Steuerbare Umsätze (1) Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (1) Grundsatz: Leistungsort ist die Kanzlei

Rz. 21 Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Leistung des Anwalts am Sitz seiner Kanzlei ausgeübt wird. Wird eine Kanzlei an mehreren Orten betrieben (überörtliche Sozietät), gilt die Kanzlei, von der aus die Leistung erbracht worden ist. Dies folgt aus § 3a Abs. 1 UStG. § 3a UstG Ort der sonstigen Leistung (1) 1Eine sonstige Leistung wird vorbehaltlich der Absätze 2 b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsvorrichtung / 1.4 Umsatzsteuer

Bei einer Vermietung des Grundstücks ist der auf Betriebsvorrichtungen entfallende Teil nicht umsatzsteuerfrei. Das gilt auch dann, wenn die Betriebsvorrichtungen wesentliche Bestandteile des Grundstücks sind.[1] Wird das Grundstück veräußert, unterliegen mitveräußerte Betriebsvorrichtungen der Umsatzsteuer.[2] , Der umsatzsteuerrechtliche Begriff des "Grundstücks" richtet sic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Leistungsort im Inland

Rz. 18 Damit eine Umsatzsteuerpflicht besteht, muss die Leistung im Inland ausgeführt worden sein (§ 1 Abs. 1 UStG). Rz. 19 Der für die Frage der Besteuerung maßgebende Leistungsort wiederum ergibt sich aus den §§ 3a und 3b UStG. Danach wird unterschieden zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen. § 3 UstG Lieferung, sonstige Leistung ... (9) 1Sonstige Leistungen sind Leist...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Abrechnung nach den gesetzlichen Gebühren

Rz. 65 Ist nach den vorstehenden Ausführungen Umsatzsteuer angefallen, so hat der Anwalt diese nach VV 7008 dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Rz. 66 Dies gilt auch dann, wenn der Anwalt Kleinunternehmer ist und er sich nach § 19 Abs. 2 UStG dazu entschlossen hat, zur Umsatzsteuer zu optieren. Auch dann hat er die Umsatzsteuer dem Auftraggeber gemäß VV 7008 in Rechnung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Gemeinschaftsgebiet

Rz. 11 In einigen Fällen wird hinsichtlich des Auslands nochmals differenziert, indem und für das Gemeinschaftsgebiet besondere Regelungen gelten. Das Gemeinschaftsgebiet wird in § 1 Abs. 2a S. 1 und S. 2 UStG definiert: § 1 UstG Steuerbare Umsätze ... (2a) 1Das Gemeinschaftsgebiet im Sinne dieses Gesetzes umfasst das Inland im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 und die Gebiete der ü...mehr

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Anhang zu 7008: Änderungen ... / I. Umsatzsteuerpflicht

Rz. 2 Grundsätzlich ist die Tätigkeit des Anwalts umsatzsteuerpflichtig, und zwar mit einem Steuersatz von 19 % (§ 12 Abs. 1 UStG). Ein Steuersatz von 7 % (§ 12 Abs. 2 UStG) ist in Ausnahmefällen zwar denkbar, hat in der Praxis aber keine Bedeutung (siehe VV 7008 Rdn 63). Allerdings ist zu berücksichtigen, dass es auch anwaltliche Mandate gibt, die gar nicht der Umsatzsteuer ...mehr

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Anhang zu 7008: Änderungen ... / 1. Leistungszeitpunkt, Leistungszeitraum

Rz. 7 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung der Umsatzsteuer ist der Tag, an dem der Anwalt seine Leistung erbringt bzw. das Ende des Leistungszeitraums, in dem die Leistung ausgeführt worden ist. Dieser Zeitpunkt fällt grundsätzlich mit dem Zeitpunkt der gesetzlichen Fälligkeit der anwaltlichen Vergütung nach § 8 Abs. 1 S. 1 RVG zusammen. Es kommt also weder darauf an, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Neben den Gebühren und Auslagen für seine Tätigkeit kann der Anwalt nach VV 7008 auch Ersatz der von ihm zu zahlenden Umsatzsteuer verlangen. Das RVG regelt die Abrechnung der Umsatzsteuer damit als Auslagentatbestand, obwohl es sich streng genommen nicht um Auslagen des Anwalts handelt. Rz. 2 Nach VV 7008 hat der Anwalt Anspruch auf Ersatz der auf seine Vergütung anfal...mehr

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Anhang zu 7008: Änderungen ... / A. Änderungen des Steuersatzes

Rz. 1 Durch Art. X des Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise – Zweites Corona-Steuerhilfegesetz –[1] ist für die Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 der allgemeine Umsatzsteuersatz von 19 % auf 16 % (§ 12 Abs. 1 UStG) sowie der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % auf 5 % (§ 12 Abs. 1 UStG) herabgesetzt worden. Ab dem 1.1.2021...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Ausnahme: Kleinunternehmer

Rz. 5 Ausgenommen von der Umsatzsteuerpflicht sind nach § 19 Abs. 1 UStG Anwälte, deren Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuern im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 EUR nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 EUR voraussichtlich nicht übersteigen wird. Ungeachtet dieser Regelung können solche Kleinunternehmer aber nach § 19 Abs. 2 UStG freiwilli...mehr

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Anhang zu 7008: Änderungen ... / D. Abrechnung bei Teilfälligkeiten

Rz. 19 In gerichtlichen Verfahren kann es zu Teilfälligkeiten im Rahmen einer einheitlichen Angelegenheit kommen. In diesen Fällen stellt sich die Frage, ob bei einer Teilfälligkeit nach § 8 Abs. 1 S. 2 RVG vor dem 30.6.2020 insoweit der Umsatzsteuersatz von 19 % verbleibt und nur die weitere Vergütung mit dem geringeren Steuersatz zu erheben ist. Die Beantwortung diese Frag...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Grundsatz: Umsatzsteuerpflicht

Rz. 4 Die Tätigkeit des Anwalts für seinen Auftraggeber unterliegt grundsätzlich der Umsatzsteuer, da zwischen Anwalt und Auftraggeber ein Leistungsaustausch i.S.d. § 1 UStG stattfindet.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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