Fachbeiträge & Kommentare zu Teilungserklärung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Fehlen des schutzwürdigen Eigeninteresses.

Rn 49 Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn der Berechtigte kein sachliches Eigeninteresse verfolgt, sei es, dass die Rechtsausübung nur zweckfremden oder unlauteren Motiven dient (BGHZ 5, 186, 189), sei es, dass die Rechtsausübung mangels irgendeines sachlichen Eigeninteresses des Ausübenden völlig nutzlos ist (BGHZ 93, 338, 350; NK/Krebs § 242 Rz 84). Von dieser A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Vollmachten im Zusammenhang mit einem Immobilienerwerb.

Rn 30 Die Vollmacht zum Verkauf eines Grundstücks kann die Beauftragung eines Maklers enthalten (BGH NJW 88, 3012 [BGH 18.05.1988 - IVa ZR 59/87]), berechtigt aber nicht dazu, den Käufer zur Belastung des Grundstücks zu ermächtigen (Jena OLG-NL 94, 245). Die nur an eine Notarstelle gebundene Belastungsvollmacht des Grundstückskäufers berechtigt zu Grundschuldbelastungen in H...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Kooperation.

Rn 79 Die Parteien sind verpflichtet, zur Erreichung des Vertragszwecks zusammenzuwirken und entgegenstehende Hindernisse zu beseitigen (BGH NJW-RR 89, 1393, 1395; BAG ZIP 13, 2025 Rz 39; BGH NJW 16 Rz 23 [Pflicht der Fluggesellschaft zur Hinzuziehung des Fluggastes vor Entscheidung über Nichtbeförderung von Gepäck]); erst recht ist es ihnen verboten, Obstruktion zu betreibe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Einzelfälle von A–Z. Abschleppunternehmer.

Rn 82 Nach der Werkzeugtheorie (Rn 11) handelt es sich bei einem Abschleppunternehmer, der auf polizeilicher Veranlassung ein Fahrzeug abschleppt, um einen ›Beamten‹ iSd § 839 (BGHZ 49, 108; VersR 06, 807). Rn 83 Arzt, Amtshaftung. Unterlaufen einem beamteten Arzt Fehler, sind Amtshaftungsansprüche nur gegeben, wenn das Behandlungsverhältnis mit dem Geschädigten öffentlich-re...mehr

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Anspruch auf erstmalige Her... / 3 Das Problem

Der Bauträger B baut das in Wohnungseigentum aufgeteilte Gebäude entgegen den mit den Erwerbern geschlossenen Bauträgerverträgen. Denn er errichtet eine Wohnung zum Nachteil des Treppenhauses größer als geplant (ein Spitzboden wird in eine Wohnung integriert). Wohnungseigentümer K beantragt daher in der Versammlung, das gemeinschaftliche Eigentum so zu errichten, wie es gepl...mehr

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Anspruch auf erstmalige Her... / 4 Die Entscheidung

Die Klage hat Erfolg! Die derzeitige Gestaltung entspreche nicht den gültigen Plänen. K habe daher einen Anspruch auf erstmalige Herstellung eines den Plänen entsprechenden Zustands. Dieser Anspruch könnte zwar nach Treu und Glauben ausgeschlossen sein, wenn seine Erfüllung den übrigen Wohnungseigentümern nach den Umständen des Einzelfalls nicht zuzumuten sei. Dies sei der F...mehr

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Notar im Wohnungseigentum / 4.1.2 Einseitige Teilungserklärung § 8 WEG

Soll ein Grundstück gemäß § 8 WEG in Wohnungseigentum aufgeteilt werden, muss der Notar eine Teilungserklärung des oder der Eigentümer beglaubigen. In der Praxis ist die notarielle Beurkundung allerdings der Regelfall, weil in den Verfügungsverträgen gemäß § 13a BeurkG auf die beurkundete Teilungserklärung nebst Gemeinschaftsordnung Bezug genommen werden kann. Hierdurch wird...mehr

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Notar im Wohnungseigentum / 4.1.5 Änderungen der Teilungserklärung

