Fachbeiträge & Kommentare zu Teilungserklärung

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Miteigentum: Substanzlos / 4 Die Entscheidung

Das OLG sieht das anders! Die für den Vollzug erforderliche Erklärung der Wohnungseigentümer nach § 4 Abs. 1 WEG liege vor. Zutreffend verwiesen die Antragsteller darauf, dass das Sondereigentum der Antragstellerin zu 1 wie auch das der Antragsteller zu 2 bis 11 wirksam begründet worden sei, auch wenn das Haus 1 mit den dem Antragsteller zu 1 zugewiesenen Wohneinheiten nicht...mehr

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Miteigentum: Substanzlos / 3 Das Problem

In einer Wohnungseigentumsanlage werden nach einer Teilungserklärung für ein noch zu errichtendes Haus für 11 geplante Wohnungen 11 Wohnungsgrundbuchblätter angelegt. Dieses Haus der Mehrhausanlage, es gibt 2, wird später nicht gebaut. Eigentümer der 11 Wohnungseigentumsrechte ist Z. Er (Antragsteller zu 1) und die anderen 10 Wohnungseigentümer (andere Antragsteller) beantra...mehr

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Miteigentum: Substanzlos / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es im Kern um die Frage, wie man substanzlose Miteigentumsanteile beseitigen kann. Substanzloses Miteigentum Die rechtsgeschäftliche Begründung eines substanzlosen – auch isoliert genannten – Miteigentumsanteils ist unzulässig. Denn nach § 3 Abs. 1 WEG, der für den Teilungsvertrag gilt, und § 8 Abs. 1 WEG, der für die Teilungserklärung gilt, ist je...mehr

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Vorkaufsrecht des Mieters / 1.1 Geltungsbereich

Hinweis Nur Wohnräume Das Vorkaufsrecht gilt nur für Wohnräume. Bei Mischräumen kommt es darauf an, in welchem Bereich der Schwerpunkt des Vertragsverhältnisses liegt. Liegt der Schwerpunkt auf der Wohnraumnutzung, besteht das Vorkaufsrecht.[1] Entscheidend ist der Inhalt des Mietvertrags; es kommt nicht darauf an, ob die Räume in der Teilungserklärung als Wohnungseigentum ode...mehr

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Vorkaufsrecht des Mieters / 1.2.2 Die noch umzuwandelnde Mietwohnung ("Erwerbermodell")

Weiter gilt das Vorkaufsrecht für "vermietete Wohnräume, an denen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet werden soll". Damit wird klargestellt, dass das Vorkaufsrecht auch in solchen Fällen entsteht, in denen die Mietwohnung als noch umzuwandelnde Eigentumswohnung verkauft wird. Diese Variante gilt, wenn der Erwerber ein mit einem Mehrfamilienhaus bebau...mehr

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Kündigung – Form und Inhalt / 4 Kündigung bei Personenmehrheit

Soweit die Vertragspartner aus Personenmehrheiten bestehen (z. B. Erbengemeinschaft auf der Vermieterseite, Ehegatten auf der Mieterseite), ist die Kündigung grundsätzlich von allen an alle zu richten, d. h., die Kündigungserklärung hat sowohl als Adressat als auch als Absender sämtliche Vertragspartner zu enthalten und ist von allen Absendern zu unterzeichnen. Bruchteilseige...mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 1.1.1 Umlage nach Wohnfläche

Fehlt eine solche Vereinbarung, sind die Betriebskosten nach dem Flächenmaßstab, d. h. nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen (§ 556a Abs. 1 Satz 1 BGB). Die Wohnfläche ist nach der Rechtsprechung des BGH auch bei freifinanzierten Wohnungen grundsätzlich nach den Bestimmungen zu berechnen, die bei Abschluss des Mietvertrags für den preisgebundenen Wohnraum gültig waren, d. ...mehr

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Benutzungszwang (WEG) / 3.1 Teilungserklärung

Enthält die Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung eine klare Zuordnung bzw. Benennung des Gebäudeteils zum Gemeinschaftseigentum mit einer dazugehörigen Benutzungsregelung, ergibt sich die eindeutigste Ausgestaltung. Aufgrund der im Grundbuch hinterlegten Regelung ist sie dinglich mit jedem Sondereigentum verbunden. Hieraus kann sich ein grundsätzlich zulässiger Benutz...mehr

