Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

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Organschaft im Steuerrecht ... / 5.2.3 Wirtschaftliche Eingliederung

Rz. 280 Das selbstständige Tatbestandsmerkmal der wirtschaftlichen Eingliederung setzt für das Vorliegen eines Organschaftsverhältnisses voraus, dass die Organgesellschaft nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse wirtschaftlich in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist. Die Organgesellschaft muss im engen wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Organträge...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahren, neues Verzeichnis der Drittstaaten (zu § 18 Abs. 9 UStG)

Kommentar Einem nicht in Deutschland zur Umsatzsteuer veranlagten Unternehmer kann Umsatzsteuer (Vorsteuer) in Deutschland beim Bundeszentralamt für Steuern (Dienstsitz in Schwedt an der Oder) vergütet werden. Die Vorsteuervergütung setzt nach § 18 Abs. 9 UStG für im Drittlandsgebiet ansässige Unternehmer voraus, dass der Unternehmer aus einem Drittstaat kommt, in dem einem ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 20 Inhalt der Anzeigen

Anzeigeninhalt Rz. 1 Die nach Maßgabe der §§ 18, 19 GrEStG abzugebenden Anzeigen müssen zwingend den Inhalt haben, den § 20 GrEStG abschließend beschreibt. Rz. 2 Nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG i. d. F. durch Art. 29 Nr. 2 des Jahressteuergesetzes 2010 (JStG 2010) vom 8.12.2010 (BGBl I 2010, 1768) müssen die nach § 18 GrEStG u. a. von den Notaren und die nach § 19 GrEStG von den...mehr

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Grippeschutzimpfungen in Apotheken (zu § 4 Nr. 14 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 4.14.4 Abs. 11 UStAE . In einem regionalen Modellversuch können Grippeschutzimpfungen auch durch Apothekerinnen und Apotheker vorgenommen werden.[1] Darüber hinaus ist Apotheken auch die Überlassung von Substitutionsmitteln an Patienten zum unmittelbaren Verbrauch gestattet worden.[2] Die Finanzverwaltung stellt in diesem Zusam...mehr

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Begriff der Werklieferung (zu § 3 Abs. 4 UStG)

Kommentar Zur Abgrenzung von Werklieferung und Lieferung hatte die Finanzverwaltung in einem Schreiben aus dem Oktober 2020[1] Abschn. 3.8 Abs. 1 UStAE geändert und an die Rechtsprechung des BFH[2] angepasst. Wesentlicher Gegenstand dieser Änderung war, dass der Begriff der Werklieferung immer voraussetzt, dass zusätzlich zur Verschaffung der Verfügungsmacht ein fremder Gege...mehr

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Mini One Stop Shop (MOSS) / 1 Im Inland ansässige Unternehmer

Für im Inland ansässige Unternehmer, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat Telekommunikationsdienstleistungen, Radio- und Fernsehdienstleistungen oder auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen an Nichtunternehmer erbringen und daher gem. § 3 a Abs. 5 UStG die Steuer in diesem Land schulden, besteht die Möglichkeit, Umsatzsteuererklärungen auf elektronischem Weg (Date...mehr

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Mini One Stop Shop (MOSS) / 7 Nutzung des OSS-Verfahrens ab 1.7.2021

Mit dem sog. EU-Digitalpaket [1] werden ab 1.7.2021 weitere Leistungsarten in das Verfahren einer einzigen Anlaufstelle einbezogen. Der MOSS wird zum One-Stop-Shop (OSS) ausgebaut. Die bisher nur für Leistungen nach § 3a Abs. 5 UStG mögliche Abgabe von Steuererklärungen über die einzige Anlaufstelle wird erweitert für alle sonstigen Leistungen an nichtsteuerpflichtige Leistun...mehr

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Mini One Stop Shop (MOSS) / Zusammenfassung

Begriff Bei dem sog. Mini One Stop Shop (MOSS) handelt es sich um die Umsetzung eines Vorhabens der EU-Kommission zur Schaffung von Erleichterungen für die im Binnenmarkt tätigen Unternehmer. Es geht um die Errichtung einer einzigen Anlaufstelle in einem kleinen Anwendungsbereich zur Durchsetzung des Bestimmungslandprinzips. Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen, R...mehr

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Mini One Stop Shop (MOSS) / 4 Aufzeichnungspflichten