Ist die Teilung im Grundbuch vollzogen und demnach die Wohnungseigentümergemeinschaft entstanden, kann die Teilungserklärung nur noch mit – notariell beurkundeter – Zustimmung aller werdenden Wohnungseigentümer geändert werden.[1] Regelmäßig erteilt der Erwerber dem Verkäufer in dem notariellen Kaufvertrag eine Vollmacht zur Abänderung der Teilungserklärung nebst Gemeinschaf...mehr

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Notar im Wohnungseigentum / 5 Kosten des Notars

Der Notar erhält für seine Tätigkeit Gebühren[1], da er kein besoldeter Beamter ist, sondern bezüglich seiner Bezüge den freien Berufen nahesteht. Diese bestimmen sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz.[2] Sie werden regelmäßig als Geschäftsgebühr nach dem Gegenstandswert, dem Bewertungsmaßstab und dem Gebührensatz als fest bestimmte Beträge berechnet. Im Einzelfall w...mehr

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Notar im Wohnungseigentum / 4.1 Begründung von Wohnungseigentum

Gesetzlich vorgesehen ist für die Begründung von Wohnungseigentum die vertragliche Aufteilung unter den Miteigentümern nach § 3 WEG und die einseitige Teilungserklärung nach § 8 WEG, die zum Regelfall geworden ist. Der Teilungsvertrag bedarf der notariellen Beurkundung, die Teilungserklärung der notariellen Beglaubigung, wobei auch sie regelmäßig notariell beurkundet wird. 4....mehr

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Notar im Wohnungseigentum / 7 Checkliste zum Notarentwurf

Wurden die Vertragsparteien richtig bezeichnet? Liegt die Zustimmung aller Berechtigten vor? Wurde der Vertragsgegenstand, insbesondere die Grundbuchbezeichnung, richtig und vollständig wiedergegeben? Wurden die Eintragungen im Grundbuch vollständig aufgeführt? Wurde auf vorangegangene Erklärungen formell und inhaltlich Bezug genommen? Stimmen Teilungserklärung und Aufteilungspla...mehr

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Notar im Wohnungseigentum / Zusammenfassung

Begriff Der Notar ist eine öffentliche vom Staat ernannte Amtsperson. Als vom Staat und vom Auftraggeber unabhängiger Jurist wird er aufgrund von Erfahrung, Qualifikation und Neutralität für bestimmte bedeutsame Geschäfte hinzugezogen. Die häufigsten Fallen Keine Identität zwischen dem Aufteilungsplan und dem Aufteilungsvertrag bzw. der Teilungserklärung Prüfen bzw. klären mus...mehr

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Notar im Wohnungseigentum / 6 Haftung des Notars

Der Notar handelt im Rahmen seiner Tätigkeit ausschließlich als Träger eines öffentlichen Amts auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege.[1] Die Rechtsuchenden und der Notar sind somit keine Vertragspartner, sondern Beteiligte in einem öffentlich-rechtlichen Verfahren. Eine vertragliche Haftung des Notars für im Rahmen der Amtstätigkeit verursachte Schäden gibt es nicht.[...mehr

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Notar im Wohnungseigentum / 4.1.3 Aufteilungsplan

Prüfen bzw. klären muss der Notar, ob zwischen dem Aufteilungsplan und dem Teilungsvertrag[1] bzw. der Teilungserklärung [2] eine Identität besteht. Deshalb wird in den Verträgen jeweils auf die Nummer des Sondereigentums in den Aufteilungsplänen Bezug genommen. Praxis-Beispiel Bezug auf Nr. des Sondereigentums 91,67/1.000 Miteigentumsanteil verbunden mit dem Sondereigentum an ...mehr

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Notar im Wohnungseigentum / 1 Amtsstellung

Nach dem von der Notarkammer dargestellten Berufsbild nehmen Notare als unparteiische Urkundsperson Aufgaben wahr, die für ein rechtsstaatliches Funktionieren des Gemeinwesens unverzichtbar sind. Um dies zu gewährleisten, sind sämtliche Befugnisse und Handlungen gesetzlich in der Bundesnotarordnung, dem Beurkundungsgesetz und anderen Bestimmungen reglementiert. So werden Not...mehr

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Notar im Wohnungseigentum / 3.2 Amtspflichten im Grund- und Wohnungseigentum