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Heizkörperventile (WEG)

Begriff Ob es sich bei den Heizkörperventilen um Gemeinschafts- oder Sondereigentum handelt, ist umstritten. Überwiegend wird angenommen, bei Heizkörperventilen handle es sich um Gemeinschaftseigentum.[1] Soweit jedoch die Heizkörper in der Teilungserklärung oder einer nachfolgenden Vereinbarung der Wohnungseigentümer zu Sondereigentum erklärt wurden, stehen auch die Heizkö...mehr

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Vertretung in der Eigentüme... / 2 Vertretungsregelung und Vertretungsmacht

Ausübung des Stimmrechts ist keine höchstpersönliche Angelegenheit Die Teilnahme an der Eigentümerversammlung und die Ausübung des Stimmrechts sind keine höchstpersönlichen Angelegenheiten und können deshalb auch von einem Vertreter ausgeübt werden. Grundsätzlich und theoretisch ist deshalb jeder Wohnungseigentümer berechtigt, sich durch jeden beliebigen Dritten in der Ausübu...mehr

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Vertretung in der Eigentüme... / Zusammenfassung

Begriff Die Eigentümerversammlung ist nicht öffentlich und grundsätzlich für Außenstehende nicht zugänglich. Ob und unter welchen Umständen Wohnungseigentümer sich durch andere Personen vertreten lassen können, ergibt sich zunächst aus der Teilungserklärung. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung OLG Celle, Beschluss v. 18.12.1957, 4 Wx 42/57: Die Teilnahme an der Eigentüme...mehr

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WEG-Vorschriften, unabdingbare / 1.4 Höchstdauer der Bestellung/Wiederbestellung (§ 26 Abs. 2 i. V. m. Abs. 5 WEG)

Gemäß § 26 Abs. 2 WEG darf die Bestellung höchstens auf 5 Jahre – bei einer Erstverwalterbestellung nach Begründung des Wohnungseigentums höchstens auf 3 Jahre – vorgenommen werden. Ein Beschluss über die Wiederbestellung des Verwalters darf frühestens ein Jahr vor Ablauf der Bestellungszeit gefasst werden. Auch dies kann durch Vereinbarung nicht abweichend geregelt werden.[...mehr

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Benutzungszwang (WEG) / 3.5 Schuldrechtliche Verpflichtungen ohne dingliche Absicherung

Gibt es lediglich Regelungen in allen Kaufverträgen, fehlen alle dinglichen Regelungen in der Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung und dem Grundbuch. Ohne eine solche dingliche Absicherung handelt es sich nur um schuldrechtliche Verpflichtungen des Sondereigentümers, die bei Nichteinhaltung schwieriger durchgesetzt werden können. Diese binden die WEG nicht.[1]mehr

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WEG-Vorschriften, unabdingbare / 1 Unabdingbare WEG-Vorschriften nach dem Wortlaut des Gesetzes

Folgende Regelungen des Wohnungseigentumsgesetzes sind nach dem Wortlaut des Gesetzes unabdingbar, also einer abweichenden Regelung in einer Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung oder sonstigen Vereinbarung nicht zugänglich: 1.1 Aufhebung der Gemeinschaft (§ 11 Abs. 1 Satz 3 WEG) Ein Wohnungseigentümer kann nach § 11 Abs. 1 Satz 1 WEG grundsätzlich nicht die Aufhebung der Eig...mehr

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Vertretung in der Eigentüme... / 6.3 Checkliste

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Benutzungszwang (WEG) / 4 Möglichkeiten der Veränderung

Weder die Regelung in der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung noch die dingliche Sicherung der Benutzung im Grundbuch kann die Eigentümergemeinschaft per Beschluss ändern. Hierzu bedarf es einer entsprechenden notariell beglaubigten Vereinbarung und Änderung der Eintragung im Grundbuch. Bestehen aber nur schuldrechtliche Verpflichtungen der Wohnungseigentümer bzw. der...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
WEG-Vorschriften, unabdingbare / 2.8 Gerichtliches Verfahren (§§ 43 ff. WEG)