Der Anbieter der dieser Sonderregelung unterliegenden Dienstleistungen an nichtsteuerpflichtige Kunden in der EU muss getrennt von den Aufzeichnungen für die übrigen Umsätze Angaben zum Mitgliedstaat des jeweiligen Verbrauchs, der Art der erbrachten Dienstleistung, zum Datum der Leistungserbringung, zum Betrag der zu entrichtenden Mehrwertsteuer machen und Informationen zum ...mehr

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Mini One Stop Shop (MOSS) / 5 Im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer

Im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Online-Anbieter, Rundfunk- und Fernsehdienstleister sowie Telekommunikationsdienstleister, die derartige Umsätze an in Deutschland ansässige nichtsteuerpflichtige Abnehmer erbringen, haben sich für diese Umsätze grundsätzlich bei dem für sie zuständigen Finanzamt in Deutschland umsatzsteuerlich zu registrieren, wenn sie hier nicht ans...mehr

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Mini One Stop Shop (MOSS) / 6 Im Drittlandsgebiet ansässige Unternehmer

Für im Drittlandsgebiet ansässige Unternehmer, die gleichartige Leistungen an EU-Kunden erbringen, besteht weiterhin die Möglichkeit, in einem Land ihrer Wahl Umsatzsteuererklärungen bei einer einzigen Anlaufstelle abzugeben. Dies gilt seit dem 1.1.2019 auch, wenn sie bereits über eine Mehrwertsteuer-Registrierung in einem anderen EU-Mitgliedstaat verfügen, weil sie gelegent...mehr

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Organschaft: Besteuerung von Dienstleistungen

Sachverhalt Bei dem schwedischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um das Spannungsfeld zwischen dem Grundsatz der Unternehmenseinheit und den Auswirkungen der Zugehörigkeit zu einer Organschaft. Im Kern ging es um die Besteuerung von Dienstleistungen, die eine zu einer Organschaft gehörende Hauptniederlassung einer Gesellschaft in einem Mitgliedstaat zugunsten ihrer in ein...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 7.2.2 Aufhebung des § 26b UStG und Änderung des §§ 26a, 26c UStG zum 1.7.2021

Rz. 234 Der bis zum 30.6.2021 geltende § 26b UStG wird zum 1.7.2021 aufgehoben. Damit entfällt der bisher in § 26b Abs. 1 UStG geregelte Bußgeldtatbestand der Schädigung des Umsatzsteueraufkommens jedoch nicht, sondern er wird inhaltlich modifiziert in den neuen § 26a Abs. 1 UStG eingefügt. Dabei soll das Tatbestandsmerkmal "in einer Rechnung i. S. von § 14 UStG ausgewiesene...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 7.2.1 Objektiver Tatbestand des § 26b UStG

Rz. 223 § 26b UStG stellt im Verhältnis zu § 26c UStG den Grundtatbestand dar, der immer dann eingreift, wenn die Qualifikationsmerkmale des § 26c UStG nicht erfüllt sind. § 26c UStG setzt hingegen das Vorliegen einer vollendeten Schädigung des USt-Aufkommens nach § 26b UStG voraus. Rz. 224 Nach § 26b UStG handelt ordnungswidrig, wer die in einer Rechnung i. S. v. § 14 UStG a...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 7 Hinweise zur Schädigung des Umsatzsteueraufkommens nach § 26c UStG

7.1 Grundlagen 7.1.1 Allgemeines Rz. 219 Das UStG [1] enthält mit § 26b UStG und § 26c UStG strafrechtlich relevante Tatbestände. Da es sich bei diesen Regelungen nicht um Normen aus dem Bereich der Steuerfestsetzung handelt, wären sie unter systematischen Gesichtspunkten als steuerstrafrechtliche bzw. bußgeldrechtliche Vorschriften besser in der AO eingefügt worden. Zu der ab de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 7.2.3.1 Gewerbsmäßige Schädigung des Umsatzsteueraufkommens

Rz. 239 Gewerbsmäßig i. S. d. § 26c UStG handelt, wer den Grundtatbestand des § 26b UStG mit der Absicht verwirklicht, sich durch die wiederholte Begehung eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu verschaffen.[1] Hierfür ist es ausreichend, wenn sich der Täter mittelbare Vorteile aus der Tathandlung verspricht, z. B. wenn die Vermögensvorteile ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 7.4 Konkurrenzen