Bei Veräußerung und Erwerb einer Immobilie treffen den Notar eine solche Vielzahl von Pflichten, dass sie nicht im Einzelnen alle aufgeführt werden können. Beispielhaft sei deshalb nur auf einzelne Fälle hingewiesen. So muss der Notar bei der Beurkundung einer Teilungserklärung über die rechtliche Tragweite des Erfordernisses der Abgeschlossenheit der Wohnungen belehren. Beso...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Bereicherung durch Vermehrung des Aktivvermögens

Rz. 15 [Autor/Stand] Sachzuwendungen werden im Moment des Eigentumswechsels verwirklicht. Der Eintritt der Bereicherung lässt sich damit exakt fixieren: Bei beweglichen Gegenständen auf den Moment der Übergabe bzw. der dinglichen Einigung nach § 929 BGB [2] oder den Regeln der §§ 930, 931 BGB [3] und auf den Tag der Eigentumsumschreibung im Grundbuch bei Immobilien (§ 873 Abs....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Einzelfälle.

Rn 273 Abmahnung betr den Entzug eines Teileigentums: Interesse des Rechtsinhabers am Erhalt und der übrigen Eigentümer am Abstellen von Belästigungen (BayObLG WuM 93, 211). Abmeierungsklage, Entziehung des Wohnungseigentums: idR der obj Verkehrswert (BGH NJW 06, 3428). Bei der Anfechtung ist wahre Ziel zu klären (BayObLG WuM 93, 211). Liegt das Ziel alleine in der Abwehr ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Willenserklärungen/Individualvereinbarungen.

Rn 4 Die Auslegung individueller Erklärungen ist grds Sache des Tatrichters. Dessen Auslegung bindet das Revisionsgericht nur dann nicht, wenn sie gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, Denkgesetze, allgemeine Verfahrenssätze oder Verfahrensvorschriften verletzt (stRspr vgl nur BGH WM 09, 980 Tz 14; WM 09, 861 Tz 12 jew mwN). Ob eine Willenserklärung eindeut...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 2. Mehrere Auftraggeber

Rz. 69 Der Rechtsanwalt muss in dieser Angelegenheit mehrere Auftraggeber vertreten. Dabei müssen die Aufträge nicht gleichzeitig erteilt werden. Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft kann diese Personenmehrheit dann vorliegen, wenn der Rechtsanwalt die einzelnen Wohnungseigentümer vertritt. Zu beachten ist hier aber, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 10 Abs....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Unbewegliche Sachen (Nr 1).

Rn 3 Dieser Tatbestand beruht seinem Zweck nach teils auf der Beweis- und Vollstreckungsnähe dieses Gerichtsstands. Bei der Immobilienmiete und -pacht soll die richtige Anwendung des örtlich maßgebenden Rechts gesichert sein (EuGH Slg 77, 2383 Rz 10; Slg 90, I-27 Rz 10), ohne dass es auf die Erreichung dieser Zwecke im Einzelfall ankommt. Ausschlaggebend ist, dass die Klage ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Vertrag.

Rn 2 Die Klage muss sich auf einen Vertrag stützen. Das Merkmal Vertrag ist autonom auszulegen und erfasst alle dem maßgebenden Rechtsverhältnis nach freiwillig eingegangenen Verpflichtungen. In diesem Rahmen wird das Merkmal recht weit ausgelegt (vgl. Pfeiffer LMK 19, 421945). Es kommt nicht auf die jew infrage stehende Pflicht, sondern auf das Rechtsverhältnis als Ganzes a...mehr

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§ 18 Anordnungen für die Er... / I. Allgemeines

Rz. 3 Der Nachlass fällt den Erben grundsätzlich als Ganzes an, da das BGB keine Sondererbfolge in einzelne Nachlassgegenstände kennt.[1] Über die Erbeinsetzung hinaus besteht oftmals das Bedürfnis des Erblassers, den Verbleib einzelner Gegenstände zu regeln oder den Erben konkrete Vorschriften zur Auseinandersetzung vorzugeben. Mit der Teilungsanordnung[2] nach § 2048 BGB w...mehr

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Bauliche Veränderung: Durch... / 4 Die Entscheidung

Der BGH verneint die Frage! Der teilende Bauträger handele bei der Errichtung der Wohnungseigentumsanlage auch nach Entstehung einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer in Erfüllung seiner im Verhältnis zu den Erwerbern bestehenden vertraglichen Verpflichtungen. Errichte er die Wohnungseigentumsanlage nicht plangerecht, stünden den Erwerbern nur vertragliche Ansprüche zu, ni...mehr