Schließlich können auch keine abweichenden Vereinbarungen hinsichtlich der Bestimmungen über das gerichtliche Verfahren der §§ 43 ff. WEG getroffen werden. In bestimmten Bereichen können jedoch Schiedsabreden vereinbart werden. Wichtig Kein Schlichtungsversuch bei Anfechtungsklage Enthalten Teilungserklärung und/oder Gemeinschaftsordnung eine Vereinbarung, wonach bei Streitigk...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Benutzungszwang (WEG) / 2.1 Heizungsbetriebsgemeinschaften

Heizungsbetriebsgemeinschaften sind in der Praxis häufig grundbuchrechtlich abgesichert und treffen im Zweifel dann die Wohnungseigentümer als Inhaber der sachenrechtlichen Rechte und Pflichten direkt. Diese bilden insofern regelmäßig eine Bruchteilsgemeinschaft.[1] Die entsprechenden Rechte und Pflichten übt allerdings die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach § 9a Abs. ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vertretung in der Eigentüme... / 6.2 Beistand des einzelnen Eigentümers

Eigentümer nimmt mit seinem persönlichen Berater an der Versammlung teil Der einzelne Wohnungseigentümer kann in der Versammlung einen Beistand als Berater hinzuziehen. Voraussetzung: Die Teilungserklärung enthält keine Beschränkungen und der Eigentümer weist ein berechtigtes Interesse für diese Maßnahme nach. Ist ein Rechtsanwalt im Auftrag der Gemeinschaft der Wohnungseigen...mehr

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Übernahme neuer Gemeinschaft / 1.2 Wichtige Verwaltungsunterlagen?

Der übernehmende Verwalter sollte im Rahmen der Übergabe darauf achten, dass ihm insbesondere die folgenden Unterlagen seitens des ausscheidenden Verwalters übergeben werden (keine abschließende Aufzählung!): Gemeinschaftsordnung bzw. Teilungserklärung mit Aufteilungsplänen, ggf. Hausordnung Vollständige Auflistung aller Eigentümer mit Namen und ggf. Anschriften Vollständige Üb...mehr

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Umlagebeschluss: Erhaltungs... / 3 Das Problem

Nach der Gemeinschaftsordnung sind öffentliche Abgaben, Betriebs- und Instandsetzungskosten jeweils nach Miteigentumsanteilen (MEA) zu tragen. Die Kosten für Wärme und Warmwasser sind nach dem Verhältnis der beheizten Flächen umzulegen. Abweichende Regelungen gelten für Aufzugs- und Verwaltungskosten. Der in der Teilungserklärung ausgewiesene Miteigentumsanteil ist bezogen a...mehr

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Sonderrechtsnachfolger

Begriff Sondernachfolger ist der neue Eigentümer einer Sondereigentumseinheit, also insbesondere jeder Erwerber. Mit Eintritt in die Wohnungseigentümergemeinschaft übernimmt der Sondernachfolger die Rechtsstellung seines Vorgängers im Eigentum. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Jeder Wohnungseigentümer ist gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG zur anteiligen Tragung der Kosten...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teileigentum / Zusammenfassung

Begriff Während Wohnungseigentum typischerweise zu Wohnzwecken genutzt wird, dient das Teileigentum nicht zu Wohnzwecken. Nach § 1 Abs. 6 WEG gelten die Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes entsprechend für das Teileigentum. Bezüglich der jeweiligen Nutzungsmöglichkeit der Teileigentumseinheiten kommt es maßgeblich auf deren Zweckbestimmung in der Teilungserklärung an....mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Stellplatz / 3.1 Stellplatznutzung

Eine Änderung der dinglichen Zuordnung der Pkw-Abstellplätze betrifft den Kernbereich des Sondereigentums und ist daher der Beschlusskompetenz der Eigentümerversammlung entzogen.[1] So also etwa in der Teilungserklärung die Kfz-Stellplätze bestimmten einzelnen Sondereigentumseinheiten zugeordnet sind, können diese nicht durch Beschluss anderen Sondereigentumseinheiten zugeor...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teileigentum / 2 Nutzung zu Wohnzwecken