Rz. 261 Bei der Schädigung des USt-Aufkommens nach § 26c UStG handelt es sich um eine eigenständige Steuerstraftat. Wird die USt jedoch durch Nicht- oder Falschanmeldung hinterzogen, so kommt es nicht zur Konkurrenz mit § 370 AO, da die Hinterziehung der USt dazu führt, dass die hinterzogene Steuer i. S. d. § 26b UStG nicht fällig gestellt wird und demgemäß die zu verletzend...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 7.5 Verfolgbarkeit und Strafrahmen

Rz. 267 Teilweise wird die analoge Anwendbarkeit des persönlichen Strafaufhebungsgrunds des § 371 AO auf § 26c UStG damit begründet, dass es anderenfalls zu Wertungswidersprüchen käme.[1] Dies dürfte jedoch im Hinblick auf den klaren Wortlaut des § 371 AO abzulehnen sein. Rz. 268 Schon der Grundtatbestand des § 26b UStG enthält keine Möglichkeit einer Selbstanzeige nach dem V...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 7.2.3.2 Bandenmäßige Schädigung des Umsatzsteueraufkommens

Rz. 246 Auch der Bandenbegriff entspricht dem in anderen Bereichen des Strafrechts. Eine Bande i. S. d. § 26c UStG besteht somit nach der im Jahre 2001 geänderten Rspr. des BGH aus mindestens drei Personen, die sich durch ausdrückliche oder stillschweigende Abrede verbunden haben, mehrere selbstständige, im Einzelnen noch ungewisse Straftaten des im Gesetz genannten Deliktst...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 7.3 Subjektiver Tatbestand

Rz. 258 Da § 26c UStG keine abweichende Regelung enthält, ist gem. § 15 StGB ausschließlich vorsätzliches Handeln strafbar. Ein leichtfertiges oder fahrlässiges Handeln reicht nicht aus. Folglich muss zunächst der Tatbestand des § 26b UStG vorsätzlich erfüllt worden sein (vgl. Rz. 219ff.). Rz. 259 Ferner muss auch Vorsatz bzgl. der Qualifikationsmerkmale des § 26c UStG vorlie...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 7.1.3 Steuerstraftat

Rz. 222 Die Schädigung des USt-Aufkommens nach § 26c UStG ist eine eigenständige Steuerstraftat i. S. d. § 369 Abs. 1 Nr. 1 AO. Danach wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer in den Fällen des § 26b UStG gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Handlungen i. S. d. § 26b UStG verbun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 7.1.1 Allgemeines

Rz. 219 Das UStG [1] enthält mit § 26b UStG und § 26c UStG strafrechtlich relevante Tatbestände. Da es sich bei diesen Regelungen nicht um Normen aus dem Bereich der Steuerfestsetzung handelt, wären sie unter systematischen Gesichtspunkten als steuerstrafrechtliche bzw. bußgeldrechtliche Vorschriften besser in der AO eingefügt worden. Zu der ab dem 1.7.2021 gültigen Streichung ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 7.1.2 Zweck der Vorschrift

Rz. 220 Durch das Gesetz zur Bekämpfung von Steuerverkürzungen bei der USt und zur Änderung anderer Steuergesetze[1] v. 19.12.2001[2] wurden mit Wirkung zum 1.1.2002 u. a. §§ 26b und 26c UStG aufgenommen. Mit § 26c UStG wurde dabei erstmalig ein Straftatbestand geschaffen, der auf die Schädigung des USt-Aufkommens zielt. Rz. 221 Zweck der §§ 26b und 26c UStG ist es, das USt-A...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 7.6 Verfolgungszuständigkeit

Rz. 273 Gem. §§ 386 Abs. 1, 387 Abs. 1 AO ist die zuständige Behörde zur Verfolgung von Straftaten nach § 26c UStG die sachlich und örtlich zuständige Finanzbehörde. Dabei handelt es sich um die jeweils zuständige Bußgeld- und Strafsachenstellen. Sofern ein bestimmtes Steuerstrafverfahren gem. § 386 Abs. 2–4 AO in die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft fällt, ist diese auc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 7.2 Objektiver Tatbestand

7.2.1 Objektiver Tatbestand des § 26b UStG Rz. 223 § 26b UStG stellt im Verhältnis zu § 26c UStG den Grundtatbestand dar, der immer dann eingreift, wenn die Qualifikationsmerkmale des § 26c UStG nicht erfüllt sind. § 26c UStG setzt hingegen das Vorliegen einer vollendeten Schädigung des USt-Aufkommens nach § 26b UStG voraus. Rz. 224 Nach § 26b UStG handelt ordnungswidrig, wer ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1.2 Taten, die nach Steuergesetzen strafbar sind – § 369 Abs. 1 Nr. 1 AO