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Anlage: Beschlusskompetenz ... / 1 Leitsatz

Werden eine Entwässerungsanlage für die Tiefgarage, eine Leichtflüssigkeitsabscheideranlage sowie ein Kfz-Waschplatz in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung nicht erwähnt, kann beschlossen werden, sie stillzulegen.mehr

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Anlage: Beschlusskompetenz ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob es eine Beschlusskompetenz gibt, eine technische Anlage stillzulegen. Beschlusskompetenz Bei der Bestimmung, gemeinschaftliches Eigentum nicht mehr zu benutzen, könnte es sich, jedenfalls in Bezug auf den Kfz-Waschplatz, um einen totalen Gebrauchsentzug handeln, der nach h. M. nicht beschlossen werden kann. Das AG meint, so lieg...mehr

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wann ein Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verlangen kann, dass diese die Kosten seines außergerichtlich tätigen Rechtsanwalts ersetzt. Schadensersatz für das Tun eines Rechtsanwalts Ein Schädiger hat nicht alle durch das Schadensereignis adäquat verursachten Rechtsanwaltskosten zu ersetzen, sondern nur...mehr

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Anlage: Beschlusskompetenz ... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Der Beschluss entspreche einer ordnungsmäßigen Verwaltung. Die Entscheidung, die Anlage stillzulegen, stelle eine den Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums konkretisierende Gebrauchsregelung und keinen Gebrauchsentzug dar. Denn die Anlage werde in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung nicht genannt. Sie sei lediglich faktisch vorhanden. Der Gebrauch des...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Fachlic... / 5.1 Rechtliches im Zusammenhang mit der Immobilie

Gemeinschafts- und Sondereigentum Vor allem bei Wohnimmobilien ist die Trennung von Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum relevant. Gemeinschaftseigentum umfasst alle Teile des Grundstücks und des oder der aufstehenden Gebäude, die für den Bestand und die Nutzung der gesamten Wohnanlage wesentlich sind und nicht einem einzelnen Eigentümer zugeordnet werden können. Da Gemei...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 3.3 Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung

Von überragender Bedeutung für die konkrete Rechtslage innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft sind die Regelungen der Teilungserklärung sowie der Gemeinschaftsordnung. Die Gemeinschaftsordnung stellt in aller Regel einen Bestandteil der Teilungserklärung dar ("Abschnitt II"). Eine Gemeinschaftsordnung ist zwar für die Begründung von Wohnungseigentum nicht erforderlich,...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 3.3.5.1 Grundsätze

Von ganz erheblicher praktischer Bedeutung sind in der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung geregelte Nutzungsvorgaben bzw. Gebrauchsregelungen. In diesem Zusammenhang ist die Zweckbestimmung im weiteren Sinn von der Zweckbestimmung im engeren Sinn zu unterscheiden. Die Bezeichnung einer Sondereigentumseinheit als "Teileigentum" oder "nicht zu Wohnzwecken dienend" gre...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 3.3.5.2 Zulässige Nutzung von Wohnungseigentum

Das Eigentumsgrundrecht verleiht dem Wohnungseigentümer die Befugnis, die Nutzung seines Wohnungseigentums aufgrund eigenverantwortlicher Entscheidung selbst zu bestimmen. Das umfasst vor allem auch das Recht, darüber zu entscheiden, ob eine Überlassung der Nutzung an Dritte oder eine gemeinschaftliche Nutzung mit Dritten erfolgt.[1] Stets sind allerdings vereinbarte Vermiet...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 3.3.2.3 Verweigerung der Zustimmung

Grundsätzlich kann die Zustimmung zur Veräußerung nur aus wichtigem Grund versagt werden. Der wichtige Grund muss dabei immer in der Person des Erwerbers liegen. Wichtige Gründe in der Person des Veräußerers sind grundsätzlich unbeachtlich.[1] Anderes wäre auch schlicht widersinnig. Hat etwa der Veräußerer erhebliche Hausgeldrückstände auflaufen lassen, können die Wohnungsei...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 3.3.5 Nutzungs-/Gebrauchsregelungen