Bezüglich der Nutzung von Teileigentum zu Wohnzwecken ist zunächst zu berücksichtigen, dass es sich um eine zweckbestimmungswidrige Nutzung handelt. Allerdings muss diese bei typisierender Betrachtung mehr stören, als eine zweckbestimmungsgemäße Nutzung zu Nichtwohnzwecken. Maßgeblich ist insoweit die Struktur der jeweiligen Anlage. Dient das Gebäude ausschließlich berufliche...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Schlüssel/Schließanlage / 4.3.2 Maßnahmenbeschluss

Praxis-Beispiel Beschlussmuster zum Maßnahmenbeschluss Wie in der Wohnungseigentümerversammlung vom _______ zu TOP ____ beschlossen, soll eine Zentralschließanlage der Sicherheitsstufe ____ zum Einbau kommen, jeder Sondereigentumseinheit sind 4 Schlüssel zur Verfügung zu stellen. Insoweit hat die Verwaltung drei Angebote von Fachunternehmen eingeholt, die den Wohnungseigentüme...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Stellplatz / 3.2 Wohnmobile auf dem Parkplatz

Häufig führt das Abstellen eines Wohnmobils auf dem zur Wohnungseigentumsanlage gehörenden Parkplatz zu Meinungsverschiedenheiten unter den Wohnungseigentümern. Stellplätze einer Wohnungseigentumsanlage dienen unstreitig zumindest dem kurzfristigen Parken von Pkws. Das Abstellen eines Wohnmobils auf der gemeinschaftlichen Hoffläche vor einem Doppelhaus stellt einen unzulässig...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Umwandlung von Gemeinschaft... / 1 Grundsätze

Bestimmte Räume oder Bereiche des gemeinschaftlichen Eigentums können nicht in jedem Fall in Sondereigentum umgewandelt werden. Was gemäß § 5 Abs. 2 WEG zwingend Gemeinschaftseigentum ist, kann auch nicht durch Vereinbarung in Sondereigentum umgewandelt werden. Dies gilt in erster Linie für die Eingangshalle sowie Flure und Laubengänge, die dem Zugang zu mehreren Einheiten d...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Stellplatz / 1 Eigentumszuordnung

Seit Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) am 1.12.2020 kann nach § 3 Abs. 1 Satz 2 WEG auch an Außenstellplätzen Sondereigentum begründet werden. An Tiefgaragenstellplätzen konnte bereits seit einer kleinen WEG-Reform im Jahr 1973 Sondereigentum begründet werden. An Stellplätzen können auch Sondernutzungsrechte zugunsten der Wohnungseigentümer be...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Stellplatz / 2.1 Ausgangspunkt

Häufiger Streitpunkt in Wohnungseigentumsanlagen ist die Kostenverteilung im Hinblick auf Erhaltungs-, also Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen von Teilen des gemeinschaftlichen Eigentums, deren Nutzung nur einem Teil der Wohnungseigentümer möglich ist (vgl. Kostenverteilung des Aufzugbetriebs in einer Mehrhausanlage, in der nur ein Teil der Häuser über einen Aufzu...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teileigentum / 1 Allgemeines

Wohnungseigentum und Teileigentum kann nur in Verbindung von Bruchteilsmiteigentum an Grundstück und bestimmten Gebäudeteilen begründet werden, da auch nach dem Wohnungseigentumsrecht dem Wohnungseigentümer kein vom übrigen Eigentum losgelöstes Eigentumsrecht zusteht. Dementsprechend ist nach § 1 Abs. 3 WEG Teileigentum das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Rä...mehr

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Verwaltervertrag / 5.2 Bestellung in der Teilungserklärung

Ob der erste Verwalter bereits in der Teilungserklärung bestellt werden kann, ist umstritten. Allerdings besteht hierzu kein Bedürfnis, da nach § 9a Abs. 1 Satz 2 WEG die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bereits mit dem Anlegen der Grundbücher entsteht. Der teilende Eigentümer bildet eine "Ein-Personen-Gemeinschaft" mit der Möglichkeit, "Ein-Personen-Beschlüsse" zu fassen...mehr

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Verwaltervertrag / 2.3 Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung

Auch ohne Inbezugnahme der Regelungen der Gemeinschaftsordnung ist der Verwalter an die Vereinbarungen der Wohnungseigentümer gebunden. Deshalb ist insbesondere im Hinblick auf die Gestaltung des Verwaltervertrags und die Kalkulation von Grundvergütung und Sonderhonoraren die Kenntnis des Inhalts der Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung von erheblicher Bedeutung. Der p...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaftseigentum / 6 Nichtige Zuordnung von Gemeinschaftseigentum zu Sondereigentum