Rz. 6 Für die Definition der Steuerstraftat enthält § 369 Abs. 1 Nr. 1 AO eine Generalklausel, wonach eine Steuerstraftat dann gegeben ist, wenn die Tat nach den Steuergesetzen strafbar ist. Die Vorschrift stellt damit nicht auf die bloße Zuwiderhandlung gegen Steuergesetze ab, sondern auf das Vorhandensein einer strafrechtlichen Vorschrift (s. Rz. 13f.) in einem Steuergeset...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 7.1 Grundlagen

7.1.1 Allgemeines Rz. 219 Das UStG [1] enthält mit § 26b UStG und § 26c UStG strafrechtlich relevante Tatbestände. Da es sich bei diesen Regelungen nicht um Normen aus dem Bereich der Steuerfestsetzung handelt, wären sie unter systematischen Gesichtspunkten als steuerstrafrechtliche bzw. bußgeldrechtliche Vorschriften besser in der AO eingefügt worden. Zu der ab dem 1.7.2021 gül...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 7.2.3 Qualifikationsmerkmale

7.2.3.1 Gewerbsmäßige Schädigung des Umsatzsteueraufkommens Rz. 239 Gewerbsmäßig i. S. d. § 26c UStG handelt, wer den Grundtatbestand des § 26b UStG mit der Absicht verwirklicht, sich durch die wiederholte Begehung eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu verschaffen.[1] Hierfür ist es ausreichend, wenn sich der Täter mittelbare Vorteile aus de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.5.2.1 Allgemeines

Rz. 75 Der Versuch einer Straftat unterscheidet sich von ihrer Vollendung dadurch, dass der subjektive Tatbestand des Delikts bereits erfüllt ist, aber der objektive Tatbestand noch nicht vollständig gegeben ist, da der Erfolg noch nicht eingetreten ist. Der subjektive Tatbestand des versuchten und des vollendeten Delikts ist somit identisch. Die Prüfung des Versuchs ist all...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.9.2.4 Freiheitsstrafe

Rz. 143 Die schwerste Ahndungsfolge einer Straftat ist der Freiheitsentzug.[1] Nach § 39 StGB wird die Freiheitsstrafe nach vollen Wochen, Monaten oder Jahren bemessen. Rz. 144 Die Freiheitsstrafe beträgt nach § 38 Abs. 2 StGB mindestens einen Monat, soweit nicht eine andere Regelung getroffen ist, z. B. nach: § 370 Abs. 3 AO im Fall der besonders schweren Steuerhinterziehung ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.10 Strafverfolgungsverjährung

Rz. 167 Der Eintritt der Strafverfolgungsverjährung[1] hindert nach § 78 Abs. 1 StGB die Verfolgung der Straftat[2], deren Ahndung oder die Anordnung von Maßregeln der Besserung und Sicherung, der Einziehung und die Unbrauchbarmachung. Die Strafverfolgungsverjährung bewirkt ein von Amts wegen in jedem Stadium des Strafverfahrens zu beachtendes und nicht behebbares Verfahrens...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Leistung fällt nicht bereits unter § 26 Abs. 5 UStG

Rz. 44 Bei den nach § 4 Nr. 7 Buchst. a UStG begünstigten Umsätzen muss es sich um andere Leistungen handeln als nach Art. III Nr. 1 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über die von der Bundesrepublik zu gewährenden Abgabenvergünstigungen für die von den Vereinigten Staaten im Interesse der gemeinsamen Verteidigung gel...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Anwendungsbereich der Befreiungsvorschrift

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 7 UStG sind bestimmte Umsätze an Vertragsparteien des Nordatlantikvertrags, NATO-Streitkräfte, diplomatische Missionen und zwischenstaatliche Einrichtungen von der USt befreit. Begünstigt sind: Lieferungen (ausgenommen Lieferungen neuer Fahrzeuge) und sonstige Leistungen an andere Vertragsparteien des Nordatlantikvertrags, die nicht unter die in § 26 Abs. 5 U...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Umsätze an andere Vertragsparteien des Nordatlantikvertrags (§ 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. a UStG)