3.3.5.1 Grundsätze Von ganz erheblicher praktischer Bedeutung sind in der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung geregelte Nutzungsvorgaben bzw. Gebrauchsregelungen. In diesem Zusammenhang ist die Zweckbestimmung im weiteren Sinn von der Zweckbestimmung im engeren Sinn zu unterscheiden. Die Bezeichnung einer Sondereigentumseinheit als "Teileigentum" oder "nicht zu Wohnzw...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 3.3.6 Sondernutzungsrechte

Von erheblicher Bedeutung ist im Zusammenhang mit Sondernutzungsrechten zum einen die Frage, ob und in welchen Bereichen des gemeinschaftlichen Eigentums Sondernutzungsrechte begründet sind und ob die Gemeinschaftsordnung besondere Regelungen mit Bezug auf diese Sondernutzungsrechte enthält. 3.3.6.1 Begründung von Sondernutzungsrechten[1] Da Sondernutzungsrechte nicht durch Be...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 3.3.2 Veräußerungsbeschränkung

Grundsätzlich ist das Sondereigentum frei veräußerbar. Vor dem Hintergrund des Grundsatzes der Unauflösbarkeit der Gemeinschaft muss jedoch gewährleistet sein, dass potenziell problematische Erwerber nicht Mitglied der Eigentümergemeinschaft werden können. Insoweit ist den Wohnungseigentümern mit § 12 WEG die Möglichkeit geschaffen worden, die schutzwürdigen Gemeinschaftsint...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 3.3.3 Erhaltungspflichten

Zwar können in der Gemeinschaftsordnung nicht zwingende Bestandteile des Gemeinschaftseigentums zu Sondereigentum erklärt werden, mit der Folge, dass der jeweilige Wohnungseigentümer automatisch zur Erhaltung, also Instandhaltung und Instandsetzung, verpflichtet ist. Durch Vereinbarung können aber Erhaltungspflichten bezüglich Bereichen des Gemeinschaftseigentums begründet w...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 3.3.2.4 Erteilung der Zustimmung/Zustimmungserklärung

Musterschreiben: Zustimmungserklärung des Verwalters zur Veräußerung von Wohnungseigentum Veräußerung der Sondereigentumseinheit Nr. __ Hiermit stimme ich aufgrund der Regelung in § __ der Gemeinschaftsordnung vom _______ in Verbindung mit § 12 WEG der Veräußerung der im Grundbuch des Grundbuchamts ____________, Blatt ___ einge...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 3.3.6.2 Regelungen über Sondernutzungsrechte

Sind Sondernutzungsrechte begründet, ggf. auch zugunsten der Sondereigentumseinheit des potenziellen Erwerbers, ist die Gemeinschaftsordnung auch dahin gehend zu prüfen, ob den Sondernutzungsberechtigten bestimmte Pflichten treffen und/oder dieser besondere Kosten zu tragen hat. Dies kann erhebliche Auswirkungen auf die konkrete Nutzung der Sondereigentumseinheit haben. Was ...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 3 Liegen alle Informationen vor?

Potenzielle Erwerber sollten keine Möglichkeit ungenutzt lassen, sich möglichst umfassend über das Erwerbsobjekt zu informieren und alle dazu benötigten Unterlagen beim Veräußerer anzufordern. Checkliste: Unterlagen zur Informationsbeschaffung vor dem Kauf von Wohnungs- oder Teileigentummehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 3.3.1 Erwerberhaftung

Von größter Bedeutung für einen Erwerber ist die Frage, ob in der Gemeinschaftsordnung oder aufgrund anderweitiger Vereinbarung der Wohnungseigentümer eine Erwerberhaftung vereinbart ist. Eine derartige Vereinbarung ist grundsätzlich wirksam.[1] In diesem Fall haftet der Erwerber neben dem ausscheidenden Wohnungseigentümer für sämtliche Verbindlichkeiten des Veräußerers gege...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 3.3.2.5 Kosten der Zustimmung

Allgemein anerkannt ist, dass sich der Verwalter im Verwaltervertrag ein Sonderhonorar für den Fall einer Veräußerungszustimmung ausbedingen kann. Der Höhe nach dürfte ein solches bis zu 250 EUR je Zustimmung ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen. Zu beachten ist, dass niemals der Erwerber mit diesem Honorar belastet werden kann, sondern dass es sich stets zunächst um Koste...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 3.3.4 Vermietungsbeschränkung