Nicht selten sind durch Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung Bereiche oder Teile des Gemeinschaftseigentums dem Sondereigentum zugeordnet. Derartige Regelungen sind nichtig. Hinweis Umdeutung in Kostentragungsregel In derartigen Fällen kann die unwirksame Zuordnung zum Sondereigentum in eine Kostentragungsregel zulasten des jeweiligen Sondereigentümers umgedeutet werden. Ein...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bestellung des Verwalters / 1.1 Kein Ausschluss der Bestellung

Grundsätzlich sind die Wohnungseigentümer die "Herren der Verwaltung". Allerdings hat der Gesetzgeber bereits bei Schaffung des Wohnungseigentumsgesetzes im Jahr 1951 mit der Bestimmung des § 20 Abs. 2 WEG a. F. klargestellt, dass die Bestellung eines Verwalters nicht ausgeschlossen werden kann. Seit Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) am 1.12....mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaftseigentum / Zusammenfassung

Begriff Nach § 1 Abs. 5 WEG sind das Grundstück und das Gebäude gemeinschaftliches Eigentum, soweit sie nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen. Nach § 5 Abs. 2 WEG sind Teile des Gebäudes zwingend Gemeinschaftseigentum, die für dessen Bestand oder Sicherheit erforderlich sind, sowie Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch dienen,...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaftseigentum / 5.1 Vereinbarte Kostentragungsregeln

Um abschließend beurteilen zu können, wer für diverse Einrichtungen finanziell aufzukommen hat, müssen immer die in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung vorgenommenen Kostentragungsregeln beachtet werden, so keine entsprechenden Beschlüsse gefasst sind.[1] Hinweis Übertragung auf den Sondereigentümer Hier kann es nämlich sein, dass für begrifflich eigentlich dem Gemeinsc...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaftseigentum / 2 Gegenstand des Sondereigentums

Verbreitet finden sich in Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen Auflistungen der Sondereigentumsbereiche. Wie bereits ausgeführt können jedoch Bereiche des Gemeinschaftseigentums auch nicht durch Vereinbarung zu Sondereigentum erklärt werden. Entsprechende Auflistungen in einer Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung haben daher in aller Regel lediglich deklarat...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltervertrag / 3.2.2.1 Einschränkung durch Vereinbarung oder Beschluss?

Vereinzelt enthalten Teilungserklärungen bzw. Gemeinschaftsordnungen Bestimmungen über Verwalterhonorarhöchstsätze. Derartige Bestimmungen sind unwirksam, da sie den Kreis möglicher Verwalter einschränken und somit die Möglichkeit der Bestellung des Verwalters erschweren. Auch Regelungen in der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung über Sondervergütungen des Verwalters ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltervertrag / 3.2.4 Ermächtigung zum Führen von Hausgeldverfahren

Nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG ist der Verwalter berechtigt und verpflichtet, sämtliche Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die unbedeutend und nicht mit erheblichen Verpflichtungen für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verbunden sind. Mit Blick auf Hausgeldverfahren für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, kapriziert sich der Gesetzgeber auch insoweit au...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bestellung des Verwalters / 8.1.2 Verwalterbestellung im Wege der Beschlussersetzung

Der vom Gericht im Wege der Beschlussersetzung bestellte Verwalter hat dann denselben Aufgabenkreis, den auch ein durch die Wohnungseigentümer bestellter Verwalter hätte. Das Gericht ist in seiner Entscheidung nicht an eine beantragte Bestelldauer gebunden. Setzt es keinen Bestellzeitraum fest, gilt die Höchstbestelldauer von 5 Jahren, nach Begründung des Wohnungseigentums v...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bestellung des Verwalters / 7.6.3 Abspaltung

Bei der Abspaltung wird ein Teilbereich der unternehmerischen Tätigkeit in eine selbstständige Gesellschaft verlagert, die zu diesem Zweck gegründet wird. Praxis-Beispiel Bauträger gründet Verwaltungs-GmbH Die Bauträgergesellschaft, die auch eine Abteilung zur Wohnungseigentumsverwaltung unterhält, hat sich in der Teilungserklärung als Erstverwalterin eingesetzt. Im Laufe des...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltervertrag / 5.1.1 Keine Einschränkung der Mehrheitsmacht