2.1 Voraussetzungen der Steuerbefreiung Rz. 42 Die Steuerbefreiung ist – abgesehen von der Bedingung, dass die Leistung steuerbar, also im Inland ausgeführt sein muss (Rz. 58) – von folgenden Voraussetzungen abhängig: Die Lieferung oder sonstige Leistung wird an andere Vertragsparteien des Nordatlantikvertrags bewirkt, die Lieferung oder sonstige Leistung fällt nicht bereits un...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Umsätze an Streitkräfte eines anderen EU-Mitgliedstaates im Rahmen des GSVP (§ 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. e UStG)

6.1 Voraussetzungen der Steuerbefreiung Rz. 130 Ein Umsatz i. S. d. § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. e UStG ist unter folgenden Bedingungen steuerfrei: Die Leistung wird im Inland bewirkt, es handelt sich nicht um die Lieferung eines neuen Fahrzeugs, die Leistung wird bewirkt an Streitkräfte eines anderen EU-Mitgliedstaates (die im Rahmen des GSVP tätig sind), die Lieferung oder sonstige L...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Umsätze an die im Gebiet eines anderen EU-Mitgliedstaats stationierten Streitkräfte eines EU-Mitgliedstaats im Rahmen des GSVP (§ 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. f UStG)

7.1 Voraussetzungen der Steuerbefreiung Rz. 137 Ein Umsatz i. S. d. § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. f UStG ist unter folgenden Bedingungen steuerfrei: Die Leistung wird im Inland bewirkt, es handelt sich nicht um die Lieferung eines neuen Fahrzeugs, die Leistung wird an die in dem Gebiet eines anderen Mitgliedstaats stationierte (und im Rahmen des GSVP tätige) Streitkraft eines EU-Mitgli...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Umsätze an die in dem Gebiet eines anderen EU-Mitgliedstaats stationierten Streitkräfte der Vertragsparteien des Nordatlantikvertrags (§ 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. b UStG)

3.1 Voraussetzungen der Steuerbefreiung Rz. 57 Ein Umsatz i. S. d. § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. b UStG ist unter folgenden Bedingungen steuerfrei: Die Leistung wird im Inland bewirkt, es handelt sich nicht um die Lieferung eines neuen Fahrzeugs, die Leistung wird an die in dem Gebiet eines anderen Mitgliedstaats stationierte Streitkraft einer Vertragspartei des Nordatlantikvertrags be...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Leistungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässiger Unternehmer an in Deutschland ansässige Einrichtungen und Personen i. S. d. § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. b bis d UStG und umgekehrt – Bescheinigungsverfahren

8.1 Allgemeines – Anwendbarkeit des Verfahrens Rz. 144 Erbringt ein Unternehmer im Inland Leistungen an die nach Art. 151 MwStSystRL begünstigten Einrichtungen und Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat (Gastmitgliedstaat) ansässig sind, kennt er regelmäßig nicht die im Gastmitgliedstaat geltenden Voraussetzungen und Beschränkungen, die für eine etwaige Steuerbefreiung ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Umsätze an die in dem Gebiet eines anderen EU-Mitgliedstaats ansässigen diplomatischen Missionen und berufskonsularischen Vertretungen sowie deren Mitglieder (§ 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. c UStG)

4.1 Voraussetzungen der Steuerbefreiung Rz. 83 Ein Umsatz i. S. d. § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. c UStG ist unter folgenden Bedingungen steuerfrei: Die Leistung wird im Inland bewirkt, es handelt sich nicht um die Lieferung eines neuen Fahrzeugs, die Leistung wird bewirkt an die in dem Gebiet eines anderen Mitgliedstaats ansässige diplomatische Mission, berufskonsularische Vertretung o...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Umsätze an die in dem Gebiet eines anderen Mitgliedstaats ansässigen zwischenstaatlichen Einrichtungen sowie deren Mitglieder (§ 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. d UStG)

5.1 Voraussetzungen der Steuerbefreiung Rz. 105 Ein Umsatz i. S. d. § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. d UStG ist unter folgenden Bedingungen steuerfrei: Die Leistung wird im Inland bewirkt, es handelt sich nicht um die Lieferung eines neuen Fahrzeugs, die Leistung wird bewirkt an die in dem Gebiet eines anderen Mitgliedstaats ansässigen zwischenstaatlichen Einrichtungen oder deren Mitglied...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.2 Beispiele für zwischenstaatliche Einrichtungen i. S. v. § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. d UStG

Rz. 115 Insbesondere die folgenden internationalen Einrichtungen (die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit) sind auch aus Sicht der Bundesrepublik Deutschland umsatzsteuerlich privilegiert und Leistungen an diese Organisationen können, wenn die Einrichtungen oder ihre Außenstellen bzw. Organe ihren Sitz in anderen EU-Mitgliedstaaten haben, nach § 4 Nr. 7 USt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 4 Nr. 7 [Leistungen an besondere Einrichtungen]