Soll die zu erwerbenden Sondereigentumseinheit vom Erwerber nicht selbst genutzt werden, sondern beabsichtigt er, sie zu vermieten, ist die Gemeinschaftsordnung daraufhin zu überprüfen, ob ggf. Vermietungsbeschränkungen geregelt sind. So kann das Recht zur Vermietung des Sondereigentums sogar gänzlich untersagt werden. Allerdings sind derartige Regelungen in der Praxis äußer...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 3.3.5.3 Zulässige Nutzung von Teileigentum

Grundsätzlich zulässig ist auch die Nutzung von Teileigentumseinheiten zur Vermietung an Pensionsgäste. Ob gewerbe- oder baurechtliche Genehmigungen für eine derartige Nutzung erforderlich sind, ist für das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander bedeutungslos.[1] Zweckbestimmung "Büro" Unzulässig ist insbesondere die Nutzung als Intensivpflege- und Beatmungs-WG.[2] Die...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 3.3.6.3 Gutgläubiger Erwerb eines Sondernutzungsrechts

Ist etwa zugunsten der zu erwerbenden Sondereigentumseinheit ein Sondernutzungsrecht im Grundbuch eingetragen, liegt diesem aber keine wirksame Vereinbarung der Wohnungseigentümer zugrunde, kann es gutgläubig erworben werden.[1] Nach der insoweit maßgeblichen Bestimmung des § 892 BGB gilt nämlich zugunsten des gutgläubigen Erwerbers der Inhalt des Grundbuchs als richtig. Sel...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / Zusammenfassung

Überblick Beim Erwerb gebrauchten Wohnungs- oder Teileigentums ist wie beim Ersterwerb vom Bauträger entscheidend, ob die Sondereigentumseinheit als Kapitalanlage dienen oder eigengenutzt werden soll. Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, sollten Erwerbsinteressenten so viele Informationen über das Objekt und die Gemeinschaft einholen wie möglich. Oberstes Gebot ist hie...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 3.6.1 Zulässige Nutzung der Mietsache

Praxis-Beispiel Zweckbestimmungswidrige Nutzung In der im ersten Obergeschoss gelegenen Teileigentumseinheit wird von mehreren Zahnärzten gemeinsam eine Zahnklinik betrieben. In der Teilungserklärung ist für diese Einheit jedoch eine Büronutzung vorgesehen. Nach dem Mietvertrag sind die Zahnärzte allerdings zur Nutzung des Teileigentums als Zahnklinik berechtigt. Die Nutzung ...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 3.1 Grundbuchauszug

Der Kaufinteressent sollte sich stets einen aktuellen Auszug aus dem Wohnungsgrundbuch bzw. Teileigentumsgrundbuch vom Veräußerer vorlegen lassen. Die Grundbuchauszüge bestehen neben der sog. Aufschrift jeweils aus 4 Bestandteilen: Bestandsverzeichnis, Abteilung I, Abteilung II und Abteilung III. Aufschrift Bei der sog. Aufschrift handelt es sich um das Deckblatt des jeweiligen Gr...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 3.3.2.2 Informationsbeschaffung/Selbstauskunft

Zunächst ist der Veräußerer der Sondereigentumseinheit verpflichtet, dem Zustimmungsberechtigten, also in aller Regel dem Verwalter, die erforderlichen Informationen zu übermitteln, um diesem die Grundlagen für seine Entscheidung zu schaffen. Der Veräußerer muss sich diese Informationen vom potenziellen Erwerber geben lassen. Insoweit hat er ein Recht, vom Erwerber eine Selb...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 1.1.1.2 Kündigung vor Eintragung in das Grundbuch

Ermächtigungserklärung beifügen Will der Erwerber das Mietverhältnis kündigen, muss er als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sein. Das Kündigungsrecht kann nämlich nicht abgetreten werden.[1] Allerdings kann sich der Erwerber vom Veräußerer vor Grundbucheintragung auch zur Kündigung ermächtigen lassen.[2] Lässt sich der Erwerber zur Kündigung des Mietverhältnisses vom Veräu...mehr