Die Bestellung durch Beschluss der Wohnungseigentümer stellt den Regelfall dar. Nach § 26 Abs. 1 i. V. m. § 25 Abs. 1 WEG erfolgt die Bestellung mit einfacher Mehrheit der Wohnungseigentümer. In diesem Zusammenhang gewinnt § 26 Abs. 5 WEG an Bedeutung, wonach u. a. eine Abweichung von der Mehrheitsbeschlussfassung nicht zulässig ist. Für die Bestellung des Verwalters genügt ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bestellung des Verwalters / 10 Rechtsprechungsübersicht

Anfechtung des Bestellungsbeschlusses Der Bestellungsbeschluss ist für ungültig zu erklären, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der gegen die Bestellung dieses Verwalters spricht. Ein solcher Grund ist zu bejahen, wenn unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Zusammenarbeit mit dem gewählten Verwalter unzumu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltervertrag / 3.2.2.2 Grundvergütung

Wie bereits erwähnt, existieren keine bestimmten Vorschriften oder Gebührenordnungen für die Festlegung eines angemessenen Verwalterhonorars. Höhe der Vergütung Im Schnitt und je nach Größe der Wohnanlage bewegen sich die Verwalterhonorare zwischen 20 und 40 EUR netto je Einheit und Monat. Jedenfalls bewegte sich bereits im Jahr 2016 ein Verwalterhonorar in Höhe von monatlich ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bestellung des Verwalters / 5.2.1 Wichtige Verwaltungsunterlagen

Der übernehmende Verwalter sollte im Rahmen der Übergabe darauf achten, dass ihm insbesondere folgende Unterlagen seitens des ausscheidenden Verwalters übergeben werden: Gemeinschaftsordnung bzw. Teilungserklärung mit Aufteilungsplänen, ggf. Hausordnung Vollständige Liste aller Eigentümer mit Namen und Anschriften Vollständige Übersicht über offene Forderungen und Verbindlichke...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaftseigentum / 3 Gegenstand des Gemeinschaftseigentums

Gegenstand des gemeinschaftlichen Eigentums sind die Räume und Gebäudeteile, die nicht gemäß vorstehender Regelung zum Sondereigentum erklärt sind. Zu gemeinschaftlichem Eigentum gehören insbesondere diejenigen Teile und Anlagen des Gebäudes, die für deren Bestand und Sicherheit erforderlich sind, also die Grund- und Umfassungsmauern sowie die tragenden Zwischenwände und das...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bestellung des Verwalters / 4.2.1.1 Einholen von Vergleichsangeboten

Bei einer Erst- bzw. Neubestellung des Verwalters müssen zwingend Vergleichsangebote mehrerer Verwalter eingeholt werden. Daneben müssen auch Verwaltervertragsentwürfe vorliegen und die Erklärung der Verwalterunternehmen, die Verwaltung tatsächlich übernehmen zu wollen. Vergleichsangebote Wie allgemein bei Maßnahmen, die zu einem größeren Kostenaufwand der Wohnungseigentümer f...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauträger / 1 Allgemein

Der Bauträger ist abzugrenzen vom Baubetreuer, der auf dem Grundstück des Bauherrn in dessen Namen und für dessen Rechnung ein Bauvorhaben vorbereitet oder durchführt. Im Unterschied zum Baubetreuer ist der Bauträger selbst Bauherr und tritt nach außen auch als Bauherr auf. Das Grundstück steht i. d. R. im Eigentum des Bauträgers. Der Bauträger ist Herr des gesamten Baugesche...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauträger / Zusammenfassung

Begriff Bauträger ist, wer gewerbsmäßig tätig ist und im eigenen Namen, auf eigenes Risiko und auf eigene, u. U. auch fremde Rechnung baut. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Einzelheiten zur Ausübung des Bauträgergewerbes regelt die Makler- und Bauträgerverordnung, die das Ziel hat, die Vermögenswerte zu schützen, die die Auftraggeber dem Bauträger anvertrauen. Die Baut...mehr