1 Allgemeines 1.1 Anwendungsbereich der Befreiungsvorschrift Rz. 1 Nach § 4 Nr. 7 UStG sind bestimmte Umsätze an Vertragsparteien des Nordatlantikvertrags, NATO-Streitkräfte, diplomatische Missionen und zwischenstaatliche Einrichtungen von der USt befreit. Begünstigt sind: Lieferungen (ausgenommen Lieferungen neuer Fahrzeuge) und sonstige Leistungen an andere Vertragsparteien des...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entstehung der Vorschrift/Gesetzesänderungen

Rz. 9 Durch Art. 1 Nr. 7 Buchst. e des Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetzes v. 25.8.1992 waren in § 4 Nr. 7 UStG, der bis dahin unbesetzt war, zwei neue Steuerbefreiungen eingeführt worden, und zwar mWv 1.1.1993 (Art. 12 Abs. 1 Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz). Die Vorschrift enthielt nunmehr Steuerbefreiungen für Lieferungen und sonstige Leistungen an andere NATO-Vertragsparteien...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Leistung im Inland

Rz. 58 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. b UStG setzt zunächst voraus, dass die Leistung im Inland bewirkt wird und damit umsatzsteuerbar ist. Das ist nach den allgemeinen Bestimmungen [1] zu entscheiden und hängt nicht vom Umsatzsteuerrecht des Aufnahmemitgliedstaats ab, in dem der Leistungsempfänger ansässig ist. So kann z. B. auch die sog. Versandhandelsregel...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.5 Gegenstand der Lieferung gelangt in anderen EU-Mitgliedstaat

Rz. 141 Wie zu den Befreiungen nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. b bis d UStG verlangt § 4 Nr. 7 S. 2 UStG auch für § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. f UStG, dass der Gegenstand der Lieferung in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats gelangt. Insofern gelten ähnliche Bedingungen wie für die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen.[1] Die Bedingung, dass der Gegenstand der Liefer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7 Rücküberführung von Gegenständen ins Inland durch deutsche Streitkräfte

Rz. 81 Nach § 1c Abs. 2 UStG führt u. a. die Rücküberführung eines zu den Bedingungen des Art. 151 Abs. 1 Buchst. d i. V. m. Art. 3 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL ohne Umsatzsteuerbelastung erworbenen Gegenstands durch die deutschen Streitkräfte aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet in das Inland zu einem im Inland steuerbaren und mangels einer entsprechenden Steuerbefreiung in §...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2 Leistung im Inland

Rz. 131 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. e UStG setzt wie bei S. 1 Buchst. a, b, c, d und f der Vorschrift voraus, dass die Leistung im Inland bewirkt wird und damit umsatzsteuerbar ist (Rz. 58).mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Keine Lieferung neuer Fahrzeuge

Rz. 45 Die Lieferungen neuer Fahrzeuge i. S. d. § 1b Abs. 2 und 3 UStG sind von der Steuerbefreiung ausgeschlossen. Die Befreiung richtet sich in diesen Fällen nach § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG i. V. m. § 6a UStG, weil der Erwerb neuer Fahrzeuge in anderen Mitgliedstaaten immer der Erwerbsbesteuerung unterliegt. Die Erwerbsbesteuerung beim innergemeinschaftlichen Erwerb neuer Fa...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Keine Lieferung neuer Fahrzeuge

Rz. 59 Ausgenommen von der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. ba bis f UStG sind nach dem einleitenden Satzteil der Vorschrift die Lieferungen neuer Fahrzeuge i. S. d. § 1b Abs. 2 und 3 UStG. In diesen Fällen bleibt es bei der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen nach § 4 Nr. 1 Buchst. b, § 6a UStG, weil der Erwerb neuer Fahrzeuge in anderen Mitgli...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Gegenstand der Lieferung gelangt in anderen EU-Mitgliedstaat

Rz. 74 Wie bereits das im Vorgriff auf die gesetzliche Regelung ergangene Schreiben des BMF[1] verlangt § 4 Nr. 7 S. 2 UStG, dass der Gegenstand der Lieferung in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats gelangt. Insofern gelten ähnliche Bedingungen wie für die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen.[2] Die Bedingung, dass der Gegenstand der Lieferung in den ander...mehr